Jugendhilfeplanung
Prof. Dr. Claudia Daigler
veröffentlicht am 06.10.2020
Kommunale Jugendhilfeplanung ist ein gesetzlich im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) festgeschriebener Auftrag zur zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Rechtliche Grundlegung: Aufgaben und Ziele von Jugendhilfeplanung
- 3 Planung als Kombination von Empirie, Kommunikation und Reflexion
- 4 Umsetzung(spraxis) von Jugendhilfeplanung
- 5 Profil, Qualifikation und Qualifizierung
- 6 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Jugendhilfeplanung ist als Teil kommunaler Sozialplanung ein Steuerungsinstrument für die Gewährleistung und Ausgestaltung der Rechtsansprüche, die sich aus dem SGB VIII ergeben und hat entsprechend der großen Schnittflächen mit anderen Ressorts einen Abstimmungs- und Einmischungsauftrag. Damit ist Jugendhilfeplanung gefordert, sich in integrierte Planungsprozesse auf kommunaler Ebene entsprechend deutlich einzubringen oder diese überhaupt erst zu initiieren.
U.a. in den großen Reformdebatten der Kinder- und Jugendhilfe werden programmatische Entwürfe (z.B. Inklusion oder besserer Kinderschutz) diskutiert. Die Frage aber, wie diese vor Ort umgesetzt, und insbesondere unter Berücksichtigung verschiedener Interessenlagen und Bedarfe ausgestaltet werden sollen, bleibt häufig weitgehend offen. Jugendhilfeplanung ist hierfür ein wichtiges Instrument, – allerdings nicht (nur) für Bottom-up-Verfahren – benötigt hierfür jedoch nicht technisch verkürzte Planungskonzepte, sondern profilierte und qualitätsbewusste, kommunikative wie streitbare Fachkräfte, eingebunden und ausgestattet in lernfähigen Organisationen, und das Einbeziehen sowie das Verstehen von Nutzer_innenstimmen.
2 Rechtliche Grundlegung: Aufgaben und Ziele von Jugendhilfeplanung
Seit 1991 ist kommunale Jugendhilfeplanung ein gesetzlich im SGB VIII festgeschriebener Auftrag zur zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes sowie den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechendes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§§ 79, 80 SGB VIII). Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat hierfür Sorge zu tragen und die Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig an den Planungsprozessen zu beteiligen. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Jugendhilfeausschuss (JHA) als Parlament der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe und zivilgesellschaftliche Rückbindung des Jugendamtes zu. Die gesetzliche Verpflichtung zur Planung beschränkt sich nicht auf einzelne Teilbereiche der Jugendhilfe, sondern es sind alle Aufgabenfelder einzubeziehen. Darüber hinaus sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt sind und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihren Familien Rechnung tragen. Im Sinne einer integrierten kommunalen Sozialplanung sind insbesondere die Schnittflächen zu anderen kommunalen Planungs- und Politikbereichen (Schulentwicklung, Teilhabeplanung, Kultur, Stadtentwicklung, Wohnen, Gesundheit, Alter) zu bearbeiten (§ 80 Abs. 4 SGB VIII). Damit verbunden ist die Einordnung der Kinder- und Jugendhilfe in die gesamte kommunale Infrastruktur mit dem Verständnis, als Jugendhilfeplanung auch Querschnittsaufgabe zu sein und eine entsprechende Einmischungsstrategie zu verfolgen.
3 Planung als Kombination von Empirie, Kommunikation und Reflexion
Jugendhilfeplanung ist ein datenbasiertes Instrument der kommunalen Infrastrukturplanung. Ein Wissen über aktuelle Bestände und Bedarfe und die Aushandlung unterschiedlicher Interessen, die wiederum mit unterschiedlicher Durchsetzungsmacht hinterlegt sind, sind diesem Instrument inhärent. Gesetzlich festgeschriebene Elemente des Planungsvorgehens (§ 80 Abs. 1 SGB VIII) sind:
- eine quantitative und qualitative Datenerfassung bzw. Bestandsaufnahme der Einrichtungen und Dienste,
- die Bedarfsermittlung unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der Adressat_innen sowie
- die rechtzeitige und ausreichende Planung neuer Angebote bzw. die Weiterentwicklung der Angebote (Maßnahmeplanung) entsprechend dem festgestellten Bedarf.
Dieser klassische Dreischritt ist um die methodische Anforderung der Evaluation als vierten Schritt zu ergänzen. Planungsprozesse wie auch -entscheidungen bewegen sich immer in einem (fach-)politischen Raum und sind mit konzeptionellen wie auch fiskalischen Entscheidungen gekoppelt. Dabei ist das Verhältnis von Datenerhebung/​Berichterstattung und Kommunikation bzw. Aushandlung vor Ort unterschiedlich gewichtet. Werden Daten als Grundlage für Planungsprozesse verstanden und das Augenmerk auf deren Interpretation auf dem Hintergrund unterschiedlicher Interessenlagen gelegt? Oder erschöpft sich Jugendhilfeplanung vor Ort im Liefern von Grunddaten? Erfolgt neben einer quantitativen Datenerhebung auch eine qualitative und welche Perspektiven werden dabei eingeholt? In den 2000er-Jahren entwickelte Datenkonzepte einer sogenannten Integrierten Berichterstattung zielen darauf, die empirische (quantitative) Argumentationsfähigkeit zu verbessern und auf dem politischen Parkett eine deutlichere Akzeptanz zu erwirken. Daten sollen zudem Ausgangspunkt dafür sein, bestehende Routinen regelmäßig fachlich qualifiziert zu befragen, ggf. neue Denkrichtungen zu entwickeln und damit reflexionsfördernd und im positiven Sinne irritierend zu wirken (Bürger 2010, S. 322). Jugendhilfeplanung kann damit als Qualitätsentwicklungsinstrument sowohl innerhalb einzelner Einrichtungen, Trägerschaften wie auch im kommunalen und landesweiten Bereich verstanden und genutzt werden.
An Jugendhilfeplanungsprozessen sind verschiedene Akteure frühzeitig und angemessen zu beteiligen und Kinderrechte sowie Politik durch Kinder und Jugendliche als Standards einzuarbeiten. Doch auch in Prozessen der Jugendhilfeplanung wird vorwiegend über Bedarfe und Interessen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern gesprochen und nur vereinzelt, vor allem nicht systematisch, mit ihnen. Planung wiederholt und manifestiert darin Adressierungsprozesse und Deutungsmuster, die über Kinder, Jugendliche, Eltern gestülpt werden. Praktiziert wird überwiegend eine Stellvertreter_innenpolitik durch die freien Träger. Adressat_innenperspektiven werden insbesondere im Rahmen von (Modell-)Projekten erhoben und einbezogen, in denen diese dann in der Regel durch die Planer_innen oder Forscher_innen ausgewertet und damit übersetzt und für die Planungsprozesse kompatibel gemacht werden. Planungsfachkräften sehen es häufig zwar als wünschenswert an, die Perspektive der Nutzer_innen zum Ausgangspunkt von Planungen zu machen, jedoch in den gegebenen Ressourcen und Verhältnissen als nicht umsetzbar (Daigler 2015, S. 16). Neben dem Zeitaufwand kommt erschwerend hinzu, dass Interessen und Wertungen von jungen Menschen nicht zu vereinheitlichen, sondern als unterschiedlich wahrzunehmen und anzuerkennen sind. Zudem sind Planungsentscheidungen in der Regel langwierig, (junge) Menschen sind jedoch motiviert, sich an Belangen zu beteiligen, die an ihrem Alltag ansetzen und bei denen eine praktische und zeitnahe Beteiligungswirkung erkennbar wird.
4 Umsetzung(spraxis) von Jugendhilfeplanung
Der elaborierten Programmatik und den großen Hoffnungen gegenüber Jugendhilfeplanung als fachpolitischem Steuerungsinstrument und kommunikativem Prozess steht eine eingeschränkte, z.T. erlahmte Umsetzungspraxis gegenüber, sodass in den kritischen Diskursen eine Neuaktivierung der Jugendhilfeplanung gefordert wird (Bundesjugendkuratorium 2012; AGJ 2015). Bereits Im 14. Kinder- und Jugendbericht wurde bilanziert, dass vielerorts Jugendhilfeplanung unterkomplex betrieben werde und die bestehenden Steuerungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. Verbesserungsbedürftig seien auch die Personalausstattung und die Fortbildungsangebote sowie die Beteiligung von jungen Menschen und ihren Familien an Planungsprozessen (BMFSFJ 2013, S. 390–391). Merchel pointiert: Jugendhilfeplanung sei von den alltäglichen Gestaltungsaufgaben im Jugendamt geschluckt worden und werde somit häufig vornehmlich als eine Stelle im Organigramm eines Jugendamtes sichtbar (Merchel 2016, S. 11).
Studien zum Stand der Praxis der Jugendhilfeplanung (Schone et al. 2010, Gadow et al. 2013, Daigler 2015) verdeutlichen, dass keine verbindlichen Standards bezogen auf Ausstattung und Ressourceneinsatz bestehen. Umfang und Qualität sind entsprechend heterogen. Auf der einen Seite haben fast alle Jugendämter das Aufgabengebiet Jugendhilfeplanung in einer Planstelle verankert, andererseits ist darin häufig ein Mix an komplexen Aufgaben vorzufinden. Insbesondere in kleinen Jugendämtern sind Planungsaufgaben mit anderen Aufgaben innerhalb einer Stelle verkoppelt (z.B. 50 % Stellenanteil Jugendhilfeplanung und 50 % Fachbereichskoordination Kinder- und Jugendarbeit). Eine Befragung aller Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg im Jahr 2015 ergab, dass ein Viertel der Landkreise Jugendhilfeplanung mit Stellenprozenten bis maximal 20 % einer Vollzeitstelle betreibt und dass auf diesem Hintergrund von einem zeitweisen Pausieren von Jugendhilfeplanung gesprochen werden muss (Daigler 2015). In den bestehenden Rahmenbedingungen werden Handlungsfelder der Jugendhilfe vorrangig nacheinander oder nebeneinander im Sinne von handlungsfeldspezifischen Teilplanungen in den Blick genommen und dabei „Themenkonjunkturen“ abgearbeitet. Inhaltliche und systematische Verknüpfungen zwischen den Teilplanungen erfolgen selten. Teilweise fehlen ausreichend aktuelle und differenzierte Daten, gleichzeitig existieren „Datenfriedhöfe“ und es mangelt an der Überprüfung, ob die Erfassung bestimmter Daten notwendig ist.
Daten und Personalressourcen sind wichtige Grundstandards für kontinuierliche Planungsprozesse. Gleichzeitig zeigt sich, dass sie nicht hinreichend sind, denn das Vorliegen von aussagekräftigen Daten allein bedeutet noch nicht, dass es eine Planung gibt (Pluto et al. 2014, S. 17). Ob und in welchem Umfang Ressourcen zur Jugendhilfeplanung vorhanden bzw. ausgewiesen sind, sagt noch nichts darüber aus, welches Planungsverständnis Kommunen haben bzw. was auf diesen Stellenressourcen gemacht wird.
Fachliche Auseinandersetzungen um Professionalität und Profil von Jugendhilfeplanung werden vor Ort in der Regel nur ansatzweise geführt. Dies hat zur Folge, dass kaum um eine fachpolitische Konturierung von Jugendhilfeplanung gestritten wird. Die Metapher der Wundertüte verdeutlicht die Konsequenzen, die sich daraus ergeben: „Jugendhilfeplanung ist in einem Amt die Statistikabteilung, im anderen der Projektmanager und Drittmittelakquisiteur, im dritten die Leitungsassistenz, im Vierten der Qualitätsmanagementbeauftragte, im fünften das Mädchen-der Junge für Alles“ (Trede 2018, S. 231).
5 Profil, Qualifikation und Qualifizierung
Der Aufgabenzuwachs im Rahmen von Jugendhilfeplanung ist kontinuierlich und beinhaltet die Gefahr der Profilerosion, insbesondere dann, wenn das Profil vor Ort nicht ausreichend geklärt und kommuniziert ist. Merchel hat Eckpunkte einer „guten Jugendhilfeplanung“ ausgearbeitet und dabei stets den Anspruch hervorgehoben, Routinen zu irritieren (Merchel 2016). Die Anforderungen an Jugendhilfeplanung erfordern eine theoretische Abstützung und einen kritischen Horizont sowie ein Verständnis für die Gestaltung des Zusammenlebens im Gemeinwesen unter Berücksichtigung intersektionaler Wirkzusammenhänge und verdeckter bzw. marginalisierter Wirklichkeiten und Bewältigungsweisen.
Jugendhilfeplanung kann als Transmissionsriemen zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung agieren, so dieses Instrument als solches verstanden, genutzt, ausgestaltet und politisch abgestützt wird. Jugendhilfeplanungsfachkräfte bilden darin ein wichtiges Moment und bestimmen mit ihrem Verständnis von Jugendhilfeplanung ihre Qualität mit. Sie können als Brückenbauer_innen (Daigler et al. 2018), Netzwerker_innen und Thinktank mit offenen Ohren zu allen Seiten hin agieren. Gleichsam darf Jugendhilfeplanung nicht an diese einzelnen Planungsfachkräfte delegiert werden, sondern sie muss breit und selbstverständlich abgestützt sein im Sinne eines streitbaren kommunikativen Aushandlungsprozesses, in dessen Rahmen nicht immer dieselben Akteur_innen und Trägervertreter_innen Absprachen miteinander treffen, sondern auch Stimmen gehört werden, die gerade nicht sofort in gängige Institutionenlogiken eingepasst werden können. Politisch Verantwortliche in Land und Kommunen, Landesjugendämter mit ihrem Auftrag zur Fachberatung und Qualifizierung (Hradetzky und Fink 2018; BAGLJÄ 2018) sowie Hochschulen im Rahmen der Ausbildung und Fortbildung haben darin die Verantwortung, kontinuierlich zu einem Profil und zur Profilierung von Jugendhilfeplanung beitragen.
6 Quellenangaben
Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe (AGJ), 2015. „Jugendhilfeplanung aktivieren!“ [online] Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Berlin: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V., 16.03.2015 [Zugriff am: 30.09.2020]. Verfügbar unter: https://agj.de/fileadmin/​files/​positionen/2012/Jugendhilfeplanung.pdf
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ), 2018. Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung [online]. Mainz: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 29.05.2018 [Zugriff am: 30.09.2020]. Verfügbar unter: http://www.bagljae.de/assets/​downloads/​5b362538/​137_kompetenzprofil-jugendhilfeplanung.pdf
Bundesjugendkuratorium (BRK), Hrsg., 2012. Neuaktivierung der Jugendhilfeplanung [online]. München: Bundesjugendkuratorium [Zugriff am: 30.09.2020]. Verfügbar unter: https://www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen?fdlfile=​AwR2ZJV3AmNkZzWwMQR5AJVlAGuyAwV0MTL1BJMvBJZ2Lm​WxAwpkMwWvMzR0BGuxZQR3LzVlMJR3MQExATVkZQN2AwN3ZTV2MQLlMGD4LwWu​L2SvMTMvLwt0ATR3ZTAyZJEwLmExAGWzZwAwMQA​xBQuxMzD3MGN5ZzEzMzSwMQR=
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen (BMFSFJ), Hrsg., 2013. 14. Kinder- und Jugendbericht. Berlin: Eigenverlag
Bürger, Ulrich, 2010. Integrierte Berichterstattung. In: Stephan Maykus und Reinhold Schone, Hrsg. Handbuch Jugendhilfeplanung. 3. Auflage. Wiesbaden: SpringerVS, S. 319–328. ISBN 978-3-531-17039-8
Daigler, Claudia, 2015. Jugendhilfeplanung in Baden-Württemberg. Stuttgart: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Daigler, Claudia, Steffen Miller und Christof Rukavina-Gruner, 2018. „Man muss Brücken bauen um Neues zu ermöglichen“. Im Gespräch zu Jugendhilfeplanung und Stadtentwicklung. In: Claudia Daigler, Hrsg. Profil und Professionalität der Jugendhilfeplanung. Wiesbaden: Springer VS, S. 179–188. ISBN 978-3-658-19002-6
Gadow, Tina, Christian Peucker, Liane Pluto, Eric van Santen und Mike Seckinger, 2013. Wie geht’s der Kinder- und Jugendhilfe? Empirische Befunde und Analysen. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-2887-4 [Rezension bei socialnet]
Hradetzky, Grit und Thomas Fink, 2018. Was muss eine Jugendhilfeplanungsfachkraft können? Qualitätsanforderungen an Fort- und Weiterbildung als Aufgabe von Landesjugendämtern. In: Claudia Daigler, Hrsg. Profil und Professionalität der Jugendhilfeplanung. Wiesbaden: Springer VS, S. 235–248. ISBN 978-3-658-19002-6
Merchel, Joachim, 2016. Jugendhilfeplanung. München Basel: utb Ernst Reinhardt Verlag. ISBN 978-3-8252-4677-8 [Rezension bei socialnet]
Pluto, Liane, Eric van Santen und Mike Seckinger, 2014. Lebenslagen Jugendlicher als Ausgangpunkt kommunaler Politikgestaltung [online]. Eine Expertise zur beteiligungsorientierten Erhebung von jugendpolitischen Bedarfen. München: DJI [Zugriff am: 30.09.2020]. PDF e-Book. ISBN 978-3-86379-117-9. Verfügbar unter: https://www.dji.de/fileadmin/​user_upload/bibs/64_ExpertiseLebenslagenJugendliche.pdf
Schone, Reinhold, Thomas Adam und Stefanie Kemmerling, 2010. Jugendhilfeplanung in Deutschland [online]. Entwicklungsstand und Planungsanforderungen unter besonderer Berücksichtigung der Planungspraxis in Nordrhein-Westfalen. Münster: Institut für soziale Arbeit e.V. [Zugriff am: 15.09.2020]. Verfügbar unter: https://isa-muenster.de/fileadmin/​images/​ISA_Muenster/​Dokumente/​Schone_Jugendhilfeplanung-in-Deutschland.pdf
Trede, Wolfgang, 2018. Was muss und was kann Jugendhilfeplanung leisten? In: Claudia Daigler, Hrsg. Profil und Professionalität der Jugendhilfeplanung. Wiesbaden: Springer VS, S. 219–234. ISBN 978-3-658-19002-6
Verfasst von
Prof. Dr. Claudia Daigler
Professorin für Integrationshilfen und Übergänge in Ausbildung und Arbeit an der Hochschule Esslingen
Website
Mailformular
Es gibt 3 Lexikonartikel von Claudia Daigler.
Zitiervorschlag
Daigler, Claudia,
2020.
Jugendhilfeplanung [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 06.10.2020 [Zugriff am: 12.09.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/2097
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Jugendhilfeplanung
Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.