Hilfe
Prof. Dr. habil. Björn Kraus
veröffentlicht am 17.05.2024
Der Begriff der Hilfe steht für verschiedene Formen der Unterstützung. Im sozialen Bereich lässt sich die Entwicklung von einem allgemeinem wechselseitigen hin zu einem zunehmen spezifischen und professionell erbrachten Hilfeanspruch beobachten. Zu klären ist u.a. auf Grund welcher Kriterien eine Leistung a) überhaupt als Hilfe eingeordnet wird, b) eine disziplinäre Zuordnung erfolgt, c) zwischen informeller und formeller, sowie c) zwischen unprofessioneller und professioneller Hilfe unterschieden wird.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Hilfe als unterbestimmter Begriff – Annäherung und Übersicht
- 3 Hilfe als allgemeiner Anspruch und Strukturbedingung sozialer Systeme
- 4 Hilfe als spezieller Anspruch in (post-)modernen Gesellschaftssystemen
- 5 Hilfe als Zuschreibung
- 6 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Die Relevanz des Begriffs der Hilfe scheint so unstrittig wie die Häufigkeit seiner Verwendung. Dies gilt nicht nur für den alltäglichen, sondern auch für den fachlichen Gebrauch in verschiedenen sozialwissenschaftlichen Diskursen. Bei der Beschreibung gesellschaftlicher Entwicklungen wird Hilfe zunächst als ein allgemeiner Unterstützungsanspruch bestimmt, der in sozialen Zusammenhängen wechselseitig gewährt und geleistet wird. Mit der Industrialisierung beginnt dann eine Entwicklung, innerhalb derer Hilfe zunehmend zum spezifischen Anspruch und zur professionell erbrachten Leistung wird. In diesem Zusammenhang sind grundlegende Probleme bei der Bestimmung von Leistungen als Hilfe zu diskutieren. Neben Fragen der fachlichen Verortung ist grundlegend zu fragen, wer aus welchen Gründen darüber entscheiden darf, welche Leistungen als Hilfe bewertet werden. An dieser Frage lässt sich auch eine allgemeine Definition (Relationaler Konstruktivismus) und eine fachspezifische Definition (Relationale Soziale Arbeit) des Begriffs der Hilfe unterscheiden.
2 Hilfe als unterbestimmter Begriff – Annäherung und Übersicht
Im alltagssprachlichen Gebrauch scheint der Begriff der Hilfe in seiner Bedeutung als Unterstützung und Beistand unstrittig zu sein. In fachlichen Diskursen hingegen findet sich gleichermaßen die Verwendung eines alltagssprachlichen Hilfebegriffs, wie die Kritik an dieser unspezifischen Begriffsverwendung (Scherpner 1962, S. 122 ff.; Mollenhauer 1964, S. 94; Gängler 2018, S. 622; Scherr 2022, S. 411). Insgesamt ist bemerkenswert, dass der Begriff der Hilfe in vielen fachspezifischen Lexika nicht enthalten ist. So ist der Begriff der Hilfe zwar Gegenstand philosophischer Erörterungen, ohne dass sich dies in den einschlägigen philosophischen Lexika abbildet (etwa Audi 2015; Bibliographisches Institut 1987; Breitenstein und Rohbeck 2011; Brugger et al. 2016; Halder 2008; Jordan und Nimtz 2017; Kolmer und Wildfeuer 2011; Krings et al. 1973; Prechtl und Burkard 2008; Ritter et al. 2017; Sandkühler 2021).
Entsprechend fällt die diesbezügliche Bilanz bislang negativ aus:
„Eine systematische Analyse des Begriffs, die ihn zu einem theoretischen Grundbegriff ausbauen würde, mithin eine allgemeine Theorie des Helfens ist vorerst nicht in Sicht“ (Gängler 2018, S. 622, vgl. Scherr 2022, S. 411).
Trotz dieser Einschränkung ist festzuhalten, dass der Hilfebegriff Gegenstand fachlicher Erörterungen in verschiedenen disziplinären Zusammenhängen ist. Unter anderem in der Philosophie und Theologie, insbesondere mit Blick auf die ethische Reflexion moralischer Ansprüche, der Anthropologie zur Bestimmung des Menschen als hilfebedürftiges Wesen sowie den Erziehungs- und Bildungswissenschaften etwa bei der Erörterung von Erziehungsformen und -zielen. Der Begriff der Hilfe ist auch von Relevanz in den Beratungswissenschaften etwa im Kontext von Auftragsklärung und unterstützenden Kommunikationsformen und -settings, den Rechtswissenschaften zur Kodifizierung von Hilfeansprüchen, und vor allem in Diskursen der Soziologie etwa mit Blick auf Hilfe als gesellschaftliches Funktionssystem. Für die Soziale Arbeit ist der Hilfebegriff konstitutiv. Die diesbezüglich umfänglichen Klärungsbedarfe im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle werden daher im Beitrag zur weiteren Erörterung des Begriffs der Hilfe genutzt.
3 Hilfe als allgemeiner Anspruch und Strukturbedingung sozialer Systeme
Auch wenn Versuche zur Festlegung anthropologischer Konstanten kontrovers diskutiert werden, dürfte die Bestimmung des Menschen als ein im Laufe seiner Entwicklung grundsätzlich auf Hilfe angewiesenes Wesen unstrittig sein. Gerade zu Beginn des menschlichen Lebens ist der Bedarf an Unterstützung umfänglich und betrifft jeden Menschen. Wenngleich Umfang und Wahrscheinlichkeit des Hilfebedarfs im Verlauf der Entwicklung zunächst abnehmen, steigt dieser mit zunehmender Lebensdauer, gerade gegen Ende des Lebens, wieder an. Grundsätzlich kann jedoch über die gesamte Lebenspanne immer dann von Hilfebedarf ausgegangen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht zur Bewältigung der anstehenden Anforderungen ausreichen. Insoweit jeder Mensch in diesem Sinne auf Hilfe angewiesen sein kann, scheinen Strukturen wechselseitiger Hilfe eine Voraussetzung funktionierender sozialer Systeme zu sein. Die Verpflichtung zur Hilfe in Notsituationen findet sich entsprechend sowohl in unseren alltäglichen Moralvorstellungen als auch als Norm in unserem Rechtsystem (§ 323c StGB „Unterlassene Hilfeleistung“).
Diese Form des Anspruchs darauf, Hilfe zu leisten bzw. zu erhalten, ist allgemein und setzt weder eine spezifische Anspruchsprüfung und -begründung noch eine spezifische Form und Qualität der Hilfeerbringung voraus. Jeder Mensch kann sowohl hilfeempfangende als auch hilfeleistende Person sein. Im professionellen Kontext jedoch sind diese Allgemeinheit und potenzielle Wechselseitigkeit nicht mehr gegeben. Im Zuge der Ausdifferenzierung (post-)moderner Gesellschaften haben sich zunehmend spezialisierte Bereiche professioneller Hilfe herausgebildet (Gängler 2018, S. 622 ff.; Maaser 2021, S. 421 ff.; Scherr 2022, S. 412 f.).
4 Hilfe als spezieller Anspruch in (post-)modernen Gesellschaftssystemen
Alice Salomon bestimmt in den „Grundlegungen“ ihres „Leitfaden der Wohlfahrtspflege“ (Salomon 1928) den Bedarf an staatlicher organisierter Hilfe wie folgt:
„Je entwickelter und vielfältiger die Kultur eines Volkes, desto weniger werden alle seine Glieder imstande sein, auch nur mit den durchschnittlichen Ideen und Vorstellungen davon Schritt zu halten; desto größer wird die Zahl derer, die sich nicht anpassen können; desto geringer werden die Möglichkeiten natürlicher, familienhafter, nachbarlicher Hilfe und Förderung“ (Salomon 1928, S. 6).
Alice Salomon sieht mit der zunehmenden Ausdifferenzierung moderner Kulturen folgende Faktoren verbunden: Einerseits nimmt die Zahl derer zu, denen es nicht gelingt, die zunehmenden Anforderungen zu bewältigen. Ebenso wie die Zahl derer zunimmt, die sich nicht mehr in die verändernden sozialen Strukturen integrieren können. Andererseits gehen die alltäglichen, konventionellen Formen der Hilfe und Förderung zurück. Damit begründet Salomon die Notwendigkeit systematisch organisierter Hilfe mit der Kulturentwicklung der Moderne. Da im Rahmen der Kulturentwicklung der Moderne gleichzeitig die Belastungen zunehmen und die Formen konventioneller Hilfe abnehmen, müssen Gesellschaften professionelle Hilfe organisieren. Der allgemeine Hilfeanspruch, dessen Umsetzung zufällig und dessen Begründung und Steuerung über geteilte Weltbilder, Moralvorstellungen und soziale Kontrolle erfolgt, ist nicht mehr in der Lage, den zunehmenden Anforderungen seit der Industrialisierung zu begegnen. Zumal spätestens mit der „Postmoderne“ (Lyotard 1999), bzw. der „reflexiven Moderne“ (Beck 1986), oder „postmodernen Moderne“ (Welsch 1987) nicht nur eine weitere Diversifikation von Lebenswelten und Lebenslagen (Kraus 2019) verbunden ist, sondern auch die Erosion kollektiver Orientierungen (Welsch 1991, S. 5) und eine Zunahme der individuellen und sozialen Belastungen (Keupp 1997, S. 19; Neckel 2000, S. 178).
Zu den Merkmalen (post-)moderner Gesellschaften gehört folglich auch die Entwicklung (sozial-)staatlicher Hilfesysteme, wie das der Sozialen Arbeit. Hilfe wird „als gesellschaftliche Aufgabe betrachtet, staatlich organisiert und von eigens dafür ausgebildetem professionellem Personal durchgeführt“ (Gängler, 2018, S. 622; Gängler 2010, S. 144)
Im Unterschied zum allgemeinen Hilfeanspruch ist diese Form der professionellen Hilfe „selektive, spezialisiert und methodisch angeleitet“ (Scherr 2022, S. 411).
Die Frage, wem, unter welchen Bedingungen, welche Form der Hilfe geleistet wird, ist rechtlich abgesichert und greift idealerweise auf wissenschaftlich fundierte Expertise zurück.
Auf die damit verbundenen Probleme wird abschließend eingegangen – auch da hiermit eine weitere Konturierung des Hilfebegriffs verbunden ist.
5 Hilfe als Zuschreibung
Zu den zentralen Herausforderungen bei der Bedeutungsbestimmung des Hilfebegriffs zählt die Frage, wer darüber entscheidet bzw. entscheiden darf, welche Leistungen, für wen, aus welchen Gründen, als Hilfe eingeordnet werden. Verdeutlichen lässt sich dies am Beispiel der Sozialen Arbeit, die grundlegend im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle agiert (Kraus 2021). Auf Basis „relational-konstruktivistischer Grundlagen“ wird innerhalb einer „Relationalen Sozialen Arbeit“ als wesentliches Unterscheidungskriterium zwischen Hilfe und Kontrolle die Entscheidungshoheit ausgewiesen (Kraus 2021, S. 112). Eine Leistung gilt nur dann als Hilfe, wenn die Entscheidungshoheit bei der hilfeadressierten, bzw. hilfesuchenden Seite liegt. In allen Fällen, in denen die Definitions- und Entscheidungsmacht auf der professionellen Seite liegt, handelt es sich um eine Form der Kontrolle – auch dann, wenn die Intention der Fachkräfte auf Unterstützung zielt. Beispiele für diese Formen der auf Unterstützung zielenden Kontrolle finden sich in der Praxis etwa, wenn Drogenkonsument:innen gegen ihren Willen entgiftet oder Kinder gegen ihren Willen aus als gefährdend identifizierten Settings genommen werden.
Vor diesem Hintergrund wäre zwischen einer allgemeinen und einer fachspezifischen Definition des Hilfebegriffs zu unterscheiden, wie dies hier beispielhaft, auf Basis der theoretischen Grundlagen des Relationalen Konstruktivismus (allgemeine Bestimmung) und einer Relationalen Sozialen Arbeit (fachspezifische Bestimmung) vorgenommen wird.
Allgemeine Bestimmung des Hilfebegriffs:
Als Hilfe gelten Leistungen, die aus einer Beobachterperspektive als Beitrag zur Erweiterung der Bewältigungsmöglichkeiten bewertet werden.
Sowohl die hilfeleistenden als auch die hilfeempfangenden Seiten können bio-psychische und/oder soziale Systeme sein.
Der Verweis auf die „Beobachterperspektive“ betont, dass zu klären ist, wer darüber entscheidet, ob eine Leistung als Hilfe bewertet und anhand welcher Kriterien diese Entscheidung getroffen wird. Als zentrales Kriterium wird die „Erweiterung der Bewältigungsmöglichkeiten“ eingeführt, Hilfe gilt somit als ein Beitrag zur Verringerung der Diskrepanz zwischen Bewältigungsanforderung und Bewältigungsmöglichkeiten. Damit wird die Entscheidungsmöglichkeit der Beobachter:innen aus den Sphären der Beliebigkeit geholt, da für die Einordnung als Hilfe überprüf- und kritisierbare Gründe angeführt werden müssen.
Mit dieser allgemeinen Definition ist die Bewertung einer Leistung als Hilfe nicht zwingend an die Perspektive der hilfeadressierten Seite gebunden. In Bereichen institutionalisierter professioneller Hilfe wird hingegen vorgeschlagen, nur dann von Hilfe zu reden, wenn die Entscheidungshoheit bei der hilfeadressierten Seite liegt. Leistungen, die nicht angeboten, sondern angeordnet werden, mögen zwar aus der leistungserbringenden Sicht als Hilfe gedacht sein, stellen aber machttheoretisch Kontrolle dar (Kraus 2021).
Diese Überlegungen führten innerhalb des Entwurfs einer Relationalen Sozialen Arbeit zu folgender fachspezifischer Bestimmung des Hilfebegriffs.
Fachspezifische Bestimmung des Hilfebegriffs (Soziale Arbeit)
Als Hilfe gelten Leistungen, die aus der Perspektive der leistungsempfangenden Seite als Beitrag zur Erweiterung der Bewältigungsmöglichkeiten bewertet werden.
Sowohl die hilfeleistenden als auch die hilfeempfangenden Seiten können bio-psychische und/oder soziale Systeme sein.
Gleichwohl gilt für beide Definitionen, dass die Bewertung einer Leistung als Hilfe immer eine Zuschreibung aus einer Beobachterperspektive ist. Dabei kann diese Zuschreibung nicht beliebig erfolgen, sondern es muss überprüf- und kritisierbar begründet werden, inwieweit die Leistung zur „Erweiterung der Bewältigungsmöglichkeiten“ beiträgt.
In Fall der fachspezifischen Festlegung der Relationalen Sozialen Arbeit ist dabei die Beobachterperspektive grundsätzlich auf die Hilfe-empfangenden, bzw. Hilfe-adressierten Seiten festgelegt. Im Fall der allgemeinen Festlegung des Relationalen Konstruktivismus hingegen gilt lediglich, dass eine Beobachterperspektive ausgewiesen werden muss.
6 Quellenangaben
Audi, Robert, Hrsg., 2015. The Cambridge dictionary of philosophy. 3. Auflage. Camebridge: Cambridge University Press. ISBN 978-1-107-64379-6
Beck, Ulrich, 1986. Risikogesellschaft: Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-11365-3
Bibliographisches Institut, 1987. Meyers kleine Lexika: Meyers kleines Lexikon Philosophie. Berlin Duden ein Imprint von Cornelsen Verlag GmbH. Mannheim: Bibliographisches Institut. ISBN 978-3-411-02657-9
Breitenstein, Peggy H. und Johannes Rohbeck, 2011. Philosophie: Geschichte -Disziplinen – Kompetenzen. 24. Auflage. Stuttgart: J. B. Metzler. ISBN 978-3-476-02299-8
Brugger, Walter und Harald Schöndorf, 2016. Philosophisches Wörterbuch. Sonderausgabe 17. Baden-Baden: Verlag Karl Alber. ISBN 978-3-495-86084-7
Gängler, Hans, 2010. Hilfe. In: Werner Helsper und Heinz-Hermann Krüger, Hrsg. Einführung in Grundbegriffe und Grundfragen der Erziehungswissenschaft. 9. Auflage. Stuttgart: UTB, S. 143–150. ISBN 978-3-8252-8092-5
Gängler, Hans, 2018. Hilfe. Ein Beitrag aus dem Handbuch Soziale Arbeit, 6. Auflage [online]. München: Ernst Reinhardt Verlag [Zugriff am: 13.05.2024].PDF e-Book. ISBN 978-3-497-60531-6. Verfügbar unter: urn:nbn:de:101:1-2022111013465710137946
Halder, Alois, 2008. Philosophisches Wörterbuch. 2. Auflage. Freiburg im Breisgau: Herder. ISBN 978-3-451-05967-4
Jordan, Stefan und Christian Nimtz, 2017. Lexikon Philosophie: Hundert Grundbegriffe. Ditzingen: Reclam. ISBN 978-3-15-018836-1
Keupp, Heiner, 1997. Diskursarena Identität: Lernprozesse in der Identitätsforschung. In: Heiner Keupp und Renate Höfer, Hrsg. Identitätsarbeit heute: klassische und aktuelle Perspektiven der Identitätsforschung. Berlin: Suhrkamp, S. 11–39. ISBN 978-3-518-28899-3
Kolmer, Petra und Armin G. Wildfeuer, 2011. Neues Handbuch philosophischer Grundbegriffe: Band 1 Absicht – Gemeinwohl. Baden-Baden: Verlag Karl Alber. ISBN 978-3-495-48222-3
Kraus, Björn, 2019. Relationaler Konstruktivismus – Relationale Soziale Arbeit: Von der systemisch-konstruktivistischen Lebensweltorientierung zu einer relationalen Theorie der Sozialen Arbeit. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-7799-3949-8 [Rezension bei socialnet]
Kraus, Björn, 2021. Macht – Hilfe – Kontrolle: Relationale Grundlegungen und Erweiterungen eines systemischkonstruktivistischen Machtmodells. In: Björn Kraus und Wolfgang Krieger, Hrsg. Macht in der Sozialen Arbeit: Interaktionsverhältnisse zwischen Kontrolle, Partizipation und Freisetzung. Detmold: Jacobs Verlag, S. 91–116. ISBN 978-3-89918-247-7 [Rezension bei socialnet]. Verfügbar unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-47358-v2-1
Krings, Hermann, Hans M. Baumgartner und Christoph Wild, 1973. Handbuch philosophischer Grundbegriffe: Das Absolute-Denken. Studienausgabe. München: Kösel Verlag. ISBN 978-3-466-40056-0
Lyotard, Jean-François, 1999. Das postmoderne Wissen: Ein Bericht. 4. Auflage. Leipzig: Passage-Verlag. ISBN 978-3-85165-148-5
Maaser, M., 2021. Hilfe. In: Ralph-Christian Amthor, Brigitta Goldberg, Peter Hansbauer, Benjamin Landes und Theresia Wintergerst, Hrsg. Kreft/​Mielenz Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 9. Auflage. Weinheim: Beltz, S. 421–423, ISBN 978-3-7799-3869-9 [Rezension bei socialnet]
Mollenhauer, Klaus, 1964. Einführung in die Sozialpädagogik. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-407-13101-0
Neckel, Sighard, 2000. Die Macht der Unterscheidung. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. ISBN 978-3-593-36623-4
Prechtl, Peter und Franz-Peter Burkard, 2008. Metzler Lexikon Philosophie: Begriffe und Definitionen. 3., erweiterte und aktualisierte Auflage. Stuttgart: J.B. Metzler. ISBN 978-3-476-02187-8
Ritter, Joachim, Karlfried Gründer und Gottfried Gabriel, 2017. Historisches Wörterbuch der Philosophie online [online]. Basel: Schwabe Verlag [Zugriff am: 13.05.2024]. ISBN 978-3-7965-3736-3. doi:10.24894/HWPh.7965.0692
Salomon, Alice, 1928. Leitfaden der Wohlfahrtspflege. 3. Auflage, Berlin: B. G. Teubner. ISBN 978-3-663-15314-6
Sandkühler, Hans Jörg, 2021. Enzyklopädie Philosophie. Sonderausgabe. Hamburg: Felix Meiner Verlag. ISBN 978-3-7873-4080-4
Scherpner, Hans, 1962. Theorie der Fürsorge. Hrsg. von Hanna Scherpner, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht
Scherr, Albert, 2022. Hilfe/​Helfen. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Hrsg. Fachlexikon der Sozialen Arbeit. 9. Auflage. Baden-Baden: Nomos, S. 411–413. ISBN 978-3-8487-7131-8 [Rezension bei socialnet]
Welsch, Wolfgang, 1987. Unsere postmoderne Moderne. Weinheim: VHC, Acta Humaniora. ISBN 978-3-527-17584-0
Welsch, Wolfgang, 1991. Unsere postmoderne Moderne. 3. Auflage. Weinheim: VHC, Acta Humaniora. ISBN 978-3-527-17767-7
Verfasst von
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