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Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger

Dr. phil. Wolfram Kulig, Sabine Selbig

veröffentlicht am 26.02.2025

Englisch: curative education nurse

Heilerziehungspfleger:innen sind Fachkräfte der Behindertenhilfe mit erzieherischem und pflegerischem Aufgabenprofil. Sie stehen Menschen mit Behinderungen aller Lebensalter assistierend zur Seite und unterstützen diese bei Bildungs- und Arbeitsprozessen sowie bei der Bewältigung alltäglicher, aber auch besonderer Lebenssituationen.

Überblick

  1. 1 Bezeichnungen
  2. 2 Tätigkeiten und Einsatzbereiche
  3. 3 Zugangsvoraussetzungen
  4. 4 Ausbildungsablauf
  5. 5 Ausbildungsinhalte
    1. 5.1 Theoretischer Teil
    2. 5.2 Praktischer Teil
  6. 6 Abschlüsse
  7. 7 Einstufung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen
  8. 8 Arbeitsmarkt
  9. 9 Geschichtliche Entwicklung
    1. 9.1 Vorläufer
    2. 9.2 Erste Schritte
    3. 9.3 Nach 1945
  10. 10 Berufsverbände
  11. 11 Quellenangaben
  12. 12 Literaturhinweise
  13. 13 Informationen im Internet

1 Bezeichnungen

Die Berufsbezeichnung ist bundeseinheitlich. Alternativen (z.B. „Fachkraft für Teilhabe und Pflege“) finden derzeit keine Zustimmung (Berufsverband für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe in Sachsen e.V. 2018). Dabei ist die Kritik an der Berufsbezeichnung so alt wie der Beruf selbst. Schon der Gründervater des Berufes haderte damit (Sperl 2000). Die Einwände sind aktuell umso lauter, als die verwandte Begriffstrias heute wesentlich kritischer gesehen wird als vor 60 Jahren. Pointiert findet sich diese Kritik bei den Vertreter:innen der Betroffenen. Einflussreich ist hierbei u.a. Raúl Krauthausen, der in der Berufsbezeichnung hinsichtlich des Begriffes Erziehung eine Einflussnahme und Bevormundung vermutet, wie sie sich aus einem konservativ-paternalistischen Erziehungsverständnis ergibt, und sie aus diesem Grund ablehnt (Krauthausen 2023).

2 Tätigkeiten und Einsatzbereiche

Heilerziehungspfleger:innen unterstützen Menschen mit Behinderungen in faktisch allen Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung. Unterschiedliche berufliche Settings, Organisations- und Trägerformen bieten dabei inzwischen eine große Bandbreite möglicher Anstellungsverhältnisse und selbstständiger Unternehmensformen. Eine Anstellung bei einem frei gemeinnützigen oder privat gewerblichen Träger der Behindertenhilfe bzw. im öffentlichen Dienst überwiegt jedoch bei weitem (Deutscher Bundestag Drucksache 20/1433 vom 12.04.2022).

  • Der Bereich Wohnen ist anteilig das größte Arbeitsfeld in der Heilerziehungspflege. In stationären, ambulanten und familienbezogenen Wohnformen assistieren Heilerziehungspfleger:innen Menschen mit Behinderungen bei der Bewältigung von Alltags- aber auch Lebensaufgaben und unterstützen das Wohnen in der eigenen Wohnung. Alle diese Arbeitsfelder sind geprägt von der Grundkonstellation, dass der Arbeitsort des Einen der private Wohnort des Anderen ist – eine entsprechende Sensibilität und die Vermeidung einer paternalistischen Haltung sind hier Grundbedingungen der Tätigkeit. In den nächsten Jahren ist zu erwarten, dass sich – bedingt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) – das Wohnen in ambulanten Formen und in Kleingruppen ausdifferenziert, während die Zahl der Menschen, die in Großeinrichtungen leben, eher sinken dürfte (BMAS 2018). Dies würde auch das Arbeitsplatzangebot für Heilerziehungspfleger:innen verändern.
  • In der Frühförderung arbeiten Heilerziehungspfleger:innen in integrativen oder heilpädagogischen Kindertagesstätten.
  • In der Schule (in den meisten Fällen: Förderschule) sind Heilerziehungspfleger:innen überwiegend als pädagogische Mitarbeiter:innen im Unterricht (die Bezeichnungen variieren zwischen den Bundesländern) beschäftigt. Sie unterstützen die Lehrkraft bei der Gestaltung der Schulstunden, übernehmen pflegerische und erzieherische Tätigkeiten während der Schulzeit und unterbreiten pädagogische Angebote für den Nachmittag. Das schulische Arbeitsfeld ist meist geprägt durch recht kleine Teams (Lehrkraft und Pädagogische:r Mitarbeiter:in) und eine entsprechend enge Zusammenarbeit.
  • Zum Teil sind Heilerziehungspfleger:innen auch in der außerschulischen Bildungsarbeit tätig. Sie erstellen Bildungsangebote für junge und erwachsene Menschen mit Behinderungen und unterstützen sie bei ihrer Inanspruchnahme.
  • In Bezug auf die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen leisten Heilerziehungspfleger:innen Arbeitsassistenz auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt. Sie unterstützen die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Integrationsbetrieben und regen den Übergang in Arbeitnehmerverhältnisse an.

3 Zugangsvoraussetzungen

Für die Ausbildung in Deutschland gelten die Zugangsbedingungen für Fachschulen. Diese sind allerdings nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern jeweils länderspezifisch genauer bestimmt. Grundsätzlich werden ein mittlerer Bildungsabschluss sowie eine abgeschlossene berufliche Vorbildung vorausgesetzt. Sofern der Beruf als einschlägig im Sinne der Heilerziehungspflege gilt (bspw. Sozialassistenz, Krankenpflegehilfe), kann die Aufnahme in einer Fachschule sofort im Anschluss erfolgen; ist der Beruf nicht einschlägig, wird zusätzlich die praktische Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erwartet.

Vor allem bezüglich der beruflichen Vorbildung sowie hinsichtlich der Aufnahme von (Fach-)Abiturient:innen – in der Regel mit Erfahrung im sozialen oder pflegerischen Bereich – differieren die landesrechtlichen Bestimmungen in Deutschland.

4 Ausbildungsablauf

Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger:in erfolgt an einer Fachschule für Heilerziehungspflege in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Die häufigste Variante ist die dreijährige vollzeitschulische Ausbildung mit integrierten Praxisphasen und berufspraktischer Ausbildung, d.h. inklusive der Anerkennungszeit. Diese Ausbildungsform wird aufgrund des geringfügigen Praxisanteils i.d.R. nicht vergütet; Ausbildungsbeihilfen können beantragt werden.

Aus vorgenanntem Grund ist in den letzten Jahren ein Bewerbertrend hin zu den vierjährigen Teilzeit- bzw. berufsbegleitenden Ausbildungen beobachtbar. Weiterhin ist das dreijährige Modell der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) in einigen Bundesländern bereits etabliert, in anderen befindet es sich in Erprobungsphasen. Nach diesem Modell sind die Fachschüler:innen zwei bis drei Tage pro Woche an der Fachschule; an den übrigen Tagen sind sie in einer Einrichtung der Behindertenhilfe tätig, oft mit Praxisaufgaben der Fachschule.

5 Ausbildungsinhalte

Die länderspezifischen Lehrpläne der fachschulischen Ausbildung weisen sowohl fachrichtungsübergreifende allgemeinbildende Inhalte wie Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Religion/​Ethik, Sozial- und Wirtschaftskunde, als auch fachrichtungsbezogene Inhalte aus. Letztere sind curricular in Lernfeldern oder -modulen organisiert, in denen die klassischen Ausbildungsfächer zugunsten der Nähe zu beruflichen Handlungsfeldern aufgegangen sind.

5.1 Theoretischer Teil

Im Fokus der Ausbildung steht der Erwerb beruflicher Handlungskompetenzen in unterschiedlichen Aufgabenfeldern und Bereichen der Behindertenhilfe, welche sich aus Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen zusammensetzen. Den Lernfeldern/​-modulen sind daher berufliche Kernkompetenzen vorangestellt, die nachfolgend ausdifferenziert und länderspezifisch mit mehr oder weniger konkreten und verbindlichen inhaltlichen Setzungen ergänzt werden. Schwerpunktmäßige Inhalte der Lehrpläne der Bundesländer sind:

Auf der Grundlage des jeweils gültigen Lehrplans werden an jeder Fachschule/​Fachakademie die genauen Inhalte und deren zeitliche Anordnung im Ausbildungsverlauf schulintern festgelegt.

5.2 Praktischer Teil

Ein immanenter Bestandteil der Ausbildung ist die durchgängige Verzahnung von theoretischen Grundlagen mit der konkreten heilerziehungspflegerischen Praxis. Die zeitlichen Ansetzungen für die einzelnen Inhalte differieren zwischen den Bundesländern zum Teil erheblich (bspw. beim Thema Pflege).

Konkrete praktische Erfahrungen sammeln die Fachschüler:innen in den integrierten Blockpraktika, die nach Länge und Spezifik (i.d.R. aber im Bereich Pflege und Bildung) ebenfalls variieren. Ein Wahlpraktikum ist zudem obligat.

In der letzten Phase der Ausbildung fertigen die Fachschüler:innen eine Facharbeit an. In deren Rahmen setzen sie sich mit spezifischen Themen oder Problemstellungen aus ihren Praxisfeldern auseinander und bearbeiten diese mit wissenschaftlichen Methoden. Die Ergebnisse werden verschriftlicht und im Rahmen eines fachlichen Gesprächs/Kolloquiums vor einem Prüfungsausschuss verteidigt. Im Idealfall tragen sie in der Umsetzung eines oft anhängigen Praxisprojektes zur Verbesserung der Lebensqualität konkreter Klient:innen bei.

6 Abschlüsse

Alle Ausbildungsmodelle der Heilerziehungspflege (vollzeitschulisch, berufsbegleitend, praxisintegriert) berechtigen nach erfolgreich bestandenen Abschlussprüfungen zum Tragen der Bezeichnung „Staatlich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in“. Trotz der bis dato fehlenden bundeseinheitlichen Regelung der Fachschulausbildung ist der Berufsabschluss deutschlandweit anerkannt und berechtigt damit zur Berufsausübung in allen Bundesländern.

7 Einstufung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen

Da die Heilerziehungspflege im Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR, Bundesministerium für Bildung und Forschung 2024) auf Niveaustufe 6 - und damit als gleichwertig zum Bachelor oder Meister – eingruppiert ist, sind die Absolvent:innen berechtigt, zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional in Sozialwesen“ zu tragen.

8 Arbeitsmarkt

Da die Zahl der Berufsausübenden in Statistiken (bspw. Deutscher Bundestag Drucksache 20/1433 vom 12.04.2022) jeweils mit anderen Berufsgruppen (je nach Einsatzfeld) zusammen erfasst wird, lässt sich keine genaue bereinigte Zahl von praktizierenden Heilerziehungspfleger:innen nennen.

Die Berufsaussichten sind derzeit als gut bis sehr gut einzuschätzen, denn auch in der Behindertenhilfe nimmt der Personalmangel – analog zu anderen pädagogischen und pflegerischen Arbeitsfeldern – zu.

Dennoch steht der Abschluss besonders in Bezug auf die formale Anerkennung von zwei Seiten unter Druck: Zum einen konkurrieren die Heilerziehungspfleger:innen mit ausgebildeten Pflegekräften. Die Nichtanerkennung von Heilerziehungspfleger:innen als verantwortliche Fachkräfte im stationären pflegerischen Bereich und damit der Ausschluss aus einem der Kernbereiche des Berufs – wie teilweise der Arbeit in Wohnpflegeheimen nach § 71 SGB XI – markieren dabei einen großen Problembereich. Das Ringen um diese Anerkennung ist auf Länderebene bis heute im Gange: Hier gibt es sowohl zwischen als auch innerhalb einzelner Bundesländer unterschiedliche Sachstände.

Zum anderen ist die Anerkennung als vollwertiger pädagogischer Beruf – und damit die Gleichstellung mit Erzieher:innen – nicht immer einfach, denn auch der Einsatz im Kinderbereich (Kindertagesstätten und Schulen) gestaltet sich länderspezifisch unterschiedlich.

9 Geschichtliche Entwicklung

9.1 Vorläufer

Mit der zunehmenden Industrialisierung an der Wende zum 19. Jahrhunderts wurde eine Betreuung von Menschen mit Behinderung innerhalb der Familie zunehmend schwierig und es entstanden erste Anstalten, die diese Personen versorgten.

Innerhalb dieser Anstalten waren unter verschiedenen konzeptionellen Ausrichtungen zumeist pflegerisch ausgebildete Kräfte mit der Versorgung der „Insassen“ betraut. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Stimmen nach einer verbesserten Ausbildung des Personals laut. So veröffentlichte beispielsweise Dr. Ewald Melzer (leitender Arzt des Katharinenhofes Großhennersdorf in Sachsen) 1914 einen „Leitfaden zur Schwachsinnigen- und Blödenpflege“ (Melzer 1914) mit Inhalten zu allgemeinen Dienstpflichten, notwendigen Haltungen des Personals und fachlichen Aspekten.

9.2 Erste Schritte

Die eigentliche Entstehung des spezialisierten Berufsbildes und die Gründung der ersten Ausbildungsstätte gehen auf Ludwig Schlaich (1899-1977) zurück. Im Oktober 1930 wurde er Inspektor und Vorstandsmitglied der Heil- und Pflegeanstalt Stetten (Baden-Württemberg) und setzte sich ab 1931 im Vorstandsgremium für die Etablierung einer neuen, spezifischen Ausbildung ein. Seine Argumentation war:

„Krankenpfleger, auch mit vertiefter psychiatrischer Ausbildung, ermangeln der notwendigen pädagogischen Ausbildung; Erziehern in Erziehungsheimen […] fehlt die Ausbildung in der Pflege und in der Heilerziehung und in der Anleitung der Geistigbehinderten. […] Die heilerzieherische und pflegerische Betreuung des hier in Frage stehenden Personenkreises erfordert eine Sonderausbildung eigenständiger Art“ (Thesing 2006, S. 34).

Auf das Argument, dass es eine solche Ausbildung ja gar nicht gäbe, reagierte Schlaich mit den Worten: „Dann machen wir eben selber eine!“ (Sperl 2000, S. 30).

Er besuchte in Folge psychiatrische, fach-pflegerische und Erziehungseinrichtungen, sammelte Erfahrungen und studierte Lehrpläne, um geeignete Inhalte der eigenen Zielstellung entsprechend auszuwählen und zu einer brauchbaren curricularen Synthese zu bringen. Als sich auch seine Amtsvorgänger in der Sache hinter ihn stellten, „genehmigt [schließlich] der Verwaltungsrat am 24. Mai 1933 [wohlgemerkt, wir schreiben das Jahr 1933!] den von Ludwig Schlaich entworfenen detaillierten Ausbildungs- und Lehrplan“ (ebd.). Hier ein Auszug:

Ausbildungs- und Lehrplan von Ludwig Schlaich
Abbildung 1: Ausbildungs- und Lehrplan von Ludwig Schlaich (Ludwig Schlaich Akademie o.J.)

Nach dem erfolgreichen Abschluss eines ersten Kurses kam ein zweiter im Jahr 1936 jedoch nicht zustande. Im Zuge der nationalsozialistischen „Euthanasie-Aktionen“ wurde die Anstalt schließlich aufgelöst.

9.3 Nach 1945

Den Neuanfang der Behindertenarbeit in Stetten nach dem Zweiten Weltkrieg begann Schlaich im Eingeständnis der schweren Schuld gegenüber den Menschen mit Behinderungen, die ermordet wurden. Darin sah er gleichzeitig die Verpflichtung zum Neubeginn (Sperl 2000). Er nahm die „wöchentlichen Abendveranstaltungen und dann auch mehrwöchigen heilpädagogischen Kurz-Kurse“ (a.a.O., S. 38) wieder auf und arbeitete gleichzeitig an der Wieder-Etablierung der Ausbildung – jetzt über die eigene Einrichtung hinaus. Dabei unterstrich er erneut die eigenständige Spezifik, die der Beruf brauche. Im Rahmen der Jahrestagung des Evangelischen Fachverbandes im Jahr 1958 stellte er sein Ausbildungskonzept vor „und schlug gleichzeitig als Arbeitstitel für eine Berufsbezeichnung ‚Heilerziehungspfleger‘ vor, im Bewusstsein, dass dieser Begriff eigentlich ein ‚Wortungetüm‘ (Zitat Schlaich) und auf jeden Fall erläuterungsbedürftig sei“ (a.a.O., S. 39).

Im April 1958 eröffnete Ludwig Schlaich die Evangelische Fachschule für Heilerziehungspflege in Stetten – als erste ihrer Art – mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer. 1961 folgte deren staatliche Anerkennung (ebd.).

10 Berufsverbände

Für den Bereich Heilerziehungspflege sind zwei wichtige Berufsverbände zu nennen:

Zum einen der Berufsverband Heilerziehungspflege, der die Belange der Berufsinhaber:innen vertritt und auf Landes- und Bundesebene organisiert ist. Er bietet eine Austauschplattform, gibt mit den „HEP-Informationen“ eine vierteljährlich erscheinende Fachpublikation heraus und bietet Fachtage sowie Fortbildungen an. Politisch wirkt der Verband vor allem darauf hin, die Eigenständigkeit des Berufsbildes zu stärken und die Heilerziehungspfleger:innen als „generalistisch“ ausgebildete Personen mit pädagogischen, pflegerischen und gemeinwesenorientierten Kenntnissen innerhalb der Sozialen Berufe zu positionieren.

Der zweite Verband ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e.V. (BAG-HEP), die sich vor allem um Belange der Ausbildung kümmert. Ein zentrales Thema, welches die BAG-HEP bearbeitet, ist die Vereinheitlichung der Fachschul-Ausbildung, denn die bundesweit uneinheitliche Ausbildung – und damit das Fehlen einer inhaltlich vergleichbaren Qualifikation aller Heilerziehungspfleger:innen – ist nach wie vor ein Problem.

11 Quellenangaben

Berufsverband für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe in Sachsen e.V., 2018. Protokoll zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 24.03.2018 [online]. Dresden: HEP LV Sachsen [Zugriff am: 18.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.berufsverband-hep.de/lv-sachsen-aktuell/​lv-sachen-mgv-2018.html

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 2018. Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) [online]. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 25.10.2018 [Zugriff am: 18.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.bmas.de/DE/Soziales/​Teilhabe-und-Inklusion/​Rehabilitation-und-Teilhabe/​Fragen-und-Antworten-Bundesteilhabegesetz/​faq-bundesteilhabegesetz.html#doc4ab5a43a-9d3b-405e-bee1-1ce0c5f8db60bodyText1

Bundesministerium für Bildung und Forschung, [ohne Jahr]. Der DQR [online]. DQR-Niveaus. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung [Zugriff am: 19. 03. 2024]. Verfügbar unter: https://www.dqr.de/dqr/de/der-dqr/​dqr-niveaus/​deutscher-qualifikationsrahmen-dqr-niveaus.html

Krauthausen, Raúl, 2017. Ich möchte nicht geheilt werden! [online]. Berlin: Raúl Aguayo-Krauthausen, 13.11.2017 [Zugriff am: 05.09.2023]. Verfügbar unter: https://raul.de/allgemein/​ich-moechte-nicht-geheilt-werden/

Ludwig Schlaich Akademie o.J. Geschichte [online]. Kernen-Stetten: Diakonie-Stetten e.V [Zugriff am: 18.10.2024]. Verfügbar unter: https://ludwig-schlaich-akademie.diakonie-stetten.de/die-ludwig-schlaich-akademie/​geschichte.html

Melzer, Ewald, 1914. Leitfaden zur Schwachsinnigen- und Blödenpflege. Halle a. S.: C. Marhold

Sperl, Martin, 2000. Ludwig Schlaich – der Vater der Heilerziehungspflege. In: Klaus-Dieter Kottnik, Hrsg. „… dass ihr euren Glauben und eure Liebe im tätigen Dienst bewährt …“: Ludwig Schlaich zum 100. Geburtstag. Kernen i.R.: Diakonie Stetten, S. 25–45. ISBN 978-3-00-006400-5

Thesing, Theodor, 2006. Heilerziehungspflege: Ein Lehrbuch zur Berufskunde. 7., neu bearbeitete und ergänzte Auflage. Freiburg im Breisgau: Lambertus. ISBN 978-3-7841-1631-0

12 Literaturhinweise

Kulig, Wolfram und Sabine Selbig, 2022. Theorie und Praxis der Heilerziehungspflege. Freiburg im Breisgau: Lambertus. ISBN 978-3-7841-3283-9 [Rezension bei socialnet]

Selbig, Sabine, 2023. Heilerziehungspflege: zur Geschichte der Behindertenhilfe, des Berufes und der Ausbildung. In: Florian und Heidi Fischer, Hrsg. Mit Menschen arbeiten: Berufliche Bildung in Erziehung, Teilhabe und Pflege. Freiburg: Lambertus-Verlag, S. 40–61. ISBN 978-3-7841-3571-7

13 Informationen im Internet

Verfasst von
Dr. phil. Wolfram Kulig
Diplom- Pädagoge, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Auffälliges Verhalten bei Menschen mit geistiger Behinderung, Wohnformen. Schnittfeldfragen zwischen Behindertenarbeit und Sozialpolitik, Didaktische Fragen in Schule und Unterricht bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung
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Sabine Selbig
Heilerziehungspflegerin und Diplom-Medizinpädagogin, Stellvertretende Schulleiterin der Evangelischen Fachschule für Heilerziehungspflege in Großhennersorf, Dozentin für die Lernbereiche Didaktik und Gestaltung der Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen und für die Begleitung der fachpraktischen Ausbildung in der Heilerziehungspflege; Dozentin an der VHS Zittau im Bereich Bildung für Menschen mit Behinderungen

Es gibt 1 Lexikonartikel von Wolfram Kulig.
Es gibt 1 Lexikonartikel von Sabine Selbig.

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Rezensionen

Buchcover

Brigitte Schumann: Streitschrift Inklusion. Debus Pädagogik Verlag (Schwalbach/Ts.) 2018.
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