Kinderschutzkonzept
Katrin Böhm
veröffentlicht am 07.07.2025
Kinderschutzkonzepte sind systematische, institutionsbezogene Handlungsrahmen für Orte der Kindertagesbetreuung, die den gesetzlich verankerten Auftrag umsetzen, Kinder vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Dies umfasst auch den Schutz vor Fehlverhalten durch pädagogische Fachkräfte der jeweiligen Einrichtung.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Rechtliche Grundlagen
- 3 Verschriftlichung eines Kinderschutzkonzeptes
- 4 Umsetzung eines Kinderschutzkonzeptes im Alltag der Kindertagesbetreuung
- 5 Quellenangaben
- 6 Literaturhinweise
1 Zusammenfassung
Ein Kinderschutzkonzept soll bewirken, dass Orte der Kindertagesbetreuung sichere Orte für Kinder sind. Eltern, die ihre Kinder in die Betreuung bringen, wollen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder von ausgebildeten Fachkräften betreut, gefördert und bei Bedarf auch vor Gewalt geschützt werden. Dies schließt auch den Schutz vor Fehlverhalten durch pädagogische Fachkräfte mit ein (Maywald 2019, S. 7 ff.).
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem individuellen Kinderschutz in der Familie (§ 8a SGB VIII) (Schutzauftrag) und dem institutionellen Kinderschutz auf Basis aller Kinderrechte (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG). Kinderschutzkonzepte haben somit vorrangig den Auftrag, Kinder vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt durch pädagogische Fachkräfte in den jeweiligen Einrichtungen zu schützen. Sie sind zugleich ein wichtiger Baustein für die Prävention, da die Mitarbeitenden in der Kindertagesbetreuung sich mit dem Thema „Gewalt durch pädagogische Fachkräfte – und Wege diese zu verhindern“ befassen (Böhm 2024, S. 19).
Das verschriftlichte Konzept soll alle in der UN-Kinderrechtskonvention genannten Schutz- und Beteiligungsrechte umfassen sowie Aussagen zum Leitbild der Einrichtung und einen festgeschriebenen Handlungsplan enthalten. Alle Mitarbeitenden der Einrichtung setzen sich immer wieder erneut mit dem Thema auseinander und sind dazu verpflichtet, sich an das Konzept zu halten.
Dieser Artikel legt den Schwerpunkt auf Kinderschutzkonzepte in der Kindertagesbetreuung im vorschulischen Bereich, da sich die Arbeit mit Kindern im Alter von 0–6 Jahre an einigen Stellen unterscheidet von Kindern und Jugendlichen ab dem Grundschulalter. Das Thema Jugendschutzkonzept wird in einem gesonderten Artikel näher beleuchtet.
2 Rechtliche Grundlagen
Der institutionelle Kinderschutz basiert u.a. auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- UN-Kinderrechtskonvention: Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte
- Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
- Art. 6 Abs. 2 GG: Die Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern. Die staatliche Gemeinschaft wacht über deren Ausübung und muss ggf. einschreiten.
- § 1631 Abs. 2 BGB: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig
- Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG: Stellt eine Reform des SGB VIII dar, die einige Neuerungen für eine Verbesserung des Kinderschutzes eingeführt hat, z.B.: Kinderschutzkonzepte werden verpflichtet, Ombudsstellen werden ausgebaut, Inklusion wird gesetzlich verankert, …
- § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII: Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere (…) Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
- § 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 8b SGB VIII: Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII: Die Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn […] zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden (vgl. KJSG).
- § 47 Abs. 1 SGB VIII: Träger von erlaubnispflichtigen Einrichtungen müssen die zuständige Behörde informieren, wenn es Entwicklungen und Ereignisse gab oder gibt, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen.
- § 72a SGB VIII: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- § 79a SGB VIII: Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
- Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) regelt den aktiven Kinderschutz in Deutschland mithilfe der beiden Säulen Prävention und Intervention
- Die jeweiligen Landesgesetze für Kindertagesstätten bilden zudem gesetzliche Grundlagen, die vor Ort umgesetzt werden müssen.
3 Verschriftlichung eines Kinderschutzkonzeptes
3.1 Hinweise zum Schreibprozess eines Kinderschutzkonzeptes
Übergeordnet zu den einzelnen Einrichtungen sollte es ein Trägerrahmenschutzkonzept geben. Dies ist bedeutsam, da an verschiedenen Stellen die Haltung des Trägers zum Thema Kinderschutz ausschlaggebend dafür ist, dass ein Schutzkonzept am Ende auch gelebt wird. Dies beginnt damit, dass ein weit ausgelegter Schutzbegriff zugrunde gelegt wird, der alle in der UN-Kinderrechtskonvention genannten Schutzrechte umfasst (Maywald und Ballmann 2021, S. 78 ff.).
Jede Einrichtung sollte darauf aufbauend ein Gewaltschutzkonzept partizipativ erarbeiten. Das bedeutet, dass sich alle pädagogischen Fachkräfte gemeinsam überlegen, wie die Voraussetzungen vor Ort aussehen müssen, um Kinder vor Gewalt durch pädagogische Fachkräfte schützen zu können. Basierend auf den Kinderrechten wird dann die pädagogische Arbeit beleuchtet. Ein Verhaltenskodex, Beteiligungsstrukturen und ein Beschwerdeverfahren werden erarbeitet. Ziel ist es, dass alle Bereiche der Kinderrechte (Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte) in der Arbeit mit den Kindern berücksichtigt werden. Je nach Alter und Entwicklungsstand können Kinder und Jugendliche bei der Erstellung beteiligt werden.
Meist entstehen beim Verfassen des Schutzkonzeptes viele Fragen, für die im Team gemeinsame Antworten gefunden werden müssen. Dies bedarf Zeit für Austausch, Diskussion, Reflexion der eigenen Arbeit und Biografie.
Die Verschriftlichung eines Kinderschutzkonzeptes ist als fortwährender Prozess zu sehen (Böhm 2024).
3.2 Bausteine eines Schutzkonzeptes
Ein Kinderschutzkonzept besteht aus den folgenden Bausteinen mit ihren jeweiligen Zielsetzungen:
| Baustein | Zielsetzung |
|---|---|
| Risiko- und Ressourcenanalyse | Die umfangreiche Analyse bestehender Risiken und Ressourcen stellt die Grundlage dafür dar, ein Gewaltschutzkonzept zu verfassen und stets auf Aktualität zu überprüfen. Erst wenn Risiken und Ressourcen bekannt sind, kann darauf aufbauend daran gearbeitet werden, dass Orte der Kinderbetreuung sichere Ort für Kinder sind. |
| Leitbild | In einem Leitbild können über verschiedene Einrichtungen hinweg grundsätzliche Gemeinsamkeiten festgehalten werden. Übergeordnete Werte und Haltungen für die Arbeit mit den Kindern und Familien in der Kindertagesbetreuung können erarbeitet und verschriftlicht werden. |
| Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung der Mitarbeitenden | Im Verhaltenskodex werden die Werte, die im Leitbild formuliert wurden, in den Alltag übertragen. Es wird gemeinsam erarbeitet, welche Handlungen/​Verhaltensweisen von pädagogischen Fachkräften erwünscht sind bzw. erwartet werden im Sinne des Gewaltschutzkonzeptes. Mitarbeitende unterzeichnen dann eine Selbstverpflichtungserklärung, den Verhaltenskodex einzuhalten. |
| Gesetzliche Grundlagen | In der Kindertagesbetreuung setzen Fachkräfte verschiedene gesetzliche Grundlagen um auch in Bezug auf den Gewaltschutz. Es ist wichtig, die Gesetzestexte zu kennen. |
| Personalauswahl | Bei Vorstellungsgesprächen sollten die Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes und die Selbstverpflichtung bereits thematisiert werden. Ziel ist es, bei der Auswahl von Fachkräften darauf zu achten, dass neue Kolleg:innen eine Haltung mitbringen, die dem vorliegenden Gewaltschutzkonzept entspricht. |
| Partizipation | Die Beteiligung von Kindern stellt die Grundlage dar für die Umsetzung eines Gewaltschutzkonzeptes. Nur wenn Kinder erleben, dass sie angehört werden und ihre Bedürfnisse oder ihre Meinung berücksichtigt werden, werden sie sich auch zu Wort melden, wenn ihnen Unrecht geschieht. Somit sollte in diesem Baustein beschrieben werden, wie die Beteiligung von Kindern im pädagogischen Alltag umgesetzt wird. Gelebte Partizipation ist das Fundament für Demokratiebildung. |
| Geschlechtersensible Pädagogik | Da die Gewaltprävention bereits im Krippenalter beginnt, ist es notwendig, dass pädagogische Fachkräfte sich mit der Begleitung der psychosexuellen Entwicklung bewusst auseinandersetzen. Daraus abgeleitete Arbeitsweisen sollten dann mit den Eltern besprochen werden. Nur so können Kinder und Jugendliche hier gestärkt werden. |
| Beschwerdemanagement | Wenn das Gewaltschutzkonzept umgesetzt werden soll, müssen für alle Beteiligten (Kinder, pädagogische Fachkräfte, Eltern) die Möglichkeiten dargelegt werden, wie eine Beschwerde vorgetragen werden kann und welche nächsten Schritte in der Bearbeitung ggfs. folgen. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Eltern über das Gewaltschutzkonzept informiert werden und die Inhalte kennen. |
| Qualitätssicherung | Im Rahmen der Qualitätssicherung sollte eine regelmäßige Reflexion und Fortschreibung des Gewaltschutzkonzeptes terminiert und fest verankert werden. |
| Kooperation und Netzwerke | Kinderschutz kann nur mithilfe eines Netzwerkes und funktionierenden Kooperationen gelingen. Deshalb ist es wichtig, die Kooperationspartner und Netzwerke mit aufzuführen. |
| Zusammenarbeit mit den Familien | Die Zusammenarbeit mit den Familien sollte immer partizipativ gestaltet werden. Ziel ist es, dass Eltern eine gleichwürdige Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften erfahren und so für die Themen des Kinderschutzes sensibilisiert werden. |
| Verfahrensplan/​Handlungsplan | Der Handlungsplan hat zwei Funktionen:
|
4 Umsetzung eines Kinderschutzkonzeptes im Alltag der Kindertagesbetreuung
Damit ein Kinderschutzkonzept Kindern und Fachkräften zugutekommt und seine Wirkung entfalten kann, braucht es vor allem zwei Dinge: Eine regelmäßige Reflexion bzw. Überarbeitung und eine gelingende, wertschätzende Feedbackkultur, damit gemeinsame Weiterentwicklung möglich wird.
Regelmäßig in nicht zu großen Abständen sollte in Dienstbesprechungen und an Studientagen die Umsetzung des verschriftlichten Konzeptes hinterfragt und diskutiert werden:
- Werden die einzelnen Bausteine des Konzeptes so umgesetzt, wie wir es verschriftlicht haben?
- Haben wir den Entwicklungsstand der Kinder immer gut im Blick und treffen wir Entscheidungen aufgrund entwicklungspsychologischen Fachwissens?
- Haben wir immer noch eine gemeinsame Haltung zum Thema Partizipation und Beschwerdeverfahren? Wie leben wir diese in der Praxis?
- Gibt es neue Kolleg:innen im Team? Hatten wir Zeit, uns zum Thema institutioneller Kinderschutz auszutauschen?
- …
Nur so bleibt das Kinderschutzkonzept lebendig, da es reflektiert und fortgeschrieben wird. Möchte man alle Kolleg:innen beteiligen und auf unterschiedliche Weise miteinander ins Gespräch kommen, ist eine Methodenvielfalt, die verschiedene Ebenen anspricht, empfehlenswert.
Dieser stete Austausch miteinander und die daraus folgende Überarbeitung ist Gewaltprävention und Qualitätssicherung zugleich.
Gelingender Kinderschutz und gelebte Kinderrechte benötigen eine professionelle Feedbackkultur und einen Handlungsplan, der im Falle eines möglichen Verdachts auf Gefährdung des Kindeswohls allen Beteiligten Handlungssicherheit bietet.
In der Kinderbetreuung muss es Normalität werden, dass Fachkräfte einander ein wertschätzendes Feedback geben. Dafür benötigen die Kolleg:innen Kränkungsmut und Kränkungstoleranz – also den Mut, etwas auszusprechen und die Toleranz, über das Gesagte nachzudenken und nicht gleich in die Abwehr zu gehen (Schuch 2022).
Gelebter Kinderschutz schärft das Auge aller Mitarbeitenden. Feedbackgeben untereinander kann somit dazu beitragen, gemeinsam besser zu werden und Kindern stets einen sicheren Betreuungsort zu bieten. Wenn Feedback als gegenseitiges Auffangnetz und Unterstützung im pädagogischen Alltag wahrgenommen und gelebt wird, ist eine Rückmeldung unter Kolleg:innen eine willkommene und wertvolle Hilfe.
Fachwissen, Selbstreflexion und steter Austausch im Team lassen ein Kinder- und Jugendschutzkonzept lebendig und erfolgreich werden (Böhm 2024).
5 Quellenangaben
Böhm, Katrin, 2024. Kinderschutzkonzept konkret: 55 Methoden zur Erstellung und Reflexion eines Gewaltschutzkonzeptes in Kita und Kindertagespflege. Freiburg i.B.: Herder. ISBN 978-3-451-39828-5 [Rezension bei socialnet]
Maywald, Jörg, 2019. Gewalt durch pädagogische Fachkräfte verhindern. Freiburg i.B.: Herder. ISBN 978-3-451-38319-9 [Rezension bei socialnet]
Maywald, Jörg und Elisabeth Ballmann, 2021. Gewaltfreie Pädagogik in der Kita. München: Don Bosco. ISBN 978-3-7698-2508-4
Schuch, Jessica, 2022. Bitte mehr Feedback! Begleiten Sie Ihr Team in eine reflexive Kommunikation. In: Kindergarten Heute – Das Leitungsheft. 15(3), S. 12–14. ISSN 1865-6889
6 Literaturhinweise
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Hrsg., 2024. Orientierungshilfe – Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gemäß § 45 ff. SGB VIII [online]. Münster: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 15.-17.11.2023 [Zugriff am: 06.12.2024]. PDF e-Book. ISBN 978-3-9825709-1-4. Verfügbar unter: https://www.bag-landesjugendaemter.de/media/​filer_public/f9/dc/f9dc22b6-0db0-4e9e-b6ef-da00905274d8/​164-orientierungshilfe-kita-einrichtungskonzeption-ua-bf.pdf
Kultusministerkonferenz, Hrsg., 2023. Kinderschutz in der Schule: Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen [online]. Berlin: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 16.03.2023 [Zugriff am: 06.12.2024]. Verfügbar unter: https://www.kmk.org/fileadmin/​Dateien/pdf/Bildung/​AllgBildung/​Broschuere_Leitfaden_KMK-16-03-2023.pdf
Rochow Museum und Akademie für bildungsgeschichtliche und zeitdiagnostische Forschung, [ohne Jahr]. Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen [online]. Kloster Lehnin: Rochow-Museum und Akademie für bildungsgeschichtliche und zeitdiagnostische Forschung e.V. an der Universität Potsdam [Zugriff am: 06.12.2024]. ISSN 2941-3400. Verfügbar unter: https://paedagogische-beziehungen.eu/
Unicef, 1992. Konvention über die Rechte des Kindes [online]. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. [Zugriff am: 06.12.2024]. Verfügbar unter: https://headless-live.unicef.de/caas/v1/media/​194402/data/3828b8c72fa8129171290d21f3de9c37
Verfasst von
Katrin Böhm
Diplom Pädagogin und Fachberatung für die Kita und Kindertagespflege in Burgdorf. Außerdem ist sie als insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte.
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