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Jugendsozialarbeit

Maria Wolf

veröffentlicht am 27.01.2025

Jugendsozialarbeit zielt gemäß § 13 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) auf die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt sowie die soziale Integration junger Menschen ab, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen haben. Vor dem Hintergrund der Heterogenität der Aufgaben wird der Begriff in der Regel als Bündelung mehrerer Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe verstanden.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Bedeutung
    1. 2.1 Zielgruppen
    2. 2.2 Aufgabenbereiche
  3. 3 Entwicklungen in der Jugendsozialarbeit
    1. 3.1 Defizitorientierung
    2. 3.2 Neue Bundesländer
    3. 3.3 Kompetenzbegriff
  4. 4 Handlungsfelder
  5. 5 Methoden und Umsetzung
  6. 6 Schnittstellen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
    1. 6.1 Nachrangigkeit
    2. 6.2 Finanzierung
    3. 6.3 Aktivierungsparadigma
    4. 6.4 Jugendsozialarbeit und Schule
  7. 7 Abgrenzungen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
    1. 7.1 Hilfe zur Erziehung
    2. 7.2 Jugendarbeit
    3. 7.3 Schnittstellenproblematik
  8. 8 Theoretische Bezüge
  9. 9 Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
  10. 10 Ausblick
  11. 11 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Jugendsozialarbeit ist auf junge Menschen spezialisiert, die entweder strukturell sozial benachteiligt oder aber individuell beeinträchtigt sind (Schön 2022a, S. 277 f.).

Sie agiert wesentlich an den Schnittstellen zu Feldern außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei werden Diagnose und Auftrag maßgeblich vonseiten des Regelsystems bestimmt. Dies führt zu einer individualisierten Problemdeutung, die eine Bearbeitung der „Defizite“ außerhalb der Regelsysteme zur Folge haben sollte (Bolay und Walther 2014, S. 373).

Die zentralen Themen der Jugendsozialarbeit sind die Bewältigung der Anforderungen des Bildungs- und Berufssystems und die daraus resultierende Gefahr von Exklusion, Diskriminierung und Benachteiligung (Pingel 2018, S. 738). Die Bereitstellung individueller bedarfsorientierter Hilfe und sozialräumlich ausgerichteter Angebote soll zur Überwindung der individuellen Krisen- und Notsituation beitragen (Schön 2022a, S. 278).

Jugendsozialarbeit ist mit ihren Themen eng am herrschenden gesellschaftlichen und sozialpolitischen Diskurs verortet. Mit der Anerkennung einer sozialpolitisch zu bearbeitenden Problemlage und der sozialarbeiterischen Adressierung von Menschen geht jedoch eine Etikettierung Einzelner als unterstützungsbedürftig einher (Fehmel 2019, S. 205). Der dadurch geleitete Blick auf die individuell wirksamen Benachteiligungen und Beeinträchtigungen der Zielgruppen führt zur Gefahr einer Individualisierung der Übergangsproblematik (Icking 2021, S. 1741).

2 Bedeutung

Für junge Menschen wirkt sich der unter dem Stichwort „Modernisierung“ wandelnde Arbeitsmarkt und die damit verbundene Destabilisierung der Normalerwerbsbiografie auf den Übergang in Ausbildung sowie Erwerbstätigkeit aus. Eine gesteigerte Selbstständigkeit ist gefordert. Dies wird gerade für benachteiligte junge Menschen zur kaum bewältigbaren Herausforderung (Icking 2021, S. 1740).

2.1 Zielgruppen

Konstituierend für die Jugendsozialarbeit sind:

  • soziale Benachteiligung: Der Begriff bezieht sich auf Teilhabeeinschränkungen und Einschränkungen in den Möglichkeiten der Persönlichkeitsentwicklung, die Folge der Zugehörigkeit zu bestimmten gesellschaftlichen Gruppen sind. 
  • individuelle Beeinträchtigungen: Sie betreffen persönliche Merkmale, die es erschweren, die zu gleichberechtigter Teilhabe und Entwicklung der Persönlichkeit erforderlichen physischen, kognitiven oder sozialen Anforderungen zu erfüllen. 
  • Beide Benachteiligungsformen sind miteinander verschränkt.
  • erhöhte Unterstützungsbedürftigkeit: Als Anspruchsvoraussetzung gilt, dass die Intensität und Ausgestaltung von notwendigen Hilfestellungen den üblichen Rahmen übersteigen (Schön 2022a, S. 277 f.).

Damit zählen insbesondere „Haupt- und Sonderschüler/innen mit schlechtem oder ohne Abschluss, Schul- und Ausbildungsabbrecher/​innen, Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit, Jugendliche mit Sozialisationsdefiziten, mit abweichenden Karrieren oder Suchtproblemen, ‚lernbehinderte‘ Jugendliche, junge Menschen mit Migrationshintergrund und junge Menschen in sozialen Brennpunkten“ (Schön 2022a, S. 278) zum Adressat:innenkreis.

Eine in den letzten Jahren stärker in den Blick von Jugendsozialarbeit geratene Zielgruppe sind entkoppelte bzw. ausgegrenzte junge Menschen, die als „schwer erreichbar“ gelten. Sie sind aus sämtlichen institutionellen Kontexten herausgefallen und können im Rahmen von Jugendsozialarbeit allein von aufsuchenden Angeboten erreicht werden. Ein Teil dieser Zielgruppe besteht aus Careleavern, die mit Erreichen der Volljährigkeit aus den Hilfebezügen herausfallen und keine weiteren Unterstützungsleistungen beantragen (Icking 2021, S. 1741 f.). Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) schätzt den Anteil der entkoppelten jungen Menschen zwischen 15 und 18 Jahren auf ca. ein Prozent. Für die jungen Erwachsenen dürfte die Zahl weitaus höher liegen (Enggruber et al. 2021, S. 16).

2.2 Aufgabenbereiche

Jugendsozialarbeit unterstützt im Umgang mit ihren Zielgruppen nicht allein die Erziehungsverantwortung der Eltern, sondern aufgrund ihrer Schnittstellenposition ebenso den Erziehungsauftrag der Schule, die Sozialisationsfunktion beruflicher Bildung und die Integration in den Arbeitsmarkt (Schön 2022a, S. 277).

Die Jugendsozialarbeit besitzt wegen der ihr übertragenen Aufgaben sozialpolitische und gesellschaftliche Bedeutung in Hinblick auf:

  • die Förderung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration junger Menschen, die trotz günstiger Arbeitsmarktbedingungen dort keinen Zugang finden;
  • die Unterstützung Kinder und Jugendlicher beim Erwerb formaler Bildungsabschlüsse als sozialinvestiver Strategie, um dem Auszubildenden- und Fachkräftemangel zu begegnen;
  • die Setzung medialer und politischer Aufmerksamkeitsfokusse (z.B. Jugendgewalt, Kinderarmut …);
  • die Integration junger Menschen mit Migrationsgeschichte und junger Geflüchteter;
  • die Unterstützung bei der integrativen bzw. inklusiven Umgestaltung des Bildungssystems;
  • die kommunale Sozialpolitik als eines der zentralen Handlungsfelder bei der Gewährung von Geld- und sozialen Dienstleistungen sowie der Entwicklung und Erhaltung bedarfsangemessener sozialer Infrastrukturen (Fehmel 2019, S. 188).

Das jugendpolitische Mandat der Jugendsozialarbeit ist die Erweiterung der Perspektiven auf die berufliche und soziale Integration junger Menschen, um die ihres Alltags und ihrer alltäglichen Lebensbewältigung, auch über die Grenzen der Kinder- und Jugendhilfe hinaus (Enggruber et al. 2021, S. 8). Ermöglicht wird das durch die spätestens mit dem 15. Kinder- und Jugendbericht 2017 gewachsene Beachtung der Lebensphase Jugend, mit der gleichzeitig das Interesse an der Jugendsozialarbeit stieg, die auch weitere Handlungsfelder jenseits des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) umfasst (Mairhofer 2019, S. 29 f.).

3 Entwicklungen in der Jugendsozialarbeit

3.1 Defizitorientierung

Jugendsozialarbeit ist in den sozialpolitischen Diskurs um das Thema „soziale Benachteiligung“ eingebunden. Dabei ist dies ein Sammelbegriff für eine sehr heterogene Zielgruppe. Oberflächlich gesehen, ist sie mit dem gemeinsamen Merkmal „Scheitern an der ersten und/oder zweiten Schwelle“ gekennzeichnet, d.h. am Übergang zur Ausbildung bzw. zum Beruf. So handelt es sich bei Letztem um eine Sammelkategorie für negativ stigmatisierte Gruppen. Die Entwicklung von einer individualisierten Ursachenbetrachtung und Vernachlässigung struktureller Gründe hin zu einer defizitären Betrachtung junger Menschen ist spätestens mit der Einführung des „Benachteiligungsprogrammes“ in den 1980er-Jahren zu erkennen (Enggruber 2023, S. 119).

3.2 Neue Bundesländer

Für das Gebiet der ehemaligen DDR wurde 1990 der Sonderbegriff der „Marktbenachteiligten“ eingeführt. Dieser verweist zwar auf gesellschaftliche Entstehungszusammenhänge. Im Sinne einer kompensatorischen Jugendsozialarbeit wurde der Zielgruppe aber mit einer personenbezogenen Maßnahmenstrategie begegnet, die sich eher auf „in der Person liegende Gründe“ (§ 51 Abs. 1 SGB III) bezog (Enggruber et al. 2021, S. 9). Die kompensatorische Deutung besagt, dass aus der sozialen Herkunft resultierende negative Bildungseffekte pädagogisch ausgeglichen werden können. Dementsprechend erschien es sinnvoll, dass Unterstützungsleistungen in Form der Jugendsozialarbeit außerhalb des Bildungssystems installiert wurden (Bolay und Walther 2014, S. 370).

3.3 Kompetenzbegriff

Die Einführung des Kompetenzbegriffs der aktivierenden Jugendsozialarbeit sollte aus fachlicher Sicht eine Umdeutung der tendenziellen Defizitperspektive der kompensatorischen Jugendsozialarbeit einläuten. Intendiert war die Förderung einer Kompetenzentwicklung junger Menschen entlang ihrer Potenziale, die durch die Einbindung in prekäre Lebenslagen bislang in ihrer Entfaltung gehindert waren. In der praktischen Umsetzung setzte sich diese Sichtweise jedoch nicht durch. Es kam vielmehr zu einer Kompetenzbemessung, die zu einer Umwandlung von sozialen Problemen in Fähigkeits- bzw. Unfähigkeitsprobleme führte (Enggruber et al. 2021, S. 10). Spätestens mit dem seit der Hartz-Reform immer dominanter werdenden Aktivierungsparadigma verlor die Jugendsozialarbeit ihre sozialpolitische Orientierung an den jugendlichen Alltagswelten. Die arbeitsmarktpolitischen Perspektiven gewannen die Oberhand (ebd.).

4 Handlungsfelder

Folgende Handlungsfelder leiten sich direkt aus dem § 13 SGB VIII ab:

Jugendsozialarbeit gilt als vernetzte, niedrigschwellige, sozialräumliche Unterstützungsstruktur für junge Menschen in prekären Lebenslagen (Schön 2022a, S. 278). Daher werden in einigen Bundesländern aufsuchende und mobile Angebote der Jugendsozialarbeit als weiteres Handlungsfeld dazu gerechnet. Deren niedrigschwelliger Charakter ist notwendig, um junge Menschen zu erreichen, die aufgrund ihrer marginalisierten Lebenslage in der Gefahr der Entkopplung von Bildungs-, Berufsbildungs- und Hilfesystemen stehen (Pingel 2018, S. 745).

Entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfereport von 2018 ist das am stärksten wachsende Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit die schulbezogene Arbeit, die einen Anteil von 51 % ausmacht (Schön 2022b, S. 290). Ihre wachsende Bedeutung führte dazu, dass mit dem § 13a SGB VIII am 10.06.2021 eine gesonderte Regelung für die „Schulsozialarbeit“ eingeführt wurde. Darunter wird ein weites Verständnis kolportiert, das diejenigen sozialpädagogischen Angebote meint, „die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden“ (a.a.O., S. 289 f.).

Zugangsvoraussetzung für die begleiteten Wohnformen ist ein zeitlicher Zusammenhang mit einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme bzw. Eingliederungsmaßnahme. Eine Benachteiligung oder Beeinträchtigung muss nicht vorliegen (Schön 2022a, S. 287).

Migrationsbezogene Benachteiligungen sind ebenso wie die geschlechtsspezifischen Hilfen (Rottlaender 2023: 95) ein Querschnittsthema. Dabei bildet Migration, insbesondere durch den Jugendmigrationsdienst, dessen Zielgruppe junge Ersteinwanderer und Ersteinwanderinnen sind, ein weiteres Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit (Pingel 2018, S. 744). Jugendsozialarbeit muss sich seit 2015 methodisch und konzeptionell auf junge geflüchtete Menschen als neue Zielgruppe mit wachsender Bedeutung einstellen (Icking 2021, S. 1742). Daher wuchs der Anteil der Personalstellen für migrationsbezogene Hilfen bis 2016. Seit 2018 stagnieren diese Zahlen (Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2021, S. 36; Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024, S. 166).

5 Methoden und Umsetzung

Methodische Schwerpunkte der Jugendsozialarbeit sind Formen der individuellen, langfristigen Begleitung am Übergang Schule-Beruf und das Casemanagement (Pingel 2018, S. 745). Im Wesentlichen haben sich fünf Handlungsformen etabliert (Bolay und Walther 2014, S. 375):

  1. Beratung, bestenfalls als „lebensweltorientierte soziale Beratung“, bildet häufig einen Zugang zu weiterführenden Angeboten der Jugendsozialarbeit.
  2. Alltagsbegleitung stärkt und entwickelt die Kompetenzen der jungen Menschen zur Lebensbewältigung bei allen für sie bedeutsamen Themen und stellt einen Zugang zu stabilisierenden Ressourcen her.
  3. Qualifikations- und Trainingsmaßnahmen dienen dem Aufbau von Fähigkeiten, um eine zielgruppenorientierte soziale und berufliche Integration zu ermöglichen.
  4. Praktika bieten einen erfahrungsbasierten Zugang zur Arbeitswelt und dienen der Entwicklung von Durchhaltevermögen und Anpassungsbereitschaft.
  5. Elternarbeit gewinnt insbesondere in der Schulsozialarbeit und der Berufsvorbereitung an Bedeutung, um die kompensatorische Erziehung durch die Jugendsozialarbeit zu unterstützen.

Nach wie vor ist Galuskes (1993) Orientierungsdilemma für die Jugendsozialarbeit prägend: Junge Menschen werden für einen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorbereitet, den es so (für sie) nicht gibt (Enggruber 2023, S. 122). Gerade im Übergangssystem entwickeln sich vor diesem Hintergrund nicht selten Warteschleifen ohne eine wirkliche Option, dauerhaft im Erwerbssystem Fuß zu fassen (Icking 2021, S. 1740).

Jugendsozialarbeit ist auf Kooperationen angewiesen und befindet sich als intermediäres Unterstützungssystem zwischen den Lebenswelten junger Menschen, Schule, Ausbildungssystem und Arbeitsmarkt (Bolay und Walther 2014, S. 371). Diese Schnittstellenposition führt dazu, dass längst nicht alle Maßnahmen, die sich mit Zielgruppe und Auftrag der Jugendsozialarbeit befassen, dem § 13 SGB VIII zugeordnet werden. Daher greifen auch Akteure, die jenseits des SGB VIII agieren, auf sozialpädagogische Unterstützungsangebote zurück. In diesen Fällen kann von „Jugendsozialarbeit im weiteren Sinne“ gesprochen werden (Mairhofer 2019, S. 31).

Insbesondere für die Zielgruppe der schwer erreichbaren jungen Menschen wird eine sozialräumlich und gemeinwesenorientierte Vernetzung nötig, um kreative „Hilfen aus einer Hand“ zu entwickeln (Pingel 2018, S. 745). Absatz 4 des § 13 SGB VIII verlangt die Abstimmung der unterschiedlichen Angebote zur Bekämpfung von Jugendberufsnot, auch eine Abstimmung der Konzepte bei der Durchführung im Einzelfall. Unter Verantwortung der Kommunen müssen Angebote geschaffen werden, die die Lücken zwischen den bestehenden Hilfen schließen (Schön 2022a, S. 288 f.).

6 Schnittstellen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe

Soziale und berufliche Integration zu fördern, bedeutet die Eingliederung in andere Felder und deren spezifische Logiken. Damit ist die Jugendsozialarbeit fremden Exklusions- und Inklusionsmechanismen unterworfen und die Deutungshoheit obliegt den in den Feldern heimischen Institutionen (wie Schule, Jobcenter oder Bundesagentur für Arbeit). Hier zeigt sich das Grunddilemma der Jugendsozialarbeit: die fehlende rechtliche, ökonomische und zumeist auch strukturelle Basis (Fülbier, Hampel und Wende 2019, S. 23 f.).

6.1 Nachrangigkeit

Insbesondere der Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit bzw. der Jugendberufshilfe übersteigt in seiner Aufgabenfülle den Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Damit besteht eine Schnittstelle zur Arbeitsförderung des Sozialgesetzbuches III (SGB III) in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit und zu den Leistungen zur Vermittlung und Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Bei Leistungskongruenz gilt Nachrangigkeit bezüglich der beiden erwähnten Gesetzbücher (Schön 2022a, S. 278).

Die Nachrangregelung bezieht sich jedoch auf Maßnahmen zur Vermittlung junger Menschen in Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung, nicht auf den Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung, für den nach wie vor das SGB VIII verantwortlich ist (Enggruber et al. 2021, S. 8). Das SGB II hat für entkoppelte junge Menschen, d.h. jene Zielgruppe, die keine Leistungen nach diesem Gesetzbuch erhalten, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit jedoch anspruchsberechtigt sind, eine Zugriffsmöglichkeit mit der Einführung des § 16h SGB II geschaffen (Icking 2021, S. 1741 f.).

6.2 Finanzierung

Bezogen auf die Finanzierung, ist Jugendsozialarbeit mit einem seit Langem stagnierenden Anteil von 1,2 % an den Gesamtausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe ein eher randständiger Bereich dieses Arbeitsfeldes.

2012 weist die Statistik im Vergleich zu 2004 einen erheblichen Rückgang der Finanzierung von arbeitsweltbezogenen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit durch die Jugendämter auf. Zurückgeführt wird diese Entwicklung auf die Einführung des SGB II (Pingel 2018, S. 747). Die Nachrangigkeit gegenüber dem SGB II und dem SGB III führt dazu, dass nur ein geringer Teil der Jugendsozialarbeit aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe finanziert wird (Schön 2022a, S. 278). Die Statistik zeigt nicht etwa einen Einbruch der Jugendsozialarbeit aufgrund der Einführung der Nachrangregel an. Die Finanzierungsanteile folgen eher dem Diskurs um Schulsozialarbeit und Migration, die einen Zuwachs verzeichnen. Die anderen Handlungsfelder stagnieren (Mairhofer 2019, S. 32; Pingel 2020, S. 61).

In der Regel wird Jugendsozialarbeit von den Kommunen erst dann angeboten, wenn eine (Teil-)Finanzierung durch Bund oder Länder vorliegt (Fülbier, Hampel und Wende 2019, S. 16). Obwohl sie eine kommunale Pflichtleistung ist (Schön 2022a, S. 279), kann sie praktisch nur schwer eingeklagt werden (Pingel 2018, S. 749 f.).

So führt die Nachrangregelung zu einer grotesken Situation: Entsprechende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden abgebaut, obwohl de facto nicht ausreichend passgenaue Integrationshilfen nach dem SGB II zur Verfügung stehen, sodass die Jugendsozialarbeit wieder in die Pflicht genommen wird, ihren Auftrag aber aufgrund ihres Rückbaus ebenso wenig erfüllen kann. Die Folge ist eine Unterversorgung junger Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf (Schön 2022a, S. 283).

6.3 Aktivierungsparadigma

Mit der Zuständigkeit des SGB II und der darin eingelagerten Aktivierungsstrategie erfolgt ein Paradigmenwechsel weg von der im SGB VIII intendierten Förderung einer eigenständigen Persönlichkeit hin zu einer arbeitsmarktorientierten Integration, deren Voraussetzung eine Eigenständigkeit ist (a.a.O., S. 280), die junge Menschen erst noch erlangen müssen. Die sozialpädagogische Perspektive der Angebote für benachteiligte und beeinträchtigte junge Menschen im SGB II und SGB III wurde durch eine berufspädagogische Perspektive ersetzt (Fülbier, Hampel und Wende 2019, S. 22). Dementsprechend wird der Erfolg der Jugendsozialarbeit an Vermittlungszahlen bzw. Einmündungsquoten gemessen. Ihre Maßnahmen haben allerdings keinen direkten Einfluss auf die Integration in Schule, Ausbildung oder Erwerbsarbeit, sondern eröffnen jungen Menschen Lebens- und Integrationsperspektiven, indem sie vorrangig die Bewältigungskompetenzen hinsichtlich sozialer und Bildungsbenachteiligung fördern, anstatt diese zu kompensieren (Bolay und Walther 2014, S. 384). So führt das Aktivierungsparadigma tendenziell zu einer Überbetonung individueller Benachteiligungsmerkmale und steht einer konsequenten Berücksichtigung struktur- und lebenslagenbedingter Gründe für Teilhabebeschränkungen entgegen (Wolf 2022).

6.4 Jugendsozialarbeit und Schule

Durch den § 13a SGB VIII wird schulbezogene Jugendsozialarbeit zum zentralen Verbindungsglied zwischen der Schule als Lern- und Lebensort und den außerschulischen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Verankert ist ein besonderes Kooperationsgebot zwischen dem Träger der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und der Schule. Die Schulsozialarbeit ist dabei kein Teil des Schulwesens, agiert aber innerhalb des Lernortes Schule. Es soll eine Kooperationsbeziehung auf Augenhöhe ermöglicht werden (Schön 2022b, S. 290 f.).

Im schultheoretischen Diskurs sieht die schulpädagogische Argumentation die Funktion der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in der Unterstützung und Ergänzung des Unterrichts sowie der Arbeit mit auffälligen Schüler:innen, um die Funktionserfüllung der Schule zu gewährleisten. Die sozialpädagogische Argumentationslinie sieht hingegen die Schulsozialarbeit an der Schulentwicklung beteiligt (Zipperle und Rahn 2020, S. 258). Bereits hier deuten sich die nach wie vor bestehen Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Lehrer:innen und Sozialarbeiter:innen an.

Um die außerschulischen Lebensorte der Schüler:innen aufzugreifen, braucht es vielfältige Kooperationen zur regionalen Kinder- und Jugendhilfe, um eine Profilschärfung zu erreichen, bei der sich schulbezogene Jugendsozialarbeit nicht durch die Aufgabenfülle, mit der sie konfrontiert ist, übernimmt und es weder zu parallelen Hilfestrukturen kommt noch eine Finanzierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit auf Kosten anderer Handlungsfelder erfolgt (a.a.O., S. 272 ff.).

7 Abgrenzungen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe

7.1 Hilfe zur Erziehung

Zur Profilschärfung der Jugendsozialarbeit bedarf es einer Abgrenzung zu anderen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. So besteht eine Schnittstelle zur Hilfe zur Erziehung (HzE). § 27 SGB VIII ist ausschließlich auf den erzieherischen Bedarf ausgerichtet. Gleichwohl kann HzE bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen einschließen. Leistungen der Jugendsozialarbeit können ergänzend hinzugezogen werden, ersetzen sie jedoch nicht (Ottersbach 2021, S. 113). Hinsichtlich des Jugendwohnens nach § 13 SGB VIII bedeutet das etwa, dass Jugendwohnen nicht als Ersatzmaßnahme zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge eingesetzt werden kann, da hier ein grundlegender erzieherischer Bedarf vorliegt.

7.2 Jugendarbeit

Im Weiteren bestehen sowohl in der Zielgruppe als auch bei der alltagsnahen Beratung Überschneidungen zwischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. So verweist der hohe Anteil an Hauptschüler:innen und jungen geflüchteten Menschen unter den Nutzer:innen der Jugendarbeit auf arbeitsweltbezogene Fragestellungen, die von der Jugendarbeit auch beantwortet werden. Dabei kann Jugendarbeit die erste Ansprechpartnerin sein, während vertiefte und spezialisierte Angebote von der Jugendsozialarbeit kommen. (Icking 2021, S. 1745). Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind zwischen Jugendförderung und allgemeiner Erziehungshilfe angesiedelt und gehen über die Jugendarbeit dergestalt hinaus, dass sie individueller ausgerichtet sind. Sie adressieren zudem diejenigen jungen Menschen, die durch allgemeine Jugendarbeit nicht ausreichend berücksichtigt werden (Schön 2022a, S. 277). Daher ist eine Kooperation sinnvoll.

7.3 Schnittstellenproblematik

Unter dem in der Schnittstellensituation entstehenden Abgrenzungsdruck hat sich die Professionalisierung der Jugendsozialarbeit weiterentwickelt. Mehr aber noch führt der in der wettbewerbsorientierten Ausschreibung von Maßnahmen zugrundeliegende Konkurrenz- und Kostendruck zu einem gegenseitigen Unterbieten und einer daraus resultierenden Deprofessionalisierung des Handlungsfelds. Befristete Projekte, prekäre Arbeitssituationen und eine hohe Personalfluktuation nehmen zu und schränken die Kontinuität der Begleitung der Adressat:innen ebenso wie die tragfähige Entwicklung von Kooperationsnetzwerken ein (Bolay und Walther 2014, S. 386). Kritisch bleibt zudem anzumerken, dass die Verwobenheit mit anderen sozialpolitischen Feldern wohl auch dazu führt, dass die Jugendsozialarbeit von einer gewissen „Innovationshemmung“ überschattet wird, da sie sich eng an den Vorgaben der Bezugssysteme orientiert (Fülbier, Hampel und Wende 2019, S. 26).

8 Theoretische Bezüge

Lebensweltorientierung gilt als die fachliche Grundlage der Jugendsozialarbeit. Sie verbindet die Vermittlung von Qualifikationen, Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt mit der Entwicklung von Fähigkeiten junger Menschen, sich in vielfältigen und prekären erwerbsbezogenen Lebenslagen zu orientieren und damit inklusive berufliche Perspektiven zu eröffnen. Nach wie vor muss jedoch konstatiert werden, dass der Anspruch einer lebensweltorientierten Jugendsozialarbeit zwar von der Fachwelt formuliert, in der Praxis jedoch nur ansatzweise eingelöst wird (Fülbier, Hampel und Wende 2019, S. 17 f.). Dabei wäre für die Jugendsozialarbeit die lebensweltorientierte Erkenntnis weiterführend, dass der bzw. die Einzelne sich an der Schnittstelle zwischen Subjektivem und Objektivem befindet, weil es der Individualisierung sozialer Probleme, denen die Adressat:innen unterworfen sind, entgegentritt und die Verhältnisse betont, denen gegenüber sich die jungen Menschen positionieren müssen (Enggruber und Fehlau 2018, S. 61 f.).

In jüngerer Zeit wird mit der Frage nach dem „guten Leben“ und den Chancen des Einzelnen die Anschlussfähigkeit des Capability Approachs an die Intention der Jugendsozialarbeit diskutiert (so z.B. Pingel 2018, S. 752; Ottersbach 2021).

Jugendsozialarbeit gilt nach dem 12. Kinder- und Jugendbericht als eigenständiger Bildungsakteur, der auf Alltagswissen zur Lebensbewältigung abzielt und damit Grundlagen für eine selbstständige Lebensführung legen kann (Pingel 2018, S. 740). Konkret muss Jugendsozialarbeit eine Anerkennung nonformal und informell erworbener Kenntnisse im Erwerbssystem erreichen, um die Chancen benachteiligter junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern (Pingel 2020, S. 62). Jugendsozialarbeit kann daher auch auf Aneignung als Bildungskonzept zurückgreifen, um Kompetenzen zur Lebensbewältigung zu erlangen. Sie darf sich nicht darin erschöpfen, Übergangsräume zur Vorbereitung auf eine vordefinierte Zukunft zur Verfügung zu stellen, sondern muss eine Qualität schaffen, die tätigkeitsorientierte Lern- und Bildungsprozesse ermöglicht (Icking 2021, S. 1744).

9 Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ist ein Zusammenschluss

  • der Arbeiterwohlfahrt (AWO),
  • der Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS),
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT),
  • des Paritätischen Gesamt­verbandes (DER PARITÄTISCHE) und
  • des Internationalen Bundes (IB).

Er setzt sich als Fachverband für die Umsetzung der Jugendsozialarbeit ein. Vorrangig bietet er fachliche Weiterentwicklung, Öffentlichkeits- sowie Lobbyarbeit und unterhält Beziehungen zu anderen im Bereich der Jugendhilfe tätigen Organisationen und Institutionen, Akteuren der Verwaltung, der Wirtschaft und der Politik. Zudem gibt er die online verfügbare Fachzeitschrift für die Jugendsozialarbeit „dreizehn“ heraus.

10 Ausblick

Gesellschaftliche Entwicklungen und gesetzliche Reformen weisen darauf hin, die Zukunft der Jugendsozialarbeit vor allem im Ausbau der betriebsnahen Jugendsozialarbeit, dem Ausbau des Jugendwohnens, der Stärkung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und dem Ausbau aufsuchender Arbeit, insbesondere im Kontext des § 16 h SGB II, zu sehen (Enggruber 2023, S. 122 f.).

Vor dem Hintergrund der Problematik der kompensatorischen Ausrichtung der Jugendsozialarbeit wird eine inklusive Jugendsozialarbeit angemahnt, die jungen Menschen in unterschiedlichen prekären Lebenssituationen soziale Verwirklichungschancen ermöglicht. Jugendsozialarbeit muss sich dafür auf das Recht junger Menschen auf reguläre soziale Teilhabe berufen, wie es mit der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention bereits vorliegt (Enggruber et al. 2021, S. 11). So wird ein inklusiver Umbau der Jugendsozialarbeit und ganz speziell der Jugendberufshilfe aus fachlicher Sicht gefordert. Um dies zu ermöglichen, braucht es eine Abkehr vom marktdominierten Zugang zu Ausbildungen und eine Hinwendung zu einem Regelzugang zu den unterschiedlichen Lernorten beruflicher (Aus-)Bildung (Enggruber 2018, S. 202).

11 Quellenangaben

Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik, 2024. Kinder- und Jugendhilfereport 2024: Eine kennzahlenbasierte Analyse mit einem Schwerpunkt zum Fachkräftemangel. Opladen, Berlin: Verlag Barbara Budrich. ISBN 978-3-8474-3044-5 [Rezension bei socialnet]

Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik, 2021. Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021: Eine kennzahlenbasierte Kurzanalyse. Dortmund: Technische Universität Dortmund. ISBN 978-3-9822788-0-3

Bolay, Eberhard und Andreas Walther, 2014. Möglichkeiten außerschulischer Hilfen in der Bearbeitung von Bildungsbenachteiligung: Potenziale und Grenzen ausgewählter Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft 17(1), S. 369–392. ISSN 1434-663X

Enggruber, Ruth, 2018. Jugendberufshilfe im Rahmen einer inklusiv gestalteten Berufsausbildung. In: Ruth Enggruber, Michael Fehlau und Rudolf Bieker, Hrsg. Jugendberufshilfe: Eine Einführung. Stuttgart: Kohlhammer Verlag, S. 199–204. ISBN 978-3-17-031310-1 [Rezension bei socialnet]

Enggruber, Ruth, 2023. Jugendsozialarbeit. In: Anne van Rießen und Christian Bleck, Hrsg. Handlungsfelder und Adressierungen der Sozialen Arbeit. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, S. 116–123. ISBN 978-3-17-039846-7 [Rezension bei socialnet]

Enggruber, Ruth und Michael Fehlau, 2018. Lebensweltorientierte Soziale Arbeit: Eine professionstheoretische Grundlage für die Jugendsozialarbeit. In: Ruth Enggruber, Michael Fehlau, Rudolf Bieker, Hrsg. Jugendberufshilfe: Eine Einführung. Stuttgart: Kohlhammer Verlag, S. 54–68. ISBN 978-3-17-031310-1 [Rezension bei socialnet]

Enggruber, Ruth, Frank Neises, Andreas Oehme, Leander Palleit, Wolfgang Schröer und Frank Tillmann, 2021. Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken [online]. Für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive. Berlin: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. [Zugriff am: 03.09.2024]. Verfügbar unter: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/​user_upload/​Publikationen/​expertise_uebergang-schule-beruf_2021.pdf

Fehmel, Thilo, 2019. Sozialpolitik für die Soziale Arbeit. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-4067-3 [Rezension bei socialnet]

Fülbier, Paul, Christian Hampel und Lutz Wende, 2019. Das Aufgabengebiet Jugendsozialarbeit im Spannungsfeld verschiedener Rechtskreise. In: Sozialmagazin 44(7–8), S. 14–27. ISSN 0340-8469

Icking, Maria, 2021. Jugendsozialarbeit und Offene Kinder- und Jugendarbeit. In: Ulrich Deinet, Hrsg. Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden, Germany: Springer VS, S. 1739–1747. ISBN 978-3-658-22562-9

Mairhofer, Andreas, 2019. Jugendsozialarbeit: Eine Bestandsaufnahme. In: Sozialmagazin 44(7–8), S. 28–35. ISSN 0340-8469

Ottersbach, Markus, 2021. Soziale Arbeit mit marginalisierten Jugendlichen. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer. ISBN 978-3-17-037278-8

Pingel, Andrea, 2018. Jugendsozialarbeit. In: Karin Böllert, Hrsg. Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, S. 737–754. ISBN 978-3-531-19096-9

Pingel, Andrea, 2020. Teilhabe für alle jungen Menschen. Prävention und Partizipation in der Jugendhilfe. In: Andrea Keller, Andreas Lorenz, Andrea Pingel und Karl Weber, Hrsg. Politische Bildung und Jugendsozialarbeit gemeinsam für Demokratie: Neue Wege der Primärprävention. Frankfurt: Wochenschau Verlag, S. 57–66. ISBN 978-3-7344-1146-5 [Rezension bei socialnet]

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Schön, Markus, 2022a. § 13 Jugendsozialarbeit. In: Reinhard Wiesner und Friederike Wapler, Hrsg. SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe: Kommentar. 6. Auflage. München: C.H. Beck, S. 274–289. ISBN 978-3-406-75040-3

Schön, Markus, 2022b. § 13a Schulsozialarbeit. In: Wiesner, Reinhard/​Wapler, Friederike, Hrsg. SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe: Kommentar. 6. Auflage. München: C.H. Beck, S. 289–293. ISBN 978-3-406-75040-3

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Zipperle, Mirjana und Sebastian Rahn, 2020. Schulsozialarbeit. In: Thomas Meyer und Rainer Patjens, Hrsg. Studienbuch Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, S. 253–281. ISBN 978-3-658-24202-2

Verfasst von
Maria Wolf
MA Soziale Arbeit
Lehrkraft für besondere Aufgaben, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
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Es gibt 3 Lexikonartikel von Maria Wolf.

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