Integration (Migration)
Prof. Dr. Andrea Janßen
veröffentlicht am 01.12.2025
In den Sozialwissenschaften bezieht sich Integration einerseits auf den Zusammenhalt und die Solidarität in Gesellschaften und andererseits sowohl auf den Prozess als auch auf den Zustand der Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen Bereichen wie dem Arbeitsmarkt, dem Bildungssystem, dem politischen und sozialen Leben.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Theorien zur Integration im Kontext von Migration
- 3 Wer integriert wen in was? Ebenen der Integration
- 4 Postmigration – Postintegration?
- 5 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Integration ist ein Begriff, der in unterschiedlichen Disziplinen auf unterschiedliche Thematiken angewendet wird. In der Soziologie kann der Begriff Integration in Anlehnung an Lockwood (1969) als Zusammenhalt einzelner Teile zu einem gesamtgesellschaftlichen System verstanden werden. Als Systemintegration bezieht er sich auf eine der grundlegenden Fragen der Soziologie – die der Solidarität und dem Zusammenhalt von Gesellschaften (Durkheim 1966). Daneben bedeutet Sozialintegration die Eingliederung des Einzelnen in das gesellschaftliche System. Sozialintegration ist somit, wie vielfach angemerkt (Röder und Zifonun 2024; Treibel 2020, 2015), Aufgabe eines jeden Individuums, wird aber sowohl in der wissenschaftlichen als auch in alltäglichen Diskursen meist in Verknüpfung mit Migration verwendet.
Theoretische Überlegungen zu Integration sind somit auch in der Soziologie stark mit der Auseinandersetzung mit Migration verbunden. So ist die vorherrschende, aber implizite Annahme in den überwiegenden Überlegungen zur Integration, dass dieser eine klassische Form der Immigration vorausgeht und dementsprechend die Zugewanderten planen, den Rest ihres Lebens im Ankunftsland zu verbringen. Diese Vorannahme ist stark verkürzt und in Zeiten zunehmender Transmigration immer öfter nicht zutreffend (Pries 2022). Zudem ist in der öffentlichen Diskussion ein Integrationsimperativ dominierend, der durch die wissenschaftliche Auseinandersetzung zum Teil genährt wird (Alp-Marent et al. 2020). Insgesamt ist der Begriff Integration durchaus umstritten, da er oft als einseitige Aufforderung an die Zugewanderten aufgefasst wird (Hellmann et al. 2023) wie z.B. die alle Jahre wieder entfachte politische Debatte um eine sog. „Leitkultur“ bezeugt. In der theoretischen Auseinandersetzung zeigt sich jedoch eine vielseitigere Diskussion des Begriffs, die die Variante der Fokussierung auf das migrierte Individuum, aber auch differenziertere Überlegungen umfassen.
2 Theorien zur Integration im Kontext von Migration
2.1 Das Stufenmodell
Nach Siebel (2015) wurde Zuwanderung und damit etwas weiter gefasst der Umgang mit dem als fremd Konstruierten historisch entweder als Vernichtung der Zugewanderten oder als Assimilation des vermeintlich Fremden in die Gesellschaft verhandelt. Als eine der ersten beschäftigten sich Anfang des 20. Jahrhunderts Burgess und Park im Kontext der Chicago School konkret mit der Frage, wie ein Zusammenleben in der (Stadt-)Gesellschaft unter der Bedingung einer massiven Zuwanderung gelingen kann (Park und Burgess 1969). Ihr race-relation-cycle formuliert vier Phasen und beginnt mit einem zunächst recht unbedarftem Kontakt der Aufnahmegesellschaft zur neu angekommenen Gruppe, der in der zweiten Phase – forciert durch die Konkurrenzsituation auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt – in einen Konflikt mündet. Diesen verlieren die Zugewanderten, da sie noch nicht über notwendige Ressourcen verfügen, und ziehen sich auf die weniger attraktiven Arbeitsplätze und Stadtteile bzw. Wohnungen zurück. In diese Phase der Akkommodation fällt auch die Bildung sogenannter natural areas, von ethnischen Communities geprägte Stadtteile. Bei der vierten Phase der Assimilation geht es um die Auflösung ethnischer Identitäten zugunsten einer gemeinsamen Identität – dem melting pot. Während sich zu den ersten Phasen noch empirische Entsprechungen finden lassen (siehe Kapitel 3), ist die letzte eher als eine Wunschvorstellung einzuschätzen als ein realistisches Modell.
Ein weiteres Stufenmodell kommt von Gordon (1964), der insgesamt sieben Stufen von der Akkulturation bis zur Identifikation beschreibt, wobei er den Prozess als einen der einseitigen Anpassung versteht. Ausgehend von Gordon entwickeln Alba und Nee (2003, 2008) ein Verständnis von Assimilation, das nicht von einer kompletten Anpassung, sondern lediglich von einer Verringerung von Unterschieden im Zeitverlauf ausgeht.
2.2 Die Mikroebene
Ein in der deutschsprachigen Debatte um den Integrationsbegriff stark rezipierter Ansatz stammt von dem Soziologen Hartmut Esser (2001). Ausgehend von den Überlegungen zu System- und Sozialintegration von Lockwood, formuliert er vier Dimensionen der Sozialintegration: die Dimension der Platzierung, der Kulturation, der Interaktion und der Identifikation. Mit der Platzierung ist die Situation auf den jeweiligen Märkten wie Arbeits- und Wohnungsmarkt gemeint, aber auch die Gewährung von Rechten. Kulturation bedeutet das Wissen über Normen, Werte und Lebensbedingungen und Gepflogenheiten der Aufnahmegesellschaft, aber auch Kenntnisse der jeweiligen Landessprache. Die Interaktion bezieht sich auf soziale Kontakte zur Aufnahmegesellschaft, soziale und Identifikation meint das Gefühl der Zugehörigkeit. Gelingt eine Angleichung von Migrant:innen in diesen Dimensionen im Aufnahmeland und fokussieren die Migrant:innen ihre Bestrebungen zugleich ausschließlich auf das Aufnahmeland und nicht auf das Herkunftsland oder ihre ethnische Community, kann dies in einer Assimilation münden. Diese stellt für Esser das einzig sinnvolle Ergebnis von Integrationsbestrebungen dar. Integration sieht Esser als erreicht, wenn „keine systematischen Unterschiede in der Verteilung gewisser Eigenschaften und Ressourcen über die verschiedenen Gruppen einer Gesellschaft gibt“ (Esser 2001, S. 21, Hervorh. i.O.). Der Ansatz Essers kann bei der Analyse von Integrationsverläufen helfen, verortet seinen Schwerpunkt der zu leistenden Integrationsbemühungen aber auf die Mikroebene und damit bei den Zugewanderten selbst. Dabei geht er von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aus, in denen „die Vergabe der Positionen vorwiegend nach „Leistung“ erfolgt“ (Esser 2001, o.A., Herv. i.O.), und blendet damit relevante gesellschaftliche Realitäten wie Diskriminierung und Rassismus aus. Zudem wird die Annahme, dass lediglich eine ausschließliche Orientierung auf die Aufnahmegesellschaft erfolgversprechend und wünschenswert sei, kritisiert (Hans 2010, 2016) – unter anderem zu einem späteren Zeitpunkt auch von ihm selbst (Esser 2008, 2009).
2.3 Die Diversifizierung von Integration
In den 1990er Jahren betrachten Portes und Rumbaut (2014) vor allem die Situation der zweiten Generation in den USA und deren individuellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für Integration. Dabei werden gesamtgesellschaftliche Faktoren wie die Situation auf dem Arbeitsmarkt oder Rassismus und Diskriminierung ebenso in den Blick genommen wie das jeweilige Humankapital und die Einstellungen der einzelnen Personen. Zudem kommt der Familie und der ethnischen Community eine wichtige Rolle zu: Kann eine Integration in die Aufnahmegesellschaft aufgrund von Diskriminierung nicht gelingen, bietet der familiäre Umkreis und die Community einen Schutzraum und ggf. auch berufliche Alternativen durch eine ethnische Ökonomie. Fehlen diese Schutzmechanismen, laufen die Migrant:innen der zweiten Generation Gefahr, in die sog. urban underclass, also die städtische Unterschicht integriert zu werden.
Eigenethnische Strukturen und familiärer Zusammenhalt werden hier in Gegensatz zu den Überlegungen Essers als wichtige Ressource angesehen und als Determinante einer gelungenen Integration. Zudem wird die implizite Annahme in Frage gestellt, Integration sei in jedem Fall eine Verbesserung der jeweiligen Lebenssituation und ein wünschenswerter Prozess: Die Integration in die urban underclass als segmented assilimation ist meist mit sozialem Abstieg verbunden.
2.4 Die Gesellschaft im Blick
Dass die deutsche Gesellschaft stark durch Migration geprägt wird und somit de facto zwar eine Migrationsgesellschaft ist, eine gleichberechtige Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte aber noch nicht besteht, ist ein wesentlicher Ausgangspunkt der theoretischen Überlegungen von postmigrantischen Ansätzen z.B. von Yildiz (2018) oder Foroutan (2016, S. 232). So soll Postmigration Migration aus der Perspektive der migrierenden Personen erzählen und verhandeln und z.B. die Erlebnisse der sog. „Gastarbeiter:innengeneration“ sichtbar machen. Zudem ist ein Ziel, die Migrationssoziologie als Gesellschaftssoziologie zu begreifen und so ihren Sonderstatus zu beenden (Yildiz 2018, S. 57). Wie bereits erwähnt, ist Sozialintegration eine Aufgabe für jeden Menschen, und Desintegration oder Ausgrenzungsprozesse aus gesellschaftlichen Teilsystemen sind wahrlich nicht nur auf Menschen mit Migrationsgeschichte begrenzt, sondern typische Problemlagen in spätkapitalistischen Gesellschaften (Kronauer 2021).
Dass Integration, weder wie mitunter antizipiert, auf eine einseitige Assimilation hinausläuft – Pries (2006) spricht hier von monistischer Assimilation – noch als Resultat harmonische, konfliktfreie Aushandlungsprozesse hervorbringt, betonen Foroutan (2019) und El-Mafaalani (2018). Gerade eine erfolgreiche Integration der zweiten Generation in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt und ihren damit steigenden Ressourcen und Ansprüchen führen zu einer stärkeren Konkurrenz und damit schärferen Konflikten mit den Einheimischen, die bislang die Ressourcen unter sich aufteilen konnten.
Foroutan (2019) stellt heraus, dass es neben den Antagonist:innen der pluralistischen Gesellschaften auch Allianzpartner:innen gibt, die ebenso wie die Antagonist:innen nicht nur an den politischen Rändern der Gesellschaft, sondern auch in ihre Mitte zu finden sind und sich mit den Menschen mit Migrationsgeschichte und ihren Zielen der gesellschaftlichen Teilhabe solidarisieren.
3 Wer integriert wen in was? Ebenen der Integration
Jenseits der klassischen theoretischen Auseinandersetzung mit Integration gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen aus Forschung und Praxis, die sich mit der Integration bestimmter Gruppen bzw. Gruppierungen in gesellschaftliche Teilbereiche beschäftigen. Ausgehend von der Unterteilung in Mikro-, Meso- und Makroebene, wie sie auch Portes und Rumbaut für ihre theoretischen Überlegungen nutzen, sollen ausgewählte Teilbereiche in ihren grundsätzlichen, aber auch aktuellen Diskursen angerissen werden.
3.1 Die Mikroebene
Bereits vor der Auseinandersetzung Essers mit der Sozialintegration auf der individuellen Ebene haben sich Soziolog:innen mit den psychischen und identitätsbezogenen Folgen von Migration auseinandergesetzt. Schütz betont in der Abhandlung „Der Fremde“ die Schwierigkeit, dass altes, bewährtes und oft unbewusstes Wissen bei einer Migration oder einem sonstigen Wechsel in eine andere Gruppe seinen Orientierungswert verliert und an diese Stelle ein undurchsichtiges „Labyrinth“ (Schütz 2002, S. 91) an Regeln und Verhaltensweisen tritt. Die Migration wird somit begleitet von dem Verlust an kulturellem Kapital, das sich in den neuen Verhältnissen wieder neu erarbeitet werden muss. Park (2002) beschrieb den „Marginal Man“, der seine alte Heimat verloren und noch keine neue gefunden hatte und für den die Migration ein dauerhafter Leidensraum bedeutete.
Dieses Bild der permanenten Krise, aus der ein eigener „Persönlichkeitstypus“ (Park 2002, S. 70) entstehe, prägt die Diskussion in den folgenden Jahrzehnten und ist ein Modell, auf das in den folgenden Jahrzehnten immer wieder Bezug genommen wird (Esser 2001; Heckmann 2015; Foroutan 2022). Es wird vor allem als eine Art „dritte Möglichkeit“ der Identitätsbildung verstanden, wenn die Zugewanderten sich weder mit der Aufnahme- noch mit der Herkunftsgesellschaft identifizieren. Erst seit den 2010ern hat sich neben diesem nicht unbedingt defizitären, aber doch wenig optimistischen Bild die Vorstellung von hybriden Identitäten etabliert (Foroutan 2022; Yildiz 2018). Diese sind nicht gefangen in einem strikten entweder- oder (oder eben gar nicht), sondern erlauben einen konstruktiven, vielfältigen Umgang mit Identifikation und Zugehörigkeit (siehe auch Kapitel 3.3).
Kuche (2022) untersucht anhand von Daten des Sozio-ökomischen Panels (SOEP) Gefühlswelten von Menschen mit Migrationsgeschichte und kann insgesamt keine emotionale Angleichung feststellen: Die strukturelle Benachteiligung findet in den deprivierten „Emotionserfahrungen“ (Kuche 2022, S. 177) ihre Entsprechung. Zudem verschlechtert sich diese Situation im Zeitverlauf, da „emotionale Marginalisierung, Ärger, Traurigkeit und Angst mit der Aufenthaltsdauer zunehmen. Die Häufigkeit von Freude nimmt dagegen ab“ (Kuche 2022, S. 179). In der zweiten Generation nimmt im Vergleich zur ersten zwar die Freude zu, aber auch der Ärger. Auf der Mikroebene werden somit einerseits die Entscheidungen einzelner Individuen verortet, andererseits geht es um Fragen von Identität und emotionaler Zugehörigkeit, die einen Teil der Sozialintegration nach Lockwood ausmachen.
3.2 Makroebene
Dementsprechend bezieht sich die Makroebene auf die Integration in größere Teilsysteme der Gesellschaft; hier werden die Systeme Recht, Bildung und Arbeit bzw. die wirtschaftliche Integration kurz in ihrer Bedeutung für Integration skizziert.
3.2.1 Recht
Der Besitz von Grundrechten wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit oder die Religionsfreiheit sind wesentlich für die Möglichkeit, sich innerhalb eines Staates als Subjekt bewegen und entscheiden zu können. Einige dieser Rechte – wie das der Bewegungsfreiheit oder das der freien Berufswahl – werden für Geflüchtete während des laufenden Asylverfahrens eingeschränkt; auch für (Spät-) Aussiedler:innen gab es bis zum Jahr 2009 eine Wohnsitzauflage.
Zudem sind Bürgerrechte wie das aktive und passive Wahlrecht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt. Ein wesentlicher Teil der Integration der Makroebene stellt somit die Integration in das Rechtsystem dar. Dabei stellt sich die Frage, wie sich die Integration und Staatsbürgerschaft zueinander verhalten: Ist die Verleihung der Staatsbürgerschaft und damit die gleichberechtigte Ausstattung mit Rechten eine Voraussetzung für eine gelingende Integration, da sie unlimitierte Teilhabe erst ermöglicht oder sollte die Einbürgerung am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen und seinen krönenden Abschluss darstellen (Stein 2008)?
In Deutschland wird eine Einbürgerung frühestens nach fünf Jahren Aufenthalt möglich und ist an weitere Voraussetzungen geknüpft wie die Beherrschung der deutschen Sprache, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und – mit einigen Ausnahmen wie z.B. beim Vorliegen eines deutschen Schul- oder Hochschulabschlusses – den sog. Einbürgerungstest, mit dem Wissen über die Verfassung und über Lebensverhältnisse und -gewohnheiten nachgewiesen werden müssen. Dementsprechend setzt die Einbürgerung einen gewissen Grad von Integration voraus und stellt damit zwar nicht unbedingt einen Abschluss, aber doch eine Art Belohnung für und einen Nachweis von Integrationserfolgen. Gathmann und Monscheuer attestieren der Staatsbürgerschaft eine integrationsverstärkende Wirkung, von der insbesondere Frauen profitierten (Gathmann und Monscheuer 2022).
3.2.2 Bildung
Institutionalisiertes kulturelles Kapital (Bourdieu 1983) stellt eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration statt, dem somit im Integrationsdiskurs viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei geht es vor allem um die schulische und die berufliche Bildung.
In Bezug auf die Integration im schulischen Bereich wird oft auf die PISA-Studien verwiesen, die seit der erstmaligen Durchführung im Jahr 2000 regelmäßig Schüler:innen mit Migrationsgeschichte schlechtere Bildungschancen attestieren in Form einer geringeren Beteiligung an weiterführenden Schulformen und schlechteren Leistungen (Lewalter et al. 2023; SVR 2025). Zurückgeführt werden die schlechteren Positionierungen in der Schule einerseits auf den Einfluss sozioökonomischer Bedingungen, die bei Menschen mit Migrationsgeschichte häufiger von Prekarität geprägt sind als bei Menschen ohne Migrationsgeschichte, andererseits aber auch auf Selektionsmechanismen innerhalb der Institution Schule (Ditton und Aulinger 2011; Scherr 2021).
Darüber, ob Schulbildung das ihr inhärente Integrationsversprechen überhaupt einlösen kann, besteht kein Konsens. So stellt Çıtlak (2023) für türkeistämmige Migrant:innen eine sinkende Attraktivität klassischer Bildungskarrieren fest, da diese aufgrund diskriminierender Praktiken als für sie nicht erreichbar eingeschätzt werden.
Bühler und Foroutan weisen darauf hin, dass Bildungserfolg zwar einen wesentlichen Indikator für Integrationserfolg und auch -willen darstellt, es einerseits aber keine Chancengleichheit im Zugang zur Bildung und andererseits auch keine Verwertungsgleichheit von Bildungserfolgen gibt, da „Bildungsaufstiege migrantisch gelesener Menschen nicht in gleichem Maße vor Armut, Diskriminierung und Rassismus im weiteren Lebensweg schützen“ (Bühler und Foroutan 2025, S. 71).
Im Bereich der beruflichen Bildung, die die Schnittstelle zwischen Bildungsbereich und Arbeitsmarkt bildet, gibt es zahlreiche Studien zu Übergängen von der Schule in die Ausbildung (zusammenfassend Imdorf 2023), in denen Gründe dargelegt werden, warum Menschen mit Migrationsgeschichte schlechtere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt haben (SVR 2025). Dazu gehören die Überschneidung von sozialer und migrantischer Herkunft, schlechtere Schulabschlüsse, die zum Teil bereits aus diskriminierenden Praktiken im Schulsystem resultieren, aber auch Diskriminierung im Bewerbungsverfahren. So zeigt eine Studie des Sachverständigenrats für Integration und Migration, dass Jugendliche mit türkisch klingendem Namen seltener zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wurden als solche mit einem deutsch klingendem Namen (SVR 2014). An deutschen Universitäten und Hochschulen beträgt der Anteil von Studierenden mit Migrationsgeschichte im Jahr 2023 etwas über 30 %, wobei ca. 20 % Bildungsinländer:innen – also Menschen mit Migrationsgeschichte und einem in Deutschland erworbenen Schulabschluss – sind. Auffällig sind hier weniger die Studienanfänge, sondern die Studienabbrüche, die im Jahr 2020 bei den Bildungsinländer:innen mit 42 % 14 Prozentpunkte höher lagen als bei den deutschen Studierenden insgesamt (SVR 2025). Die höhere Abbruchquote wird vor allem mit dem ebenfalls höheren Anteil von Bildungsaufsteiger:innen erklärt, aber auch mit den ggf. größeren Schwierigkeiten, sich die jeweilige Fachsprache anzueignen (ebd.). Pietrzyk und Neumeyer bewerten dagegen die Möglichkeiten eines Bildungsaufstiegs bei jungen Menschen mit Migrationsgeschichte „aufgrund ihrer hohen Bildungsambitionen, die oftmals auf ihre starke Motivation zum Statusgewinn zurückgehen“ (Pietrzyk und Neumeyer 2025, S. 138) als besonders hoch.
3.2.3 Arbeitsmarkt
Der Integration in den Arbeitsmarkt wird in theoretischer Hinsicht besondere Aufmerksamkeit zuteil: bezahlte Lohnarbeit oder auch Selbstständigkeit bedeutet nicht nur eine gewisse ökonomische Unabhängigkeit, sondern in dem meisten Fällen eine Einbindung in soziale Netzwerke und einen höheren Status (Kronauer 2010). Wer arbeitet, so das gängige gesellschaftliche Narrativ, leistet einen Beitrag und ist somit für die Gesellschaft „nützlich“. Der Aspekt der ökonomischen Verwertbarkeit spielt sowohl in politischen als auch in gesellschaftlichen Migrationsdebatten eine herausragende Rolle, da einerseits Fachkräftezuwanderung erwünscht und politisch forciert wird (Fachkräftezuwanderungsgesetz von 2023), während Geflüchtete immer stärkeren Repressalien ausgesetzt werden (z.B. „Rückführungspaket“ von 2023). Nicht nur bei gezielter Arbeitsmigration (Kourabas 2021), auch z.B. bei der Diskussion um die Aufnahme von syrischen Geflüchteten ab 2015, ging es in beträchtlichem Maße um die Frage, wie die Geflüchteten den Arbeitskräftemangel in Deutschland verringern und die Sozialsysteme stützen könnten (Becker 2022).
Mit Ausnahme der Zuwanderung Hochqualifizierter lassen sich in Bezug auf die Integration auf dem Arbeitsmarkt zwei Beobachtungen festhalten: 1. Arbeitsmarktintegration braucht Zeit und 2. Arbeitsmarktintegration findet meist unter der Bedingung der Unterschichtung statt. Beide Mechanismen seien am Beispiel syrischer Geflüchteter kurz illustriert: Nach Erhebungen auf Basis des Sozioökonomischen Panels (SOEP) zeigt sich, dass mit längerer Verweildauer die Arbeitsmarktbeteiligung geflüchteter Person stark ansteigt und acht Jahre nach der Flucht bei den Männern über 80 % beträgt (Brücker et al. 2024, S. 2). Der Verdienst ist zwar ebenfalls gestiegen, liegt aber im Jahr 2021 bei Vollzeiterwerbstätigen sechs Jahre nach der Flucht noch bei ca. 60 % des mittleren Verdienstes insgesamt (Brücker et al. 2023, S. 5). Langfristig aber sei eine Angleichung zu erwarten (ebd.).
Neben diesen generellen Aussagen bestehen Unterschiede natürlich auf individueller Ebene, aber auch zwischen einzelnen Gruppen von Zugewanderten und ihren Nachkommen. So haben (Spät-)Aussiedler:innen beispielsweise eine hohe und insgesamt als erfolgreich eingeschätzte Arbeitsmarktintegration (SVR 2022), während bei den sogenannten Gastarbeiter:innen und ihren Nachkommen einerseits Selbstständigkeit, die sich teilweise auch als Resultat von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und durch die Unterstützung ethnischer Communities ergeben hat, und andererseits transmigratorische Arbeitsbiografien eine größere Rolle spielen (Çıtlak 2023; Yildiz 2019).
3.3 Mesoebene
Die Mesoebene findet in der Systematik Lockwoods keine Berücksichtigung (Pries 2021, S. 157), spielt aber für die Integration eine wichtige Rolle, da sich hier die konkreten Orte und Gelegenheiten der Teilhabe wiederfinden. Auf der Ebene der Nachbarschaft können Kontakte geknüpft werden, die mit Ressourcen verbunden sind, die Frage der Wohnqualität und des Wohnorts ist mit Lebensqualität und Teilhabechancen verbunden. Zudem sind die Kommunen wichtige Akteurinnen bei der Planung von Integration. Die Dimensionen Kommunen und Wohnen bzw. Wohnort werden im Folgenden kurz umrissen.
3.3.1 Kommunen
Die Kommunen übernehmen eine Vielfalt an staatlichen Aufgaben, die Bezüge zu Integration von Zugewanderten aufweisen. Dieser Aufgabenbereich lässt sich nach unterschiedlichen Dimensionen differenzieren:
- Pflicht und Freiwilligkeit: Einige Aufgaben im Themenspektrum Integration sind Aufgaben, zu denen die Kommunen nach Anweisung von Bund und Ländern verpflichtet sind. Bei diesen besteht entweder kein Spielraum (Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, z.B. Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder lediglich der über die Art und Weise, wie die Aufgabe erfüllt wird (pflichtige Selbstaufgaben, z.B. die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter). Bei freiwilligen Aufgaben können die Kommunen selbst entscheiden, ob diese Aufgabe wahrgenommen wird und falls ja, in welcher Art und Weise. Zu diesen Aufgaben zählt z.B. das Integrationsmanagement (Bogumil et al. 2023a, S. 21 ff.).
- Mittelbarkeit und Unmittelbarkeit: Als mittelbare Aufgaben werden solche verstanden, die sich an einen eher allgemeinen Personenkreis richten und somit auch, aber nicht ausschließlich an Zugewanderte und ihre Nachkommen. Ein Beispiel dafür ist die Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe. Unmittelbare Aufgaben beziehen sich dagegen direkt auf diese Zielgruppe, wie z.B. die Unterbringung von Asylbewerber:innen (Bogumil et al. 2023; Schneider und Effing 2023).
- Aufgaben im engeren und im weiteren Sinn: Bogumil et al. (2023a, 2023b) unterscheiden zudem zwischen Aufgaben im weiten Sinne, zu denen die mittelbaren und unmittelbaren Aufgaben gehören und denen im engen Sinne, die sich der Planung und Umsetzung konkreter Integrationsmaßnahmen widmen. Ein Beispiel für die planerische, strategische Ebene ist das Integrationsmonitoring, eines für die ausführende, operative Ebene ist das Einrichten von Sprachkursen (Bogumil et al. 2023a, S. 22).
Aus verwalterischer Sicht können die kommunalen Aufgaben in Bezug auf Integration als sehr komplex und anspruchsvoll beschrieben werden, da sowohl mit höheren Verwaltungsebenen wie Bund und Land als auch innerhalb der kommunalen Verwaltung kooperiert werden muss (Bogumil et al. 2023b, S. 128 f.). Das längerfristige Integrationsmanagement, das über eine erste Wohn- und Grundversorgung hinausgeht, stellt eine freiwillige Aufgabe dar und ist daher stark von kommunalpolitischen Entscheidungen abhängig und deshalb in ihrer konkreten Ausgestaltung sehr divers.
Integrationsbezogene Themen werden oft projektförmig und somit über einen begrenzten Zeitraum gefördert, was längerfristige Perspektiven und Planungen erschwert. Hinzu kommt eine oft schlechte Bezahlung und lediglich befristete Anstellung von Integrationsbeauftragten, was die Chancen auf stabile Strukturen zusätzlich verringert (Bogumil et al. 2023b). Zudem stehen Projekte stärker unter politischem Erfolgsdruck und sind daher – vergleichbar mit anderen temporären Angeboten sozialer Arbeit z.B. im Bereich der politischen Bildung und Demokratieförderung – abhängig unter anderem von tagespolitischen Debatten. Dennoch haben die Kommunen im letzten Jahrzehnt insbesondere in der Erstversorgung für Geflüchtete sehr viel geleistet – auch aufgrund von ehrenamtlichem Engagement. Die aktuelle Lage in den Kommunen schätzt Schammann dagegen eher problematisch ein: „Die Asyldebatte in den Kommunen ist mittlerweile nahezu ebenso alarmistisch wie auf Bundesebene; pragmatische Vorschläge haben es auch auf der lokalen Ebene schwerer, durchzudringen“ (Schammann 2024, S. 15).
3.3.2 Wohnen und Wohnort
Dem Bereich des Wohnens lassen sich zwei Aspekte zuordnen: zunächst die eigentliche Wohnversorgung, zu der meist auch das Wohnumfeld und die Nachbarschaft gezählt wird (Meier und Eckardt 2025) und dann die Frage nach sozialer und vor allem ethnischer Segregation und deren Folgen für die Integration. Die Frage der konkreten Wohnsituation wird in klassischen Integrationstheorien wenig thematisiert, obwohl sie den Alltag wesentlich prägt. In der politischen und auch wissenschaftlichen Auseinandersetzung steht in den letzten Jahren vor allem die Wohnversorgung von Geflüchteten im Mittelpunkt der Diskussion, die im Aufgabenbereich der Kommunen liegt und sich unter den Bedingungen angespannter Wohnungsmärkte als besonders herausfordernd gestaltet (Breckner und Sinning 2022).
Die Wohnversorgung von Zuwanderer:innen, die bereits länger in Deutschland leben oder bereits in Deutschland geboren wurden, steht weniger im Fokus. Es gibt aber durchaus Forschungen und Datenmaterial. Im Grunde gilt dieselbe Aussage, wie sie sich auch für die Bereiche Arbeitsmarkt oder Bildung und vielleicht für alle Bereiche der Integration als eine Art Grundkonstante formulieren lässt: Im Vergleich zu den Nichtzugewanderten stehen Zugewanderte und ihre Nachkommen schlechter dar – die Mieten sind höher, die Wohnraumversorgung, gemessen an der Anzahl der verfügbaren Quadratmeter pro Person, ist schlechter (Liebig et al. 2022). Als Gründe für diese schlechtere Wohnversorgung werden unter anderem die durchschnittlich geringeren Einkommenslagen von Zugewanderten und Diskriminierung bei der Wohnungssuche genannt (Liebig et al. 2022; Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2020).
In Bezug auf einzelne Indikatoren verbessert sich die Situation jedoch. So zeichnet sich bei den jüngeren Kohorten eine Verbesserung der Wohnsituation ab: Die Mietbelastungsquote lag im Jahr 2022 in Haushalten mit einem Haupteinkommensbezieher mit Einwanderungsgeschichte im Alter von unter 25 Jahren bei ca. 34 % und damit unter dem Wert vergleichbarer Haushalte ohne Personen mit Einwanderungsgeschichte (Sozialbericht 2024; Datenbasis: Mikrozensus). In Bezug auf die Wohnwünsche scheint es eine Angleichung zu geben, wie sich z.B. beim Wohneigentum zeigt. Die Wohneigentumsquote von Menschen mit Einwanderungsgeschichte liegt zwar weit unter denen der nicht zugewanderten Bevölkerung (22,1 % vs. 46,4 %), aber 63 % der befragten Mieter:innen mit Migrationsgeschichte wünschen sich den Erwerb von Wohneigentum (Verband der Privaten Bausparkassen e.V. 2025; Datenbasis: Befragung von ca. 1000 Menschen mit Migrationsgeschichte).
Ethnische Segregation wird in Bezug auf die Relation zur Integration – vereinfachend mit der Frage zusammengefasst, ob sie Integration befördere oder eben nicht – uneinheitlich diskutiert. Während der gesellschaftliche und politische Diskurs die Entstehung von der Gesamtgesellschaft entfremdeten Parallelgesellschaften heraufbeschwört, werden in der soziologischen Debatte eine Reihe möglicher Vorteile gesehen, wie eben der Schutz vor Diskriminierung und eigenethnische Alternativen in Bezug auf Arbeit.
Unter bestimmten sozialen und räumlichen Voraussetzungen können migrantisch geprägte Quartiere für Neu Zugewanderte Ankunftsräume darstellen, die Arbeitsgelegenheiten und soziale Netzwerke bereitstellen (Saunders 2013; Janßen 2018; Hans et al. 2019). Zugleich sind auch migrantische Quartiere durch Verteilungs- und Konkurrenzkonflikte geprägt. So beschreiben Atanisev et al. (2022) Grenzziehungen innerhalb von Quartieren entlang ethnischer Markierungen und Zugehörigkeitskonstruktionen, die sie als Etablierte-Außenseiter-Figuration (Elias und Scotson 1993) identifizieren. Diese Figuration zeigt sich z.B. dann, wenn „sich ‚alte‘ und ‚neue‘ Deutsche verbünden und eine neue Außenseitergruppe mit stigmatisierenden Zuschreibungen adressieren“ (Atanisev et al. 2022, S. 42).
Eine weitere Lesart der ethnischen Segregation ist die postmigrantische, nach der die Bewohner:innen die Vielfalt im Quartier als Ressource wahrnehmen: „Die große weite Welt ist so nicht nur auf Reisen erfahrbar, sondern liegt direkt vor der eigenen Haustür“ (Althaus 2023, S. 32), wenngleich auch diese Wahrnehmung nicht frei von Stereotypen sei. Problematisch wird ethnische Segregation dann, wenn sie wie z.B. durch die Überschneidung von ethnischer und sozioökonomischer Segregation und durch die damit verbundene Stigmatisierung Armutslagen und Benachteiligung verfestigt (Gestring und Janßen 2014; Guhl und Blanc 2023).
4 Postmigration – Postintegration?
Ebenso wie sich gesellschaftliche Verhältnisse verändern, verändern sich auch Migrationsprozesse, sodass eine allgemein gültige und anwendbare Integrationstheorie nicht den gewünschten Erklärungsbeitrag verspricht und allenfalls als normative Folie dienen könnte, womit dem Integrationsdiskurs wiederum nicht geholfen wäre. Selbst die recht moralfreie Vorstellung, dass Integration erreicht sei, wenn die Zugehörigkeit zu einer Gruppe im Hinblick auf Teilhabechancen in der Gesellschaft keine Rolle mehr spielt, setzt eine langfristige Migration voraus und blendet somit vielfältigere, transnationale Migrationsformen zumindest teilweise aus (Pries 2021).
Ein kurzer Blick auf ausgewählte Migrationsprozesse nach Deutschland seit Gründung der Bundesrepublik verdeutlicht dies:
- Die über 12 Mio. nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Geflüchteten aus dem Osten Europas sahen sich einer insgesamt feindlich gestimmten Bevölkerung gegenüber und konnten sich zunächst lediglich in Form einer Unterschichtung – d.h. sie übernahmen statusniedrigste Arbeiten für wenig Geld – in den Arbeitsmarkt integrieren (Rautenberg 1997).
- Die ab 1950ern zugewanderten sogenannten Gastarbeiter:innen (insgesamt blieben von den 14 Mio. Zugewanderten 3,9 Mio.) waren zwar als Arbeiter:innen erwünscht, arbeiteten jedoch auch unter den Bedingungen der Unterschichtung (Hoffmann-Nowotny 1973) und wurden räumlich segregiert. Staatliche Integrationsbemühungen begannen erst in den 1970er Jahren und wurden ab den 1980ern durch einen zuwanderungsfeindlichen Diskurs abgelöst, unter dessen Einfluss 1983 das Rückkehrförderungsgesetz beschlossen wurde (Meier-Braun 2006, S. 205 ff.). Eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts und damit eine erleichterte Möglichkeit der Einbürgerung wurde erst im Jahr 2000 verabschiedet.
- Insgesamt ca. vier Mio. (Spät-) Aussiedler:innen migrierten ab Ende der 1980er bis Ende der 1990er nach Deutschland. Durch die Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und Integrationskurse hatte diese Gruppe vergleichsweise gute Ausgangsbedingungen für eine Integration, was sich z.B. in ihrer recht geringen Armutsbetroffenheit zeigt (Janßen und Bohr 2018; Smechowski 2017). Aber auch diese Gruppe hatte Einschränkungen – so unterlagen sie im Zeitraum von 1996 und 2009 dem Wohnortzuweisungsgesetz – und berichten von Diskriminierungserfahrungen (SVR 2019, S. 131).
- Die Fluchtmigration ab den 1990ern wird begleitet durch die sukzessive Abkehr von einer menschenrechtsorientierten Migrationspolitik. Im Jahr 1992 beantragten 438.000 Menschen Asyl, im Jahr 2015 waren es 750.000 Menschen (überwiegend aus Syrien) und im Jahr 2022 waren es 1,2 Mio. Menschen (überwiegend aus der Ukraine) (Oltmer und Hanewinkel 2021). Seit der Änderung des Grundgesetzes im Jahr 1993, die eine Einschränkung des Grundrechts auf Asyl durch die Definition von „sicheren Herkunftsländern“ und die Einführung der Drittstaatenregelung beinhaltete, wurde das Asylrecht auf deutscher und europäischer Ebene immer weiter eingeschränkt, zuletzt mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, das im Mai 2024 im Europäischen Parlament verabschiedet wurde (BMI o.J.).
Das Ziel ist die Möglichkeit, Asylsuchende möglichst noch an den Außengrenzen abweisen zu können und eine Migration somit zu verhindern. Doch auch Geflüchtete in Deutschland sehen sich immer mit mehr Restriktionen wie z.B. der Bezahlkarte und zunehmendem Rassismus konfrontiert (Zick et al. 2023). Eine Ausnahme bilden die ukrainischen Geflüchteten, denen nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorübergehender Schutz gewährt wird und die z.B. sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können und deren Migration in der Bevölkerung bislang eine stärkere Zustimmung genießt (Zick et al. 2023, S. 206).
Abhängig von der jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und sozialen gesellschaftlichen Situation und abhängig von der jeweiligen Rechtslage unterscheiden sich die Ausgangsbedingungen und damit die Chancen auf Integration für unterschiedliche Migrant:innengruppen wesentlich. Zudem muss eine komplette Integration bis hin zur (ausschließlichen) Identifikation mit dem Aufnahmeland nicht den Zielen und Selbstbildern Zugewanderter entsprechen – wenngleich eine Integration in die relevanten Teilbereiche der Gesellschaft durchaus erwünscht wird (SVR 2017). Hinzu kommen Formen der Migration, die von der üblichen Vorstellung einer klassischen Immigration abweichen und für die eine „klassische“ Integration nicht sinnvoll erscheint (Pries 2006).
Da Aufnahmegesellschaften zudem nicht sozial und auch nicht ethnisch homogen sind und die Sozialintegration eine generell von jedem Individuum zu leistende Aufgabe ist, stellt sich die Frage, ob Integrationstheorien nicht weitergedacht oder in andere Theorieansätze einfließen könnten.
Eine Möglichkeit bestünde im Ansatz der Intersektionalität (Winker und Degele 2009), der soziale Ungleichheit anhand der Verschränkungen verschiedener Benachteiligungsdimensionen erklärt. Mit der Dimension „race“, die sich auf rassistische Herrschaftsverhältnisse bezieht, ist bereits eine wesentliche Kategorie vorhanden; weitere migrationsbezogene Ungleichheitsdimensionen könnten ergänzt werden.
Einen weiteren Ansatz bieten postmigrantische Perspektiven, in denen das Bild von Migration und von Migrant:innen dekonstruiert wird und auch der klassischen Migrationsforschung, die Römhild als „Migrantologie“ (Römhild 2014, S. 39) bezeichnet und die immer wieder den Gegensatz zwischen „Zugewanderten und nicht Zugewanderten“ reproduziert, eine postmigrantische Gesellschaftsforschung entgegenstellt.
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Verfasst von
Prof. Dr. Andrea Janßen
Hochschule Esslingen, Fachgebiete: Empirische Sozialforschung, Statistik, Soziologie für die Soziale Arbeit
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