Kooperation Schule und Jugendarbeit
Prof. Dr. Gerd Stüwe
veröffentlicht am 26.06.2019
Die Kooperation von Schule und Jugendarbeit ist mit der Veränderung der Schullandschaft und damit der Einführung der Ganztagsschulen verbunden. Eine Kooperation von Schule und Jugendarbeit hat das Ziel, die Qualität der Erziehung- und Bildungsarbeit in der Schule zu verbessern und Angebote zu entwickeln, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenständigen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Veränderung der Schullandschaft
- 3 Begründungen für die Veränderung der Schullandschaft
- 4 Typen und Konzepte von Ganztagsschulen
- 5 Unterschiedliche Handlungsrationalitäten von Schule und Jugendarbeit
- 6 Grundlagen der Kooperation
- 7 KooperationspartnerInnen, Arbeitsfelder und Projekte
- 8 Quellenangaben
- 9 Literaturhinweise
1 Zusammenfassung
Die Einführung von Ganztagsschulen ist auf die gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen und den damit verbundenen gewandelten Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen zurückzuführen. Ganztagsschulen sind ohne eine Kooperation mit der Jugendarbeit und außerschulischen Einrichtungen nicht denkbar.
Die Angebote der Jugendarbeit werden nach den allgemeinen Prinzipien der Jugendarbeit durchgeführt und stellen im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den PartnerInnen die Vermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten zur Persönlichkeitsvermittlung, des sozialen Lernens und der Alltagsbewältigung in das Zentrum ihrer Aktivitäten.
Allerdings trägt die Schulleitung die Gesamtverantwortung für die Angebote der Ganztagsschule und hat dafür Sorge zu tragen, dass außerunterrichtliche Anteile in einem konzeptionellen Zusammenhang mit den Unterrichtseinheiten stehen. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, Kooperationsvereinbarungen abzuschließen, um so eine Zusammenarbeit auf der Basis von gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung zu ermöglichen. Die Kooperation kann im Rahmen einer längerfristigen aber auch einer aktions- oder projektbezogenen Zusammenarbeit erfolgen und PartnerInnen aus verschiedenen sozialen und gesellschaftlichen Organisationen einbeziehen.
2 Veränderung der Schullandschaft
Die Diskussion um die Kooperation von Schule und Jugendarbeit lässt sich mit der Veränderung der Schullandschaft und der Implementierung von Ganztagsschulen verorten.
Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB) beeinflusste das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) von 2003 bis 2009 durch Fördermittel in Höhe von vier Milliarden Euro das schulbezogene Handeln der Länder und löste eine Initiative für den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen aus (BMBF o.J.). Mit der Studie „Ganztägig bilden. Eine Forschungsbilanz“ fasste das BMBF 2012 die Ergebnisse des Forschungsprojekts zusammen (BMBF 2012).
Im Schuljahr 2010/2011 gab es in Deutschland bereits über 14.000 Ganztagsschulen (Bertelsmann Stiftung 2012, S. 11). In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der ganztägig arbeitenden Schulen mehr als verdreifacht.
Nach einer Definition der Kultusministerkonferenz der Länder (Ständiges Sekretariat der KMK 2003/2014, S. 4) wird unter einer Ganztagsschule eine Schulform verstanden, die an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot mit täglich mindestens sieben Zeitstunden bereithält. Der Tagesablauf soll durch eine Mittagspause unterbrochen und ein Mittagessen für die SchülerInnen vorgehalten werden. Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Angebote der Ganztagsschule und hat dafür Sorge zu tragen, dass außerunterrichtliche Anteile in einem konzeptionellen Zusammenhang mit den Unterrichtseinheiten stehen (Stüwe et al. 2017, S. 194). Ganztagsschulen sind ausschließlich im Primarbereich sowie der Sekundarstufe I angesiedelt.
3 Begründungen für die Veränderung der Schullandschaft
Die Einführung von Ganztagsschulen ist zunächst einmal, auf die gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen und den damit verbundenen gewandelten Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen, zurückzuführen. Die veränderten Erwerbs- und Familienstrukturen erschweren eine verlässliche Betreuung der Kinder. Zudem haben sich die sozialen Bedingungen des Wohnumfeldes verändert. Es ist ein allgemeiner Rückgang der Straßensozialisation und eine Auflösung der nachbarschaftlichen Kinderöffentlichkeit festzustellen, somit müssen die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen geplant und von den Eltern angebahnt werden. Die eingeschränkten Möglichkeiten soziale Kontakte in der Freizeit knüpfen zu können, geht einher mit der Mediatisierung des Alltags. In dem Maße, wie eigene Erfahrungsräume verloren gehen und Kinder und Jugendliche vornehmlich Medieneinflüssen ausgesetzt sind, werden authentische Erfahrungen verdrängt. Das bedeutet auch, dass die in der heutigen Gesellschaft geforderten Schlüsselqualifikationen und die notwendigen Orientierungswissensbestände wieTeamfähigkeit, Analysewissen, kommunikative Kompetenz, Durchschauen von komplexen Prozessen, Umgang mit Informationssystemen vor diesem Hintergrund nicht erworben werden können. Schule muss sich somit davon lösen, ausschließlich fachlich verengte Wissensbestände zu vermitteln (Stüwe et al. 2017, S. 65 ff.).
4 Typen und Konzepte von Ganztagsschulen
Die Kultusministerkonferenz unterscheidet drei Typen von Ganztagsschulen:
- die offene Ganztagsschule, die esden SchülerInnen anheimstellt, am Ganztagsangebot teilzunehmen
- die teilweise gebundene Ganztagsschule mit einer Teilnahmeverpflichtung nur für einen Teil der Schülerschaft und
- die voll gebundene Ganztagsschule mit einer verbindlichen Teilnahme aller SchülerInnen an mindestens drei Wochentagen mit sieben Zeitstunden.
Bei der Gestaltung einer Ganztagsschule wird zumeist versucht, die Lernanforderungen entsprechend der Bedarfe der Kinder zu gestalten, erweiterte Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten durch offene Unterrichtskonzepte wie z.B. durch Projekte und AGs anzubieten und Freizeitangebote mit partizipativer Ausrichtung zu organisieren. Darüber hinaus gehören auch das Bereitstellen von Erfahrungsfeldern für soziales und kulturelles Lernen zur Entwicklung von sozialen Kompetenzen und Gemeinschaftssinn sowie eine Gemeinwesenorientierung zum Repertoire solcher Ganztagsschulkonzepte (Holtappelts 2011, S. 78).
Im Prinzip lassen sich zwei unterschiedliche Konzepte an Ganztagsschulen unterscheiden. Das offene oder additive Konzept, bei dem in der Regel am klassischen Vormittagsunterricht festgehalten und der Nachmittag durch Kooperationen mit der Jugendhilfe, Fördervereinen sowie Sport- und Musikvereinen auf freiwilliger Basis gestaltet wird (ebd., S. 128). Die Mehrzahl der Ganztagsschulen bevorzugt aus organisatorischen Gründen das offene oder additive Konzept, denn damit muss der Schulalltag nicht neu rhythmisiert werden. Es reicht schließlich aus, den Kindern nach Schulschluss ein Mittagessen sowie eine Nachmittagsbetreuung zu organisieren.
Das integrierte Konzept, bei dem es vornehmlich um eine Verzahnung von Unterrichtseinheiten mit unterschiedlichen Lern- und Erfahrungsangeboten geht, wird in teil- oder vollgebundener Form für die Kinder einer Schule verbindlich mindestens an drei Tagen in der Woche über mindestens sieben Zeitstunden aber auch häufig an fünf Tagen bis zum späten Nachmittag angeboten. Kennzeichnend ist, dass auch in der sogenannten wertvollen Zeit am Vormittag Erfahrungslernen neben dem Unterricht stattfinden kann (Stüwe et al. 2017, S. 194 ff.). Damit sollen auch Erkenntnisse der Stress- und Lernforschung berücksichtigt werden. Das Paradigma des Gleichschritts kann verlassen und ein ausgewogener Wechsel von unterschiedlichen Phasen ermöglicht werden (Scheuerer 2013, S. 21 ff.):
- Anspannung – Entspannung
- Anstrengung – Erholung
- Bewegung – Ruhe
- kognitive – praktische Arbeitsphasen
- Aufnehmen – Besinnen
- gelenktes Arbeiten – selbstständiges Arbeiten
- Konzentration – Zerstreuung
- individuelles Lernen – Lernen in der Gruppe
- Lernarbeit – Spiel
In einem solchen Konzept wird der ständigen Reizüberflutung der Kinder Rechnung getragen und auch am Vormittag Ruhephasen eingeplant. Das integrierte Konzept funktioniert jedoch nur mit einem multiprofessionellen Team, das die Verantwortung für die Tagesrhythmisierung und die Differenzierungen von Lernangeboten trägt (Stüwe et al. 2017, S. 195 ff.;Holtappels 2011, S. 79).
5 Unterschiedliche Handlungsrationalitäten von Schule und Jugendarbeit
Die Schule ist zuvörderst ein formaler Bildungsort. Sie setzt auf Leistung und die Vorbereitung auf das Leben mit Abschlusszertifikaten. Der Schulalltag ist entlang vorgegebener Ziele und Regeln eindeutig strukturiert. Lernen erfolgt in der Regel in getakteten fächerbestimmten Zeiteinheiten. Es erfolgt eine Differenzierung und Selektion entlang von Fähigkeiten und Leistungsstandards. Das Bildungssystem ist hierarchisch organisiert und vermittelt universelle Inhalte.
Jugendarbeit dagegen setzt auf gemeinsame Erfahrungen und bietet Raum für Entfaltungsmöglichkeiten. Sie ist gekennzeichnet durch spezifische Merkmale:
- Offenheit für alle Kinder und Jugendlichen
- Freiwilligkeit der Teilnahme
- Förderung von Mitbestimmung, Mitgestaltung und Selbstorganisation. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Vorbereitung, Planung und Durchführung einer Maßnahme sowie die Ermutigung zur Formulierung und Vertretung ihrer eigenen Interessen soll angestrebt werden.
- Lebenswelt- und Alltagsorientierung. Eine Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen soll Ausgangspunkt von Aktivitäten sein.
- Vielfalt der Inhalte, Methoden, Arbeitsformen und Lernorte
- Ergebnis- und Prozessoffenheit
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen
- Vielfalt der Organisationen und TrägerInnen. Grundsätzlich wird Jugendarbeit von unterschiedlichen freien TrägerInnen wie beispielsweise Vereinen und Verbänden, aber auch von TrägerInnen der öffentlichen Jugendarbeit angeboten.
Diese unterschiedlichen Handlungsrationalitäten weisen zunächst auf Kooperationshemmnisse hin. Allerdings wird es aufgrund der veränderten Lebensrealität zukünftig unerlässlich sein, formale und non-formale Lernprozesse im Schulalltag zu verzahnen. In dem Maße, wie SchülerInnen immer mehr Tageszeit in der Ganztagsschule verbringen, ist es notwendig, die Kooperation von Schule und Jugendarbeit neu zu denken und Vereinbarungen zu treffen, die darauf abzielen, konkrete Absprachen und Regeln festzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Auftrag der Jugendarbeit nicht vollständig untergeht in die schulische Bildung. Dies ist vor allem deshalb eine große Gefahr, da von der Kultusministerkonferenz festgelegt wurde, dass die Schulleitungen die Gesamtverantwortung für die Angebote der Ganztagsschulen tragen.
6 Grundlagen der Kooperation
Die Kooperation beruht vor allem auf § 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch), der Schule und Jugendarbeit zur Zusammenarbeit verpflichtet. Weiterhin können § 11 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII (schulbezogene Jugendarbeit) und § 13 Abs. 1 sowie Abs. 4 SGB VIII (schulbezogene Schulsozialarbeit, Übergang Schule in Ausbildung) herangezogen werden. Aufseiten der Schulen wird die Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen in Landesschulgesetzen und Verordnungen geregelt (vgl. hierzu die Beschlüsse der Kulturministerkonferenzen).
Generell formuliert, soll eine Kooperation von Schule und Jugendarbeit die Qualität der Erziehung- und Bildungsarbeit in der Schule verbessern und Angebote entwickeln, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenständigen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern.
Dabei soll die Kooperation von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt gekennzeichnet sein. Die gemeinsamen Aktivitäten und Angebote finden gleichberechtigt mit Beteiligung der Fachkräfte beider Seiten statt. Die Angebote der Jugendarbeit werden nach den allgemeinen Prinzipien der Jugendarbeit – wie Freiwilligkeit, Offenheit, Partizipation, Lebensweltorientierung und Selbstbestimmung – durchgeführt und stellen im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den PartnerInnen die Vermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten zur Persönlichkeitsvermittlung, des sozialen Lernens und der Alltagsbewältigung in das Zentrum ihrer Aktivitäten.
Es ist auf jeden Fall anzuraten, eine Kooperationsvereinbarung für eine längerfristige Zusammenarbeit oder auch zeitlich begrenzte Projekte abzuschließen. Dabei wird die Kooperation einvernehmlich von Schulleitung und der/m TrägerIn der Jugendarbeit schriftlich besiegelt. Die Vereinbarung sollte ein Arbeitskonzept mit einer Beschreibung von Zielgruppe, Inhalten und praktischen Aktivitäten sowie einen Finanzierungsplan und die Qualifikation der Fachkräfte beinhalten. Für die Dauer der gemeinsamen Aktivitäten sollte eine Steuerungsgruppe, bestehend aus beteiligten Lehrkräften, SchülerInnen, Fachkräften der Jugendarbeit und der Schulleitung, eingerichtet werden. Meinungsverschiedenheiten werden in der Steuerungsgruppe geklärt.
Die Organisationsform der Kooperation ist davon geprägt, dass sie zwar Veränderungen anderer Institutionen – hierbei insbesondere Schule – (mit) beeinflusst, jedoch im Kern, deren Entwicklungen stark unterworfen ist. Für eine passgenaue Konzept- bzw. Qualitätsentwicklung ist es notwendig, ihre Ziele, fachlichen Vorstellungen, Maximen, Strategien im sich verändernden Rahmen von Schule bzw. Bildung zu bestimmen (Stüwe et al. 2017, S. 196).
Angesichts der Ganztagsschulentwicklung wird Schule zunehmend ein Ort, an dem nahezu alle Jugendhilfesegmente in die Gestaltung ganztägiger Bildung einbezogen werden können.
Um den subjektbezogenen Bildungsbeitrag deutlich machen zu können und um Bildungsaspekte und -angebote zu berücksichtigen, benötigen die Fachkräfte der Jugendarbeit in Ganztagsschulen ein Konzept und sie müssen über ein ganzheitliches Bildungsverständnis verfügen (Speck 2011, S. 34).
7 KooperationspartnerInnen, Arbeitsfelder und Projekte
Die Aufgabe der KooperationspartnerInnen einer Ganztagsschule besteht im Wesentlichen darin, unterrichtsbezogene Ergänzungen, themenorientierte Projekte und Vorhaben sowie die Freizeitgestaltung auszugestalten. Weiterhin geht es auch darum, dass sich die Schulen zum Sozialraum öffnen und alle Erziehungs- und BildungsträgerInnen sowie weitere relevante gesellschaftliche AkteurInnen mit einbeziehen. Das bedeutet, die Schule hat eine sozialräumliche und gemeinwesenorientierte Sichtweise zu entwickeln. Somit kann an den Lebenszusammenhängen der Kinder und Jugendlichen angeknüpft, Betroffenheit und Motivation erzeugt und schließlich soziales sowie politisches Lernen entwickelt werden.
Mit folgenden PartnerInnen ist eine Kooperationen unter der beschriebenen Perspektive denkbar:
- Kommunale Jugendarbeit mit ihren Jugendclubs und Häusern der offenen Jugendarbeit im Rahmen von Freizeitangeboten und projektorientierten Aktivitäten
- Freie Wohlfahrtsverbände und Jugendverbände mit Angeboten aus ihren Tätigkeitsfeldern
- Soziale Einrichtungen (z.B. Beratungsstellen) und soziale Hilfsdienste (z.B. Behindertenhilfe, Altenhilfe, Pflegedienste)
- Sanitätsdienste (z.B. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter, Malteser) und Katastrophenschutz (z.B. THW, DRK, Feuerwehr)
- Organisationen und Verbände aus den Bereichen Umwelt und Natur
- Einrichtungen wie Musikschulen, Museen, Kunst- und Kulturvereinen, Bibliotheken und Sportvereine
- Wirtschaft (Betriebe vor Ort)
- Ehrenamtlich Tätige aus gesellschaftlich relevanten Vereinen und Selbsthilfeorganisationen
- Kirchen und kirchliche Jugendorganisationen mit religiösen Schulangeboten und Veranstaltungen zu sozialethischen Themen
- Bildungsträger wie Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen
Es bieten sich in folgenden Handlungsfeldern Kooperationsmöglichkeiten für Bildungsangebote an:
- sozialpädagogisch betreute Freizeitangebote und Ferienangebote
- interessenorientierte Arbeitsgemeinschaften
- fächerübergreifende Projektgruppenarbeit
- Jugendverbandsarbeit
- Berufsorientierung, Berufsförderung
- Workshops, Trainings und Zukunftswerkstätten
Im Bereich der projektorientierten Kooperation liegen vielfältige Möglichkeiten. An den Schulen erfreuen sich folgende Themen und Tätigkeiten besonderer Beliebtheit:
- Gewaltprävention
- Natur und Umwelt
- Migration und Integration
- Soziales Lernen und Persönlichkeitsentwicklung
- Erste Hilfe und Sanitätsdienste
- Gesundheit und Ernährung
- Übergang von der Schule in den Beruf
- Prävention von Gefahren
- Jonglieren/Zirkus
- Sinn-AG/ Glücks-AG
- Zeitung an der Schule
- Cafés für SchülerInnen
8 Quellenangaben
Bertelsmann Stiftung, Hrsg., 2012. Ganztagsschule als Hoffnungsträger für die Zukunft? Ein Reformprojekt auf dem Prüfstand. Gütersloh: Verl. Bertelsmann-Stiftung. ISBN 978-3-86793-426-8
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), [ohne Jahr]. Das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) [online]. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung [Zugriff am: 23.06.2019]. Verfügbar unter: https://www.ganztagsschulen.org/de/868.php
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Hrsg., 2012. Ganztägig bilden [online]. Eine Forschungsbilanz. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung, September 2012 [Zugriff am: 23.06.2019]. Verfügbar unter: https://www.ganztagsschulen.org/_media/bmbf_gts_forschungsbilanz.pdf
Holtappels, Heinz-Günter, 2011. Grundschulen mit erweitertem Zeitrahmen: Halbtagsschulen und Ganztagsschulen. In Wolfgang Einsiedler, Margarete Götz, Andreas Hartinger, Friederike Heinzel, Joachim Kahlert und Uwe Sandfuchs, Hrsg. Handbuch Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik. 3., vollst. überarb. Auflage. Bad Heilbrunn: Klinkhardt. ISBN 978-3-8252-8444-2
Scheuerer, Alexander, 2013. Rhythmisierung als Herausforderung für die Ganztagsschule. In: Stefan Appel und Ulrich Rother, Hrsg. Jahrbuch Ganztagsschule 2013: Schulen ein Profil geben – Konzeptionsgestaltung in der Ganztagsschule. Schwalbach/Taunus: Wochenschau Verlag. ISBN 978-3-95414005-3
Speck, Karsten, 2011. Wie gelingt die Kooperation von Schule und Sozialarbeit? Vortrag auf der Fachtagung Schulsozialarbeit des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 26.11.2011 in Kiel
Ständiges Sekretariat der KMK, 2014. Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 2008–2012. Berlin: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Stüwe, Gerd, Nicole Ermel und Stephanie Haupt, 2017. Lehrbuch Schulsozialarbeit. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3075-4 [Rezension bei socialnet]
9 Literaturhinweise
Bertelsmann Stiftung, Hrsg., 2019. Gute Ganztagsschulen entwickeln: Zwischenbilanz und Perspektiven. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung. ISBN 978-3-86793-788-7
Holtappels, Heinz-Günter, 2004. Deutschland auf dem Weg zur Ganztagsschule? Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven. In: Pädagogik. 56(2), S. 6–10. ISSN 0933-422X
Holtappels, Hans-Günter, 2006. Stichwort: Ganztagsschule. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft. 9(1), S. 5–29. ISSN 1434-663X
Holtappels, Hans-Günter, Thomas Rauschenbach, Eckhard Klieme und Ludwig Stecher, 2008. Ganztagsschule in Deutschland: Ergebnisse der Ausgangserhebung der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (StEG) (Studien zur ganztägigen Bildung). 2., korrigierte Auflage. Weinheim: Juventa. ISBN 978-3-7799-2150-9
Ladenthin, Volker und Jürgen Rekus, 2005. Die Ganztagsschule: Alltag, Reform, Geschichte, Theorie. Weinheim: Juventa. ISBN 978-3-7799-1527-0
Maykus, Stephan, 2011. Kooperation als Kontinuum: Erweiterte Perspektive einer schulbezogenen Kinder- und Jugendhilfe. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. ISBN 978-3-531-18404-3
Stüwe, Gerd, Nicole Ermel und Stephanie Haupt, 2017. Lehrbuch Schulsozialarbeit. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3075-4 [Rezension bei socialnet]
Verfasst von
Prof. Dr. Gerd Stüwe
Seit 1991 Professor für Theorie der Sozialarbeit, Jugendforschung, Migration und Sozialplanung an der Frankfurt University of Applied Sciences
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