Gemeinnützigkeitsrecht
Lexikonredaktion
veröffentlicht am 30.05.2019
Das Gemeinnützigkeitsrecht regelt die Steuerbegünstigung für gemeinwohlorientierte Körperschaften.
Als Rechtsform kommen beliebige Körperschaften in Frage, u.a. GmbH, Verein, Stiftung, auch der nicht eingetragene Verein und die nicht rechtsfähige Stiftung sowie alle öffentlichrechtlichen Rechtsformen wie z.B. Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR). Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen umfassen neben weiteren Vorteilen insbesondere die Befreiung von der Körperschaftsteuer, Erbschaft-/ Schenkungsteuer, Grundsteuer, Ermäßigungen bei der Umsatzsteuer und das Recht, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Die wichtigsten Regelungen stehen im zweiten Teil, dritter Abschnitt der Abgabenordnung: §§ 51–68 AO.
Eine vertiefende Behandlung erfolgt im Hauptartikel Gemeinnützigkeit.
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