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Internationaler Jugendfreiwilligendienst

Dr. phil. Hubert Kolling

veröffentlicht am 23.05.2023

Abkürzung: IJFD

Der „Internationale Jugendfreiwilligendienst“ (IJFD) ist ein Freiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der es jungen Menschen zwischen 18 und 26 Jahren ermöglicht, einen freiwilligen Dienst im Ausland (weltweit) zu leisten und dadurch interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur zu sammeln.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Der Internationale Jugendfreiwilligendienst im Kontext der Freiwilligendienste
  3. 3 Gesetzliche Grundlage
  4. 4 Historische Entwicklung
  5. 5 Ziele
  6. 6 Freiwillige
  7. 7 Rahmenbedingungen
  8. 8 Träger
  9. 9 Einsatzgebiete und Einsatzstellen
  10. 10 Pädagogische Begleitung
  11. 11 Vereinbarung, Bescheinigung und Zeugnis
  12. 12 Absicherung der Freiwilligen
  13. 13 Erfolgreiche Dekade
  14. 14 Quellenangaben
  15. 15 Literaturhinweise
  16. 16 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum 1. Januar 2011 eingerichtete Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 26 Jahren unabhängig von Schulabschluss, ethnischer Herkunft oder Einkommenssituation, einen freiwilligen Dienst im Ausland zu leisten und dadurch interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur zu sammeln.

Der IJFD, der über einen deutschen Träger in gemeinwohlorientierten Einrichtungen in allen Ländern der Welt geleistet werden kann, ist ein Dienst am Menschen, der auch die eigene Persönlichkeit der Freiwilligen bereichert. Er dauert mindestens sechs Monate, in der Regel aber ein Jahr (ganztags), und längstens 18 Monate und wird pädagogisch begleitet. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des IJFD gründen auf einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erlassenen „Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes“ (BMFSFJ 2021a).

2 Der Internationale Jugendfreiwilligendienst im Kontext der Freiwilligendienste

Im Rahmen der gesetzlich geregelten Jugendfreiwilligendienste, also dem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) und dem freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ), sowie dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), verpflichten sich vor allem junge Menschen, einen Dienst für das Gemeinwohl in Deutschland (im Inland) zu leisten (Liebig 2021; BMFSFJ 2018). Daneben gibt es auch Internationale Freiwilligendienste (IFD) auf Grundlage gesetzlicher Rahmenbedingungen oder verbindlicher Richtlinien, darunter der Andere Dienst im Ausland (ADiA), das Europäische Solidaritätskorps (ESK), das freiwillige soziale und ökologische Jahr im Ausland (FSJ Ausland/FÖJ Ausland), kulturweit und weltwärts, ebenso wie der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) (Huth 2022, S. 13–15; Praß und Gerdom 2021; Clowes und Fischer 2012).

Mit dem zum 1. Januar 2011 eingerichteten IJFD, der sich als ein Lern- und Bildungsdienst versteht, sollen das Verständnis für andere Kulturen und den interkulturellen Dialog in einer von Globalisierung geprägten Welt, insbesondere in Europa, gefördert werden. Der Bund hat „erhebliches Interesse, die Jugendfreiwilligendienste in dieser Funktion zu sichern und auszubauen, sowie dabei die Potentiale zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund sowie besonders benachteiligter Jugendlicher noch besser zu nutzen“ (BMFSFJ 2021b).

3 Gesetzliche Grundlage

Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des IJFD gründen auf einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erlassenen „Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes“ (vom 20. Dezember 2010, geändert am 17. April 2014 und am 29. Mai 2020, zuletzt am 4. Januar 2021) (GMBl 4/2021, S. 77 ff.) (BMFSFJ 2021a).

Wie die Jugendfreiwilligendienste (FSJ und FÖJ) und der BFD ist auch der IJFD ein Förderprogramm des BMFSFJ, das durch die „Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste – RL-JFD“ vom 1. Januar 2021 geregelt wird (BMFSFJ 2021b.)

Durch diese Richtlinien des Bundes sollen auf der Grundlage des § 83 SGB VIII die Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) sowie der Internationale Jugendfreiwilligendienst als Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe angeregt und gefördert werden. Zugleich sollen diese Richtlinien dazu beitragen, die genannten Freiwilligendienste als besondere Form bürgerschaftlichen Engagements zu unterstützen und in ihrer Ausgestaltung als Bildungs- und Orientierungszeiten zu stärken (BMFSFJ 2021b).

4 Historische Entwicklung

Der erste internationale Freiwilligendienst, der Service Civil International (SCI), heute eine weltweite Friedens- und Freiwilligenorganisation, die in 40 Ländern vertreten ist, wurde 1920 vom Schweizer Pazifisten Perre Cérésole (1879–1945) als karitatives Friedensprojekt nach dem Ersten Weltkrieg (1914–1918) organisiert (Eichhorn 2020, S. 7). Entsprechende Projekte wurden in Deutschland in den 1950er- und 1960er-Jahren aus der Zivilgesellschaft heraus, zum Teil auf Initiative einzelner Protagonisten, gegründet. Unterstützt von den beiden christlichen Kirchen entstanden eigene Organisationen im Kontext der Friedens- und Versöhnungsarbeit, die junge Leute für kurze oder auch längere Freiwilligendienste ins Ausland entsandten und ausländischen Freiwilligen einen Dienst in Deutschland ermöglichten. Ein Teil der Trägerorganisationen hatte sich dabei in der „Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden“ (AGDF) und im „Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee“ (AKLHÜ) zusammengeschlossen (Stell 2000).

Diese sogenannten ungeregelten Freiwilligendienste waren über lange Zeit die einzigen internationalen Dienste. Nachdem 1986 der Andere Dienst im Ausland (ADiA) eingeführt (und als Wehrersatzdienst anerkannt) wurde, erweiterte sich das Spektrum für internationale Aktivitäten auf gesetzlicher Grundlage erst 1996 mit dem Europäischen Freiwilligendienst (EFD), der 2018 durch das Europäische Solidaritätskorps (ESK) abgelöst wurde (Sieveking 2000; Schwärzel 2018, S. 21). Nachdem 2002 das freiwillige soziale Jahr im Ausland (FSJ Ausland) und das freiwillige ökologische Jahr im Ausland (FÖJ Ausland) etabliert worden waren, die allerdings nur eine kleine Anzahl von Plätzen bereitstellten, erhielt die Internationalisierung der Freiwilligendienste einen deutlichen Schub, als 2008 der staatlich geförderte entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts“ unter der Federführung des Bundesministeriums für Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) und 2009 – „ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Internationalen Freiwilligendienste“ (Clowes und Fischer, S. 18) – „kulturweit“, der kulturpolitische Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission, gefördert durch das Auswärtige Amt (AA), dazukamen. Zum 1. Januar 2011 zog das BMFSFJ nach und gründete einen eigenen Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) mit Mitteln, die durch die Aussetzung der Wehrpflicht und den Wegfall des Zivildienstes zur Verfügung standen (Gestrich 2000, S. 84–86; Jakob 2013, S. 11).

5 Ziele

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst ermöglicht jungen Menschen, einen freiwilligen Dienst im Ausland zu leisten und durch interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur die eigene Persönlichkeit zu entwickeln sowie sich für andere Menschen und das Gemeinwohl zu engagieren. Er soll das Verständnis für andere Kulturen und den interkulturellen Dialog in einer von Globalisierung geprägten Welt fördern, insbesondere in Europa, wobei er als „Lern- und Bildungsdienst im Ausland“, der auch „soziale, ökologische und internationale Erfahrungen“ ermöglicht, nicht im Gegensatz zu den Interessen der Bundesrepublik Deutschland stehen darf (BMFSFJ 2022).

Einerseits schafft der IJFD die Möglichkeit, sich für andere Menschen und andere Gesellschaften zu engagieren, andererseits hilft er durch informelles Lernen im Rahmen der ausgewählten Tätigkeit und durch die das Programm begleitenden Seminare, die eigene Persönlichkeit zu bereichern und weiterzubilden. Die jungen Freiwilligen lernen, sich in einem neuen, ungewohnten Umfeld zurechtzufinden, wobei ihnen die erworbenen sozialen und interkulturellen Kompetenzen auch nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zugutekommen. Darüber hinaus bietet der IJFD die Chance der beruflichen Orientierung, da die Freiwilligen in ein von ihnen gewähltes Tätigkeitsfeld Einblick erhalten und bisher unbekannte Fähigkeiten an sich entdecken können (BMFSFJ 2021a).

6 Freiwillige

Freiwillige im Internationalen Jugendfreiwilligendienst sind Personen, die

  1. einen freiwilligen ganztägigen Dienst ohne Erwerbsabsicht außerhalb einer Berufsausbildung leisten,
  2. sich aufgrund einer Vereinbarung zur Leistung dieses Dienstes für eine Zeit von in der Regel zwölf Monaten, mindestens sechs Monaten und höchstens 18 Monaten verpflichtet haben,
  3. für den Dienst nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld und Reisekosten oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entsprechende Geldersatzleistungen erhalten dürfen, wobei ein Taschengeld dann angemessen ist, wenn es den Betrag von 350 EUR nicht überschreitet,
  4. zum Zeitpunkt des Dienstantrittes im Ausland die Vollzeitschulpflicht erfüllt und bis zum Dienstabschluss das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  5. ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor dem Dienst in Deutschland haben (BMFSFJ 2021a, S. 77).

7 Rahmenbedingungen

Der IJFD, der arbeitsmarktneutral auszurichten ist, kann prinzipiell in allen Ländern der Welt geleistet werden. Voraussetzung ist aber, dass das Auswärtige Amt keine Reisewarnung für das Land ausgesprochen oder sonstige Sicherheitsbedenken geäußert hat.

Einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst kann leisten, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat. Ein bestimmter Schulabschluss oder andere Qualifikationen sind nicht erforderlich. Er dauert mindestens sechs Monate, in der Regel aber ein Jahr (ganztags) und längstens 18 Monate.

Der Abschluss einer Vereinbarung zum IJFD darf nicht von mittelbaren oder unmittelbaren Spenden des Freiwilligen an den Träger abhängig gemacht werden. Eine verhältnismäßige finanzielle Beteiligung der Freiwilligen ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Die Freiwilligen leisten in den Einsatzstellen im Ausland einen ganztägigen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung. Die Tätigkeiten sind überwiegend praktische Hilfstätigkeiten.

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst kann gleichzeitig als „Anderer Dienst im Ausland“ gemäß § 5 BFDG (Bundesfreiwilligendienstgesetz) in Verbindung mit § 14b ZDG (Zivildienstgesetz) abgeleistet werden, wenn der Träger und die Einsatzstelle vor Beginn des Einsatzes gesondert als Träger und Einsatzstelle des Anderen Dienstes im Ausland anerkannt worden sind (BMFSFJ 2021a).

8 Träger

Der IJFD wird durch derzeit rund 130 anerkannte Träger in eigener Verantwortung durchgeführt. Als Träger des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes im Sinne der Richtlinie des BMFSFJ werden juristische Personen zugelassen, die

  1. Maßnahmen nach dieser Richtlinie durchführen und Freiwillige für einen Dienst im Ausland vorbereiten, entsenden und betreuen,
  2. Gewähr dafür bieten, dass sie aufgrund ihrer nachgewiesenen Auslandserfahrung ihre Aufgabe auf Dauer erfüllen und den ihnen nach der Richtlinie obliegenden Verpflichtungen nachkommen,
  3. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne §§ 51–68 AO (Abgabenordnung) dienen,
  4. ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und
  5. ihr pädagogisches Gesamtkonzept und ihren Qualitätsstand nachweisen können.

Träger des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes schließen sich einer bundesweit tätigen zentralen Stelle mit der Aufgabe des Qualitätsmanagements an.

Prüfung und Erteilung der Zulassung von Trägern für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst erfolgt durch das BMFSFJ bzw. eine vom BMFSFJ beauftragte Stelle nach Eingang eines schriftlichen Antrages, einschließlich der vollständigen Nachweise.

Mit der Zulassung ist das Recht zur Durchführung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes verbunden. Ein Anspruch auf eine öffentliche Förderung kann aus der Zulassung nicht abgeleitet werden.

Die Träger des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes beteiligen sich an vom BMFSFJ ggf. beauftragten Evaluationen oder statistischen Erhebungen, insbesondere Teilnehmenden-Erhebungen und haben auf Verlangen gegenüber dem BMFSFJ in angemessenem Umfang eine Informationspflicht zum Stand und der Entwicklung des Dienstes (BMFSFJ 2019; BMFSFJ 2022).

Um möglichst vielen jungen Menschen diese Gelegenheit der Wissenserweiterung zu bieten, unterstützt der Bund die Träger des IJFD mit einem Zuschuss zu den Ausgaben für die pädagogische Vorbereitung und Begleitung, Taschengeld, Reisekosten, Unterkunft und Versicherungen (Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung etc.) (BMFSFJ 2022). Die Bewilligung und Abrechnung der Zuschussanträge der Träger erfolgt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

9 Einsatzgebiete und Einsatzstellen

Die Einsatzgebiete im IJFD sind sehr vielfältig und folgen, anders als bei „weltwärts“ oder „kulturweit“, „keinem konstruierten entwicklungs- oder kulturpolitischen Profil“ (Clowes und Fischer, S. 86). Jugend-, Behinderten- oder Senioreneinrichtungen sind ebenso als Einsatzstellen zu finden wie Träger im Bereich Medizin, Naturschutz, Bildung, Kultur, Denkmalpflege, Sport und der Friedens- und Versöhnungsarbeit.

Der IJFD kann über einen deutschen Träger in gemeinwohlorientierten Einrichtungen im Ausland geleistet werden, insbesondere

  • im sozialen Bereich, das heißt insbesondere in der Arbeit mit alten, kranken und behinderten Menschen, mit Kindern und Jugendlichen
  • in der Kultur, im Sport und in der Denkmalpflege
  • im ökologischen Bereich, insbesondere im Naturschutz, in umweltbildenden Einrichtungen oder in der nachhaltigen Entwicklung
  • im Bildungswesen
  • in der Friedens- und Versöhnungsarbeit sowie in der Demokratieförderung (hierbei dürfen aber keine Parteien gefördert werden),

wobei in manchen Einsatzstellen auch verschiedene Einsatzbereiche miteinander kombiniert werden (BMFSFJ 2021a, S. 78).

Freiwillige dürfen nur auf vom BMFSFJ bzw. einer vom BMFSFJ beauftragten Stelle anerkannte Einsatzplätze des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes entsandt werden. Für das Gelingen des Auslandsdienstes ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und angemessene Kooperation zwischen Träger und Einsatzstelle sicherzustellen. Entsprechende Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit und der gemeinsamen pädagogischen Begleitung gegenüber dem Freiwilligen sind schriftlich festzuhalten. Die Träger tragen die Gesamtverantwortung für die Organisation und rechtmäßige Durchführung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (ebd.).

10 Pädagogische Begleitung

Der IJFD wird nach der Richtlinie zur Umsetzung des „Internationalen Jugendfreiwilligendienstes“ pädagogisch begleitet, wobei die folgenden drei Maßgaben gelten:

  1. Die pädagogische Begleitung einschließlich der Seminare wird von einem für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst zugelassenen Träger sichergestellt.
  2. Die pädagogische Begleitung erfolgt unter anderem in Form von Bildungsmaßnahmen (Seminaren oder pädagogischen Veranstaltungen), an deren inhaltlicher Gestaltung und Durchführung die Freiwilligen aktiv mitwirken. Die pädagogische Begleitung erfolgt ferner durch fachliche Anleitung in der Einsatzstelle und die individuelle Betreuung durch Beschäftigte der Einsatzstelle und pädagogische Kräfte des Trägers.
  3. Die Gesamtdauer der Bildungsmaßnahmen beträgt bei einer Dienstdauer von sechs Monaten mindestens 15 Tage, bei Dienstdauer von zwölf Monaten mindestens 25 Tage (ausgenommen sind fremdsprachliche Schulungen). Beträgt die Dienstdauer zwischen acht und elf Monaten, erhöht sich der Mindestumfang der Bildungsmaßnahmen um je zwei Tage. Wird ein Dienst über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart oder verlängert, erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens einen Tag je Monat der Verlängerung. Die Bildungsmaßnahmen können innerhalb von fünf Monaten vor oder während und innerhalb von sechs Monaten nach dem Auslandseinsatz stattfinden. Insgesamt sind zwei Seminarblöcke von je mindestens fünf zusammenhängenden Tagen anzubieten (BMFSFJ 2021a, S. 77–78).

In Abstimmung mit dem BMFSFJ bzw. einer vom BMFSFJ beauftragten Stelle und nach Beteiligung der zuständigen zentralen Stelle kann bei Vorlage eines besonderen pädagogischen Konzeptes vor Beginn der einleitenden Bildungsmaßnahme zugelassen werden, dass die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang verlängert wird. Die pädagogische Begleitung soll in der Weise stattfinden, dass vorbereitende und nachbereitende Veranstaltungen stattfinden. Falls der Träger Teile der Bildungsmaßnahmen im Ausland sicherstellen kann, werden diese entsprechend auf die Gesamtdauer der Bildungsmaßnahmen angerechnet. Die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen ist für die Freiwilligen unentgeltlich anzubieten, gilt als Dienstzeit und ist Pflicht.

Die Vorbereitungsveranstaltungen dienen angehenden Freiwilligen zur Information, Einstimmung und Klärung relevanter Fragestellungen. Die nachbereitenden Veranstaltungen dienen der Reflexion, der Verarbeitung und Auswertung von Erfahrungen während des Freiwilligendienstes. Sie bieten ebenfalls den Rahmen, angesichts der Beendigung des Freiwilligendienstes, mögliche Perspektiven zu erörtern (BMFSFJ 2021a).

11 Vereinbarung, Bescheinigung und Zeugnis

Der zugelassene Träger des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes und die oder der Freiwillige schließen vor Beginn des Dienstes eine schriftliche Vereinbarung ab. Sie muss enthalten:

  1. Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift der oder des Freiwilligen,
  2. die Bezeichnung des Trägers und der Einsatzstelle,
  3. die Angabe des Zeitraumes, für den die oder der Freiwillige sich zum Dienst verpflichtet hat, sowie Regelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstes,
  4. die Erklärung, dass die Richtlinie des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes während der Durchführung des Dienstes einzuhalten ist,
  5. die Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers,
  6. Angaben zur Art und Höhe der Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten, Arbeitskleidung und Taschengeld,
  7. die Anzahl der dienstfreien Tage,
  8. die Ziele des Dienstes und die wesentlichen der Zielerreichung dienenden Maßnahmen und
  9. Informationen über die versicherungsrechtliche Absicherung.

Es sind dienstfreie Tage in angemessenem Umfang zu gewähren. Der Mindestumfang richtet sich dabei nach den landesüblichen gesetzlichen Regelungen. Eine Mindestanzahl von 20 dienstfreien Tagen bei einem zwölfmonatigen Dienst ist zu beachten, wird der Dienst länger oder kürzer absolviert, ist der Urlaub anteilig zu gewähren.

Der Träger stellt den Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung muss die Angabe des Zulassungsbescheides, des Trägers und den Zeitraum des Dienstes enthalten.

Bei Beendigung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes können die Freiwilligen vom Träger ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer ihres geleisteten Dienstes fordern. Der Träger stellt in diesem Fall sicher, dass die Einsatzstelle ein Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache ausfertigt oder erstellt dieses selbst. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. Dabei sind in das Zeugnis berufsqualifizierende Merkmale des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes aufzunehmen (BMFSFJ 2021a).

12 Absicherung der Freiwilligen

Die Träger sind verpflichtet, die Freiwilligen für die Dauer ihres Auslandsfreiwilligendienstes zu versichern. Dieser Versicherungsschutz umfasst mindestens eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung einschließlich Invalidität und Todesfall, eine Haftpflicht- sowie Rücktransportversicherung. Für die Unfallversicherung gilt als Mindestversicherungssumme bei Invalidität 200.000 EUR mit 225 % Progression und für den Todesfall 15.350 EUR.

Während des Dienstes sind die Freiwilligen im In- und Ausland gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2c SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Die Träger sind verpflichtet, die Freiwilligen bei ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland anzumelden.

Die Träger sind ebenfalls verpflichtet, während Seminaren im Inland eine Haft- und Unfallversicherung für die Freiwilligen abzuschließen.

Für die Aufrechterhaltung des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes im Inland sind die Freiwilligen selbst verantwortlich. Die Träger können diese Kosten übernehmen.

Die Träger klären die Freiwilligen über die versicherungsrechtliche Situation vor Abschluss der Vereinbarung auf. Sie stellen sicher, dass sich die Freiwilligen rechtzeitig um einen angemessenen Schutz im Inland kümmern (BMFSFJ 2021a).

13 Erfolgreiche Dekade

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst wurde 2021 zehn Jahre alt. Seit 2011 haben sich fast 30.000 Freiwillige im Rahmen des IJFD in 120 Ländern dieser Erde in vielfältigen Projekten engagiert, die im sozialen oder ökologischen Bereich, im Bildungswesen, in der Kultur, im Sport, in der Denkmalpflege, in der Friedens- und Versöhnungsarbeit sowie in der Demokratieförderung angesiedelt waren.

Unter dem Motto „IJFD – gemeinsam – grenzenlos – engagiert“ wurde am 17. Juni 2021 mit einer (digitalen) Fachtagung dieses Jubiläum gewürdigt. Dabei konnten jedoch aufgrund der Coronapandemie nur sehr wenige Teilnehmende, (ehemalige und aktive) Freiwillige, Vertreter:innen von Trägern, zentrale Stellen für Qualitätsmanagement im IJFD, des BAFzA und des BMFSFJ, direkt vor Ort bei der Veranstaltung in Berlin sein. Im Anschluss an ein Grußwort der seinerzeitigen Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht, in dem sie sich bei allen Beteiligten für „die großartige Zusammenarbeit im IJFD“ bedankte, fanden am Vormittag eine Talkrunde und eine Expert:innenrunde mit Stimmen von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen sowie von ehemaligen Freiwilligen statt, in denen zum IJFD diskutiert wurde, wobei sich daran auch die nur online teilnehmenden Gäste beteiligen konnten. Dabei wurde auch angeregt, die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken, den Zugang für alle Zielgruppen zu erleichtern und eine Aufstockung des Bundeshaushalts für den IJFD anzustreben (Kraemer und Hermann 2021). Als Fazit wurde festgehalten: „Die Zusammenarbeit im IJFD ist großartig, er ist attraktiv, krisenerprobt und gesellschaftlich relevant“ (a.a.O., S. 393).

14 Quellenangaben

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 2018. Unser Konzept für ein Jugendfreiwilligenjahr [online]. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 02.02.2023]. Verfügbar unter: https://docplayer.org/108097142-Unser-konzept-fuer-ein-jugendfreiwilligenjahr.html

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 2021a. Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (vom 20. Dezember 2010, geändert am 17. April 2014 und am 29. Mai 2020, zuletzt am 4. Januar 2021) (GMBl 4/2021, S. 77 ff.) [online]. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 30.01.2023]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/96666/​5ffc360fed7c4a1185e16b8a622ecf59/​richtlinie-internationaler-jugendfreiwilligendienst-data.pdf

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 2021b. Richtlinien zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Richtlinie zur Umsetzung des „Internationalen Jugendfreiwilligendienstes“ vom 20. Dezember 2010, geändert am 17. April 2014 sowie 25. Mai 2018, zuletzt geändert am 29. Mai 2020 (GMBl 2020, 393) (Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste – RL-JFD). Vom 1. Januar 2021 [online]. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 02.02.2023]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/96670/​d578c181b188da99ddd9c13131df3b13/​foerderrichtlinien-jugendfreiwilligendienste-data.pdf

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 2019. Jugendfreiwilligendienste – Drei Wege, Neues zu entdecken. Freiwilliges Soziales Jahr – Freiwilliges Ökologisches Jahr – Internationaler Jugendfreiwilligendienst [online]. 2. Auflage. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 30.01.2023]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/112506/​d249026be71885fbbeab63831b2857aa/​jugendfreiwilligendienste-data.pdf

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 2022. IJFD – Internationalen Jugendfreiwilligendienst [online]. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 30.01.2023]. Verfügbar unter: https://www.ijfd-info.de/startseite.html

Clowes Katja und Jörn Fischer, 2012. Internationale Freiwilligendienste. Helfen und Lernen weltweit. Infos, Adressen, Tipps, Erfahrungsberichte. Reihe Jobs und Praktika, Band 26. 4. Auflage. Freiburg im Breisgau: interconnections. ISBN 978-3-86040-182-8

Eichhorn, Jaana, 2020. Jugendfreiwilligendienste – Orte politischer Bildung. Eine Expertise für das Deutsche Jugendinstitut (Materialien zum 16. Kinder- und Jugendbericht) [online]. München: Deutsches Jugendinstitut e.V. [Zugriff am: 30.01.2023]. PDF e-Book. ISBN 978-3-86379-380-7. Verfügbar unter: https://www.dji.de/fileadmin/​user_upload/​dasdji/​publikationen/​Brosch%C3 %BCren_2021_online/​2020-Jugendfreiwilligendienste%20 %E2%80%93%20Orte%20politischer%20Bildung.pdf

Gestrich, Andreas, 2000. Geschichte der Jugendgemeinschaftsdienste. Eine Bewegung zwischen »Arbeitswehr« und »werktätigem Pazifismus«. In: Bernd Guggenberger, Hrsg. Jugend erneuert Gemeinschaft: Freiwilligendienste in Deutschland und Europa: Eine Synopse. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 84–104. ISBN 978-3-7890-6272-8

Huth, Susanne, 2022. Freiwilligendienste in Deutschland. Stand und Perspektiven [online]. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung [Zugriff am: 02.0210.2023]. Verfügbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/​files/​Projekte/​Migration_fair_gestalten/​Freiwilligendienste_in_Deutschland_2022_INBAS.pdf

Jakob, Gisela, 2013. Freiwilligendienste zwischen Staat und Zivilgesellschaft [online]. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung [Zugriff am: 30.01.2023]. Verfügbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/​dialog/​10350.pdf

Kraemer, Barbara und Astrid Hermann, 2021. Zehn Jahre Internationaler Jugendfreiwilligendienst. Resümee einer erfolgreichen Dekade. In: Voluntaris. Zeitschrift für Freiwilligendienste und zivilgesellschaftliches Engagement. 9(2), S. 391–393. ISSN 2196-3886

Liebig, Reinhard, 2021. Freiwilligendienste. In: Ralph-Christian Amthor, Brigitta Goldberg, Peter Hansbauer, Benjamin Landes und Theresia Wintergerst, Hrsg. Kreft/​Mielenz Wörterbuch Soziale Arbeit. 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Weinheim: Beltz Juventa, S. 329–332. ISBN 978-3-7799-3869-9 [Rezension bei socialnet]

Praß, Lisa und Ute Gerdom, 2021. Internationale Freiwilligendienste. In: Ute Gerdom, Katrin Juschka und Vassili Konstantinidis, Hrsg. Praxishandbuch Freiwilligendienst: Einsatz und Begleitung von Freiwilligen in christlichen Einrichtungen. Beiträge zur missionarischen Jugendarbeit, BMJ-Reihe. Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verlag, S. 45–54. ISBN 978-3-7615-6778-4

Schwärzel, Mirko, 2018. Freiwilligendienste im Europäischen Vergleich [online]. Arbeitspapiere Nr. 6. Berlin: BBE Geschäftsstelle gemeinnützige GmbH [Zugriff am: 30.01.2023]. PDF e-Book. ISBN 978-3-9818732-9-0. Verfügbar unter: https://www.b-b-e.de/fileadmin/​Redaktion/​06_Service/​02_Publikationen/2018/2018-bbe-reihe-arbeitspapiere-006.pdf

Sieveking, Klaus, Hrsg. 2000. Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche: Statusfragen und rechtspolitische Probleme. Neuwied: Luchterhand Verlag. ISBN 978-3-472-04368-3

Stell, Maren, 2000. Kontinuität und Aufbruch. Zur Politik und Soziologie der Jugendgemeinschaftsdienste seit den fünfziger Jahren. In: Bernd Guggenberger, Hrsg. Jugend erneuert Gemeinschaft. Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Synopse. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 105–121. ISBN 978-3-7890-6272-8

15 Literaturhinweise

Berninger, Matthias, 1998. Jugend erneuert Gemeinschaft. Manifest für Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eine Initiative der Robert-Bosch-Stiftung. Stuttgart: Kommission „Jugendgemeinschaftsdienste in Deutschland und Europa“, c/o Robert-Bosch-Stiftung

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hrsg. 2012. Soziales Engagement beflügelt: Wir fördern gesellschaftlichen Zusammenhalt und verbinden Bürger, Vereine, Verbände und Stiftungen mit dem Staat. Köln: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, S. 14

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hrsg. 2018. BAFzA Magazin. Köln: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, S. 49

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Hrsg. 2016. Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland – Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr [online]. 3. Auflage. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 53–55 [Zugriff am: 30.01.2023]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/95554/​58cc5ee1e5a2ed055087db4296c5c19d/​zeit-das-richtige-zu-tun-fsj-foej-bfd-data.pdf

Slüter, Uwe, Hrsg. 2011. Jugendfreiwilligendienste: Herausforderungen und Positionen. Düsseldorf: Verlag Haus Altenberg. ISBN 978-3-7761-0272-7

16 Informationen im Internet

Verfasst von
Dr. phil. Hubert Kolling
Krankenpfleger, Diplom-Pädagoge und Diplom-Politologe
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Es gibt 9 Lexikonartikel von Hubert Kolling.

Zitiervorschlag
Kolling, Hubert, 2023. Internationaler Jugendfreiwilligendienst [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 23.05.2023 [Zugriff am: 03.12.2023]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/4653

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Internationaler-Jugendfreiwilligendienst

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