Klassismus
Anne Gemeinhardt, Marlen Gnerlich
veröffentlicht am 18.03.2025
Klassismus ist ein gesellschaftshierarchisierender Distinktionsmechanismus, der auf Diskriminierung aufgrund der (vermuteten) Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse beruht. Mit Klassismus lässt sich die klassenspezifische Ungleichbehandlung benennen, beschreiben und analysieren, durch die mittels Herabsetzung und Ausgrenzung sozialpositional Benachteiligter soziale Ungleichheit hergestellt und verstetigt wird.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Klassismus als gesellschaftshierarchisierender Mechanismus
- 3 Konzeptionelle Bezüge von Klassismus
- 4 Bedeutung und Praxisrelevanz von Klassismus in sozialprofessionellen Kontexten
- 5 Klassismus – Gegenwärtige Bedeutung, Kontroversen und Kritik
- 6 Quellenangaben
- 7 Literaturhinweise
1 Zusammenfassung
Klassismus ist ein aktuell intensiv diskutiertes Konzept, mit dem die Diskriminierung aufgrund der (vermuteten) Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse innerhalb der Gesellschaft benannt wird. Unter Klassismus ist jener Distinktions-, d.h. Unterscheidungs-, Abgrenzungs- und Ausschlussmechanismus zu verstehen, der auf Diskriminierungsphänomenen beruht, deren Bezugspunkt die Differenzkategorie „soziale Klasse“ und insofern der soziale Klassenhintergrund ist. Klassistische Diskriminierungsphänomene drücken sich in abqualifizierenden Zuschreibungen, Einstellungen und Handlungen gegenüber Personen(-Gruppen) aus, die soziostrukturell einem „Unten“ zugeordnet werden.
Bereits in den für die Benennung und die Beschreibung von Klassismus oft anzutreffenden sprachlichen Vertikalismen, wie „oben – unten“, „höher – niedriger“ oder auch „Aufstieg und Abstieg“, zeigen sich klassistische Zuschreibungen, die hierarchisch angelegte soziale Ungleichheiten und Ungleichwertigkeiten widerspiegeln. Als gesellschaftsstrukturierender Mechanismus bewirkt Klassismus mittels Ab- und Ausgrenzung von sozial Benachteiligten die Herstellung und die Verstetigung solcher sozialen Distinktionen und durchzieht die Gesellschaft als Ganzes. Während Personen(-Gruppen), die auf ein relativ geringes Maß an Einkommen, Vermögenswerten und kulturellen Gütern, wie Bildungstitel, zurückgreifen können, durch klassistische Mechanismen kontinuierlich in benachteiligende Lebenslagen zurückverwiesen werden, können Personen(-Gruppen) in materiell privilegierten Verhältnissen und entsprechend besseren kulturellen, politischen und sozialen Teilhabechancen ihre Vorteilslagen absichern, legitimieren und ausbauen. Dabei operiert Klassismus auf vielfältige Weise mit subtilen wie expliziten Herabsetzungen, negativen Bewertungen, Stereotypen, Vorurteilen sowie Ab- und Ausgrenzungsregularien gegenüber von Benachteiligung Betroffenen.
In analytischer Hinsicht zielt das Klassismuskonzept deshalb darauf ab, sowohl Benachteiligungseffekte für Betroffene als auch Bevorteilungen privilegierter Gesellschaftsgruppen als Folge von klassistischer Diskriminierung auf politischer, institutioneller, kultureller sowie individueller Ebene zu beleuchten und zu kritisieren. Dabei weist schon der semantische Bezug zur Sozialstrukturkategorie der „sozialen Klasse“ den gesellschaftskritischen Akzent des Konzeptes auf. Noch deutlicher wird dieser in der konzeptionell vermittelten Entgegnung und Kritik bezüglich des populären Narrativs, soziale Ungleichheit und nachteilige Lebenslagen seien vornehmlich selbstverantwortet und in erster Linie dem Mangel an Ambition sowie Einsatz- und Anstrengungsbereitschaft der Betroffenen geschuldet.
2 Klassismus als gesellschaftshierarchisierender Mechanismus
2.1 Entwicklungs- und Rezeptionslinien
Klassismus war bis vor wenigen Jahren ein in Deutschland kaum bekannter und ebenso wenig genutzter Begriff. Wenngleich er in den späten 1980er-Jahren durch die ins Deutsche übersetzte Publikation „Scheidelinien. Über Sexismus, Rassismus und Klassismus“ der niederländischen Feministin Anja Meulenbelt in den deutschsprachigen Raum gelangte, fand Klassismus weder in politischen, öffentlich-medialen noch in wissenschaftlichen Diskussionen nennenswerten Eingang. Zuvor verwendete der französische Soziologe Pierre Bourdieu in seiner 1979 in Frankreich und 1982 auf Deutsch erschienen Gesellschaftsstudie „Die feinen Unterschiede“ jedoch bereits den eingängigen Analogbegriff „Klassenrassismus“ (a.a.O., S. 292).
Im englischsprachigen Raum ist classism dagegen ein deutlich länger bekannter und häufiger genutzter Begriff. Eine erste schriftliche Verankerung erfolgt in Großbritannien durch den englischen Weber, Lagerarbeiter und Schriftsteller Samuel Bamford bereits im Jahr 1839 (Kemper 2021). In den USA wird Klassismus im Jahr 1890 in einem Artikel erwähnt, in dem das damalig vorherrschende 4-Klassen-System in deutschen Eisenbahnen thematisiert wurde (Altieri 2022, S. 19). Darüber hinaus ist anzunehmen, dass der Begriff „classism“ im englischen Sprachraum bereits früher von Betroffenen zur Benennung ihrer Abwertungs-, Unterdrückungs- und Ausbeutungserfahrungen genutzt wurde, es jedoch an schriftlichen Fundstellen mangelt, weil deren Lebensrealitäten das Schreiben und die Publikation von Texten nicht zuließen (Kemper 2021). Damit ist der Klassismusbegriff in seiner Entstehungsgeschichte den Begriffen Rassismus und Sexismus zeitlich vorgelagert und „classism“ insofern nicht als rein terminologische Ableitung aus „racism“ oder „sexism“ zu verstehen (Kemper 2016, S. 9).
Verblieb der Klassismusbegriff in seiner historischen Verwendung quantitativ sporadisch und qualitativ eher beschreibend, wurde er in den USA der 1970er-Jahre erneut und nunmehr unter deutlicheren gesellschaftspolitischen Vorzeichen aufgegriffen. So verweist der US-amerikanische Richter David L. Bazelon auf den Einfluss klassistischer Haltungen in der Rechtssprechungspraxis und kritisiert vor allem deren folgenschwere Auswirkungen in Jugendstrafverfahren (Bazelon 1970, vgl. auch Kemper 2016, S. 9). Kurze Zeit später nutzten „The Furies“, ein Kollektiv lesbischer Feministinnen, Klassismus als sozialkritisch konnotiertes Konzept. Es ging darum, die Bedeutsamkeit und die Wirksamkeit von Klassenzugehörigkeit aufzuzeigen und dabei hervorzuheben,
„that class in our society is not only an economic system that determines everyone’s place but also patterns of behavior that go with and reflect one’s status. […] Classist behavior is rooted in one basic idea: class supremacy – that the individuals of the upper and middle classes are superior to those of the lower classes. […] No one in our movement would say that she believes she’s better than her working-class sisters, yet her behavior says it over and over again“/„dass Klasse in unserer Gesellschaft nicht nur ein Wirtschaftssystem bedeutet, das den Platz eines jeden bestimmt, sondern auch Verhaltensmuster, die mit dem Status einer Person einhergehen und diesen widerspiegeln. […] Klassistisches Verhalten wurzelt in einer Grundidee: Klassenüberlegenheit – dass die Individuen der oberen und mittleren Klasse denen der unteren Klasse überlegen sind. […] Niemand in unserer Bewegung würde sagen, dass sie glaubt, sie sei besser als ihre Schwestern aus der Arbeiterklasse, doch ihr Verhalten zeigt es immer und immer wieder“ (Bunch und Reid 1972, S. 2; eigene Übersetzung).
Weitere entscheidende Impulse für die Präsenz sowie für die konzeptionelle Profilierung des Klassismuskonzepts kamen schließlich vom US-amerikanischen Ökonomen Chuck Barone sowie von der Literaturwissenschaftlerin Gloria Watkins, die unter dem kleingeschriebenen Pseudonym bell hooks publizierte. Sowohl Barone (exemplarisch: 1998, 1999) als auch hooks (exemplarisch: 2000) sehen in der Kategorie der Klasse und dem damit verbundenen Diskriminierungsmechanismus des Klassismus eine essenzielle gesellschaftsanalytische Größe, deren bisherige weitestgehende Ausblendung in der Betrachtung sozialer Verhältnisse sie bemängeln. Beide fordern die Verstetigung einer klassen- und klassismusspezifischen Perspektive und forcieren gleichsam den Diskriminierungszusammenhang von Klassismus, Rassismus und Sexismus als ineinander verschränkte – später von der US-amerikanischen Rechtstheoretikerin Kimberlé Crenshaw als intersektional bezeichnete – Ungleichheitsdimensionen.
Während Klassismus im Zuge seiner Entwicklung im US-amerikanischen Raum im Zusammenhang mit „Klassenkonflikten zum Grundvokabular“ (Kemper und Weinbach 2009, S. 9) avancierte, hatte der Begriff in Deutschland bis vor wenigen Jahren keine nennenswerte Relevanz (a.a.O.). Allerdings kehrten mit der um die Jahrtausendwende immer sichtbarer werdenden sozialen Ungleichheit (Hradil 2013) nach jahrzehntelanger Absenz zumindest wieder zunehmend klassenbezogene Perspektiven in die Auseinandersetzung mit bundesdeutschen Gesellschaftsverhältnissen zurück (Geißler 1996; Groh-Samberg 2004; 2009; Rehberg 2007; 2008). Zugleich entfaltete sich nunmehr auch im deutschsprachigen Raum die Idee, dass Klasse als relevante Ungleichheitskategorie zusammen mit anderen Ungleichheitskategorien einander überschneidende Benachteiligungsformationen bildet (Frerichs 2000; Lutz 2001; Klinger et al. 2007).
Anders als der Klassenbegriff trat Klassismus zu dieser Zeit in originär deutschsprachigen Publikationen noch recht selten in Erscheinung. Als eine der Ersten, die klassismustheoretische Überlegungen analytisch nutzte, setzte Heike Weinbach (2006) Klassismus in Zusammenhang mit dem Konzept der Social Justice. Auch für die Intersektionalitätsforschung, die sich unterschiedlichen Diskriminierungsformen in deren interferierendem Zusammenwirken widmet, verwiesen Gabriele Winker und Nina Degele (2009) auf die Bedeutsamkeit von „Klassenverhältnissen oder Klassismen“ und dies im „Plural, um auf ihre Vielfältigkeit, Prozesshaftigkeit und Veränderbarkeit hinzuweisen“ (a.a.O., S. 142).
Aus diesem Rezeptionspfad heraus wurde Klassismus in der von Andreas Kemper und Heike Weinbach im Jahr 2009 publizierten Monografie „Klassismus. Eine Einführung“ erstmals eine deutschsprachige Präzisierung als Begriff und Analysekategorie zuteil. Infolgedessen wurde Klassismus als Phänomen vermehrt aufgegriffen (exemplarisch: Baron und Steinwachs 2012; Kemper 2016) sowie als Konzept gleichsam kritisiert (exemplarisch: Baron 2014; Bewernitz 2015; 2017). Auch nach dem breiten Interesse an den ungleichheits- und klassentheoretisch untersetzten autobiografischen Reflexionen des französischen Sozialphilosophen Didier Eribon „Rückkehr nach Reims“ (Eribon 2016) und „Gesellschaft als Urteil“ (Eribon 2017) nahm in der Folgezeit die deutschsprachige Beitragsdichte zum Thema Klassismus deutlich zu.
Insbesondere ab dem Jahr 2020 stieg die Präsenz des Konzepts in der deutschen Debatte deutlich an. Neben der Aufnahme des Begriffs in den Duden (Dudenredaktion 2020, S. 649) wurde Klassismus vielfach zum Gegenstand diverser Publikationen mit persönlichen Schilderungen klassistischer Diskriminierungserfahrung (Baron 2020; Altieri und Hüttner 2020; Seeck und Theißl 2020; Barankow und Baron 2021) und zahlreich in Feuilletons, Blogs, Podcasts u.Ä. thematisiert. Aus dieser anhaltenden editorischen Dynamik entstand zuletzt eine Bandbreite von Veröffentlichungen, die von essayistisch ausgerichteten Arbeiten (z.B. Hobrack 2024) über einschlägige Sachbücher (z.B. Abou 2024; Seeck 2024) bis zu Bestrebungen reicht, Klassismus stärker zu theoretisieren (z.B. Altieri 2022; Seeck 2022; Gamper und Kupfer 2024). Parallel dazu erfuhr Klassismus zunehmend konzeptionelle Kontextualisierungen und Relevanzsetzungen in theoretischen, handlungsorientierten sowie gesellschaftspolitischen Zusammenhängen, beispielsweise feminisierte Armut (Weinbach 2020), politische Bildung (Pohlkamp et al. 2023), Soziale Arbeit (Seeck und Steckelberg 2025) oder Beratung (Gemeinhardt und Gnerlich 2021).
2.2 Konturen der begrifflichen Bestimmung
In der bisherigen Debatte um und über Klassismus lassen sich unterschiedliche inhaltliche und begriffsbestimmende Akzentuierungen ausmachen. Einige wesentliche Konturen des gegenwärtig sich dynamisch entwickelnden Begriffsverständnisses von Klassismus werden im Folgenden vorgestellt.
In den Auseinandersetzungen mit Klassismus fokussieren begriffliche Bestimmungen übergreifend auf „Diskriminierungs- und Unterdrückungserfahrungen“ (Kemper und Weinbach 2009, S. 15) „aufgrund der sozialen Herkunft oder Position“ (Kemper 2016, S. 6). In weitergehenden definitorischen Variationen wird Klassismus als Haltung, Ideologie, Prozess, Praktik oder Form von Diskriminierung, Unterdrückung, Stigmatisierung, Macht bzw. Gewalt verhandelt, die „der Abwertung, Ausgrenzung und Ausbeutung von Menschen und der Aufrechterhaltung und Legitimierung von sozialer Ungleichheit in der Gesellschaft“ (Seeck 2022, S. 12) dienen und „sich gegen Menschen aus der Armuts- oder Arbeiter:innenklasse“ (a.a.O.) richten.
Im Rahmen der begriffsbestimmenden Konturen bildet damit der sozioökonomische Status einer Person(engruppe) innerhalb der Gesellschaft, verdichtet auf die Differenzkategorie „soziale Klasse“, den Ausgangspunkt und die essenzielle Bezugskategorie von Klassismus. Diese wird konzeptionell mit daran gekoppelten unterschiedlichen Anerkennungsformen, Zugangs- und Teilhabechancen sowie Zuschreibungen von Wertigkeiten in Verbindung gesetzt, auf welche die Herstellung, die Legitimierung und die Verstetigung ungleicher Verteilungs- und Machtverhältnisse zurückgeführt werden (Barone 1999; Weinbach 2006).
Aus Klassismusperspektive bewirkt dieser rekursive Prozess aus den Klassenlagen resultierende, beharrliche soziale Disparitäten sowie damit assoziierte Ungleichwertigkeiten. Demnach ist alles, was klassenstrukturell zu ungleichen Teilhabe-, Nutzungs- und Akkumulationsmöglichkeiten von materiellen und immateriellen gesellschaftlichen Gütern beiträgt, als Klassismus zu verstehen. Darunter lassen sich klassistisch wirkende Strukturen, Regelungen, Ideologien, Stereotype, Vorurteile sowie entsprechende Handlungen auf politischer, institutioneller, kultureller sowie individueller Ebene subsumieren (Kemper und Weinbach 2009, S. 14–32).
In konzeptioneller Hinsicht steht folglich die ökonomisch basierte und darüber klassifizierte Gesellschaftsgruppen formierende Unterscheidungs- bzw. Distinktionslinie im Fokus. Mit der daran anschließenden Beschreibung und Analyse des vielgestaltig ausgeprägten Repertoires klassifizierender Diskriminierungen beleuchtet der Ansatz, wie sozialisatorisch in allen Gesellschaftsmitgliedern verankerte klassenbezogen abwertende Unterscheidungen Ab- und Ausgrenzungseffekte nach sich ziehen. Diese führen schließlich zu sozialer Distinktion und damit zur Deprivation und zum Ausschluss von Menschen in materiell und immateriell benachteiligten Soziallagen. Damit wird Klassismus als ein distinktiver, gesellschaftsstrukturierender Mechanismus sichtbar, der dazu beiträgt, soziale Ungleichheit zu (re-)produzieren und zu legitimieren. Dass dies ein Unterlaufen der Maxime von Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit bedeutet, stellt das zentrale Kritikmoment des Klassismusansatzes dar (exemplarisch: Kemper 2016; Altieri 2022; Abou 2024).
2.3 Definition von Klassismus
In der Gesamtschau lassen sich aus den verschieden akzentuierten Klassismusperspektiven folgende definitorische Kernelemente ableiten:
- Klassismus bezieht sich auf die gesellschaftliche Differenzkategorie „soziale Klasse“.
- Klassismus wirkt durch klassenbezogene Diskriminierungspraktiken als ein gesellschaftshierarchisierender Distinktionsmechanismus.
- Klassismus vollzieht sich multidimensional in politischen, institutionellen, kulturellen sowie individuellen Konstellationen.
- Klassismus generiert und nutzt folglich Klassifizierungen von sozialer Herkunft und/oder Position einer Person(engruppe) innerhalb des Gesellschaftsgefüges.
- Klassismus basiert auf Abwertungen von benachteiligten Personen(-Gruppen), die letztlich auf deren Lebensbedingungen mitsamt ihren sozialisatorischen Effekten abzielen.
- Klassismus realisiert und manifestiert sich maßgeblich über die Funktionsweise des (Klassen-)Habitus, d.h. sozialpositional geprägte Denk- und Verhaltensweisen, Einstellungen, Sprach-, Kleidungs-, Freizeitgewohnheiten u.v.m.
- Klassismus schafft und verfestigt hierarchische Gesellschaftsverhältnisse und legitimiert zugleich daraus hervorgehende soziale Ungleichheit.
Darauf basierend lässt sich Klassismus wie folgt definieren:
Klassismus ist ein an der Differenzkategorie der „sozialen Klasse“ orientierter gesellschaftshierarchisierender Distinktionsmechanismus, der sich in Form von vielgestaltiger politischer, institutioneller, kultureller und individueller Diskriminierung der (zugeschriebenen) Klassenposition vollzieht. Seine Wirkung entfaltet Klassismus über gesellschaftliche, sozialisatorisch-habituell verankerte Unterscheidungsmuster der Klassifizierung, d.h. der Abwertung sowie der Marginalisierung sozial benachteiligter Personen(-Gruppen), die zugleich die Aufwertung sozial privilegierter Personen(-Gruppen) impliziert. Klassistische Strukturen, Denk- und Handlungsweisen (re-)produzieren hierarchische Gesellschaftsverhältnisse und legitimieren ungerechtfertigte soziale Ungleichheit in einem zirkulären Prozess.
3 Konzeptionelle Bezüge von Klassismus
Der Begriff Klassismus enthält bereits im Wortstamm den semantischen Bezug zum Konzept der „sozialen Klasse“ und wird durch das Suffix „-ismus“ als umfassende Haltung, Ideologie bzw. Mechanismus charakterisiert. Darüber hinaus sind in seiner Definition sowie in seiner Verwendung als beschreibender Begriff einerseits und als Analysekategorie andererseits konzeptionelle Bezüge eingelagert, die für das Verständnis von Klassismus als Distinktionsmechanismus bedeutsam sind. Im Folgenden sollen diese in ihrer Relation und Bedeutung in Hinsicht auf Klassismus expliziert und erläutert werden.
3.1 Soziale Klasse
Das primäre Bezugskonzept von Klassismus ist das der sozialen Klasse, welches als Differenzkategorie von klassistischer Diskriminierung fungiert (siehe dazu auch Kapitel 3.3). Im weitesten Sinne meint Klasse die Gruppierung von Menschen anhand eines oder mehrerer gemeinsamer gesellschaftlich relevanter Merkmale. Die theoretische wie empirische Ausdifferenzierung hat nicht nur zu unzähligen alternativen Modellen sozialer Strukturierung (z.B. Schichtmodelle) geführt, sondern auch zu einer Vielfalt existierender klassentheoretischer Ansätze. In einem Minimalkonsens lässt sich unter sozialer Klasse verstehen, dass ihr zugeordnete Personen sich in einer ähnlichen sozioökonomischen Lage befinden, mit denen gleichsam ähnliche Lebenschancen und -risiken einhergehen, was schließlich zu vergleichbaren Lebenserfahrungen mitsamt sich ähnelnden, klassenspezifischen Einstellungen, Wertorientierungen, Mentalitäten und Lebensstilen führt (Geißler 2014, S. 94).
Gemeinsam ist klassenbezogenen Perspektiven zudem, dass sie – wenn auch verschieden ausbuchstabiert – „Mechanismen spezifizieren, warum es in der Gesellschaft zu sozialer Ungleichheit und zu unterschiedlichen Klassenlagen kommt“ (Pollak 2018, S. 226 f.). Dabei gehen klassentheoretische Ansätze sozialer Ungleichheit von elementaren Interessengegensätzen, konfliktiven Abhängigkeits- und Ausbeutungsbeziehungen sowie innergesellschaftlichen Machtkämpfen aus und teilen damit einen „deutlich sozialkritischen Akzent“ (Geißler 2014, S. 128). Die Erklärungskraft von Klassenmodellen liegt demnach vor allem in deren Fokus auf „gesellschaftliche Prozesse, die den Herrschaftsaspekt sozialer Ungleichheit betonen“ (Burzan 2013, S. 776).
Dieser Aspekt bildet den Ausgangspunkt des von Weinbach und Kemper (2009, S. 14–21) konzeptualisierten Klassismusverständnis. Es integriert die Essenz traditioneller und neuerer klassentheoretischer Ansätze zu einer klassenbezogenen Perspektive, die ökonomische Positionsunterschiede mit daraus abgeleiteten kulturellen Ungleichheitsvariablen verbindet. Die Annahmen zu klassistischen Wirkmechanismen setzen dabei an sozialer Klasse als Ausdruck quantifizierbarer materieller Ressourcen an und verstehen diese als empirisch fluide und zugleich resistente gesellschaftliche Strukturierungskategorie. Ihre strukturierende Kraft und Nachhaltigkeit rührt – in Anlehnung an das bekannte Marxsche Axiom (MEW 3, S. 26 f.; 13, 8 f.), nach dem das Bewusstsein durch die materiellen Lebensbedingungen bzw. das gesellschaftliche Sein bestimmt werde – aus dem prägenden (nicht deterministischen!) Einfluss klassenspezifischer Soziallagen auf die jeweiligen Klassenangehörigen.
Für das Klassismuskonzept bietet insbesondere das Klassentheorem von Pierre Bourdieu eine hohe Anschlussfähigkeit. In kritischem Rekurs auf Marx teilt Bourdieu grundsätzlich dessen Idee der Klassengesellschaft aufgrund von ungleicher Kapitalverteilung, erachtet für deren Formation jedoch zusätzlich kulturelle und symbolische Faktoren als wesentlich (Bourdieu 1998, S. 18 ff.). Insofern lässt sich soziale Klasse mit Bourdieu als multidimensionaler Komplex verstehen, der aus dem Zusammenwirken von kapitalabhängigen Existenzbedingungen und damit verbundenen Lebensstilen entsteht.
Das bedeutet, dass verschiedene materielle, soziale und kulturelle Gegebenheiten, unter denen Menschen leben und sich dementsprechend gruppieren lassen, bei diesen gemeinsam geteilte Handlungsmuster zutage fördern. Gemeinsame klassenspezifische Praktiken lassen soziale Klassen zu erfahrbaren Realitäten und diese wiederum zu prägenden Sozialstrukturen werden. Dabei verhalten und positionieren sich Klassen im „sozialen Raum“ (Bourdieu 1985) stets in Rivalität um materielle, soziale und kulturelle Güter zueinander (Bourdieu 1982, S. 209). Das bedeutet, dass Klassen nicht als absolute Zustände, sondern vielmehr als relationale Einheiten zu verstehen sind, die über Konkurrenzverhältnisse hergestellte Unterschiede sozial ungleiche Gesellschaftsverhältnisse bilden (Bourdieu 1985, S. 21).
3.2 Soziale Ungleichheit
Über den zentralen Bezug auf das Konzept sozialer Klassen ist Klassismus mit sozialer Ungleichheit assoziiert. Darunter lässt sich die dauerhafte Ungleichverteilung von gesellschaftlich als erstrebenswert geltenden Gütern zugunsten einiger und zum Nachteil anderer verstehen. Erstrebenswerte Güter umfassen materielles Vermögen, wie Geld, Grundstücke oder Gebäude, und immaterielle sowie ideelle Werte, wie Bildung, Prestige, Privilegien, Einfluss usw. (Hradil 2005, S. 27–30). Weil soziale Ungleichheit unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die Lebenschancen und die Lebensrisiken von Menschen hat, bedarf sie der Rechtfertigung, um als gerecht zu gelten (Erlinghagen 2018, S. 470).
In sogenannten Leistungsgesellschaften wird hierfür auf das Meritokratie-Prinzip zurückgegriffen, welches Ungleichheiten im Sinne einer Leistungsgerechtigkeit über das unterschiedliche, individuelle Verdienst erklärt und legitimiert (Recker 2000, S. 429). Proklamierte Prämisse hierfür ist Chancengleichheit bzw. -gerechtigkeit. Dass dieser Anspruch und die damit behaupteten Demokratisierungs- und Gerechtigkeitsziele tatsächliche Wirksamkeit im Sinne faktisch gleicher Teilhabechancen erlangen, wird bereits seit den 1960er-Jahren immer wieder zahlreich theoretisch wie empirisch widerlegt (Dahrendorf 1966; Geißler 2004; Lessenich 2019; Reckwitz 2019; Nachtwey 2023). Nicht nur ist „das, was unter Leistung verstanden wird, häufig in der sozialen Herkunft […] begründet“ (Gosepath 2022, S. 8), sondern ebenso „ist der Zusammenhang zwischen Chancen- und Ungleichverteilung sehr stark“ (Mau 2015, S. 39). Das führt zu „Chancenhortung“ (a.a.O., S. 40) aufseiten Privilegierter und „Chancenentzug“ (a.a.O.) aufseiten Benachteiligter.
An dieser Kritik setzt das Klassismuskonzept an, indem die Realisierung von Leistungs- und Chancengerechtigkeit infrage bzw. in Abrede gestellt und als ungerecht zu bewertende soziale Ungleichheit mittels klassistischer Diskriminierung der sozial benachteiligten Herkunft erklärt wird.
3.3 Diskriminierung
Mit Diskriminierung werden Unterscheidungspraxen benannt, die für einzelne oder kollektive Gesellschaftsmitglieder dauerhafte nachteilige Folgen haben, wenn also „das Verhalten von Individuen, sozialen Gruppen und/oder wenn Institutionen eine Benachteiligung einer anderen Gruppe oder einzelner Mitglieder dieser Gruppe verursachen“ (Beigang et al. 2017, S. 12). Diskriminierung bewirkt demnach durch bewertende Unterscheidung hinsichtlich bestimmter individueller oder gruppenspezifischer Merkmale Hierarchisierungen, welche Ausgangspunkt der Ungleichbehandlung von Einzelnen oder Gruppen sind und deren Benachteiligung begründen (sollen). Hierzu werden diskreditierende Zuschreibungen genutzt, die ein negatives Anderssein oder eine geringere Wertigkeit von Personen(-Gruppen) in Bezug auf vorherrschende Normalvorstellungen plausibilisieren (sollen). Sie schlagen sich in Handlungen, Verhaltensweisen, Einstellungen, Vorurteilen und Stereotypen der Geringschätzung sowie in Herabsetzung, Missachtung, Ausgrenzung nieder.
Diskriminierung hat viele Facetten und ist demzufolge als multidimensionales Phänomen zu verstehen, das sich sehr unterschiedlich in individueller, institutioneller, struktureller, direkter oder indirekter Form äußern kann (a.a.O., S. 14). Gemeinsam ist diskriminierenden Praktiken jedoch, dass sie Einzelnen oder sozialen Gruppen deren gleichberechtige soziale Anerkennung und den Zugang zu materiellen sowie immateriellen Gütern verwehren. Dies resultiert nicht zuletzt in sozialer Ungleichheit, weil eine dauerhafte Abwertungspraxis mittelbar und unmittelbare Auswirkungen auf sozioökonomische Positionierungen hat. Diskriminierung ist demnach nicht mit sozialer Ungleichheit im Sinne Sozialstatus bezogener Differenzen gleichzusetzen. Vielmehr ist Diskriminierung eine Variable, die durch Ab- und Ausgrenzung zu sozialer Ungleichheit führt, aus der heraus sich auch klassistische Diskriminierung speist. Dieser wechselbezügliche Zusammenhang findet inzwischen zunehmende Aufmerksamkeit in der Diskriminierungstheorie und -forschung, in der bisweilen „Diskriminierung […] in problematischer Weise […] von klassen- und schichtspezifischer Benachteiligung unterschieden“ (Scherr 2010, S. 40) wurde bzw. wird.
Klassismus beruht in seinen gesamtgesellschaftlichen Distinktionseffekten also maßgeblich auf klassenspezifischen Diskriminierungspraktiken, die prozesshaft Klassifizierungen (re-)produzieren (siehe hierzu auch Kapitel 3.5). Diese sind „für die Herstellung, Aufrechterhaltung und Rechtfertigung von sozioökonomischen Ungleichheiten, Machtasymmetrien und Statushierarchien funktional, da sie Eigenschaftszuschreibungen umfassen, die den Angehörigen einer diskriminierten sozialen Gruppe die Fähigkeit und das Interesse bestreiten, privilegierte Positionen einzunehmen, oder mit der normativen Überzeugung einhergehen, dass diese die Position des gleichberechtigten Gesellschaftsmitglieds nicht legitim beanspruchen können“ (Scherr 2020, S. 89).
Weil durch das Aushebeln gleicher Teilhabemöglichkeiten das Postulat sozialer Gerechtigkeit unterlaufen wird, liegt der analytische Fokus des Klassismuskonzepts demnach explizit auf der Sichtbarmachung und der Kritik des Zusammenhangs von klassistischen Unterscheidungen und sozialer Ungleichheit sowie deren Fortschreibungsbedingungen.
3.4 Sozialisation
Soziale Ungleichheit bewirkende Unterscheidungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Strukturen einer Gesellschaft, sondern beeinflussen zugleich deren Akteure. Besondere Bedeutung kommt hierbei ihrer Sozialisation zu. Sozialisation meint den lebenslangen Prozess, in dessen Zuge sich Menschen aktiv mit den sie umgebenden materiellen sowie sozialen Gegebenheiten auseinandersetzen und dadurch ein internalisiertes Set von Praxismustern entwickeln, in dem gesellschaftliche Kategorien (z.B. Geschlecht, Alter), Symbolsysteme (z.B. Sprache, Zahlen) sowie Konventionen, Werte und Normen eingelagert sind.
Aus permanent ablaufenden sozialisierenden Interaktions- und Aneignungserfahrungen formiert sich die Persönlichkeit (Hurrelmann und Bauer 2020, S. 11 ff.). Diese weist in ihrer Ausprägung sowohl individuelle, eigensinnige als auch soziale, kollektive Anteile auf. Der „Sozialcharakter“ (Tillmann 2010, S. 16) der Persönlichkeit resultiert aus ähnlichen Lebensbedingungen und gemeinsam geteilten Erfahrungen innerhalb von sozialen Gruppen, denen Menschen angehören. Aufgrund von gesellschaftsstrukturellen (Klassen-)Unterschieden erfahren Personen(-Gruppen) mithin unterschiedliche Sozialisationsprozesse. Sie unterliegen verschiedenen Einflüssen, bekommen andere Impulse und eignen sich divergente Wertorientierungen, Regeln, implizite Normen und Möglichkeitshorizonte an, sodass sich materielle wie immaterielle Ungleichheiten sozialisatorisch in ungleiche Teilhabe-, Entwicklungs- und Zugangsoptionen übersetzen und fortschreiben.
Sozialisation ist insofern ein stets an das soziostrukturelle Gefüge rückgebundener Prozess und damit in Hinsicht auf Klassismus ein entscheidender Faktor für die (intergenerationale) Weitergabe von Benachteiligungen einerseits sowie von Privilegien andererseits, denn „auf diese Weise kommt es zu einer lebenslang andauernden ungleichen Verteilung von Lebenschancen“ (Hurrelmann und Bauer 2020, S. 188).
3.5 (Klassen-)Habitus
Zu Wirkmächtigkeit gelangen per Sozialisation weitergegebene Benachteiligungen bzw. Privilegien schließlich durch ihre habituelle Verankerung und Reproduktion. Unter Habitus ist – in Anlehnung an Bourdieu (2020, S. 277 ff.) – die Gesamtheit verinnerlichter Wahrnehmungs-, Denk-, Bewertungs- und Handlungsschemata zu verstehen, mittels derer Menschen ihre Lebenswelt erfassen, beurteilen und handelnd gestalten.
Geprägt wird der Habitus von den jeweilig vorherrschenden sozioökonomischen wie soziokulturellen Existenzbedingungen, unter denen der sich entwickelt. Damit ist der Habitus nach Bourdieu immer auch ein „Klassenhabitus“ (a.a.O., S. 175).
Über den Habitus repräsentiert jedes Gesellschaftsmitglied sozialisatorisch angeeignete klassenlagespezifische Muster, was sich z.B. in Sprachgepflogenheiten, Kaufgewohnheiten, Ernährungsroutinen, Kleidungsstilen, Interessen, Freizeitaktivitäten, Bildungswegen, Berufsverläufen, Einstellungen usw. zeigt. Dabei unterliegen sämtliche Alltagspraktiken, Orientierungen und Entscheidungen stets gesellschaftlich definierten und ebenfalls habituell verankerten Bewertungen, welche schließlich zu klassifizierenden Unterscheidungen werden. Diese Auf- bzw. Abwertungen sind wiederum die Grundlage von klassistischer Diskriminierung.
Demnach ist der (Klassen-)Habitus zugleich Repräsentations-, Reproduktions- und Bewertungsinstanz von Klassenzugehörigkeit, durch die sich Ungleichheitsstrukturen immer wieder aktualisieren und verstetigen. In seiner Funktionslogik bildet der (Klassen-)Habitus folglich den Kristallisationspunkt von Klassismus als soziale Ungleichheit (re-)produzierendem Mechanismus.
4 Bedeutung und Praxisrelevanz von Klassismus in sozialprofessionellen Kontexten
Klassistisches Wahrnehmen, Denken und Handeln durchzieht die ganze Gesellschaft und findet damit in allen Lebensbereichen, wie Bildung, Gesundheit, Wohnen, Arbeit u.v.m. (exemplarisch Seeck 2022), einen Ungleichheit (re-)produzierenden Niederschlag. Und: „Klassismus ist nicht das, was die anderen, womöglich ‚die da oben‘, erzeugen oder für ihre Zwecke nutzen. Er steckt vielmehr in uns allen“ (Hobrack 2024, S. 4). Klassistische Mechanismen sind somit allseitig und potenziell in jeder sozialen Situation wirksam. Professionelle Kontexte bilden diesbezüglich keine Ausnahme. Besondere Relevanz kommt klassistischen Mechanismen in sämtlichen pädagogischen, sozialarbeiterischen und psychologisch ausgerichteten Handlungsfeldern zu (Liu 2011). Exemplarisch soll dies im Folgenden im Kontext von psychosozialer Beratung und im Kontext von Intersektionalität aufgezeigt werden.
4.1 Klassismus im Kontext psychosozialer Beratung
Psychosoziale Beratung, verstanden als institutionalisiertes, professionelles Unterstützungsangebot im Hinblick auf die Bearbeitung und die Bewältigung von erlebten Herausforderungen oder Konflikten, birgt ein kaum zu überschätzendes Potenzial klassistischer Exklusion und Diskreditierung. Aus den von Kemper und Weinbach (2009, S. 95 ff.) beschriebenen klassismusbedingten Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von Psychotherapie kann auch für Beratung abgeleitet werden, dass sich für sozial Benachteiligte bereits das Einmünden in einen beraterischen Prozess als hürden- und voraussetzungsreicher gestalten kann als für gesellschaftlich Privilegierte. Grund dafür sind habituell verankerte Hemmnisse, wie z.B. sozialisatorisch bedingte Befangenheit oder Unsicherheit, fehlendes soziales Kapital im Sinne mangelnder hilfreicher Kontakte oder die unzureichende Verfügbarkeit ökonomischen Kapitals, d.h. monetäre Beschränkungen (hierzu auch Liu 2011, S. 6 ff.).
Auch und gerade ein zum Gegenstand professioneller Beratung werdendes Diskrepanzerleben zwischen als überfordernd erfahrenen Belastungssituationen und subjektiv realisierbaren Bewältigungsoptionen macht Beratungskontexte anfällig für klassistische Wirkmechanismen. So spielt vor dem Hintergrund der (selbst-)zugeschriebenen sozialen Klasse das „Gewicht des Klassenethos“ (Bourdieu 1982, S. 144) hinsichtlich des soziallagenspezifischen Standpunktes in Bezug auf psychosoziale Angebote eine wesentliche Rolle für das Aufsuchen von Beratung (a.a.O., S. 585 ff.). Aus den beschriebenen und empirisch untersetzten „feinen Unterschieden“ der Klassenzugehörigkeit lässt sich ableiten, dass das Aufsuchen einer Beratung von Mitgliedern benachteiligter Gruppen tendenziell eher als Wehleidigkeit, Schwäche oder überbordendes „Begrübeln“ (a.a.O., S. 554) bewertet würde, da die Inanspruchnahme professioneller Beratung der sozialpositional bedingten spezifischen Logik einer „Entscheidung für das Notwendige“ (a.a.O., S. 594), der klassenhabituell verankerten „Ablehnung von ‚Firlefanz‘“ (a.a.O., S. 595, Hervorhebung im Original) sowie einem relativ restriktiven sozialgruppeninternen „Konformitätsprinzip“ (a.a.O., S. 596) entgegensteht.
Zudem können es Erfahrungen mit diskreditierenden Reaktionen bezüglich ihres Wissenshorizonts, ihres Fähigkeitenrepertoires oder ihrer Bewältigungskompetenz sozial Benachteiligten erschweren, sich vertrauensvoll und offen auf einen professionellen Beratungskontext einzulassen. Insbesondere die Möglichkeit, aufgrund der (Selbst-)Zuordnung eines prekären Sozialstatus diskreditiert zu werden, sowie die Eventualität, sich mit einem „Klassenstigma“ (Goffman 1967, S. 13) belegt zu sehen, stellen ein eindrückliches, klassistisches Moment dar.
Da gesellschaftliche Abwertungen sozial benachteiligter Lebenslagen gleichsam im habituellen Klassifikationssystem der von diesen Abwertungen Betroffenen sozialisatorisch abgelegt sind, wenden sie diese auch in Bezug auf ihre Selbsteinschätzung an. In der Folge neigen mit sozialer Diskriminierung und Benachteiligung adressierte Menschen dazu, ihre Problemsituation als selbst verschuldet, mögliche Lösungsstrategien als unzulänglich, ihre Selbstwirksamkeit als mangelhaft und sich selbst als defizitär wahrzunehmen (Gemeinhardt und Gnerlich 2021, S. 169 f.). Zudem besteht aufgrund der Hegemonie des Meritokratieideals und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Tabuisierung sozialpositionaler Hierarchien ein Mangel an begrifflichen Ausdrucksmöglichkeiten, um klassistische Erfahrungen präzise als solche zu versprachlichen (Liu 2011, S. 10).
Treffen klassistische Selbstdiskreditierung und Begriffsmangel im Zuge des Beratungsgeschehens dann zusätzlich auf (implizite) Deutungsmuster, welche die (klassen-)habituelle Reproduktion von sozialpositional bedingten Denk- und Handlungsmustern von Unsicherheiten, Selbstzweifeln und Defiziterleben als individuelle Merkmale auslegen, erhöht dies den Wirkungsgrad von Klassismus. Ebenso können vorauseilende beraterische Annahmen zu den Umständen des Beratungsanliegens gesellschaftliche, klassistisch wirkende Bewertungsmuster in den Beratungsprozess importieren. Dies setzt sich darin fort, dass für sozial benachteiligte Beratungsuchende eher existenziellere Themen eine Rolle spielen, sich Unterschiede in der interventionsmethodischen Ausrichtung der Beratung finden lassen (Smith 2005) und dem Prozess seitens der Professionellen ein geringeres Maß an Fortschritten und konstruktiver Selbstreflexion zugeschrieben wird (Smith 2005; Liu et al. 2004).
Da folglich klassistische Diskreditierungen gleichsam in die habituellen Wahrnehmungs- und Bewertungs- und Handlungsschemata sowohl der oder des Beratungsuchenden als auch der oder des Beratungsprofessionellen eingelassen sind, können sich solche im Beratungsgeschehen multiplizieren. Dies betrifft nicht nur Defizitannahmen über Gestaltungsfähigkeit, Entschlusskraft, Selbstdisziplin oder Stabilität der oder des Beratungsuchenden, sondern auch nebensächliche Geschehnisse, wie die „scheinbar automatischsten Gebärden und unbedeutendsten Körpertechniken – der Art zu gestikulieren oder zu gehen, sich zu setzen oder zu schneuzen, beim Sprechen […] den Mund zu bewegen“ (Bourdieu 1982, S. 727). In alledem – wenngleich ohne Absicht – kann sich Klassismus entfalten und können sich soziale Ungleichverhältnisse innerhalb von Beratungskontexten (re-)produzieren.
Nicht zuletzt sind die in (psycho-)sozialprofessionellen Beratungszusammenhängen oft zentrale Frage der Eigenverantwortlichkeit sowie die damit verbundene Ermutigung der Beratungsuchenden, sich Entscheidungshoheit und Handlungsautonomie zu eigen zu machen, unter klassistischen Gesichtspunkten ein neuralgischer Punkt (Kuhnert und Strecker 2018, S. 368). In Rückgriff auf den bereits angeführten Aspekt selbstdiskreditierender Bewertungsmuster kann Klassismus an dieser Stelle eine enorme Wirkmächtigkeit erlangen, indem sich klassenspezifisch verinnerlichte Grenzen in Form von Ohnmachtserfahrungen aktualisieren, sich Versagensempfinden verstärkt, z.B. bezogen auf die Anforderungen des gesellschaftlichen Leistungsprinzips, und (klassen-)habituell eingegrenzte Handlungsspielräume (Selbst-)Zweifel am Veränderungswillen bzw. -potenzial aufkommen lassen (Gemeinhardt und Gnerlich 2021, S. 170). Vor diesem Hintergrund kann Beratung in klassistischer Hinsicht zu einer Gratwanderung zwischen (Selbst-)Anerkennung und (Selbst-)Marginalisierung, zwischen Selbstwirksamkeits- und Unfähigkeitserleben sowie zwischen Ermutigung und Entmutigung werden.
Umso bedeutsamer ist es, Klassenherkunft und -zugehörigkeit als Einflussgrößen im Beratungsgeschehen zu erkennen und zu berücksichtigen. Für eine klassismussensible Beratungsprofessionalität
- bedarf es zunächst der eigenen Bewusstheit und der Kenntnis über die Allgegenwärtigkeit, die Funktionsweise und die Wirkmächtigkeit von Klassismus.
- besteht die Notwendigkeit einer systematischen, kontinuierlichen Reflexion sowohl klassistischer Mechanismen als auch antiklassistischer Interventionsstrategien sowie eigener (biografischer) Klassismusbezüge im Beratungshandeln.
- müssen Beratende eine kritisch-selbstreflexive Haltung zu Klassismus entwickeln.
- ist eine dezidiert kritische professionspolitische Auseinandersetzung mit Klassismus, dessen sozialdistinktive Effekte sowie der klassistisch organisierten Gesellschaftsordnung als Ganzes erforderlich (a.a.O., S. 174 f.).
4.2 Klassismus im Kontext von Intersektionalität
In intersektionaler Betrachtung ist Klassismus in seinen Erscheinungsweisen kein isoliertes Diskriminierungsphänomen, sondern stets mit anderen diskriminierenden Mechanismen und Differenz(ierungs)praxen verwoben. Ausgangspunkt bildet also die Annahme, dass sich Klassismus, Rassismus, Sexismus, Ableismus usw. wechselseitig beeinflussen und damit im Zusammenwirken eine jeweils eigene multidimensionale Diskriminierungslogik hervorrufen. Intersektional gedacht ist demnach davon auszugehen, dass sich die jeweiligen Diskriminierungspraxen nicht isoliert voneinander parallel vollziehen, sondern dass sie sich vielfach kreuzen und sich daraus weitere, spezifische Diskriminierungsgehalte entfalten. Vor allem Intersektionen von Sexismus, Rassismus und Klassismus werden in unterschiedlicher dyadischer Kombination und auch in ihrer triadischen Verschränkung schon seit den 1980er-Jahren sowohl analytisch als auch praxisorientiert thematisiert, wie z.B. von Angela Davis (1981), Anja Meulenbelt (1988) oder Kimberlé W. Crenshaw (1989). Auch Bourdieu (1982) spricht zu dieser Zeit bereits von „doppelt unterdrückten Frauen aus den unteren Klassen der Gesellschaft“ (a.a.O., S. 595). Damit verweist er auf die zweidimensionale Abwertung aufgrund des Geschlechts kombiniert mit der Klassenposition, die im Folgenden kurz genauer beleuchtet wird.
Das Aufeinandertreffen der sozialen Konstrukte von Geschlecht und Klasse birgt gerade für Frauen* sozialisatorisch bedingte Einschränkungs- und Entwertungserfahrungen, die einander – auch verstärkend – beeinflussen. Daran gekoppelt sind Zuschreibungen, die unterschiedlich ausgerichtete Entwertungen und Ausschlüsse von weiblich klassifizierten und sozial benachteiligten Personen(-Gruppen) transportieren, etwa hinsichtlich der gesellschaftlichen Platzierung, Autonomie, Fähigkeiten usw. So sind Frauen* mit sozial benachteiligtem Klassenhintergrund durch verinnerlichte geschlechts- und klassenspezifische Denk- und Handlungsmuster mit Diskriminierungen konfrontiert, die von struktureller Marginalisierung bis zu (selbst-)elimierenden, subjektiven Effekten reichen (Gnerlich und Gemeinhardt 2024).
Markante strukturelle Ungleichheitseffekte aus der Verwobenheit von Weiblichsein* und prekärer sozialer Herkunft zeigen sich beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt, zum einen am häufig anzutreffenden Tätigkeitsprofil von Frauen im Bereich der Sorgearbeit, zum anderen am hohen Frauenanteil im Niedriglohnsektor (Nachtwey 2023, S. 175 f.). Auf subjektiver Ebene lässt sich zudem das Zusammenwirken der im Zuge weiblicher Sozialisation forcierten Orientierung auf Fürsorge, Abhängigkeit und Emotionalität (Böhnisch und Funk 2011) mit den im Klassenhabitus verankerten Schemata von Bescheidenheit, Konformität, Pragmatismus, Realismus und Notwendigkeit (Bourdieu 1982, S. 585 ff., Sachweh et al. 2018, S. 251 f.) als Ungleichheit (re-)produzierender Komplex ausmachen. Mit jeweils spezifischen Kombinationen und Interdependenzen adressieren die daran geknüpften intersektionalen Diskriminierungsstrukturen und -praxen sozialpositional benachteiligte Frauen mit Begrenzungen von deren Denk- und Handlungsspielräumen, mit der Schwächung ihrer Potenziale sowie mit Entmutigungen, Ambivalenzen und (Selbst-)Zweifeln. Dies erklärt auch, weshalb z.B. „Selbstabwertungen, Unsicherheiten oder Hemmnisse von [k]lassismusbetroffenen [Frauen] weniger persönliche Mankos, sondern sozial hervorgerufene, gesellschaftshierarchisierende Faktoren“ (Gnerlich und Gemeinhardt 2024, S. 181) darstellen.
Wie am Zusammenhang von Klassismus und Sexismus deutlich wird, gilt es für Sozialprofessionelle demnach, Benachteiligung, Ausgrenzung und Marginalisierung stets als Resultat multidimensionaler Diskriminierungsdynamiken zu erfassen und den dahinterliegenden Intersektionskomplex in ihren Analysen, Interventionen und Positionierungen zu berücksichtigen. Denn um „den zuweilen subtilen und dennoch komplex ineinander wirkenden Mechanismen von Gesellschafts- und Geschlechtsklassismus etwas entgegenzusetzen, braucht es die konsequente und möglicherweise zuweilen auch uncharmante Reflexion jedweden Tuns“ (Gnerlich und Gemeinhardt 2024, S. 184), wenn es psychosoziale Professionalität für sich beansprucht.
Dabei steht, z.B. durch bell hooks (2000, S. 1–9), die Forderung im Raum, „soziale Klasse“ als die basale Differenzkategorie zu verstehen – und dies eben auch für jene gesellschaftlichen Ungleichheitsphänomene, die mit anders relationierten Diskriminierungsmechanismen, wie Rassismus und Sexismus, assoziiert sind. Wenngleich diese These als streitbar erachtet werden kann, lässt sich für sozialprofessionelle Kontexte festhalten, dass für gendersensible und rassismuskritische Perspektiven gilt, stets auch Klasse und damit Klassismus einzubeziehen.
5 Klassismus – Gegenwärtige Bedeutung, Kontroversen und Kritik
Das Konzept des Klassismus hat gegenwärtig eine hohe Präsenz. Seit dem Jahr 2020 ist eine kaum noch zu überschauende Zahl an Monografien, Sammelbandbeiträgen, Zeitschriftenaufsätzen und Zeitungsartikeln, Podcasts, Interviews und Statements veröffentlicht worden. Dies kann als Ausdruck der Bedeutung des Konzepts in aktuellen Diskussionen interpretiert werden. Die Dynamik der Debatte spiegelt demnach ein gestiegenes Interesse an den Problematiken wider, die mit Klassismus einhergehen.
Zugleich wird die Erklärungskraft und das gesellschaftspolitische Potenzial von Klassismus kritisch diskutiert. Dabei zeigen sich recht unterschiedliche Einschätzungen. So hat die Auseinandersetzung mit dem Klassismuskonzept zu vielfältiger Kritik geführt, deren Argumentationen – und auch Polemiken – eine erhebliche Spannbreite an Einwänden aufweisen. Es werden sowohl Fragen nach konzeptionell nicht ausgeführten Konsequenzen oder nach Implikationen der Klassismusdebatte gestellt (z.B. Creydt 2021), als auch eine Moralisierung, eine Akademisierung, eine Rassismus- und Sexismusrelativierung (z.B. Bewernitz 2017) sowie eine Zementierung des Opferstatus (z.B. Baron 2014) durch das Klassimuskonzept kritisiert.
Aus der Fülle der Stellungnahmen sollen drei wesentliche Kontroversen um das Klassismuskonzept in ihren Kernaussagen dargelegt werden:
- Inadäquater Begriff der Klasse: Vor allem der Klassenbegriff im Klassismuskonzept gilt Kritiker:innen als unscharf bis unbestimmt (z.B. Baron 2014). Ausbuchstabiert lautet der Vorwurf, dass materialistische Aspekte der Bezugskategorie Klasse im marxistischen Sinne, wie insbesondere der Besitz bzw. der Nichtbesitz an Produktionsmitteln, nicht ausreichend enthalten seien. Dadurch habe Klassismus weder das ihm zugeschriebene Analyse- noch Kritikpotenzial. Dem entgegen steht der grundlegend ökonomisch basierte Ausgangspunkt des Konzepts (Kemper und Weinbach 2009, S. 18), der allerdings weiterführend „außerökonomische Anerkennungsformen“ (a.a.O., S. 17) und „aus dem ökonomischen Status abgeleitete Zuschreibungen“ (a.a.O., S. 19) einbezieht. Zudem findet sich der Verweis, Ziel sei zuvorderst die Sichtbarmachung und die Sensibilisierung klassistischer Ungleichheitsphänomene und -effekte (a.a.O.) sowie die Darstellung der Wirkungsweisen, weniger die definitorische oder klassentheoretische Exaktheit (Seeck 2022, S. 28 f.).
- Kulturalisierung ökonomischer Ungleichheit: An die Kritik eines unzureichend greifbaren Klassenbegriffs im Klassismuskonzept knüpft der Verweis auf dessen Mangel eines manifesten bzw. materiellen Verständnisses ökonomischer Ungleichheit als essenzielles Charakteristikum von Klassen(-Gesellschaften) an. Stattdessen werde Klasse vornehmlich als Konstrukt gesellschaftlicher Zuschreibungen dargestellt, sodass sie nicht mehr als Resultat von kapitalismusimmanenten real-ökonomischen Widersprüchen erkennbar sei (u.a. Baron 2014, S. 229 f.; Bewernitz 2017, S. 2 f.). Dadurch relativiere „der nicht sehr glücklich gewählte Begriff Klassismus“ (Butterwegge 2020, S. 14) die sozioökonomische Ungleichheit als Hauptursache von Benachteiligungen. Mit dem Klassismuskonzept würde zudem eine Verschiebung von strukturell-ökonomischen hin zu soziokulturellen Fragen einhergehen (Creydt 2021, S. 255). In Anlehnung an die Entgegnung auf die Kritik am Klassenbegriff wird der Kritik an der Kulturalisierung ökonomischer Ungleichheit gegenübergestellt, dass „davon ausgegangen [wird], dass die ökonomische Distinktionslinie mit weiteren Distinktionslinien verknüpft ist“ (Kemper und Weinbach 2009, S. 18). Damit würden durchaus „Ausbeutungsbeziehungen aufgrund verschiedener Ressourcenausstattung“ (a.a.O., S. 17) berücksichtigt, die sich aber durch Diskriminierungspraxen legitimierten und verstetigten. Hierin angelegt findet sich zudem die Idee von „Doing Class“ (Chassé 2016), die verdeutlicht, dass sich „im Handeln selbst schon die gesellschaftliche Struktur mit ihren Widersprüchen aus[drückt]“ (a.a.O., S. 42) und „‚objektive‘ Strukturen durch soziales Handeln (re)produziert“ (ebd.) werden. Die Annahme von „Doing Class“ zielt demnach darauf ab, „soziale Position, soziale Stellung, Status nicht als Eigenschaft oder Merkmal von Individuen zu betrachten, sondern jene sozialen Prozesse in den Blick zu nehmen, in denen sozialer Status als sozial folgenreiche Unterscheidung hervorgebracht und reproduziert wird“ (a.a.O., S. 38 f.).
- Partikular- statt Universalkritik: In Nähe zur Kontroverse um die Kulturalisierung ökonomischer Ungleichheit wird Klassismus kritisch als anerkennungs- und identitätspolitisch ausgerichtetes Konzept bewertet, das auf der Ebene von Partikularinteressen verbleibe und lediglich als Ausdrucksmöglichkeit individueller Benachteiligungserfahrungen sowie Sichtweisen genutzt würde. In diesem Zusammenhang wird zudem beanstandet, dass Klassismus lediglich Respekt für benachteiligte Existenzweisen einfordere, ohne die Veränderung von (materiellen) Ungleichheitsverhältnissen selbst anzustreben (z.B. Bewernitz 2017). Die Kritik beruft sich darauf, dass Klassismus Ungleichheitsverhältnisse auf subjektiv erfahrene Diskriminierungspraktiken reduziere, dabei sozialstrukturelle Verteilungs- und Ausbeutungskonflikte in ihrer materiellen Realität ausblende und diese stattdessen vor allem auf „Beziehungs-, Anerkennungs- und Wertschätzungskonflikte“ (Butterwegge 2020, S. 13 f.) zurückführe. Eine entkräftende Position hierzu findet sich in der klassimuskonzeptionellen Fokussierung auf jene gesellschaftlich dimensionierten Klassifizierungsprozesse und Klassifikationsschemata, aus denen manifeste Ungleichheitsverhältnisse hervorgehen. Als Gegenargument findet sich zudem der Verweis, dass mit Bezug auf die Kategorie „soziale Klasse“ von einem Kollektivsubjekt ausgegangen wird (Kemper 2014, S. 428 f.).
An den Kontroversen rund um Klassismus wird deutlich, dass das Konzept innerhalb des sozialtheoretischen Diskurses zwar auf ein durchaus geteiltes Echo stößt, zugleich jedoch eine eigene Qualität in die Betrachtung sozialer Ungleichheit einbringt. Abzuwarten bleibt, ob und inwieweit Klassismus eine weitere theoretische Profilierung, empirische Etablierung sowie praktische Relevanzsetzung erfährt.
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Verfasst von
Anne Gemeinhardt
Psychologin (M.Sc.), Systemische Therapeutin
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Marlen Gnerlich
Dipl.-Päd., M. A.
Technische Universität Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften
Institut für Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften
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