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Krisenintervention

Dr. Ingeborg Schürmann

veröffentlicht am 15.10.2019

Englisch: crisis intervention

Krisenintervention ist eine kurzfristige, niedrigschwellige, ressourcenorientierte und zeitlich begrenzte Hilfe zur Bewältigung von Krisen.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Erster Überblick
  3. 3 Zum Konzept Krise
    1. 3.1 Krise ist keine psychische Krankheit
    2. 3.2 Krisendefinition
    3. 3.3 Klassifikation von Krisen
  4. 4 Krisentheorien
    1. 4.1 Krise im historischen Kontext
    2. 4.2 Krise im Kontext des Bewältigungsparadigma
    3. 4.3 Kritische Lebensereignisse
    4. 4.4 Weitere Erklärungsansätze
    5. 4.5 Alltägliches Krisenverständnis
  5. 5 Krisenintervention
    1. 5.1 Krisenintervention als Versorgungsmodell
    2. 5.2 Allgemeine Handlungsmodelle
      1. 5.2.1 Handlungsmodell von Caplan
      2. 5.2.2 Handlungsmodell von Ciompi
      3. 5.2.3 Die Erwartungen der Hilfesuchenden – die andere Perspektive
      4. 5.2.4 Zur Gesprächsführung aus Sicht der Berater*innen
    3. 5.3 Differenzielle Krisenintervention
      1. 5.3.1 Verlustkrise
      2. 5.3.2 Die suizidale Krise
      3. 5.3.3 Die traumatische Krise
      4. 5.3.4 Der psychiatrische Notfall
  6. 6 Neue Entwicklungen
  7. 7 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Krisenintervention ist ein präventives Hilfeangebot, das in Krisensituationen Entlastung ermöglichen, Gefährdungen erkennen und reduzieren sowie Bewältigungsanstrengungen unterstützen kann. Kriseneinrichtungen sind durch spezifische Merkmale gekennzeichnet, unterscheiden sich aber in ihren Aufträgen oder Schwerpunkten. Diese können psychosoziale Krisenintervention, Suizidprävention wie auch psychiatrische Notfallhilfe einschließen. Eine Krise kann als ein Veränderungsprozess verstanden werden, der offen ist, sowohl in Richtung Gesundheit als auch Krankheit. Es gibt allgemeine als auch spezifische auf die Art der Krise zugeschnittene Handlungsmodelle.

2 Erster Überblick

Krisenintervention versteht sich als ein präventives Anliegen. Deshalb soll Krisenintervention Schlimmeres verhüten, Entlastung ermöglichen und Lösungen suchen sowie im besten Fall psychische Gesundheit wiederherstellen. Es ist wichtig, dass die Hilfe kurzfristig erfolgt.

Wird Krisenintervention im Rahmen einer Kriseneinrichtung angeboten, gelten bestimmte Prinzipien, die sowohl das Handlungskonzept als auch die Strukturmerkmale einer Kriseneinrichtung betreffen. Diese sind:

  • Niedrigschwelligkeit
  • ein zeitlich begrenztes Angebot
  • Vernetzung bzw. Kooperationen mit anderen Einrichtungen
  • flexible Vorgehensweise
  • das Fördern von Bewältigung
  • Stärkung von Ressourcen (Schürmann 2007).

Die Niedrigschwelligkeit soll den Zugang zu Hilfe erleichtern und ist der Dringlichkeit des Anliegens geschuldet. Ein zeitlich begrenztes Angebot erfordert einen begrenzten Problemfokus in der Bearbeitung und beruht einerseits auf dem Verständnis, dass Krisen zeitlich begrenzt sind, sich danach zum Guten oder Schlechteren wenden und andererseits im letzteren Fall noch andere Unterstützungs- und Interventionsformen benötigen. Krisenintervention beinhaltet in diesem Fall auch eine qualifizierte Weitervermittlung, die gezielter gelingen kann, wenn die Kriseneinrichtung mit anderen Diensten vernetzt ist oder über enge Kooperationsbeziehungen verfügt. Um aus einer Krise zu kommen, bedarf es erheblicher Bewältigungsanstrengungen seitens der Betroffenen. Die Aufgabe der Helfenden ist es, Bewältigung zu fördern und Ressourcen zu erschließen. Häufig mangelt es den Hilfesuchenden auch an Zuversicht, über die Ressourcen zu verfügen, die es zur Überwindung einer Krise bedarf, wie z.B. mangelndes Kohärenzgefühl (Antonovsky 1997).

Neben den allgemeinen Prinzipien gibt es erhebliche Unterschiede im Vorgehen und in der Gestaltung einer Kriseneinrichtung. Dies liegt u.a. darin begründet, dass es unterschiedliche Wurzeln der Krisenintervention gibt wie

  • die Notfallpsychiatrie im Sinne einer Notfallmedizin
  • die gemeindenahe Psychiatrie zur Vermeidung von Unterbringungen
  • die Suizidprävention
  • die psychosoziale Krisenintervention zur Vermeidung von psychischen Störungen und die Ermöglichung von Problemlösungen.

Kriseneinrichtungen unterscheiden sich in den Anliegen und Zielen bzw. den jeweiligen Schwerpunkten, die sie verfolgen. So will z.B. die Telefonseelsorge in erster Linie die Anrufer*innen entlasten, während ein Notruf die Dringlichkeit der Krise im Blick hat. Zudem haben die Hilfesuchenden unterschiedliche Vorstellungen und Wünsche, die sie an die Krisenhelfer*innen richten.

3 Zum Konzept Krise

3.1 Krise ist keine psychische Krankheit

Das Konzept „Krise“ ist in Fachkreisen wenig scharf definiert. Die Breite des Konzepts war von Erich Lindemann, einem der Pioniere der Krisenintervention, beabsichtigt. Er richtete 1948 in einem gemeindenahen Gesundheitsdienst u.a. eine Anlaufstelle für Notfälle ein, um Krisen rechtzeitig erkennen und präventiv behandeln zu können (Lindemann 1985). Lindemann versteht das Krisenkonzept als eine Art Linse, durch die die Unmenge der in einer Gemeinde auftretenden verwirrenden Ereignisse geordnet und sinnvoll interpretiert werden können. Krise ist demnach keine psychische Störung oder Krankheit, sondern eher ein prekärer Zustand, der schnelle Hilfe erfordert. Dennoch kann hinter einer Krise eine psychische Störung stehen, ebenso wie eine Krise diese begünstigen kann.

3.2 Krisendefinition

Der Krisenforscher Dieter Ulich (1985, S. 181) hat eine Definition vorgeschlagen, die die Merkmale einer Krise deskriptiv fasst: „Krise ist ein belastender, temporärer, in seinem Verlauf und seinen Folgen offener Veränderungsprozess der Person, der gekennzeichnet ist durch eine Unterbrechung der Kontinuität des Erlebens und Handelns, durch eine partielle Desintegration der Handlungsorganisation und eine Destabilisierung im emotionalen Bereich mit dem zentralen Merkmal des Selbstzweifels“. Eine Krise ist Ulich zufolge belastend, zeitlich begrenzt, aus dem Alltag herausreißend, desintegrierend, emotional destabilisierend und mit Selbstwertproblemen verbunden. Sie stellt sich als Veränderungsprozess dar, der offen ist, sowohl in Richtung Gesundheit als auch Krankheit.

3.3 Klassifikation von Krisen

Das Krisenverständnis beinhaltet zunächst einen Fokus auf den Krisenanlass. In der Folge dieses Verständnisses sind viele Kategorisierungen von Krisenanlässen entwickelt worden. Auch wenn diese keine stringenten theoretischen Bezüge aufweisen können, haben sie doch beträchtliche praktische Folgen.

In diesem Zusammenhang spricht man von einer psychosozialen Krise in Abgrenzung zu einer psychiatrischen Krise oder einem Notfall. Letztere haben beide ein Gefährdungspotenzial.

Es liegen eine Reihe von weiteren Klassifizierungen vor, u.a. von Caplan und Grunebaum (1977), Schnyder und Sauvent (1993), Sonneck (2000) Hühlshoff (2009). Die Autor*innen sprechen von verschiedenen Krisen wie

  • Verlustkrisen
  • Krisen bei Lebensveränderungen
  • Entwicklungskrisen
  • akute Traumatisierung
  • suizidale Krisen
  • Zustände des Burnouts bei Helfer*innen
  • narzisstische Krisen (Persönlichkeitsstörung)
  • Krise im Zusammenhang mit psychischen Störungen
  • psychiatrische Notfälle.

Bei allen Kategorisierungen ist allerdings zu beachten, dass entscheidend ist, welche subjektive Bedeutung die Betroffenen dem Anlass geben. Erst in Kenntnis dieser können spezifische Interventionen erfolgen.

4 Krisentheorien

4.1 Krise im historischen Kontext

Das grundlegende Verständnis haben ab 1948 Lindemann und Caplan mit dem Projekt „Wellesley“ gelegt, das nach einem kleinen Vorort von Boston benannt ist, in dem sie ein gemeindenahes Gesundheitszentrum aufbauten (ausführlicher in Kunz et al. 2009). Lindemann (1985) entwickelte Überlegungen zu den Ursachen psychischer Erkrankungen und Krisen. U.a. zählt er dazu

  • einschneidende Veränderungen in zwischenmenschlichen Beziehungen
  • nicht bewältigte Übergänge von einer Lebenslage in die andere auf dem Hintergrund einer verletzlichen Persönlichkeit
  • traumatische Erfahrungen
  • mangelnde Ressourcen, sodass die Belastungen nicht mehr aufgefangen werden können.

Caplan hat diese theoretischen Erklärungen weiter in Richtung eines Krisenkonzeptes verbunden mit grundlegenden Interventionsvorstellungen entwickelt (Caplan und Grunebaum 1977).

4.2 Krise im Kontext des Bewältigungsparadigma

Bei vielen Krisenforscher*innen wird auf das transaktionale Stress-Coping-Modell von Lazarus und Folkman (1984) Bezug genommen, so z.B. bei Sonneck (2000). Die Bewältigung von Stress oder Belastung ist danach sehr stark von der subjektiven Einschätzung der Bedrohlichkeit und den eigenen Bewältigungsressourcen abhängig. Bewältigung ist danach ein sich ständig in Einschätzung und Handlung gegenseitig beeinflussender Prozess (Broda 1990).

Bewältigung ist also abhängig von inneren und äußeren Ressourcen, über die ein Mensch verfügt wie z.B. ein Kohärenzgefühl, soziale Unterstützung und auch professionelle Hilfe. Ressourcenmängel steigern das Risiko, dass die Bewältigungsanstrengungen nicht zu dem gewünschten Resultat führen.

4.3 Kritische Lebensereignisse

Ein weiterer Versuch der Klassifizierung und Theoretisierung geht von dem Konzept „kritischer Lebensereignisse“ (Filipp 1997) aus. Kritische Lebensereignisse bzw. Lebenserfahrungen, so Filipp, werden von der Person als Einschnitte, Übergänge oder Zäsuren im Lebenslauf betrachtet und als starke Belastungen angesehen, die von anderen Faktoren wie Stress, Trauma, chronische Belastungen und Alltagswidrigkeiten abgegrenzt sind.

Merkmale kritischer Lebensereignisse sind:

  • das überfordernde Maß an Neuanpassung bzw. Wiederanpassung
  • Nichtvorhersagbarkeit des Ereignisses
  • Wirkungsgrad
  • Selbstwertbedrohung
  • Selbstkonsistenzbedrohung zentraler Selbstüberzeugungen
  • Orientierungsverlust (Bedrohung grundlegender Überzeugungssysteme)
  • Zielblockade, d.h. wichtige Ziele scheinen bzw. sind bedroht
  • Retraumatisierung.

In dem Maß, in dem diese Merkmale zutreffen, wächst die Gefahr einer Krise.

4.4 Weitere Erklärungsansätze

Das „Konzept der schwierigen Lebenslagen“ betont, dass chronische psychosoziale Belastungen, bzw. der inadäquate Umgang mit diesen, das Auftreten von Krisen bedingt. Chronische Belastungen bestehen u.a. bei Faktoren wie dem Vorliegen einer psychischen Erkrankung eines Elternteils, bei Instabilität einer Partnerschaft verbunden mit chronischen Konflikten, bei materiellen Notlagen usw. (Kunz et al. 2009, S. 184 f.).

Das „Zweifaktorenmodell der Bewältigung von Entwicklungsproblemen“ trifft die Unterscheidung zwischen assimilierenden und akkomodierenden Bewältigungsvorgängen. Unter assimilierenden Bewältigungsprozessen versteht man aktive Veränderungsanstrengungen auf der Ist-Seite: das Ziel wird mehr oder weniger beibehalten während bei akkomodierenden Bewältigungsvorgängen die Ziele angepasst werden. Jemand setzt z.B. sein Anspruchsniveau herab oder ersetzt bisherige Ziele durch andere (ausführlicher bei Dross 2001, S. 15). Gelingt dies nicht, können Ereignisse nicht adäquat bewältigt werden und die Möglichkeit einer Krise besteht.

Das Konzept „Selbstwertgefühl“ rekurriert auf Ulich (1985), der Selbstzweifel als ein wesentliches Merkmal einer Krise identifiziert, fußend auf dem Verlust oder dem Mangel positiver Selbstbewertungen. Selbstwertbeeinträchtigend können z.B. kritische Äußerungen, Abwertungen (auch eigene), Misserfolge, das Ausbleiben von erwarteten Erfolgen usw. sein.

Eine wichtige Rolle bei den Interventionsvorstellungen spielt zudem das Ressourcenkonzept als wichtigem Bestandteil des Stresskonzepts. Krisen stehen im Zusammenhang mit einem tatsächlichen oder vermeintlichen Verlust wesentlicher Ressourcen. So kann sich eine Verlustspirale entwickeln, indem der Wegfall einer Ressource weitere Verluste begünstigt (Hobfoll 1989).

4.5 Alltägliches Krisenverständnis

Bruce Wampold (2001), ein amerikanischer Psychotherapieforscher, hebt in seinem „contextual model“ hervor, dass der/die Klient*in u.a. erwartet, dass der/die Therapeut*in eine plausible Erklärung für ihr bzw. sein Leiden liefert sowie über einen damit verbundenen Handlungsplan verfügt. Eine vertrauensvolle Beziehung einzugehen, nach Wampold wesentlich für den Erfolg einer Intervention, wird dadurch erleichtert, dass diese Erklärungen für das Klientel nachvollziehbar sind. Dies gilt umso mehr in den sehr kurzen Begegnungen in der Krisenintervention, in denen nicht viel Zeit bleibt, Deutungen auszuhandeln.

Wie Bergold et al. (2004) zeigen konnten, bestehen laut einer Befragung von Krisenhelfer*innen zwar Unterschiede zwischen einem Alltagsverständnis und einem professionellen Krisenverständnis, dennoch sind die Differenzen nicht all zu groß. sowohl Krisenhelfer*innen als Laien sehen Krisen als einen Prozess, in dem äußere, belastende sowie überfordernde und innere Bedingungen wie bestimmte Vulnerabilitäten, mangelndes Selbstwertgefühl zusammenkommen und eine Krise auslösen können.

Während die Fachkräfte eher die inneren Faktoren im Blick haben, betonen die Laien materielle Notlagen und Katastrophen verstärkt als Krisenursachen. Auch thematisieren die Professionellen eher fehlende Ressourcen, während die Laien gesellschaftliche Bedingungen als Krisenauslöser thematisieren. Professionelle Berater*innen nennen noch einen weiteren Faktor von Krisenursachen, der in der Gefährdung der körperlichen Integrität (z.B. durch einen Unfall) liegt.

5 Krisenintervention

5.1 Krisenintervention als Versorgungsmodell

Kriseninterventionseinrichtungen sehen übereinstimmend ihren wichtigsten Auftrag in der Prävention: die Verhinderung von chronischen Krisen und psychischen Störungen, das rechtzeitige Eingreifen mit dem Ziel, eine positive Entwicklung zu fördern, wie auch die Früherkennung einer psychischen Störung. Besonders wichtig ist das Erkennen und die Reduzierung von Gefährdungen. Nicht immer reicht die angebotene Krisenintervention aus, und es ist Aufgabe der Krisenberatung zur Inanspruchnahme einer weiterführenden Hilfe zu motivieren. Häufig aber müssen die Berater*innen in zumeist telefonischen Kontakten soziale Defizite abdecken, besonders häufig bei vereinsamten Anrufer*innen. Entlastung aus einem konflikthaften oder überfordernden Alltag sind weitere Aufgaben, ebenso wie die Entlastung von Angehörigen. Ein weiteres Ziel ist das Vermeiden der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Sollte diese dennoch angezeigt sein, ist es das Ziel der Krisenintervention, die Unterbringung nicht traumatisierend zu gestalten.

5.2 Allgemeine Handlungsmodelle

Es gibt eine Reihe von Handlungsmodellen (Ciompi 1993; Schnyder 1993; Egidi und Boxbücher 1996; Sonneck 2000; Dross 2001; Hühlshoff 2017 u.a.), die eine Orientierung für den/die Helfer*in bieten. Grundlegend ist das Handlungsmodell von Caplan, das hier zusammenfassend dargestellt wird (Caplan und Grunebaum 1977). Darüber hinaus wird das praxisorientierte Handlungsmodell von Ciompi (1993) beschrieben, gedacht auch für psychiatrische Notfälle.

5.2.1 Handlungsmodell von Caplan

Historisch bedeutsam für alle weiteren Ideen zur Krisenintervention sind folgende Interventionsvorschläge von Caplan (Caplan und Grunebaum 1977):

  • Engmaschige Betreuung
    Gemeint sind kurze Abstände während der vier bis sechs Wochen der Dauer einer Krise. Diesen Zeitraum hielt Caplan für gegeben, er stimmt aber mit heutigem Wissen nicht mehr überein.
  • Familienorientierung
    Der Zusammenhalt der Familie soll fortbestehen und deren Unterstützung gewährleistet werden. Einige Autor*innen haben diese Netzwerkorientierung in ihr Handlungsmodell aufgenommen.
  • Vermeidung von Abhängigkeit
    Erreicht werden soll dies durch die Fokussierung auf gegenwärtige Probleme.
  • Bewältigung fördern
    Dieses Vorgehen erhöht die Möglichkeit, sich der Krise zu stellen und wieder Hoffnung zu schöpfen.
  • Sich Unterstützung von außen holen
    Hilfe sollte nicht nur durch die jeweilige Einrichtung, sondern durch Menschen im Alltag erfolgen.
  • Ziele: Angestrebt wird ein schrittweises und effektives Vorgehen in der Krise.

5.2.2 Handlungsmodell von Ciompi

Ciompi (1993) formuliert folgende Schritte in der Krisenintervention, die auf eine Problembearbeitung sowie auf eine Gesprächsführung fokussieren.

  • Den Krisenanlass verstehen: Dabei ist die Konzentration auf die aktuelle Situation und deren Hintergründe wichtig.
  • Eine gemeinsame „Krisendefinition“ erarbeiten: Sie sollte gut verständlich und akzeptabel sein und fördert dadurch Vertrauen und Sicherheit.
  • Gefühle ausdrücken bzw. entlasten: Das Ausdrucken von Gefühlen ermöglicht ihre distanzierende Verarbeitung.
  • Gewohnte Bewältigungsstrategien reaktivieren. Konfrontation mit der Realität: Erstellen einer Prioritätenliste, selektives Anpacken dringlichster Aufgaben, eventuell Wiederaufnahme von unterbrochenen Kontakten zu wichtigen Bezugspersonen.
  • Nach neuen Lösungen suchen: Tiefergehende Veränderungen wie z.B. eine Trennung sollten erst in Angriff genommen werden, wenn vorangehende Schritte keine Lösung gebracht haben.
  • Abschließender Rückblick und Bilanz: Gedacht als Kontrolle, Festigung von Fortschritten sowie der Ermöglichung aus der Krise für die Zukunft zu lernen.

Beide Modelle widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich bzw. heben andere Aspekte hervor. Einen weiteren wichtigen Gesichtspunkt bringt Sonneck mit dem „BELLA“-Konzept ein (2000, S. 96 ff.), indem er die Beziehungsgestaltung thematisiert. Die Buchstaben stehen dabei für die einzelnen Interventionsschritte:

  • B – Beziehung aufbauen
  • E – Erfassen der Situation
  • L – Linderung der Symptomatik
  • L – Leute einbeziehen, die unterstützen
  • A – Ansatz der Problembewältigung.

5.2.3 Die Erwartungen der Hilfesuchenden – die andere Perspektive

Nicht nur Professionelle haben Vorstellungen an das Vorgehen in der Krisenintervention, sondern auch die Hilfesuchenden. Das Spektrum der Anliegen, mit denen Kriseneinrichtungen zu tun haben, reicht von dem Wunsch, Hilfe in Alltagskrisen zu erhalten, einfach mal mit jemanden sprechen zu können, bis hin zu einem Hilferuf bei einer akuten psychotischen Entwicklung, der häufig auch von Angehörigen und anderen Einrichtungen kommt.

Die wissenschaftliche Begleitforschung des Berliner Krisendienstes (Zimmerman und Bergold 2003, S. 41 ff.) hat die Bedarfe aus Sicht der Ratsuchenden mittels Faktorenanalyse genauer aufgeschlüsselt:

  • Faktor 1: Wunsch nach Orientierung und Zuwendung
  • Faktor 2: Wunsch nach Information, Rat und konkreter Vermittlung
  • Faktor 3: Wunsch danach, sich auszusprechen auf der Basis eines Verbündeten, hier der/die Berater*in
  • Faktor 4: Wunsch nach Schutz und Deeskalation sowie konkrete Hilfe z.B. bei der Alltagsstrukturierung.

Diese unterschiedlichen Bedarfe machen schon deutlich, dass auch auf Seiten der Interventionen Differenzierungen erfolgen müssen. Die Bedarfe der Angehörigen haben eine unterschiedliche Reihenfolge. Während die Klient*innen sich an erster Stelle persönliche Zuwendung und Verständnis wünschen (ebd., S. 40), setzen die Angehörigen an erster Stelle Information und Rat, erst dann folgt der Wunsch nach Zuwendung und Verständnis (ebd., S. 43).

5.2.4 Zur Gesprächsführung aus Sicht der Berater*innen

Die wichtigste Kriseninterventionsform ist das Führen von Gesprächen. Die Gesprächsführung aus Sicht von Berater*innen (Zimmermann und Bergold 2003) wurde einer Faktorenanalyse zugeführt. Gespräche haben folgende Merkmale:

  • Faktor 1: Unterstützung, Ressourcenorientierung
  • Faktor 2: direktiv, lenkende Gesprächsführung, d.h. der/die Klient*in erhält Informationen und wird zu konkretem Tun aufgefordert
  • Faktor 3: Problembearbeitung, d.h. es geht um Problemanalyse, Problemdefinition, um Sensibilisierung oder Konfrontation
  • Faktor 4: ist dann ein Sammelbecken für „sonstige Strategien“.

5.3 Differenzielle Krisenintervention

Viele Autor*innen haben Vorschläge gemacht, wie im Rahmen einer Krisensituation die Berater*innen im Allgemeinen vorzugehen haben. Diese sind zwar hilfreich, aber wenig auf spezifische Krisensituationen zugeschnitten und bedürfen deshalb der Ergänzung.

5.3.1 Verlustkrise

Trennungskrisen und Krisen nach dem Tod einer nahen Person kommen als Grund für eine Krisenberatung häufiger vor. Die Stärke des Krisenerlebens steht mit den Merkmalen in Zusammenhang, die von Filipp in ihrem oben vorgestellten Konzept „Kritische Lebensereignisse“ (Filipp 1997) genannt werden. Diese Merkmale umfassen u.a. das geforderte Maß an Neuanpassung bzw. Wiederanpassung, sowie die Nichtvorhersagbarkeit des Ereignisses und dessen Wirkungsgrad. Weitere belastende Faktoren können eine symbiotische Beziehung zu Angehörigen, mangelnde soziale Unterstützung, der Verlauf des Ereignisses und bei Trennungen die damit verbundenen Selbstwertbeeinträchtigungen sein (Dross 2001, S. 70).

Im Sinne einer erfolgreichen Beziehungsgestaltung ist es beim Erleben von Trauer wichtig, dass das Mitgefühl der Beratenden vom Klientel als authentisch erlebt wird. Das Zulassen von Gefühlen des/der Klient*in – auch von ambivalenten und Schuldgefühlen – sind Ciompi (1993) zufolge in jeder Krisenintervention zentral. Mit der Trauer können körperliche Beschwerden verbunden sein, die der Aufmerksamkeit bedürfen, sowie unter Umständen auch der medikamentösen Begleitung. Der Vereinsamung und Ausgrenzung der Betroffenen ist unbedingt entgegen zu wirken. Eine weitere Hilfe können Trauerrituale sein.

Das Ende einer Liebesbeziehung in Form einer Trennung bzw. Scheidung wird von den Verlassenen, häufig als einschneidendes Lebensereignis empfunden und kann das psychische, körperliche und soziale Befinden stark beeinträchtigen. U.a. erleiden sie (Dross 2001):

  • Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit
  • auch Ärger und Wut
  • körperliche Beschwerden
  • Selbstwerteinbußen.

Das Verlusterleben kann sich auf den Verlust des Zuhauses, einer vertrauten Beziehung mit dem Gefühl von Geborgenheit und Intimität, den Wegfall einer gemeinsamen Zukunftsplanung, Beeinträchtigungen im Zusammenleben mit möglicherweise vorhandenen Kindern, aber auch finanzielle Verluste sowie der Verlust des gemeinsamen sozialen Netzes beziehen.

Häufig ist der Trennungsprozess gekennzeichnet von Ungläubigkeit, aufkeimender Hoffnung, Verzweiflung bei der Realisierung des Endes und schließlich – wenn es gelingt – einer Neuausrichtung des Lebens (Kahlenberg 1993).

Folgende Aufgaben müssen in diesem Prozess bewältigt werden:

  • das Zulassen von Schmerz, Trauer, Wut und anderen belastenden Gefühlen
  • die Suche nach praktischer und emotionaler Unterstützung
  • Hilfe bei der allmählichen Realisierung der Endgültigkeit der Trennung und des Scheiterns der Beziehung
  • der Aufbau eines eigenen sozialen Netzwerkes
  • der Umgang mit dem Alleinsein und Gefühlen von Einsamkeit und Sinnlosigkeit
  • die Besinnung auf eigene Ressourcen und Stärken.

Eher nachfolgender Hilfe obliegt (Kästele 1999):

  • die Neuorientierung und die Gestaltung eines neuen Lebens
  • das Entwerfen einer Trennungsgeschichte mit Aufgabe von Idealisierungen, Verteufelungen, einseitigen Schuldvorwürfen und Schuldübernahmen
  • die Versöhnung und Herstellung einer neuen Basis, insbesondere bei gemeinsamen Kindern.

Eine gute tragfähige Beziehung sollte den Prozess der Krisenintervention unterstützen, gekennzeichnet durch eine positive Erwartungshaltung der Krisenhelfer*innen, dass die Krise zu bewältigen ist, gestützt von einem Wissen um unterschiedliche Trennungsprozesse, und vor allem gekennzeichnet durch Netzwerk- und Ressourcenarbeit.

5.3.2 Die suizidale Krise

Die Inanspruchnahme einer Krisenberatung bei akuter Suizidalität ist den Daten des Berliner Krisendienstes zufolge weniger häufig als zu erwarten (Zimmermann und Bergold 2003, S. 29). Dennoch, die Möglichkeit eines potenziellen Fehlverhaltens oder Versäumnisses ist für den/die Berater*in sehr belastend. Daher ist die Kenntnis der suizidalen Krise unverzichtbar. Dazu gehören:

  • Epidemiologie
  • Erklärungsmodelle
  • Gründe
  • Erscheinungsbild
  • Wissen um indirekte Suizidhinweise, Warnsignale und Risikofaktoren
  • Kenntnis des präsuizidalen Syndroms
  • das Phasenmodell des Ablaufs (Erwägung, Ambivalenz, Entschluss)
  • diagnostisches Wissen um die Beurteilung der Suizidgefährdung
  • Suizidanamnese
  • Wissen um die Bedeutung protektiver Faktoren (z.B. Hülshoff 2017).

Diese Kenntnis gibt dem/der Helfer*in Sicherheit für eine professionelle Begleitung mit dem Ziel eine akute Gefährdung zu verhindern.

Kunz et al. (2004) haben einige Vorgehensweisen bei einer suizidalen Krise zusammengestellt (2009, S. 43 ff.). Der rasche Beginn der Intervention und eine Abklärung der Dringlichkeit verstehen sich aufgrund der akuten Gefährdung von selbst. Im Ablaufschema von Sonneck (2000) wird der Beziehungsaufnahme große Wichtigkeit beigemessen, da diese antisuizidal wirkt und der zunehmenden Einengung (präsuizidales Syndrom) entgegenwirkt. Eine Suizidankündigung sollte ernst genommen und diese immer offen angesprochen werden. Dadurch ist es möglich, die Gefährdung einzuschätzen und Gründe zu eruieren, ohne dass sich die/der Betroffene ausgefragt fühlt. Die Kenntnis des Kontextes macht es dem/der Helfer*in möglich, Empathie zu entwickeln. Die Betroffenen zu entlasten, ist ein sehr wichtiger Schritt, der durch das Ansprechen von Emotionen möglich gemacht werden kann. Gleichzeitig ist das Aufbauen einer stellvertretenden Hoffnung bei gleichzeitiger Akzeptanz der Verzweiflung ein zentraler Moment der Intervention. Gescheiterte Bewältigungsversuche zu thematisieren, aber auch das Suchen nach Lösungen und Ressourcen wie auch die Aktivierung von Netzwerken, knüpft an das Verständnis an, dass Suizidalität auch als Problemlösungsstrategie verstanden werden kann. Dazu gehört auch, kleinste konstruktive gedankliche Ansätze zu unterstützen und unangemessene Bewertungen vorsichtig in Frage zu stellen. Ein Notfallplan kann hilfreich sein, aber auch eine stationäre Unterbringung, wenn der/die Klient*in weiterhin akut suizidal ist, kein Kontakt und damit keine verlässliche Einschätzung möglich ist.

Da sich das Vorgehen bei einer Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen von dem bei Erwachsenen unterscheidet, hat Meurer (1993) hierzu einige Hinweise gegeben: So macht es keinen Sinn über die Legitimation von Suizidgedanken zu diskutieren. Stattdessen sollte eher ruhig, geduldig und aufmerksam zugehört und für eigene Gedanken Raum gegeben werden, da konkrete Lösungsvorschläge meistens als undurchführbar zurückgewiesen werden. Positive Erlebnisse sollten gefunden und verstärkt werden sowie zuverlässige und begrenzte Angebote statt unbegrenzter gemacht werden. Darüber hinaus sollte kein Schweigeversprechen abgegeben, sondern vielmehr die Familie – falls möglich – einbezogen werden.

5.3.3 Die traumatische Krise

Die Definition eines traumatischen Ereignisses ist u.a. im Leitfaden der US-amerikanischen Psychiatrie „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“ (DSM-IV) genau festgelegt:

„Die Person erlebte, beobachtete oder war mit einem oder mehreren Ereignissen konfrontiert, die tatsächlichen oder drohenden Tod oder ernsthafte Verletzung oder eine Gefahr der körperlichen oder drohenden Tod oder ernsthafte Verletzung oder eine Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen oder anderen Personen beinhalten. Die Reaktion der Person umfasste intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen“ (Bastine 1998, S. 469). Damit ist eine Reihe von Ereignissen angesprochen, von denen auch Klient*innen einer Kriseneinrichtung betroffen sind, wie:

  • Erleiden von Gewalttätigkeiten wie sexueller Gewalt und Vergewaltigung
  • Folter
  • Geiselnahme
  • Unfälle
  • plötzlicher Tod einer/​eines Angehörigen
  • Vernachlässigung, Misshandlung sowie sexueller Missbrauch von Kindern.

Die Bandbreite psychischer Traumata ist ausgesprochen umfangreich und individuell und schließt eine Vielzahl von Personengruppen ein, wie z.B. traumatisierte Lokführer*innen, die einen/eine Suizident*in überfahren haben. In allen Fällen können die Betroffenen unter lang anhaltenden Symptomen und Beeinträchtigungen leiden (siehe DSM-IV und die Internationale Klassifikation der Krankheiten der WHO ICD-10), sodass häufig eine Traumabehandlung erforderlich ist. Horowitz hat ein Modell normaler und pathologischer Reaktionen der Bewältigung traumatischer Erfahrungen vorgelegt (Bastine 1998, S. 498), das einen Prozess mit unterschiedlichen Stadien beschreibt, in dessen Verlauf unterschiedliche Hilfe geboten ist. Speziell ausgerichtete Kriseneinrichtungen und Notrufe wenden sich gezielt an bestimmte Gruppen von Traumatisierten, wie z.B. der Notruf für vergewaltigte Frauen bzw. Frauen mit häuslicher Gewalterfahrungen, Zentren für Folteropfer. In einem Notfall bieten diese Angebote Betroffenen schnell eine gezielte Hilfe in Kooperation bzw. Vernetzung mit jeweiligen Einrichtungen, die unter Umständen bei der Bearbeitung des traumatischen Ereignisses beteiligt sind wie z.B. Polizei, Justiz, Krankenhaus, Jugendbehörde, Arbeitgeber*in, therapeutische Einrichtungen.

Oftmals kommen Betroffene kurz nach dem traumatischen Ereignis in eine Kriseneinrichtung, z.B. nach häuslicher Gewalterfahrung. In diesem Fall ist von dem/der Berater*in eine verständnisvolle, nicht verurteilende Haltung erforderlich, die das Opfer nicht zusätzlich viktimisiert und die Verantwortung eindeutig bei dem/der Täter*in lässt. Die Mitteilung einer Gewalterfahrung ist häufig mit Scham besetzt, daher fällt es dem/der Betroffenen häufig nicht leicht, sich mitzuteilen. Gleichzeitig ist jedoch eine gewisse Offenheit notwendig, um das Trauma zur Sprache bringen zu können. Dabei sollten konkrete Fragen zur Gewalterfahrung und deren Folgen gestellt werden. Auch kann die Veranlassung einer medizinischen Untersuchung sowie eine Spurensicherung geboten sein, selbst dann, wenn der/die Betroffene zu diesem Zeitpunkt keine Anzeige erstatten will. Das Erfragen des Sicherheitsbedürfnisses und die Ermöglichung entsprechender Maßnahmen wie z.B. die Durchsetzung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen aufgrund des Gewaltschutzgesetzes sind ebenso von zentraler Bedeutung wie die Initiierung von Unterstützung im sozialen Netz der Betroffenen. Eine Ressourcenaktivierung ist hier besonders dringlich, damit dem beschädigten Selbst etwas entgegengesetzt werden kann.

5.3.4 Der psychiatrische Notfall

In der Klassifizierung von Krisen wird zwischen Krise und Notfall unterschieden. Allerdings kann sich erst im Verlauf des Kontaktes zwischen Hilfesuchender/m und Krisenberater*in herausstellen, dass es sich um einen Notfall handelt bzw. die Krise sich dahingehend entwickelt hat. Aufgabe einer Kriseneinrichtung ist es, Menschen in psychiatrischen Notfällen aufzufangen, möglichst eine stationäre Unterbringung verhindern zu helfen bzw. eine notwendig gewordene Unterbringung in eine psychiatrische Klinik fachkompetent zu begleiten (Zimmermann 2004). Neben dem psychiatrischen Notfall gibt es weitere Notfälle, die eine Intervention erfordern wie zwischenmenschliche Konflikte, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Suizidalität und Suizidversuch.

Ein psychiatrischer Notfall ist ein Zustand, der häufig durch eine psychiatrische Erkrankung wie z.B. Schizophrenie hervorgerufen wird und einen hohen Handlungsbedarf zur Abwendung von Lebensgefahr oder anderen schwerwiegenden Folgen mit sich bringt (Rupp 1996). Wenn Gefahr für den/die Helfer*in besteht, kann sowohl ein mobiler Einsatz als auch die Hinzuziehung von Polizei erforderlich werden. Die Beschreibung eines psychiatrischen Notfalls kann durch die Verwendung von Zustandsbildern verdeutlicht werden. Die Betroffenen haben häufig Angst, sind verwirrt, apathisch oder unruhig, eventuell nicht mehr kontrollierbar oder verlangsamt, haben einen gestörten Realitätsbezug bei klarem Bewusstsein, sind verzweifelt, eventuell sogar gewalttätig bzw. suizidal. Das Ausmaß des Notfalls bemisst sich am Grad, in dem jemand noch gesprächs- und vertragsfähig ist, ein Kontakt herstellbar ist, sie bzw. er selbst- oder fremdgefährdend ist (Rupp 1996).

Die Herausforderung besteht darin, dass Krisenmitarbeiter*innen schnell entscheiden müssen, ob sie sich unter Umständen in einer bedrohlichen Situation befinden. Je nachdem, ob der Kontakt zum/zur Klient*in erschwert ist, müssen weitere Hilfen organisieret und koordiniert werden.

Folgende Interventionsaufgaben stellen sich in einem ersten Schritt in der Notfallhilfe (Rupp 1996):

  • Abklärung der Dringlichkeit, insbesondere bei telefonischer Krisenintervention
  • bei der Notwendigkeit eines mobilen Einsatzes Klärung, wie Zwischenzeit bis zum Eintreffen überbrückt wird
  • möglicherweise Anforderung weiterer Hilfen wie Polizei, Krankenwagen, Psychiater*in, Krisenteam und Angehörige.

Vor Ort ist es vielleicht möglich, in der Krisen-Logik (Neumann 2004) zu agieren wie bei einer psychosozialen Krisenintervention im Unterschied zu einer Notfall-Logik im Kontext einer psychiatrischen Erkrankung. Es sind zwei gänzlich unterschiedliche Vorgehensweisen: In der Krisen-Logik ist es wichtig, in Beziehung zu treten, zuzuhören, der Anspannung des/der Klient*in und Angehörigen entgegenwirken, ein Krisengespräch wie bereits oben beschrieben zu führen und eine Verantwortungsübernahmen von Seiten des/der Klient*in zu erzielen. In der Notfall-Logik versucht der/die Krisenhelfer*in hauptsächlich Gefahren abzuwenden (ebd., S. 273). Der/Die Helfer*in muss in der Notfall-Logik eine Entscheidung treffen, was weiter zu geschehen hat, alleine oder in einer Notfallkonferenz mit oder ohne den/die Klient*in. Ist keine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik notwendig, sind nach Ende der Notfallintervention geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Basisversorgung zu initiieren, ein soziales Netz zu aktivieren, Schutz sicher zu stellen sowie Informationen für einen weiteren möglichen Verlauf bereitzustellen.

6 Neue Entwicklungen

Bergold und Schürmann (2001) stellten fest, dass sich Krisenintervention als neue Interventionsform etabliert hat. Kriseneinrichtungen haben sich inzwischen neuen Klientelgruppen wie den Menschen mit geistiger Behinderung bzw. Angehörigen von Betroffenen geöffnet. Zudem wurde die traumatische Krise stärker thematisiert und ein entsprechender Hilfebedarf wurde deutlich. Psychosoziale Hilfe bei Großschadensereignissen wie auch die Einsatznachsorge bei den Helfer*innen etablierten sich. Die Internetkrisenberatung hatte ihren Beginn in den 1990er-Jahren und wurde seitdem weiter entwickelt. Derzeit werden Gesundheits-Apps entwickelt, die z.B. bei der Selbstdiagnose von Depression hilfreich sein sollen. Frauennotrufe entstanden sowohl für vergewaltigte Frauen als auch für Frauen, die häusliche Gewalt erfahren hatten, neuerdings auch für Opfer von Stalking. Neben den psychiatrischen Einrichtungen entstanden Alternativen wie z.B. die Krisenpension in Berlin für Hilfesuchende, die nicht zuhause bleiben können oder wollen, aber auch nicht in eine Klinik gehen möchten. Hier wird auch das trialogische Prinzip, nämlich die gleichzeitige Einbeziehung der Hilfesuchenden, der Professionellen und der Angehörigen, angewendet (Mücke 2009).

Neuere gesellschaftliche Entwicklungen führen zu neuen Bedarfen wie die Krisenintervention im Kontext von Flucht und Vertreibung (Hülshoff 2017). Die Aufdeckung von sexuellem Missbrauch in verschiedenen Institutionen hat u.a. zur Einrichtung von staatlich und kirchlich finanzierter telefonischer Krisenberatung geführt. Aber auch hier ist noch viel zu tun. Für Menschen mit Krisen im ländlichen Raum bestehen nach wie vor Versorgungsengpässe. Diese Aufzählung lässt sich erweitern. Eine Warnung soll zum Schluss gegeben werden: Da Krisenintervention historisch für Prävention und Gesundheitsförderung steht, sollte deshalb darauf geachtet werden, sich nicht von dem Feld der Psychiatrie vereinnahmen zu lassen.

7 Quellenangaben

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Verfasst von
Dr. Ingeborg Schürmann
Klinische Psychologie und Psychotherapie
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Zitiervorschlag
Schürmann, Ingeborg, 2019. Krisenintervention [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 15.10.2019 [Zugriff am: 26.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/673

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Krisenintervention

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