Kinder- und Jugendpsychiatrie
Prof. Dr. Christopher Romanowski-Kirchner
veröffentlicht am 10.06.2025
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein Arbeitsfeld der psychiatrischen Versorgung sowie eine eigenständige fachärztliche Profession und Disziplin. Sie befasst sich mit der Diagnostik, Behandlung und Prävention psychischer, psychosomatischer und entwicklungsbedingter Störungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Zum Begriff
- 3 Geschichtliche Entwicklung
- 4 Epidemiologie
- 5 Ätiologie, Schutz- und Risikofaktoren
- 6 Sozialrechtliche Einordnung zentraler Aufgaben
- 7 Spezifische Störungs- und Behandlungsperspektiven
- 8 Grundlegende Behandlungssettings
- 9 Behandlungsverfahren
- 10 Klassifikation von Störungsbildern des Kindes- und Jugendalters
- 11 Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen
- 12 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP) ist eine relativ junge medizinische Fachdisziplin. Sie beinhaltet die Diagnostik, Therapie und Vorbeugung psychischer, psychosomatischer und entwicklungsbedingter Störungen bei jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr. Dabei berücksichtigt sie biologische, psychologische und soziale Faktoren und arbeitet eng mit Fachkräften aus verschiedenen Bereichen zusammen. Die Versorgung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann sowohl in ambulanten als auch (teil-)stationären Settings erfolgen. Die sozialrechtliche Basis bilden neben dem SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch), das SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) und das SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch).
2 Zum Begriff
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP) stellt eine relativ junge medizinische Fachdisziplin und ein heilkundliches Praxisfeld dar. Die Bundesärztekammer (2023, S. 207) formuliert folgende fachärztliche Definition:
„Das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation psychischer, psychosomatischer und entwicklungsbedingter Erkrankungen oder Störungen sowie psychischer und sozialer Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter und bei Heranwachsenden auch unter Beachtung ihrer Einbindung in das familiäre und soziale Lebensumfeld“.
Diese Definition betont die Kernaufgaben Diagnostik, Prävention und Behandlung im Kontext von Erkrankungen und Störungen auf Basis oder unter relevanter Beteiligung des psychischen Systems. Außerdem verweist sie auf die Begrenzung der Zuständigkeit auf die Altersspanne bis zum 21. Lebensjahr (i.d.R.) sowie auf ein bio-psycho-soziales Störungsverständnis, dass sich in der Praxis der KJPP im diagnostischen Blick und der Interventionsorientierung zeigt (multiaxiale Diagnostik und Therapieorientierung an Person und Umfeld).
Dabei lässt sich die KJPP wie jegliches Feld der Medizin als auf die Profession bezogene, anwendungsorientierte Disziplin und als Handlungswissenschaft beschreiben, die sich auch auf unterschiedliche Grundlagenwissenschaften bezieht. Ihre Eigenständigkeit (z.B. gegenüber der allgemeinen Biologie, Chemie, Psychologie etc.) behauptet sie demnach im Anwendungsbezug, d.h. als Profession mit dem Ziel der Prävention, Heilung oder Linderung von krankheitswertigen Störungen (Schütze 2021, S. 92 ff.).
Die „Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V.“ (DGKJP) bildet in Deutschland die relevante medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft (dgkjp.de), die sich unter anderem als Teil der „Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.“ an der Entwicklung entsprechender Behandlungsleitlinien beteiligt.
Besondere Relevanz erfährt die KJPP durch die epidemiologische Feststellung einer „neuen Morbidität“ (Ravens-Sieberer et al. 2007, S. 871). Beschrieben wird damit die zunehmende quantitative Relevanz psychischer Störungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Verhältnis zu körperlichen Erkrankungen seit den 1960er-Jahren.
3 Geschichtliche Entwicklung
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde erst in den 1960er-Jahren als „Fachdisziplin mit eigener fachärztlicher Ausbildung“ (DuBois 2004, S. 421) etabliert. Der Facharzttitel wurde seit 1968/69 anerkannt, wobei die ersten Professuren in der DDR 1959 und in der BRD 1963 eingerichtet wurden (Fangerau und Oohmen-Halbach 2024, S. 759).
3.1 Anfänge der Disziplin
Trotz dieser späten Entwicklung reicht die Auseinandersetzung mit psychischen Störungen im Kindesalter weiter zurück. Wie Nissen (2005, S. 41 ff.) in seiner Kulturgeschichte seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen detailliert herausarbeitet, kann eine Art fachliche Auseinandersetzung (mindestens) bis ins 16. Jahrhundert nachvollzogen werden. Ähnliche Verhaltensphänomene sind bereits in früheren Epochen belegt, wurden jedoch im Einklang mit dem jeweiligen Wissenschaftsverständnis sehr unterschiedlich gedeutet (a.a.O., S. 26–40).
3.2 Systematisierung und Institutionalisierung
Im 19. Jahrhundert begann man innerhalb der Psychiatrie, Kinder mit psychischen Störungen und Behinderungen vermehrt systematisch als spezifische Gruppe zu betrachten. Dabei spielten auch gesellschaftliche Entwicklungen und Verwerfungen der Industrialisierung eine zentrale Rolle (Fangerau und Oohmen-Halbach 2024, S. 760 f.). Hermann Emminghaus legte mit seiner 1887 erschienenen Publikation „Die psychischen Störungen des Kindesalters“ erste Grundlagen für die Entwicklung einer Kinder- und Jugendpsychiatrie im engeren Sinne, zumal erstmals eine eigene Krankheitslehre des Kindesalters beschrieben wurde (a.a.O., S. 762).
Weiter entstanden Institutionen wie Fürsorgeeinrichtungen und Heime, in denen fürsorgerische Konzepte mit medizinischen und psychologischen (vor allem psychoanalytischen) verbunden wurden. DuBois (2004) spricht ab dem frühen 20. Jahrhundert von einer Zeit der „Konvergenz des pädagogischen und medizinischen Denkens“ (a.a.O., S. 423), die letztlich mit Konzepten von Fritz Redl, Alfred Adler, Gustav Aichhorn, oder Bruno Bettelheim verbunden war. Diese Konzepte sind auch in der Entwicklung der Fürsorgeerziehung, gerade im Heimkontext, bis heute (historisch) relevant (ebd.). Wie Fangerau und Oohmen-Halbach (2024) mit einer Übersicht unterstreichen, ist die reale Entwicklungsgeschichte durch unterschiedliche Bezüge zur Entwicklung „der Fürsorge, der Erziehung, der Medizin und des Rechts“ (a.a.O., S. 760) hochkomplex.
3.3 Entwicklung zwischen 1920 und 1945
Ein entscheidender Meilenstein der Institutionalisierung der KJPP war die Gründung der Deutschen Gesellschaft für Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik im Jahr 1940. Eingeleitet wurden die Entwicklungen spätestens seit den „Richtlinien der Facharztfrage“ des Deutschen Ärztetages von 1924, in dessen Folge gerade Vertreter:innen der Psychiatrie die Kinderpsychiatrie als eigenes Fach konstituieren wollten (a.a.O., S. 764).
Führungspersönlichkeiten dieser kinderpsychiatrischen Fachbewegung spielten in der Folge zuweilen eine zentrale Rolle bei der Ermordung psychisch kranker und behinderter Kinder und Jugendlicher im Kontext der NS-Ideologie von Rassenhygiene und Volksfürsorge (ebd.; Schepker 2017) sowie im Zuge medizinisch-psychiatrischer Experimente, in deren Folge zahlreiche Kinder verstarben (Schmuhl 2017).
3.4 Entwicklungen bis in die 1970er-Jahre
Die Verankerung der Facharztausbildung 1968 in der BRD und der Ausbau universitärer Lehrstühle bildeten weitere Meilensteine der Professionalisierung. In der DDR wurde die Spezialisierung als „Kinderneuropsychiatrie“ 1974 gesetzlich geregelt (Fangerau und Oohmne-Halbach 2024, S. 765). Diese Entwicklungen trugen jeweils zur Schaffung eines strukturierten Versorgungssystems bei, auch wenn die Versorgung psychisch auffälliger Kinder und Jugendlicher bis in die 1970er-Jahre als unzureichend galt und entwürdigende Umgangsformen und Internierungen zum Alltag gehörten (a.a.O., S. 766 ff.).
Die Psychiatrie-Kritik und der Bericht der Enquete-Kommission zur Lage der Psychiatrie (Schlussbericht 1975) brachten schließlich wichtige Impulse zur Verbesserung der Versorgung hin zu einer dezentralen und gemeindenahen Versorgung auch im kinder- und jugendpsychiatrischen Kontext und zur stärkeren Berücksichtigung sozialer Aspekte (ebd.; Schott und Trölle 2006, S. 312 ff.).
4 Epidemiologie
Eine exakte epidemiologische Aussage zu psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter in Deutschland erscheint hinsichtlich der Prävalenz streng betrachtet schwierig. Es ist festzustellen, dass medial zirkulierende Versorgungsdaten, die seit der Jahrtausendwende eine Steigerung von psychiatrischen Diagnosen und beispielsweise diesbezüglichen Krankenhausaufenthalten im Kindes- und Jugendalter zeigen (z.B. DESTATIS 2024a, 2024b), lediglich die Versorgungslage widerspiegeln, jedoch keine objektive Prävalenz in der Gesamtbevölkerung darstellen. Sie geben daher lediglich Aufschluss über die Versorgungsentwicklung, die sich zum Beispiel auch über den Erfolg von Aufklärungskampagnen in Richtung einer Steigerung der Inanspruchnahme therapeutischer Angebote verändern kann.
Dem gegenüber stehen epidemiologische Daten, die aus einer größeren Stichprobe der Allgemeinbevölkerung über Symptomskalen Aufschluss über den allgemeinen Anteil psychischer Auffälligkeiten zu erheben versuchen. Diese Auffälligkeiten stellen jedoch gleichzeitig keine komplexe psychiatrische Diagnose dar und bieten insofern nur einen Näherungswert.
In Deutschland lassen sich hierzu die Daten der BELLA-Studien des Robert Koch-Instituts sowie die COPSY-Studien zu Zeiten während und nach Corona heranziehen (Reiß et al. 2023, S. 731–733). Diese zeigen zunächst einen Rückgang der Gesamtauffälligkeiten zwischen der Ersterhebungswelle (2003-2006) und Erhebungswelle 2 (2009-2012) von ca. 21 % auf ca. 17 %, wobei Angst- und depressive Symptome anstiegen (ebd.). Dieser Prozentsatz blieb über die dritte Erhebungswelle (2014-2017) stabil. Der Anteil stieg jedoch während der Coronapandemie 2020 relativ deutlich auf 30 % und fiel bis Oktober 2022 auf 22,6 % (ebd.).
Dem Postulat eines grundsätzlichen Anstiegs psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen bereits vor der Sondersituation der Pandemie ist insofern mit Vorsicht zu begegnen. So wird in Deutschland eher davon ausgegangen, dass sich die Versorgungslage der Prävalenzlage durch Sensibilisierung für psychische Störungen in den letzten Jahren angenähert hat (Steffen et al. 2019, S. 18–20). Das heißt, dass mehr Betroffene Hilfe in Anspruch nehmen. Die Weiterentwicklung der psychischen Auffälligkeiten infolge der Corona-Situation muss nach einem teilweisen Rückgang weiter beobachtet werden.
5 Ätiologie, Schutz- und Risikofaktoren
Es ist im Sinne eines modernen bio-psycho-sozialen Verständnisses menschlicher Entwicklung heute unstrittig, dass das individuelle Risiko zur Entwicklung einer psychischen Störung durch ein komplexes Zusammenspiel aus genetisch-biologischen Prozessen und Erfahrungsbedingungen der sozialen und materiellen Umwelt entsteht, die zirkulär mit komplexen Prozessen auf der psychischen Prozessdimension (Kognitionen – Emotionen – Verhalten) verbunden sind.
Schutz- und Risikofaktoren finden sich in diesem Verständnis auf all diesen Ebenen (Fröhlich-Gildhoff und Rönnau-Böse 2019, S. 20 ff.). So zeigen sich beispielsweise im komplexen Konstrukt sozialer Unterstützung (Nestmann 2010) emotional tragfähige soziale Beziehungen seit den Anfängen der Resilienzforschung (Werner 1993) bis heute als hochpotenter Schutzfaktor, während andersherum ein soziales Isolationsgefühl als Risikofaktor zu werten ist (Waldinger und Schulz 2023). Darüber hinaus lassen sich studienübergreifend Risikofaktoren auf der Makroebene ungleicher Lebensbedingungen finden, die mit chronischem Belastungserleben einhergehen, etwa das Aufwachsen in relativer Armut (Klasen et al. 2017). Die soziale Lage und die damit einhergehende Ressourcenlage tangieren die Risikoverteilung für die Entwicklung psychischer Störungen erheblich.
Solche multidimensionalen Herausforderungen lassen sich kaum allein über verhaltensbezogene Programme bearbeiten. So scheint die Verbesserung der Lebenssituation und der sozialen Einbindung über soziale Vernetzungsarbeit sowie längerfristige Entwicklung von Beziehungsmöglichkeiten wichtig für eine nachhaltige Entwicklung gelingender Bewältigungslagen (Gahleitner 2017, S. 273 ff.). Es kommt insofern nicht nur auf kognitive sowie emotionale Prozesse und Zustände an, sondern auf die Möglichkeitsbedingungen konkreter Umwelten, die schützende Denk- und Handlungsprozesse langfristig wirksam werden lassen.
Mit einem multiaxialen Diagnoseverständnis und zumeist multimodalen Behandlungsgrundsätzen trägt die KJPP diesem Umstand des Einflusses psycho-sozialer Faktoren bei der Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen in besonderem Maße Rechnung.
6 Sozialrechtliche Einordnung zentraler Aufgaben
6.1 SGB V
Eine zentrale, sozialrechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendpsychiatrie stellt das SGB V dar, da psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungen als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind und somit von den Krankenkassen finanziert werden (Meysen und Fegert 2024, S. 634 f.).
Neben der medizinischen Behandlung im Rahmen des SGB V sind jedoch auch weitere Bereiche von Bedeutung.
6.2 SGB VIII
Nach § 35a SGB VIII kann Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung gewährt werden. Die kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik spielt hierbei eine konstitutive Rolle, da sie maßgeblich zur Feststellung der seelischen Behinderung im diagnostischen Verfahren beiträgt.
6.3 SGB IX
Wenn psychische Störungen in einer bio-psycho-sozialen Gesamtproblematik mit körperlichen oder geistigen Behinderungen verbunden sind, können vorrangig Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem SGB IX greifen. Die KJPP ist in diesem Kontext insbesondere bei der Bedarfsermittlung (§ 13 SGB IX) sowie der diesbezüglichen Begutachtung (§ 17 SGB IX) eingebunden.
Während das SGB V als primäres „Referenzsystem“ für die medizinisch-psychiatrische Versorgung gilt (ausführlich Meysen und Fegert 2024), kommt der KJPP somit auch eine wichtige interdisziplinäre Rolle in der sozialrechtlichen Diagnostik und Umsetzung von Hilfen nach dem SGB VIII und SGB IX zu.
7 Spezifische Störungs- und Behandlungsperspektiven
Mit Blick auf konkret institutionalisierte Behandlungspraxen lässt sich feststellen, dass sich das bio-psycho-soziale Verständnis im Zusammenhang mit der Entstehung und Aufrechterhaltung von psychischen Störungen in den Behandlungsformen der KJPP zumindest den Beschreibungen nach deutlich niederschlägt. So gelten eine multiaxiale Diagnostik (Remschmidt, Schmidt und Poustka 2017; Schmidt 2020), die eine Abklärung der sozialen Faktoren beinhaltet, und eine multimodale Therapie als typisch für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie (vgl. S3-Leitlinien zu unterschiedlichen Störungsbildern des Kindes- und Jugendalters).
Ebenso ist die Entwicklungspsychologie der Kindheit und Jugend besonders relevant für Diagnostik und Therapie. Sie ermöglicht die Unterscheidung zwischen altersgerechten Entwicklungsverläufen und pathologischen Abweichungen (Thyen und Konrad 2024). Zudem liefert sie essenzielle Grundlagen für therapeutische Interventionen, indem sie zeigt, wie sich kognitive, emotionale und soziale Fähigkeiten in verschiedenen Altersstufen entwickeln (Döpfner 2024). Therapieansätze müssen dem Entwicklungsstand angepasst sein – etwa durch spielerische Methoden im Kindesalter (Weinberger 2015). Ein tiefgehendes entwicklungspsychologisches Verständnis ist daher unerlässlich, um wirksame und nachhaltige Behandlungsstrategien zu gestalten.
Neben der Behandlung der psychischen Ebene (Psychotherapie) und biologischen Ebene (Pharmakotherapie) wird die psychosoziale Situation der Betroffenen berücksichtigt. Dazu gehören die Beratung von Angehörigen sowie die Kooperation mit sozialen Einrichtungen, um Schutzfaktoren zu stärken und Risiken zu minimieren. Je nach Bedarf geschieht dies durch gemeinsame Netzwerkarbeit oder vermehrt auch durch eigene aufsuchende Ansätze (Böge 2024; vgl. auch Aufsuchende Jugendarbeit). In einem multimodalen Gesamtkonzept spielen neben medizinischen auch soziale und pädagogische Unterstützungsangebote eine wichtige Rolle. Nicht selten ist die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe entscheidend, da psychische Störungen oft mit Erziehungs- und Teilhabeproblemen zusammenhängen (Romanowski-Kirchner 2023a).
8 Grundlegende Behandlungssettings
Die grundsätzliche Organisationsstruktur der Behandlungssettings lässt sich ebenfalls im Sinne des SGB V im Dreiklang von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten beschreiben, wenngleich, je nach regionaler Situation, im Detail unterschiedliche Angebote zwischen diesen Rahmenstrukturen vorzufinden sind. Innerhalb dieser werden dann in unterschiedlichem Maße das „familiäre und soziale Lebensumfeld“ (BÄK 2023, S. 207) einbezogen.
Die klassischen Versorgungsformen ambulanter, teilstationärer und stationärer Angebote werden durch spezialisierte und ergänzende Settings wie mobile Dienste oder Krisendienste erweitert, um bedarfsgerechte Antworten auf konkrete Probleme zu bieten (Warnke 2021).
8.1 Ambulante Versorgung
Die ambulante Versorgung ist der niedrigschwelligste Zugang zur Kinder- und Jugendpsychiatrie und findet hauptsächlich in kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen sowie Praxen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder psychiatrischen Ambulanzen statt. Sie umfasst Diagnostik, Beratung, Psychotherapie und im Falle psychiatrischer Praxen bei Bedarf medikamentöse Behandlung. Diese Form der Versorgung richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen, die zumindest so stabil sind, dass deren Behandlung im gewohnten sozialen Umfeld erfolgen kann. Ein Vorteil der ambulanten Betreuung ist die Möglichkeit, den gewohnten Alltag beizubehalten und darin befindliche psycho-soziale Ressourcen zu nutzen.
8.2 Teilstationäre Versorgung
Die teilstationäre Versorgung schließt die Lücke zwischen ambulanten und stationären Angeboten und wird insbesondere über Tageskliniken angeboten, regelhaft angeschlossen an Kliniken. Patient:innen verbringen zumeist von Montag bis Freitag den Tag in der Einrichtung und kehren anschließend in ihr Zuhause zurück. Die Betreuung ist ähnlich der stationären Versorgung interdisziplinär und umfasst psychotherapeutische, medizinische sowie sozial- und sonderpädagogische Angebote. Ziel ist es, eine intensive Therapie zu bieten, ohne das soziale Umfeld vollständig zu verlassen. Diese Form eignet sich für mittelschwere bis schwerere Störungsgrade, die mehr stabilisierendes Milieu voraussetzen, und bietet ggf. auch eine gute Vorbereitung auf den Übergang in die ambulante Versorgung. Allerdings ist dieses Setting mit organisatorischen Herausforderungen für die Familien verbunden.
8.3 Stationäre Versorgung
Die stationäre Versorgung bietet die intensivste Form der Behandlung und findet in psychiatrischen Kliniken oder Fachabteilungen statt. Im Normalfall handelt es sich um offene Stationen mit „einer Einheit geschlossen geführter Intensivstationen“ (Warnke 2021, S. 83). Hier erhalten Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen Störungen oder akuter Selbst- oder Fremdgefährdung (geschlossene Einheit) eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Neben intensiver Psychotherapie und strukturierter Tagesgestaltung umfasst das stationäre Setting auch schulische Angebote (Schule für Kranke) und Freizeitaktivitäten. Die Vorteile liegen in der umfassenden Betreuung und der Möglichkeit, akute Krisen zu bewältigen. Jedoch sind die hohen Kosten, die potenzielle Stigmatisierung durch den Klinikaufenthalt und die Herausforderungen beim Übergang in weniger intensive Settings zu beachten.
8.4 Spezielle Versorgungsmodelle
Ergänzend zu den klassischen Settings gibt es spezielle Versorgungsmodelle. Eine besondere Form aufsuchender Arbeit, die gerade im Kontext von Heranwachsenden und Familien eine zentralere Rolle spielen kann, sind Home-Treatment-Modelle (Böge 2024). Durch die Tätigkeit im konkreten lebensweltlichen Bezug ergibt sich gerade in solchen Konstellationen ein relevantes Tätigkeitsfeld für Sozialpädagog:innen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie ein Möglichkeitsraum direkter Kooperation mit der Jugendhilfe als sozialpädagogischem Feld der Expertise lebensweltorientierter Unterstützung. Zu klären ist dann, je nach konkreter Gestaltung im regionalen Kontext, die exakte Abgrenzung konkreter Handlungen zwischen beiden Hilfesystemen.
9 Behandlungsverfahren
9.1 Behandlungsverfahren in Deutschland
Die zentralen Behandlungsverfahren in allen Settings der KJPP sind die Psychotherapie als psychologisches Therapieverfahren sowie die Psychopharmakotherapie. In Deutschland übernehmen die Krankenkassen bestimmte wissenschaftlich anerkannte Verfahren, die entsprechend in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie angeboten werden.
Psychotherapeutisch tätig sein dürfen gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ausschließlich:
- approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen,
- Psychologische Psychotherapeut:innen sowie
- Psychiater:innen mit einer zusätzlichen Fachkunde in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Psychopharmakotherapien können ausschließlich durch Mediziner:innen verordnet und überwacht werden.
9.2 Weitere Behandlungsverfahren
Wie auch in der allgemeinen Psychotherapiedebatte in Deutschland bleibt die Frage der Berechtigung der aktuell anerkannten Verfahren (Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und seit Kurzem Systemische Psychotherapie) umstritten. Kritiker:innen argumentieren, dass international betrachtet auch andere Verfahren ausreichende Wirksamkeitsnachweise erbracht haben und Deutschland mit seiner aus nicht-fachlichen Gründen stark begrenzten Zulassung von Therapieverfahren relativ isoliert dasteht (Kriz 2023). In Österreich und der Schweiz zeigt sich aufgrund einer anderen Geschichte der Psychotherapie-Institutionalisierung eine breitere Anerkennung verschiedener Therapieschulen.
9.3 Rolle der Sozialen Arbeit
9.3.1 (Teil-)stationär
Insbesondere in stationären und teilstationären Einrichtungen sowie Ambulanzen ist ein multimodales Behandlungskonzept die Regel. Neben Ärzt:innen sind hier u.a. Psycholog:innen, Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, (Sozial-)Pädagog:innen, Erzieher:innen, Krankenpfleger:innen und andere Therapeut:innen für das umfassende Angebot zuständig (G-BA 2025, S. 6–7). Darüber hinaus sind (Sonder-)pädagog:innen für die Beschulung in den Kliniken zuständig.
Sozialpädagog:innen übernehmen im Behandlungsalltag der Klinik insbesondere soziale Förderangebote und Trainings sowie z.B. die Angehörigenberatung. Im Sozialdienst koordinieren sie zudem Kooperationen, Übergänge und die Nachsorge, sind dabei aber eher auf Vernetzung ohne lebensweltliche Begleitung spezialisiert (z.B. die Ausführungen in Höwler 2020, S. 75; Fegert, Kölch und Grimm 2020, S. 649–650).
Innerhalb der Klinik bleibt das sozialarbeiterisch-sozialpädagogische Tätigkeitsprofil insofern relativ eingeschränkt. Genuin sozialarbeiterische Perspektiven lebensweltorientierter Beratung und Begleitung, also die vorrangig alltagsbezogenen, sozialpädagogisch-sozialtherapeutischen Angebote über reine Koordination hinaus (außerhalb der Klinik), müssen in der Regel arbeitsteilig über Kooperationsprozesse mit der Jugendhilfe organisiert werden. Innerhalb der Institution KJPP bringen Sozialpädagog:innen im Rahmen der multiaxialen Diagnostik ihre Expertise in Form diagnostischer Aufgaben zur sozialen Situation ein.
Trotz der Multimodalität innerhalb des Behandlungssettings der KJPP bleibt die Zusammenarbeit mit psychosozialen Angeboten in der Lebenswelt der Betroffenen, insbesondere mit der Kinder- und Jugendhilfe, essenziell. Die medizinische Ausrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie kann diese Funktion nicht ersetzen. Entscheidend für den Zugang zu den Angeboten der KJPP bleibt die Diagnose „Störung im Sinne der ICD-Kategorien“.
9.3.2 Ambulant
In ambulanten Einzelpraxen für Psychotherapie erfolgt multimodales Arbeiten ebenso über Kooperationen, beispielsweise mit psychiatrischen Ambulanzen oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
10 Klassifikation von Störungsbildern des Kindes- und Jugendalters
Wenngleich insbesondere im disziplinären Forschungskontext das DSM-V (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) hohe Relevanz besitzt, stützt sich die Kinder- und Jugendpsychiatrie in der deutschen Versorgung bei Diagnostik und Therapie auf die Klassifikationen des ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) bzw. zukünftig des ICD-11, welches eine strukturierte Einteilung anerkannter Störungsbilder bietet.
Dabei ist festzustellen, dass das ICD-10 noch eine Unterscheidung der Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend bietet (F90-98), während diese in der kommenden Revision (ICD-11) aufgehoben ist. Gleichwohl konnten auch bisher alle anderen Störungsbilder mit unterschiedlicher Relevanz eine Rolle in Kindheit und Jugend spielen. Dies gilt beispielsweise für depressive Episoden, denen mit Verweis auf die Versorgungsdaten spätestens im Jugendalter eine gewisse statistische Bedeutung zukommt (Resch und Parzer 2024). Andersherum sind Diagnosen im Erwachsenenalter bei Störungsbildern möglich, die qua Definition in Kindheit und Jugend beginnen, wie man am jüngeren Diskurs um die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung im Erwachsenenalter sieht (Heine und Exner 2021).
10.1 ICD-10
Unter den spezifischen Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend finden sich im ICD-10, jeweils in Unterkategorien unterteilt:
- Hyperkinetischen Störungen (F90)
- Störungen des Sozialverhaltens (F91)
- Kombinierte Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen (F92)
- Emotionale Störungen des Kindesalters (F93, z.B. phobische Störung des Kindesalters)
- Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in Kindheit und Jugend (F94, z.B. Bindungsstörungen)
- Ticstörungen (F95)
- Andere Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend (F98, z.B. nicht organische Enuresis und Enkopresis)
- die Restkategorie der nicht näher bezeichneten emotionalen und Verhaltensstörungen mit Beginn in Kindheit und Jugend
Das ICD-10 (Version GM 2025) klassifiziert psychische und Verhaltensstörungen im Kapitel V (F). Die übliche multiaxiale Diagnostik bei psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter erhebt die bio-psycho-soziale Gesamtsituation über 6 Achsen (Remschmidt, Schmidt und Poustka 2017):
- Achse I – Klinisch-psychiatrisches Syndrom: Erfassung der Hauptdiagnosen gemäß ICD-10 Kapitel V (F), mit Ausnahme der Intelligenzminderung (F7) und der umschriebenen Entwicklungsstörungen (F8)
- Achse II – Umschriebene Entwicklungsstörungen: Erfassung spezifischer Entwicklungsstörungen, die deutlich vom allgemeinen Entwicklungsniveau des Kindes oder Jugendlichen abweichen, wie z.B. Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) oder expressive Sprachstörung (F80.1)
- Achse III – Intelligenzniveau: Bestimmung des Intelligenzgrades anhand standardisierter Tests oder klinischer Einschätzung, klassifiziert nach ICD-10 (z.B. F70 für leichte Intelligenzminderung)
- Achse IV – Körperliche Symptomatik: Dokumentation relevanter körperlicher Erkrankungen oder Zustände, die für die psychische Gesundheit von Bedeutung sein könnten
- Achse V – Assoziierte aktuelle abnorme psychosoziale Umstände: Erfassung von psychosozialen Belastungsfaktoren, die die Entwicklung oder das Verhalten beeinflussen, wie familiäre Konflikte, schulische Probleme oder soziale Isolation
- Achse VI – Globale Beurteilung des psychosozialen Funktionsniveaus: Einschätzung des aktuellen psychosozialen Funktionsniveaus des Kindes oder Jugendlichen, um den Schweregrad der Beeinträchtigung im Alltag festzustellen
10.2 ICD-11
Die 11. Revision des ICD hebt die Kategorie der Störungsbilder mit Beginn in Kindheit und Jugend auf und kategorisiert nach Entwicklungsverläufen und Symptomdimensionen. Ein bekanntes Beispiel dürfte die Einteilung der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung sein (vormals Hyperkinetische Störung), die aufgrund der aktuellen Annahme, dass es sich um eine neurologische Entwicklungsstörung handelt, die in unterschiedlicher Ausprägung als solche persistiert und nicht spontan remittiert, in diesen Bereich kategorisiert wurde (Daseking und Koglin 2022).
Die folgende Tabelle zeigt eine beispielhafte Gegenüberstellung der bisherigen Hauptkategorien F90-98 (ohne Unterkategorien bzw. ebenfalls nur beispielhaft) mit der Einteilung im ICD-11. Über die Codes wird deutlich, dass einzelne Störungsbilder in andere Hauptkategorien eingeordnet wurden:
ICD-10 Code | ICD-10 Bezeichnung | ICD-11 Code | ICD-11 Bezeichnung |
---|---|---|---|
F90 | Hyperkinetische Störungen | 6A05 | Aufmerksamkeitsdefizit-/​Hyperaktivitätsstörung (ADHS) |
F91 | Störungen des Sozialverhaltens | 6C90 | Störungen des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten |
F92 | Kombinierte Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen | 6C91 | Störungen des Sozialverhaltens mit oppositionellem, trotzigem Verhalten |
F93 | Emotionale Störung des Kindesalters | z.B. 6B05 | Trennungsangststörung |
z.B. 6B03 | Phobische Angststörung | ||
F94 | Störung sozialer Funktionen mit Beginn der Kindheit | z.B. 6B06 | Selektiver Mutismus |
z.B. 6B44 | Reaktive Bindungsstörung | ||
F95.0 | Vorübergehende Ticstörung | 8A05 | Primäre Tics oder Ticstörung |
F98.0 | Nichtorganische Enuresis | 6C00 | Enuresis (nichtorganisch) |
F98.1 | Nichtorganische Enkopresis | 6C01 | Enkopresis (nichtorganisch) |
F98.2 | Fütterstörung im frühen Kindesalter | 6B8 | Fütter- oder Essstörungen in eigenem Kapitel |
F98.3 | Pica im Kindesalter | 6B81 | Pica |
10.3 Kritische Betrachtung der Klassifikationen
Die Auseinandersetzung mit der Klassifikation psychischer Störungen und der Frage nach einer Grenze zwischen Pathologie und „lediglich“ auffälligen Verhaltensweisen spielt auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Rolle (Heinz 2013).
Kritische Aspekte sind dabei Kulturabhängigkeiten in den Grenzziehungen in Verbindung mit Etablierungslogiken des Wissenschafts- und Medizinsystems (Sachser und Plener 2024, S. 360; Resch 2024, S. 244–247). So müssen auch Nachbarprofessionen der Medizin für das Verständnis entsprechender Kategorien erfassen, dass psychische Störungen jenseits klar definierbarer physiologisch-neurologischer Erkrankungen oder Verletzungen auf einer wissenschaftlichen Wahrnehmung komplexer, „abweichender“ Erlebens-Verhaltens-Muster beruhen, die nicht nur statistisch auffällig sind, sondern darüber hinaus mit erheblichen Lebensbewältigungs- bzw. Entwicklungsproblemen und subjektiven Leidzuständen einhergehen müssen (Resch 2024, S. 244).
Aktuelle Klassifikationen und Grenzen psychischer Störungen stellen so wesentlich stärker als z.B. physiologische Verletzungen (z.B. Beinbruch) immer ein vorläufiges Ergebnis eines Fachdiskurses dar, der nie völlig frei von gesellschaftlichen Entwicklungen sein kann.
Mittlerweile setzt sich im wissenschaftlichen Kontext eher ein dynamisches Modell psychischer Störungen durch, bei dem Symptome nicht bloß Indikatoren eines übergeordneten Konstrukts sind – d.h. spezifische Symptome werden als Anzeichen für das Vorliegen dieser einen Störung als vorhandene, aber nicht direkt beobachtbare Entität gedeutet. Vielmehr werden Symptome, auch in ihrer wechselseitigen Beeinflussung, pragmatisch als störungsbezogen analytisch abgrenzbare, aber verbundene und dynamische Phänomene konzipiert (Sachser und Plener 2024, S. 372).
11 Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen
Zu den drängendsten Herausforderungen der 2020er-Jahre gehört auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Fachkräftemangel, der, wenngleich regional sehr unterschiedlich, Versorgungsqualitäten und -möglichkeiten beeinflusst (Psychotherapeutenkammer NRW 2024).
Während Aufklärungskampagnen die Versorgungslage der letzten Jahre mutmaßlich verbessert haben, hat die Psychiatrie im Allgemeinen weiterhin mit dem Problem der Stigmatisierung Betroffener zu tun, die grundsätzliche Zielbereiche psychiatrisch-psychotherapeutischen Handelns konterkarieren können (Rüsch 2021, S. 67 ff.) – nicht zuletzt durch immer wieder aufflammende Berichterstattungen über psychische Erkrankungen im Kontext gewalttätiger Extremereignisse (Finzen 2013, S. 81 ff.). Diese Herausforderungen werden seit Längerem auch innerdisziplinär thematisiert und bearbeitet (ebd.).
Im Spektrum weiterer erwartbarer Herausforderungen steht die Notwendigkeit der steten Anpassung von Behandlungsangeboten an sich verändernde Problemlagen. Das bekannteste Beispiel dürften nicht-stoffgebundene Abhängigkeitserkrankungen im Kontext digitaler Geräte darstellen (Orth und Merkel 2020). Zumindest für Computerspielsucht gibt es seit einiger Zeit Behandlungsangebote. Weitere Formen bedürfen zunächst weiterer Forschung und Anerkennung. Diese Angebote müssen insofern innovativ sein, als althergebrachte Orientierungen der Behandlung, etwa zur Abstinenz bei Abhängigkeit, konzeptionell so weiterentwickelt werden, dass Lebensbewältigung in einer digitalisierten Gesellschaft möglich wird. S1-Leitlinien, die zumindest einen Expert:innenkonsens darstellen, kommen mittlerweile zu einem sehr differenzierten Bild zwischen Abstinenzmöglichkeiten in einzelnen Bereichen und dem Ziel einer Reduktion bzw. einer kontrollierten Nutzung (DG-Sucht 2024).
Durch digitale Entwicklungen werden aber auch neue Behandlungsformate möglich, die die Zugänge für einzelne Kinder und Jugendliche verbessern können. Ebenso spielen digitalisierte Applikationen zunehmend eine Rolle für Präventionsangebote oder als Zusatzmodul zur Unterstützung traditioneller Therapien (Romanowski-Kirchner 2023b).
Aufgrund der hohen Relevanz der sozialen Situation für ein gesundes Aufwachsen bleibt die Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren eigenständigen Perspektiven und Hilfelogiken eine stete Herausforderung – und zugleich eine zentrale Voraussetzung für gelingende Unterstützungsprozesse.
12 Quellenangaben
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Verfasst von
Prof. Dr. Christopher Romanowski-Kirchner
Professur für „Kasuistik und Methoden der Sozialen Arbeit“ an der Hochschule Coburg (Fakultät Soziale Arbeit)
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