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Hebamme

Prof. Dr. Dorothea Tegethoff

veröffentlicht am 09.06.2020

Übersicht über alle Versionen

Etymologie: althochdeutsch hevianna oder hevanna „Großmutter bzw. alte Frau, die das Neugeborene aufhebt“ (Pfeifer 2004)

Fassung: Überarbeitung

Hebamme ist die Berufsbezeichnung für weibliche und männliche Personen, die Frauen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett professionell betreuen und beraten.

Überblick

  1. 1 Begriffsdefinition
  2. 2 Berufsfelder und Tätigkeiten
  3. 3 Zugangsvoraussetzungen
  4. 4 Ausbildungsinhalt und -ablauf
  5. 5 Unterschiedliche Abschlüsse
  6. 6 Berufsrecht
    1. 6.1 Ebene der Europäischen Union
    2. 6.2 Bundesebene
    3. 6.3 Länderebene
  7. 7 Arbeitsmarkt
  8. 8 Geschichtliche Entwicklung
  9. 9 Berufsverbände
  10. 10 Quellenangaben
  11. 11 Informationen im Internet

1 Begriffsdefinition

Die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für den Beruf der Hebamme, die die Hebammenverbände Deutschlands und der Schweiz sowie das Österreichische Hebammengremium bestätigt haben, lautet wie folgt:

„Eine Hebamme ist eine Person, die nach ordnungsgemäßer Zulassung zu einer im jeweiligen Land anerkannten Hebammenausbildung diese erfolgreich abgeschlossen und die erforderliche Qualifikation für die Zulassung zur Hebamme erworben hat.
Die Hebamme ist eine verantwortungsbewusste, zuverlässige professionelle Fachkraft, die partnerschaftlich mit Frauen zusammenarbeitet und ihnen die erforderliche Unterstützung, Betreuung und Beratung während Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett gewährt.
Sie leitet eigenverantwortlich die Geburt und betreut das Neugeborene und den Säugling.
Die Arbeit der Hebamme umfasst präventive Maßnahmen, die Förderung der normalen Geburt, das Erkennen von Komplikationen bei Mutter und Kind, die Gewährleistung notwendiger medizinischer Behandlung oder anderer angemessener Unterstützung sowie die Durchführung von Notfallmaßnahmen.
Die Hebamme hat eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsberatung, nicht nur für Frauen, auch innerhalb der Familie und der Gesellschaft. Diese Arbeit sollte vor der Geburt beginnen, die Vorbereitung auf die Elternschaft einbeziehen, wie auch Hinweise zur Gesundheit, Sexualität und zur Entwicklung des Kindes beinhalten.
Eine Hebamme kann in verschiedenen Bereichen praktizieren, einschließlich Hausgeburtshilfe und Gemeindearbeit, in Krankenhäusern, Kliniken oder in Gesundheitseinrichtungen.
Angenommen vom Rat des Internationalen Hebammenverbandes (ICM) am 19.7.2005 in Brisbane, Australien“ (Schweizerischer Hebammenverband 2007).

2 Berufsfelder und Tätigkeiten

Das Tätigkeitsfeld einer Hebamme wird durch den sogenannten Betreuungsbogen (Sayn-Wittgenstein 2010) dargestellt. Es reicht von der Familienplanung über Schwangerschaft und Geburt bis zum Wochenbett und darüber hinaus bis zum Ende der Stillzeit. Der Schwerpunkt der Hebammentätigkeit liegt auf präventiven und gesundheitsförderlichen Tätigkeiten.

Eine Hebamme begleitet professionell Frauen und ihre Familien in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Sie berät in Fragen der Familienplanung. Sie stellt eine Schwangerschaft fest, führt Schwangerenvorsorgeuntersuchungen durch, identifiziert dabei Frauen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind und leitet sie in ärztliche Betreuung weiter. Sie bereitet die Frauen und ihre Familien auf die Geburt vor. Eine Hebamme leitet eigenständig normale Geburten, dabei betreut sie die Frau und überwacht den Gesundheitszustand von Mutter und Kind. Sie erkennt Abweichungen vom normalen Verlauf und übergibt in diesen Fällen die Leitung in ärztliche Hände. Bei ärztlichen Eingriffen assistiert sie. In Notfällen leitet sie die notwendigen Maßnahmen ein oder führt sie selbst durch. Sie untersucht, pflegt und überwacht die Wöchnerin und das Neugeborene und unterstützt sie beim Stillen (Hebammenberufsordnung Land Berlin 2010; EU Richtlinie 2005/36/EG).

Die Leistung von Geburtshilfe ist nach dem Hebammengesetz (HebG) ausdrücklich Hebammen neben Ärzt*innen vorbehalten. Ärzt*innen sind verpflichtet, zu einer Geburt eine Hebamme hinzuziehen. Umgekehrt ist dies nur der Fall, wenn die Gebärende dies wünscht oder der Geburtsverlauf von der Regel abweicht.

Hebammen üben ihre Tätigkeit entweder angestellt oder freiberuflich aus. Dies gilt für alle oben genannten Arbeitsfelder. Angestellt sind Hebammen vor allem in Krankenhäusern im Kreißsaal und auf Wöchnerinnenabteilungen tätig, aber auch in Ambulanzen, Praxen oder anderen Einrichtungen. Freiberufliche Hebammen üben ihre Tätigkeit einzeln oder in größeren Teams mit oder ohne eigene Praxisräume aus. Freiberufliche Hebammen betreiben Geburtshäuser, also hebammengeleitete geburtshilfliche Einrichtungen. Typisch für die freiberufliche Hebammentätigkeit ist die zugehende Arbeitsweise. Freiberufliche Hebammen suchen die Familien in ihrem Wohnumfeld auf und führen dort Vorsorgeuntersuchungen, Hausgeburten und Wochenbettbesuche durch. Hausgeburtshilfe ist in Deutschland selten geworden, weniger als 2 % der Kinder werden außerhalb von Kliniken (also zu Hause oder in einem Geburtshaus) geboren (QUAG 2018a).

Ein spezielles Berufsfeld ist das der Familienhebammen. Eingebettet in die sogenannten Frühen Hilfen sind Familienhebammen in Kooperation mit anderen Akteur*innen der Gesundheitsversorgung und der Jugendhilfe in besonders vulnerablen Familien in besonderen Lebenslagen (minderjährige Mütter, Migrantinnen, Familien mit einem Frühgeborenen usw.) tätig. Anders als andere freiberufliche Hebammen können Familienhebammen diese Familien durch das gesamte erste Lebensjahr des Kindes regelmäßig betreuen.

Mit der Reform der Hebammenausbildung haben zudem die Felder der Wissenschaft und Forschung an Bedeutung gewonnen.

3 Zugangsvoraussetzungen

Die EU-Richtlinie 2013/55/EU verlangt für die automatische gegenseitige Anerkennung der Berufszulassung in der EU eine mindestens 12-jährige allgemeinbildende Schulausbildung als Zugangsvoraussetzung für die Hebammenausbildung. Dies impliziert, dass die Hebammenausbildung im tertiären Bildungsbereich angesiedelt ist. Das neue Hebammengesetz von 2019 trägt dem Rechnung. Zugangsvoraussetzung für das Studium sind eine mindestens 12-jährige Schulbildung oder eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege. De facto haben bereits seit Jahren die meisten Auszubildenden und Studierenden in der Hebammenkunde die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Sommer et al. 2013). Außerdem müssen Bewerber*innen gesundheitlich geeignet sein und dürfen sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich „Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit für den Hebammenberuf“ (§ 10 HebRefG 2019 [Hebammenreformgesetz]) ergibt.

4 Ausbildungsinhalt und -ablauf

Das Hebammenreformgesetz von 2019 sieht ein Duales Studium zwischen 6 und 8 Semestern Dauer vor. Darin müssen ein hochschulischer Teil von mindestens 2.200 Stunden und ein berufspraktischer Teil von mindestens 2.200 Stunden enthalten sein. Die Inhalte des Studiums regelt die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen vom 08.01.2020. Im Studium müssen die Kompetenzen vermittelt werden, die in der Anlage 1 der Verordnung festgelegt sind. Die Anlage 2 der Verordnung regelt den Umfang der verschiedenen Praxiseinsätze. Dabei werden sowohl klinische als auch außerklinische Einsatzorte berücksichtigt. Den Einsatzorten sind jeweils Kompetenzbereiche aus der Anlage 1 zugeordnet. Schließlich regelt eine dritte Anlage, welche Tätigkeiten in den Praxiseinsätzen auszuüben sind, z.B. Untersuchung von Schwangeren, Durchführung von Geburten, Pflege und Überwachung von Neugeborenen usw. Die Studierenden erhalten eine Vergütung durch die verantwortliche Praxiseinrichtung. Eine Besonderheit der praktischen Studienphasen ist, dass das Hebammenreformgesetz für 25 % der absolvierten Zeiten eine Praxisanleitung durch qualifizierte Personen verbindlich vorschreibt. Das Studium wird durch eine staatliche Prüfung mit einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil sowie der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab. Die zuständige Aufsichtsbehörde erteilt nach abgeschlossenem Studium die Erlaubnis zu Führung der Berufsbezeichnung Hebamme.

An Hebammenschulen begonnene Ausbildungen nach dem Hebammengesetz von 1985 in einer Übergangsfrist beendet werden. Ebenso können Modellstudiengänge, die seit 2009 möglich sind, abgeschlossen werden. Bis 2030 können bestimmte Aufgaben von den Hochschulen an die noch bestehenden Hebammenschulen delegiert werden, z.B. die Praxisbegleitung.

Aktuell (Sommer 2020) entstehen zahlreiche neue Standorte für Hebammenstudiengänge sowohl an Hochschulen als auch an Universitäten. Viele bereits bestehende Modellstudiengänge und ausbildungsergänzende bzw. – integrierende Studiengänge werden auf dem neuen Recht entsprechend umgestellt.

5 Unterschiedliche Abschlüsse

Hebammen und Entbindungspfleger, die ihre Berufszulassung nach dem Hebammengesetz von 1985 erworben haben, behalten die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Der akademische Grad, der nach aktuellem Recht für die Berufszulassung erforderlich ist, ist der Bachelor of Science in Midwifery. Dieser kann an einer Hochschule oder an einer Universität erworben werden. Auch ein Master of Science in Midwifery kann in Deutschland (z.B. an der Medizinischen Hochschule Hannover) erworben werden. Auch Promotionen und Habilitationen sind möglich. In der aktuellen Übergangssituation können den unterschiedlichen Abschlüssen noch keine Tätigkeitsfelder oder Karriereoptionen zugeordnet werden.

6 Berufsrecht

Die folgenden Rechtsnormen sind für die Ausübung der Hebammentätigkeit relevant:

6.1 Ebene der Europäischen Union

EU-Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments

  • regelt die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Europäischen Union
  • regelt in Artikel 42 die beruflichen Tätigkeiten, die von Hebammen in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Der hier aufgeführte Tätigkeitskatalog hat Eingang in die Berufsordnungen der deutschen Bundesländer gefunden.

EU Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments

  • regelt die Voraussetzungen für eine gegenseitige automatische Anerkennung von beruflichen Abschlüssen im Gesundheitsbereich in der Europäischen Union.

6.2 Bundesebene

Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches, Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz – HebRefG) (2019)

  • regelt die Berufszulassung, vorbehaltene Tätigkeiten, Studienziel, Studium und Vertrag zur Akademischen Hebammenausbildung
  • regelt die Anerkennung im Ausland erworbener Berufszulassungen, z.B. in der EU oder im Nicht-EU-Ausland.

Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (2020)

  • regelt die Inhalte des Studiums sowie die zu erwerbenden Kompetenzen
  • regelt den Ablauf der staatlichen Prüfungen die Ausbildungsinhalte für Hebammen und den Ablauf der Ausbildung.

Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 zum Vertrag nach § 134a SGB V)

  • regelt die Vergütung freiberuflich tätiger Hebammen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

6.3 Länderebene

Landeshebammengesetze/​Gesetze über die Berufsausübung der Hebammen und Entbindungspfleger

  • regeln den Erlass von Landesberufsordnungen und Gebührenordnungen.

Berufsordnungen

  • regeln die beruflichen Rechte und Pflichten von Hebammen.

Hebammenhilfe-Gebührenordnung der Länder für Selbstzahler

  • regeln die Vergütung von freiberuflich tätigen Hebammen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Andere Rechtsnormen sind mittelbar relevant. So regeln z.B. die Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zwar streng genommen die ärztliche Schwangerenvorsorge, Hebammen sind aber gehalten, ihre Klientinnen über die Untersuchungen der Mutterschaftsrichtlinien aufzuklären.

7 Arbeitsmarkt

Da es in Deutschland keine Hebammenkammer gibt, ist die Anzahl der Berufsinhaber*innen nicht registriert. Geschätzt werden etwa 24.000 Hebammen (DHV 2019). Es handelt sich fast ausschließlich um Frauen. Das Statistische Bundesamt (2018) gibt für 2016 knapp über 11.000 Hebammen in Kliniken an, davon 4 Männer. Von diesen Hebammen sind die meisten angestellt, 1.776 Hebammen arbeiten im Belegsystem, d.h. sie sind freiberuflich tätig. Der Deutsche Hebammenverband (2019) gibt an, dass über 77,7 % der Hebammen in Teilzeit beschäftigt sind.

Von Arbeitslosigkeit sind Hebammen aktuell kaum bedroht, da Hebammenmangel sowohl im angestellten als auch im freiberuflichen Bereich herrscht. Dieser geht so weit, dass es regional für Schwangere schwierig sein kann, eine Hebamme zu finden, die sie betreut. Im klinischen Bereich zeigt sich der Mangel seit Jahren durch unbesetzte Stellen, was immer wieder in vorübergehenden Schließungen von Kreißsälen resultiert (z.B. Klein 2017). Ein aktuelles Gutachten zur stationären Hebammenversorgung zeigt, dass Hebammen häufig mehrere Gebärende zu betreuen haben und zudem durch berufsfremde Tätigkeiten belastet werden. Der Hebammenmangel ist einerseits durch demografische Faktoren bedingt, allerdings ist andererseits auch von einer erheblichen Berufsflucht auszugehen, da die Arbeitsbedingungen sowohl für angestellte (Schirmer et al. 2016) als auch für freiberufliche Hebammen (DHV 2018a) oftmals schwierig sind. Letztere sind vor allem durch das Problem steigender Haftpflichtprämien, insbesondere im Bereich der außerklinischen Geburtshilfe, betroffen.

8 Geschichtliche Entwicklung

Die Geschichte des Hebammenwesens ist lang und facettenreich. Bereits in der Bibel finden Hebammen Erwähnung (Exodus 1, 15–21) und durch die Jahrhunderte sind Hebammen als heilkundige Frauen bekannt (Gubalke 1985). Den Beginn berufsmäßiger Tätigkeit bei normalen Geburten durch Hebamme sehen Szasz et al. (2013) allerdings erst in den Städten des Mittelalters. Die Abgrenzung von ärztlicher Tätigkeit war in den ersten Hebammenordnungen, z.B. 1452 in Regensburg noch nicht trennscharf (Niedermeier 1995). Auf dem Land waren Hebammen weiterhin eher als ehrenamtliche Helferinnen zu verstehen (Szasz et al. 2013). Erst aus dem 17. und 18. Jahrhundert sind in Europa geburtshilfliche Publikationen von Hebammen überliefert (Dunn 2004). Berufspolitisch organisierten sich Hebammen in Deutschland ab dem Ende des 19. Jahrhunderts. Neben aktuellen geburtshilflichen Problemen wie dem Kindbettfieber waren vor allem die Verbesserung der Bezahlung und der Ausbildung von Hebammen berufspolitische Anliegen in den ersten Hebammenvereinen (Gebauer 1930). Die Forderung nach einer reichseinheitlichen gesetzlichen Grundlage des Hebammenwesens wurde erst 1938 mit dem Reichshebammengesetz erfüllt. Die 1943 erlassene Hebammendienstordnung brachte die ausdrückliche Einbindung der Hebammen in die sogenannte Erb- und Rassenpflege (Bilstein 2008). Beide Gesetzestexte galten nach dem Zweiten Weltkrieg in entnazifizierter Form bis in die 80er Jahre weiter (Szsasz et al. 2013). Eine Aufarbeitung insbesondere der Verbandsgeschichte vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 2006 vom Bund deutscher Hebammen e.V. publiziert. 1984 wurde das Hebammengesetz reformiert. Zum Beispiel wurde die zuvor übliche Niederlassungserlaubnis für Hebammen, die mit einem garantierten Mindesteinkommen verbunden war, gestrichen. Hebammen konnten nun freiberuflich tätig sein. Die Hinzuziehungspflicht für Ärzt*innen blieb dagegen erhalten. Sie wurde auch in das neue Hebammengesetz von 2019 übernommen. Die wesentliche Änderung im Hebammengesetz von 2019 war die Verlegung der Hebammenausbildung in den tertiären Bildungsbereich.

Eine kompakte Darstellung der Geschichte des Hebammenberufes geben Szasz et al. (2013). Eine Übersicht vor allem über die ältere Geschichte des Berufes erhält man, leider ohne adäquaten wissenschaftlichen Apparat, durch Gubalke (1985). Der zweite Teil dieses Werks über die Geschichte des westdeutschen Hebammenwesens nach dem 2. Weltkrieg ist selbst ein interessantes historisches Dokument. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Werke zur Geschichte der Geburtshilfe und des Hebammenwesens (z.B. Schlumbohm 2012; Lisner 2006; Grabrucker 1998).

9 Berufsverbände

In Ermangelung einer Hebammenkammer nehmen die Berufsverbände für Hebammen in Deutschland neben den klassischen Aufgaben solcher Organisationen wie Interessenvertretung, Angebot von Fortbildungen auch Aufgaben wahr, die in anderen Berufsgruppen Körperschaften des öffentlichen Rechts vorbehalten sind. So verhandeln die Hebammenverbände z.B. die Hebammenvergütungsvereinbarung nach § 134a SGB V mit dem GKV-Spitzenverband.

Der mitgliederstärkste und älteste Berufsverband für Hebammen in Deutschland ist der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV), bis 2008 Bund deutscher Hebammen. Als „Bund deutscher Hebammenverbände“ wurde er 1954 ins Vereinsregister Frankfurt eingetragen. Der DHV ist formal der Zusammenschluss der 16 Landeshebammenverbände und vertritt aktuell (2018) über 19.000 Hebammen aus allen Arbeitsbereichen, Hebammenschülerinnen und -studentinnen. Der DHV organisiert Fortbildungen und ermöglicht Hebammen die Mitgliedschaft in einer Gruppenberufshaftpflichtversicherung. Das Verbandsorgan des DHV ist das Hebammenforum (DHV 2018b).

Der Bund freiberuflicher Hebammen e.V. (BfHD) wurde 1984 gegründet und hat über 1.000 Mitglieder. Der BfHD vertritt freiberuflich arbeitende Hebammen, Hebammenschülerinnen und -studentinnen. Das Verbandsorgan des BfHD heißt HebammenInfo (BfHD 2018)

Gemeinsam sind DHV und BfHD Träger der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG). QUAG beschäftigt sich mit der Erfassung von außerklinischen Geburten, der statistischen Auswertung und Veröffentlichung der so gesammelten Daten (QUAG 2018b).

Das Netzwerk der Geburtshäuser e.V. vertritt die Interessen von Geburtshäusern, also hebammengeleiteter Einrichtungen. Es wurde 1999 gegründet. Auf seiner Website führt das Netzwerk aktuell 129 Geburtshäuser in Deutschland auf (Netzwerk der Geburtshäuser 2018).

2008 wurde der Deutsche Fachverband für Hausgeburtshilfe e.V. (DFH) gegründet, der sich für die Interessen von Hebammen in der außerklinischen, insbesondere der Hausgeburtshilfe einsetzt (DFH 2018).

Die Hebammengemeinschaftshilfe e.V. (HGH) ist gemeinnützig und verfolgt als Vereinsziele die Unterstützung unverschuldet in Not geratener Hebammen und die Fortbildung. Sie fördert daneben vor allem die Hebammenforschung. Die HGH ist eine Schwesterorganisation des DHV (DHV 2018b).

International werden Hebammen durch die International Confederation of Midwives (ICM) repräsentiert. Die ICM hat 132 Mitgliedsverbände in 113 Ländern und vertritt ca. 500.000 Hebammen weltweit. Sie entstand 1954 aus einer Vorläuferorganisation, die bereits in den 1920er Jahren gegründet wurde, und hat ihren Sitz in Den Haag. Der DHV ist Mitglied in der ICM (ICM 2017).

Seit 2008 sind wissenschaftlich arbeitende Hebammen sowie Personen und Einrichtungen, die an der wissenschaftlichen Entwicklung des Hebammenwesens in Deutschland interessiert sind, in einer Fachgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) organisiert. Unter anderem sind die großen Hebammenberufsverbände fördernde Mitglieder der DGHWi. Insgesamt hat die DGHWi über 450 Mitglieder und fördert Forschung, Lehre und Praxis (DGHWi 2016)

Ohne eine explizite Rechtsform haben sich die „Werdenden Hebammen“, also Hebammenschülerinnen und Studierende der Hebammenkunde im Bundesrat Werdende Hebammen (WeHe) organisiert, um ihre Interessen zu vertreten. Mehrmals im Jahr finden sich Delegierte aller Ausbildungsstätten zusammen, um sich über die Ausbildungsbedingungen und Möglichkeiten zu deren Verbesserung auszutauschen. Dabei werden sie von den beiden großen Hebammenverbänden DHV und BfHD unterstützt. Die werdenden Hebammen legen aber Wert darauf, unabhängig von den Hebammenverbänden zu agieren (Bundesrat Werdende Hebammen 2018).

10 Quellenangaben

Bund Deutscher Hebammen e.V., Hrsg., 2006. Zwischen Bevormundung und beruflicher Autonomie. Karlsruhe: Bund Dt. Hebammen. ISBN 978-3-00-017313-4

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD), 2018. Das Wichtigste zum BfHD! [online]. Frankfurt: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. [Zugriff am: 14.07.2018]. Verfügbar unter: https://www.bfhd.de/

Bilstein, Johannes, 2008. Bevölkerungspolitik und Volkspädagogik: Zur Geschichte der Aufgabenteilung am Leib der Gebärenden. In: Christoph Wulf, Anja Hänsch und Micha Brumlik, Hrsg. Das Imaginäre der Geburt: Praktiken, Narrationen und Bilder. München: Fink. ISBN 978-3-7705-4718-0

Bundesrat Werdende Hebammen, 2018. Bundesrat [online]. Wiesbaden: Clara Eidt [Zugriff am: 05.09.2018]. Verfügbar unter: http://www.br-wehe.de/?page_id=59

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi), 2016. Über die DGHWi [online]. Münster: Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V., 14.10.2016 [Zugriff am: 14.07.2018]. Verfügbar unter: https://www.dghwi.de/index.php/ueber-die-dghwi

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi), 2018. Empfehlungen der Sektion Hochschulbildung der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. für die Überführung der Hebammenausbildung an Hochschulen [online]. Münster: Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V., 26.01.2018 [Zugriff am: 27.10.2018]. Verfügbar unter: https://www.dghwi.de/images/​DGHWi_Sektion-Hochschulbildung_Akademisierung-Hebammenausbildung_2018-01.pdf

Deutscher Fachverband für Hausgeburtshilfe e.V. (DFH), 2018. Deutscher Fachverband für Hausgeburtshilfe [online]. Home. Allersberg: Deutscher Fachverband für Hausgeburtshilfe e.V. (DFH) [Zugriff am: 14.07.2018]. Verfügbar unter: https://www.dfh-hebammen.de/

Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV), 2018a. Hebammenverband fordert langfristige Lösung bei Haftpflicht für Hebammen [online]. Karlsruhe: Deutscher Hebammenverband e.V., 26.06.2018 [Zugriff am: 27.10.2018]. Verfügbar unter: https://www.hebammenverband.de/aktuell/​presse/​pressemitteilungen/​pressemitteilung-detail/​datum/2018/06/26/artikel/​hebammenverband-fordert-langfristige-loesung-bei-haftpflicht-fuer-hebammen/

Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV), 2018b. Was ist eigentlich die Hebammengemeinschaftshilfe e.V. (HGH) [online]? Karlsruhe: Deutscher Hebammenverband e.V. [Zugriff am: 14.07.2018]. Verfügbar unter: https://www.hebammenverband.de/verband/​hebammengemeinschaftshilfe

Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV), 2019. Zahlenspiegel zur Situation der Hebammen 4/2019 [online]. Karlsruhe: Deutscher Hebammenverband e.V. [Zugriff am: 01.06.2020]. Verfügbar unter: https://hebammenkongress.de/wp-content/​uploads/2019/05/2019_04-Zahlenspiegel-zur-Situation-der-Hebammen.pdf

Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV) und Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) 2017. Eckpunktepapier des Deutschen Hebammenverbandes e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. zur Reform des Hebammenberufes [online]. Karlsruhe: Deutscher Hebammenverband e.V., April 2017 [Zugriff am: 27.10.2018]. Verfügbar unter: https://www.hebammenverband.de/beruf-hebamme/​akademisierung/​index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1548505486&hash=07bfa6aa2e540ddb792c704c354fe722cb6328d5&file=/fileadmin/​user_upload/pdf/Bildungspolitik/​Ausbildungsmappe/​7-2017-05_DHV_Infomappe-Bildung_Eckpunkte-Reform-Bundesgesetz.pdf

Dunn, Peter M., 2004. Louise Bourgeois (1563–1636): royal midwife of France. In: Archives of Disease in Childhood – Fetal and Neonatal Edition [online]. 89(2), S. F185-F187 [Zugriff am: 27.10.2018]. Verfügbar unter: DOI: http://dx.doi.org/10.1136/adc.2003.037929

Gebauer, Julie, 1930. Erinnerungen an Olga Gebauer. Osterwieck-Harz: E. Staude

Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG), 2018a. Geburtenzahlen in Deutschland [online]. Storkow: QUAG e.V. [Zugriff am: 18.05.2018]. Verfügbar unter: http://www.quag.de/quag/geburtenzahlen.htm

Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG), 2018b. Willkommen [online]! Storkow: QUAG e.V. [Zugriff am: 14.07.2018]. Verfügbar unter: http://www.quag.de/

Grabrucker, Marianne, 1998. Vom Abenteuer der Geburt. Frankfurt a. M.: Fischer Taschenbuch. ISBN 978-3-596-24746-2

Gubalke, Wolfgang, 1985. Die Hebamme im Wandel der Zeiten. 2. Auflage. Hannover: Elwin Staude Verlag. ISBN 978-3-87777-030-6

International Confederation of Midwives (ICM), 2017. Who we are [online]. The Hague: International Confederation of Midwives [Zugriff am: 14.07.2018]. Verfügbar unter: https://internationalmidwives.org/who-we-are/

Klein, Mathias, 2017. Fünf Hebammen kündigen zeitgleich. In: Hannoversche Allgemeine [online], 23.11.2017 [Zugriff am: 18.05.2018]. Verfügbar unter: http://www.haz.de/Hannover/​Aus-der-Stadt/​Uebersicht/​In-der-Geburtshilfe-des-Henriettenstifts-in-Hannover-haben-acht-Hebammen-zugleich-gekuendigt

Lisner, Wiebke, 2006. Hüterinnen der Nation: Hebammen im Nationalsozialismus. Frankfurt a.M.: Campus. ISBN 978-3-593-38024-7

Netzwerk der Geburtshäuser e.V., 2018. Netzwerk der Geburtshäuser [online]. Home. Bonn: Netzwerk der Geburtshäuser e.V. [Zugriff am: 14.07.20188]. Verfügbar unter: http://www.netzwerk-geburtshaeuser.de/

Niedermier, Hans, 1975. Die Regensburger Hebammenverordnung von 1452. In: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg. 115, S. 253 - 266. ISSN 0342-2518

Pfeifer, Wolfgang, Hrsg., 2004. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. Ungekürzte, durchges. Ausgabe. 7. Auflage. München: Dt. Taschenbuch-Verlag. ISBN 978-3-423-32511-0

Sayn-Wittgenstein, Friederike zu, Hrsg., 2007. Geburtshilfe neu denken: Bericht zur Situation und Zukunft des Hebammenwesens in Deutschland. Berlin: Huber. ISBN 978-3-456-84425-1

Schirmer, Claudia und Susanne Steppat, 2016. Die Arbeitssituation von angestellten Hebammen in Kliniken: Hebammenbefragung 2015. Karlsruhe: Deutscher Hebammenverband e.V.

Schlumbohm, Jürgen, 2012. Lebendige Phantome. Göttingen: Wallstein Verlag. ISBN 978-3-8353-1093-3

Schweizerischer Hebammenverband, 2007. Berufsdefinition der Hebamme [online]. Bern: Schweizerischer Hebammenverband, 05.12.2007 [Zugriff am: 18.10.2018]. Verfügbar unter: https://www.hebamme.ch/wp-content/​uploads/2018/06/01_Berufsdefinition-der-Hebamme-d.pdf

Sommer, Juana, Silvia Hepprich und Dorothea Tegethoff, 2013. Kompetenzentwicklung in der Hebammenausbildung – zwei Studien. Working Paper No. 13 - 01 der Unit Gesundheitswissenschaften und ihre Didaktik. Berlin: Charité – Universitätsmedizin Berlin

Statistisches Bundesamt, 2018. 11 077 Hebammen und Entbindungspfleger leisteten 2016 Geburtshilfe in Krankenhäusern [online]. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 24.04.2018 [Zugriff am: 18.05.2018]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/PresseService/​Presse/​Pressemitteilungen/zdw/2018/PD18_17_p002.html

Szasz, Nora, Monika Tschernko und Andrea Stiefel, 2013. Geschichte des Hebammenberufs. In: Christine Geist, Ulrike Harder und Andrea Stiefel, Hrsg. Hebammenkunde. 5. Auflage. Stuttgart: Hippokrates. ISBN 978-3-8304-5493-9

11 Informationen im Internet

Verfasst von
Prof. Dr. Dorothea Tegethoff
Master of Health Administration, Diplom-Pädagogin, Hebamme
Universität Rostock
Lehrstuhl Hebammenwissenschaft
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Alle Versionen

  1. 09.06.2020 Dorothea Tegethoff [aktuelle Fassung]
  2. 03.11.2018 Dorothea Tegethoff

Zitiervorschlag
Tegethoff, Dorothea, 2020. Hebamme [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 09.06.2020 [Zugriff am: 09.11.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29586

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