Kinderbildungsgesetz (NRW)
Dr. Lisa Jares
veröffentlicht am 25.07.2023
Das Kinderbildungsgesetz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.
Das mit dem 01. August 2008 in Kraft getretene „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ (KiBiz), welches das ehemals geltende „Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder“ (GTK) ablöste, hat zum Ziel den Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung zu stärken.
Informationen im Internet
- Gesetzestext
- Informationen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Verfasst von
Dr. Lisa Jares
Pädagogische Fachberaterin für Kindertageseinrichtungen, Lehrbeauftragte an verschiedenen Hochschulen in kindheitspädagogischen Studiengängen und Redakteurin des frühpädagogischen Fachportals ErzieherIn.de.
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Zitiervorschlag
Jares, Lisa,
2023.
Kinderbildungsgesetz (NRW) [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 25.07.2023 [Zugriff am: 03.10.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/27894
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