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Kinderbildungsgesetz (NRW)

Dr. Lisa Jares

veröffentlicht am 25.07.2023

Abkürzung: KiBiz

Amtlicher Name: Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) - Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -

Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Rechtlicher Disclaimer: Herausgeberin und Autor:innen haften nicht für die Richtigkeit der Angaben. Beiträge zu Rechtsfragen können aufgrund geänderter Rechtslage schnell veralten. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.

Das Kinderbildungsgesetz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.

Das mit dem 01. August 2008 in Kraft getretene „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ (KiBiz), welches das ehemals geltende „Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder“ (GTK) ablöste, hat zum Ziel den Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung zu stärken.

Informationen im Internet

Verfasst von
Dr. Lisa Jares
Pädagogische Fachberaterin für Kindertageseinrichtungen, Lehrbeauftragte an verschiedenen Hochschulen in kindheitspädagogischen Studiengängen und Redakteurin des frühpädagogischen Fachportals ErzieherIn.de.
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Zitiervorschlag
Jares, Lisa, 2023. Kinderbildungsgesetz (NRW) [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 25.07.2023 [Zugriff am: 03.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/27894

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Kinderbildungsgesetz-NRW

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