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Kinder- und Jugendarbeit

Prof. em. Dr. Joachim Faulde

veröffentlicht am 07.06.2021

Die Kinder- und Jugendarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote außerhalb der Schule und Familie. Diese werden überwiegend von Jugendverbänden, Vereinen und Initiativen sowie von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt. Die Angebote sollen junge Menschen auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Begriffliche Annäherungen: Was ist Kinder- und Jugendarbeit?
  3. 3 Historische Entwicklungslinien
  4. 4 Die Adressat*innen: Kinder und Jugendliche
  5. 5 Rechtliche Grundlagen
  6. 6 Organisationsformen und Trägerstrukturen
    1. 6.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit
    2. 6.2 Kinder- und Jugendarbeit in Verbänden und Vereinen
    3. 6.3 Träger
  7. 7 Arbeitsfelder: Inhalte und Orte
  8. 8 Mitarbeiter*innen
  9. 9 Theoriekonzept: Lebensweltorientierung
  10. 10 Praxiskonzepte
  11. 11 Fachliche Standards
  12. 12 Spannungsfelder
  13. 13 Aktuelle Herausforderungen
    1. 13.1 Neubestimmung der Beziehung zur Schule
    2. 13.2 Demokratiebildung
    3. 13.3 Offenheit für alle jungen Menschen
    4. 13.4 Prävention
  14. 14 Quellenangaben
  15. 15 Literaturverzeichnis

1 Zusammenfassung

Der Beitrag beschreibt das Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit einschließlich seiner Theorieentwicklung in Abgrenzung zu schulischen Lern- und Bildungsprozessen und ordnet die Kinder- und Jugendarbeit in das System der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Ausgehend von den historischen Entwicklungslinien der Kinder- und Jugendarbeit werden deren rechtliche Grundlagen im Sozialgesetzbuch VIII und unterschiedliche Organisationsformen einschließlich der Trägerstrukturen beschrieben sowie inhaltliche Schwerpunkte und verschiedene Praxisfelder vorgestellt. Darüber hinaus werden mehrere elementare konzeptionelle Grundlagen und übergreifende fachliche Standards des Handlungsfeldes Kinder- und Jugendarbeit dargestellt.

Das Ziel des Beitrages besteht darin, die inhaltlichen und strukturellen Besonderheiten sowie die sozialpädagogischen Potenziale der Kinder- und Jugendarbeit herauszuarbeiten sowie gegenwärtige Spannungsfelder und künftige fachliche Herausforderungen zu benennen. Abschließend werden exemplarisch ausgewählte Perspektiven für die Weiterentwicklung des Feldes skizziert.

2 Begriffliche Annäherungen: Was ist Kinder- und Jugendarbeit?

Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein Oberbegriff für „das dritte große Feld der Kinder- und Jugendhilfe neben den Kindertageseinrichtungen und Erzieherischen Hilfen und wird als Bereich von Erziehung und Bildung außerhalb der Familie und den Institutionen des schulischen und beruflichen Bildungswesens angesehen“ (Sturzenhecker und Deinet 2018, S. 693). Die Familie bildet – in der Regel – für fast alle jungen Menschen die persönliche, unhintergehbare Grundlage für das Aufwachsen und die Schule stellt für alle Kinder und Jugendlichen die obligatorische Rahmung für die Organisation von Bildungsprozessen und die damit verbundene spätere Zuweisung von Chancen auf dem Arbeitsmarkt dar. Die Kinder- und Jugendarbeit ist dagegen ein freiwilliges, jugendspezifisches und primär nicht-kommerzielles Angebot für junge Menschen, das Gelegenheiten eröffnet, sich mit Gleichaltrigen in einem organisierten Rahmen jenseits der eigenen Familie und der Schule zu treffen, um neue Erfahrungen zu machen und Verantwortung übernehmen zu können. Anders als in der Familie, die man sich nicht aussuchen kann, und der Schule, deren Besuch für mindestens ein Jahrzehnt verpflichtend ist und die Bildung auf der Grundlage verbindlicher Lehrpläne organisiert, gilt für alle Formen der Kinder- und Jugendarbeit, dass die Teilnahme grundsätzlich freiwillig ist und die Inanspruchnahme sowie die Mitwirkung jederzeit beendet werden kann.

Im Mittelpunkt der Kinder- und Jugendarbeit stehen non-formale und informelle Bildungsprozesse. Die Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern findet im Rahmen eines vielfältigen Spektrums non-formaler Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen statt. Einen Schwerpunkt aller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bilden informelle Lernprozesse im Sinne einer Selbstbildung. Die informelle Bildung hat für den Aufbau einer personalen und sozialen Identität einen besonderen Stellenwert, wie die neuere Bildungsforschung hervorhebt (Grunert 2018, S. 328 f.; Bauer 2018, S. 104 f.).

Kinder- und Jugendarbeit bietet jungen Menschen Orte, Gelegenheiten und Möglichkeiten, ihre Freizeit-, Gesellungs- und Bildungsbedürfnisse in Eigenverantwortung gemeinsam mit Gleichaltrigen zu realisieren und sich ehrenamtlich zu engagieren. Die Kinder- und Jugendarbeit stellt Räume bereit, in denen sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neue kognitive, affektive und soziale Kompetenzen aneignen können, indem sie sich in vielfältiger Weise mit ihrer Lebenswelt auseinandersetzen, sich diese erschließen und sie zugleich mitgestalten. Sozialpädagogische Fachkräfte begleiten und unterstützen junge Menschen im Kontext selbstorganisierter Lern- und Bildungsprozesse (Giesecke 1980).

3 Historische Entwicklungslinien

Die Anfänge der Jugendarbeit sind historisch mit der Entstehung der Industriegesellschaft und der Konstituierung einer eigenständigen Lebensphase Jugend im 19. Jahrhundert zu verorten. Am Beginn des 20. Jahrhunderts markieren zwei Linien die weitere Entwicklung:

  1. Aufgrund der „öffentlichen Sorge“ um eine fortschreitende Verwahrlosung, sich ausbreitende Kriminalität und Bedrohung durch Jugendliche bildet sich eine staatliche Jugendpflege heraus, um die Kontrolllücke zwischen Schulbank und Kasernentor zu schließen.
  2. Als Gegenentwurf zur staatlichen Jugendfürsorge entstanden im Rahmen der bürgerlichen und proletarischen Jugendbewegung zeitgleich durch die Gründung von Vereinen und Verbänden zahlreiche eigenständige Gesellungs- und Organisationsformen Jugendlicher.

Der gesamtpolitische Systemwechsel führte ab 1933 zu einer zwangsweisen Auflösung aller vorhandenen Ansätze und deren vollständiger Eingliederung in die „Hitlerjugend“ und den „Bund Deutscher Mädchen“. 

Nach 1945 erfolgte ein Wiederaufbau der Jugendarbeit nach den Vorgaben der jeweiligen Siegermächte. In Ostdeutschland erlangte die Jugendarbeit nach 1949 durch den Aufbau der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) als staatliche Jugendorganisation eine hohe politische Priorität. Nach sowjetischen Vorstellungen wurde die FDJ dem Ressort Volksbildung zugeordnet und hatte die Aufgabe, zur Erziehung einer „allseits entwickelten sozialistischen Persönlichkeit“ auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus beizutragen (Gatzemann 2008, S. 33).

In Westdeutschland wurde der Wiederaufbau durch die Alliierten geprägt, indem sie durch systematische Umerziehungsprogramme (Re-Education = Umerziehung zur Demokratie) versuchten, dem Einfluss der NS-Vergangenheit bei der Jugend entgegenzuwirken. Mangels hinreichend aktualisierter Leitziele orientierte sich die Jugendarbeit wieder an Vorkriegsmustern, sodass in den 1950er und 1960er Jahren zunehmend eine „Vergesellschaftung der Jugendarbeit“ eintrat. D.h., die ursprüngliche Autonomie und der Eigensinn vieler Vereine und Verbände ging verloren, und sie entwickelten sich zu traditionsbewahrenden Organisationen, die primär die vorhandenen gesellschaftlichen Verhältnisse und deren Autoritäten unterstützten. Als Gegenentwurf zu den traditionellen Milieus der Jugendverbände wurden in den 1950er Jahren erste „Häuser der Offenen Tür“ als Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit gegründet, die sich vor allem auf Freizeitaktivitäten konzentrierten.

Im Gefolge der Studenten-, Schüler- und Lehrlingsbewegung zu Beginn der 1970er Jahre erlebte die Bundesrepublik eine Gründungswelle von Initiativen für selbstverwaltete Jugendzentren, die geprägt waren vom Streben nach Autonomie und Selbstbestimmung. Trotz unzähliger gesellschaftlicher Konflikte und Spannungen kommt es zu einem intensiven materiellen und personellen Ausbau der Jugendarbeit, insbesondere auf dem Feld der Offenen Jugendarbeit. Der Umbau des Sozialstaates und der Ausbau bzw. die Reformen des Bildungssystems erheben die Jugendarbeit zu einem eigenständigen außerschulischen Sozialisations-, Erziehungs- und Bildungsbereich. Die fortschreitende Professionalisierung der Jugendarbeit erzeugt in der Theorieentwicklung und der sozialpädagogischen Praxis eine Vielzahl unterschiedlicher konzeptioneller Ansätze, von denen sich jedoch keiner dauerhaft als Leitorientierung behaupten kann (Kiesel et al. 1998).

4 Die Adressat*innen: Kinder und Jugendliche

Das Aufwachsen junger Menschen ist eng in die jeweils historisch-gesellschaftliche Entwicklung eingebunden. Das Modell einer Kindheit und Jugendzeit als Moratorium auf dem Weg zum Erwachsensein hat sich durch den tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel der vergangenen Jahrzehnte grundlegend verändert und ist brüchig geworden. Die Individualisierung und Pluralisierung als Veränderung gesellschaftlicher Sozialstrukturen haben auch die Lebenswelten junger Menschen neu geprägt. Die Lebensphasen der Kindheit und Jugendzeit haben eine Entstrukturierung und Entstandardisierung erfahren, die zu einer zeitlichen Entgrenzung dieser Phase geführt haben. D.h. traditionelle Normen, Werte und Handlungsmuster entfalten zunehmend eine geringere normative Funktion, da sie heute jeweils neu individuell zur Entscheidung anstehen. Diese Entwicklung führt zu einer immer feineren Ausdifferenzierung kultureller Orientierungen und dem Verschwinden einer deutlich normierten Differenzierung zwischen Kindheit, Jugend- und Erwachsenenalter. Insgesamt ist von einer neuen Form des Übergangs in das Erwachsenenalter auszugehen, deren bestimmende Merkmale ihre Offenheit und Ungewissheit sind (Schröer 2016).

Die Lebenswelten der Adressat*innen zeichnen sich somit durch eine außerordentliche Heterogenität aus, die von der sozialen und kulturellen Herkunft, vom Alter, Geschlecht und dem sozialräumlichen Kontext geprägt wird. Da nicht von einer Kindheit und einer Jugendzeit auszugehen ist, besteht die pädagogische Herausforderung darin, die Vielfalt der Lebenslagen differenziert wahrzunehmen und jeweils einen spezifischen Zugang zu der entsprechenden Lebenswelt zu finden (BMFSFJ 2017, S. 405 f.).

Im Gegensatz zu den anderen großen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, bei denen Eltern zu den konstitutiven Adressatinnen der pädagogischen Arbeit gehören, richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit exklusiv an junge heranwachsende Menschen. Väter und Mütter zählen – nach dem Selbstverständnis der Kinder- und Jugendarbeit – nicht zu den Adressat*innen pädagogischer Angebote.

5 Rechtliche Grundlagen

Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit werden durch rechtliche Regelungen auf drei Ebenen geprägt:

  1. Bundesebene
  2. Landesebene
  3. kommunale Ebene

Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) definiert bundeseinheitlich gültige Rechtsgrundlagen für Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Die Bundesländer haben nach § 15 SGB VIII entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen, um die allgemeinen Vorgaben landesspezifisch zu konkretisieren. Landkreise, Städte und Gemeinden legen – entsprechend den jeweiligen Landesbestimmungen – Förderrichtlinien fest, um vor Ort – durch die Verteilung der kommunalen Mittel – die Kinder- und Jugendarbeit mitzugestalten.

Das Angebotsspektrum der Kinder- und Jugendarbeit umfasst nach dem SGB VIII die folgenden vier Bereiche:

  1. Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
  2. Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII)
  3. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
  4. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)

Die Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendarbeit obliegt nach § 79 SGB VIII der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Besonders hervorzuheben ist die Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger für die Qualität der Angebote (§ 79a SGB VIII) und deren Planungsverantwortung für die Erfüllung der entsprechenden Aufgaben (§ 80 SGB VIII).

Zwecks einer zielgerichteten Steuerung der Kinder- und Jugendarbeit verfügt das Bundesjugendministerium seit 1950 über einen Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), der regelmäßig fortgeschrieben wird. Die Bundesländer haben analog dazu – anfangs nur in Westdeutschland, später auch in Ostdeutschland – Landesjugendpläne zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit erstellt und Landesjugendbehörden zu deren administrativer Umsetzung eingerichtet. Auf der kommunalen Ebene sind die jeweiligen Jugendämter für die Begleitung und Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort zuständig.

Angesichts kontroverser Diskussionen um die Finanzierung der Aufgabenerfüllung der Kinder- und Jugendhilfe, ist hervorzuheben, dass die gesetzlich genannten Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit dem Leistungskapitel des SGB VIII zugeordnet sind; d.h. der Gesetzgeber betrachtet die Kinder- und Jugendarbeit nicht als freiwilliges Angebot, sondern sie stellen eine verpflichtende Leistung dar, die zu erbringen ist (Bernzen und Bruder 2018, S. 137 f.).

6 Organisationsformen und Trägerstrukturen

„Die heutige plurale Landschaft an Trägern und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit ist das Resultat eines historischen Entwicklungsprozesses, bei dem von Beginn an Trägeraktivitäten, staatliche Interessen, aber auch das Engagement Jugendlicher und die Aushandlungsprozesse lokaler Akteure vor Ort eine Rolle spielten. Auch wenn historisch die staatlich-kommunale Jugendpflege als Wurzel der offenen Kinder- und Jugendarbeit von der verbandlichen Tradition unterschieden werden muss, so lässt sich diese Trennlinie heutzutage nicht mehr so deutlich ziehen“ (BMFSFJ 2017, S. 370).

Gleichwohl wird die aktuelle Landschaft der Kinder- und Jugendarbeit von zwei Handlungsfeldern geprägt, die konzeptionelle, professionelle und methodische Gemeinsamkeiten aufweisen, aber dennoch unterschiedlichen Strukturlogiken folgen.

6.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Angebote von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind nicht an Mitgliedschaften gebunden, sondern sie sind für alle interessierten jungen Menschen jederzeit frei zugänglich und werden von sozialpädagogischen Fachkräften begleitet und teils initiiert. Aufgrund der institutionellen Rahmung stehen vielfach sozialräumliche Arbeitskonzepte im Vordergrund, deren Schwerpunkte und Aktivitäten sich aus städtischen, regionalen oder ländlichen Besonderheiten ergeben und deren Rückwirkung auf das jeweilige soziale Umfeld angestrebt wird. Neuere Untersuchungen weisen darauf hin, dass Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit besonders von sozial benachteiligten männlichen Jugendlichen aus bildungsfernen Milieus besucht werden, die mit spezifischen Problemen der Lebensbewältigung (z.B. Migrationserfahrungen, Schul- und Ausbildungsprobleme, mangelnde berufliche Perspektiven) den Alltag vieler Einrichtungen bestimmen (BMFSFJ 2017, S. 384). Weiterhin gibt es zahlreiche empirische Belege dafür, dass Kinder von sechs bis neun Jahren, teils sogar noch jüngere, an einer Nachmittagsbetreuung in Kooperation mit einer Schule teilnehmen (Seckinger et al. 2016).

6.2 Kinder- und Jugendarbeit in Verbänden und Vereinen

Die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit zeichnet sich durch ein außerordentlich heterogenes Spektrum von ca. 30 Jugendverbänden mit unterschiedlichsten religiösen, politischen, sportlichen, kulturellen und ökologischen Wertorientierungen aus (Deutscher Bundesjugendring 2012). Sie werden getragen durch eine Vielzahl freiwilliger Mitglieder; sie sind gekennzeichnet durch ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement in selbstorganisierten Einheiten und mit nur wenigen hauptamtlichen Mitarbeiter*innen. Die Organisationsstruktur ist föderal geprägt; neben der lokalen und regionalen Arbeit vor Ort, bilden die Landes- und Bundesebene einen institutionellen Rahmen für die Steuerung der Verbandsentwicklung. Im Mittelpunkt der praktischen Arbeit steht die pädagogische Beziehung zwischen Jugendlichen und etwa gleichaltrigen Ehrenamtlichen im Rahmen regelmäßiger Gruppentreffen. Darüber hinaus wird die Arbeit in Jugendverbänden durch unterschiedliche themenbezogene Projekte in Form von Bildungsveranstaltungen, Begegnungs- und Studienreisen sowie Ferienfreizeiten bestimmt.

Die Zahl junger Menschen, die mit Angeboten der Jugendverbände aktuell erreicht wird, ist strittig, da es keinen Konsens darüber gibt, wie Angebote der Sportvereine zu bewerten sind. Es ist aber eine Tendenz erkennbar, dass – mit Ausnahme von Sportvereinen – Jugendverbände in hohem Maße primär junge Menschen aus bürgerlichen Milieus ansprechen (BMFSFJ 2017, S. 384 f.).

6.3 Träger

Die Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendarbeit gliedert sich grundsätzlich in zwei Bereichen:

  1. Öffentliche Träger: Kommunale Jugendämter der Städte oder Landkreise
  2. Freie Träger: Jugend- und Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine und Initiativen

Das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern wird durch das Grundprinzip der Subsidiarität bestimmt: Der Begriff „Subsidiarität“ klärt die Aufgabenverteilung der Unterstützung zwischen den einzelnen Gliedern des Gemeinwesens und dem übergeordneten Staat. Das Prinzip regelt Hilfeleistungen in einer Stufenfolge von unten nach oben: Die jeweils kleineren sozialen Einheiten (Individuum, Familie, Vereine und Gruppen) haben das Recht und die Pflicht, all das zu tun, was sie aus eigener Kraft zu leisten vermögen. Die übergeordneten Gemeinschaften, Stadt und Landkreis, sollen die Eigentätigkeit und Eigenverantwortung der kleineren sozialen Einheiten fördern (Rätz, et al. 2014, S. 226).

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Instrument zur staatlichen Steuerung der Kinder- und Jugendarbeit, das der Vielfalt und Unterschiedlichkeit individueller Bedürfnisse und sozialer Interessen in hohem Maße gerecht wird und einer staatlichen Zentralisierung von Angeboten und Leistungen wirksam entgegensteht.

In der Praxis des Handlungsfeldes Offene Kinder- und Jugendarbeit werden aktuell ca. 2/3 aller Einrichtungen durch freie Träger geführt und nur ca. 1/3 aller Einrichtungen befinden sich in öffentlicher Trägerschaft (BMFSJF 2017, S. 370).

Zur Qualitätssicherung von Angeboten freier Träger im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit ist eine Anerkennung als freier Träger seitens des Verwaltung (= Jugendamt) und der Kommunalpolitik (= Jugendhilfeausschuss) erforderlich (§ 75 SGB VIII).

Öffentliche und freie Träger sind im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften zur konzeptionellen Zusammenarbeit und wechselseitigen Abstimmung verpflichtet, um ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot sicherzustellen (§ 79 SGB VIII).

Die Trägerlandschaft zwischen Ost- und Westdeutschland weist erhebliche, historisch bedingte Entwicklungsunterschiede auf, die insbesondere im Spektrum freier Träger sichtbar werden (BMFSJF 2020, S. 371).

Im Gegensatz zum Bereich der „Hilfen zur Erziehung“ und zum Bereich „Gesundheit und Pflege“ hat bisher in der Kinder- und Jugendarbeit kaum eine Privatisierung der Leistungsangebote durch privatgewerbliche Träger stattgefunden (BMFSFJ 2017, S. 370 f.).

7 Arbeitsfelder: Inhalte und Orte

Die Schule ist für Kinder und Jugendliche die dominante Institution für Lernen und Bildung, die auf der Grundlage von ministeriell verfassten Lehrplänen und standardisierten Lehr-Lern-Formaten formale Qualifikationen vermittelt; diese entscheiden über die Verteilung und Zugänge in die Berufs- und Arbeitswelt. Das schulische Bildungsverständnis ist jedoch einseitig und verkürzt. Denn „Bildung ist mehr als Wissensvermittlung, Qualifikation und Ausbildung, […], ihr geht es – jenseits von Instrumentalisierung und Nützlichkeit – im Lebenslauf um die Prozesse der Selbstwerdung, der Selbst- und Weltaneignung; letztlich um den Anspruch, alle Menschen zu befähigen und in die Lage zu versetzen, Vertrauen in die eigenen Möglichkeiten und eine Zukunftsperspektive zu entwickeln“ (Hafeneger 2013, S. 34). In diesem Sinne stellt die Kinder- und Jugendarbeit vielfältige außerschulische Bildungsgelegenheiten bereit, die sich nicht allein von äußeren Zwecken leiten lassen, sondern die sich an Themen, Aufgaben und Bedürfnissen junger Menschen orientieren. 

Die folgenden Formate charakterisieren Grundmuster außerschulischer Jugendbildung mit unterschiedlichen inhaltlichen Ausprägungen und verschiedenen methodisch-didaktischen Konzepten; gleichwohl lassen sie sich sowohl in der Praxis verbandlicher als auch in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit identifizieren:

  • Politische Bildung: Der inhaltliche Schwerpunkt ist die Partizipation und Teilhabe junger Menschen am gesellschaftlichen Leben im Dorf und in der Stadt, im Verein und Verband sowie in der nationalen Politik als auch in globalen Zusammenhängen. Politische Bildung soll junge Menschen zu demokratischem Denken und Handeln befähigen und dazu anregen, Gesellschaft und Staat mitzugestalten sowie eine Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung fördern. Aktuelle Schlüsselbegriffe in diesem Kontext sind z.B. Erwerb von Medienkompetenz, Bildung für Nachhaltigkeit, Gendergerechtigkeit und Demokratiebildung. Politische Bildung wird in Vereinen und Verbänden sowie in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit angeboten.
  • Kulturelle Bildung: Im Mittelpunkt steht die aktive und kritische Auseinandersetzung mit künstlerischen Ausdrucks- und Gestaltungsformen sowie der Erwerb musikalischer, darstellender und gestaltender Fertigkeiten. Orte kultureller Bildung sind u.a. Musikschulen, Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Amateurtheatergruppen und Freilichtbühnen.
  • Soziale Bildung: Sie wird vor allem im Rahmen von Freiwilligen Diensten angeboten. Ein weitverbreitetes Format ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), indem eine praktische Tätigkeit im erzieherischen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich absolviert wird. Die praktischen Erfahrungen werden in einem umfangreichen pädagogischen Begleitprogramm reflektiert und vertieft. Das Freiwillige Soziale Jahr wird vielfach im Übergang zwischen Schule und Studium bzw. vor dem Ausbildungsbeginn absolviert, um die eigene Studien- und Berufswahl zu überprüfen.
  • Religiöse Bildung: Inhaltliche Schwerpunkte religiöser Bildung sind alle Fragen nach dem Sinn des Menschseins und des eigenen Lebens im Kontext religiöser Antworten. Die Auseinandersetzung mit Schlüsselproblemen unserer gegenwärtigen Epoche (z.B. Gewalt, Terror und Krieg) im Horizont religiöser Interpretationen ist auch der religiösen Bildung zuzuordnen. Sie wird vor allem von den Kirchen und Religionsgemeinschaften angeboten.
  • Technische Bildung: In der Landschaft der Kinder- und Jugendarbeit ist die technische Bildung ein Randphänomen. Dagegen steht sie im Bereich der Jugendfeuerwehren und beim Technischen Hilfswerk (THW) im Mittelpunkt. Junge Menschen werden hier altersgerecht an den Einsatz technischer Mittel zur Gefahrenabwehr und zum Schutz herangeführt.
  • Internationale Kinder- und Jugendarbeit: Sie bietet vielfältige Möglichkeiten, andere Länder und Kulturen kennenzulernen, um Vorurteile abzubauen und einen Beitrag zur internationalen Verständigung und Friedenssicherung zu leisten. Studienfahrten, Workcamps und internationale Begegnungen – häufig auch im Rahmen von Städtepartnerschaften – bieten entsprechende Lern- und Bildungspotenziale an. Mit Hilfe des Freiwilligendienstes „weltwärts“ werden Ziele eines globalen, entwicklungspolitischen Lernens angestrebt.
  • Sport, Spiel und Geselligkeit: Sport gehört zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen von Jungen und Mädchen aller Altersstufen. Sport hat viele Facetten und verfolgt unterschiedliche Ziele: er unterstützt die Gesundheit, fördert die Geselligkeit und stößt Bildungsprozesse an. Die Erfahrungen im Sport prägen das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl; sie fördern soziale Kompetenzen. Hauptakteure in diesem Bereich sind Vereine und Verbände; aber auch Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit veranstalten regelmäßige Sportevents, wie z.B. „Mitternachtssport“.
  • Kinder- und Jugenderholung: Dieser Bereich umfasst Angebote in den Schulferien, die primär der Regeneration dienen; es sind häufig Zeltlager, Ferienfreizeiten oder Fahrten mit Aufenthalten in Jugendherbergen.
  • Arbeitsweltbezogene Jugendarbeit/​Jugendsozialarbeit: In Ergänzung zu berufsvorbereitenden Maßnahmen der Schule und Arbeitsverwaltung erhalten junge Menschen durch Seminare, ausbildungs- und berufsbegleitende Lehrgänge, Praktika, Werkstattangebote etc. zusätzliche Hilfen beim Übergang von der Schule in den Beruf und eine Unterstützung in besonderen Lebenslagen. 
  • Jugendberatung: Jugendliche in besonderen Problemlagen (z.B. Alkohol, Drogen, Wohnungslosigkeit) werden durch aufsuchende Angebote, z.B. im Rahmen eines Streetwork-Konzeptes, angesprochen. Eine lokale Anlaufstelle kann ein entsprechendes mobiles Angebot ergänzen.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit durchzieht. Das gemeinsame Ziel aller pädagogischen Bemühungen besteht darin, junge Menschen zu befähigen, eigenverantwortlich mit Risiken und Gefahren beim Aufwachsen umzugehen. Die inhaltlichen Schwerpunkte von Präventionskonzepten beziehen sich in der Regel auf Suchtprobleme, den Umgang mit Aggressionen und Gewalt sowie extremistische Ideologien (Nikles 2018).

8 Mitarbeiter*innen

Eine Besonderheit der Kinder- und Jugendarbeit – im Unterschied zu vielen anderen pädagogischen Arbeitsfeldern – ist das Nebeneinander von freiwilligem Engagement und Erwerbsarbeit. Eine spezifische Ausprägung erhält die Zusammenarbeit von ehrenamtlicher und hauptamtlicher Tätigkeit in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit. Denn diese basiert auf einem freiwilligen Engagement junger Menschen im Verband und die Selbstorganisation ist ein unverzichtbares Merkmal jeglicher Verbandsarbeit. Diese beiden Säulen im Selbstverständnis der Jugendverbände bestimmen die Arbeitsbeziehung zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Die Kernaufgabe hauptamtlicher Mitarbeiter*innen besteht primär in der Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Kräfte für die Verbandsarbeit sowie in der Außenvertretung des Verbandes in entsprechenden Gremien.

In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nimmt das ehrenamtliche Engagement eine nachgeordnete Bedeutung ein. Im Vordergrund steht der Kontakt zwischen hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und den Besucher*innen der Einrichtung. Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen sind primär Ansprechpartner*innen für die Besucher*innen; sie nehmen die Rolle von Lebensbegleiter*innen ein, die zur Unterstützung und Beratung bei allen Problemlagen in Familie, Schule, Ausbildung und Beruf zu Verfügung stehen. Darüber hinaus entwickeln hauptamtliche Mitarbeiter*innen – häufig auch in Zusammenarbeit mit Honorarkräften – inhaltliche Impulse für programmatische Freizeitangebote der Einrichtung (BMFSFJ 2017, S. 372 f.).

9 Theoriekonzept: Lebensweltorientierung

Angesichts der Heterogenität des Praxisfeldes Kinder- und Jugendarbeit überrascht es nicht, dass die Theorieentwicklung in den Anfängen verhaftet geblieben ist (Thole 2000, S. 225 f.). Gleichwohl hat sich im Kontext der Wissenschaft und Praxis Sozialer Arbeit das Theoriekonzept der Lebensweltorientierung zu einem grundlegenden Ansatz herausgebildet, der auch wissenschaftliche Diskurse sowie die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig beeinflusst (Köngeter 2016).

Das Theoriekonzept der Lebensweltorientierung geht vom Alltag der Adressat*innen aus und deutet deren Handlungsmuster als subjektive Bewältigungsstrategien bei der Suche nach Veränderungen in den alltäglichen Lebensverhältnissen. Der biografische Alltag ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Widersprüche und Spannungen, die sich in subjektiven Alltagserfahrungen niederschlagen. Der Fokus des lebensweltorientierten Ansatzes richtet sich besonders auf individuelle Stärken, vorhandene Ressourcen und nicht realisierte Potenziale zur Lebensbewältigung im Alltag. Auf diesem Hintergrund richtet sich das Ziel sozialpädagogischen Handelns auf einen gelingenden Alltag. Das Theoriekonzept der Lebensweltorientierung wird getragen von der Idee sozialer Gerechtigkeit und von dem Prinzip der Einmischung. Die Verflechtungen der individuellen Lebenswelt mit gesellschaftlichen Strukturen und Entwicklungen erfordern eine Einmischung in die Gestaltung der Lebenswelt seitens der Adressat*innen sowie durch Professionelle, wenn sie nicht zu stummen Objekten gesellschaftlicher Verhältnisse, sondern zu Subjekten ihres eigenen Handelns werden wollen (Grunwald und Thiersch 2016).

Das Theoriekonzept der Lebensweltorientierung stellt im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit die Lebenswelten junger Menschen in den Vordergrund, vermittelt Kriterien und Standards professionellen methodischen Handelns und verbindet institutionelle sowie gesellschaftliche Kontexte in kritisch-emanzipativer Perspektive mit der Idee sozialer Gerechtigkeit.

10 Praxiskonzepte

Praxiskonzepte sind Handlungskonzepte zur Strukturierung pädagogischer Prozesse. Ausgehend von der Zielgruppenbestimmung und theoretischen Grundannahmen setzen sie inhaltliche Schwerpunkte, beschreiben gesellschaftliche und institutionelle Rahmenbedingungen, formulieren Zielsetzungen und geben Hinweise zur Methodik (Kron et al. 2014, S. 58 f.).

Im Alltag der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit nehmen die folgenden Praxiskonzepte eine Leitfunktion ein (Thole 2000; Meyer und Patjens 2020).

Genderspezifische Konzepte: Ausgehend von anfangs mädchenbezogenen Konzepten haben sich später konzeptionelle Ansätze einer Jungenarbeit etabliert und seit einigen Jahren entwickelt sich der Ansatz einer Queeren-Jugendarbeit. Im Mittelpunkt aller geschlechtsspezifischen Konzepte steht eine kritische Auseinandersetzung mit traditionellen Geschlechterrollen und der Aufbau einer selbstbestimmten individuellen Geschlechtsidentität

Interkulturelle Konzepte: Das übergreifende Ziel ist eine Förderung interkultureller Kompetenzen. Die Adressat*innen sind einerseits junge Menschen mit Migrationshintergrund und andererseits sind es ebenso Kinder und Jugendliche, die in Deutschland geboren und aufwachsen sind sowie deren Eltern, die ebenfalls in Deutschland geboren worden sind.

Kulturpädagogische Konzepte: Sie eröffnen Kindern und Jugendlichen vielfältige ästhetisch-künstlerische Erlebnis-, Gestaltungs- und Kommunikationsräume. Musik, Tanz, Theater, digitale Medien und bildnerisches Gestalten ermöglichen die Entfaltung unterschiedlicher kultureller Interessen und stärken durch die Teilhabe an Kunst und Kultur die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen.

Sportorientierte Konzepte: Bewegung und Körpererfahrung, Spiel und Begegnung bilden wesentliche Elemente sportbezogener Praxiskonzepte. Soziales Lernen, Integration und Gesundheitsförderung sind grundlegende Zielperspektiven sportorientierter Angebote. 

Erlebnisorientierte Konzepte: Im Mittelpunkt stehen Grenzerfahrungen in einer Gruppe, die im Rahmen einer Maßnahme gezielt initiiert und anschließend pädagogisch unter der Perspektive des Transfers in den Alltag reflektiert werden. Die Grenzsituationen werden vorwiegend in der Natur geschaffen, wie z.B. beim Klettern oder Segeln, beim Canyoning oder bei Höhlenwanderungen.

Im Alltag der Kinder- und Jugendarbeit werden einzelne Bausteine der genannten Praxiskonzepte häufig miteinander kombiniert.

11 Fachliche Standards

Mit den in § 11 SGB VIII genannten Stichworten wie z.B. Mitbestimmung, Selbstbestimmung und Anknüpfen an die Interessen junger Menschen sind grundlegende Orientierungen für die Kinder- und Jugendarbeit rechtlich vorgegeben. Es sind sozialpädagogische Handlungsprinzipien, die je nach Handlungsfeld und Einrichtung eine unterschiedliche Ausprägung erfahren, aber zum fachlichen Grundbestand der gesamten Kinder- und Jugendarbeit zählen (Ilg 2013, S. 16 f.; BMFSFJ 2020, S. 329 f.). 

Freiwilligkeit: Im Gegensatz zu schulischen Angeboten treffen Kinder und Jugendliche selbst die Entscheidung über die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an einem Angebot der Kinder- und Jugendarbeit. Auf dem Hintergrund der Ganztagsschule wird für Schüler*innen damit ein Gegenakzent zu einem hochgradig durchregulierten Tages- und Wochenablauf gesetzt. Das Prinzip der Freiwilligkeit bietet die Chance individuelle Interessen zu entdecken und diesen zielgerichtet nachzugehen; die Schattenseite der Freiwilligkeit besteht in der Gefahr einer unverbindlichen und beliebigen Teilnahme.

Selbstorganisation: Auf der Basis der Freiwilligkeit bietet die Kinder- und Jugendarbeit vielfältige Möglichkeiten, mit Gleichaltrigen gemeinsame Interessen und Ideen in politischen, religiösen, sozialen und kulturellen Bereichen zu verfolgen. Das Engagement für individuelle und gesellschaftliche Belange in Gruppen bildet einen Eckpfeiler im Selbstverständnis der Kinder- und Jugendarbeit. Es eröffnet Räume und Gelegenheiten für neue Erfahrungen, und es ermöglicht zugleich die Übernahme von Verantwortung für ausgewählte Aufgaben.

Partizipation: Sie ist eines der zentralen Handlungsprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe, gesetzlich im § 8 SGB VIII explizit verankert, fachlich unumstritten, aber dennoch immer wieder eine große Herausforderung bei der praktischen Umsetzung im Alltag der Kinder- und Jugendarbeit. Partizipation bedeutet, junge Menschen – altersgemäß – an der Lösung von Problemen und bei Entscheidungen zu beteiligten und diese – soweit möglich – zu delegieren. 

Lebenswelt- und Sozialraumorientierung: Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen bildet den Maßstab und Ausgangspunkt aller sozialpädagogischen Bemühungen. Es sind die individuellen Bedürfnisse und Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die subjektive Handlungsmuster bestimmen. Der Sozialraum ist die räumliche, institutionelle und soziale Dimension der Lebenswelt. Der Sozialraum wird durch die geografischen Gegebenheiten, durch Organisationen (z.B. Schulen, Kirchen, Vereine, Verbände, Geschäfte und Betriebe) und durch soziale Netzwerke (z.B. Familien, Peergruppe, Cliquen und Nachbarschaften) konstituiert.

Das Handlungsprinzip der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung trägt dazu bei, den Alltag junger Menschen und deren individuelle Bewältigungsstrategien tiefergehend zu verstehen, das sozial-strukturelle Umfeld mit dem Blick auf vorhandene Ressourcen zu erschließen, um so einen Beitrag zur Bewältigung des Alltags zu leisten.

Genderperspektive: Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen geschieht nie geschlechtsneutral, sondern erfolgt immer im Kontext männlicher, weiblicher oder auch diverser Geschlechterrollen und -identitäten. Als allgemeiner Grundsatz der Kinder- und Jugendhilfe weist der § 9 SGB VIII auf diese komplexen Zusammenhänge hin und mahnt deren Berücksichtigung bei allen konzeptionellen Planungen an. Die Kinder- und Jugendarbeit hat schon früh damit begonnen, die Genderperspektive durch Praxiskonzepte der Mädchen- und Jungenarbeit zu berücksichtigen, neuerdings geschieht dies auch durch die Entwicklung von Strukturen und Handlungskonzepten für eine Queere-Jugendarbeit.

Gruppenorientierung: Lern- und Bildungsprozesse in der Kinder- und Jugendarbeit sind häufig das Ergebnis einer Arbeit in und mit Gruppen. Im verbandlichen Kontext gilt die Gruppenarbeit als Proprium der Jugendarbeit. Bei der Methode Gruppenarbeit geht es darum, sich selbst und andere besser wahrzunehmen, sich zu trauen und mitzuteilen, die eigene Vielfalt zu entdecken und auch den Emotionen und Konflikten im Dialog mit anderen standzuhalten. In diesem Sinne wird die Gruppe zum Ort für soziale und themenbezogene Lern- und Bildungsprozesse.

Die genannten sozialpädagogischen Handlungsprinzipien sind fachliche Standards für Praxiskonzepte und geben Hinweise für methodische-didaktische Entscheidungen, wenn die praktische Realisierung eines Konzeptes ansteht (Thole 2000, S. 259 f.).

12 Spannungsfelder

Die Kinder- und Jugendarbeit war in ihrer Geschichte und ist gegenwärtig eng in aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen eingebunden, die das Handlungsfeld prägen:

Ausbau der Ganztagsschule: Die Ganztagsschule mit Unterricht und Betreuungsangeboten am Nachmittag ist schulformübergreifend und flächendeckend zur Regelschule geworden. Der Tages- und Wochenplan der Schüler*innen hat sich auf diese Weise verdichtet und ist eng getaktet; die frei verfügbaren Zeitressourcen außerhalb der Schule sind geringerer geworden. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit verändert und die Handlungsspielräume außerhalb der Schule sind eingeschränkt worden (Lange und Wehmeyer 2014).

Demografie: Alle Prognosen zum demografischen Wandel konstatieren übereinstimmend ein Faktum: Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt in Zukunft deutlich an, während der Anteil von Kindern und Jugendlichen sowie die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter sinken werden. Eine schrumpfende und gleichzeitig alternde Bevölkerung hat Auswirkungen auf den Bestand der sozialen Infrastruktur (z.B. Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen) sowie auf die Wahrnehmung der Interessen einzelner Bevölkerungsgruppen bei politischen Entscheidungsträgern (Fendrich 2018; BMFSJF 2020, S. 92).

Regionale Unterschiede: Die demografische Entwicklung verläuft innerhalb Deutschlands nicht einheitlich, sondern regional sehr unterschiedlich: Die urbanen Zentren wachsen überdurchschnittlich an, während ländliche Räume abseits der Metropolen erhebliche Abwanderungen junger Menschen verzeichnen und ältere Menschen an den Peripherien zurückbleiben. Die regionalen Disparitäten erfordern seitens der Kinder- und Jugendarbeit regional differenzierte konzeptionelle Anpassungen (Faulde et al. 2020).

Verschiebungen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe: Der starke Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Kostenanstieg bei den Hilfen zur Erziehung haben den Anteil der Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe stetig sinken lassen, gleichwohl sind einerseits die absoluten Ausgaben und die Pro-Kopf-Ausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit kontinuierlich angestiegen, während dagegen die Zahl offener Einrichtungen und die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten gesunken ist (Pothmann 2017). Die Ausgabenentwicklung zwischen Ost- und Westdeutschland verläuft in diesem Zusammenhang sehr unterschiedlich (BMFSJF 2017, S. 377 f.).

Ökonomisierung: Wie die gesamte Kinder- und Jugendhilfe so durchläuft auch die Kinder- und Jugendarbeit einen Prozess der Ökonomisierung, d.h. wohlfahrtsstaatliche Organisationsprinzipien treten in den Hintergrund zugunsten betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte. Entscheidungen für die Qualität von Angeboten und Leistungen orientieren sich nicht primär an fachlichen Standards, sondern häufig entscheidet eine betriebswirtschaftliche Bewertung über die praktische Realisierung eines Konzeptes (Kessl 2018).

13 Aktuelle Herausforderungen

Die Kinder- und Jugendarbeit ist in Theorie und Praxis ein außerordentlich heterogenes Handlungsfeld. Sie bewegt sich in komplexen Spannungsfeldern zwischen gesellschaftlichen Erwartungen, einem sozialpädagogischen Selbstverständnis mit entsprechenden fachlichen Standards sowie der Aufgabe, allen jungen Menschen Gelegenheiten und Räume zur Selbstorganisation und Wahrnehmung eigener Interessen bereitzustellen. Diese Gemengelage erzeugt einen zunehmenden Druck zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit; auf diesem Hintergrund stellen sich u.a. die folgenden Herausforderungen:

13.1 Neubestimmung der Beziehung zur Schule

Viele Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit haben in enger Zusammenarbeit mit Schulen unterschiedliche Angebote zur Nachmittagsbetreuung für Kinder eingerichtet. In diesem Bereich erhebt sich die konzeptionelle Grundsatzfrage, wie selbstbestimmte Lern- und Bildungsprozesse so gestaltet werden, dass junge Menschen auch ihren eigenen Bedürfnissen und Interessen im Betreuungsangebot nachgehen können. Die bildungspolitische Diskussion der vergangenen Jahre um die Schaffung von Bildungslandschaften hat dazu keine zufriedenstellenden Antworten geliefert (Bollweg 2018).

Auf der administrativen Ebene ist der Ansatz einer integrierten kommunalen Sozialplanung, die konzeptionelle Planungen für die Kinder- und Jugendarbeit mit Planungen zur Schulentwicklung verknüpft, bisher leider in rudimentären Ansätzen stecken geblieben (Merchel 2016, S. 60 f.).

Jenseits aktueller Schulentwicklungen bieten traditionell die Schulferien zeitliche Räume für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die Gegengewichte zu schulischer Bildung ermöglichen. Besonders Angebote der internationalen Jugendarbeit und viele Projekte in der kulturellen Bildung enthalten Lernpotenziale, die den Mehrwert außerschulischer Bildung unmittelbar erfahrbar machen (BMFSJF 2020, S. 354 f.).

Das künftige Verhältnis zwischen Schule und der Kinder- und Jugendarbeit ist so zu gestalten, dass der spezifische Lern- und Bildungswert außerschulischer Angebote nach außen sichtbar und für junge Menschen erfahrbar wird.

13.2 Demokratiebildung

Mit nur wenigen Stichworten lassen sich aktuelle tiefgreifende Konflikte gesellschaftlichen Zusammenlebens andeuten, wie z.B. Rechtspopulismus, Klimawandel, Globalisierung, Migration, soziale Medien und öffentliche Meinung. Jenseits der einzelnen Probleme „[…] geht es um die Zukunft der Demokratie in einer komplexen und (ökonomisch und kulturell) global vernetzten Gesellschaft“ (BMFSJF 2017, S. 425). Die Kinder- und Jugendarbeit trägt zum Erlernen einer demokratischen Haltung bei, wenn die Demokratie zum Bildungsgegenstand wird, d.h. konkret, wenn junge Menschen sich mit den genannten Mega-Themen auseinandersetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Darüber hinaus ist für den Aufbau einer demokratischen Haltung die praktische Erfahrung von Demokratie im sozialen Raum unverzichtbar. D.h. konkret, wenn junge Menschen spüren, sie werden mit ihren Anliegen ernst genommen, ihre Bedürfnisse und Interessen werden in den jeweiligen Entscheidungsprozess einbezogen und sie können die Einrichtung, das Programm und die Abläufe eines Projektes unmittelbar mitgestalten, so vermitteln diese Erfahrungen einer Selbstwirksamkeit grundlegende Impulse für eine politische Selbstbildung (BMFSJF 2020, S. 131 f. u. 347 f.).

13.3 Offenheit für alle jungen Menschen

Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit haben das Ziel, alle Kinder und Jugendlichen anzusprechen. Faktisch erreichen sie häufig aber nur eine bestimmte Zielgruppe, obwohl die gesellschaftliche Erwartung andere Anforderungen stellt; diese Spannung wird in den folgenden drei Bereichen besonders deutlich:

  1. Die Kinder- und Jugendarbeit in peripheren ländlichen Regionen wird mit einer demografischen Schrumpfung und Abwanderung junger Menschen konfrontiert. Wenn in Zukunft wohnortnahe Angebote für Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden sollen, so kann dies nur im Kontext einer multifunktionalen Nutzung entsprechender Räume geschehen (z.B. Mehrgenerationenhäuser) und durch die Entwicklung von generationsübergreifenden Handlungskonzepten (Faulde et al. 2020, S. 249 f.).
  2. Migration, Flucht und soziale Herkunft sind zu einer grundlegenden Facette im gesellschaftlichen Zusammenleben geworden, die sich auch in Jugendverbänden und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit widerspiegelt. Jugendverbände bilden relativ geschlossene soziale Milieus mit einer geringen Neigung zur Öffnung. Und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden überdurchschnittlich häufig von männlichen Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie von sozial benachteiligen Kindern und Jugendlichen aufgesucht. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit kann zum Abbau sozialer Ungleichheiten betragen, wenn es gelingt weitere zusätzliche Zielgruppen zu erreichen (Deinet 2019). Und die Jugendverbände können zum Abbau gesellschaftlicher Parallelwelten beitragen, wenn es ihnen gelingt, sich für Mitglieder mit Migrationserfahrung zu öffnen sowie mit Migrant*innen-Vereinen und -Verbänden zusammenzuarbeiten.
  3. Die Verabschiedung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung (2006) hat eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst, die in Deutschland mit dem Stichwort „Inklusion“ geführt wird. Der Hauptschauplatz der öffentlichen Diskussion ist die Schulpolitik, aber auch die Kinder- und Jugendhilfe muss sich dieser Debatte stellen, da beide Bereiche institutionell von der Behindertenhilfe bisher konsequent getrennt werden. In der Kinder- und Jugendarbeit gibt es erste konzeptionelle Ansätze, das Thema „Behinderung“ aufzunehmen. „Die eigentlichen Herausforderungen liegen jedoch viel tiefer. Es gilt zu klären, was mit Inklusion praktisch und konzeptionell in den jeweiligen Feldern der Kinder- und Jugendarbeit ernsthaft gemeint sein soll“ (BMFSF 2017, S. 406).

13.4 Prävention

Prävention gilt als Strukturmaxime der Kinder- und Jugendhilfe und damit auch als ein zentrales handlungsleitendes Prinzip der Kinder- und Jugendarbeit. Der Grundgedanke eines „vorbeugenden Eingreifens“ zur Abwehr möglicher Gefahren und Risiken hat in den zurückliegenden Jahren eine außerordentlich hohe öffentliche Attraktivität gewonnen und so eine Eigendynamik entwickelt. Prävention umfasst in der sozialpädagogischen Alltagspraxis nahezu alles, was Umorientierung, Veränderung und Innovation kennzeichnet; Prävention ist zur Begründung für viele Angebote und Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit geworden (Böllert 2018). Die intensive Ausweitung des Präventionsansatzes führt zu einem Verlust des Eigensinns der Kinder- und Jugendarbeit, nämlich Möglichkeits- und Gelegenheitsräume jungen Menschen zur Verfügung zu stellen, in denen sie kreativ und engagiert ihre eigenen Interessen wahrnehmen können. Denn Präventionskonzepte definieren stets vorab gesellschaftlich festgelegte Risiken, die vorbeugend zu bearbeiten sind. Der Eigensinn des Handlungsfeldes bleibt dann erhalten, wenn die sozialen Bedingungen für das Zusammenleben und die Selbstbestimmung des einzelnen in den Vordergrund gestellt werden. „Damit wird – […] die Befähigung von Individuen zur Aufrechterhaltung bzw. Erlangung ihres körperlichen und seelischen Wohlbefindens ins Zentrum gestellt, […]. Zentrale Bedeutung wird der Schaffung von Bedingungen zugesprochen, in denen Individuen sich selbst als Akteure erleben können, die ihre eigene Lebenssituation verstehen und aktiv gestalten können“ (Scherr 2018, S. 1023).

Die künftigen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit bestehen darin, die Lebenswelten junger Menschen so mitzugestalten, dass die Aufrechterhaltung bzw. der Erhalt körperlicher und seelischer Gesundheit durch entsprechende Maßnahmen unterstützt wird. Im Mittelpunkt steht dazu die Bereitstellung von Möglichkeitsräumen für informelle Lern- und Bildungsprozesse, die primär auf eine Befähigung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in der Gegenwart gerichtet sind, anstatt die Verhinderung problematischer Zustände in der Zukunft reduzieren zu wollen.

14 Quellenangaben

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Deinet, Ulrich, Hrsg., 2019. Herausforderung angenommen: Offene Kinder- und Jugendarbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Weinheim: Beltz Juventa Verlag. ISBN 978-3-7799-6096-6 [Rezension bei socialnet]

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15 Literaturhinweise

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Praxisbezogene Fachzeitschriften

deutsche jugend, Zeitschrift für die Jugendarbeit, erscheint monatlich im Julius Beltz-Verlag, Weinheim. ISSN 0012-0332

Offene Jugendarbeit, Zeitschrift für Jugendhäuser, Jugendzentren und Spielmobile, Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen, erscheint vierteljährlich im tb-Verlag Tübingen. ISSN 0940-2888

Verfasst von
Prof. em. Dr. Joachim Faulde
Professor für Theorien und Konzepte Sozialer Arbeit mit dem Schwerpunkt außerschulische Jugend- und Erwachsenenbildung an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Paderborn
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Zitiervorschlag
Faulde, Joachim, 2021. Kinder- und Jugendarbeit [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 07.06.2021 [Zugriff am: 23.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/613

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