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Kooperation

Dipl.-Kfm. Christian Koch

veröffentlicht am 24.04.2019

Synonym: Zusammenarbeit

Etymologie: lat. co zusammen, opera Arbeit

Englisch: cooperation

Im Rahmen einer Kooperation stimmen mehrere Kooperationspartner ihr Handeln freiwillig oder zumindest mit nennenswertem Gestaltungsspielraum aufeinander ab, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Durch das abgestimmte Vorgehen soll die Zielerreichung gegenüber unabgestimmten Handeln verbessert werden, sodass die Beteiligten einen Kooperationsgewinn erzielen.

Alle kulturellen Errungenschaften der Menschheit beruhen auf kooperativem Verhalten. Dieses reicht von der frühzeitlichen Jagd in der Gruppe über die Organisation erster Städte und Staaten bis zur heutigen hocharbeitsteiligen Gesellschaft. Folgende Aspekte verdeutlichen die Vielfalt der Kooperationsformen und die wesentlichen Gestaltungsaspekte.

Als Partner für eine Kooperation kommen in Frage

  • einzelne Personen, z.B. Gründung einer Gemeinschaftspraxis
  • Gruppen, z.B. betriebliche Teams, Teams im Mannschaftssport oder kooperatives Lernen
  • Unternehmen, z.B. Branchenverband, Kartelle, unternehmensübergreifende Lieferketten, gemeinsame Entwicklung
  • gemeinnützige Organisationen, z.B. Verbandsbildung, Arbeitsgemeinschaften der Wohlfahrtsverbände
  • Behörden und Gebietskörperschaften, z.B. Kommunalverbände
  • Staaten, z.B. internationale Organisationen, Bündnisse, kooperative Entwicklungshilfe
  • sowie sektorenübergreifende Kooperation, z.B. Public Private Partnership, Kooperation öffentlicher und freier Jugendhilfe.

Die Verbindlichkeit von Kooperationen deckt ein breites Spektrum ab:

  • abgestimmtes Verhalten, z.B. faktische Gebietsaufteilung zwischen zwei ambulanten Diensten in einem Landkreis
  • unverbindliche Absprachen, z.B. im Rahmen einer Landesarbeitsgemeinschaft
  • vertragliche Regelungen, z.B. über die Durchführung einer gemeinsamen Fachtagung
  • Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, z.B. zum gemeinsamen Betrieb mehrerer Altenheime oder Krankenhäuser
  • gesetzliche Kodifizierung, z.B. Verpflichtung der Träger der öfffentlichen Jugendhilfe zur strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen gemäß § 81 SGB VIII.

Die Intensität der Zusammenarbeit nimmt in der Regel mit der Verbindlichkeit zu, ist aber grundsätzlich unabhängig von ihr. Insbesondere bei Einzelpersonen und Gruppen spielen die Dauer der Zusammenarbeit und gemeinsame Erlebnisse eine wesentliche Rolle. Bei juristischen Personen kann die Intensivierung der Zusammenarbeit über die Kooperation hinaus bis zu einer Fusion führen.

Die Dauer kann von einer Adhoc-Situation (z.B. Gruppenaufgabe in der Schule) über ein von vorneherein zeitlich begrenztes Ziel (z.B. Durchführung einer Studie) bis zu einer zeitlich unbefristeten Kooperation (z.B. Gründung eines überörtlichen Trägers der Sozialhilfe) reichen.

Die eingebrachten Ressourcen entscheiden über die Funktionsweise der Kooperation. Die Partner können gleichartige Ressourcen einbringen, z.B. Kaufkraft in eine Einkaufsgenossenschaft, oder unterschiedliche, sich ergänzende Ressourcen. Dabei kann es sich um beliebige Stärken der einzelnen Partner handeln, z.B. Know-how, Personal, Kapital, Klientenzugang, Infrastruktur oder öffentliches Ansehen.

Der Einfluss der Partner kann gleichverteilt oder unterschiedlich gewichtet sein. Ungleich verteilte Stimmrechte, z.B. nach Kapitalanteilen bei einer Kapitalgesellschaft, sind nicht unbedingt nachteilig für eine erfolgreiche Kooperation. Die Dominanz eines Partners kann Entscheidungen beschleunigen und sicherstellen, dass sich wenigstens ein Partner für die Kooperation verantwortlich fühlt. Andererseits kann sie für „einflusslose“ Kooperationspartner demotivierend wirken. Auch kann die Dominanz für eine unangemessene Benachteiligung der kleineren Partner genutzt werden und damit das Auseinanderbrechen der Kooperation provozieren. Bei starker Ausprägung der Dominanz eines Partners, spätestens bei Fehlen der Freiwilligkeit bei der Teilnahme, kann nicht mehr von Kooperation gesprochen werden.

Die Verteilung des Kooperationsgewinns kann sich nach den eingebrachten Ressourcen richten, z.B. Kapitalanteilen, oder der Verhandlungsmacht der Partner. Aber es kann auch, z.B. im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft, bewusst der (wirtschaftlich) schwächere Partner begünstigt werden. Auch kann der Gewinn seiner Art nach allen gleichermaßen zu Gute kommen, z.B. bei Lernpartnerschaften oder gemeinsamer Angebotsentwicklung.

Rahmenbedingungen können Kooperationen erschweren oder begünstigen. Bei Ausschreibungen für arbeitsmarktbezogene Maßnahmen können ggf. erst durch Kooperationen die erforderlichen Ressourcen zusammengebracht werden. Die gemeinsame Angebotsabgabe verringert zudem die Gefahr eines ruinösen Preiswettbewerbs durch die Reduktion der Bieterzahl. Andererseits kann das Kartellrecht abgestimmtes Handeln von Marktteilnehmern untersagen. Bei wirtschaftlichen Kooperationen spielen, auch bei steuerbegünstigten Trägern, steuerrechtliche Fragestellungen eine wichtige Rolle. Die Spieltheorie untersucht das Verhalten von Individuen unter verschiedenen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf Entscheidungen unter Unsicherheit und die Verteilung des Kooperationsgewinns. Anreizsysteme, z.B. in der Schule Benotung von Einzelleistungen statt Gruppenleistungen, können verhindern, dass sich Partner vorbehaltlos in eine gemeinsame Aufgabenlösung einbringen.

Kooperationen unterliegen unterschiedlichsten Risiken, von denen einige typische aufgeführt werden:

  • Bei den Kooperationsverhandlungen können bereits wertvolle Informationen über die eigene Situation preisgegeben werden, die der Gegenseite dann auch bei einem Scheitern der Verhandlungen zur Verfügung stehen.
  • Die Kooperation kann bereits vor Erreichen der Ziele wieder auseinanderbrechen, sodass die Transaktionskosten als Verlust anfallen. Die Gefahr besteht insbesondere bei einer wenig verbindlichen Kooperation, aber auch wenn keine belastbaren persönlichen Beziehungen aufgebaut wurden.
  • Der erwartete Kooperationsgewinn wird nicht erzielt. Dies kann auf Fehleinschätzungen der Partner beruhen, aber auch daran liegen, dass einzelne Partner nicht mit offenen Karten gespielt haben.
  • Die objektiv möglichen Kooperationsgewinne werden nicht erzielt, weil sich Partner aus persönlichen, (unternehmens-)kulturellen oder situativen Gründen kontraproduktiv verhalten.
  • Das Scheitern der Kooperation ist für einen Partner vorteilhaft, weil er im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit bereits die erforderlichen Kontakte oder das angestrebte Know-how erlangt hat.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Stabilität und Erfolg einer Kooperation wesentlich von den vorhandenen Ressourcen der Partner, externen Anreizsystemen, klaren Absprachen und dem Vertrauen der Kooperationspartner abhängen.

Im Zusammenhang mit dem Sozial- und Gesundheitswesen sind u.a. folgende Aspekte von Kooperation von Bedeutung:

Verfasst von
Dipl.-Kfm. Christian Koch
Geschäftsführer der socialnet GmbH und selbständiger Unternehmensberater für Nonprofit-Organisationen
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Zitiervorschlag
Koch, Christian, 2019. Kooperation [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 24.04.2019 [Zugriff am: 13.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/662

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Kooperation

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