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Heimerziehung

Dr. Benjamin Strahl, Dr. Manuel Theile

veröffentlicht am 08.09.2021

Synonyme: stationäre Hilfe zur Erziehung; stationäre Erziehungshilfe; stationäre Kinder- und Jugendhilfe; stationäre Unterbringung; Fremdunterbringung; Fremdplatzierung; Wohngruppe

Englisch: residential care for children (and young people)

Heimerziehung ist eine stationäre Form der Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII, bei der Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe – und damit außerhalb des Elternhauses – betreut werden.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Einführung in die Heimerziehung
    1. 2.1 Heimerziehung als Hilfe zur Erziehung und sozialpädagogischer Ort
    2. 2.2 (Mögliche) Gründe für eine Heimerziehung
    3. 2.3 Begrifflichkeit
  3. 3 Geschichtliche Entwicklung
  4. 4 Heimerziehung heute
    1. 4.1 Rechtliche Rahmung und Ziele der Heimerziehung
    2. 4.2 Statistische Daten zur Heimerziehung
      1. 4.2.1 Anzahl der betreuten jungen Menschen in der Heimerziehung
      2. 4.2.2 Merkmale der betreuten jungen Menschen in der Heimerziehung
      3. 4.2.3 Kosten der Heimerziehung
    3. 4.3 Differenzierung, Formen und Ansätze
    4. 4.4 Fachkräfte und Fachkräftegebot
    5. 4.5 Heimerziehung international
  5. 5 Zentrale Themen und aktuelle Herausforderungen und Perspektiven
  6. 6 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Heimerziehung ist eine stationäre Form der öffentlichen Erziehung nach § 34 SGB VIII. Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, werden über Tag und Nacht pädagogisch und ggf. therapeutisch begleitet und in der Alltagsgestaltung unterstützt. Neben einer Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung oder Missbrauch, sind individuelle Belastungen des jungen Menschen und/oder der Familie häufige Hilfegründe. Ursprünglich als klassisches Kinderheim organisiert, hat sich Heimerziehung wesentlich weiterentwickelt. Die ausdifferenzierten Formen orientieren sich an den Bedarfen der jungen Menschen und ihrer Familien.

2 Einführung in die Heimerziehung

2.1 Heimerziehung als Hilfe zur Erziehung und sozialpädagogischer Ort

Heimerziehung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und stellt eine spezifische Form der Hilfen zur Erziehung dar. Als stationäre Hilfe zur Erziehung, welche durch das örtliche Jugendamt bewilligt wird, zeichnet sie sich – im Gegensatz zu ambulanten und teilstationären Hilfen – dadurch aus, dass die Hilfe für junge Menschen über Tag und Nacht sowie außerhalb des Elternhauses erfolgt. Die Angebotsformen sind vielfältig, weshalb Heimerziehung auch „sonstige betreute Wohnformen“ umfasst (§ 34 SGB VIII). Eine weitere stationäre Hilfe ist die Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII).

Heimerziehung kann als Krisenintervention und zeitlich begrenzte Alternative des Aufwachsens im Elternhaus fungieren. Je nach Bedarf und Ziel (siehe 4.1) ist auch eine sog. „Beheimatung auf Dauer“ möglich. In diesem Fall werden die jungen Menschen in der Heimerziehung auf ein eigenständiges Leben bzw. den Übergang in das Erwachsenenleben vorbereitet und begleitet. Adressat*innen der Hilfe sind dabei nicht nur die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die etwa aufgrund von Belastungen, mangelnder Versorgung, Vernachlässigung oder Misshandlung aufgenommen werden. Auch deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigen sind nach Gesetz (§§ 27, 34, 36, 37 SGB VIII) die Hilfeempfänger*innen der Hilfe zur Erziehung.

Wenn die Entwicklung und Erziehung des jungen Menschen kurz-, mittel- oder langfristig in der Herkunftsfamilie nicht hinreichend gewährleistet ist, bietet Heimerziehung einen (sozial)pädagogischen Ort für das Aufwachsen. Sie ist somit als öffentliche Form der Erziehung konzipiert, die bei Bedarf einen entwicklungsförderlichen Lebensort für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene garantieren soll, an dem Erziehung und Bildung stattfindet (Strahl 2019). Neben der Abwendung von Gefahren und der Sicherstellung des Kinderschutzes soll Heimerziehung erlittene Beeinträchtigungen kompensieren und (mögliche) Benachteiligungen bearbeiten.

Heimerziehung ist eine sozialpädagogische Intervention, die sehr tief in Biografien von Menschen eingreift und somit besonders aus juristischer, ethischer und sozialpädagogischer Perspektive legitimationsbedürftig ist (Wolf 2012). Als Hilfsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien stellt Heimerziehung ein wichtiges gesellschaftliches Fürsorge- und Sicherungssystem dar. Gleichzeitig bietet Heimerziehung den notwendigen Handlungsspielraum für rechtsstaatliche Interventionen, um Kinderschutz sicherzustellen und Kindeswohlgefährdungen abzuwenden. Der Einzug in die Heimerziehung kann dabei als ein kritisches Lebensereignis für und ein Wendepunkt im Leben der Kinder, Jugendlichen und deren Familien gesehen werden (Freigang 1986; Lambers 1996). Für Kinder bedeutet die stationäre Unterbringung einen Wechsel des zentralen Lebensortes und Zurücklassen des bekannten Umfeldes, z.B. auch ein Wechsel des Kindergartens oder der Schule. Der Einzug der Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bedeutet ein Zusammenleben mit (zunächst) fremden Menschen an einem (zunächst) fremden Ort. Durch das Aufwachsen an einem anderen Ort wird der gesamte Alltag der jungen Menschen und ihrer Familien beeinflusst.

2.2 (Mögliche) Gründe für eine Heimerziehung

Gründe für die Gewährung einer stationären Erziehungshilfe sind vielfältig und vielschichtig. Das Statistische Bundesamt führt u.a. folgende mögliche Gründe für eine Hilfe nach § 34 SGB VIII an (Statistisches Bundesamt 2020):

  • Unversorgtheit des jungen Menschen
  • Unzureichende Förderung/​Betreuung/​Versorgung des jungen Menschen in der Familie
  • Gefährdung des Kindeswohls
  • Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/​Personensorgeberechtigten
  • Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern
  • Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte
  • Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales Verhalten) des jungen Menschen
  • Entwicklungsauffälligkeiten/​seelische Probleme des jungen Menschen
  • Schulische/​berufliche Probleme des jungen Menschen.

Diese Gründe werden den Kategorien „Unzureichende Förderung/​Betreuung/​Versorgung des jungen Menschen“, „familiäre Problemlagen“ und „individuelle Problemlagen“ zugeordnet. Oftmals liegt jedoch eine Kumulation verschiedener Problemlagen vor. Rätz, Schröer und Wolff (2014) stellen hierzu fest, dass äußere Lebensumstände, wie Armut, prekäre Wohnsituation u.a., in Wechselwirkung mit den oben genannten Hilfegründen stehen oder erst durch diese bedingt sind: „Zumeist liegt eine komplizierte Verquickung vieler Umstände und Anlässe vor, die zunächst einer intensiven Klärung und späteren sozialpädagogischen Aufarbeitung mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Eltern bedürfen“ (ebd., S. 172).

2.3 Begrifflichkeit

Der Begriff „Heimerziehung“ ist historisch belastet. In der öffentlichen Wahrnehmung stellt sie nach wie vor die klassische Erziehungshilfe- bzw. Jugendhilfemaßnahme dar und wird trotz der Weiterentwicklung teilweise immer noch mit dem Bild eines anstaltsförmigen Kinderheimes in Verbindung gebracht. Schlagzeilen um problematische Zustände in geschlossenen Heimgruppen und die Aufarbeitung von Missbrauchsskandalen tun hierzu ihr übriges. Mit der Bezeichnung „Heimerziehung“ können deshalb Zuschreibungen und verstärkende Stigmatisierungen für Kinder und Eltern einhergehen, sodass der Begriff für diese stationäre Hilfeform kritisch diskutiert wird und werden muss. Bislang gibt es keinen einheitlichen, alternativen Begriff, der die Hilfeform und den Zusammenhang adäquat und differenziert genug beschreiben könnte. Fragt man die jungen Menschen selbst, so wären „Wohngemeinschaft“ oder „Wohngruppe“ gute Begrifflichkeiten (Zukunftsforum Heimerziehung 2021).

3 Geschichtliche Entwicklung

Historisch betrachtet nimmt die Heimerziehung einen besonderen Stellenwert in der Entstehung der Kinder- und Jugendhilfe ein. Wie etwa Wolff (2013) feststellt, ist die Geschichte der Heimerziehung dabei stets ein Abbild dessen, welche Menschenbilder, Erziehungsideale, Erziehungsziele und -methoden es in der jeweiligen Epoche gab und gibt (ebd., S. 78).

Bis zum 16. Jahrhundert wurden elternlose Kinder entweder im erweiterten Familienverbund oder in Zieh- bzw. Pflegefamilien unterbracht. Veränderte gesellschaftliche Bedingungen (z.B. 30-Jähriger Krieg) führten dazu, dass Waisenhäuser entstanden, um Kinder in Anstalten zu erziehen. Diese Entwicklung kann als eine Wurzel des sozialstaatlich organisierten Hilfesystems verstanden werden. Auch bevor Deutschland sich Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts als Wohlfahrtsstaat konstituierte und Heimerziehung als gesetzlich geregelte Erziehungseinrichtung institutionalisiert wurde, war Heimerziehung schon nicht nur für elternlose Kinder zuständig. Auch sog. „verwahrloste“ Kinder und Jugendliche wurden in den damaligen Erziehungsanstalten aufgenommen. Dabei handelte es sich in den meisten Fällen weniger um karitative und auf Fürsorge ausgerichtete Einrichtungen, sondern vielmehr um disziplinierende Arbeits- und Zuchthäuser. Heimerziehung zielte darauf ab, eine Disziplinierung der jungen Menschen – der „Zöglinge“ – zur gesellschaftlichen Brauchbarkeit zu erreichen. Dies änderte sich auch durch ein im Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) zu Beginn des 20. Jahrhunderts festgelegtes „Recht des Kindes auf Erziehung“ nicht entscheidend (Münchmeier 1999). Im Nationalsozialismus wurde die disziplinierende Anstaltserziehung durch Auslesediskussionen und -praktiken hinsichtlich der Wertigkeit junger Menschen ergänzt. Auch nach dem 2. Weltkrieg dauerte eine autoritär und repressiv orientierte Anstaltserziehung zunächst an.

Erst Ende der 1960er Jahre können deutliche (positive) Veränderungen der Heimerziehung konstatiert werden. Die gesellschaftlichen Entwicklungen und Infragestellung autoritärer Strukturen in der 1968er-Bewegung beförderten eine Skandalisierung der Heimerziehung. Unter der Parole „Holt die Kinder aus den Heimen“ wurde gesellschaftlicher Druck ausgeübt. Gleichzeitig wurden wegweisende Reformziele und fachliche Standards formuliert. Zentral war dabei die Idee, eine anstaltsförmige Erziehung von jungen Menschen abzuschaffen und Alternativen zur Heimerziehung – wie ambulante Betreuung, Pflegefamilien oder Jugendwohngruppen – zu entwickeln. Die Notwendigkeit der Heimkampagne wurde im Kontext der zu Beginn des 21. Jahrhunderts aufgearbeiteten Missbrauchsskandale unterstrichen (z.B. Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch oder „Schläge im Namen des Herrn“ von Peter Wensierski [2006]).

Die Aufarbeitungen dieser finsteren Seiten der Heimerziehung betreffen auch die Anstaltserziehung in der ehemaligen DDR. Neben einer Anstaltserziehung in „normalen“ Kinderheimen, wurden „schwer erziehbare“ Kinder und Jugendliche zur Umerziehung teilweise in Spezialkinderheimen und sog. Jugendwerkhöfen untergebracht. Dabei handelte es sich um Disziplinareinrichtungen, „in denen eine Gewaltanwendung billigend in Kauf genommen wurde, um die gewünschte Verhaltens-, Einstellungs- und letztlich Persönlichkeitsveränderung der Jugendlichen herbeizuführen“ (Bundesstiftung Aufarbeitung 2021).

In beinahe allen vergangenen Epochen sind neben der dominierenden autoritären und repressiven Disziplinierung jedoch auch stets Versuche der reformpädagogischen Bemühungen und der Etablierung einer pädagogischen Fürsorgeerziehung zu finden. Dabei handelte es sich meist um religiös bzw. karitativ orientierte Initiativen, welche sich an junge Menschen und deren förderliche Entwicklung zu freien Menschen orientierte – z.B. Franckeschen Stiftungen in Halle (17. Jahrhundert), Pestalozzi (18. Jahrhundert), die Rettungshausbewegung gegründet von Pfarrer Johann Hinrich Wichern (19. Jahrhundert) oder Kinderrepubliken von Siegfried Bernfeld oder Janusz Korczak (Anfang 20. Jahrhundert).

Die Anstaltskritik und Reformen der 1970er Jahren führten in der BRD zu einer Dezentralisierung von Großheimen und der Etablierung kleiner stationärer Settings mit Selbstversorgerstruktur (vs. Großküchen oder Wäschereien) und der Möglichkeit der Gestaltung des persönlichen Wohnraumes (vs. Schlafsälen) (Rätz et al. 2014, S. 154; Freigang und Wolf 2001). Für Gesamtdeutschland wurde mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) im Jahr 1990 ein ausdifferenziertes Hilfesystem gesetzlich garantiert, in welchem Heimerziehung unterschiedlichste Ausgestaltungen und Formen – jenseits einer Anstaltserziehung in Großheimen mit Schlafsälen – haben kann und eine Hilfe neben anderen teilstationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung darstellt (s. 4.3).

4 Heimerziehung heute

4.1 Rechtliche Rahmung und Ziele der Heimerziehung

Heimerziehung bildet neben der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) eine Form der stationären Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII, die insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen umfassen (§ 27 Abs. 3 SGB VIII). Die Hilfen werden durch das örtliche Jugendamt gewährt und im Rahmen einer Hilfeplanung weiter geplant. „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1 SGB VIII). Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig erscheint (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Art und Umfang der Hilfen richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall und die Hilfen sollen das soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen miteinbeziehen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII). Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung können ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen unterschieden werden. Zentral für die Heimerziehung ist § 34 SGB VIII, in dem u.a. auch die Ziele genannt werden:

§ 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
1 Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
2 Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
3 Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.

Wird eine Hilfegewährung zur Abwehr einer Gefahr für das Wohl des Kindes notwendig (Kindeswohlgefährdung), ohne dass die Personensorgeberechtigten einer Hilfe zustimmen möchten oder können, kann das Jugendamt u.a. durch Anrufung des Familiengerichts bestimmte Maßnahmen zum Schutz des Kindes einleiten (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII). Dies geschieht insbesondere durch eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. Es ist jedoch auch möglich, dass sich ein Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener selbst beim Jugendamt meldet und um Hilfe bittet.

Im Rahmen der Hilfe finden Hilfeplangespräche statt. Rechtliche Grundlage ist hierbei § 36 SGB VIII. Da es sich bei der Heimerziehung um eine Hilfe zur Erziehung für Eltern (bzw. Personensorgeberechtigte) handelt, ist die Bedeutung der Familienarbeit in der Heimerziehung (mittlerweile) unumstritten und muss fester Bestandteil der Arbeit sein: „Eltern bleiben Eltern“. Die Zusammenarbeit zwischen u.a. Eltern und Einrichtungen regelt § 37 SGB VIII „Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie“. Mit dem 18. Geburtstag eines jungen Menschen in der Heimerziehung tritt an die Stelle der bisherigen Personensorgeberechtigten der nun junge Volljährige, sodass dieser einen Antrag auf „Hilfe für junge Volljährige“ stellen muss. Nach § 7 SGB VIII ist ein „junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“.

Jede Heimeinrichtung ist nach §§ 45 ff. SGB VIII betriebserlaubnispflichtig. Die Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung wird durch das zuständige Landesjugendamt gegeben, beraten und überprüft. Eine Betriebserlaubnis wird ausschließlich nur erteilt, „wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist“ (§ 45 SGB VIII). Das Entgelt der Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII wird auf der Grundlage von § 78b SGB VIII vereinbart.

4.2 Statistische Daten zur Heimerziehung

4.2.1 Anzahl der betreuten jungen Menschen in der Heimerziehung

Heimerziehung stellt zahlenmäßig eine zentrale und wichtige Hilfeform dar. Sie ist nach der Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) und der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) die quantitativ drittgrößte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Seit Ende der 2000er Jahre sind die Heimerziehungszahlen deutlich angestiegen, wobei ein hoher Anstieg zwischen 2014 und 2016 – u.a. aufgrund der höheren Bedarfe im Kontext geflüchteter Kinder und Jugendlicher – zu verzeichnen ist. Im Jahr 2010 befanden sich zum (jeweiligen) Stichtag 31.12. eines Jahres 63.191 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Formen der Heimerziehung. Seit 2017 (96.506) ist ein leichter Rückgang der Heimerziehungsfallzahlen zu verzeichnen, sodass 2019 in etwa an das Niveau von 2015 angeknüpft wurde (87.036) (Tabel 2020).

Konkrete Angaben zur Zahl der betreuten jungen Menschen in der Heimerziehung sind allerdings – darauf weist die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hin – von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Auswertungen der Kinder- und Jugendhilfestatistik differenzieren z.B. zwischen bestehenden Hilfen zu einem bestimmten Stichtag (31.12.) und Angaben zu jungen Menschen in der Heimerziehung innerhalb eines Jahres, wobei neben den am Stichtag bestehenden Hilfen, die während des Kalenderjahres beendeten Hilfen aufsummiert werden. Daneben wird in der Kinder- und Jugendhilfestatistik die Inanspruchnahme einer Heimerziehung im Verhältnis zur altersgleichen Bevölkerung angegeben. So wurden z.B. im Jahr 2018 von 10.000 der unter 21-jährigen 89 junge Menschen in der Heimerziehung betreut (Inanspruchnahmequote von 89 in 2018; Aufsummierung der laufenden und beendeten Hilfen) (Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 2021).

4.2.2 Merkmale der betreuten jungen Menschen in der Heimerziehung

Bezogen auf die persönlichen Merkmale der jungen Menschen in der Heimerziehung, können insbesondere Aussagen über Geschlecht, Altersstruktur, familiäre Rahmenbedingungen und Migrationshintergrund getroffen werden. Diese Aspekte werden anhand der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik erhoben und abgebildet. Mit fast 60 % der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen ist der überwiegende Anteil in der Heimerziehung männlich (Stichtag: 31.12.2019 weiblich: 35.456/männlich: 51580) (Statistisches Bundesamt 2020). Der Anteil der Mädchen und jungen Frauen ist in allen Altersgruppen rein zahlenmäßig geringer, nimmt aber mit steigendem Alter zu und liegt bei den neu begonnenen Hilfen der ab 14-Jährigen teilweise höher als bei männlichen jungen Menschen (Tabel 2020, S. 39).

Die Hauptklientel der Hilfen nach § 34 SGB VIII sind Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren; diese Altersgruppe weist die höchsten Fallzahlen auf. Jedoch steigt die Anzahl der jungen Kinder, die in Heimerziehungsarrangements aufwachsen, kontinuierlich an. Die vielfältigen Altersgruppen, welche in der Heimerziehung vertreten sind, werden auch in den verschiedenen Konzepten und Formen der Heimerziehung sichtbar. So bestehen u.a. spezielle Angebote für junge Kinder bis hin zu Verselbstständigungsgruppen für ältere Jugendliche und junge Erwachsene (s. 4.3).

In der Heimerziehung betreute junge Menschen wachsen vielfach in prekären bzw. benachteiligten Lebenslagen auf (Tabel 2020, S. 40). Dabei sind es insbesondere die familiären Lebensbedingungen, welche als Benachteiligungen und Risikofaktoren für stationäre Hilfeformen identifiziert werden können: Familienformen, sozioökonomische Lage und Migrationsstatus. So lebte ein im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung deutlich höherer Anteil der Kinder und Jugendlichen vor der Aufnahme in der Heimerziehung in einer Alleinerziehendenfamilie. Auch die wirtschaftliche Situation der Familien stellt sich vielfach als herausfordernd dar, da über die Hälfte der Familien von in der Heimerziehung lebenden jungen Menschen Transferleistungen erhält. Spätestens seit 2014 sind weiterhin junge Menschen mit Migrationshintergrund in der Heimerziehung eine quantitativ bedeutsame Gruppe. Dies geht auf den zunehmenden Bedarf von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zurück. Zuvor spielte ein Migrationshintergrund eine eher marginalisierte Rolle.

Auch die Phase des Leaving Care – das Verlassen der stationären Kinder und Jugendhilfe – gewinnt in den letzten Jahren in Politik, Wissenschaft und Praxis national als auch international immer mehr an Bedeutung. Junge Menschen, die die stationäre Erziehungshilfe verlassen, stehen im Übergang zahlreichen Herausforderungen gegenüber (Köngeter et al. 2012; Sievers et al. 2018; Theile 2020).

4.2.3 Kosten der Heimerziehung

Die Formen von Heimerziehung und anderen betreuten Wohnformen nach § 34 SGB VIII stellen im Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung eine der intensivsten Interventionsformen in die Lebensverläufe junger Menschen und ihrer Familien dar. Gleichzeitig und gerade deshalb sind stationäre Hilfeformen mit hohen finanziellen Aufwendungen in den Kommunen verbunden. Tatsächlich handelt es sich bei der Heimerziehung um die kostenintensivste Form der Erziehungshilfen, da hohe Betreuungsintensität, Betreuungsumfang sowie die Versorgung der alltäglichen und räumlichen Bedarfe über Tag und Nacht gewährleistet werden müssen. Daten zur Heimerziehung anhand der Kinder- und Jugendhilfestatistik, welche – wie alle Erzieherischen Hilfen – regelmäßig aufbereitet werden (https://www.akjstat.tu-dortmund.de/) zeigen, dass rund jeder zweite Euro für Leistungen der Hilfen zur Erziehung für die Heimerziehung eingesetzt wird (Tabel 2020). Im Jahr 2019 bedeutete das ein Gesamtvolumen von 5,26 Mrd. EUR, was den mit Abstand größten Einzelposten in den Hilfen zur Erziehung darstellt (insg. 10,73 Mrd. €).

4.3 Differenzierung, Formen und Ansätze

Es existiert eine Vielzahl unterschiedlichster Arrangements und differenzierter Konzepte in der Heimerziehung (Freigang und Wolf 2001; Rätz et al. 2014). Die verschiedenen Formen der Fremdunterbringungen haben sich – wie bei der geschichtlichen Rahmung angedeutet – nicht immer neu entwickelt, sondern beruhen oftmals auf Erfahrungen von Mitarbeiter*innen oder (ehemaligen) Betroffenen, der Weiterentwicklung bestehender Konzeptionen sowie bestehender Institutionen und sind geprägt durch gesellschaftliche, soziale, ökonomische und politische Situationen, Entwicklungen und Veränderungen. Die Formen der Fremdunterbringung wurden und werden immer weiter modifiziert und zunehmend auf die jungen Menschen und deren Familien zugeschnitten. Die Heimerziehungsformen unterscheiden sich z.B. in der Organisation, in der Struktur, im Setting, in den Arbeitszeiten, in der Betreuung, in den Arbeitstechniken der Mitarbeiter*innen, in der Zielgruppe. Die verschiedenen Heimerziehungsformen können folgendermaßen systematisiert werden:

  • Wohngruppen eines Heims
  • heilpädagogisch-therapeutische Intensivstation
  • familienähnliche Wohnformen
  • betreutes Einzelwohnen
  • Verselbstständigungsgruppen (Rätz et al. 2014).

Innerhalb dieser Settings existiert eine Vielzahl unterschiedlichster konzeptioneller Schwerpunkte, z.B. Gruppen für sehr junge Kinder, Bauernhofgruppen, Wohngruppen mit erlebnispädagogischen Schwerpunkten, Mädchen/​-Jungenwohngruppen, geschlossene Einrichtungen, Verselbstständigungswohngruppen und -wohnungen, traumapädagogische Wohngruppen. Des Weiteren können junge Menschen auch Leistungen der Heimerziehung in Internaten erhalten.

Neben den Formen und Ansätzen kann zudem nach dem Ort differenziert werden, an welchem die Heimerziehung erfolgt. Das Statistische Bundesamt (2020) unterscheidet zwischen

  • einer Mehrgruppen-Einrichtung über Tag und Nacht
  • einer Ein-Gruppen-Einrichtung (auch Außenwohngruppe) über Tag und Nacht
  • der Wohnung des Jugendlichen/​jungen Volljährigen (betreutes Wohnen) und
  • Heimerziehung außerhalb von Deutschland.

4.4 Fachkräfte und Fachkräftegebot

In erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gilt in Deutschland ein Fachkräftegebot (§ 45 SGB VIII) mit entsprechenden (sozial)pädagogischen Ausbildungs- bzw. Studienabschluss, z.B. Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen. „Zum Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ist die Beschäftigung von Personen mit fachlicher und persönlicher Eignung eine zentrale Voraussetzung“ (bagljä 2017, S. 2). Im Rahmen der Bologna-Reformen hat sich eine Vielzahl weiterer Studiengänge entwickelt, sodass „die betriebserlaubniserteilenden Behörden damit konfrontiert [sind], in Bezug auf eine Vielfalt an Studien- bzw. Ausbildungsgängen zu entscheiden, welche Abschlüsse für den Einsatz in diesem Feld qualifizieren und welche nicht“ (Oelerich und Kunhenn 2015, S. 7). Nach § 72a SGB VIII sind Personen, die „rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184k, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden“ sind, von einer Tätigkeit ausgeschlossen.

Die Anzahl der in der Heimerziehung tätigen Personen steigt stetig an. Während im Jahr 2006 fast 40.000 Menschen in der Heimerziehung tätig waren, waren es 2018 ca. 77.000 Beschäftigte. Allein zwischen 2014 und 2016 ist „ein Anstieg von knapp 13.700 Beschäftigten bzw. +23 % für die Heimerziehung zu beobachten“ (Tabel 2020, S. 26). Damit einhergehend kann ein Fachkräftemangel in der Heimerziehung konstatiert werden, der Folgen für Mitarbeitende, Teams, Einrichtungen und besonders für Kinder und Jugendliche haben kann (Fischer und Graßhoff 2021; Dittmann und Theile 2017). In der Heimerziehung arbeiten besonders jüngere Menschen unter 30 Jahre; so kann Heimerziehung als wichtiges Berufseinstiegsfeld gesehen werden (Tabel 2020) und gleichzeitig wird deutlich, dass bei einer Vielzahl an Beschäftigten keine langfristigen Beschäftigungsverhältnisse entstehen.

Etwa jede*r dritte Tätige in der Heimerziehung verfügt über ein fachlich einschlägiges akademisches Studium, d.h. mind. Bachelorabschluss/​Diplom in einem (sozial)pädagogischen Fach. Mit 46 % bilden Erzieher*innen die Hauptbeschäftigungsgruppe in der Heimerziehung. Wie in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit im Gesamten ist auch der Anteil der Männer, die in der Heimerziehung tätig sind, mit 30 % relativ gering (70 % Frauen; im Jahr 2018). Vergleicht man diese Geschlechterverteilung aber mit anderen Arbeitsfeldern in der Kinder- und Jugendhilfe, „[ist] der Anteil an männlichen Beschäftigten […] allerdings mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gesamten Kinder- und Jugendhilfe (12 %)“ (Tabel 2020, S. 29).

4.5 Heimerziehung international

Weltweit werden junge Menschen außerhalb ihrer Ursprungsfamilien betreut und stationär untergebracht. Ist Heimerziehung bereits in vielen nationalen Kontexten aufgrund der großen Ausdifferenzierung und Angebotspalette nur schwer angemessen zu fassen, trifft dies für Heimerziehung im internationalen Kontext besonders zu. Die Ausgestaltung und Form ist stets historisch sowie kulturell geprägt und unterscheidet sich bisweilen deutlich zwischen Ländern. Die Bandbreite ist dementsprechend groß: in einigen Ländern Südeuropas (z.B. Spanien) kommen Kinder und Jugendliche insbesondere bei Verwandten unter (Verwandtenpflege); in angelsächsischen Ländern werden Pflegefamilien präferiert, in denen – im Unterschied zu Deutschland – die Kinder nur begrenzt für eine bestimmte Altersspanne aufgenommen werden; in einigen Regionen, die über rudimentärere Gesetzgebungen einer Kinder- und Jugendhilfe verfügen oder ökonomisch schlechter ausgestattet sind – wie bspw. Nord-Mazedonien oder einzelne afrikanische Länder – spielen von NGOs organisierte Kinderdörfer eine besondere Rolle (z.B. SOS-Kinderdörfer); weiterhin sind etwa in China oder Israel große Heimeinrichtungen nicht selten, die allerdings zum Teil als (erfolgreiche) Bildungseinrichtungen und damit wenig stigmatisierend wahrgenommen werden. Daneben werden in einigen Ländern auch Internate, Sonderschulen, Einrichtungen für psychisch und/oder körperlich beeinträchtige bzw. von Behinderung betroffene junge Menschen sowie (geschlossene) Unterbringungsmöglichkeiten für jugendliche Straftäter*innen unter Heimerziehung gefasst (Eurochild 2010).

Neben vielfältiger Unterschiede sind länderübergreifend auch grundsätzliche Gemeinsamkeiten in der Heimerziehung festzustellen, was etwa Hilfegründe, Entwicklungen sowie Orientierungen und Diskurse betrifft (Trede 1999). Weltweit werden stationäre Hilfen und insbesondere Formen der Heimerziehung in der Regel als letzte Alternative zum Aufwachsen in der Familie gesehen. Eine stationäre Unterbringung erfolgt dann, wenn (ambulante) Hilfen in der Familie nicht (mehr) ausreichen, um das Kindeswohl zu sichern. Dies kann entweder dann der Fall sein, wenn die familiären Verhältnisse eine Herausnahme bedingen oder das Verhalten des jungen Menschen eine stationäre Unterbringung (scheinbar) alternativlos macht. Welche familiären Verhältnisse als inakzeptabel und kindeswohlgefährdend angesehen werden, unterscheidet sich allerdings aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebung, historisch gewachsener Strukturen und/oder kultureller Werte und Normen (z.B. ab wann von sozialer Benachteiligung, Vernachlässigung, Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen auszugehen ist). Auch unter welchen Umständen eine stationäre Unterbringung aufgrund der „Auffälligkeiten“ im Verhalten des jungen Menschen erfolgt, wird unterschiedlich bemessen. In einigen Ländern wird beispielsweise nicht oder nur teilweise zwischen dem System der Kinder- und Jugendhilfe und Systemen der Psychiatrie, der Behindertenhilfe, des Jugendstrafvollzugs oder des Internatswesens unterschieden. Dementsprechend besteht weltweit eine große Bandbreite individueller Unterbringungsgründe, die nicht in jedem nationalen Kontext gültig sind (z.B. Behinderung bzw. Beeinträchtigung, Straffälligkeit, psychische Belastungen, schulische Schwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeit, Entwicklungsverzögerungen).

Eine gemeinsame Orientierung bietet für die meisten Länder die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 (UN-KRK). Demnach liegt die Organisation der Heimerziehung in staatlicher Verantwortung und soll zur Sicherstellung des Schutzes von Kindern, ihrer Beteiligung, Bildung, Gleichheit und Gesundheit aber auch der Elternrechte beitragen. Zudem bestehen globale Netzwerke und Vereinigungen, welche sich für globale Standards der Heimerziehung einsetzen (z.B. FICE International, Eurochild, SOS Childrens Villages International). Ob Heimerziehung überhaupt einen geeigneten Ort zur Sicherung des Kindeswohls darstellt, wird kontrovers diskutiert. In der sog. Stockholm Declaration (2003) wird Heimerziehung grundsätzlich kritisiert, da institutionalisierte Formen der Fremdunterbringung infrage gestellt werden. Falls Fremdunterbringungen nicht zu vermeiden sind, sollen familienanaloge Settings (insb. Pflegekinderwesen) gegenüber Gruppensettings bevorzugt und Heimerziehung abgeschafft werden (Opening Doors 2018). Dagegen sieht FICE international (2017) die dringende Notwendigkeit, institutionalisierte Formen der stationären Unterbringung neben familienanalogen Settings vorzuhalten. Einerseits kann so eine Vielfalt an Unterbringungsmöglichkeiten bereitgehalten werden, die Wahlfreiheit und eine Orientierung an den Bedarfen der jungen Menschen ermöglicht; andererseits bieten institutionalisierte Settings größere Aufnahmekapazitäten, die z.B. im Kontext von Flucht bestehen können. Auch aus deutscher Sicht ist eine grundsätzliche Kritik an der Heimerziehung zu hinterfragen, da diese zwar nach wie vor durch institutionelle Merkmale wie Gruppensettings und Schichtdienst geprägt ist, es sich aber keineswegs mehr um eine Anstaltserziehung handelt, sondern die Angebote in der Regel dezentral und sozialräumlich organisiert sind.

5 Zentrale Themen und aktuelle Herausforderungen und Perspektiven

Die Zahl der Forschungen und Themen im Feld der Heimerziehungen hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Übersichtliche Zusammenstellungen, Systematisierungen oder auch Metaanalysen von Forschungsarbeiten und -ergebnissen sind kaum vorhanden. Im Rahmen des „Zukunftsforums Heimerziehung“ wurden drei zentrale Strukturebenen herausgestellt, welche Perspektiven auf Themen der Heimerziehung innerhalb der Forschung vorherrschen:

  1. Junge Menschen als Subjekte und Objekte von „Heimerziehung“,
  2. Der sozialpädagogische Ort „Heim“ und
  3. „Heimerziehung“ als Aufwachsen in „öffentlicher Verantwortung“ im Kontext eines staatlichen Handelns (Pluto et al. 2020).

Das „Zukunftsforum Heimerziehung“ wurde von 2019–2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Es wurden insbesondere von einer bundesweit besetzten Expert*innenrunde mit mehr als 30 Mitgliedern zentrale Entwicklungsbedarfe und Strukturmerkmale gelingender „Heimerziehung“ in verschiedenen Formaten, wie z.B. (Beteiligungs-)Werkstätten mit Adressat*innen und Expert*innengespräche, Unterarbeitsgruppen zu spezifischen Themen, die Anfertigung von Expertisen herausgearbeitet und öffentlich diskutiert. Empfehlungen und Forderungen aus den (Beteiligungs-)Werkstätten, Expertisen und der Diskussionen der Expert*innen wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst (Zukunftsforum Heimerziehung 2021).

Themen, die aktuell in Forschung und Praxis der Heimerziehung bearbeitet werden, sind z.B. Alltagsgestaltung, Geschichte der Heimerziehung, Digitalisierung, Fachkräfte(-mangel), Familienarbeit und Elternpartizipation, geschlossene Unterbringung, Geschwisterbeziehungen, Inklusion, Interdisziplinarität, Multiprofessionalität und Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen, junge Kinder, Kinderrechte, Leaving Care, Ombudsstellen und Beschwerdemöglichkeiten, Partizipation, Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII Reform) hin zu einem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), Rückkehr, (Schul-)Bildung, Schutzkonzepte, Selbstvertretungen, Sexualität, Soziale Netzwerke und Soziale Teilhabe, sog. „Systemsprenger“ und ungeplante Beendigungen/Abbrüche, unbegleitete minderjährige Geflüchtete.

Vom Zukunftsforum Heimerziehung werden besonders folgende Weiterentwicklungsbedarfe herausgestellt:

  1. „Grundrechte junger Menschen und soziale Rechte junger Menschen und ihrer Eltern verwirklichen!
  2. ‚Heimerziehung‘ als Ort der Ermöglichung von diskriminierungsfreier Teilhabe junger Menschen am sozialen und institutionellen Leben des Aufwachsens gestalten!
  3. ‚Heimerziehung‘ als Ort der Ermöglichung von Bildungs- und Erziehungsprozessen konzipieren!
  4. ‚Inklusive Heimerziehung‘ mit jungen Menschen mit Behinderungen durchsetzen!
  5. Selbstvertretungen in der ‚Heimerziehung‘ stärken!
  6. Soziale Verantwortung der Organisations- und Angebotsstrukturen verdeutlichen!
  7. Fachkräfteentwicklung als fachpolitisches Handlungsfeld erkennen!
  8. Wissen und Datenlage zur ‚Heimerziehung‘ systematisch verbessern!
  9. Gesellschaftliche Anerkennung der ‚Heimerziehung‘ einfordern!“ (Zukunftsforum Heimerziehung 2021, S. 16).

6 Quellenangaben

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, 2021. Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021 [online]. Dortmund: Universität Dortmund, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik [Zugriff am: 29.04.2021]. Verfügbar unter: https://www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/​user_upload/​Kinder-_und_Jugendhilfereport_Extra_2021_AKJStat.pdf

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 2017. Das Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen, inklusive Ergänzung von 2017 [online]. Köln: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter [Zugriff am: 29.04.2021]. Verfügbar unter: http://www.bagljae.de/content/​empfehlungen/

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, 2021. Das System der Heimerziehung in der DDR [online]. Berlin: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur [Zugriff am: 29.04.2021]. Verfügbar unter: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/​dossiers/​heimerziehung-in-der-ddr/​ueberblick

Dittmann, Andrea und Manuel Theile, 2017. Fachkräfte(-mangel) in der stationären Erziehungshilfe?! Personalgewinnung und -bindung. In: Forum Erziehungshilfen. 23(2), S. S. 115–119. ISSN 0947-8957

Eurochild, 2010. Children in alternative care. National surveys [online]. Brüssel: Eurochild [Zugriff am: 26.08.2021]. Verfügbar unter: https://eurochild.org/uploads/2021/01/Eurochild_Publication_-_Children_in_Alternative_Care_-_2nd_Edition_January2010.pdf

FICE International, 2017. International Federation of Educative Communities [online]. Sofia: FICE [Zugriff am: 26.08.2021]. Verfügbar unter: https://www.ficeinter.net/

Fischer, Jörg und Gunther Graßhoff, Hrsg., 2021. Fachkräfte! Mangel! Die Situation des Personals in der Sozialen Arbeit. 3. Sonderband Sozialmagazin. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3540-7 [Rezension bei socialnet]

Freigang, Werner, 1986. Verlegen und Abschieben: Zur Erziehungspraxis im Heim. Weinheim: Juventa. ISBN 978-3-7799-0665-0

Freigang, Werner und Klaus Wolf, 2001. Heimerziehungsprofile: Sozialpädagogische Porträts. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-407-55852-7

Köngeter, Stefan, Wolfgang Schröer und Maren Zeller, 2012. Statuspassage „Leaving Care“: Biografische Herausforderungen nach der Heimerziehung. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung. 7(3), S. 261–276. ISSN 1862-5002

Lambers, Helmut, 1996. Heimerziehung als kritisches Lebensereignis: Eine empirische Längsschnittuntersuchung über Hilfeverläufe im Heim aus systemischer Sicht. Münster: Votum Verlag. ISBN 0

Münchmeier, Richard, 1999. Geschichte der Heimerziehung 1870–1936. In: Herbert E. Colla, Thomas Gabriel, Spencer Millham, Stefan Müller-Teusler und Michael Winkler, Hrsg. Handbuch Heimerziehung und Pflegekinderwesen in Europa. Neuwied: Luchterhand, S. 141–152. ISBN 978-3-472-02339-5

Oelerich, Gertrud und Jacqueline Kunhenn, 2015. Fachkräfte in den erzieherischen Hilfen: Studien- und Ausbildungsgänge zur Umsetzung des Fachkräftegebotes in erlaubnispflichtigen (teil-) stationären Hilfen zur Erziehung [online]. Wuppertal: Bergische Universität Wuppertal [Zugriff am: 29.04.2021]. Verfügbar unter: https://www.erziehungswissenschaft.uni-wuppertal.de/fileadmin/​erziehungswissenschaft/​fach_sozialpaedagogik/​Oelerich__Kunhenn_Fachkraefte_in_erz._Hilfen_2016.pdf

Opening Doors, 2018. Opening Doors for Europe’s children. Strengthening Families, Ending Institutional Care [online]. Brüssel: Opening Doors for Europe’s Children [Zugriff am: 26.08.2021]. Verfügbar unter: https://www.openingdoors.eu/wp-content/​uploads/2018/02/OD_recommendations_15022108.pdf

Pluto, Liane, Christian Schrapper und Wolfgang Schröer, 2020. Was bewegt die Forschung zur Heimerziehung? Stand und Perspektiven [online]. Frankfurt am Main: IGfH-Eigenverlag [Zugriff am: 29.04.2021]. PDF e-Book. ISBN 978-3-947704-13-2. Verfügbar unter: https://igfh.de/publikationen/​broschueren-expertisen/​was-bewegt-forschung-zur-heimerziehung-stand-perspektiven

Rätz, Regina, Wolfgang Schröer und Mechthild Wolff, 2014. Lehrbuch Kinder- und Jugendhilfe: Grundlagen, Handlungsfelder, Strukturen und Perspektiven. 2. überarbeitete Auflage. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3070-9 [Rezension bei socialnet]

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Zukunftsforum Heimerziehung, 2021. Zukunftsimpulse für die »Heimerziehung«. Eine nachhaltige Infrastruktur mit jungen Menschen gestalten [online]! Frankfurt am Main: IGfH-Eigenverlag [Zugriff am: 29.04.2021]. PDF e-Book. ISBN 978-3-947704-23-1. Verfügbar unter: https://igfh.de/publikationen/​broschueren-expertisen/​zukunftsimpulse-fuer-heimerziehung

Verfasst von
Dr. Benjamin Strahl
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Dr. Manuel Theile
Universität Siegen
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Zitiervorschlag
Strahl, Benjamin und Manuel Theile, 2021. Heimerziehung [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 08.09.2021 [Zugriff am: 20.03.2023]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/536

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