Kindertageseinrichtung
Dr. Lisa Jares
veröffentlicht am 03.02.2020
Kindertageseinrichtungen sind Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von null Jahren bis zum Eintritt in die Schule. Die Kindertageseinrichtung ist eine (je nach Stundenkontingent) ganztägige, familienergänzende Betreuungsform, welche von Kindern regelmäßig besucht wird. Kinder werden in Kindertageseinrichtungen in geschlossenen, teiloffenen oder offenen Gruppenstrukturen von sozialpädagogischen Fachkräften betreut.
Überblick
- 1 Terminologie
- 2 Historie
- 3 Rechtliche Rahmenbedingungen
- 4 Betreuungsumfang
- 5 Träger
- 6 Personal
- 7 Gebühren
- 8 Pädagogik
- 9 Quellenangaben
- 10 Literaturhinweise
1 Terminologie
In den einzelnen Bundesländern ist eine unterschiedliche Terminologie üblich. Eine Vereinheitlichung unter dem Begriff Kindertageseinrichtung bzw. Tageseinrichtungen für Kinder wird angestrebt (Aden-Grossmann 2011, S. 276).
Differenzieren lassen sich folgende Institutionen:
- Kinderkrippen für Säuglinge und Kleinkinder bis zu drei Jahren
- Kindergärten für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung
- Kindertageseinrichtungen für Kinder von null Jahren bis zur Einschulung
2 Historie
Als Vorläufer der heutigen Kindertageseinrichtungen gelten die Kleinkinderbewahranstalten, Kleinkinderschulen sowie der Fröbel’sche Kindergarten (Kasüschke und Fröhlich-Gildhoff 2008, S. 15).
Kindertageseinrichtungen sind aufgrund des „sozialpädagogischen Doppelmotivs“ entstanden. Einerseits sollte Müttern eine Erwerbsarbeit ermöglicht werden und andererseits sollten Kinder nach trägerspezifischen Ordnungs- und Wertevorstellungen erzogen werden. Dieses Spannungsverhältnis von Betreuung und Erziehung prägt auch heute noch die Arbeit von Kindertageseinrichtungen. Mit dem Wandel der familiären Lebensformen sowie der Entdeckung der Kindheit als eigenständige Lebensphase, die als eine Phase der Bildung gesehen wird, verlagerten sich die Aufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung in Form von Kindertageseinrichtungen in den öffentlichen Sektor (Kasüschke und Fröhlich-Gildhoff 2008, S. 16 ff.). Die Aufgaben von Kindertageseinrichtungen wurden im Jahr 1990 rechtlich im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert.
(Siehe hierzu den Beitrag Geschichte des Kindergartens)
3 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit von Kindertageseinrichtungen sind in §§ 22–26 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verankert.
Kindertageseinrichtungen haben einen konkret formulierten Bildungsauftrag. Sie sollen demnach:
„[…] die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen“ (§ 22 SGB VIII)
Der Gesetzgeber hat sich auf die Grundsatzregelung beschränkt, dass näheres über Inhalt und Umfang der Aufgaben und Leistungen durch das Landesrecht geregelt wird. Somit sind die rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen in den jeweiligen Kitagesetzen verankert.
Ausführungsgesetze der einzelnen Bundesländer (Kitagesetze):
- Baden-Württemberg – Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
- Bayern – Bayrisches Kinderbildungsgesetz (BayKiBiG)
- Berlin – Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG)
- Brandenburg – Kindertagesstättenförderungsgesetz
- Bremen – Bremer Kindertagesgesetz (BremKTG)
- Hamburg – Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)
- Hessen – Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJBG) – Zweiter Teil
- Mecklenburg-Vorpommern – Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V)
- Niedersachsen – Kindertagesstättengesetz (KiTaG)
- Nordrhein-Westfalen – Kinderbildungsgesetz (KiBiZ)
- Rheinland-Pfalz – Kindertagesstättengesetz
- Saarland – Saarländisches Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG)
- Sachsen – Sächsisches Kitagesetz (SächsKitaG)
- Sachsen-Anhalt – Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
- Schleswig-Holstein – Kindertagesstättengesetz (KiTaG)
- Thüringen – Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG)
In Deutschland gibt es keine Pflicht zum Besuch einer Kindertageseinrichtung, jedoch besteht seit August 2013 ab dem ersten Lebensjahr ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege und ab Vollendung des dritten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Der Rechtsanspruch ist im § 24 SGB VIII „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“, verankert. Der Betreuungsumfang ist gesetzlich nicht festgeschrieben.
Im Dezember 2018 wurde das „Gute-KiTa-Gesetz“ beschlossen und trat zum 01.01.2019 in Kraft. Der Bund unterstützt mit dem Gesetz die Länder bis 2022 mit ca. 5,5 Milliarden Euro, welche in Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren investiert werden sollen. Jedes Bundesland kann die Mittel gemäß dem eigenen Entwicklungsbedarf in individuelle Handlungsfelder und Maßnahmen investieren. Die jeweiligen Bundesländer haben im Jahr 2019 mit dem Bund einen „Gute-KiTa-Vertrag“ unterzeichnet. In den Verträgen verankern der Bund und das jeweilige Bundesland wie das „Gute-KiTa-Gesetz“ umgesetzt werden soll und wie es die eingesetzten Landesmittel ergänzt (BMFSFJ 2020).
4 Betreuungsumfang
Kindertageseinrichtungen sind ganztägig geöffnet und bieten in der Regel von montags bis freitags eine Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr an. Zudem gibt es Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten im Rahmen von ca. 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Kindertageseinrichtungen bieten eine Mittagsversorgung an, für die ein individuelles Mittagessensgeld erhoben wird.
In Kindertageseinrichtungen können, je nach Verfügbarkeit verschiedene Betreuungskontingente gebucht werden.
Eine wöchentliche Betreuungszeit von:
- 25 Stunden
- 35 Stunden
- 35 Stunden geteilt (d.h. ohne Mittagsverpflegung)
- 45 Stunden
- 45 Stunden plus erweiterte Öffnungszeiten
5 Träger
Jede Kindertageseinrichtung hat einen Träger, welcher die Gesamtverantwortung trägt und zuständig ist für das Personal, die Räumlichkeiten und die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ein Großteil der Kindertageseinrichtungen befindet sich in „freier“ Trägerschaft. Diese umfassen die christlichen Kirchengemeinden sowie die Wohlfahrtsverbände wie z.B. die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz oder den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, welchem auch die Elterninitiativen angeschlossen sind. Ebenso gibt es freie Träger, die regional angesiedelt sind (z.B. Konzept-e in Baden-Württemberg), überregional Kindertageseinrichtungen verwalten (z.B. FRÖBEL e.V.) oder an ein Unternehmen angeschlossen sind (Betriebskindertageseinrichtungen).
Darüber hinaus gibt es kommunale Träger (städtische Kindertageseinrichtungen) sowie vereinzelt privat-gewerbliche Träger mit steigender Tendenz.
Für Kindertageseinrichtungen gilt das Subsidiaritätsprinzip. Demnach ist die öffentliche Hand dazu aufgefordert, nur dann den Bedarf durch eigene Einrichtungen zu decken, wenn sie keinen freien Träger finden kann, der das benötigte Betreuungsangebot schafft.
6 Personal
In Kindertageseinrichtungen arbeiten als pädagogische Fachkräfte überwiegend staatlich anerkannte ErzieherInnen, staatlich anerkannte KindheitspädagogInnen und als Ergänzungskräfte KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen.
Der Personalschlüssel ist abhängig von der Alters- und Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtung. Zudem ist der Personalschlüssel in den jeweiligen Bundesländern different. Er wird von den einzelnen Bundesländern festgesetzt und ist gesetzlich im jeweiligen Kitagesetz verankert.
7 Gebühren
Die Gebühren von Kindertageseinrichtungen werden von den Kommunen festgelegt und sind unterschiedlich. Die Gebühren richten sich nach dem Betreuungskontingent des Kindes, dem Alter des Kindes, dem Einkommen der Eltern sowie der Kinderzahl der Familie.
In einigen Kommunen werden ab dem dritten Lebensjahr oder im vorletzten und letzten Jahr vor der Einschulung des Kindes keine Gebühren erhoben.
Freie Träger, wie z.B. Elterninitiativen, erheben zusätzliche Vereinsgebühren. Kindertageseinrichtungen in privat-gewerblicher Trägerschaft sind davon unberührt, sie erheben individuelle Gebühren, die in der Regel höher sind als die von der Kommune festgelegten.
8 Pädagogik
Kindertageseinrichtungen arbeiten nach unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, welche in der Konzeption der Einrichtung festgeschrieben sind.
Die Konzeption stellt eine verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit in einer Kindertageseinrichtung dar. Nach § 22a Abs. 1 SGB VIII soll durch eine Konzeption die Qualität in der Kindertageseinrichtungen sichergestellt werden.
Der Situationsansatz ist das in deutschen Kindertageseinrichtungen verbreitetste pädagogische Konzept. Er wurde in der 1970er-Jahren von Jürgen Zimmer entwickelt und hat zum Kern, die pädagogische Arbeit konsequent an den Bedarfen der Kinder und Familien, auszurichten.
Weitere pädagogische Konzepte in Kindertageseinrichtungen:
- Montessori-Pädagogik
- Waldorf-Pädagogik
- Reggio-Pädagogik
- Bewegungskindergarten
- Natur- und Waldkindergarten
- Offene Arbeit
- Freinet-Pädagogik
- Spielzeugfreier Kindergarten
- Pikler-Pädagogik
- Fröbel-Pädagogik
Im Sinne der Inklusion können in jeder Kindertageseinrichtung unabhängig vom jeweiligen pädagogischen Konzept auch Kinder mit einem besonderen Förderbedarf betreut werden. Jedoch gibt es Kindertageseinrichtungen, die hier einen besonderen Schwerpunkt legen.
9 Quellenangaben
Aden-Grossmann, Wilma, 2002. Kindergarten: Eine Einführung in seine Entwicklung und Pädagogik. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-407-22111-7
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 2020. Das Gute-KiTa-Gesetz [online]. Für gute Kitas bundesweit. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 03.02.2020]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz
Kasüschke, Dagmar und Klaus Fröhlich-Gildhoff, 2008. Frühpädagogik heute – Herausforderungen an Disziplin und Profession. Köln: Carl Link. ISBN 978-3-556-01188-1 [Rezension bei socialnet]
10 Literaturhinweise
Aden-Grossmann, Wilma, Hrsg., 1992. Kindergarten und Pädagogik: Grundlagentexte zur deutsch-deutschen Bestandsaufnahme. Weinheim: Beltz Verlag. ISBN 978-3-407-55755-1
Historische Vorläufer der Kindertageseinrichtung sowie pädagogische Konzepte werden eingehend dargestellt
Rißmann, Michaela, Hrsg., 2018. Didaktik in der Kindheitspädagogik: Grundlagen der Frühpädagogik. Köln: Carl Link. ISBN 978-3-556-07190-8 [Rezension bei socialnet]
Bestandsaufnahme der kindheitspädagogischen Didaktik in Kindertageseinrichtungen
Peucker, Christian, Liane Pluto und Eric van Santen, 2017. Situation und Perspektiven von Kindertageseinrichtungen: Empirische Befunde. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3725-8 [Rezension bei socialnet]
Aktuelle Studienergebnisse zu verschiedenen Aspekten von Kindertageseinrichtungen
Verfasst von
Dr. Lisa Jares
Pädagogische Fachberaterin für Kindertageseinrichtungen, Lehrbeauftragte an verschiedenen Hochschulen in kindheitspädagogischen Studiengängen und Redakteurin des frühpädagogischen Fachportals ErzieherIn.de.
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Es gibt 28 Lexikonartikel von Lisa Jares.
Zitiervorschlag
Jares, Lisa,
2020.
Kindertageseinrichtung [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 03.02.2020 [Zugriff am: 11.09.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/4070
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Kindertageseinrichtung
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