Halboffene Adoption
Dr. Kerstin Haury
veröffentlicht am 26.08.2021
Bei einer halboffenen Adoption halten die Herkunfts- und Adoptiveltern Kontakt mit der Adoptionsvermittlungsstelle.
Ein Informationsaustausch zwischen den Familien findet über die Adoptionsvermittlungsstelle statt. Dies kann zum Beispiel in Form von Briefen und Entwicklungsberichten geschehen, die die Adoptiveltern erstellen und von der Vermittlungsstelle an die leiblichen Eltern weitergegeben werden. Umgekehrt können die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle Informationen zum Beispiel über die aktuelle Lebenssituation der abgebenden Eltern erfragen und an die Adoptivfamilie weiterleiten.
Literaturhinweise
Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz). In: Bundesgesetzblatt [online]. Teil 1, 2021, Nr. 7 vom 18.02.2021 [Zugriff am: 06.07.2021]. Verfügbar unter: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0226.pdf
Verfasst von
Dr. Kerstin Haury
Diplom-Psychologin. Nach mehrjähriger wissenschaftlicher Tätigkeit am Psychologischen Institut der Technischen Universität Darmstadt arbeitet sie heute in eigener Praxis mit den Schwerpunkten Adoptiv- und Pflegekinder sowie Belastung und Stress.
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