socialnet Logo

Kriminologie

Prof. Dr. Michael Lindenberg

veröffentlicht am 13.10.2025

Verwechselungsgefahr mit: Kriminalistik (Lehre der Verbrechensaufklärung und -bekämpfung)

Etymologie: lat. crimen Verbrechen; gr. logos Wort, Lehre

Englisch: criminology

Kriminologie ist die Wissenschaft von den Entstehungszusammenhängen und Erscheinungsformen abweichenden Verhaltens, insbesondere jener Handlungen, die als „crimen“ – Verbrechen – markiert werden. Sie untersucht die Ursachen und Folgen der gesellschaftlichen Prozesse, die zur Bewertung „kriminell“ führen, und nimmt als praxisorientierte Wissenschaft Einfluss auf die Kriminalpolitik.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Kriminologische Handlungsfelder in der Sozialen Arbeit
  3. 3 Handlungslogiken und berufliche Aufgaben
  4. 4 Handlungslogiken und sozialwissenschaftlich orientierte Kriminologie
  5. 5 Menschen reagieren nicht nur, sondern agieren
  6. 6 Abweichung und Kriminalität: Eine Unterscheidung
  7. 7 Entstehung von Kriminalität durch Ausfilterungsprozesse
  8. 8 Die Vermittlung zwischen Verhalten und Verhältnissen
  9. 9 Normalität von Abweichung in menschlichen Gesellschaften
  10. 10 Kritik biologistischer Kriminalitätstheorien
  11. 11 Bedeutung der Kriminologie für die Soziale Arbeit
  12. 12 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Eine sozialwissenschaftlich orientierte Kriminologie geht von der Erkenntnis aus, dass abweichende Verhaltensweisen ein innerlicher, vitaler Bestandteil menschlicher Gesellschaften sind. Diese Perspektive kann die für die Praxis der Sozialen Arbeit notwendig verstehende Haltung unterstützen und Wegweisung für ihren Umgang mit dem Grundkonflikt von Hilfe und Kontrolle bieten. Die Kriminologie vermittelt zwischen individuellem Verhalten und gesellschaftlichen Verhältnissen, indem sie sowohl die jeweilige Situation des einzelnen Menschen als auch die gesellschaftliche Lage analysiert.

Für die Soziale Arbeit ist kriminologisches Wissen unabdingbar, da deren Arbeitsfelder häufig in der Strafjustiz angesiedelt sind – von der Bewährungshilfe über die Gerichtshilfe bis hin zum Strafvollzug und der Jugendhilfe im Strafverfahren.

Die Bezeichnung von Handlungen als „Kriminalität“ ist das Ergebnis vorgängiger gesellschaftlicher Festlegungen. Manche abweichenden Handlungen werden strafrechtlich geahndet, andere jedoch nicht. Die Kriminologie untersucht die Ursachen und die Folgen der mehrstufig verlaufenden Prozesse der Entstehung, der Wahrnehmung und der Bestimmung von Handlungen als Kriminalität. Sie erforscht zudem die gesellschaftlichen Prozesse, die zu der Bewertung „kriminell“ führen. Sie beschäftigt sich darüber hinaus mit den Sanktions- und Präventionsmöglichkeiten von Kriminalität im Leben von Individuen, Gruppen sowie im Gefüge von Staat und Gesellschaft (AK HochschullehrerInnen 2022, S. 342). Sie nimmt dabei auf die Gestaltung der Kriminalpolitik Einfluss (Cornel et al. 2015) und ist daher eine eng an der Praxis orientierte Wissenschaft (Wollinger 2025).

2 Kriminologische Handlungsfelder in der Sozialen Arbeit

In der Sozialen Arbeit gilt die Kriminologie als notwendiges Lehrfach, denn bekanntermaßen tritt die Soziale Arbeit nicht nur auf den Plan, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, sondern stets auch bei Normabweichungen. Hilfe und Kontrolle liegen bei ihr eng beieinander. Zudem sind viele ihrer Arbeitsfelder in der Strafjustiz angesiedelt, etwa die Bewährungshilfe (Cornel und Kawamura-Reindl 2021), die Gerichtshilfe für Erwachsene und der Strafvollzug selbst sowie ambulante Sanktionen. Sie ist auch für die Jugendhilfe im Strafverfahren relevant (Trenczek und Goldberg 2016) sowie in der Jugendhilfe insgesamt (Ghanem et al. 2025). In diesen Arbeitsfeldern ist die Kriminologie fest verankert und unabdingbarer Teil des fachlichen Wissens (Cornel et al. 2023; Cornel 2021; Lindenberg 2023).

Kriminologisches Wissen hilft, den Zusammenhang von gesellschaftlicher Ordnung und der Entstehung von Kriminalität zu verstehen. Soziale Arbeit will einzelnen Menschen ein Gesicht geben und sie dabei unterstützen, sich in die gesellschaftliche Ordnung einzufügen.

„So entstehen in beiden Fächern jeweils unterschiedliche Sichtweisen, die über die allgemeine Frage zusammengebunden werden, wie Ordnung möglich ist und durchgesetzt werden kann. Dabei geht die Soziale Arbeit vom Subjekt und die Kriminologie von der gesellschaftlichen Norm aus. Beide Sichtweisen werden durch die allgemeine Frage zusammengebunden, wie die Gesellschaft aufgebaut ist und Ordnung ermöglicht wird“ (Lindenberg 2022, S. 17).

Kriminologie und Soziale Arbeit prägen mithin zwei Diskurse, sind jedoch an einem Gegenstand orientiert. Diese unterschiedlichen Diskurse können mit der Unterscheidung von „Alltagwissen“ und „Wissenschaftlichem Wissen“ verdeutlicht werden. Beide stehen gleichberechtigt nebeneinander und können sich ergänzen. Die folgende Tabelle zeigt den Zusammenhang:

Tabelle 1: Alltagswissen und wissenschaftliches Wissen (Schaffer 2014, S. 28)
Alltagswissen Wissenschaftliches Wissen
Beruht auf alltäglicher, subjektiver und selektiver Beobachtung der Fachkräfte Beruht auf zumindest intersubjektiv nachprüfbarer, systematisierter Beobachtung
Wird aufgefüllt mit persönlicher Erfahrung und Wissenssplittern aus unterschiedlichen Quellen Der einzelne Untersuchungsschritt wird dokumentiert und mit Literatur begründet
Orientiert sich an Intuition und praktischen Erfahrungen Wird im Lichte weiterer empirischer Untersuchungen und im wissenschaftlichen Diskurs geprüft
Beanspruchte Gültigkeit aufgrund subjektiver Einschätzung und Erfahrung Lässt nur gelten, was vorläufig verifiziert (durch empirische Beobachtung oder durch einen logischen Beweis bestätigt) oder falsifiziert (durch empirische Beobachtung oder durch einen logischen Beweis widerlegt) ist.

3 Handlungslogiken und berufliche Aufgaben

Um die Bedeutung der Kriminologie für die Soziale Arbeit zu erfassen, ist ein Blick auf die verschiedenen Handlungslogiken im Feld der Kriminalität hilfreich. „Handlungslogik“ meint die Analyse der logischen Besonderheiten, die die Ausführung oder Unterlassung von Handlungen bestimmen. Diese logischen Besonderheiten sind von den beruflichen Aufgaben der Akteure abhängig. So wird ein Polizeibeamter bei einer Schlägerei unter Jugendlichen unbedingt einschreiten müssen. Er wird die jungen Menschen jedoch im Anschluss nicht psychologisch betreuen, sondern das wird einer später hinzugezogenen Psychologin überantwortet. Die im weiteren Verlauf eingeschaltete Sozialarbeiterin wird die an der Auseinandersetzung beteiligten Personen während des Jugendstrafverfahrens begleiten.

Die Angehörigen der Berufsgruppen folgen unterschiedlichen Handlungslogiken, weil sie die Tat jeweils anders deuten: Der Polizeibeamte sieht auf die Straftat, die Psychologin auf die Ursachen im Aufwachsen der jungen Menschen, die Sozialarbeiterin auf die soziale Lage der Jugendlichen in einem abgehängten städtischen Vorort. Sie handeln gemäß ihren jeweiligen beruflichen Aufgaben und enthüllen sich dabei zugleich als einzigartige Personen mit besonderen Eigenschaften, die voneinander verschieden sind (Arendt 1967, S. 213–214).

4 Handlungslogiken und sozialwissenschaftlich orientierte Kriminologie

Und von welcher Handlungslogik geht die Kriminologie selbst aus? Sie beantwortet nicht vorrangig die Frage nach dem „Wie und Was“ (Wie kam es zu der Tatbegehung, und was kam dabei heraus?), sondern nach dem „Warum“ (Warum wurde diese Tat begangen?). Die Frage nach dem „Wie und Was“ ist eher technisch-naturwissenschaftlicher Art und Aufgabe der Strafverfolgung und der Kriminalistik, die Frage nach dem „Warum“ eher gesellschaftlich-sozialwissenschaftlicher Art.

Wenn Kriminolog:innen nach den Ursachen des abweichenden Verhaltens fragen, verknüpfen sie dies in der Regel mit den jeweiligen gesellschaftlichen Lagen der Menschen. Darin sind sie der Sozialen Arbeit sehr ähnlich. Darum wird manchmal von der Kriminologie behauptet, sie spreche das Individuum von seiner persönlichen Verantwortung frei, weil sie gesellschaftliche Bedingungen für das abweichende Verhalten verantwortlich mache. Das ist nicht der Fall. Sie bezieht allerdings die gesellschaftliche Lage und das individuelle Handeln aufeinander. Gesellschaftliche Lage und individuelles Handeln in ein Bedingungsverhältnis zu setzen, hebt keineswegs die individuelle Verantwortung für das jeweilige Tun oder Unterlassen auf.

Um das an einigen Beispielen zu verdeutlichen: Wer in einem Vorort-Hochhaus lebt und als Reinigungskraft für einen Mindestlohn arbeitet, wird möglicherweise geneigt sein, den einen oder anderen Ladendiebstahl zu begehen. Das muss aber nicht sein. Wer hingegen in der Chefetage eines Dax-Unternehmens angestellt ist, wird kaum die Neigung zu einem Ladendiebstahl verspüren, aber ist vielleicht versucht, sich in verbotene Insider-Geschäfte zu verwickeln. Das passiert, aber es passiert auch nicht.

Und das gilt auch umgekehrt: Wer als Reinigungskraft arbeitet, wird sich kaum Zutritt zu den Börsenmärkten verschaffen können. Wer dort jedoch tätig ist, wird sich vermutlich nicht mit Ladendiebstählen aufhalten. In jungen Jahren geraten Männer gelegentlich in leichte oder auch schwerwiegende Raufereien, von denen sie Jahre später vielleicht sogar mit Stolz erzählen. Junge Mädchen dagegen können dabei angetroffen werden, wie sie nach Schulschluss eine Kosmetik-Abteilung durchstreifen, um sich verstohlen Dies und Das einzustecken.

Mit anderen Worten: Individuelles abweichendes Handeln wird in der Kriminologie in Abhängigkeit von den Lebensverhältnissen gedeutet, so wie auch klar ist, dass individuelles Handeln umgekehrt Einfluss auf die Lebenswelt nimmt. Hier besteht ein andauerndes Wechselverhältnis.

5 Menschen reagieren nicht nur, sondern agieren

Für die Kriminologie sind daher Zeit, Ort und soziale Lage stets mitentscheidend für die Beurteilung des individuellen Verhaltens und damit für die Entstehung von Kriminalität. Die Kriminologie setzt die auslösenden Situationen an die erste Stelle – ohne zu negieren, dass die in dieser Situation befangene Personen in jedem Fall für die Handlung mitverantwortlich ist. Würde dieser komplexe Zusammenhang zwischen Verhalten und Verhältnissen nicht mitbetrachtet, würde die Kriminologie Menschen – also handelnde Personen – ausschließlich als „Reaktionsdeppen“ konzipieren, die ohne eigenen Wunsch und Willen auf die jeweilige ihnen vorgegebene Situation bloß stumpf reagieren (Trotha 1977).

Aber die Kriminologie betrachtet Menschen nicht als Marionetten, als bloß reagierende Personen. Menschen reagieren (lat. re… [zurück] agieren) nicht nur dann, wenn jemand an ihren Fäden zieht, sondern agieren (lat. agere, handeln, wirken) stets auch aus eigenem Vermögen. Das Handeln in einer gegebenen Situation bringt dann eine neue Wirklichkeit hervor. Wir stehen mitten in einer Welt, die wir durch unser aktives Tun gründen und produzieren. Jede Handlung ist dabei ein neuer Anfang, eine neue Initiative. Stets treffen wir Entscheidungen, mit denen wir die Situation aktiv auf unsere eigenen Ziele und Vorstellungen hin ausrichten. Reagieren dagegen meint Handeln auf ein äußeres Ereignis hin, ohne dazu selbst die Initiative ergriffen zu haben.

6 Abweichung und Kriminalität: Eine Unterscheidung

Bislang sind die Begriffe „Abweichung“ und „Kriminalität“ noch nicht klar voneinander geschieden. Deutlich ist bisher lediglich, dass Kriminalität eine Teilmenge der in jeder Gesellschaft vorkommenden Abweichungen benennt. Nicht jede Abweichung wird als kriminell markiert. Geschieht dies jedoch, so erfolgt in jedem Fall eine staatliche Reaktion.

Abweichungen von der Norm geschehen massenhaft. Sie werden teils nicht entdeckt, oder belächelt, oder ignoriert, oder akzeptiert oder auch nur toleriert, obwohl allen klar ist, dass es sich nicht gehört, bei Rot über eine Ampel zu gehen. Das Rauchen an öffentlichen Orten gehört derzeit zu den gerade noch tolerierten, aber tendenziell missbilligten Handlungen. Aber das kann sich jederzeit ändern, und heute wundern wir uns bei der Betrachtung alter Filme, dass es offensichtlich üblich gewesen ist, geschäftliche Besprechungen in geschlossenen Räumen mit der Zigarette in der Hand zu führen. Die sozialwissenschaftliche Kriminologie interessiert sich sehr für den gesellschaftlichen Wandel, der in diesen Veränderungen zum Ausdruck kommt.

7 Entstehung von Kriminalität durch Ausfilterungsprozesse

Im Jahr 2024 wurden bundesweit insgesamt 5.837.445 Straftaten registriert (PKS 2025). Die darin verwickelten Menschen dürfen jedoch nicht abschließend als Tatausführende bezeichnet werden. Sie sind bis hierher lediglich einer Tat verdächtigt. Nun beginnt ein Ausfilterungsprozess, der über Staatsanwaltschaften (die Verfahren einstellen oder anklagen) und Gerichte (die einstellen oder verurteilen) dazu führt, dass schließlich von diesen fünf Millionen Fällen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nur ein geringer Teil verurteilt wird. Sie werden in das Bundeszentralregister (BZR) eingetragen. Im Jahr 2024 waren dies 647.374 Personen, von denen 44.232 eine Haftstrafe anzutreten hatten (Destatis 2025).

Wenn wir Abweichung von Kriminalität unterscheiden, können wir vier Gruppen erkennen:

  1. Abweichungen, die nicht unter Strafe gestellt sind, sondern lediglich als merkwürdig, unangenehm oder unangemessen gesehen werden;
  2. Straftaten, die unentdeckt bleiben (Dunkelfeld);
  3. potenzielle Straftaten im bekannt gewordenen Hellfeld, von denen allerdings nur eine
  4. Teilmenge als festgestellte Kriminalität bezeichnet werden kann.

Weil die sozialwissenschaftlich orientierte Kriminologie diesen gesamten Prozess der Abweichung bis hin zur Feststellung des Etiketts „kriminell“ insgesamt in den Blick nimmt, spricht sie eher von Abweichung oder auch lateinisch „Devianz“, weil sie sich nicht ausschließlich an der amtlich festgestellten Kriminalität orientiert. Nur durch diese Erweiterung kann sie die gesellschaftlichen Prozesse verfolgen und abbilden, die zu dem Etikett „kriminell“ führen.

8 Die Vermittlung zwischen Verhalten und Verhältnissen

Wie diese Beispiele zeigen, sollten jene Kriminolog:innen, die den hier dargestellten und für die Soziale Arbeit bedeutsamen Ansatz verfolgen, indem sie die sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen als mitentscheidend für die Entstehung von Kriminalität deuten, daher angemessener als Kriminalsoziolog:innen bezeichnet werden. Die soziologische Perspektive auf abweichendes Verhalten ist für diese Sicht auf das „crimen“ zentral (Pfeiffer und Scheerer 1979).

Darum ist die Antwort der Kriminolog:innen für jene Menschen, die nach dem Interessantesten fragen, was ein Kriminologe in seinem Beruf erlebt hat, in der Regel sehr ernüchternd. Gefährliche, besonders abseitige oder gar brutale Situationen sind nicht Teil des Berufsalltags. Kriminolog:innen analysieren bei ihrer Betrachtung von Kriminalität stets die jeweilige Situation des einzelnen Menschen und die gesellschaftliche Lage.

Der Soziologe Giddens trifft diese Unterscheidung von Verhalten und Verhältnissen und meint damit, dass unser Verhalten doppelt strukturiert ist, nämlich strukturierend und zugleich strukturiert. „Die Strukturen sind das Resultat und das Medium Sozialen Handelns zugleich“ (Giddens 1984, S. 24). Der Soziologe Bourdieu fasst diese Zusammenschau als einen Sozialen Raum,

„als ein Ensemble objektiver Kräfteverhältnisse, die allen in das Feld Eintretenden gegenüber sich als Zwang auferlegen und weder auf die individuellen Intentionen der Einzelakteure noch auf deren direkte Interaktionen zurückzuführen sind“ (Bourdieu 1985, S. 10).

9 Normalität von Abweichung in menschlichen Gesellschaften

Die hier im Zentrum stehende Kriminologie befasst sich mit dem alltäglichen Umgang mit Kriminalität zwischen Ärgernissen bis hin zu Lebenskatastrophen (Hanak et al. 1989). Und so seltsam es klingen mag: Zu diesen Alltäglichkeiten gehört, dass keine Gesellschaft denkbar ist, in der es nicht irgendeine Form von Abweichung sowie eine mehr oder weniger feststehende Reaktion darauf gibt. Jedes soziale Verhältnis kann auch Abweichungen hervorbringen. Legt man diese Sicht zugrunde, ist Kriminalität normal (Haferkamp 1972).

Einer der ersten Soziologen in dem damals noch in den Anfängen befindlichem Fach ist zugleich einer der „Urväter“ der hier beschriebenen soziologisch fundierten Kriminologie. Durkheim hat bereits im Ausgang des 19. Jahrhunderts das eben angesprochene Wechselverhältnis von Personen und Gesellschaft angesprochen und formuliert:

„Tatsächlich werden soziale Verhältnisse nur durch Menschen verwirklicht. Sie sind ein Erzeugnis menschlicher Tätigkeit“ (Durkheim 1961, S. 117).

Damit hat er es vermieden, eine aus der Natur entsprungene Eigenschaft als allein ursächlich für ein Verhalten – sei es nun auffällig oder unauffällig – anzunehmen.

Durkheim hat aus der Natur entsprungenes abweichendes Verhalten nicht in Abrede gestellt. Das allein reicht jedoch keinesfalls aus, um Abweichungen zu erklären und schon gar nicht, Kriminalität als eine als besonders schwerwiegend markierte Form der Abweichung als natürlich und ausschließlich in den „Defekten“ der Person liegend zu deuten. Darum hat er sein Augenmerk auf das Verhältnis zwischen dem Gegebenem (der Natur) und dem gesellschaftlichen Umgang mit dem Gegebenen gelegt und den für seine Soziologie entscheidenden Satz geprägt, dass Soziales nur durch Soziales zu erklären ist. Er hält sich an „soziologische Tatbestände“, also „jede mehr oder minder festgelegte Art des Handelns, die die Fähigkeit besitzt, auf den Einzelnen einen äußeren Zwang auszuüben; oder auch, die im Bereiche einer gegebenen Gesellschaft allgemein auftritt, wobei sie ein von ihren individuellen Äußerungen unabhängiges Eigenleben besitzt“ (Durkheim 1961, S. 114).

10 Kritik biologistischer Kriminalitätstheorien

Durkheims Betonung der sozialen Entstehung von Verhältnissen war eine Absage an die Vorstellung eines „geborenen Verbrechers“, die zu dieser Zeit bereits sehr stark entwickelt war. In der Kriminologie ist die Auffassung vom „geborenen Verbrecher“ untrennbar mit dem Namen Lombroso verbunden. Lombroso (1876) versuchte, Kriminalität und Abweichung als angeborene Eigenarten von Menschen zu erklären, die an deren Physiognomie erkennbar seien. Er analysierte die Gesichts- und Schädelformen von Verurteilten. Seine Forschungen legten die Vermutung nahe, dass viele Kriminelle hohe Backenknochen, große Kieferknochen und hervorstehende Augenbrauenknochen aufwiesen – und damit ähnliche Gesichtsstrukturen wie Affen.

Für Lombroso waren Kriminelle daher atavistische Überbleibsel einer früheren Entwicklungsstufe, waren Wilde unter zivilisierten Menschen, waren natürliche, also geborene Verbrecher.

Diese eingeschränkte und für die Kolonialzeit typische Sicht passte zu dem damaligen Zeitgeist. Viele europäische Wissenschaftler bereisten seinerzeit den „schwarzen Kontinent“ und vermaßen dort Menschen, um die Überlegenheit der „weißen Rasse“ gegenüber der „schwarzen Rasse“ zu begründen. Das hat sofort Kritik auf sich gezogen. Der Schriftsteller Joseph Conrad (1987, S. 58) formulierte:

„Was ist überhaupt ein Verbrechen? Weiß er [Lombroso, d.A.] das denn wirklich, dieser Trottel, der bei einer voll gefressenen Gesellschaft dadurch berühmt geworden ist, dass er Ohren und Zähne von ein paar armseligen, unglücklichen Teufeln angeglotzt hat? Zähne und Ohren kennzeichnen den Verbrecher? So? Und das Gesetz, das ihn noch viel deutlicher kennzeichnet? Das niedliche Brandeisen, mit dem die Satten sich vor den Hungrigen schützen?“

Conrad deutete den Begriff des „Verbrechens“ als eine soziale Zuschreibung, mit der sich der wohlhabende und mächtige Teil der Menschen gegen die „armen, unglücklichen Teufel“ abschirmt. Diese Abschirmung ist ein durch und durch einseitiger Prozess, weil ihn nur die Mächtigen gestalten können. Theoretisch – praktisch wäre dies wegen der Machtverhältnisse im Kolonialismus nicht möglich gewesen – hätte auch die „schwarze Rasse“ ihre Überlegenheit gegenüber der „weißen Rasse“ durch Vermessungen belegen können.

11 Bedeutung der Kriminologie für die Soziale Arbeit

Wer wüsste diesen Zusammenhang, dass Soziales nur durch Soziales zu erklären ist, besser zu verstehen als das Fachpersonal der Sozialen Arbeit? Die Soziale Arbeit wird in ihrem Berufsalltag fortwährend damit konfrontiert. Dies macht die Kriminologie daher bedeutsam für diesen Berufsstand, denn in bestimmten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit spielen Abweichungen und deren praktische Bearbeitung eine zentrale Rolle. Die Berücksichtigung der sozialen Lage der Adressat:innen ist unerlässlich. Diese kann so vielfältig ausfallen, wie Menschen verschieden und besonders sind und in ganz unterschiedlichen Lebensumständen ihren Alltag gestalten, denken wir nur an Unterschiede in der Einkommenslage, dem Wohnviertel, dem Elternhaus, der Schulbildung und dem Berufsstand. Stets sind Sozialarbeiter:innen daran orientiert, Soziales durch Soziales zu erklären. Wenn sie darauf verzichten würden, wären sie unfachlich und blind. Sie würden nicht methodisch handeln.

Die Erkenntnisse der Kriminologie können die Praktiker:innen der Sozialen Arbeit dabei unterstützen, kriminelles Handeln als einen sozialen Tatbestand zu verstehen, von dem sich ihre Klientel nicht ohne weiteres befreien kann. Menschen sind Doppelwesen: Als Naturwesen sind wir einerseits an unseren natürlichen Regungen orientiert. Aber damit würden wir nicht weit kommen. Erst durch soziale Regelungen, die wir uns zu eigen machen und die wir zu bejahen lernen, finden wir zu unserer Lebensform als soziale, also aufeinander bezogene und angewiesene Wesen. Dabei sind unsere individuelle Lebensgeschichte und unsere davon geprägte Einstellung von größter Bedeutung für unsere soziale und kulturelle Entfaltung. Daher ist es in der Sozialen Arbeit klar, dass Menschen eben nicht die weiter oben diskutierten „Reaktionsdeppen“ oder bloße Marionetten sind. Menschen reagieren zudem nicht nur auf die sozialen Tatbestände. Das würde ja bedeuten: „Einmal Verbrecher, immer Verbrecher“.

So ist es auch in der Sozialen Arbeit nicht möglich, nur stur nach Verwaltungsvorschriften zu handeln. Das fachliche Handeln würde daran zerbrechen. Eigene Werte und Vorstellungen fließen notwendig in das professionelle Handeln ein. Die öffentlichen Bediensteten, zu denen in der Regel auch Sozialarbeiter:innen gehören, benötigen daher einen angemessenen Handlungsspielraum:

„Das System wird durch seinen Zweck, der zugleich die Abnahmefähigkeit seiner Entscheidungen definiert, im großen und ganzen am Seil geführt, aber doch nicht auf genau vorgezeichneter Spur. Es bleibt, um seiner spezifischen Eigenleistung und Verantwortung willen, relativ autonom“ (Luhmann 1971, S. 119).

Nicht alle im Berufsalltag zu treffenden Entscheidungen lassen sich umstandslos aus den Gesetzen und Normen ableiten. Die Vorschriften und Gesetzestexte müssen mit Leben gefüllt werden. Das geschieht täglich, weil die Handlungsautonomie der Fachkräfte und die Eigendynamiken der Institution nicht standardisiert und damit vorhersehbar gemacht werden können.

Die Wissensbestände der Kriminologie können die Praxis der Sozialen Arbeit dabei unterstützen, die für diesen Berufsstand so bedeutsame verstehende Haltung zu entwickeln und zu festigen. Sie vermitteln das Wissen, dass abweichende Verhaltensweisen ein innerlicher, unausrottbarer und vitaler Bestandteil menschlicher Gesellschaften sind (Matza 1973, S. 24). Dieses Verständnis ermöglicht es Fachkräften, mit dem Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle umzugehen und die vorhandenen Handlungsspielräume im Interesse ihrer Klient:innen und ihres gesellschaftlichen Auftrags zu nutzen. Anstatt Menschen als hoffnungslose Fälle abzuschreiben, können sie deren individuelle Lebenssituation verstehen und Unterstützung anbieten.

12 Quellenangaben

AK HochschullehrerInnen Kriminologie/​Straffälligenhilfe in der Sozialen Arbeit, Hrsg., 2022. Kriminologie und Soziale Arbeit: Ein Lehrbuch. 2. Auflage. Weinheim: Beltz-Juventa. ISBN 978-3-7799-6612-8 [Rezension bei socialnet]

Arendt, Hannah, 2008 [1967]. Vita Activa oder vom tätigen Leben. München: Piper. ISBN 978-3-492-23623-2

Bourdieu, Pierre, 1985. Sozialer Raum und „Klassen“. Leçon sur la leçon. Zwei Vorlesungen. Frankfurt am Main: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-28100-0

Bundeskriminalamt, 2025. Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 [online]. Wiesbaden: Bundeskriminalamt [Zugriff am: 15.05.2025]. Verfügbar unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/​StatistikenLagebilder/​PolizeilicheKriminalstatistik/​PKS2024/​Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/​Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024_node.html

Conrad, Joseph, 1987 [1907]. Der Geheimagent: Eine einfache Geschichte. Frankfurt am Main: Büchergilde Gutenberg. ISBN 978-3-7632-3368-7

Cornel, Heinz, 2021. Resozialisierung durch Soziale Arbeit: Ein Lehrbuch für Studium und Praxis. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-036044-0 [Rezension bei socialnet]

Cornel, Heinz und Gabriele Kawamura-Reindl, 2021. Bewährungshilfe: Theorie und Praxis eines Handlungsfeldes Sozialer Arbeit. Weinheim: Beltz-Juventa. ISBN 978-3-7799-6296-0 [Rezension bei socialnet]

Cornel, Heinz, Frieder Dünkel, Ineke Pruin, Bernd-Rüdiger Sonnen und Jonas Weber, 2015. Diskussionsentwurf für ein Landesresozialisierungsgesetz: Nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen und Hilfeleistungen für Straffällige. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg. ISBN 978-3-942865-44-9

Cornel, Heinz, Christian Ghanem, Gabriele Kawamura-Reindl und Ineke Pruin, Hrsg., 2023. Resozialisierung: Handbuch für Studium, Wissenschaft und Praxis. 5. Auflage. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-8331-1 [Rezension bei socialnet]

Destatis (Statistisches Bundesamt), 2025. Rechtspflege [online]. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt [Zugriff am: 15.05.2025]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/​Staat/​Justiz-Rechtspflege/​_inhalt.html

Durkheim, Emile, 1961 [1895]. Regeln der Soziologischen Methode. Neuwied: Luchterhand

Ghanem, Christian, Gabriele Kawamura-Reindl und Sabine Schneider, 2025. Lehrbuch Soziale Arbeit mit Straffälligen. 2. Auflage. Weinheim: Beltz-Juventa. ISBN 978-3-7799-8929-5

Giddens, Anthony, 1984. Interpretative Soziologie: Eine kritische Einführung. Frankfurt am Main: Campus. ISBN 978-3-593-32557-6

Haferkamp, Hans, 1972. Kriminalität ist normal. Stuttgart: Ferdinand Enke. ISBN 978-3-432-01787-7

Hanak, Gerhard, Johannes Stehr und Heinz Steinert, 1989. Ärgernisse und Lebenskatastrophen: Über den alltäglichen Umgang mit „Kriminalität“. Bielefeld: AJZ-Verlag. ISBN 978-3-921680-78-0

Lindenberg, Michael, 2022. Verstehen und Gestalten. Eine Einführung zum Verhältnis von Kriminologie und Sozialer Arbeit. In: AK HochschullehrerInnen Kriminologie/​Straffälligenhilfe in der Sozialen Arbeit, Hrsg. Kriminologie und Soziale Arbeit. Weinheim: Beltz-Juventa, S. 17–30. ISBN 978-3-7799-6612-8 [Rezension bei socialnet]

Lindenberg, Michael, 2023. Kriminalität: Aufgaben für die Soziale Arbeit. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-037655-7

Lombroso, Cesare, 1876. Der Verbrecher in anthropologischer, ärztlicher und juristischer Beziehung. Hamburg: Verlagsanstalt und Druckerei AG

Luhmann, Niklas, 1971. Lob der Routine. In: Niklas Luhmann, Hrsg. Politische Planung: Aufsätze zur Soziologie von Politik und Verwaltung. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 113–142. ISBN 978-3-531-11074-5

Matza, David, 1973. Abweichendes Verhalten: Untersuchungen zur Genese abweichender Identität. Heidelberg: Quelle & Meyer. ISBN 978-3-494-00779-3

Pfeiffer, Dietmar und Sebastian Scheerer, 1979. Kriminalsoziologie. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-004892-8

Schaffer, Hanne-Isabel, 2014. Empirische Sozialforschung für die Soziale Arbeit: Eine Einführung. 3. Auflage. Freiburg im Breisgau: Lambertus. ISBN 978-3-7841-2417-9 [Rezension bei socialnet]

Trenczek, Thomas und Brigitta Goldberg, 2016. Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafjustiz. München: Richard Boorberg Verlag. ISBN 978-3-415-03930-8

Trotha, Trutz von, 1977. Ethnomethodologie und abweichendes Verhalten – Anmerkungen zum Konzept des „Reaktionsdeppen“. In: Kriminologisches Journal. 9(2), S. 98–115. ISSN 0341-1966

Wollinger, Gina-Rosa, 2025. Mehr als der „Wurmfortsatz des Strafrechts“? Zum Einfluss der Kriminologie auf die Kriminalpolitik. In: Neue Kriminalpolitik. 37(1), S. 10–20. ISSN 0934-9200

Verfasst von
Prof. Dr. Michael Lindenberg
Mailformular

Es gibt 1 Lexikonartikel von Michael Lindenberg.

Zitiervorschlag anzeigen

Weitere Lexikonartikel

Recherche

zum Begriff Kriminologie

Rezensionen

Buchcover

Florian Straus, Renate Höfer: Handlungsbefähigung. Verlag Barbara Budrich GmbH (Opladen, Berlin, Toronto) 2024.
Rezension lesen   Buch bestellen

zu den socialnet Rezensionen

Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.

Werden Sie Sponsor des socialnet Lexikons!

Profitieren Sie von hoher Sichtbarkeit in der Sozialwirtschaft, attraktiven Werberabatten und Imagegewinn durch CSR. Mit Ihrem Logo auf allen Lexikonseiten erreichen Sie monatlich rund 90.000 Fachkräfte und Entscheider:innen.
Mehr erfahren …