Krankenhaussozialarbeit
Cindy Stoklossa, Johannes Petereit
veröffentlicht am 10.03.2026
Krankenhaussozialarbeit ist ein spezialisierter Fachbereich der Sozialen Arbeit innerhalb des Gesundheitswesens. Sie ist neben der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Versorgung eine weitere Säule der ganzheitlichen Versorgung und beinhaltet die psychosoziale Beratung, Begleitung und Unterstützung von Patient:innen und Angehörigen.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Begriffliche Abgrenzung
- 3 Entwicklung in Deutschland
- 4 Rechtliche Verankerung
- 5 Aufgaben und Leistungen
- 6 Qualitätsmanagement
- 7 Personalausstattung und Finanzierung
- 8 Aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen
- 9 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Krankenhaussozialarbeit ist Teil gesundheitsbezogener Sozialer Arbeit und erfüllt verschiedene Funktionen im und am Krankenhaus. Neben der Beratung, Betreuung und Unterstützung von Patient:innen bei biopsychosozialen Problemlagen, die im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung und deren individuellen Auswirkungen stehen, gehört die Mitwirkung beim Entlassmanagement zu den zentralen Aufgaben (Kraus 2022, S. 788 f.). Sie richtet sich an Patient:innen sowie – mit deren Zustimmung – an Angehörige und leistet einen Beitrag zur Förderung autonomer Lebensführung und sozialer Teilhabe bei krankheits‑ oder behinderungsbedingten Belastungen (Dettmers 2021, S. 19). Zu den fallbezogenen Aufgabenbereichen zählen insbesondere psychosoziale, soziale und wirtschaftliche Interventionen sowie die Organisation ambulanter und stationärer Nachsorgeleistungen und rehabilitativer Maßnahmen (DVSG 2019).
Geschichtlich entwickelte sich Krankenhaussozialarbeit in Deutschland seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert, insbesondere im Kontext der Berliner Krankenhausfürsorge und der Charité (Reinicke 2010b, S. 312–314). Rechtlich ist sie bislang nicht flächendeckend verankert; sozialrechtliche Regelungen und OPS-Schlüssel (Operationen‑ und Prozedurenschlüssel) benennen zwar Beratungs‑ und Unterstützungsleistungen, lassen jedoch die berufliche Qualifikation häufig offen (Welti und Fuchs 2009, S. 11).
Verkürzte stationäre Behandlungszeiten und die fortschreitende Ambulantisierung führen dazu, dass Krankenhaussozialarbeit zunehmend auch in Tageskliniken, Ambulanzen und Notaufnahmen an Bedeutung gewinnt (Kramer 2020, S. 10–13; Petereit 2020, S. 34). Vor diesem Hintergrund werden Fragen der Personalbemessung, der Qualitätssicherung sowie der empirischen Untersuchung psychosozialer Beratungs‑ und Interventionsleistungen als zentrale Entwicklungsfelder der Krankenhaussozialarbeit beschrieben (Dettmers 2025, S. 6, 10).
2 Begriffliche Abgrenzung
Krankenhaussozialarbeit als fachspezifische Soziale Arbeit im und am Krankenhaus ist nicht gleichzusetzen mit dem „Krankenhaussozialdienst“. Hinter dem Sammelbegriff „Krankenhaussozialdienst“ haben sich im deutschen Krankenhauswesen unterschiedliche soziale Beratungs-, Betreuungs‑ und Unterstützungssysteme mit heterogenem Spektrum an Aufgaben, Kompetenzen und Qualitätsdimensionen entwickelt (Lehmann und Petereit 2024, S. 12). Zudem gibt es im Hinblick auf Ziele, Aufgaben, professionelle Haltung und methodische Zugänge viele Bezüge zur „Klinischen Sozialarbeit“. Wenngleich Vertreter:innen der Klinischen Sozialarbeit die Soziale Arbeit im Krankenhaus als behandelnde Profession bei sehr komplexen biopsychosozialen Problemlagen im klinischen Kontext positionieren, ist eine trennscharfe Unterscheidung zur klassischen Krankenhaussozialarbeit schwierig (Gahleitner und Pauls 2019).
3 Entwicklung in Deutschland
Die Geschichte der Krankenhaussozialarbeit ist eng an Berlin und an die Charité geknüpft und weit mehr als 100 Jahre alt. Die Charité „war das Vorbild für den Aufbau und die Weiterentwicklung dieses wichtigen Dienstes in deutschen Krankenhäusern“ (Reinicke 2010b, S. 312).
Ernst von Leyden, damaliger Direktor der Medizinischen Klinik der Charité Berlin, unterstützte die Familienfürsorge, und so entwickelte sich 1895 die erste Mädchen‑ und Frauengruppe für soziale Hilfsarbeit. In den darauffolgenden Jahren nahm der Unterstützungsbedarf weiter zu, sodass zehn Jahre später 28 Mitarbeiterinnen in der Krankenhausfürsorge ehrenamtlich eingesetzt waren. Aufgabenschwerpunkt stellte die Unterhaltung, die Fürsorge für die Betroffenen und deren Angehörigen sowie die Flüchtlingsbetreuung dar (Reinicke 2010b, S. 312–314).
Aus den damaligen Berichten geht hervor, dass alle ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen ihr Ziel nicht erreichen würden, wenn sie nicht um die soziale Fürsorge ergänzt würden. Bereits Jahrzehnte bevor die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Gesundheit definierte, wurde die Notwendigkeit einer sozialen Reintegration für das Gelingen eines Genesungsprozesses beschrieben (Reinicke 2010b, S. 314).
Alice Salomon hatte 1914 das Komitee Soziale Krankenhausfürsorge ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die soziale Krankenhausfürsorge in allen städtischen Kliniken in Berlin zu etablieren. Diesem Antrag kam der Berliner Magistrat nach. Gleichzeitig entwickelte sich in mehreren Städten Deutschlands die Krankenhaussozialarbeit (Schmidt 2014, S. 4). Ein weiterer Schritt zur Festigung der Krankenhaussozialarbeit erfolgte im Jahre 1918 mit der Gründung des Vereins Soziale Krankenhausfürsorge der Berliner Universitätskliniken außerhalb der Charité Berlin e.V. (Reinicke 2010b, S. 315–316). Bereits acht Jahre später wurde die „Deutsche Vereinigung für den Fürsorgedienst im Krankenhaus“ – heute Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG) – gegründet, die sich bis heute für die Förderung und Weiterentwicklung der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen einsetzt (Kraus 2022, S. 780–782).
Die geschichtliche Entwicklung der Krankenhaussozialarbeit belegt, „dass neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung die psychosoziale Beratung und Betreuung ein unabdingbares Leistungsangebot des Krankenhauses sein muss, um seinem Auftrag zu heilen und zu lindern, gerecht zu werden“ (Reinicke 2010, S. 319). Auffällig ist, dass die Finanzierungsgrundlagen bereits in der Vergangenheit kritisch waren und diese bis in die Gegenwart anhalten.
4 Rechtliche Verankerung
Die rechtliche Verankerung der Krankenhaussozialarbeit ist nicht flächendeckend sichergestellt. Es gibt Gesetze und Rahmenverträge, die auf Bundesebene auf das Recht der Beratung hinweisen, wie:
- § 11 Abs. 4 SGB V (Versorgungsmanagement),
- § 39 Abs. 1a SGB V (Definition des Entlassmanagements und der dazugehörigen Pflichten) und
- § 112 SGB V (Rahmenempfehlung für die Krankenhausbehandlung), in dem die soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus aufgeführt ist.
Jedoch fehlt in jeder Norm die konkrete Bezeichnung der Sozialarbeiter:innen/Sozialpädagog:innen (nachfolgend mit Fachkräfte der Sozialen Arbeit bezeichnet).
Im DRG-System (Diagnosis Related Groups), dem pauschalen Abrechnungssystem für Krankenhäuser, gibt es OPS-Schlüssel (Operationen‑ und Prozedurenschlüssel), die ebenfalls für den Krankenhaussozialdienst zum Tragen kommen, wie 9-401.0 (Soziale Beratung) oder 9-401.2 (Nachsorgeorganisation). Jedoch fehlt auch hier eine Definition der beruflichen Qualifikation (Welti und Fuchs 2009, S. 11).
Neben den Bundesgesetzen regeln die Landeskrankenhausgesetze die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern und definieren anteilig eine Verankerung der Sozialen Arbeit im Krankenhaus. Im April 2023 hat die DVSG die Landeskrankenhausgesetze geprüft und miteinander verglichen. In zwei Gesetzen sind keine Ausführungen zu Psychosozialen Beratungen oder Unterstützungsleistungen aufgeführt. In elf Gesetzen ist die Soziale Beratung Bestandteil, jedoch ohne Spezifizierung der beruflichen Qualifikation, und in drei Landeskrankenhausgesetzen ist sowohl die Qualifikation als auch die Berufsbezeichnung aufgeführt (medinfoweb 2022).
5 Aufgaben und Leistungen
Krankenhaussozialarbeit bildet neben der medizinisch-therapeutischen Behandlung und pflegerischen Betreuung die dritte Säule in einem ganzheitlich ausgerichteten Versorgungskonzept, das auf einer konsequenten Patient:innenorientierung sowie dem ICF-Konzept (ICF = International Classification of Functioning, Disability and Health) basiert. Sie ist somit ein bedeutsamer Bestandteil der patient:innennahen Dienstleistungen im Krankenhaus und wird durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit (Diplom/BA/MA) geleistet. Durch immer kürzere stationäre Behandlungszeiten und die fortschreitende Ambulantisierung im Gesundheitswesen ist Krankenhaussozialarbeit auch zunehmend in den Tageskliniken, Ambulanzen und Notaufnahmen der Krankenhäuser vertreten (Kramer 2020, S. 10–13; Petereit 2020, S. 34).
Globale ethische Prinzipien bilden im Zusammenhang mit den berufsethischen Prinzipien des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) das Fundament professionellen Handelns der Krankenhaussozialarbeit (DBSH 2024). Fachkräfte der Sozialen Arbeit beraten, betreuen und unterstützen Patient:innen und bei Bedarf mit Zustimmung durch die Patient:innen auch ihre An‑ und Zugehörigen bei biopsychosozialen Problemlagen, die im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung und deren individuellen Auswirkungen stehen. Damit leistet Krankenhaussozialarbeit einen Beitrag zur Förderung der von Krankheit und Behinderung bedrohten autonomen Lebensführung und sozialen Teilhabe (Dettmers 2021, S. 19).
Zu den konkreten fallbezogenen Aufgabenbereichen der Krankenhaussozialarbeit gehören nach der Produkt‑ und Leistungsbeschreibung der DVSG (2019):
- Psychosoziale Intervention (z.B. Krankheitsbewältigung, Bewältigung von Problemen im sozialen Umfeld)
- Soziale Intervention (z.B. rechtliche Vertretung, Versorgung betreuungsbedürftiger Angehöriger)
- Wirtschaftliche Intervention (z.B. Sicherung des Krankenversicherungsschutzes, Leistungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung, Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung)
- Ambulante Nachsorge (z.B. ambulante [palliative] Pflegeleistungen, Hilfsmittelversorgung, Aufklärung über und Vermittlung an Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen)
- Stationäre Nachsorge (z.B. Kurz‑ und Langzeitpflege, Hospiz)
- Medizinische Rehabilitation (z.B. Anschlussrehabilitation, neurologische oder geriatrische Rehabilitation)
- Teilhabe an Bildung und/oder am Arbeitsleben (z.B. stufenweise Wiedereingliederung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
Alle psychosozialen und sozialrechtlichen Beratungs-, Betreuungs-, Unterstützungs‑ und Organisationsleistungen im Krankenhaus erfordern von der Fachkraft der Sozialen Arbeit, dass sie eine wertschätzende und respektvolle Beziehung mit den Patient:innen eingeht, die aktuellen Problem‑ bzw. Konfliktlagen unter Einbeziehung vorhandener Ressourcen erkennt, systematisch erfasst und priorisiert und die Patient:innen schließlich aktiv unterstützt, nachhaltige Lösungsmöglichkeiten für die individuelle Lebenssituation zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei spielen Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem interprofessionellen Behandlungsteam (intern Beteiligte) und mit Einrichtungen im Gesundheits‑ und Sozialwesen sowie den Leistungs‑ und Kostenträgern (extern Beteiligte) eine bedeutsame Rolle.
Insbesondere das Entlassmanagement erfordert eine gut abgestimmte und verantwortungsvolle interprofessionelle Zusammenarbeit aller Prozessbeteiligten im Krankenhaus. Die DVSG hat zu diesem Zweck für Fachkräfte der Sozialen Arbeit Handlungsempfehlungen für ein ethisch verantwortliches Handeln im Entlassmanagement erarbeitet (DVSG 2024).
Darüber hinaus sind fallunabhängige Tätigkeiten wie Vernetzungsaufgaben, Konzeptentwicklung und Forschung ein weiterer bedeutsamer Bestandteil der Krankenhaussozialarbeit (DVSG 2015).
Wenngleich Soziale Beratung im Mittelpunkt des methodischen Handelns der Krankenhaussozialarbeit steht, benötigt die Fachkraft der Sozialen Arbeit vielseitige und anwendungssichere Kompetenzen, um ihre Aufgaben im und am Krankenhaus angemessen bewältigen zu können (Ansen et al. 2004, S. 20). Nach Maus et al. (2010, S. 11) zählen hierzu:
- Methodenkompetenz
- Strategische Kompetenz
- Sozialpädagogische Kompetenz
- Sozialprofessionelle Beratungskompetenz
- Berufsethische Kompetenz
- Personale und kommunikative Kompetenz
- Soziale administrative Kompetenz
- Sozialrechtliche Kompetenz
- Praxisforschungs‑ und Evaluationskompetenz
Aufgrund des hohen Anteils von Organisations-, Steuerungs‑ und Vernetzungsaufgaben im Zusammenhang mit bedarfsgerechten psychosozialen und sozialrechtlichen Beratungs‑ und Betreuungsleistungen bildet das Sozialarbeiterische Case Management im Krankenhaus mit seinem lebensweltlich-teilhabeorientierten Ansatz einen weiteren zentralen methodisch-konzeptionellen Zugang einer fachlich fundierten Krankenhaussozialarbeit (Lehmann und Petereit 2023, S. 137–153).
Im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches trägt Krankenhaussozialarbeit mit ihren umfangreichen und anspruchsvollen Leistungen wesentlich dazu bei, Fehlbelegungen und Wiederaufnahmen zu vermeiden und die Umsetzung von Unternehmenszielen wie „Dienstleistungs‑ und Patient:innenorientierung“ sowie „Qualitätssicherung des Unternehmens“ zu gewährleisten.
6 Qualitätsmanagement
Um ihre umfangreichen Ziele, Aufgaben und interessierten Parteien im Rahmen der Patient:innenversorgung im und am Krankenhaus transparent zu beschreiben, zu begründen und zu überprüfen, kann Krankenhaussozialarbeit auf Qualitätsmanagement-Systeme zurückgreifen. Dabei zählt die DIN EN ISO 9001 zu der bedeutendsten und verbreitetsten Qualitätsmanagement-Norm (Lehmann 2019, S. 5.) Mit ihrer Hilfe lassen sich die Leistungen, Prozesse und Qualitätsmerkmale der Krankenhaussozialarbeit, die in der Regel in der Sozialdienst-Abteilung im Krankenhaus organisiert ist, differenziert und anschaulich darstellen. Die Beschreibung fachlicher Qualitätsmerkmale im Krankenhauskontext trägt dazu bei, die „vorhandene Kompetenz und Bedeutung des Sozialdienstes als Teil der Organisation Krankenhaus bzw. als Berufsgruppe im interdisziplinären Kontext des Krankenhauses zu stärken und systematisch zu verbessern“ (Neupert und Petereit 2019, S. 8).
Da die Mitwirkung beim Entlassmanagement (Ambulante Nachsorge, Stationäre Nachsorge, Medizinische Rehabilitation) unter anderem zu einem bedeutsamen Schwerpunkt der Krankenhaussozialarbeit zählt, bietet sich der Einsatz eines verbindlichen Risikomanagements für ein systematisches Monitoring und eine differenzierte Evaluation an. Das durch die ISO-Norm 9001:2015 und auch durch die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Krankenhäuser geforderte Risikomanagement ermöglicht insbesondere beim Entlassmanagement die Erfassung, Auswertung, Bearbeitung und letztlich Vorbeugung von spezifischen Risiken, welche den Prozess erschweren oder verhindern.
Wenn Risiken in den Blick genommen werden, sollten auch Chancen nicht übersehen werden. Neben der SWOT-Analyse, wie in Tabelle 1 beispielhaft dargestellt, empfiehlt sich für die Sozialdienst-Abteilung insbesondere die Arbeit mit Prozesskennzahlen, mit deren Hilfe erschwerende und förderliche Faktoren auf Fall‑ und Einrichtungsebene quantitativ betrachtet und überprüfbare Ziele für geeignete Vorsorge‑ und Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet werden können. Für die qualitative Beurteilung eignet sich die Arbeit mit dem Instrument Risikomatrix (Neupert und Petereit 2019, S. 18–22). Durch eine Risikomatrix lassen sich interne und externe Prozesshemmnisse systematisch erfassen und klinikinterne Verbesserungspotenziale (z.B. kurzfristige Anforderung) sowie sektorenübergreifende Handlungsbedarfe (z.B. aufwendige Suche nach Anschlussversorgern) identifizieren.
| Abteilung Sozialdienst (interne Perspektive) | Umfeld Sozialdienst (externe Perspektive) |
|---|---|
| STRENGTHS (STÄRKEN) | OPPORTUNITIES (CHANCEN) |
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| WEAKNESSES (SCHWÄCHEN) | THREATENS (BEDROHUNGEN) |
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Eine herausragende Bedeutung für die Krankenhaussozialarbeit im onkologischen Bereich haben die Zertifizierungsbestimmungen von OnkoZert, die im „Erhebungsbogen Onkologisches Zentrum“ (EB OZ) unter 1.5 erfasst und jährlich in den Überwachungsaudits in den zertifizierten Organkrebszentren überprüft werden (Mensah und Wesselmann 2019, S. 33–38). Neben der Überprüfung der Vorgabe, dass für 400 beratene Patient:innen eine Fachkraft für Soziale Arbeit in Vollzeit zur Verfügung stehen muss (EB OZ 1.5.2), fordern die Zertifizierungsbestimmungen auch die Sicherstellung einer fachlich fundierten Sozialen Beratung und Unterstützung der Patient:innen entsprechend DVSG-Leistungskatalog und des Expertenstandards PEOPSA (Psychosoziale Erstberatung onkologischer Patient:innen durch Soziale Arbeit in der stationären Versorgung; EB OZ 1.5.7) in allen Phasen der Erkrankung (EB OZ 1.5.3).
7 Personalausstattung und Finanzierung
Die oben beschriebenen Aufgaben erfordern den Einsatz fachlich qualifizierten Personals und personelle Ressourcen, um eine bedarfsorientierte Beratung umsetzen zu können. Für Fachkräfte der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen gibt es in den somatischen Bereichen keine gesetzlichen Vorgaben für eine Personalausstattung. In den vergangenen Jahrzehnten befassten sich unterschiedliche Organisationen und Fachgesellschaften mit der Frage, wie das Beratungsvolumen pro Vollkraft definiert werden könnte. Diese Definitionen wurden jedoch nicht weiterentwickelt und können sich demnach nicht an den gesteigerten Komplexitäten sowie an IT gestützte Unterstützungssysteme orientieren (Stoklossa 2016a, S. 10–15). In Abbildung 1 wird eine Gegenüberstellung bisheriger Personalempfehlungen präsentiert.
Bei der Gegenüberstellung der Empfehlungen wird zum einen deutlich, dass es eine hohe Diskrepanz zwischen den Veröffentlichungen gibt, und zum anderen einzig die DVSG einen Unterschied zwischen Regel‑ und Schwerpunktfällen herausgearbeitet hat (Stoklossa 2016a, S. 10–15). Wenn die Bruttofallminuten mit der Nettojahresarbeitszeit ins Verhältnis gesetzt werden, ergeben sich daraus die Fallzahlen pro Vollzeitkraft. Die Fallzahlen für den Geriatrieverband und für die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) werden abweichend von den anderen Angaben in Vollkraft zu Bettenanzahl und Vollkraft zu beratene Patient:innen angegeben, wobei im letzten Fall ein:e Patient:in mehrfach im Jahr durch die Fachkraft für Soziale Arbeit beraten worden sein kann und dies als eine Beratung gezählt wird. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wurden die Vorgaben in Fälle umgerechnet.
Eine große Herausforderung stellt neben der Personalgewinnung, die Finanzierung dar. Fachkräfte der Sozialen Arbeit werden nicht refinanziert wie Pflegefachpersonen, sondern müssen mit dem DRG-Satz quersubventioniert werden. Dies führt dazu, dass oftmals Fachkräfte der Sozialen Arbeit durch Pflegefachpersonen ausgetauscht werden und die Personalausstattung nicht den o.g. Ressourcen oder Qualifikationen entspricht.
8 Aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen
Die Gesundheitspolitik hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt. Zu den zentralen Veränderungen zählen die Einführung des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V im Jahr 2017 mit den dazugehörigen, fortlaufend angepassten Rahmenverträgen, die Einführung der Übergangspflege im Jahr 2022 oder die Erweiterung des Leistungskatalogs für ambulante Operationen. Als besonders prägend können die Veränderungen und Neuerungen identifiziert werden, die mit dem Krankenhauszukunftsgesetz, der allumfassenden Digitalisierung der Krankenhäuser, der Datenschutzgrundverordnung und der geplanten Krankenhausreform, geregelt im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), einhergehen.
8.1 Krankenhauszukunftsgesetz
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) werden den Krankenhäusern für deren digitale Modernisierung über vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es unterteilt sich laut Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in elf Fördertatbestandsmerkmale:
- Anpassung der technischen/​informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahmen
- Patientenportale
- Digitale Pflege‑ und Behandlungsdokumentation
- Einrichtung von teil‑ oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungs-systemen
- Digitales Medikationsmanagement
- Digitale Leistungsanforderung
- Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme
- Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur besseren Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen
- Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke
- IT-Sicherheit
- Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungsformen im Fall einer Epidemie
Durch das Fördertatbestandsmerkmal zwei sind Fachkräfte der Sozialen Arbeit im Krankenhaus unmittelbar betroffen.
Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV sind in diesem Sinne förderfähig: Patientenportale, welche eins digitales Aufnahme‑ und Entlass‑ sowie Überleitmanagement von Patient:innen ermöglichen. Diese sollen den digitalen Informationsaustausch zwischen Krankenhaus und Nachversorgern erleichtern und so die Versorgungsorganisation beschleunigen sowie die Versorgungsqualität durch vermeidbare Informationsabbrüche verbessern (BAS 2020, S. 12).
Zu unterscheiden sind hier Muss‑ und Kann-Kriterien. Zum Entlassmanagement im zweiten Fördertatbestandsmerkmal zählen der strukturierte Datenaustausch zwischen Leistungserbringern, eine digitale Überleitplattform und die Speicherung von Daten in der elektronischen Patientenakte zu den Muss-Kriterien (BAS 2020, S. 16).
In den vergangenen Jahren haben mehrere Softwareanbieter Überleitplattformen entwickelt, welche den Fachkräften der Sozialen Arbeit die Organisation von Nachversorgern erleichtert.
8.2 Digitalisierung und KI
Die gesundheitsbezogene Soziale Arbeit ist auf vielfältige Weise mit Digitalisierung konfrontiert. Digitalisierung kann sowohl als Instrument, als Konzept oder als Strategie verstanden werden, um Kommunikation, Informationsvermittlung, Zusammenarbeit, Datentransfer oder Bildung zu ermöglichen und zu fördern. In vielen Handlungsfeldern ist Soziale Arbeit bereits auf reibungslose digitale Prozesse angewiesen, beispielsweise bei der Nutzung internetbasierter Angebote zur Recherche, Information oder Dokumentation. Fachkräfte der Sozialen Arbeit müssen dafür über aktuelles Wissen zu Anforderungen und Neuerungen beispielsweise in der Telematikinfrastruktur, bei digitalen Hilfsmitteln oder Gesundheits‑ oder Pflegeanwendungen verfügen (Liesner et al. 2023, S. 5).
Auch wenn Deutschland im europäischen Vergleich nach der europäischen Kommission auf Platz 14 (Mirwald 2025) steht, schreitet die Digitalisierung immer weiter voran. Dies führt zu Herausforderungen sowohl im Umgang mit den neuen Möglichkeiten und im Umgang mit unseren Patient:innen. Die DVSG hat deshalb 2023 eine Arbeitshilfe für Fachkräfte der Sozialen Arbeit zur Digitalisierung im Gesundheits‑ und Sozialwesen veröffentlicht.
Auch KI-gestützte Systeme durchdringen mehr und mehr den Arbeitsalltag von Fachkräften der Sozialen Arbeit im Krankenhaus. Sie finden Einsatz bei der Erstellung von Texten, Übersetzungen, Recherchetätigkeiten und Entscheidungsfindungen. Zudem wirken sich KI-Technologien auf die Lebenswelten und Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Patient:innen aus, sodass die reflektierte Auseinandersetzung mit KI zukünftig auch Teil der Beratungs‑ und Interventionsmaßnahmen der Krankenhaussozialarbeit sein wird (Plafky 2024, S. 9–15).
8.3 Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung ist 2016 in Kraft getreten. Sie vereinheitlicht in Europa den Umgang bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Gerade im Krankenhaus sind sensible Patient:innendaten ein schützenwertes Gut, weshalb die EU-Datenschutzgrundverordnung eine wichtige Grundlage geschaffen hat.
Jedoch stellt sie die Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Wo früher der Datenaustausch regelhaft via Fax oder Telefon erfolgte, müssen seit 2016 andere Wege gefunden werden, und das in einem System, in dem verschlüsselter E-Mailverkehr aufgrund der unterschiedlichen Verschlüsselungssysteme kaum möglich ist oder Behörden verschlüsselte E-Mails nicht öffnen können. Die große Hoffnung wird auf die Telematikinfrastruktur und auf die Kommunikation im Gesundheitswesen gelegt, wobei diese aktuell nicht alle notwendigen Behörden und Systeme anbindet und wichtige Netzwerkpartner wie Amtsgerichte, Jugend‑ und/oder Bezirksämter außen vorlässt.
8.4 Sozialpolitik
Unabhängig von gesundheitspolitischen Veränderungen tangieren sozialpolitische Entwicklungen täglich die Arbeit der Krankenhaussozialarbeit.
Fachkräfte der Sozialen Arbeit sehen in ihrer täglichen Arbeit die Spiegelung der Gesellschaft und politischen Entwicklungen. Seit dem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine sind die Beratungs‑ und Unterstützungsleistungen für geflüchtete und vertriebene Menschen massiv angestiegen und treffen auf teils ungeklärte Strukturen außerhalb des Krankenhauses.
Es gibt auch positive Entwicklungen im Gesundheitswesen, die einen förderlichen Einfluss auf die Krankenhaussozialarbeit ausüben.
- Die seit 2020 mögliche und nach SGB V finanziell geförderte Einrichtung ambulanter Krebsberatungsstellen an Krankenhäusern weist in eine vielversprechende Richtung. So kann eine patient:innenorientierte Vernetzung von Fachkräften der Sozialen Arbeit im stationären und ambulanten Setting gewährleistet werden.
- Auch Regelungen im außergesetzlichen Bereich wirken sich positiv auf die Krankenhaussozialarbeit aus, da sie den verbindlichen Einsatz von Fachkräften der Sozialen Arbeit definieren und überprüfen. So ist die Abrechnung bestimmter Komplexpauschalen im Rahmen der DRG-Finanzierung nur möglich, wenn Fachkräfte der Sozialen Arbeit Teil des Behandlungsteams sind. Dies betrifft zum Beispiel die spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2021).
- In den Zertifizierungsbestimmungen der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) für die Organkrebszentren sowie die Onkologischen (Spitzen-)Zentren ist ein verbindlicher Personalschlüssel für Fachkräfte der Sozialen Arbeit definiert (DKG 2025). Vorgaben bzgl. der Vorhaltung von Fachkräften der Sozialen Arbeit im Bereich der Psychiatrie/​Psychosomatik lassen sich auch in der Personalausstattung Psychiatrie‑ und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) finden.
9 Quellenangaben
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Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), 2020. Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV. Deutschland [online]. Bonn: Bundesamt für Soziale Sicherung, 01.12.2020 [Zugriff am: 05.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.dkgev.de/fileadmin/​default/​KHZG_Foerderrichtlinine_v2.pdf
Dettmers, Stephan, 2021. Spezifische Kompetenzen gesundheitsbezogener Sozialer Arbeit. In: Dettmers, Stephan und Jeanette Bischkopf, Hrsg. Handbuch gesundheitsbezogene Soziale Arbeit. 2. Auflage. München: Ernst Reinhardt, S. 18–27. ISBN 978-3-497-03083-5 [Rezension bei socialnet]
Dettmers, Stephan, 2025. Zwischen Stagnation und Aufbruch. Forschung in der gesundheits-bezogenen Sozialen Arbeit. In: Forum sozialarbeit + gesundheit. 30(3), S. 6–10. ISSN 1861-2458
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und Deutsche Krebshilfe, 2025. Nationales Zertifizierungsprogramm Krebs. Erhebungsbogen für Onkologische Spitzenzentren und Onkologische Zentren [online]. Berlin: DKG, 15.12.2025 [Zugriff am: 04.10.2025]. Verfügbar unter: https://www.krebsgesellschaft.de/unsere-themen/​zertifizierung/​erhebungsboegen-und-dokumente
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG), 2015. Qualifikationskonzept Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit – QGSA. Berlin: DVSG
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG), 2019. Produkt‑ und Leistungsbeschreibung der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen. 4. Auflage. Berlin: DVSG
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Gahleitner, Silke Birgitta und Helmut Pauls, 2019. Klinische Sozialarbeit [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 17.01.2019 [Zugriff am: 05.03.2026]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/640
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Lehmann, Denise und Johannes Petereit, 2024. Lebenswelt und Teilhabe konsequent im Blick. Sozialarbeiterisches Case Management im Krankenhaus. In: Forum sozialarbeit + gesundheit. 29(1), S. 12–16. ISSN 1861-2458
Lehmann, Thomas, 2019. Die DIN EN ISO 9001. In: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG), Hrsg. DVSG Qualitätsmanagement: Handbuch der Sozialen Arbeit zu Zertifizierungen im Gesundheitswesen. Berlin: DVSG, S. 5–7. ISBN: ISBN 978-3-9817885-3-2
Liesner, Antje, Sibylle Kraus und Elke Cosanne, 2023. Digitalisierung im Gesundheits‑ und Sozialwesen. Arbeitshilfe für Fachkräfte der Sozialen Arbeit [online]. Berlin: DVSG [Zugriff am: 04.10.2025]. Verfügbar unter: https://dvsg.org/service/​alle-news/​details/​digitalisierung-im-gesundheits-und-sozialwesen-arbeitshilfe-fuer-fachkraefte-der-sozialen-arbeit/
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Verfasst von
Cindy Stoklossa
Diplom Sozialarbeiterin/-pädagogin, Master in Sozialmanagement
Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen
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Johannes Petereit
Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge und Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM)
Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen
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Es gibt 1 Lexikonartikel von Cindy Stoklossa.
Es gibt 1 Lexikonartikel von Johannes Petereit.


