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Illegalität

Dr. Karsten Lauber

veröffentlicht am 22.04.2025

Illegalität bezeichnet das abweichende Verhalten eines Individuums bezüglich einer formellen (kodifizierten) Norm.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Begriffsverwendung in verschiedenen Kontexten
  3. 3 Brauchbare Illegalität
  4. 4 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Der Begriff Illegalität umfasst verschiedene Formen normabweichenden Verhaltens und wird in unterschiedlichen Disziplinen verwendet. Im juristischen Kontext bezeichnet er einen Verstoß gegen geltendes Recht, während in der Soziologie darunter auch ein Zustand verstanden wird, in dem gesellschaftliche Regeln verletzt werden. Die Diskussion über Illegalität berührt grundlegende Fragen zur Funktion von Normen, zur Legitimität von Regelbrüchen sowie zum Verhältnis zwischen formalem Recht und praktischem Handeln.

2 Begriffsverwendung in verschiedenen Kontexten

Den Begriff „Illegalität“ sucht man in den wenigen deutschsprachigen Kriminologie-Lexika (Kerner 1991; Kaiser et al. 1993), aber auch in kriminologischen Lehrbüchern (Eisenberg und Kölbel 2024) meist vergeblich. Oftmals erscheint der Begriff im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Migrationsrecht (illegale Migration, illegale Migrantinnen und Migranten, illegale Einwanderung etc.), das Arbeitsrecht (illegale Beschäftigung) (Alt und Bommes 2006) oder allgemein im Zusammenhang mit Verstößen gegen Verbote mit Erlaubnisvorbehalt (illegaler Waffenbesitz). Damit steht die Illegalität in direktem Zusammenhang mit der Delinquenz.

Im Wörterbuch der Soziologie von Hillmann wird unter Illegalität ein „Zustand oder Verhalten [verstanden], in dem bzw. durch das die bestehenden gesetzten Regeln u. Vorschriften (Gesetze) einer Gesellschaft verletzt werden“ (Hillmann 1994, S. 355).

Reiter unterscheidet im Falle von Illegalität „formale und informale Varianten“ (Reiter 2016, S. 80). Die formale Illegalität stellt dabei die Verbindung zur brauchbaren Illegalität nach Luhmann dar.

3 Brauchbare Illegalität

Luhmann bezeichnet ein Verhalten als illegal, wenn es „formale Erwartungen verletzt“ (Luhmann 1995, S. 304), schränkt dabei jedoch ein, dass „[e]in solches Handeln gleichwohl brauchbar sein [kann]“ (ebd.). Damit sind positive Beiträge von Normverstößen (Regelabweichungen) für Organisationszwecke gemeint. Die brauchbare Illegalität hat insbesondere in der Organisationssoziologie bzw. Managementlehre an Bedeutung gewonnen (Kühl 2020).

4 Quellenangaben

Alt, Jörg und Michael Bommes, Hrsg., 2006. Illegalität: Grenzen und Möglichkeiten der Migrationspolitik. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. ISBN 978-3-531-14834-2

Eisenberg, Ulrich und Ralf Kölbel, 2024. Kriminologie. 8., völlig neu bearbeitete Auflage. Tübingen: Mohr Siebeck. ISBN 978-3-16-156009-5 [Rezension bei socialnet]

Hillmann, Karl-Heinz, 1994. Wörterbuch der Soziologie. 4. Auflage. Stuttgart: Alfred Kröner Verlag. ISBN 978-3-520-41004-7

Kaiser, Günther, Hans-Jürgen Kerner, Fritz Sack und Hartmut Schellhoss, Hrsg., 1993. Kleines Kriminologisches Wörterbuch. 3. Auflage. Heidelberg: C. F. Müller. ISBN 978-3-8252-1274-2

Kerner, Hans-Jürgen, Hrsg., 1991. Kriminologie Lexikon. 4. Auflage. Heidelberg: Kriminalistik Verlag. ISBN 978-3-7832-0989-1

Kühl, Stefan, 2020. Brauchbare Illegalität: Vom Nutzen des Regelbruchs in Organisationen. Frankfurt am Main: Campus Verlag. ISBN 978-3-593-51301-0

Luhmann, Niklas, 1995. Funktionen und Folgen formaler Organisationen. 4. Auflage. Berlin: Duncker & Humblot. ISBN 978-3-428-08341-1

Reiter, Uli, 2016. Illegalität: Phänomen und Funktion. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-13496-9

Verfasst von
Dr. Karsten Lauber
M.A. (Kriminologie, Kriminalistik, Polizeiwissenschaft), M.A. (Public Administration)
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