Häusliche Gewalt
Henny Isabella Spiesberger
veröffentlicht am 23.01.2024
Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen physischer, psychischer, ökonomischer oder sexualisierter Gewalt und umfasst familiäre und partnerschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zueinanderstehen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften stattfindet.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Historischer Hintergrund
- 3 Datenlage
- 4 Gewaltformen
- 5 Ursachen und Risikofaktoren
- 6 Grundmuster und Gewaltdynamik
- 7 Auswirkungen
- 8 Gefährdung der mitbetroffenen Kinder
- 9 Rechtliche Grundlagen
- 10 Interventionen und Unterstützungsangebote
- 11 Quellenangaben
- 12 Literaturhinweise
- 13 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und zählt weltweit zu der am häufigsten auftretenden geschlechtsspezifischen Gewaltform. In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner betroffen. An jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Häusliche Gewalt betrifft Frauen unverhältnismäßig stark, es können jedoch auch Männer von häuslicher Gewalt betroffen sein. Aus der Definition geht hervor, dass häusliche Gewalt im familiären und/oder partnerschaftlichen Kontext stattfinden kann. Dabei ist es unerheblich, wo die Tat ausgeübt wird. Vielmehr ist die Beziehung zwischen der betroffenen und der gewaltausübenden Person entscheidend. Häusliche Gewalt im familiären Umfeld umfasst beispielsweise Gewalt gegenüber einer angehörigen Person im Pflegekontext, Gewalt gegenüber den Kindern oder unter Geschwister. Als häusliche Gewalt wird jede Form von physischer, psychischer, sozialer, sexualisierter und/oder ökonomischer Gewalt gesehen und umfasst auch Stalking, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung.
Die Ursachen und Risikofaktoren häuslicher Gewalt finden sich sowohl auf der individuellen Ebene als auch in der Dynamik auf der Beziehungsebene. Auch in der Gesellschaft bestehende soziale Normen und das Verständnis von Geschlechterrollen mit den damit verbundenen Machtstrukturen begünstigen die Entstehung von Gewalt im sozialen Nahfeld.
Bei dem komplexen Phänomen der häuslichen Gewalt sind es eskalierende Konfliktsituationen und ein Kontroll- und Machtanspruch gegenüber der Partnerin oder einer anderen Person aus dem sozialen Nahfeld, die bei der Entstehung von Gewalt eine Rolle spielen. In den meisten Fällen zeigt sich ein Machtungleichgewicht zwischen der gewaltausübenden und der von Gewalt betroffenen Person. Die Gewalthandlung ist häufig ein sich wiederholendes Verhalten und folgt einem Kreislauf von Phasen der Gewalt, Reue, Versöhnung und Vermeidung, bis es zum nächsten Spannungsaufbau mit Gewalthandlungen kommt.
Erlebte häusliche Gewalt kann für die betroffenen Frauen körperliche, psychosomatische und psychische Beschwerden und Verletzungen zur Folge haben. Die gesundheitlichen Auswirkungen können sich chronifizieren, von weiteren gesundheitsgefährdenden Coping-Strategien begleitet sein oder tödliche Folgen haben. Die gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt werden für Deutschland auf über 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Kinder erleben die häusliche Gewalt immer direkt oder indirekt mit. Die miterlebte Gewalt wird als existenzielle Bedrohung erlebt, hat vielfältige Auswirkungen auf die kindliche Psyche und auf eine gesunde Entwicklung und stellt somit eine Kindeswohlgefährdung dar.
Häusliche Gewalt gilt als eine Verletzung der Menschenrechte. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) fordert von den beigetretenen Ländern, darunter auch Deutschland, Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Gewalt an Frauen und deren Kinder zu ergreifen und zu fördern.
2 Historischer Hintergrund
Gewalt in der Ehe, in der Familie und in der Erziehung von Kindern wurde bis ins letzte Viertel des 20. Jahrhunderts als Privatangelegenheit gesehen (Gelles 2002). Vor allem die Akteur:innen für den Kinderschutz in den 1960er-Jahren und später die Frauen(haus)bewegungen machten auf die Thematik aufmerksam und trugen sie in die Öffentlichkeit. Heute wird Häusliche Gewalt als geschlechtsspezifische Gewalt und als ein Menschenrechtsthema gesehen. Geschlechtsspezifische Gewalt beschreibt eine gewaltvolle Handlung gegenüber einer Person aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Die Istanbul-Konvention bezieht sich auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt und stellt eine überproportionale Betroffenheit von Frauen explizit heraus (Rabe und Leisering 2018).
Das Verständnis von häuslicher Gewalt ist demnach primär auf Gewalt gegen Frauen gerichtet, deren Merkmale in der gesellschaftlichen Unterdrückung von Frauen und der geschlechtsspezifischen Sozialisation gesehen werden (Lamnek et al. 2013). Das schließt nicht aus, dass auch Männer von häuslicher Gewalt betroffen sind, oder dass auch Frauen gegenüber ihren Partnern Gewalt ausüben. Die Ursachen der Gewaltanwendung in Partnerschaften durch Frauen sind bislang nicht ausreichend erforscht. In einer konsequent gendersensiblen Sprache wird das Geschlechterverhältnis von Betroffenen häuslicher Gewalt häufig nicht der Datenlage entsprechend zum Ausdruck gebracht.
3 Datenlage
Häusliche Gewalt zählt zu den häufigsten auftretenden Menschenrechtsverletzungen. Die bundesweiten Daten zur Partnerschaftsgewalt werden jährlich durch das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt und veröffentlicht. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 240.547 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Dies entspricht einen Anstieg von 8,5 % gegenüber dem Vorjahr. Bei Partnerschaftsgewalt verzeichnete das BKA im Hellfeld insgesamt 157.818 betroffene Menschen, was einem Anstieg von 9,1 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (Bundeskriminalamt 2023). Über 80 % der Opfer waren weiblich und knapp 20 % waren männlich.
Durch Prävalenzstudien können die Gewalterfahrungen bestimmter Personengruppen differenzierter und umfassender beschrieben werden (Schröttle 2016). Es ist davon auszugehen, dass das sogenannte Dunkelfeld der Gewalterfahrungen deutlich größer ist, als es durch Gerichts-, Strafurteil- und Anzeigestatistiken aufgedeckt wird (Kapella et al. 2011). Die WHO schätzt in einer internationalen Übersichtsstudie aus dem Jahr 2013 den Anteil der Frauen in Europa, die in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt erfahren haben, auf 25 %. Ein ähnliches Ergebnis zeigte eine ein Deutschland durchgeführte Befragung im Jahr 2004 (BMFSFJ 2004). Von allen weltweit begangenen Tötungsdelikten wurde jeder dritte Mord an Frauen durch deren (Ex-)Partner verübt (UNODC 2019).
4 Gewaltformen
Häusliche Gewalt umfasst verschiedene Gewaltformen, die einzeln oder in Kombinationen auftreten können (Bossart, Huber und Reber 2002, S. 23; Dlugosch 2010, S. 29):
- Physische Gewalt umfasst alle Gewalthandlungen, die gegen den Körper des Gegenübers gerichtet sind, wie z.B. Schlagen mit und ohne Gegenstände, Stoßen, Schütteln, Treten, Würgen, Festhalten, Fesseln, Nachwerfen von Gegenständen, Beißen, Kratzen, Boxen, Einsperren, Androhung körperlicher Gewalt und Mord.
- Psychische Gewalt ist jedes Verhalten, welches die psychische Integrität des Gegenübers schwächt oder beeinträchtigt (Riebel 2020, S. 308). Hierzu zählen u.a. Beleidigungen, Einschüchterungen, Anschreien, Beschimpfungen, Abwertungen, Missachtung, gezielte Manipulation (Gaslighting), Demütigungen, das Erzeugen von Schuldgefühlen, Kontrolle, Zerstörung von Gegenständen. Psychische Gewalt ist nicht so leicht zu identifizieren wie physische Gewalt (Lamnek et al. 2013, S. 115), deren Auswirkungen sind für die Betroffenen jedoch häufig schwerwiegend.
Soziale und ökonomische Gewalt stellen weitere besondere Formen psychischer Gewalt dar:- Soziale Gewalt umfasst Gewalthandlungen, die das soziale Leben einer Person einschränken, wie z.B. die Kontrolle oder das Verbot von Außenkontakten, das Erschweren einer Integration bis hin zur sozialen Isolation.
- Ökonomische Gewalt beinhaltet die Kontrolle der finanziellen Ressourcen oder das Herbeiführen von wirtschaftlichen Zwangssituationen durch einen Partner, wie z.B. Zwang zur Arbeit, Arbeitsverbote, Beschlagnahmung von Lohn oder Transferleistungen.
- Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die einer anderen Person aufgedrängt oder aufgezwungen wird und reicht von einer Erwartungshaltung über Nötigung zu sexuellen Handlungen bis hin zur Vergewaltigung oder zum Zwang zur Prostitution. Der Begriff „sexualisiert“ weist darauf hin, dass sexuelle Handlungen genutzt werden, um eine Machtposition auszudrücken.
In dem Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt werden weiter auch Nachstellungen (Stalking), Zwangsheirat und Genitalverstümmelung als Formen häuslicher Gewalt benannt (BMFSFJ 2019).
- Stalking beinhaltet das obsessive Belästigen, Verfolgen und Bedrohen einer Person, oft intensiv und über längere Zeiträume hinweg. Stalking kann Handlungen umfassen, die isoliert betrachtet harmlos erscheinen, jedoch durch ihre Frequenz, Kombination und zeitliches Andauern für die betroffene Person als eine massive Bedrohung erlebt werden. Damit schränken sie betroffene Personen in ihrer Freiheit und Autonomie ein.
- Bei einer Zwangsheirat werden erwachsene oder minderjährige Personen durch das familiäre bzw. soziale Umfeld durch Kontrolle, Drohungen, emotionale Erpressung oder physische Gewalt zur Ehe gezwungen.
- Die genitale Verstümmelung bei Mädchen und Frauen beinhalten alle Maßnahmen, die eine Veränderung oder Entfernung der weiblichen Geschlechtsorgane zur Folge haben.
Häufig nutzt die gewaltausübende Person verschiedene Gewaltformen gleichzeitig.
- Digitale Gewalt umfasst Formen von Gewalt, die mittels digitaler Medien und technischen Hilfsmittel ausgeübt werden. Im Vergleich zu anderen Gewaltformen kann digitale Gewalt rund um die Uhr ausgeübt werden und ist nicht räumlich mit der betroffenen Person verbunden. Zu den Handlungen digitaler Gewalt zählen u.a. Diffamierung, Stalking, das Veröffentlichen oder Teilen von intimen Bildern oder die Kontrolle von Cloud-Diensten oder sozialen Netzwerken.
5 Ursachen und Risikofaktoren
Die Ursachen häuslicher Gewalt sind komplex. Die Entstehung und Aufrechterhaltung von Gewalt in Familiensystemen sind nicht eindimensional erklärbar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO zieht zur Darstellung von Ursachen- und Risikofaktoren von Gewalt das ökologische Modell mit vier Ebenen heran (WHO 2002):
- Individuelle Ebene: Persönliche und biologische Faktoren beeinflussen, wie sich der Mensch verhält. Dazu zählen Störungen der Psyche oder der Persönlichkeit, eigene Missbrauch- bzw. Gewalterfahrung, Substanzmittelmissbrauch sowie demografische Merkmale wie Alter und Bildungsstand, aber auch Stressfaktoren sowie fehlende Bewältigungsstrategien.
- Beziehungsebene: Die Interaktionen in zwischenmenschlichen Beziehungen umfassen Faktoren wie das Kommunikationsverhalten, den Umgang mit Konflikten oder die Machtverteilung in der Beziehung.
- Gemeinschaft: Im näheren Umfeld entstehen soziale Beziehungen. Dazu zählen Orte wie Arbeitsplatz, Bildungseinrichtungen, Nachbarschaft oder Vereine.
- Gesellschaftsebene: Auf der Ebene der Gesellschaft werden Faktoren betrachtet, die kulturelle und soziale Normen entstehen lassen. Hierzu zählt insbesondere der Umgang mit Geschlechterrollen und Gewalt auf politischer und rechtlicher Ebene und in den Medien
Auf den verschiedenen Ebenen zeigen sich bestimmte Merkmale, die sich als Risikofaktoren für gewalttätiges Verhalten erwiesen haben (Godenzi et al. 2001, Teil 1; Hornberg et al. 2008):
- Selbst (mit)erlebte Gewalt in der Kindheit
- Fehlende Konzepte für einen angemessenen Umgang mit Konflikten, Stress und Frust
- Soziale Isolation
- Substanzmissbrauch, insbesondere Alkoholkonsum
- Ungleiche Macht- und Ressourcenverhältnisse in der Beziehung
- Lebenszeitliche Ereignisse, wie Schwangerschaft, Geburt und Trennung
- Behinderung/​chronische Erkrankungen
- Pflegebedürftigkeit
- Migrations- oder Fluchterfahrungen
6 Grundmuster und Gewaltdynamik
Häusliche Gewalt ist ein komplexes und vielschichtiges Phänomen. Gewaltbeziehungen weisen zahlreiche unterschiedliche Beziehungs- und Gewaltdynamiken auf. Basierend auf dem Konzept von Johnson (2008) wird zwischen situativer (situational couple violence) und systematischer Gewalt (intimate terrorism) unterschieden. Während es sich bei der situativen Gewalt eher um eskalierende Konfliktsituationen handelt, nährt die gewaltausübende, überwiegend männliche Person die systematische Gewalt aus einem Dominanz- und Machtanspruch gegenüber der Partnerin.
Die Abgrenzung zwischen situativer Gewalt und einem Beziehungskonflikt im Sinne eines Streits fällt nicht immer leicht. Als Abgrenzungsmerkmale gelten insbesondere ein dominierendes Machtgefälle, das sich wiederholende Verhalten und das Angsterleben der betroffenen Person (Schröttle und Ansorge 2008).
Bereits 1979 entwickelte Walker die Theorie eines Gewaltzyklus (cycle of abuse), um die Phasen einer gewaltbelasteten Beziehung aufzuzeigen. So beschreibt der Kreislauf Phasen von Spannungsaufbau, Ausbruch einer Gewalthandlung und darauffolgende Phasen von Scham, Reue, Versöhnung, Schuldumkehr, Ruhe und Vermeidung bis hin zum nächsten Spannungsaufbau und erneuter Gewalt (Walker 1979. Hier wird deutlich, dass es sich bei häuslicher Gewalt nicht um ein singuläres Ereignis handelt und die Beziehung von Abhängigkeiten geprägt ist. Wird der Zyklus nicht durch Intervention unterbrochen, setzt sich die Dynamik fort.
7 Auswirkungen
Die WHO definiert Gesundheit als Zustand des völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens (WHO 1948). Bei häuslicher Gewalt handelt es sich zumeist um ein komplexes Misshandlungssystem, in dem sich die Gewalthandlungen nicht nur auf offene körperliche oder sexualisierte Gewalthandlungen beschränken. Andere Gewaltformen, wie Demütigungen, gezielte Abwertungen, soziale Kontrolle, die Zerstörung sozialer Netzwerke oder die Kontrolle über die finanziellen Mittel, sind schwerer nachzuweisen und juristisch häufig nicht als Straftat relevant (Hellbernd et al. 2004).
Das Spektrum der gesundheitlichen Folgen für die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen ist groß (Hellbernd et al. 2004):
- Körperliche Folgen können Hämatome, Frakturen, Verbrennungen, Schnitt-, Platz-, Riss und Brandwunden, Würgemale, Stichverletzungen sein. Häufig betroffen sind Kopf und Oberkörper.
- (Psycho-)somatische Folgen sind häufig chronische Schmerzsyndrome, Magen-Darm-Störungen, Atemwegsbeschwerden und Harnwegsinfektionen.
- Psychische Folgen reichen von posttraumatischen Belastungsstörungen, Depression, Ängste, Panikattacken über Schlaf- und Essstörungen bis zum Verlust von Selbstachtung und Selbstwertgefühl.
- Reproduktive Gesundheit: Die Auswirkungen auf die reproduktive Gesundheit umfassen sexuell übertragbare Krankheiten, Entzündungen der Geschlechtsorgane, ungewollte Schwangerschaften, Fehlgeburten sowie Komplikationen bei der Geburt.
- Tödliche Folgen: Häusliche Gewalt kann schließlich auch lebensgefährliche Verletzungen, Tötung, Mord oder Suizid zur Folge haben.
Weitere gesundheitliche Folgen können durch gesundheitsgefährdende (Überlebens-)Strategien, wie Rauchen, Substanzmissbrauch, risikobehaftetes Sexualverhalten oder Selbstverletzungen entstehen.
Neben den kurz-, mittel- und langfristigen individuellen Folgen der Betroffenen, verursacht häusliche Gewalt auch auf der gesellschaftlichen Ebene erhebliche Schäden. In einer deutschen Studie aus dem Jahr 2005 wurden die direkten und indirekten Kosten häuslicher Gewalt auf ca. 3,8 Milliarden Euro pro Jahr beziffert (Brzank et al. 2005). Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE 2021) schätzt die gesellschaftlichen Folgekosten von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen für Deutschland auf ca. 54 Milliarden Euro pro Jahr.
8 Gefährdung der mitbetroffenen Kinder
Kinder erleben die Gewalt zwischen den Elternteilen direkt oder indirekt mit. So sind sie in den meisten Fällen direkt anwesend oder nehmen den Konflikt in naher räumlicher Umgebung wahr (Rabe und Kavemann 2005). Sie erleben die Gewalt als existenzielle Bedrohung und empfinden meist große Angst (Evans, Davies und DiLillo 2008). Es finden sich deutliche Zusammenhänge zwischen dem Miterleben von Partnerschaftsgewalt und nach außen gerichteten Verhaltensauffälligkeiten sowie nach innen gerichteten Problemen. So zeigen zahlreiche Untersuchungen die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf die Kinder in verschiedenen Ebenen, wie:
- Emotionalität (Aggressivität, Ängstlichkeit, Schreckhaftigkeit oder Niedergeschlagenheit)
- Sozialverhalten (Sozialer Rückzug, [über]angepasstes Verhalten)
- Psychosomatik (körperliche Beschwerden, Schlaf- und Essstörungen, Enuresis)
- Kognition (Konzentrationsschwierigkeiten, mangelnde Problemlösekompetenzen)
- Psychische Gesundheit (Bindungsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen)
- Psychosoziale Entwicklung (Störungen der Sexualität, Delinquenz, Gewalt)
(Holt, Buckley und Whelan 2008; Evans, Davies und DiLillo 2008; Himmel et al. 2017).
Kinder, die scheinbar unbeeinflusst durch die erlebte Gewalt sind, zeigen häufig später Auffälligkeiten (Vu et al. 2016). Häufig tragen sie ihre Erlebnisse bis ins Erwachsenenalter mit, wo sich das Erlebte in psychischen Beeinträchtigungen, Gewalt in ihren eigenen Paarbeziehungen und Schwierigkeiten in Konfliktsituationen niederschlägt (Gil-González et al. 2007).
Über die Auswirkungen der miterlebten häuslichen Gewalt und der Weitergabe des Erlebten an die folgende Generation, sind die betroffenen Kinder häufig selbst direkten körperlichen oder seelischen Misshandlungen ausgesetzt. Die Misshandlungen an der Mutter ist der häufigste Kontext von Kindesmisshandlungen (Kavemann 2006). Zusammenfassend kann bei miterlebter häuslicher Gewalt von einer Kindeswohlgefährdung gesprochen werden (Kelly und Meysen 2016). Entscheidend für Unterstützungs- und Hilfeangebote ist die Art und das Ausmaß der Gewalt, die im Einzelfall geprüft werden muss (Vu et al. 2016).
9 Rechtliche Grundlagen
In der Entwicklung der Menschenrechte war Gewalt im privaten Nahfeld lange Zeit ausgeblendet. Zwar ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bereits im Grundgesetz (Art. 2, Abs. 2, Satz 1 und 2 GG) verankert, Gewalt gegenüber Frauen im häuslichen Bereich wurde jedoch lange Zeit als Privatangelegenheit gesehen. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in der Ehe wurde erst 1997 gesetzlich verankert (§ 177 StGB [Strafgesetzbuch]) und die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW bezeichnete 1992 Gewalt gegen Frauen als Diskriminierung, wenn die Gewalt zur Kontrolle oder als Sanktion gegen Frauen eingesetzt wird (Rudolf 2013).
Inzwischen stellen drei zentrale gesetzliche Grundlagen die Basis für die Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dar:
- Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) trat 2002 in Kraft und schafft eine klare Rechtsgrundlage für einen schnellen Rechtsschutz u.a. bei häuslicher Gewalt. Nach dem Grundsatz „wer schlägt, muss gehen“ haben die von Gewalt Betroffenen die Möglichkeit ein Betretungsverbot bis hin zu einer Wohnungszuweisung sowie ein Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbot bei dem zuständigen Familiengericht kurzfristig zu erwirken.
- Mit dem Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung (§ 153a Abs. 1 Nr. 6 StPO [Strafprozessordnung]) sind im Jahr 2013 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, dass die Staatsanwaltschaft, auch ohne Zustimmung des Gerichts, vorläufig von einer Klage absehen und einem Beschuldigten zugleich die Weisung erteilen kann, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen (Busch 2017).
- Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag, welcher die Vertragsstaaten verpflichtet, alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt zu bekämpfen. In Deutschland trat das Übereinkommen im Jahr 2018 in Kraft und bildet u.a. die Grundlage für die staatliche Verpflichtung „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“ (Artikel 1, Abs. 1a Istanbul Konvention). Damit verbunden ist auch die Verpflichtung zur Bereitstellung und Finanzierung der entsprechenden Schutz- und Unterstützungsstrukturen.
10 Interventionen und Unterstützungsangebote
Interventionen und Unterstützungsangebote zum Schutz vor Gewalt in Familien und im sozialen Nahraum setzen auf verschiedenen Ebenen an und greifen ineinander. Auf der gesellschaftlichen Ebene bilden rechtlich verankerte Maßnahmen und Gesetze die Grundlagen der Handlungsmöglichkeiten in Fällen häuslicher Gewalt. Dies beinhaltet ein engmaschiges Netzwerk und interinstitutionelle Kooperationsbündnisse zwischen den involvierten Behörden, Beratungsstellen und Institutionen. Durch breit angelegte aufklärende Öffentlichkeitsarbeit kann das Umfeld für das Thema „Häusliche Gewalt“ sensibilisiert und darin ermutigt werden, hinzuschauen und Unterstützung anzubieten. Fortbildungen im Gesundheits-, Bildungs- oder Justizsektor erhöhen die Handlungssicherheit für Fachpersonal, die mit häuslicher Gewalt im beruflichen Kontext in Berührung kommen.
- Polizei: Wird die Polizei zu einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt gerufen, lautet die Handlungsanweisung, die Beteiligten in getrennten Räumlichkeiten zum Geschehen zu befragen und weitere Interventionsschritte einzuleiten. Je nach Tatbestand reichen diese von einer Belehrung bis hin zu einem Platzverweis der beschuldigten Person. Sind Kinder in einem Haushalt, in dem sie Gewalt gegen eine Bezugsperson erleben, liegt eine Kindeswohlgefährdung vor und es erfolgt eine Benachrichtigung an das zuständige Jugendamt. Die beteiligten Personen können über weitere Unterstützungsangebote, wie Frauenberatungsstellen, Opferschutzeinrichtungen und Täterarbeitseinrichtungen informiert werden. In einigen Bundesländern erfolgt dies über den proaktiven Ansatz. Hierbei werden die Daten der Personen aufgenommen und an die entsprechende Beratungseinrichtung weitergeleitet, die zeitnah mit der betreffenden Person Kontakt aufnimmt und ihre Beratung anbietet.
- Justiz: Bei Körperverletzungsdelikten im Beziehungskontext besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, sodass Staats- und Amtsanwaltschaften auch ohne einen Strafantrag durch die betroffene Person tätig werden können.
- Jugendämter: Beim Vorliegen einer Meldung wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung, wird das zuständige Jugendamt unverzüglich tätig und überprüft durch Gespräche mit der Familie und allen Kooperationspartner:innen die Gefährdungssituation. Weitere Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sind die Entwicklung von fallspezifischen Hilfe- und Schutzkonzepten, das Hinzuziehen des Familiengerichtes sowie die Einleitung von medizinischer oder sozialpädagogischer bzw. psychologischer Diagnostik. Im Hilfeplan können weitere Maßnahmen für die betreffenden Elternteile, wie das Aufsuchen einer Frauen- oder Opferberatungsstelle, Täterarbeitseinrichtung, Suchtberatung oder Erziehungsberatungsstelle festgelegt werden.
- Frauenfachberatungs- und Interventionsstellen: In spezifischen Frauenunterstützungseinrichtungen bzw. Interventionsstellen erfahren Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt waren oder sind, telefonische oder persönliche Beratung und Unterstützung bei der Klärung ihrer aktuellen Situation. Neben einer emotionalen Entlastung und Ressourcenaktivierung können die Frauen kostenfreie Informationen zu rechtlichen Fragen erhalten und, je nach Bedarf, an eine Schutzeinrichtung oder andere spezielle Beratungsstellen vermittelt werden.
Für von häuslicher Gewalt betroffene Männer bieten Interventionsstellen, Männerberatungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen Beratung und Unterstützung an. - Täterarbeitseinrichtungen: Die bundesweiten Mitgliedseinrichtungen des profeministischen Dachverbands Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) e.V. bieten Beratungen nach dem gemeinsam mit den Frauenverbänden entwickelten Standard zur Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt an für Menschen, die in ihren Familien Gewalt ausgeübt haben, an. Das Kernziel der Arbeit mit den Gewaltausübenden ist die nachhaltige Beendigung von gewalttätigem Verhalten. Dabei erfolgt die Arbeit nicht ausschließlich im Auftrag des Klienten, sondern versteht sich als Teil der Interventionskette zum Schutz vor häuslicher Gewalt und ist damit ein wesentlicher Baustein im Sinne des Opferschutzes.
Die Arbeit erfolgt nicht isoliert, sondern erfolgt in enger fallbezogener und fallübergreifender Kooperation mit den Frauenunterstützungseinrichtungen, Einrichtungen des Jugendschutzes, der Polizei und der Justiz. Das soziale Trainingsprogramm umfasst in der Regel Aufnahmegespräche im Einzelsetting mit der anschließenden Teilnahme am Gruppenprogramm. Im Beratungsprozess sollen die Klient:innen lernen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien zu entwickeln und ihre Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit in Beziehungen zu verbessern. Die Teilnehmer setzen sich außerdem mit Geschlechterrollen, ihrer Rolle als Vater und den Auswirkungen von Gewalt auf die betroffenen Personen auseinander.
Für die Aufnahme in das Programm wird eine Schweigepflichtentbindung gegenüber der (Ex-)Partnerin und weitere fallbeteiligte Einrichtungen vorausgesetzt. Die betroffene (Ex-)Partnerin wird über die Inhalte, Ziele und Grenzen der Täterarbeit informiert und erhält Informationen über den Beginn sowie Abbruch, Ausschluss oder Abschluss des (Ex-)Partners aus dem Programm. Sofern sie dies wünscht, erfolgt eine Vermittlung an eine Frauenunterstützungseinrichtung. Das Beratungsprogramm erstreckt sich über mindestens 25 Gruppensitzungen bzw. 50 Stunden (BAG TäHG 2019). - Prävention: In der Präventionsarbeit geht es primär sowohl um den Schutz und die Unterstützung der von häuslicher Gewalt mitbetroffenen Kinder und Jugendlichen als auch um den gesellschaftlichen Beitrag, die transgenerationale Weitergabe von Gewalt zu unterbrechen. Hierzu zählen Unterstützungsangebote für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, um sie von Schuldgefühlen zu entlasten und ihnen einen geschützten Raum zu bieten, über das Erlebte zu sprechen, sowie die Aufklärungsarbeit an Kitas und Schulen.
11 Quellenangaben
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12 Literaturhinweise
Lamnek, Siegfried, Jens Luedtke, Ralf Ottermann und Susanne Vogl, 2013. Tatort Familie: Häusliche Gewalt im gesellschaftlichen Kontext. 3., erw. und überarb. Auflage. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-531-16777-0
Steingen, Anja, Hrsg., 2020. Häusliche Gewalt: Handbuch der Täterarbeit. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht Verlage. ISBN 978-3-525-61631-4
13 Informationen im Internet
- Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) e.V.
- Frauenhauskoordinierung e.V.
- Initiative „Stärker als Gewalt“
- Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention)
- Hilfetelefon. Gewalt gegen Frauen
- Die Kinderschutz-Zentren
Verfasst von
Henny Isabella Spiesberger
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) e.V. und Beraterin und Koordinatorin einer Institution in Berlin, die mit dem Beratungszentrum zum Schutz vor Gewalt in Familien und im sozialen Nahfeld ein Beratungsangebot für gewaltausübende Menschen und für von häuslicher Gewalt mitbetroffenen Kindern und Jugendlichen vorhält (Berliner Zentrum für Gewaltprävention [BZfG] gGmbH).
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Zitiervorschlag
Spiesberger, Henny Isabella,
2024.
Häusliche Gewalt [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 23.01.2024 [Zugriff am: 12.09.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/554
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