Kinderbildungsgesetz (NRW)
Dr. Lisa Jares
veröffentlicht am 25.07.2023
Das Kinderbildungsgesetz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.
Das mit dem 01. August 2008 in Kraft getretene „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ (KiBiz), welches das ehemals geltende „Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder“ (GTK) ablöste, hat zum Ziel den Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung zu stärken.
Informationen im Internet
- Gesetzestext
- Informationen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Verfasst von
Dr. Lisa Jares
Redakteurin des frühpädagogischen
Fachportals ErzieherIn.de, Pädagogische
Fachberaterin für Kindertageseinrichtungen und Lehrbeauftragte an verschiedenen
Hochschulen in kindheitspädagogischen Studiengängen
Website
Mailformular
Es gibt 25 Lexikonartikel von Lisa Jares.
Zitiervorschlag
Jares, Lisa,
2023.
Kinderbildungsgesetz (NRW) [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 25.07.2023 [Zugriff am: 03.12.2023].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/27894
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Kinderbildungsgesetz-NRW
Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.