Kindertagespflege
Inge Losch-Engler
veröffentlicht am 15.08.2022
Im Rahmen der Kindertagespflege werden Kinder (i.d.R. bis zum dritten Lebensjahr) in einer kleinen Gruppe von maximal fünf Kindern von einer Kindertagepflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) betreut.
Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, die im Sozialgesetzbuch VIII (§§ 22–24, 43 SGB VIII und weitere) verankert ist und als Angebot der Jugendhilfe in den Kommunen angeboten wird. Sie hat den Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung umzusetzen, analog den Kindertageseinrichtungen.
Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis, die der örtliche Jugendhilfeträger ausstellt. Grundlage ist § 43 SGB VIII, dort werden die Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung beschrieben.
Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagepflegeperson oder in extra angemieteten Räumen statt. Sie kann auch im Haushalt der Eltern durchgeführt werden. Ebenfalls kann Kindertagespflege auch als Großtagespflege/​Zusammenschluss von maximal drei Kindertagespflegepersonen und maximal neun oder zehn Kindern angeboten werden.
Kindertagespflege kann bis zum 14. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Kindertagespflege zeichnet sich durch ein familienähnliches Betreuungssetting aus, die Kinder haben eine feste Betreuungsperson, die den Kindern Sicherheit und Bindung bietet, dadurch bietet sie eine gute Voraussetzung, in einer kleinen Gruppe den Bildungsauftrag, den jedes Bundesland vorhält, individuell für das jeweilige Kind umzusetzen. Die Kinder erlernen in einem kleinen geschützten Rahmen erste soziale Kontakt zu knüpfen, sie erlernen und erfahren Alltagsbildung im familiären Kontext.
Die Betreuung in der Kindertagespflege ist eine „höchst persönlich zu erbringende Dienstleistung“ durch die Kindertagespflegeperson. Dies bedeutet, dass ein Tagespflegekind eindeutig einer Kindertagespflegeperson zugeordnet wird. Ein Wechsel der Betreuungsperson, wie in Kindertageseinrichtungen, darf somit auch in einer Großtagespflege nicht erfolgen.
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Verfasst von
Inge Losch-Engler
Ehemalige Bundesvorsitzende des Bundesverbands für Kindertagespflege e.V.
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Es gibt 1 Lexikonartikel von Inge Losch-Engler.
Zitiervorschlag
Losch-Engler, Inge,
2022.
Kindertagespflege [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 15.08.2022 [Zugriff am: 13.01.2025].
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