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Geschichte der Armut

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

veröffentlicht am 02.07.2018

Geltungsbereich: Dieser Beitrag bezieht sich überwiegend auf die Situation in Deutschland.

Armut ist eine Erscheinung, die es – folgt man geschichtlichen Quellen – immer gegeben hat. Aber ebenso weisen geschichtliche Dokumente auf Wege aus der Armut. Armut wird teils als Unrecht erfahren, teils aber auch als Folge eigenen Fehlverhaltens. Armut ist immer Gegenstand öffentlicher Kontroversen, es gibt Anklagen gegen diesen Zustand, aber auch Rechtfertigungen. Damit kommt ihr über das individuelle Schicksal hinaus immer eine öffentliche und seit der Neuzeit eine politische Funktion zu.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Symbiose zwischen Armut und Reichtum: Das Mittelalter
  3. 3 Das neue Arbeitsethos: Die soziale Reformation
  4. 4 Vom Arbeitshaus zur „doppelten Freiheit“ des Arbeitenden
  5. 5 Der Pauperismus …
  6. 6 … und öffentliche sowie private Fürsorge
  7. 7 Die Herauslösung der Arbeiterpolitik aus der Armenfürsorge
  8. 8 Arbeiterfrauen müssen arbeiten, wenn sie nicht arm sein wollen!
  9. 9 „Gold gab ich für Eisen“ – Massenarmut nach dem 1. Weltkrieg
  10. 10 Wirtschaftliche Erholung, Weltwirtschaftskrise und erneut Massenarmut
  11. 11 Der unauflösbare Mythos: Hitler hat …
  12. 12 Neuanfang auf Ruinen
  13. 13 Sozialreform oder soziale Reformen
  14. 14 „Alte“ oder „neue“ Armut – Strukturwandel der Wirtschaft
  15. 15 Arme Ostdeutsche – die Kehrseite der deutschen Einheit
  16. 16 Europäisierung und Globalisierung: Gewinner und Verlierer
  17. 17 Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit – um welchen Preis?
  18. 18 Prekäre Beschäftigung – Familienarmut und Altersarmut
  19. 19 Wege aus der Armut
  20. 20 Überwindung weltweiter sozialer Ungleichgewichte – nicht in Sicht!
  21. 21 Quellenangaben
  22. 22 Literaturhinweise

1 Zusammenfassung

„Arme habt ihr allezeit bei euch“ (Matthäus 26, Vers 11). Soweit geschichtliche Quellen vorliegen, trifft man immer wieder auf Armut, aber sie wird unterschiedlich bewertet, teils wird sie beklagt, teils gerechtfertigt. Die mittelalterliche Symbiose zwischen Armut und Reichtum wird mit Beginn der Neuzeit aufgehoben. Seitdem wird zwischen „würdiger“ und „unwürdiger“ Armut unterschieden. Die Bewältigung von Armut wurde den Kommunen aufgebürdet, doch kamen im 19. Jahrhundert kirchlich-caritative Anstrengungen dazu. Mit dem Übergang zur umfassenden Industrialisierung setzt in Deutschland unter Bismarck eine Politik ein, die mit abhängiger Erwerbsarbeit verbundenen Armutsrisiken sozialversicherungsrechtlich abzusichern. Die zunächst allgemein als Armenpolitik betriebene Fürsorge wurde in der Weimarer Republik ausdifferenziert, insbesondere im Hinblick auf die Jugendfürsorge. Schließlich suchte die erste deutsche Republik das Risiko Arbeitslosigkeit neu zu regeln. Im faschistischen Deutschen Reich wurde Fürsorgepolitik für die „Freunde“ zu Lasten der „Feinde“ betrieben, zugleich wurden die Grundlagen der Sozialversicherungen zerstört. Der weitverbreiteten Armut nach dem 2. Weltkrieg wurde erst allmählich begegnet. Die große Rentenreform von 1957 und die Neureglung der Kriegsfolgen 1963 entlasteten die Armenfürsorge, sodass mit dem Bundessozialhilfegesetz von 1961/2 sehr flexible passgenaue Hilfeansätze zur Bekämpfung von nicht standarisierbaren Einzelfällen eingeleitet werden konnten. Mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel seit Mitte der 1970er Jahre, der Herstellung der deutschen Einheit, veränderten Marktbedingungen als Folge von Europäisierung und Globalisierung kommt es zu einer stärkeren sozialen Polarisierung zwischen Gewinnern und Verlierern in diesen Prozessen. Dies zeichnet sich nicht nur in Deutschland, sondern in allen westlichen Wirtschaftsnationen ab, darüber hinaus in der immer schroffer werdenden weltweiten Verteilung von Armut und Reichtum.

2 Symbiose zwischen Armut und Reichtum: Das Mittelalter

Im Feudalsystem des Mittelalters gab es ein wechselseitiges Treueverhältnis zwischen Vasall und Lehnsherrn, zwischen Herren und Leibeigenem. Der Dienstbarkeit des einen stand das Fürsorgedenken des anderen gegenüber, sodass es eigentlich keinen Zustand geben konnte, bei dem eine Unterversorgung herrschte. Doch das System war gleichwohl lückenhaft, Kriege, Missernten und Teuerungen, daneben das Wachstum der Bevölkerung führten immer wieder zu Armut. Es oblag den Kirchen, vor allem den Klöstern, sich um die Armen zu kümmern. Die Armen bettelten vor den Kirchen und versprachen den Gebern Fürbitte. Die Armen brauchten die Reichen zum Lebensunterhalt, die Reichen die Fürbitte der Armen für ihr Seelenheil (Geremek 1991, S. 172 ff.). Im 13. und 14. Jahrhundert kam dieses symbiotische System an seine Grenzen, weil immer mehr Arme vom Lande in den Städten Zuflucht suchten und sich hier aus der Leibeigenschaft befreien wollten („Stadtluft macht frei.“). Um das Jahr 1370 hat die Stadt Nürnberg eine erste Bettelordnung erlassen, in der zwischen selbstverschuldeter und unverschuldeter Armut unterschieden wurde, zugleich eine Art Bedarfsprüfung vorgenommen und eine zeitliche Begrenzung des Bettelns geregelt wurden (Sachße und Tennstedt 1980, S. 63 f.).

3 Das neue Arbeitsethos: Die soziale Reformation

Der Übergang vom 15. zum 16 Jahrhundert war durch tiefgreifende Umbrüche gekennzeichnet: Erfindungen wie die Taschenuhr, neue Navigationsgeräte, die Entdeckung Amerikas, die Ausweitung des Handels, der Aufbau eines Bankenwesens, neue Kommunikationswege durch neue Druckverfahren, die Wiederentdeckung antiken philosophischen Denkens und der Humanismus, das Erstarken des städtischen Früh-Bürgertums u.a.m. führten nicht nur zu einer Infragestellung päpstlich- kirchlicher Dogmen in der Reformation, sondern auch zu einer Neubewertung der menschlichen Arbeit. Arbeit sollte sich nicht länger vorrangig auf die Sicherung des eigenen Unterhalts bzw. den der Hof- und Hausgemeinschaft beschränken. Sie diente immer stärker auch der Vermehrung von Reichtum.

Diese Neubewertung wurde theologisch flankiert, indem Arbeit eine über den Erhalt der Lebensgrundlagen des Einzelnen hinausgehende Bedeutung erhielt. Sie wurde in den Rang der Mit-Arbeit an der Schöpfung erhoben. Folglich war Nicht-Arbeit Sünde. Deshalb geißelten die evangelischen Reformatoren, aber auch katholische Geistliche, scharf selbstverschuldete Armut, der lediglich mit dem Verweis auf Arbeit entgegengetreten werden sollte. Davon wurde unverschuldete Armut abgesetzt. Ihnen galt das christliche Liebesgebot und die aus der Bibel abgeleitete Gewissheit, dass Gott „nicht ein vater der reichen, sondern der armen, witwen und waisen“ sei (Luther 1525/1908, S. 498, Zeile 9). Luther setzte der gesellschaftlich einsetzenden Reichtumsmehrung zugleich enge Grenzen: Nicht zur Linderung von Armut eingesetzter Reichtum sei „gestolen vor got“ (Luther 1522/1905, S. 275, Zeile 9; Schäfer 2018).

4 Vom Arbeitshaus zur „doppelten Freiheit“ des Arbeitenden

Im Merkantilismus des 17. und 18. Jahrhunderts setzt sich allmählich die neue Form der Erwerbsarbeit durch: Der Arbeitende hat nicht Anteil an den Produktionsmitteln, die im Regelfall der Staat vorhält. Arbeitsunwillige sollen sich in dieses merkantilistische System eingliedern. Taten sie es nicht freiwillig und bettelten sie stattdessen, so konnten sie in die kommunalen Arbeitshäuser eingewiesen werden, Einrichtungen, die mehr Zuchthäusern glichen. Jede andere Form der öffentlich legitimierten Form der Subsistenzsicherung sollte als vorteilhafter erscheinen als der in den Arbeitshäusern bestehende Arbeitszwang, verbunden mit notdürftiger Ernährung und anderen persönlichen Schikanen. Dieses System der Armutsbekämpfung bereitete im Zusammenhang mit dem Merkantilismus den Übergang zur Industrialisierung und der kapitalistischen Wirtschaftsform vor (Geremek 1991, S. 255).

Die Französische Revolution leitete endgültig den Bruch mit dem feudalen wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis ein. Die Leibeigenschaft wurde aufgehoben, zunächst in Frankreich, dann sukzessive auch in anderen europäischen Ländern. In Preußen begann dies 1799, allerdings zog sich der Prozess insgesamt bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hin. Der abhängig Arbeitende wurde vom sozialen Zwang der Leibeigenschaft befreit, allerdings besaß er damit noch keine Mittel, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Unzureichende Regelungen bei der Landzuteilung bzw. deren Abbezahlung („Bauernlegen“) führten zu einer Land-Stadtflucht und auch zur beginnenden Emigration von Deutschland bzw. Europa nach Amerika, um dem „Mahlstrom der Wirtschafts- und Gesellschaftskrise“ zu entgehen (Bade 1983, S. 20). Karl Marx fasste diesen Zustand in den Begriff von der „doppelten Freiheit“: Der Proletarierer war zwar frei zu wählen, wem er seine Arbeitskraft verkauft, aber weil er frei war von Produktionsmitteln, war er gezwungen, seine Arbeit einem Bourgeois anzubieten (MEW 23 181 ff.).

5 Der Pauperismus …

Die industrielle Revolution begann in England bereits in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, allmählich und mit hohen sozialen Folgekosten für die Bevölkerung. In Deutschland setzte dieser Prozess erst im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts ein und erreichte bereits in der Mitte des Jahrhunderts den entscheidenden Durchbruch. Dieses verkürzte zwar die Zeit der frühindustriellen Umstellung, gleichwohl gab es auch in Deutschland große soziale Krisen, vor allem in den Städten, in denen Arbeitssuchende vom Land unter menschenunwürdigen Bedingungen leben mussten. Aber auch ländliche Gebiete waren davon nicht verschont, wenn dort – wie in Schlesien – hausgewerbliche Betriebe von industriellen Fertigungsmethoden an anderen Orten zur Aufgabe gezwungen wurden (Boeckh et al. 2017, S. 16 ff.).

6 … und öffentliche sowie private Fürsorge

Die Kommunen mussten die Folgen dieses Umbruchs auffangen, zumal ihnen – etwa im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 – die Zuständigkeit dafür zugesprochen war. Die zunächst getroffene Entscheidung, dass die Herkunftsortsgemeinde „ihre“ Armen versorgen müsse, musste angesichts der Binnenwanderung bereits 1842 revidiert werden. Von nun an war der aktuelle gemeindliche Wohnsitz zuständig. Den Kommunen fiel also der Großteil der Armenfürsorge zu. Die Stadt Elberfeld führte bereits im Jahr 1852 ein System der Armenpflege ein, das regelmäßige Besuche von ehrenamtlichen Armenpflegern, eine Bindung von Hilfeleistungen an zu erbringende Gegenleistungen der Hilfesuchenden und damit insgesamt eine stärkere Kontrolle und Disziplinierung vorsah. Im Endeffekt sparte die Kommune dadurch Geld ein (Böhmert 1886, S. 71 f.).

Daneben waren es kirchliche Initiativen, die sich der materiellen Not der Menschen annahmen. Auf evangelischer Seite stehen dafür Namen wie Johann Hinrich Wichern (Rauhes Haus in Hamburg) und Theodor Fliedner, von katholischer Seite Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler und Adolf Kolping. Auch diese Initiativen verbanden materielle Hilfestellung mit der Bindung an christliche bzw. bürgerliche Werte. Ziel war die Integration der Armen, vor allem von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das sich entwickelnde bürgerlich-kapitalistische Wirtschaftssystem.

Daneben wiesen auch einzelne Persönlichkeiten auf die Not hin, die Folge des enormen wirtschaftlichen Umbruchs war. So haben bspw. Bettina von Arnim das Elend der schlesischen Weber und namhafte Ärzte wie etwa Rudolf Virchow den gesundheitlichen Zustand in den Berliner Arbeitervierteln angeprangert (Boeckh et al. 2017, S. 22 ff.).

7 Die Herauslösung der Arbeiterpolitik aus der Armenfürsorge

Nichtarbeiten bedeutete in dieser Frühphase kapitalistischen Wirtschaftens für breite Bevölkerungskreise Armut, es sei denn, die Familie oder andere sorgten für einen. Krankheit, Unfall und Alter waren also zentrale Armutsrisiken. Dem suchten neben den Protagonisten der sich organisierenden Arbeiterbewegung auch einzelne Unternehmer dadurch entgegenzutreten, dass sie entweder freiwillige Hilfskassen gründeten oder betriebliche Versorgungsysteme schufen, meist allerdings nur für jeweils kleine Personenkreise und eher für die gehobene Stammbelegschaft. Diese Unternehmer wie etwa Alfred Krupp oder Friedrich Harkort im heutigen NRW knüpften an das feudale Fürsorgedenken der Dienstherren für die von ihnen Abhängigen an. Auch in Teilen der staatlichen Bürokratie, nicht zuletzt bei dem neuen Reichskanzler Otto von Bismarck war dieses Denken verbreitet. Und schließlich übte die, wenn auch noch kleine Arbeiterbewegung einen Druck aus, für die abhängig Beschäftigten Schutzrechte zu verankern, die über die Armenfürsorge hinausgehen sollten. Mit den drei Gesetzen zur Einführung der Sozialversicherungen bei Krankheit (1883), Unfall (1884) und Alter- sowie Invalidität (1889) wurde für Personen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis standen, sukzessive ein Schutz aufgebaut, der sich zunächst weniger vom Leistungsumfang, dafür aber durch den rechtlich gesicherten Status von der Armenfürsorge absetzte. Neben die staatliche Armenfürsorge trat die Sozialversicherungspolitik für Arbeiter. Damit entstand ein erster staatlicher Schutzschirm gegen Armut (Hentschel 1983, S. 9 ff.).

8 Arbeiterfrauen müssen arbeiten, wenn sie nicht arm sein wollen!

Der Schutz der Sozialversicherung galt zunächst nur für Arbeiter und Angestellte mit einem Jahreseinkommen von weniger als 2.000 Mark. Doch auch die höheren Angestellten drängten immer stärker auf eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Dem Druck des betreffenden Personenkreises einschließlich der Forderung der Unternehmen folgend, wurde das berufsständischen Konzept der Sozialversicherung weiter ausgebaut: Das Deutsche Reich schuf 1911 eine Angestelltenversicherung mit diversen Sonderregelungen für nunmehr alle Angestellten (Hentschel 1983, S. 19 ff.). Mit der Begründung, es sei Frauen dieser sozialen Schicht nicht zumutbar, nach dem Tod des – meist – Alleinernährers eine Berufstätigkeit aufzunehmen, wurde erstmalig eine Hinterbliebenenversorgung – für Angestellte – eingeführt. Dem Ansinnen, eine vergleichbare Regelung für Arbeiterwitwen zu verabschieden, trat man mit dem Argument entgegen: Der Lohn der männlichen Arbeiter reiche eh nicht aus, um die Familie alleine zu ernähren, sodass die Arbeiterfrauen gezwungen seien mitzuarbeiten. Mit dem Tod des Mannes ändere sich also faktisch nichts, sodass es der Witwe zuzumuten sei, weiterhin zu arbeiten. Nach längeren Auseinandersetzungen war man schließlich bereit, dann eine Witwenrente für Arbeiterinnen zu zahlen, wenn diese invalide seien. Erst 1949 zogen die Arbeiterwitwen mit den Angestelltenwitwen gleich (Boeckh et al. 2017, S. 42 f.).

9 „Gold gab ich für Eisen“ – Massenarmut nach dem 1. Weltkrieg

Die Hoffnung, nach einer erfolgreichen Kriegsführung vor allem gegen Frankreich, dann aber auch gegen große Teile des europäischen Kontinents, Reparationsleistungen von den besiegten Mächten einzustreichen, um die Kosten des Krieges zu begleichen und wie nach dem Krieg 1870/71 gegen Frankreich wirtschaftlichen Wohlstand zu erzeugen, blieb unerfüllt: Deutschland war besiegt, die Kriegsfolgen lasteten schon während des Krieges („Kohlrübenwinter“), verstärkt danach auf dem Deutschen Reich und seiner Bevölkerung. Die Siegermächte wollten Reparationen in zunächst unbegrenzter Höhe, das Reich war bei seiner Bevölkerung über die Kriegsanleihen hoch verschuldet, Verwundete kehrten heim und mussten versorgt werden, es gab Millionen Kriegstote, deren Familien auf Unterstützung durch den Staat setzten. Das Reich war faktisch zahlungsunfähig, der Wert der Reichsmark verfiel und verlor seine Funktion als Währung im Inland und gegenüber dem Ausland.

Gleichwohl setzte die verfassungsgebende Versammlung in Weimar auf sozialpolitische Reformen, die z.T. Verfassungsrang bekamen. Bereits 1922 wurde mit dem Jugendwohlfahrtsgesetz (nach erheblichen Leistungseinschränkungen allerdings erst 1924 in Kraft getreten) ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung von Armut getan: Die Jugendfürsorge wurde aus der allgemeinen Armenfürsorge in ein eigenes System überführt: Ziel war nicht mehr ausschließlich die Sicherung eines existenzminimalen Lebensstandard, sondern die Förderung der eigenen Persönlichkeit und der Erwerb der Kompetenzen, die für eine dauerhafte Integration in das soziale Leben als nötig erachtet wurden.

Die entscheidende Herausforderung an die junge Republik war, die massenhafte Verarmung breiter Bevölkerungskreise aufzufangen. Es waren Schichten in die Armut gerutscht, die im Kaiserreich zu den Mittelschichten zählten und durch das Zeichnen von Kriegsanleihen ihr Hab und Gut für den Kaiser eingesetzt hatten. Auch der goldene Ehering wurde gegen einen aus Eisen getauscht! Die Hoffnung auf Verzinsung und Rückzahlung erwiesen sich als nicht erfüllbar, die Hyperinflation vernichtete auch das restliche Geldvermögen. Mit den „Grundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß öffentlicher Fürsorgeleistungen“ vom 4. Dezember 1924 suchte die Republik dieses Problem zu lösen. Die Armenfürsorge blieb zwar weiterhin Sache der Kommunen, auch die Festlegung der Höhe von Geldleistungen. Aber die Kommunen sollten ihre Leistungen in vier Stufen gliedern. 100 Prozent des Nennbetrages bekamen die Hilfebedürftigen im Allgemeinen, 75 Prozent sogenannte „Arbeitsscheue“ und unwirtschaftliche Hilfsbedürftige. 125 Prozent aber waren für Kleinrentner, Sozialrentner und ihnen Gleichgestellte vorgesehen, wobei ihre früheren Lebensverhältnisse mit zu berücksichtigen waren! Viertens schließlich erhielten auch Kriegsopfer diese gehobenen Fürsorgeleistungen (Sachße und Tennstedt 1988, S. 173). Das Reich war überfordert, die Kriegsschäden angemessen auszugleichen, doch mit dieser Regelung schuf sie einen der Gründe, der die Republik in bürgerlichen Kreisen über das schon vorhandene Maß hinaus in Misskredit brachte. Denn diese Kreise wollten Ersatz für ihre Vermögensverluste und nicht Fürsorgeleistungen, die als Almosen abgetan wurden.

10 Wirtschaftliche Erholung, Weltwirtschaftskrise und erneut Massenarmut

Der Währungsschnitt im Jahr 1923 und nachfolgend Verhandlungserfolge mit Frankreich in der Reparationsfrage schufen die Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Aufschwung, gestützt vor allem durch ausländische Kredite für die deutsche Wirtschaft („Die goldenen Zwanziger“). Die – letzte – große Koalition aus SPD und bürgerlichen Parteien machte sich daran, eine weitere wichtige Armutsursache, nämlich Arbeitslosigkeit, durch eine Sozialversicherung in den Griff zu bekommen. Das 1927 verabschiedete „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ (AVAVG) ging von einer sehr niedrigen Zahl zu erwartender Arbeitsloser aus, die man mit dem festgesetzten Beitragssatz bewältigen könne. Dies erwies sich aber schon in wirtschaftlich noch stabilen Zeiten als illusionär. Erst recht mit Ausbruch der Weltwirtschaftskrise 1929 zeigte sich die unzureichende Finanzbasis, sodass der Beitragssatz angehoben werden sollte. Darüber zerbrach 1930 die bestehende Koalition, an ihre Stelle traten nachfolgend sog. Präsidialkabinette, die sich im Wesentlichen auf die Notverordnungskompetenz des Reichspräsidenten stützen mussten.

Der Ausbruch der Weltwirtschaftskrise traf nicht nur Deutschland, sondern alle Volkswirtschaften der Welt, aber Deutschland deshalb besonders hart, weil sein Wirtschaftsboom in hohem Maße auf ausländischen Krediten basierte, die jetzt sofort aufgekündigt wurden. Die Wirtschaft kollabierte, das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte um ca. 30 Prozent, auf dem Höhepunkt der Krise gab es 6 Millionen Arbeitslose, denen angesichts der staatlichen Deflationspolitik nur marginale öffentliche Hilfen zugebilligt wurden. Auch die Gehälter im öffentlichen Dienst und die Renten wurden zurückgefahren (Preller 1949/1978). Das Massenelend war offensichtlich – die politischen Ränder gewannen bei Wahlen an Stimmen, vor allem die faschistische NSDAP. Als unter dem Reichskanzler Franz von Papen dann auch noch das letzte demokratische Bollwerk, nämlich Preußen, dem Reichszwang unterstellt wurde, war der Weg frei für die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten (Boeckh et al. 2017, S. 51 ff.).

11 Der unauflösbare Mythos: Hitler hat …

Hitler hatte bereits 1931 vor dem Industrieclub in Düsseldorf – Vertretern der Schwerindustrie – seine Pläne zur Wiederaufrüstung des Reiches vorgestellt, er sollte nun diese Pläne umsetzen und damit wieder Arbeit schaffen. Tatsächlich aber war der Wendepunkt der wirtschaftlichen Krise bereits vorher erreicht, auch wurden die Reparationsforderungen des Auslands keineswegs durch das faschistische Regime eingestellt, sondern schon zu Zeiten der Republik. Gleichwohl halten sich bis heute Mythen, Hitler habe auch Positives geschaffen. Die Nationalsozialisten überwanden Armut breiter Bevölkerungskreise, indem sie neue Armut schufen. Demokraten wurden aus dem öffentlichen Dienst entlassen, ebenso Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischer Konfession – sog. „Volksgenossen“ bekamen diese Arbeitsplätze. Der rechtskonservative Staatsrechtler Carl Schmitt unterschied in seinem Politikmodell zwischen Freund und Feind: Entsprechend wurde für die Freunde Arbeit und soziale Sicherung geschaffen, während die zunächst innerdeutschen, dann im 2. Weltkrieg auch europaweiten Feinde zahlen mussten, bis sie dann weiter verfolgt und viele physisch vernichtet wurden. Die Rücklagen der Rentenversicherung wurden für militärische Aufrüstung und die Kriegsführung verwendet, der Staat druckte Geld, unterband aber durch einen Preisstopp das Sichtbarwerden inflationärer Folgen (Sachße und Tennstedt 1992; Boeckh et al. 2017, S. 55 ff.).

12 Neuanfang auf Ruinen

Als am 8.Mai 1945 das faschistische Deutschland bedingungslos kapitulierte, hörte nicht nur das Deutsche Reich auf zu existieren, es waren auch alle Grundlagen für eine Absicherung der Kriegsfolgen zerstört. Das Massenelend nach dem 1. Weltkrieg wurde in seinem Ausmaß und seiner Härte durch den 2. Weltkrieg weit übertroffen. Eine der typischen Armutskrankheiten, die Tuberkulose, griff rasant um sich. Deutschland war besetzt, die ausländischen Militärregierungen beriefen teilweise deutsche Politiker in Ämter auf kommunaler Ebene, um Not und Elend zu steuern. Insbesondere die Wohnungsbeschaffung war angesichts der zerbombten Häuser ein Problem, daneben die alltägliche Versorgung der einheimischen Bevölkerung, der Flüchtlinge und Vertriebenen und nicht zuletzt der Überlebenden der nationalsozialistischen Terrorjustiz sowie in den Konzentrationslagern.

Die Lage schien hoffnungslos. Allerdings erkannte die US-amerikanische Regierung, dass der von ihr erhoffte wirtschaftliche Wiederaufstieg Europas nur möglich sein werde, wenn der Hauptlieferant von Investitionsgütern, nämlich Deutschland, selbst wieder wirtschaftlich leistungsfähig würde. Bereits im September 1946 machte der damalige US-Außenminister Byrnes diese Botschaft in einer Rede in Stuttgart an Deutschland bekannt. Gleichzeitig machten die USA deutlich, dass sie ihr finanzielles Engagement an die strikte Auflage banden, dass geförderte Länder privat- und marktwirtschaftlich blieben. Von daher bedeutete dies eine Ausgrenzung der Teile Europas, die unter sowjetischer Herrschaft standen. Der in Etappen erfolgende wirtschaftliche Aufstieg Westeuropas und Westdeutschland hatte auch die Spaltung Europas zur Folge, die erst in den 1990er Jahren nach dem Zerfall der Sowjetunion überwunden wurde.

Halfen anfänglich vor allem von US-amerikanischen karitativen Organisationen getragene Hilfspakete, die Not zu lindern, so setzte mit den Leistungen aus dem Marshall-Plan (ERP-Mittel), der Währungsreform, starken steuerlichen Entlastungen der Wirtschaftsunternehmungen, der Rückgabe der Industriebetriebe an die vormaligen Besitzer und schließlich als Folge der enormen Nachfrage nach Investitionsgütern im Verlauf des Koreakrieges der wirtschaftliche Wiederaufstieg Westdeutschlands ein („Wirtschaftswunder“) (Huster et al. 1972).

13 Sozialreform oder soziale Reformen

Doch dieser Aufstieg zeitigte zunächst vor allem Erfolge bei der Schaffung von neuen Produktionsanlagen, damit von Arbeitsplätzen, nicht aber bei den Löhnen oder gar den Sozialleistungen. Alles wurde der Gewinnerwartung untergeordnet, um weitere Investitionen zu befördern. Leidtragende waren vor allem ältere Menschen und die Kriegsopfer, die nicht mehr an dieser wirtschaftlich prosperierenden Entwicklung teilhaben konnten. Sie fielen in hohem Maße der sehr knapp bemessenen Fürsorge anheim.

Schließlich setzte eine intensive Diskussion ein, ob und wie man auch denjenigen einen Zugang zur allgemeinen Wohlstandsmehrung ermöglichen könnte, die nicht mehr im Erwerbsleben standen. Im Disput, ob es nun zu einer umfassenden Sozialreform für alle Bereiche kommen sollte oder ob einzelne Zweige im System der sozialen Sicherung neu geordnet werden sollten, obsiegte letztlich das Konzept einzelner, aufeinander folgender sozialer Reformen. Die 1957 verabschiedete und in Kraft getretene Rentenreform brachte eine Dynamisierung der Renten in zweifacher Hinsicht: Zum einen wurden nicht – wie im alten Bismarck’schen System – die absoluten Beiträge als Grundlage der Rentenberechnung genommen, sondern deren jeweilige Relation zum durchschnittlichen Lohneinkommen im Entstehungsjahr. Diese so errechneten Prozentwerte wurden in der Erwerbsbiografie addiert und deren arithmetisches Mittel dann beim Renteneintritt auf das aktuelle Lohnniveau bezogen. Zum anderen sollten die Renten entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung jährlich angepasst werden. Daneben legte der Gesetzgeber fest – und zog damit die Konsequenzen aus der negativen Resonanz auf die 1924 getroffenen Regelungen –, dass die Zeiten beim Reichsarbeitsdienst, Wehrdienst, Kriegsdienst und schließlich Gefangenschaft als sog. Ersatzzeiten galten, die normalen Beitragszeiten gleichgesetzt wurden. Damit wurde zum Rechtsanspruch, was in der Weimarer Republik Fürsorge war! Die Folge: Millionen Menschen bekamen spürbar höhere Renten und fielen aus der Fürsorge heraus. Als dann 1963 auch noch die Kriegsopferrenten dynamisiert wurden, war der Entlastungseffekt auch für diesen Personenkreis sehr groß.

Zugleich wurde das Fürsorgesystem verändert: 1961 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) verabschiedet, das 1962 in Kraft trat. Es legte erstmalig bundeseinheitliche Standards für die finanziellen Regelsätze fest, die zugleich entsprechend dem diesen zugrundeliegenden Warenkorb jährlich an die Preisentwicklung angepasst wurden. Daneben sah das BSHG eine Vielzahl von Einzelfallregelungen und Handlungsspielräume vor, die das Gesetz für all die Fälle handhabbar machte, die sich einer Standarisierung entziehen. Letztlich sollte nur noch eine kleine Gruppe von Menschen in der Fürsorge verbleiben, während alle anderen – erst recht nach der Neuregelung der Arbeitslosenversicherung 1969 – Schutz in den Sozialversicherungen finden sollten – gegen Beitragsvorleistung. 1972 auf dem Höhepunkt der Politik der inneren Reformen der damaligen sozialliberalen Koalition wurde das Leistungsspektrum ein weiteres Mal ausgeweitet. Schließlich ging man davon aus, dass Armut nunmehr nur noch „Randgruppen der Gesellschaft“ beträfe, wie ein Buchtitel damals verhieß (Iben 1972; Hentschel 1983, S. 150 ff.; Sachße und Tennstedt 2012).

14 „Alte“ oder „neue“ Armut – Strukturwandel der Wirtschaft

Auf dem Höhepunkt der Politik der inneren Reformen der sozialliberalen Koalition nach 1969 setzte der damalige Sozialminister von Rheinland-Pfalz, Heiner Geißler (CDU), einen Kontrapunkt: Diese sich erfolgreich gebende Politik löse letztlich nur die „alte“ soziale Frage, nämlich die der abhängig Erwerbstätigen. Jene aber, die außerhalb lebten bzw. leben müssten würden vernachlässigt, insbesondere Frauen bzw. Mütter und andere Personen, die nicht in die Erwerbsarbeit gelangen würden. War die von Geißler veranschlagte Zahl von ca. 6 Millionen Betroffener sicher weit überhöht, traf er aber einen wichtigen Kern: Fehlende Erwerbsarbeit bzw. erschwerte Zugänge stellten und stellen ein erhebliches Armutsrisiko dar (Geißler 1976).

In den 1970er Jahren schnellten die Arbeitslosenzahlen hoch, zunächst auf ein, dann auf zwei Millionen, Folge eines wirtschaftlichen Strukturwandels, der zahlreiche Arbeitsplätze vor allem im verarbeitenden Gewerbe vernichtete, ohne dass andere, ebenfalls qualifizierte Plätze an anderer Stelle, etwa im Dienstleistungsbereich, entstanden wären. Kam es schon am Ende der sozialliberalen Koalition zu ersten Einschnitten in der Arbeitslosenversicherung und bei den Renten, wurde dieses nach dem Regierungswechsel durch die konservativ-liberale Koalition nach 1983 forciert. Nun entdeckte die in die Opposition befindliche SPD eine „neue“ Armut als Folge staatlicher Politik (Balsen et al.1984).

Tatsächlich griffen schon in der sozialliberalen Koalition, dann verstärkt in der CDU/CSU-FDP Regierungszeit wirtschaftspolitische Konzepte, wonach insbesondere die Angebotsseite, also die Marktanbieter, gestärkt werden sollte, auch und gerade durch Entlastung von Lohnnebenkosten mit der Folge sinkender Sozialleistungen. Die Gewerkschaften wurden zur Lohnzurückhaltung gedrängt mit der Folge, dass die Einnahmen der Sozialversicherungen sanken. Es entstanden zunehmend Brüche in den Erwerbsbiografien durch Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung. Mangels Alternativen in der damaligen Arbeitslosenversicherung stieg die Zahl der Fürsorgeempfängerinnen und -empfänger kontinuierlich. Die Sozialhilfe, eigentlich nunmehr gedacht für wenige, nicht standarisierbare Restrisiken wurde immer mehr zum Auffangbecken bei Massenarbeitslosigkeit. Eine Politik des Stop-and-Go veränderte die Rahmenbedingungen bei Arbeitslosigkeit, doch stieg der Bevölkerungsanteil, der auf „Stütze“ angewiesen war, kontinuierlich (Boeckh et al. 2017, S. 93 ff.).

Neu war also nicht eine Armut als Folge noch Arbeitslosigkeit bzw. Unterbeschäftigung. Neu aber war eine sich weiter öffnende Schere zwischen Armut und Reichtum (Huster 1993). Die Einkommen, vor allem aber die Vermögenbestände, waren ungleicher verteilt denn je. Die staatliche Steuerpolitik leistete hierzu einen erheblichen Beitrag, indem etwa die Spitzensteuersätze kontinuierlich abgesenkt und schließlich die Vermögenssteuer durch ein Verfassungsgerichtsurteil ausgesetzt wurde.

15 Arme Ostdeutsche – die Kehrseite der deutschen Einheit

Die Herstellung der deutschen Einheit sollte zu „blühenden Landschaften“ in Ostdeutschland führen (Helmut Kohl), doch die Wirtschaft in den fünf neuen Bundesländern vollzog einen radikalen Strukturwandel, wesentlich schneller und folgenreicher als in Westdeutschland. Milliardenbeträge wurden in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Umschulungen, überbetriebliche Ausbildungsbetriebe, Betriebssanierungen und -neugründungen gesteckt, es half nichts: Die Zahl der Arbeitslosen in Gesamtdeutschland stieg weiter, zunächst auf drei dann auf vier Millionen. Es setzte eine starke Ost-West-Wanderung ein, mit dem Ergebnis, dass dringend in Ostdeutschland benötigte Fachkräfte fehlten.

16 Europäisierung und Globalisierung: Gewinner und Verlierer

In den nationalen Volkswirtschaften und Politikfeldern setzten sich weit über Deutschland hinaus wirtschaftsradikale Vorstellungen durch, die auf eine stärkere Liberalisierung des Handels innerhalb Europas und darüber hinaus in der Welt setzen. Die Herstellung der Wirtschaftsunion und dann die Einführung einer neuen gemeinsamen Währung in Teilen der Europäischen Union wurden an Erwartungen von einem stetig steigenden Wohlstand geknüpft. Tatsächlich brachte dies Erleichterungen auch im Alltag der europäischen Bürgerinnen und Bürgern, zugleich aber gab es Gewinner und Verlierer in diesem Prozess. Denn dieser vor allem wirtschaftlich begründete Einigungsprozess wurde nicht auf die Bereiche Soziales und Steuern ausgeweitet. Da die EU-Mitgliedstaaten nach wie vor untereinander Wettbewerbsstaaten blieben, suchten die nationalen Politiken für „ihre“ Wirtschaftsunternehmen Entlastungen bei sozialen und steuerlichen Fragen (Boeckh et al. 2017, S. 103 ff.).

Parallel sollte der Welthandel ebenfalls liberalisiert werden. Auch hier wurde versprochen, dies hebe den nationalen Wohlstand. Tatsächlich kam es zu einem starken Wettbewerbsdrift mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen teils in andere hochindustrialisierte Länder, teils in sog. Schwellenländer mit niedrigeren Sozial- und Umweltstandards. Dieser Prozess hatte letztlich Rückwirkungen auch auf die wirtschaftsstarken Staaten, sei es, dass nun Produkte auf dem Markt erschienen, die unter diesen sozialen und ökologischen Substandards produziert worden waren, sei es, dass die Forderung nach Lockerung von Sozial- und Umweltstandards auch in Europa und damit in Deutschland erhoben wurden. In jedem Falle wuchs die Zahl der Verlierer auch in den Metropolen, das Armutspotenzial nahm zu. Es setzte eine schleichende, aber immer lauter werdende kritische Entfremdung gegenüber diesen Internationalisierungsstrategien ein. In allen wirtschaftlich starken Ländern der westlichen Hemisphäre kam es zur Bildung populistischer Massenbewegungen, die sich gegen diese Europäisierung und Globalisierung wendeten und heute noch wenden (Huster 2016).

17 Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit – um welchen Preis?

Die andauernde Massenarbeitslosigkeit sollte durch ein neues arbeitsmarktpolitisches Konzept bekämpft werden, durch ein wechselseitiges „Fordern und Fördern“. Neben die klassische Arbeitslosenversicherung trat 2005 im Sozialgesetzbuch II eine Fürsorgeleistung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), die keine Anwartschaften haben, um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu bekommen (Arbeitslosengeld I). Die unter dem Namen Hartz-Reformen bekannt gewordenen Neuregelungen setzten auf frühzeitige Initiativen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, auf Eingliederungs- und Überbrückungsmaßnahmen und insgesamt auf eine finanzielle Besserstellung im Falle von Teilerwerbsarbeit (Aufstocker und ergänzendes Kindergeld) gegenüber vollständiger Erwerbslosigkeit. Beschäftigung sollte der Arbeitslosigkeit vorgezogen werden – dies war auch früher schon so –, aber es wurde nun konsequenter und auch schärfer mit Sanktionen wie Sperrfristen oder Leistungskürzung belegt.

Zudem kam es zu einer folgenschweren Segregation innerhalb der Gruppe, die die Fürsorgeleistung erhalten. Die Arbeitsverwaltung stufte die Leistungsempfangenden in vier Gruppen ein. Die in der vierten Gruppe zusammengefassten sogenannten Betreuungskunden werden als ein Personenkreis gefasst, der kaum Chancen auf Vermittlung hat. Damit wurde letztlich ein Dauerleistungszustand staatlich mitgeschaffen, der diesen Personenkreis auf dem Niveau der Mindestsicherung belässt. Und da deren Niveau in den meisten Fällen unterhalb der von der Europäischen Union normierten Armutsrisikoschwelle liegt, besteht hier die Gefahr von Armut trotz empfangender staatlicher Fürsorge. Damit wird fraglich, ob der Bezug von Arbeitslosengeld II „bekämpfte Armut“ bedeutet (Bäcker und Neubauer 2018, S. 395 ff.).

Der damalige Bundeskanzler Schröder pries im Jahr 2005 vor Wirtschaftsfachleuten auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos, dass Deutschland mit diesen gesetzlichen Neuregelungen die Voraussetzungen für einen Niedriglohnsektor geschaffen habe (Schröder 2005). Die Erwerbstätigkeit in Deutschland ist seitdem drastisch gestiegen, aber auch um den Preis dieses sich ausweitenden Niedriglohnbereichs und anderer Formen prekärer Beschäftigung. In Deutschland ist damit auch der Zustand des „working poor“ weiter ausgefächert worden (Kaiser 2018, S. 415 ff.).

Die Diskussion um die Hartz-Reformen hält bis in die Gegenwart an. Ihnen wird einerseits zu Gute gehalten, sie hätten in Deutschland zu einer höheren Beschäftigung geführt. Andererseits wird unterstellt, Politik habe hier Armut den Weg bereitet; statt Armut zu bekämpfen, würden Arme bekämpft. Eine wichtige Korrektur stellte hier die Einführung eines Mindestlohns dar, der zumindest bei Vollerwerbstätigkeit die Unterhaltskosten des Erwerbstätigen decken soll. Die bisherigen Ergebnisse zeigen allerdings, dass je nach Haushaltsgröße dieses Ziel nicht erreicht wird (Boeckh et al. 2017, S. 203 ff.; Boeckh 2018, S. 369 ff.).

18 Prekäre Beschäftigung – Familienarmut und Altersarmut

Vor allem aber reicht die derzeitige Höhe des Mindestlohns nicht aus, um einen angemessenen Anspruch für eine Alterssicherung oberhalb der Mindestsicherung im Alter zu erwerben. Zusammen mit einem kontinuierlichen Absinken des allgemeinen Rentenniveaus nimmt die Gefahr zu, dass in naher Zukunft immer mehr Personen eine individuelle Rentenanwartschaft erwerben werden, die unterhalb dieser besonderen Form der Mindestsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII liegen wird bzw. jetzt bereits liegt (Kümpers und Alisch 2018, S. 597 ff.).

Schon jetzt sind Kinder die am häufigsten von Armut betroffene Gruppe (Infantilisierung von Armut). Insbesondere in Einelternfamilien und bei kinderreichen Familien trifft dies verstärkt zu. Bei Alleinerziehenden fehlt oftmals das soziale Umfeld bzw. kostengünstiger und beschäftigungsfreundlicher Zugang zu Kindertagesstätten, sodass nur eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen werden kann. Mitunter ist eine Beschäftigung deshalb überhaupt nicht möglich. Bei Alleinerziehenden wie bei kinderreichen Familien spielen auch die Mietkosten inkl. Nebenkosten insbesondere in größeren bzw. Großstädten eine Rolle (Holz 2018, S. 687 ff.).

19 Wege aus der Armut

Amtliche Sozialberichterstattung und wissenschaftliche Forschung auf nationaler und auf europäischer Ebene haben breite Erkenntnisse darüber gebracht, dass es Armut gibt und wie sie in Erscheinung tritt. Auch die Folgen von Armut werden erforscht, gerade die bei Kindern und Jugendlichen. Schon vor Jahren sagte eine Forschergruppe voraus, man wisse genug, um eine armutsvermeidende, zumindest um eine armutsüberwindende Politik betreiben zu können (Döring et al. 1990). Speziell werden dabei Wege gesucht, die dramatischen Folgen von Kinderarmut abzuwenden. Hier gibt es inzwischen einzelne Kommunen in Deutschland, daneben europäische Initiativen, die sich diesem Ansatz praktisch zuwenden. Deren Erfolge zeigen: Es gibt Wege aus der Armut, aber sie kosten nicht nur Geld, sondern bedürfen vor allem der Nachhaltigkeit und damit der Kontinuität. Und sie müssen zielgruppenspezifisch eingesetzt werden (Hess. Ministerium für Soziales und Integration 2017, S. 210 ff.).

20 Überwindung weltweiter sozialer Ungleichgewichte – nicht in Sicht!

Die inzwischen zahlreichen Initiativen, Armutserscheinungen abzumildern, zu überwinden oder gar präventiv zu verhindern, leisten zum Teil Beachtliches. Öffentliche und zivilgesellschaftliche Kräfte wirken zusammen, auf lokaler, regionaler, Bundes- und auf der Ebene der Europäischen Union. Auch weltweit wurden entsprechende Initiativen gestartet, so u.a. das Milleniumsziel der UN aus dem Jahr 2000, die Zahl der an der absoluten Armutsgrenze Lebenden weltweit bis 2015 zu halbieren. Dieses ist – im Gegensatz zu anderen Zielen – auch erreicht worden! Inzwischen wird daran gearbeitet, nicht nur Armut zu bekämpfen, sondern ein gutes, gelingendes Leben (Well-being) zu ermöglichen (Best et al. 2018, S. 48 ff.).

Doch insgesamt bestätigt die aktuelle Entwicklung auf diesem Globus die eingangs zitierte Stelle aus dem Matthäus-Evangelium: Armut ist und bleibt nicht nur ein Faktum, sie verfestigt sich und führt zu weltweiten Migrationsbewegungen. Die Wirtschaftskraft konzentriert sich global mehr denn je auf die drei großen Zentren in Europa, Nordamerika und verstärkt auf den südostasiatischen Raum. Die anderen Teile der Welt, vor allem Afrika und Teile Asiens, teilweise auch Mittel- und Südamerika sind – sofern nicht Rohstofflieferanten – weitestgehend vom internationalen Handel abgehängt. Die politischen und militärischen Großmächte sichern sich Einflusssphären, indem sie Teile der Führungskräfte in diesen Regionen mit Kapital und Waffen auf ihre Seite zu ziehen suchen. Bürgerkriege und andere kriegerische Konflikte zerstören oftmals die letzten Reste des zum Lebensunterhalt Notwendigen. Hinzu kommen als Folge unterbliebener Umweltsicherung in den Industriestaaten klimatische Veränderungen, die Wassernot und Missernten in weiten Teilen der Erde zur Folge haben. Flucht – von der absoluten zur relativen Armut – soll wenigstens das schiere Überleben ermöglichen, meist im eigenen Land bzw. im benachbarten Ausland. Nur einer Minderheit gelingt die lebensgefährliche Flucht in die wohlhabenderen Zonen auf diesem Erdball. Doch Letztere bauen verstärkt sichtbare und unsichtbare Mauern gegen weitere Zuwanderer.

Die sozialen Ungleichgewichte auf der Erde nehmen zu. Zugleich dreht sich die Rüstungsspirale auf der Welt wieder stärker, die Zeit der Entspannungspolitik scheint vorbei zu sein. Es stellt sich mehr denn je die Frage, wie denn friedliches Miteinander national, europäisch und weltweit herzustellen ist. Es geht um Verteilung – von Lebenschancen. Doch damit werden mächtige wirtschaftliche und politische Interessen in Frage gestellt. Und das macht die Lösung dieser Frage so schwierig. Aber die Geschichte der Armut ist immer auch eine Infragestellung von Armut. Diese Herausforderung stellt sich immer wieder von Neuem – also auch heute.

21 Quellenangaben

Bäcker, Gerhard und Jennifer Neubauer 2018. Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und Arbeitsmarktpolitik. In: Ernst-Ulrich Huster Jürgen Boeckh und Hildegard Mogge-Grotjahn, Hrsg. Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 3. Auflage, Wiesbaden: Springer VS, S. 395–414. ISBN 978-3-658-19076-7 [Rezension bei socialnet]

Bade, Klaus J., 1983. Vom Auswanderungsland zum Einwanderungsland? Deutschland 1880 – 1980. Berlin: Colloquium Verlag. ISBN 978-3-7678-0586-6

Balsen, Werner, Hans Nakielski, Karl Rössel und Rolf Winkel, 1984. Die neue Armut. Ausgrenzung von Arbeitslosen aus der Arbeitslosenunterstützung. Köln: Bund. ISBN 978-3-7663-0886-3

Best, Norman, Jürgen Boeckh und Ernst-Ulrich Huster 2018. Armutsforschung: Entwicklungen, Ansätze und Erkenntnisgewinne. In: Ernst-Ulrich Huster Jürgen Boeckh und Hildegard Mogge-Grotjahn, Hrsg. Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 3. Auflage. Wiesbaden: Springer VS, S. 27–58. ISBN 978-3-658-19076-7 [Rezension bei socialnet]

Boeckh, Jürgen, 2018. Einkommen und soziale Ausgrenzung. In: Ernst-Ulrich Huster Jürgen Boeckh und Hildegard Mogge-Grotjahn, Hrsg. Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 3. Auflage. Wiesbaden: Springer VS, S. 369–393. ISBN 978-3-658-19076-7 [Rezension bei socialnet]

Boeckh, Jürgen, Ernst-Ulrich Huster, Benjamin Benz und Johannes D. Schütte, 2017. Sozialpolitik in Deutschland. Eine systematische Einführung. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer VS Verlag. ISBN 978-3-658-13694-9 [Rezension bei socialnet]

Böhmert, Victor 1886. Das Armenwesen in 77 deutschen Städten und einigen Landesarmenverbänden, Allgemeiner Teil. Dresden: Selbstverl. d. Armenstatistischen Bureaus des Dt. Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit.

Döring, Diether, Walter Hanesch und Ernst-Ulrich Huster, Hrsg., 1990. Armut im Wohlstand. Frankfurt am Main: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-11595-4

Geißler, Heiner, 1976. Die Neue Soziale Frage. Armut im Wohlfahrtsstaat – Die Übermacht der Organisierten – Rentner haben keine Lobby. Freiburg, Basel, Wien: Herder. ISBN 978-3-451-07566-7

Geremek, Bronislaw, 1991. Geschichte der Armut: Elend und Barmherzigkeit in Europa. 1. Auflage. München: dtv. ISBN 978-3-423-04558-2

Hentschel, Volker, 1983. Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1880 – 1980. Frankfurt am Main: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-11247-2

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, 2017. 2. Hessischer Landessozialbericht. Wiesbaden. Eigendruck

Holz, Gerda, 2018. Kinderarmut und familienbezogene soziale Dienstleistungen. In: Ernst-Ulrich Huster Jürgen Boeckh und Hildegard Mogge-Grotjahn, Hrsg. Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 3. Auflage. Wiesbaden: Springer VS, S. 687–716. ISBN 978-3-658-19076-7 [Rezension bei socialnet]

Huster, Ernst-Ulrich, 1993. Neuer Reichtum und alte Armut. Düsseldorf: Patmos. ISBN 978-3-491-72278-1

Huster, Ernst-Ulrich, 2016. Soziale Kälte. Rückkehr zum Wolfsrudel? Stuttgart: Kröner. ISBN 978-3-520-71401-5 [Rezension bei socialnet]

Huster, Ernst-Ulrich, Jürgen Boeckh und Hildegard Mogge-Grotjahn, Hrsg., 2018. Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 3. Auflage. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-19076-7 [Rezension bei socialnet]

Huster, Ernst-Ulrich, Gerhard Kraiker, Burkhard Scherer, Friedrich-Karl Schlotmann und Marianne Welteke, 1972. Determinanten der westdeutschen Restauration 1945 – 1949. Frankfurt am Main: Suhrkamp. ISBN 978-3518105757

Iben, Gerd, 1972. Randgruppen der Gesellschaft. Untersuchungen über Sozialstatus und Erziehungsverhalten obdachloser Familien. 2. Auflage. München: Juventa. ISBN 3-7799-0601-5

Kümpers, Susanne und Monika Alisch, 2018. Altern und soziale Ungleichheiten: Teilhabechancen und Ausgrenzungsrisiken, In: Ernst-Ulrich Huster Jürgen Boeckh und Hildegard Mogge-Grotjahn, Hrsg. Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 3. Auflage. Wiesbaden: Springer VS, S. 597–618. ISBN 978-3-658-19076-7 [Rezension bei socialnet]

Luther Martin, 1905 [1522]. Sermon vom ungerechten Mammon: 9. Sonntag nah Trinitatis, 17. August 1522. In: Ulrich Köpf, Helmar Junghans und Karl Stackmann D. Martin Luthers Werke. Weimarer Ausgabe. Band 10/3. Weimar: Hermann Böhlau. ISBN 978-3-7400-0945-8

Luther, Martin, 1908 [1525]. Die sieben Bußpsalmen: 3. Bußpsalm, 2. Bearbeitung. In: D. Martin Luthers Werke. Weimarer Ausgabe. Band 18. Weimar: Hermann Böhlau. ISBN 978-1-2479-6226-9

Marx, Karl, 1962. Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Bd. 1. MEW 23. Berlin: Dietz Verlag. ISBN 978-3-320-00225-1

Preller, Ludwig 1978 [1949]. Sozialpolitik in der Weimarer Republik. Kronberg/Ts: Athenäum-Verlag. ISBN 978-3-7610-7210-3

Sachße, Christoph und Florian Tennstedt. 2012. Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 4. Fürsorge und Wohlfahrtspflege in der Nachkriegszeit 1945 – 1953. Bd. 4. Berlin, Köln, Mainz: Verlag Kohlhammer. ISBN 978-3-17-022225-0 [Rezension bei socialnet]

Sachße, Christoph und Florian Tennstedt, 1988. Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 2: Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz: Verlag Kohlhammer. ISBN 978-3-17-010083-1

Sachße, Christoph und Florian Tennstedt, 1992. Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 3: Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz: Verlag Kohlhammer. ISBN 978-3-17-010369-6

Sachße, Christoph und Florian Tennstedt,1980. Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum 1. Weltkrieg. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz: Verlag Kohlhammer. ISBN 978-3-17-005412-7

Schäfer, Gerhard K., 2018. Geschichte der Armut im abendländischen Kulturkreis. In: Ernst-Ulrich Huster Jürgen Boeckh und Hildegard Mogge-Grotjahn, Hrsg. Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 3. Auflage. Wiesbaden: Springer VS, S. 315–340. ISBN 978-3-658-19076-7 [Rezension bei socialnet]

Schröder, Gerhard, 2005. Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum am 28. Januar 2005 in Davos, Bulletin der Bundesregierung Nr. 08–2 vom 28.01.2005 [online]. Berlin: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung [Zugriff am 16.06.2018]. Verfügbar unter: https://archiv.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/​2001_2007/2005/08-2_Schr%C3%B6der.html

22 Literaturhinweise

Boeckh, Jürgen, Ernst-Ulrich Huster, Benjamin Benz und Johannes D. Schütte, 2017. Sozialpolitik in Deutschland. Eine systematische Einführung. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer VS Verlag. ISBN 978-3-658-13694-9 [Rezension bei socialnet]
Beginnend mit der 1. Auflage im Jahr 2004 enthält dieser Band einen sehr ausführlichen geschichtlichen Teil zur Entwicklung der Sozialpolitik in Deutschland seit dem späten Mittelalter bis in die Gegenwart. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf wirtschafts- und sozialgeschichtliche Zusammenhänge gelegt und durch Originaldokumente illustriert. Ausgangspunkt sind jeweils konkrete soziale Problemlagen und dann die Suche nach Strategien zu deren Bewältigung. Armut, der Zusammenhang zwischen Armuts- und Arbeiterpolitik sowie die Entwicklung der Armenfürsorge bis hin zur aktuellen sozialen Dienstleistung für besonders gefährdete Gruppen spielen eine zentrale Rolle. In der 4. Auflage mussten aus Platzgründen einige Originaldokumente herausgenommen werden, die in der 3. Auflage von 2011 noch enthalten sind. Es empfiehlt sich deshalb, auch diese Auflage im Bedarfsfalle heranzuziehen.
Das Autorenteam verfasste auch einen Beitrag zur Sozialpolitik als „Informationen zur politischen Bildung“ der Bundeszentrale für politische Bildung (Heft Nr. 327 – 3/2015; ISSN 0046-9408). Auch hier gibt es einen ausführlichen geschichtlichen Teil mit Originalquellen. Das Heft kann kostenlos über die BpB bezogen werden.

Geremek, Bronislaw, 1991. Geschichte der Armut: Elend und Barmherzigkeit in Europa. 1. Auflage. München: dtv. ISBN 978-3-423-04558-2
Der polnische Wissenschaftler, der auch an der Sorbonne in Paris gelehrt hat, bietet einen sehr anschaulichen, detaillierten Einblick in die Armutsentwicklung und den Umgang mit Armut in Europa im Mittelalter und seit der frühen Neuzeit. Dabei wird das symbiotische Verhältnis zwischen Armut und Reichtum im Mittelalter ebenso analytisch aufbereitet wie dann der Umbruch hin zur Durchsetzung abhängiger Erwerbsarbeit in Arbeitshäusern. Ein Ausblick auf die Entwicklung seit der Industrialisierung rundet den Band ab.

Sachße, Christoph und Florian Tennstedt,1980–2012. Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. 4 Bände. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz: Verlag Kohlhammer. ISBN 978-3-17-005412-7, 978-3-17-010083-1, ISBN 978-3-17-010369-6, 978-3-17-022225-0
Die Autoren sind die gründlichsten Kenner der Armutsgeschichte und der Armenfürsorge in Deutschland seit dem Mittelalter bis zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland in den 1950er Jahren. Basierend auf einem intensiven Quellenstudium werden sehr detailliert Entwicklungen und Zusammenhänge deutlich. Es wird breit der jeweilige geschichtliche, vor allem sozialgeschichtliche Hintergrund mit einbezogen. Die Zitation von Quellen macht Darstellung und Analyse sehr anschaulich. Die 4 Bände gliedern sich: Band 1: Vom Mittelalter bis zur Reichsgründung, Band 2: Von der Reichsgründung bis zur Weltwirtschaftskrise, Band 3: Phase des Nationalsozialismus und Band 4: Nachkriegszeit bis 1953.

Huster, Ernst-Ulrich, Jürgen Boeckh und Hildegard Mogge-Grotjahn, Hrsg., 2018. Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 3. Auflage, Wiesbaden. Springer VS. ISBN 978-3-658-19076-7 [Rezension bei socialnet]
Dieser sehr umfangreiche Band erfasst den aktuellen Wissensstand auf dem Gebiet der Armutsforschung. Er gliedert sich in einen theoretischen, einen geschichtlichen, einen systematisch-fachlichen und einen Handlungsteil. Insbesondere die Beiträge von Gerhard K. Schäfer (Geschichte der Armut im abendländischen Kulturkreis) und von Ernst-Ulrich Huster (Von der mittelalterlichen Armenfürsorge zur sozialen Dienstleistung: Ausdifferenzierung und Integration) stellen den geschichtlichen Diskurs zur Armutsproblematik breit dar. Aber auch andere Beiträge greifen geschichtliche Zusammenhänge auf. Zu nennen sind hier u.a. die Beiträge von Best u.a. zur Entwicklung der Armutsforschung, von Christian Steuerwald zur sozialen Mobilität, von Knut Hinrichs zur Entwicklung des juristischen Umgangs mit Armut, von Rainer Homann zur Behandlung von Armut in der Kunst, von Germo Zimmermann und Jürgen Boeckh zur Positionierung der freien Wohlfahrtspflege u.a.m.

Verfasst von
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Evangelische Hochschule RWL Bochum und Justus Liebig-Universität Gießen
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