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Kinderpflegerin, Kinderpfleger

Angélique Gessler

veröffentlicht am 16.07.2021

Kinderpfleger/​innen befassen sich mit der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kleinkindern und Kindern im frühen Schulalter. Sie arbeiten oftmals in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kinderkrippe, Kindertageseinrichtung, Hort). Dort sind sie in der Regel als Ergänzungs- oder Assistenzkräfte angestellt und unterstützen die pädagogischen Fachkräfte wie Erzieher/​innen oder Sozialpädagogen/​-innen bei ihrer Arbeit.

Überblick

  1. 1 Bezeichnungen
  2. 2 Berufsfelder und Tätigkeiten
  3. 3 Zugangsvoraussetzungen
  4. 4 Ausbildungsinhalt und -ablauf
  5. 5 Unterschiedliche Abschlüsse
  6. 6 Berufsrecht
  7. 7 Arbeitsmarkt
  8. 8 Geschichtliche Entwicklung
  9. 9 Berufsverbände
  10. 10 Quellenangaben
  11. 11 Informationen im Internet

1 Bezeichnungen

Kinderpfleger/​innen werden aktuell (Stand 2021) nur in acht Bundesländern ausgebildet. Die Berufsbezeichnung lautet „staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ oder „staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in“ (Baden-Württemberg, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern). In den anderen Bundesländern gibt es stattdessen die Ausbildungen zum/r Sozialpädagogischen Assistenten/-in oder zum/r Sozialassistenten/-in, die inhaltlich ähnlich, aber etwas breiter ausgelegt sind und z.B. auch für die Arbeit mit älteren Menschen qualifizieren. Manche Bundesländer bieten diese Berufsausbildungen auch zusätzlich zur Kinderpflegeausbildung an (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021 i.E.). Kinderpfleger/​innen sind nicht zu verwechseln mit Kindertagespflegepersonen (-mütter/-väter) und Kinderkrankenpfleger/​innen.

2 Berufsfelder und Tätigkeiten

Kinderpfleger/​innen finden vor allem Beschäftigung im Bereich der Kinderbetreuung, in Kinderkrippen, Kindertageseinrichtungen, Horten, Ferienangeboten und Heimen, seltener in Kinderkliniken, auf Kinderstationen von Krankenhäusern oder in Privathaushalten. Sie übernehmen erziehende, bildende und betreuende Aufgaben, aber auch pflegerische (Körperpflege, Pflege bei leichten Krankheiten) und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Je nach landesrechtlicher Regelung können die Tätigkeitsbereiche auf bestimmte Berufsfelder oder Altersgruppen eingeschränkt sein (Janssen 2010).

Bezogen auf die Berufsfelder Kindertageseinrichtung und Ganztagsangebote wurde im Jahr 2020 ein gemeinsames „Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen“ beschlossen (KMK 2020a). Unter die Gruppe der sozialpädagogischen Assistenzkräfte werden neben Kinderpfleger/​innen auch Sozialpädagogische Assistenten/​-innen und Sozialassistenten/​-innen gefasst. Dieses Qualifikationsprofil ergänzt die „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (KMK 2020b). Es orientiert sich zum einen an der Formulierung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), zum anderen an den Aufgaben der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern (gemäß § 22 SGB VIII). Das einheitliche Qualifikationsprofil soll zu einer größeren Vergleichbarkeit der landesspezifisch geregelten Ausbildungsgänge auch aufseiten der Arbeitgeber führen.

Im Qualifikationsprofil werden folgende sechs Handlungsfelder aufgeführt:

  1. „Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln,
  2. Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten,
  3. Gruppen pädagogisch begleiten,
  4. Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten,
  5. Übergänge mitgestalten,
  6. Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen“ (KMK 2020a, S. 6 f.).

3 Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung zum/r Kinderpfleger/in erfolgt an den Berufsfachschulen für Kinderpflege (auch Berufskollegs), die zum Schulberufssystem gehören. Die Berufsausbildung ist damit nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern untersteht der Kultushoheit und wird in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Dies betrifft auch die Zugangsvoraussetzungen. Die Ausbildung setzt in allen acht Bundesländern, in denen sie aktuell angeboten wird, mindestens einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss voraus (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021 i.E.), z.T. mit bestimmten Notengrenzen. Dies unterscheidet die Kinderpflegeausbildung von der Sozialassistenzausbildung, die in der Mehrheit einen Mittleren Schulabschluss voraussetzt (ebd. i.E.). Falls die Muttersprache nicht Deutsch ist oder nur ein ausländisches Bildungszertifikat vorliegt, müssen Bewerber/​innen oftmals zudem ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. Darüber hinaus ist es meist notwendig, einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen. In einzelnen Bundesländern ist auch ein Nachweis über einen Platz für den praktischen Ausbildungsteil vorzulegen oder es darf generell eine bestimmte Altersgrenze zu Ausbildungsbeginn nicht überschritten werden (Gessler et al. 2018).

4 Ausbildungsinhalt und -ablauf

Die vollzeitschulische Berufsausbildung zum/r Kinderpfleger/in dauert i.d.R. zwei Jahre, in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg jedoch drei Jahre (inklusive einem Jahr Berufspraktikum), und führt zu einem ersten Berufsabschluss auf Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). In manchen Bundesländern wird die Ausbildung auch in Teilzeit angeboten und dauert dann entsprechend länger (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021 i.E.).

Es gibt in Deutschland aktuell insgesamt 225 Berufsfachschulen, an denen die Kinderpflegeausbildung angeboten wird. Besonders verbreitet ist die Ausbildung in Bayern und Nordrhein-Westfahlen, wo sie eine lange Tradition hat. Im Schuljahr 2019/20 haben deutschlandweit rund 10.000 Schüler/innen die Ausbildung begonnen. Dies entspricht in etwa der Anzahl des Schuljahres 2007/08. Im Gegensatz zur Ausbildung zum/r Sozialassistenten/-in bzw. zum/r Sozialpädagogischen Assistenten/-in, bei der sich die Anfänger/innenzahlen seit der Einführung des Ausbildungsgangs Anfang der 2000er Jahre positiv entwickeln, stagnieren die entsprechenden Zahlen in der Kinderpflegeausbildung seit einigen Jahren (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021 i.E.).

Die Kinderpflegeausbildung weist inhaltlich auf niedrigerem Kompetenzniveau deutliche Übereinstimmungen mit der Erzieher/​innenausbildung auf, umfasst aber auch pflegerische und hauswirtschaftliche Inhalte (Janssen 2010). Im „Kompetenzorientierte[n] Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen“ wird als Ziel der jeweiligen Länderlehrpläne „die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten, Selbstständigkeit und Sozialkompetenz zur Bewältigung beruflicher, persönlicher und gesellschaftliche Handlungssituationen“ genannt (KMK 2020a, S. 4). Indem Theorie und Praxis in die Ausbildung integriert werden, sollen die Schüler/innen gleichermaßen „fachwissenschaftliche und berufsrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten“ erlangen, wobei sich das zu erlernende Fachwissen und die Fertigkeiten an den weiter oben genannten Handlungsfeldern orientieren. Lernen soll nach der Methode der „vollständigen sozialpädagogischen Handlung“ ermöglicht werden und die Persönlichkeitsentwicklung durch die eigenverantwortliche Gestaltung des Lernens gefördert werden (ebd., S. 4 f.).

Die Struktur, der Ablauf sowie die konkreten Inhalte der Kinderpflegeausbildung werden wiederum in den landesspezifischen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie Lehrplänen festgelegt. Die Ausbildung gliedert sich generell in einen berufsübergreifenden (allgemeinen) und einen berufsbezogenen (fachtheoretischen und -praktischen) Lernbereich sowie die praktische Ausbildung (Praktikum). Die Praktika können in verschiedenen sozialpädagogischen Praxiseinrichtungen und entweder unterrichtsbegleitend (wöchentlich) oder im Block stattfinden.

In Baden-Württemberg sowie Mecklenburg-Vorpommern folgt auf die zweijährige, überwiegend schulische Ausbildung ein Jahr begleitetes Berufspraktikum, nach dem die staatliche Anerkennung vergeben wird.

5 Unterschiedliche Abschlüsse

Nach erfolgreichem Absolvieren der Kinderpflegeausbildung wird in den meisten Bundesländern der Abschluss „staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ vergeben. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern (nach Berufspraktikum) lautet der Abschluss „staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in“.

Schüler/innen, die die Ausbildung mit der Note 3,0 oder besser abschließen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse (meist Englischkenntnisse), entsprechend einem mindestens fünfjährigen Sprachunterricht oder Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, vorweisen können, erlangen zudem mit dem Kinderpflegeabschluss einen Mittleren Schulabschluss. Abweichend davon wird der Berufsfachschulabschluss in Kinderpflege in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt unmittelbar als Mittlerer Abschluss anerkannt (KMK 2020b). Dieser ist u.a. Zugangsvoraussetzung zur weiterqualifizierenden Erzieher/​innenausbildung an den Fachschulen/​Fachakademien für Sozialpädagogik. Mit dem Erwerb eines höheren Schulabschlusses eröffnen sich für die ausgebildeten Kinderpfleger/​innen aber auch weitere Bildungs- und Berufswege. In einer Studie zeigte sich z.B., dass sich nach dem Abschluss rund ein Viertel der Kinderpfleger/​innen in Bayern und Nordrhein-Westfalen beruflich umorientierte, sich 40 % fachlich weiterqualifizierten und nur etwa ein Drittel im Beruf arbeitete (Otremba und Walcher 2018).

Außerdem gibt es zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die ein breites Themenspektrum abdecken, das z.B. von sprachlicher Bildung über Zusammenarbeit mit Eltern und Familien bis zum Thema Führung/​Leitung reicht. Fort- und Weiterbildungen werden gerade von pädagogischen Fach- und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen oft besucht (Beher und Walter 2012; Buschle und Gruber 2018). In Bayern gibt es z.B. für Kinderpfleger/​innen auch die Möglichkeit, sich in einem neunmonatigen berufsbegleitenden Kurs (plus sechsmonatiger Praxis) zur pädagogischen Fachkraft weiter zu qualifizieren, wobei das Zertifikat nur in Bayern Gültigkeit hat (StMAS 2021).

6 Berufsrecht

Die Berufsausbildung zum/r Kinderpfleger/in wird in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder geregelt. Hier werden neben den Zulassungsvoraussetzungen, dem Aufbau und der Organisation der Ausbildung, Prüfungsmodalitäten etc. auch die Berufstitel aufgeführt, die nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung vergeben werden. Die Kultusministerkonferenz (KMK 2020a) hat sich im „Kompetenzorientierte[n] Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen“ von 2020 erstmalig auch auf eine gemeinsame inhaltliche Linie der einschlägigen sozialpädagogisch ausgerichteten Ausbildungsgänge an Berufsfachschulen geeinigt, die für eine größere Vergleichbarkeit sorgen soll.

Ob und unter welchen Bedingungen Kinderpfleger/​innen in Kindertageseinrichtungen arbeiten dürfen, wird aber jeweils in den landesspezifischen Kitagesetzen und Personalverordnungen geregelt. Hier gibt es deutliche, z.T. historisch gewachsene Unterschiede in den Bundesländern (Gessler et al. 2018).

7 Arbeitsmarkt

Kinderpfleger/in ist ein klassischer Frauenberuf, in dem bis heute fast ausschließlich weibliche Beschäftige arbeiten. Der Großteil der Kinderpfleger/​innen ist im Bereich der Frühen Bildung bzw. der Kindertagesbetreuung tätig (Fuchs-Rechlin und Strunz 2014). Im Jahr 2020 waren etwa zwei Drittel der Tageseinrichtungen für Kinder in freier und ein Drittel in öffentlicher Trägerschaft (Statistisches Bundesamt 2020).

In Kindertageseinrichtungen stellten Kinderpfleger/​innen mit 71.512 (11 %) im Jahr 2020 die zweitgrößte pädagogisch tätige Berufsgruppe nach den Erziehern/​-innen mit 441.724 (65 %) dar (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021 i.E.). Allerdings ist die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Während Kinderpfleger/​innen gerade in Bayern, aber auch in Nordrhein-Westfalen traditionell oft in der Kindertagesbetreuung arbeiten, gibt es einige ostdeutsche Bundesländer, in denen Kinderpfleger/​innen in Kindertageseinrichtungen kaum zu finden sind (WiFF 2021).

Insgesamt bietet der Teilarbeitsmarkt der Frühen Bildung vergleichsweise gute Beschäftigungsbedingungen, was den Umfang, die Befristung und Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse sowie die Entwicklung der Entgelte anbelangt. Die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen ist in diesem Bereich seit Jahren stetig zurückgegangen und lag 2019 bei 9.280, was einer relativen Arbeitslosenquote von 1,1 % entspricht. Im Jahr 2020 sind die Arbeitslosenzahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie jedoch erstmals seit 2013 wieder gestiegen. Grund für die generell positive Entwicklung der letzten Jahre ist der große Fachkräftebedarf, der mit dem massiven Ausbau der Kindertagesbetreuung infolge des seit 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr einhergeht. Die Zahl aller Beschäftigten in der Frühen Bildung ist seit 2006 deutlich angestiegen und hat im Jahr 2020 mit insgesamt rund 785.700 Personen, darunter etwa 675.600 pädagogisch und leitend Tätige, einen neuen Höchststand erreicht (+89 %) (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021 i.E.).

Die Bundesagentur für Arbeit ordnet die Berufsgruppe der Kinderbetreuung und -erziehung gemäß ihren Analysen inzwischen als sogenannten Engpassberuf ein. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass dies vor allem für die Erzieher/​innen und weniger für Kinderpfleger/​innen und andere Assistenzberufe gilt. Insbesondere bei den Erziehern/​-innen ist die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren deutlich gestiegen (Bundesagentur für Arbeit 2020). Prognoserechnungen lassen darauf schließen, dass es vor allem in Westdeutschland auch in den kommenden Jahren einen erhöhten Bedarf an Kita-Fachkräften geben wird (Rauschenbach et al. 2020). Die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die zunehmend ausgebaut werden soll, dürfte zukünftig ebenfalls dazu beitragen.

8 Geschichtliche Entwicklung

Der Kinderpflegeberuf hat eine lange Tradition und gilt seit jeher als klassischer Frauenberuf. Die Entwicklung des Berufs ab dem 19. Jahrhundert hängt eng mit dem Aufkommen der öffentlichen Kinderbetreuung sowie der bürgerlichen Frauenbewegung zusammen. Zudem lässt sie sich nicht getrennt von der Entstehung anderer sozialpädagogischer Berufe, insbesondere des Berufs der Kindergärtner/in (heute Erzieher/in) beschreiben.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden in Deutschland die ersten institutionellen Einrichtungen der Kinderbetreuung, sogenannte Kleinkinderbewahranstalten, etwas später Kleinkinderschulen, Kindergärten und Kinderhorte. Diese Einrichtungen bestanden auch nebeneinander, waren nicht überall gleichermaßen verbreitet und wurden teilweise je nach Region unterschiedlich bezeichnet. Waren vor allem die Kinderbewahranstalten zunächst Teil der Armenfürsorge, ging mit den Kleinkinderschulen bereits eine pädagogische Absicht einher, die eine fachliche Vorbereitung auf die Tätigkeit in diesem Bereich notwendig werden ließ (Konrad 2012). Etwa Mitte der 1830er Jahre richtete der evangelische Theologe Theodor Fliedner (1800–1864) daher einen Ausbildungsgang zur „Kleinkinderlehrerin“ ein. Kurz darauf entwickelte Friedrich Fröbel (1782–1852), der Begründer der Fröbelpädagogik und des Kindergartens, die Berufsausbildung zur „Kindergärtnerin“ (Amthor 2004). Beide gelten somit als wesentliche Wegbereiter der Kleinkindpädagogik und einer fachlichen Ausbildung für den Bereich der Kindertagesbetreuung.

In den Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiteten, abgesehen von der Heimerziehung, von Anfang an nur Frauen, denn diese galten in der traditionell geprägten Gesellschaft „von Natur aus“ als geeigneter und fähiger in der Erziehung und Betreuung von Kindern. Auch die bürgerliche Frauenbewegung sah das so und setzte sich dafür ein. Denn die „,Mütterlichkeit‘ als Profession eröffnete […] vor allem den bürgerlichen Frauen die Möglichkeit, das in ihrem Lebensplan angelegte Spannungsverhältnis zwischen dem ,Beruf des Weibes‘ und dem Wunsch nach Bildung und Erwerbstätigkeit aufzulösen“ (Ebert 2006, S. 106). Die Fröbel-Bewegung, die eng mit der Frauenbewegung verwoben war, änderte daran nichts. Vielmehr wurde das segregierte Rollenverständnis der Geschlechter durch den Beruf der Kindergärtnerin, ebenso wie durch andere Frauenberufe, weiter gestützt, weil sich die exklusive Zuständigkeit der Frau für die Betreuung und Erziehung von Kindern sowohl in als auch außerhalb der Familie darin manifestierte (Ebert 2006). Diese Besinnung auf die „Geistige Mütterlichkeit“ als Berufsprinzip stellt ein bedeutendes Hindernis für den Prozess der Professionalisierung aller pädagogisch ausgerichteten Frauenberufe dar (Ebert 2006, S. 121).

Die Kindergärter/innenseminare dauerten relativ lange und kosteten Geld, weshalb sie „höheren Töchtern“ mit einer breiten Allgemeinbildung vorbehalten waren (Ebert 2006, S. 114). Aus der gemeinsamen Bestrebung des Deutschen Fröbel-Verbandes und des Kindergartenvereins heraus, die Kindergärtner/​innenausbildung formal anzuheben, wurden in Abgrenzung dazu auf formal niedrigerem Niveau bereits in den 1890er Jahren die ersten Kinderpflegerinnenschulen gegründet. Die ein- bis zweijährige Kinderpflegeausbildung richtete sich an Mädchen „aus dem Volke“ mit einfachem Volksschulabschluss (Ebert 2006, S. 103 f.). Das Ausbildungsziel war es in erster Linie, die angehende Kinderpflegerin „als Gehilfin der Hausfrau und Mutter zu befähigen, diese in ihren Familienaufgaben zu unterstützen“ (ebd., S. 104). Auch vorher hatte es schon vereinzelt Ausbildungsformate für Hausangestellte gegeben, die in den bürgerlichen Familien zunehmend auch erzieherischer Aufgaben übernahmen und z.B. als „Kindermädchen“, „Kinderfräulein“ oder „Kinderfrauen“ bezeichnet wurden (Amthor 2003, S. 237).

Trotz der Ausrichtung der Ausbildung auf eine Tätigkeit in den Familien arbeiteten Kinderpfleger/​innen immer öfter auch in außerhäuslichen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, unter anderem weil dort aufgrund des Ausbaus während des ersten Weltkriegs Personalmangel herrschte. Sowohl in den Familien als auch in den Einrichtungen übernahmen sie ähnliche Aufgaben wie Kindergärtner/​innen. Beide Berufsgruppen hatten zunächst den Status der Gehilfin, nur auf unterschiedlichem Niveau. Die Leitung der Kindergärten übernahmen Jugendleiter/​innen, die nach der Kindergärtner/​innenausbildung eine Aufstiegsfortbildung absolviert hatten (Amthor 2003; Ebert 2006). Die Berufe Kindergärtner/in und Kinderpfleger/in waren also bis zum ersten Weltkrieg bezüglich der Entwicklung der Ausbildungsgänge als auch der beruflichen Tätigkeitsfelder eng miteinander verflochten (Amthor 2003).

Bis zum Ende des ersten Weltkriegs war die Ausbildung zum/r Kinderpfleger/in regional sehr unterschiedlich ausgestaltet, da es keine staatliche Prüfung und keine einheitlichen Vorgaben für den Bildungsgang gab. In den 1920er Jahren fanden intensive Diskussionen um die Kinderpflegeausbildung vor allem im Kreise des Deutschen Fröbelverbandes statt, in denen die Verlängerung der Ausbildungsdauer und die Stärkung der hauswirtschaftlichen Inhalte im Vordergrund standen (Amthor 2003).

Im Jahr 1931 wurde schließlich eine erste einheitliche Regelung für die Einrichtung und den Lehrplan der „Schulen für Kinderpflege und Haushaltsgehilfinnen“ in Preußen erlassen. Die Kinderpflegeausbildung dauerte eineinhalb bis zwei Jahre (je nach Qualifikationsweg), umfasste theoretische und praktische Ausbildungsinhalte und wurde mit einer schulischen Prüfung abgeschlossen. Anschließend durften sich die Absolventen/​-innen „Kinderpflege- und Haushaltsgehilfin“ nennen. Sie sollten, wie ursprünglich, ausschließlich in Familien tätig werden und dort die Hausfrau und Mutter in ihren Aufgaben unterstützen. Der Abschluss ermöglichte aber auch den Zugang zur Kindergärter/innen- und Hortner/​innenausbildung bzw. bei Mittlerem Schulabschluss sogar zur Wohlfahrtspflegeausbildung (Amthor 2003). Kindergärtner/​innen- und Hortner/​innenseminare waren an den damaligen Berufsfachschulen verortet, die darauf aufbauenden Ausbildungen der Jugendleiter/​innen und Wohlfahrtspfleger/​innen (später Fürsorger/in) fanden in den Sozialpädagogischen Seminaren (Fachschulniveau) statt. Ab Ende der 1920er Jahre existierte somit ein gegliedertes, abgestimmtes Ausbildungssystem für sozialpädagogische Berufe, das auch von den konfessionellen Trägern angewandt wurde (Ebert 2006).

Die anschließende Zeit des Nationalsozialismus stellt für die Entwicklung des Ausbildungssystems für soziale Berufe und der Kindergartenpädagogik einen Tiefpunkt dar (Amthor 2004/Ebert 2006). Reichseinheitliche Ausbildungsrichtlinien, die sowohl für die Kinderpfleger/in als auch für die Kindergärtner/in bestanden, fokussierten auf die Erziehung der jungen Frauen zu einer „deutschen Volksmütterlichkeit“ und auf eine politische Bildung im Sinne des Nationalsozialismus. Aufgrund des Ausbaus der Kindertagesbetreuung und des damit verbundenen großen Fachkräftebedarfs wurden in Kindertageseinrichtungen nun wieder vermehrt Kinderpfleger/​innen auch als Gruppenerzieher/​innen eingesetzt und die Ausbildungsstätten für Kinderpfleger/​innen entsprechend ausgebaut (Ebert 2006).

Nach dem zweiten Weltkrieg entstand eine Reihe weiterer sozialer Berufsausbildungen wie z.B. die Familienpfleger/in oder die Heilerziehungspfleger/in. Zudem wurden die bestehenden Ausbildungen zum Teil integriert und neu im Berufsbildungssystem verortet. So wurden die Ausbildungen zum/r Kindergärtner/in und Hortner/in und zum/r Heimerzieher/in Ende der 1960er Jahre zur Ausbildung zum/r Erzieher/in vereint und auf Fachschulniveau angehoben (Amthor 2004). Die Kinderpflegeausbildung veränderte sich mit der ersten „Rahmenordnung über die Berufsfachschulen“ von 1971 insofern, als dass sie seit den 1970er Jahren fast flächendeckend an den „Berufsfachschulen für Kinderpflege“ verortet ist und sich die Berufsbezeichnung „Kinderpfleger/in“ mehrheitlich durchgesetzt hat. Dennoch gab (und gibt) es weiterhin große Unterschiede in der Dauer, Ausgestaltung und Organisation der Ausbildung in den einzelnen Bundesländern (Amthor 2003).

In der DDR entwickelte sich Mitte der 1970er Jahre aus dem Beruf der Kinderpfleger/in der Beruf der Krippenerzieher/in, der allerdings auf Fachschulniveau angesiedelt war. Nach der Wiedervereinigung erhielten dementsprechend die Krippenerzieher/​innen eine Anerkennung als Erzieher/​innen, jedoch zunächst nur in Krippen (mit Anpassungsqualifizierung für alle sozialpädagogischen Arbeitsbereiche) (ebd.). Die Kinderpflegeausbildung wurde damals von den ostdeutschen Bundesländern größtenteils übernommen. Mitte der 1990er Jahre gab es die Kinderpflegeausbildung in allen Bundesländern außer Brandenburg (Beher et al. 1995), wohingegen sie heute nur noch in acht angeboten wird. Viele Bundesländer haben stattdessen oder ergänzend die Ausbildung zur/m Sozialpädagogischen Assistenten/-in oder zur/m Sozialassistenten/-in eingeführt (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021 i.E.).

Immer wieder wurde die inhaltliche Ausrichtung und der Anspruch der Kinderpflegeausbildung diskutiert und bis heute ist die Anerkennung der Kinderpfleger/​innen als qualifizierte Fachkräfte im sozialpädagogischen Arbeitsfeld umstritten (Amthor 2003/Beher et al. 1995/Rauschenbach 2017). Dennoch hat sich an der Situation wenig geändert, dass sich Kinderpfleger/​innen – gerade wegen des aktuellen Fachkräftemangels, wie es ihn in der Geschichte schon öfter gab – einer guten Arbeitsmarktsituation gegenübersehen und seit vielen Jahren immerhin die zweitgrößte, in Kindertageseinrichtungen tätige Berufsgruppe darstellen (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2019/Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021 i.E.). Stephanie Spanu spricht diesbezüglich von einer „hybriden Situation“ der Kinderpfleger/​innen und plädiert für den Erhalt sowie die Aufwertung des bislang wenig beachteten Berufs (Spanu 2019, S. 62).

9 Berufsverbände

Es gibt mehrere Berufsverbände und Gewerkschaften, die sich für die Interessen und Belange von Kinderpfleger/​innen und anderen sozialpädagogischen Berufsgruppen einsetzen (Stamer-Brandt 2005). An dieser Stelle werden nur einige genannt.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vertritt als „Bildungsgewerkschaft“ im Deutschen Gewerkschaftsbund alle pädagogischen und sozialpädagogischen Berufsgruppen. Sie ist in Landes- sowie Bezirks- und Kreisverbänden organisiert und engagiert sich für eine gerechte Bildungspolitik und gute Arbeitsbedingungen. Auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver:di) kämpft für faire Arbeitsbedingungen und Löhne unter anderem in den Sozial- und Erziehungsberufen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. (BAG-BEK e.V.) ist ein Zusammenschluss von Vertreter/​innen aus dem Bereich der Kinderbetreuung. Sie ist in thematisch unterschiedlichen Arbeitsgruppen organsiert und veranstaltet regelmäßig Tagungen. Ihr Ziel ist es, durch Vernetzung und Austausch die Weiterentwicklung und Professionalisierung des Kinderbetreuungssystems zu fördern.

Darüber hinaus existieren zahlreiche kirchliche oder spezifischere Verbände. Die Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) ist beispielsweise ein Berufsverband, in dem sich Pädagogen/​-innen aus allen Ebenen des Bildungssystems von der Kita bis zur Hochschule zusammengeschlossen haben. Die Verbände kirchlicher Mitarbeiter/​innen (vkm), die z.T. verbunden sind in der Vereinigung Kirchlicher Mitarbeitendenverbände (VKM-D), sowie die Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD) setzen sich für die Interessen aller Mitarbeitenden in Kirche, Caritas und Diakonie ein. Kürzlich wurden in einigen Bundesländern Verbände für Kitafachkräfte gegründet, die sich speziell für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen einsetzen.

10 Quellenangaben

Amthor, Ralph C., 2003. Die Geschichte der Berufsausbildung in der Sozialen Arbeit: auf der Suche nach Professionalisierung und Identität. Weinheim, München: Juventa. ISBN 978-3-7799-1703-8

Amthor, Ralph C., 2004. „Die Geschichte der Erzieherin in größeren Zusammenhängen verstehen“ – Zur Entwicklung der Berufsausbildung in der Sozialen Arbeit [online]. Würzburg: Martin Textor [Zugriff am: 25.06.2021]. Verfügbar unter: https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/​geschichte-der-kinderbetreuung/​weitere-historische-beitraege/1149

Autorengruppe Fachkräftebarometer, 2019. Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2019. München: Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. ISBN 978-3-86379-302-9

Autorengruppe Fachkräftebarometer, 2021 [im Erscheinen]. Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2021. München: Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), 2021. Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft [online]. München: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales [Zugriff am: 10.06.2021]. Verfügbar unter: https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/​kindertageseinrichtungen/​fortbildung.php#sec4

Beher, Karin, Detlef Knauer und Thomas Rauschenbach, 1995. Zum Standort der Sozialpädagogik im beruflichen Schulwesen: Ausbildungs- und Personalstruktur an Fachschulen für Sozialpädagogik und Berufsfachschulen für Kinderpflege. In: Die berufsbildende Schule (BbSCh). 47(1), S. 5–12. ISSN 0005-951X

Bundesagentur für Arbeit, Hrsg., 2020. Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt. Pädagogisches Personal in der Kinderbetreuung und -erziehung. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit

Buschle, Christina und Veronika Gruber, 2018. Die Bedeutung von Weiterbildung für das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtung. München: Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. WiFF Studien. 30. ISBN 978-3-86379-285-5

Ebert, Sigrid,2006. Erzieherin – Ein Beruf im Spannungsfeld von Gesellschaft und Politik. Freiburg, Basel, Wien: Herder. ISBN 978-3-451-29196-8 [Rezension bei socialnet]

Fuchs-Rechlin, Kirsten und Eva Strunz, 2014. Die berufliche, familiäre und ökonomische Situation von Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen: Sonderauswertung des Mikrozenzus 2012. Frankfurt am Main. ISBN 978-3-944763-08-8

Gessler, Angélique, Kirsten Hanssen und Clarissa Uihlein, 2018. Berufsfachschulausbildung als Einstiegsqualifizierung für die Frühe Bildung? In: Marianne Friese, Klaus Jenewein und Georg Spöttl, Hrsg. Reformprojekt Care Work: Professionalisierung der beruflichen und akademischen Ausbildung. Bielefeld: wbv, S. 269–284. ISBN 978-3-7639-5974-7 [Rezension bei socialnet]

Janssen, Rolf, 2010. Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen: Eine Analyse im Ländervergleich. München: Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. WiFF Expertisen. 1. ISBN 978-3-935701-56-3

KMK – Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg. 2020a. Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020. Berlin: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

KMK – Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg. 2020b. Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013 i.d.F. vom 25.06.2020. Berlin: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Konrad, Franz-Michael, 2012. Der Kindergarten: Seine Geschichte von den Anfängen bis in die Gegenwart. 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage. Freiburg im Breisgau: Lambertus. ISBN 978-3-7841-2064-5 [Rezension bei socialnet]

Otremba, Katrin und Gina Walcher, 2018. HauptschülerInnen auf dem Weg zur Ausbildung als ErzieherIn und AltenpflegerIn. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung. Working Paper Forschungsförderung. 69. ISSN 2509-2359

Rauschenbach, Thomas, 2017. Ausbildung/​Ausbildungen. In: Dieter Kreft und Ingrid Mielenz, Hrsg. Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 8. vollständig überarb. und akt. Auflage. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3163-8 [Rezension bei socialnet]

Rauschenbach, Thomas, Christiane Meiner-Teubner, Melanie Böwing-Schmalenbrock und Ninja Olszenka, 2020. Plätze. Personal. Finanzen.: Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030. TEIL 1: KINDER VOR DEM SCHULEINTRITT. Dortmund: Eigenverlag Forschungsverbund DJI/TU Dortmund an der Fakultät 12 der TU Dortmund. ISBN 978-3-9818832-9-9

Spanu, Stephanie, 2019. Das Kindertagespflegewesen: Einsatzort für Kinderpfleger*innen? Opladen: Verlag Barbara Budrich. ISBN 978-3-8474-2347-8 [Rezension bei socialnet]

Stamer-Brandt, Petra, 2005. Wozu eigentlich Berufsverbände?: Wissenswertes über berufliche Interessensvertretung. In: kindergarten heute. 35(6-7), S. 26–29. ISSN 0344-3949

Statistisches Bundesamt, 2020. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege.  [online]. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt [Zugriff am: 01.03.2021]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Soziales/​Kindertagesbetreuung/​Publikationen/​Downloads-Kindertagesbetreuung/​tageseinrichtungen-kindertagespflege-5225402207004.pdf?__blob=publicationFile

Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF), 2021. Fachkräftebarometer Frühe Bildung. Länderdaten. Kita-Personal [online]. München: Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte [Zugriff am: 08.07.2021]. Verfügbar unter: https://www.fachkraeftebarometer.de/laenderdaten/​kita-personal

11 Informationen im Internet

Verfasst von
Angélique Gessler
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WIFF)
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Es gibt 1 Lexikonartikel von Angélique Gessler.

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