Kunsttherapie
Prof. Dr. phil.habil. Karl-Heinz Menzen
veröffentlicht am 30.08.2019
Kunsttherapie ist ein Therapieverfahren im rehabilitativen, klinisch-psychologischen und psychotherapeutischen Bereich. Das Verfahren bedient sich sowohl eines innerpsychischen (innere Bilder) als auch psychomotorischen Ausdrucks (mimische, gestische u.a. Verhaltensweisen), der sich in einem Bild, einer Plastik, einer Grafik, einer Performance, u.U. auch musikalisch oder in der Collagierung bzw. Installierung einfachster Materialien spiegelt. Die Methoden und Interventionen mit ihren jeweiligen Ausdrucks- und Erlebnisformen ermöglichen eine Neu- und Umorientierung. Das Verfahren sucht mittels malerischer, plastischer, grafischer und weiterer Methoden eine komplementär-unterstützende bzw. ergänzende Begleitung anderer Maßnahmen, und soll vor allem zur klinischen Diagnostik und zur medizinisch-rehabilitativen Behandlung beitragen, positiv auf Klärungs- und Heilungsprozesse einwirken und bisher erlernte leidvolle Verhaltensschemata verändern.
Die Verfahrensweisen der künstlerischen Therapien wie der Kunst-, Musik-, Tanz-, Theater-, und Poesie-Therapie werden inzwischen mit all ihren kreativen Medien in den stationären Einrichtungen der Akut- und der Rehabilitationskliniken angeboten. Weit über die Hälfte aller rehabilitativen Einrichtungen Deutschlands und ebenfalls die Hälfte aller Akutkliniken bieten die Verfahrensweisen an, die über Fallpauschalen und das DRG-System (Diagnosis Related Groups) durch Krankenkassen oder die Klassifizierung therapeutischer Leistungen (KTL) der Rentenversicherungsträger abgerechnet werden (Blum et al. 2011, S. 58; DIMDI 2015; DRV Bund 2015).
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Berufsfelder im Sozial- und Gesundheitswesen
- 3 Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Anerkennung von Kunsttherapie
- 4 Organisationsform
- 5 Quellenangaben
- 6 Literaturhinweise
- 7 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Kunsttherapie als methodische Verwendung von bildnerischen Ausdrücken in sozial-unterstützenden oder therapeutisch-intervenierenden Verfahren ist seit Beginn des neuen Jahrtausends als leistungserbringend institutionell anerkannt und weitestgehend in die soziale und gesundheitliche Versorgung einbezogen. Wessen sie dringend bedarf, ist ihre Einstufung in die Berufsbildungsordnung.
2 Berufsfelder im Sozial- und Gesundheitswesen
Künstlerisch-therapeutische Verfahren werden im Sozial- und Gesundheitsbereich fördernd, sozial-stützend, präventiv, ambulant, teil-/stationär und komplementär, d.h. andere Verfahren ergänzend, angewendet.
Im Folgenden werden die Berufsfelder danach erfasst, welche Begleitungs-, Förder- oder Behandlungsformen angezeigt (indiziert) sind, wie der Einsatz bildnerischer Methoden zur Anwendung kommt und worauf diese Anwendung im Sinne der Sozial- oder Gesundheitshilfe zielt.
2.1 Sozialwesen
Das Sozialgesetzbuch (SGB) regelt unter der Rubrik der Sozialen Vorsorge die Vorgaben der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherung; unter der Rubrik der Sozialen Hilfe regelt es die wohlfahrtsverbandliche, kommunale und private Unterstützung im Auftrag des Bundes und der Länder.
Der Sozialhilfebereich ist für die sich komplementär anbietenden Hilfen künstlerisch-therapeutischer Art von besonderem Interesse. In folgenden Bereichen haben sich Kunsttherapien im Rahmen der kommunalen Maßnahmen der Sozialhilfe bewährt:
- Familien-, Kinder-und Jugendhilfe (SGB VIII; SGB III: Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung)
- Altenhilfe (SGB VI: Rentenversicherung; SGB XI: Pflegeversicherung)
- Behindertenhilfe (SGB IX; SGB III: Eingliederungshilfe für Behinderte)
- Bewährungshilfe (§§ 67 f. SGB XII) bzw. Jugendgerichtshilfe (SGB III)
Beispiel Eingliederungshilfe:
Immer wieder werden KunsttherapeutInnen mit beruflicher Grundausbildung in der Sozialen Arbeit im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung tätig. Die gesetzlichen Vorgaben dafür finden sich u.a. in folgenden Gesetzesstellen:
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 22a SGB VIII Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
- § 46 SGB IX Früherkennung und Frühförderung
- §§ 10–12 JGG Weisungen der Jugendgerichtshilfe zur Erziehungsförderung
- §§ 53 ff SGB XII Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- § 16 d SGB II Kunstkurse als sog. AGH-Maßnahme (Arbeitsgelegenheit)
- § 28 Abs. 5 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe, hier vor allem soziale und kulturelle Teilhabe
Die Diskrepanz der von Amts wegen zu kontrollierenden, therapeutisch aber diese Grenzen nicht immer einhalten könnenden Arbeit, zeigt sich besonders bei Vorliegen einer zumeist psychosozial ausgelösten seelischen Behinderung von Kindern und Jugendlichen. Bei der sog. „seelische Behinderung“ handelt es sich nicht um eine ärztliche Diagnose, sondern eine im Sinne des Teilhabegesetzes sozialrechtlich relevante Feststellung (Fegert 1999, S. 12), die besagt, dass die betroffenen Heranwachsenden nur beschränkt in der Lage sind an der Gesellschaft teilzuhaben. Der Kommentar von Möller und Nix (1991, S. 87) zum SGB VIII führt zum § 35 SGB VIII aus, dass bei Vorliegen einer seelisch schweren Gefährdung und d.h. im Falle, dass eine außerordentliche Dringlichkeit vorliegt und anderweitig zur Verfügung stehende Hilfen nicht verfügbar sind, eine – im Kommentar nicht weiter spezifizierte – therapeutische Begleitung geboten ist (Menzen 2013, S. 26–28; Dufern et al. 2014, S. 158, Kap. 4.2.2 „Ambulante Jugendhilfe“).
Bei Vorliegen einer Behinderung oder wenn eine Behinderung droht (§ 2 SGB IX), sind die Leistungen der Eingliederungshilfe – d.h. auch Kunsttherapien – bei seelischer, körperlicher, geistiger und/oder mehrfacher Behinderung genehmigungsfähig.
Es gilt festzuhalten, dass KunsttherapeutInnen – meist mit einer Grundausbildung in einem Beruf der klinischen Sozialarbeit – zunehmend in allen bisher genannten Bereichen des Sozialwesens tätig sind (Maurer 2013; Menzen 2013).
2.2 Gesundheitswesen
Im SGB V werden Leistungen bei Krankheit (Behandlung, Geld, Prävention, Förderhilfen/Selbsthilfegruppen), die anschließende Förderung zur Aus-und Weiterbildung in SGB III geregelt. Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation regelt gleichermaßen das SGB V. Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen sind keine originäre Aufgabe von KunsttherapeutInnen. In der Regel obliegt dies der Funktionsbeschreibung und Tätigkeit des sozial-medizinischen Dienstes. Dennoch gehören diese Regelungen zu den Sorgen, mit denen sich ihre/seine PatientInnen auseinandersetzen.
Künstlerisch-therapeutisch Tätige sind in ihrer Arbeit hauptsächlich durch die sogenannten Leitlinien der Behandlung und durch ihr klinisch-medizinisches Team sowie den Auftrag der Klinik gebunden. Die Leitlinien sind dazu geschaffen, einen medizinisch rationalen, effizienten und kostengünstigen Einsatz der sogenannten Heilmittel zu ermöglichen, aber auch zu kontrollieren. In ihnen werden die Verfahren beschrieben, werden ihre Indikationen, Wirkfaktoren und Ziele benannt, ist ihre Evidenz ermittelt und werden schließlich die sozialrechtlichen Aspekte ihrer Finanzierung vorgelegt. Im Leitliniensystem werden auch die künstlerisch-therapeutisch adjuvanten, d.h. begleitenden Maßnahmen erwähnt: Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihnen ermittelte Evidenz von künstlerisch-therapeutischen Behandlungsmaßnahmen beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren. Dort werden u.a. auch für die künstlerisch-therapeutischen Maßnahmen im Rahmen eines Fallpauschalen- und Maßnahmensystems bzw. Operating Procedure System (OPS) Komplexziffern, auf der Grundlage der DRGs (Diagnostic Related Groups = Katalog einer nach ICD-10 fallorientierten Zusammenstellung) erwähnt.
In dem Abrechnungssystem des deutschen Gesundheitswesens führt dieses als OPS gelistete Leistungssystem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entsprechend auch die Gruppe der KunsttherapeutInnen auf, die seit 2008 auf Beschluss des G-BA zur neu geschaffenen Gruppe der sog. SpezialtherapeutInnen gehören (Menzen 2016, S. 272). Im OPS werden folgende Funktionen von KunsttherapeutInnen aufgeführt (Menzen 2016, S. 273 f.; DIMDI 2015; Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft 2015, OPS-Ziffer 9–401.2 bis 9–401.5):
- Therapeutische Maßnahmen, die Wahrnehmungs- und Gestaltungsprozesse mit künstlerischen Medien umfassen
- Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung, hier in Zusammenarbeit mit Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
- Sozial- und neuropädiatrische Therapie, einschl. einer pädiatrischen Psychosomatik, wiederum in Zusammenarbeit
- Multimodale, d.h. bildnerische, musikalische und imaginative psychotherapeutische Komplexbehandlung – immer in ärztlicher und/oder psychologischer Zusammenarbeit.
Im Einzelnen ist eine Vielfalt von Erkrankungen erwähnt, die in den Bereich des adjuvanten, d.h. der unterstützenden Begleitung künstlerisch-therapeutischer Intervention gehört: Besonders die „Unterstützenden Therapieverfahren“ wie Entspannungs- und Bewegungstherapie sowie Ergo-, Kunst- und Musik-/Tanztherapie werden erwähnt und entsprechend im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich in der Regel als Bestandteile eines integrierten Konzepts angeboten. So wurde 2012 im Hinblick auf die psychosozialen Therapieverfahren als unterstützend durch kreative Verfahren in der entsprechenden Leitlinie formuliert (Becker et al. 2012, S. 38–46; Gühne et al. 2018, S. 66 f.; Menzen 2016, S. 265 f.):
- die Wiederherstellung und dem Erhalt von Handlungsfähigkeit, Teilhabe und Lebensqualität
- die Unterstützung von Tages- und Wochenstruktur
- die Entwicklung von Selbstbewusstsein und Reduktion der Auswirkungen von (Selbst-)Stigmatisierung
- die Unterbrechung depressiver Wahrnehmungsmuster und der Relativierung manischer Selbstüberschätzung
- eine Verbesserung des Zugangs zu Gefühlen und der Körperwahrnehmung.
Die Leitlinien erwähnen diese Leistungen beispielsweise in ihrer Neufassung von 2015 (AWMF 2014) in der Psychoonkologie oder in der Palliativmedizin. Sie weisen als teilweise anerkannt und in Neubearbeitung befindlich beispielsweise aus: psychosoziale Störungen, Depression, Schizophrenie, psychotraumatische Belastungsstörung, Schlaganfall, Parkinson und Demenz (Menzen 2016, S. 270 f.). Die Beispiele zeigen, dass KunsttherapeutInnen im Rahmen klinischer und kooperativer Delegationsverfahren Zugang zur Behandlung eines relativ breiten Komplexes von psychisch-emotionalen wie psycho-kognitiven Erkrankungen gewährt ist, sie darüber hinaus aber nach Ziffer 9–412 bei Zuzug und Aufsicht von ÄrztInnen und PsychologInnen im klinisch-rehabilitativen Kontext weitestgehend selbstständig tätig sein dürfen (DIMDI 2015; Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft 2015, OPS-Ziffer 9–401.2 bis 9–401.5).
Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat in seinem Qualitätsbericht 2008 (Rubrik B-X.12.2 und B-X.12.3) folgende Berufsgruppen als „spezielles therapeutisches Personal“ in den geänderten Schlüssel SP14 aufgenommen (Menzen 2016, S. 272):
- KunsttherapeutInnen
- MaltherapeutInnen
- GestaltungstherapeutInnen
- BibliotherapeutInnen.
In einem Beschluss vom 19. März 2009 über die Neufassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser hat er die Kunsttherapie unter den Kodex MP23 in die Auswahlliste medizinisch-pflegerische Leistungsangebote (A-9 und B /X/.3) aufgenommen (Menzen 2016, S. 272).
Die Klassifikation therapeutischer Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund sieht entsprechend seit 2015 in ihren Kapiteln F 69–70 vor, dass Musik-, Tanz-, Bewegungs-, Kunst-, Gestaltungs-, TheatertherapeutInnen oder „gleichwertige Ausbildungen“ (mit Bachelor-, Master oder Diplom-Abschlüssen) an Rehabilitationseinrichtungen tätig werden können.
Fachgebietsübergreifend erlaubt der Leistungskatalog die kunsttherapeutisch komplementäre Behandlung bei indizierten psychischen und Verhaltensstörungen, Störungen der Krankheitsverarbeitung und des Spontanverhaltens; Er setzt, besonders bei hohem Bedarf an individueller Anleitung und Unterstützung folgende Therapieziele:
- Stärkung des Selbstwertgefühls,
- Reduktion von Spannungszuständen,
- Steigerung der emotionalen Aufgeschlossenheit,
- Aufarbeitung biografischer Probleme und sozialer Konflikte und
- Verbesserung der Krankheitsbewältigung.
Im Folgenden sind stichwortartig jene Akut- und Rehabilitationseinrichtungen aufgelistet, die kunsttherapeutische Leistungen erbringen bzw. abrufen und über Kranken- oder Rentenversicherer abrechnen können; die Spezifizierungen dieser klinischen Einrichtungen wie der in ihnen erforderten kunsttherapeutischen Arbeit (sog. Heilmittelerbringung im Delegationsverfahren) sind als Ergänzung des Autors nachzulesen unter den socialnet Materialien (Menzen 2019a).
- Allg. Psychiatrische Kliniken
In den Allgemeinen Psychiatrischen Kliniken versuchen KunsttherapeutInnen, die aufgrund schwerer psychischer Traumen zerrissenen Lebensgeschichten der PatientInnen mittels innerer Bilder wieder zu rekonstruieren, ihnen mit bildnerischen, d.h. malerischen, zeichnerischen, plastischen, szenischen Mitteln zu einer stabilen Ich-Verfassung zu verhelfen. - Forensisch-psychiatrische Kliniken
In den Forensisch-psychiatrischen Klinikabteilungen fokussieren die KunsttherapeutInnen ihre Bemühungen insbesondere auf die sozial unangepassten, selbst- und fremdaggressiven Verhaltensmuster, die sich aufgrund von psychischen Verletzungen in den Biografien ihrer KlientInnen wesentlich infolge von Vernachlässigung, Verwahrlosung und Beziehungsabbrüchen manifestiert haben. - Gerontopsychiatrische und neurogeriatrische Kliniken
In den Gerontopsychiatrischen Abteilungen bedürfen die PatientInnen nach beispielsweise Unfällen, neuro-degenerativen Erkrankungen, Schlaganfällen oder Demenzerkrankungen besondere, je zu spezifizierende Hilfeleistungen, um das geschädigte Wahrnehmungs-, Gefühls- und Handlungsrepertoire des Selbst durch bildhafte Synchronisation der Eindrücke und Handlungen zu rekonstituieren. - Soziale oder medizinische Beratungseinrichtungen und sozialpsychiatrische Dienste
In der sozialpsychiatrischen Versorgung widmen sich die komplementär eingesetzten KunsttherapeutInnen mittels medialer, bildnerischer und schließlich verbalisierter Angebote den psychosozialen Konfliktlagen der PatientInnen, die in häufigen Fällen von suizidalen Bedürfnissen beherrscht sind. - Kliniken für psychotherapeutische Medizin
In den Kliniken für psychotherapeutische Medizin versuchen KunsttherapeutInnen die psychodynamisch zu erfassenden sog. „fixen Ideen“, also die nach schwer erregenden Erfahrungen sich einstellenden innerbildhaften Fixierungen der PatientInnen mittels bildhaft eingeleiteter Beziehungs-, Übertragungs- und Bewusstseinsarbeit zu beeinflussen; sie suchen die pathogenen Beziehungs- und Gefühlslagen auf bildnerischer und plastischer Erfahrungsebene erlebbar zu machen und neu zu orientieren. - Kliniken für die Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters
Schwerwiegende Störungen des Kindes- und Jugendalters wie Selbstverletzungen, Schulverweigerung, destruktiv-aggressives Verhalten, Sozialverhaltensstörungen oder Suchtverhalten, aber auch solche wie Zwangsstörungen, Essstörungen (Magersucht, Bulimie), oft in Folge schwerer psychischer, psychotraumatischer Beeinträchtigungen, Depressionen (auch endogene, manisch-depressive Störungen, Suizidalitätswünsche), anderweitige Psychosen (Schizophrenie), aber auch schizoide, dissoziative Störungen (Konversionsstörungen), – diese insgesamt schweren Beeinträchtigungen stehen im Mittelpunkt der kunsttherapeutisch-angeleiteten Gruppenarbeit. - Psychosomatische Klinken
Insbesondere nach traumatischen Erlebnissen suchen die KunsttherapeutInnen mittels materialhaft strukturierender oder biografisch-klärender Bildarbeit, die die Aufarbeitung innerbildhafter Verhaltensmuster einschließt, sowohl erregungsdämpfend wie selbst-aktivierend die verstörenden Symptome in deren Signal- bzw. Symbolhaftigkeit und besonders deren dysregulative Wirkung verstehbar zu machen. - Kliniken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Die imaginativ-fokussierende, bildnerische/malerische und/oder musikalische bzw. tänzerische/performancehafte Betätigung, die die KunsttherapeutIn anbietet, will stressabbauend und ablenkend von den momentanen Problemen, besser gesagt: will neu ausrichtend auf Hinsichten bzw. Perspektiven sein, die bisher ausgeblendet waren. Das künstlerisch-therapeutische, beispielsweise collagentherapeutische Angebot kann neben der medizinischen Versorgung die erste Wahl der Behandlung sein. - Spezielle Suchtkliniken
Die KunsttherapeutIn hat die Aufgabe, die Trostlosigkeit der in der Regel ungelösten und scheinbar unlösbaren Suchtproblematik und des damit verbundenen Kreislaufes von depressiven und zwanghaften Verhaltensweisen zu durchbrechen. Systemisch orientiert, setzt sie diesen Kreislauf mit den PatientInnen ins Bild, um die eigene Vulnerabilität (Verletzlichkeit, Schwäche, Verführbarkeit) im Kontext der alltäglichen Erfahrungen, aber auch um den Entstehenszusammenhang des Immer-wieder-Rückfalls ins Gespräch mit dem Betroffenen oder der Gruppe zu bringen. Da die Abwehrstrukturen der PatientInnen sehr geschwächt sind, geht es zunächst darum, die Selbstkräfte und -gefühle in den bildnerischen Projekten und Gruppenaktionen sichtbar zu machen und kommunikativ die PatientInnen aus ihrer Isolation zu befreien. - Kliniken für Orthopädie, speziell der Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane
Die kunsttherapeutischen Maßnahmen für Menschen, die in ihrer Körperlichkeit, speziell in ihrer körperlichen Haltung, ihren Bewegungsabläufen bzw. den Bewegungsorganen beeinträchtigt sind, die so erkrankt sind (beispielsweise an der Wirbelsäule), dass sie am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilhaben können, sind vor allem tanztherapeutisch: Starre und schematische Abläufe der Bewegung werden im angeleiteten Tanz dermaßen sowohl musikalisch wie performancehaft angeleitet, sich auf den Anderen (Mit-TänzerIn) zu beziehen. - Kliniken für Orthopädie, speziell für Rheuma- und/oder immunologisch erkranke Menschen
Menschen, die mit Entzündungen des Knie-, Hüft-, Schulter-, Hals-Nacken-Bereichs vorstellig werden, die bes. chronisch polyarthritisch und reaktiv arthritisch erkrankt sind, haben i.d.R. ein schweres Stresssyndrom, das die Muskulatur der Betroffenen agonistisch wie antagonistisch in jenen Widerspruch versetzt, den wir alle nachempfinden können, wenn wir im Stress sind und uns nicht entspannen können. Malerische, szenisch-performancehafte Angebote der KunsttherapeutIn geben Hilfestellung, sich neue Bewegungsmuster anzueignen. - Rehabilitationskliniken für chronische Erkrankungen besonders im Kinder- und Jugendalter
Es handelt sich um Heranwachsende mit Asthma bronchiale, mit Essstörungen, mit Hauterkrankungen wie Neurodermitis, mit Allergien wie Heuschnupfen, mit Tumor-, Blut- und Krebserkrankungen, mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen u.a.m. Es sind gesellschaftsweit fast 10 Prozent der Heranwachsenden, die mit chronischen Erkrankungen in ihrem Selbsterleben so geschwächt sind, dass sie der Reintegration in ihr normales Umfeld bedürfen. Eine seitens der KunsttherapeutIn nicht-leistungsorientierte, eher spielerisch und projektorientierte bildnerische, eher: performance- und theater-orientierte Arbeit in Gruppen von Gleichaltrigen mit sorgfältig verteilter Rollenzuweisung ist angebracht. - Rehabilitation in der pädiatrischen Onkologie
Das Berufsfeld der pädiatrischen Onkologie, wiewohl u.U. psychisch belastend, erweist sich als ein Praxisfeld der künstlerischen Therapien, die nicht nur auf eine lebens- und persönlichkeits-strukturierende Begleitung aus sind, sondern die vornehmlich um die Beziehungsübertragungen wissen, die den/die TherapeutIn persönlich herausfordern, sich auf die Gefühle von Verlassenheit einzulassen, denen die Betroffenen u.U. hilflos ausgeliefert sind. - Mutter-/Eltern-Kind-Kurkliniken und Familienrehabilitation
Kunsttherapeutische Angebote angesichts von verstörten Beziehungen zwischen Mutter/Vater und Kind im Sinne einer psychosozialen Regeneration von Eltern und Kind haben sich außerordentlich bewährt. In einzel-, gruppen- und familientherapeutisch-rehabilitativen Angeboten eröffnen sich Möglichkeiten, therapeutisch angeleitet sich mit den Mitteln des medialen Ausdrucks zunächst nicht-verbal, in der Folge dann verbal zu artikulieren, um zu erleben, wie sich die familiär dysregulativen Kommunikationsformen verändern. - Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
Die Kunsttherapeutin findet salutogenetisch d.h. ressourcenorientiert gerade in den vorsprachlichen und vorsymbolischen Kompetenzen, d.h. in den sehr einfachen, elementaren, aber gerade darin sehr ausgeprägten sinneshaften Orientierungen wie die der Farben, Formen, Perspektiven, Rhythmik (bildnerisch, musikalisch, performancehaft), der Dimensionen, der Melodien, aber auch in starken emotionalen Beziehungsangeboten, einen guten Ansatz der Begleitung des beeinträchtigten Menschen. Dieser ist zuweilen in seinen frühen Zeichen-, Symbol- und sprachlich-sozialen Kommunikationsformen schwer gestört, zwar vorbewusst und vorsprachlich gut entwickelt, aber gemessen an einem vergleichsweisen sozialen und kognitiven Entwicklungsstand fast immer entwicklungsverzögert. - Neurologische Kliniken
Nach frühkindlicher Hirnschädigung, bei entwicklungspathogenen Fehlregulationen des zentralen Nervensystems, im Fall erworbener Hirnschädigung, insbesondere nach einem Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma (Unfall), Alzheimer- und Demenzerkrankungen, kann die KunsttherapeutIn geschädigte Wahrnehmungs-, Gefühls- und Handlungsareale des Selbst durch bildhafte Synchronisation der Eindrücke und Handlungen versuchen zu rekonstituieren und die neuronale Verarbeitung visueller Informationen nach den Hinsichten von Umriss, Farbe, Tiefe, Kontrast, Größe, Ort, Bewegung, Objektbeziehung zu regenerieren. - Rehabilitationsfeld Klinik für Augenheilkunde
Die Visualisierung nicht nur psychischer, sondern auch körperlich-organismischer Probleme gehört zum wesentlichen Aufgabenbereich der KunsttherapeutIn. Wer einmal erlebt hat, wie groß die depressiven Verstimmungen augenerkrankter PatientInnen sind, kann erahnen, was das Herstellen und gelingende Betrachten von Bildern bewirken kann. In Einzel- und Gruppensitzungen können die zum Vorschein kommenden Gefühle im Bild stabilisierend wirken und erlebt werden. - Rehabilitationsfeld Hals-Nasen-Ohren-Klinik, speziell Audiologie
Die Hals-Nasen-Ohren-Klinik und in ihr der Spezialbereich der Audiologie, ist als Arbeitsbereich der bildnerisch orientierten Kunsttherapie noch wenig besetzt; die musiktherapeutich spezialisierten KollegInnen finden in ihr allerdings ein fruchtbares Arbeitsfeld. Die Vorgänge beim Hören und die Erkrankungen der Hörorgane und deren Behandlungsmöglichkeiten sind insofern von Interesse, als sie nicht nur mit den Vorgängen des Sehens unmittelbar verbunden und an der Entstehung der Bildwahrnehmung beteiligt sind; sie sind bewegungs- und haltungsangemessen, mit allen Sinnen vernetzt und darüber kommunikations- wie beziehungsstörungskonstitutiv. - Rehabilitationsklinik für Haut-Erkrankungen
In der kindlichen Entwicklung werden die einprägsamsten Beziehungserfahrungen über das Greifen und Tasten gemacht. Frühe Erkrankungen der Haut verstören die Erfahrung der affektiven Eindrücke, was zu Hautinfektionen und Unsicherheiten in den Selbst- und Objektrepräsentanzen führen kann. Unter psychodynamischen Aspekten eröffnet die Verstörung der frühen Bezugnahmen ein kunsttherapeutisches Berufsfeld, das die Bedeutungsgebungen der Haut zu analysieren und ggfs. die abgewehrte Form der Beziehungserfahrung in ihrer oft nur vorbewussten Gefühlsausdrücklichkeit neu zu integrieren weiß. Der psychosomatische Modellansatz Thure von Uexkülls geht entsprechend von den Signalen bzw. Zeichen der/s PatientIn aus, um seine zuweilen gestörte Kommunikationsfähigkeit wiederherzustellen.
3 Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Anerkennung von Kunsttherapie
3.1 Ausbildungsmöglichkeiten, -ansätze und -trends der Kunsttherapie
Da Kunsttherapie als Verfahren besonders an Kliniken fest installiert ist und praktiziert wird, aber noch nicht in die Berufsbildungsordnung aufgenommen ist, ist deren Implementierung als komplementäres Verfahren im Delegationsverfahren des Klinikalltags zwar legitimiert, sind aber deren Abschlüsse sozialgesetzlich als Erlaubnis zur Heilmittelerbringung noch nicht geregelt. Unbenommen von der ausstehenden Regelung werden sowohl die an den zahlreichen privaten Einrichtungen Ausgebildeten als auch AbsolventInnen von öffentlichen Hochschulen und Universitäten – bevorzugt mit Bachelor- oder Masterabschluss – in den Akut- und Rehabilitationskliniken ganztägig wie teilzeit angestellt. Von 1985 bis 2015 waren ca. 17.000 KunsttherapeutInnen für eine beratende, präventive oder behandelnde Tätigkeit im deutschen Sozial- und Gesundheitswesen ausgebildet; 6.500 KunsttherapeutInnen arbeiteten 2015 in der sozialen, akut- oder rehabilitativ-klinischen Versorgung (Oster et al. 2015; Menzen 2016, S. 262 f.).
Schon in den 1980ern, zunehmend aber in den 1990er Jahren finden wir Ausbildungsgänge für Kunsttherapie zunächst in zahlreichen privaten, aber in Folge auch schon in hochschulischen Einrichtungen. In den ersten Jahren nach Etablierung der ersten Institute für Kunsttherapie in den frühen 1980er Jahren bilden drei Orientierungen die curriculare Basis der Aus- und Weiterbildung, die in den letzten Jahren um zwei weitere ergänzt worden ist (Menzen 2017a, 2017b, 2019b):
- die Gestaltungs- und Materiallehre des Bauhauses,
- die Erkenntnisse der Jungianischen Tiefenpsychologie,
- die Erfordernisse und Erkenntnisse der praktischen heil- und sozialpädagogischen wie klinisch-psychiatrischen Arbeit
- die Erkenntnisse einer psychodynamischen Psychotherapie
- die Erkenntnisse der Neuro-/biologie
Zu Beginn der 1990er Jahre wird die Ausbildung vielfach den heil-, sozial- und sonderpädagogischen, aber auch künstlerisch-akademischen Studienrichtungen angegliedert. Spätestens seit der Jahrtausendwende ist die Kunsttherapie auch in ihren klinischen Orientierungen fest an einigen fachhochschulischen und universitären Instituten implementiert. Die Zuordnung und entsprechend die Ausbildung der KunsttherapeutInnen folgt ab diesem Zeitpunkt zunehmend der jeweiligen Ausrichtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Fortschritte in den sozialen wie in den akut- und rehabilitativ-klinischen Berufsfeldern, die auch die Soziale Arbeit in ihrem klinischen Zweig spezifizieren (Menzen 2013). Der wissenschaftliche Fortschritt in diesen Feldern erfordert naturgemäß einen Wandel in den künstlerisch-therapeutischen Fächern. Beispielsweise sind systemisch-theoretische Kenntnisse in den klinisch-sozialarbeiterischen (Kriz 2013) und sind nicht nur neuro-/biologisch theoretische Kenntnisse in den klinisch-therapeutischen Fächern gefragt (Menzen 2017a; 2019b, Kap. 6.2.2.1); auch methodisch-praktische, sozial-kontextuale Kenntnisse (beispielsweise: „familienskulpturale“ Kenntnisse in der systemisch-pädagogischen Familienarbeit, „neurodidaktische“ Kenntnisse in der Arbeit mit neurodegenerativ-gestörten Patienten) sind in den sozialen/sozialpädagogischen und akut- wie rehabilitativ-klinischen Einrichtungen vor allem gefordert. Seit ihren Anfängen ist die Kunsttherapie aber immer noch mit Recht fokussiert auf den erlebnis- und wahrnehmungsgemäßen Schnittpunkt zwischen PatientIn und TherapeutIn verwiesen: Es ist das Übertragungs-, das Übergangsobjekt D.W. Winnicotts, das farblich-, form- und skizzenhaft die Assoziationen anregt, das das sog. „Kreisen um die leere Spur“, wie J. Lacan sagt, zwischen den beiden therapeutischen PartnerInnen auf eine Spur, ein Erlebnis, eine Erfahrung lenkt und nach oft langen Zeiten des unbewussten Daseins ins Bewusstsein hebt (Seifert 1987, S. 62; Rech 1997; Menzen 2019b, S. 255 f.).
(Informationen zu den Verbänden, privaten und hochschulischen/universitären Instituten sowie den Ausbildungsrichtlinien siehe Menzen 2016, S. 291–309).
3.2 Anerkennung der Kunsttherapie
Anerkennung im Bildungs-, Erziehungs- und Sozialbereich: Die Verfahrensweisen der Künstlerischen Therapien gehören an den meisten Fachhochschulen, zunehmend auch an einigen Universitäten, seit fast zwei Jahrzehnten in das Weiterbildungsrepertoire der Fächer Soziale Arbeit, Sozial- und Heilpädagogik sowie der Kunstwissenschaften. Sie wurden entsprechend in den 1990er Jahren seitens des Deutschen Wissenschaftsrates vorübergehend unter einer eigenen Wissenschaftsrubrik geführt (Heilpädagogik, Kunsttherapie, Musiktherapie). Der kunsttherapeutische Einsatz im Rahmen der kommunalen sozialen Eingliederungs-, Hilfe- und Pflegeleistungen ist seit deren Beginn zunehmend gefragt. Im Jahr 2014 wurden in einer Berufsgruppenanalyse seitens der 112 Aus- und Weiterbildungseinrichtungen genannt(Oster et al. 2015, Tab. 4): 54 kunsttherapeutisch-orientierte Einrichtungen, 27 musiktherapeutisch-orientierte, 18 tanztherapeutisch-orientierte, 8 theatertherapeutisch-orientierte, und 9 sprach- wie gestaltungsorientierte Einrichtungen. Die Zahl der von dem Autorenteam hochgerechneten AbsolventInnen betrug bis zum Stichdatum des Jahres 2013 ca. 17.000. Der Trend geht eindeutig dahin, die Aus- und Weiterbildungen an die Hochschulen und Universitäten zu verlegen.
Was sich im Bereich des Bildungswesens vollzog, spiegelte sich auch in den Bereichen des Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitswesens: Angesichts der Feststellung des § 27 Abs. 3 SGB VIII, dass „die Hilfe zur Erziehung insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen umfasst“ (Möller und Nix 2006, S. 139), weiterhin: „durch den Begriff ‚insbesondere‘ […]. die Möglichkeit der alleinigen therapeutischen Leistungen als Hilfe zur Erziehung gegeben [wird]“ (ebd., S. 140), – angesichts dieser Feststellungen wurde besonders das Resümee der zitierten Kommentatoren des SGB VIII interessant: „Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung kommen alle Formen der Psychotherapie in Frage, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Jugendhilfeeinrichtungen erbracht werden können“ (ebd.). Wohlgemerkt: Hier schien ein Grenzbereich sozialtherapeutischer, heilpädagogischer und psychodynamisch-psychotherapeutischer Behandlung eröffnet, der zwar zu vielen Diskussionen Anlass gab, aber die Ausübung der Psychotherapie von dazu Ermächtigten (Ärztliche und Psychologische PsychotherapeutInnen wie bedingt HeilpraktikerInnen mit der sog. „Kleinen Psychother.-Erlaubnis“) nicht infrage stellte. „Therapeutische Leistungen“, so aber der ergänzende Kommentar, „sind grundsätzlich auch dann Aufgabe der Jugendhilfe, wenn von anderer Seite keine Finanzierung übernommen wird“ (ebd.). Künstlerisch-therapeutische Leistungen waren damit nicht außerhalb des geltenden Psychotherapie-Gesetzes gestellt; sie unterstanden nach wie vor den gewährenden oder untersagenden Rechtsnormen des deutschen Sozialleistungsgesetzes, speziell der Eingliederungshilfe (Flach 2008, S. 62).
Anerkennung im Gesundheitsbereich: Da das Psychotherapeutengesetz 2019 speziell die Kunsttherapie als zu verordnendes Heilverfahren nicht einbezieht, ist die Möglichkeit eröffnet, die Kunsttherapie außerhalb dieses Gesetzes auf dem Verordnungsweg der Krankenkassenversorgung zu etablieren. Nach ersten Gesprächen zeigt sich, dass die Kassen ggfs. vereinzelt dazu bereit sind, aber durchaus des Evidenznachweises der sozialen und gesundheitlichen Wirkung des Therapieverfahrens bedürfen.
Die Delegation von Kunsttherapie im Rahmen der akut- und rehabilitativ-klinischen Versorgung, wie sie im Alltag von klinisch-praktizierenden KunsttherapeutInnen die Regel ist, bleibt von der Nicht-Einbeziehung ins Psychotherapeutengesetz unberührt. Grundlage der Delegation sind die entsprechenden Bestimmungen, die in den Katalogen der klinischen Versorgung (OPS: Operating Procedure System = Maßnahmen-Katalog des kassenärztlichen Systems) und der rehabilitativen Versorgung (KTL: Katalog/Klassifikation Therapeutische Leistungen = Maßnahmen-Katalog des Rentenversicherungssystems) zu gewährleisten sind. In der Regel sehen die Bestimmungen die Hinzuziehung einer/s ÄrztIn oder Psychologischen PsychotherapeutIn vor. Die künstlerisch-therapeutisch erbrachten Leistungen stehen unter der Kontrolle und Aufsicht der delegierenden klinischen Einrichtungen.
3.3 Abgrenzung der Kunsttherapie zur Ergotherapie wie zur Psychotherapie
In der klinischen Rehabilitation besteht zuweilen der Bedarf, zwischen den Funktionsbereichen von Ergo- und Kunsttherapie zu unterscheiden. Da die Aufgabenstellungen der Sonder- und HeilpädagogInnen bzw. der HeilerziehungspflegerInnen denjenigen der ErgotherapeutInnen verwandt sind, gilt es, beide Funktionsbereiche zu unterscheiden:
- Während der Fokus der senso- und grob- wie feinmotorisch-, d.h. sinnes- und bewegungs- wie haltungskoordinativ orientierten Ergotherapie vor allem in den Funktions-, Sensibilisierungs- und Reintegrationsaufgaben der PatientInnen besteht, wobei die psychologischen, psychosozialen und gleichermaßen beruflichen Aspekte der Wiedereingliederung im Mittelpunkt stehen,
- gilt das Augenmerk der KunsttherapeutInnen vornehmlich der psychisch- wie kognitiv-emotiven Regulationswirkung der künstlerisch eingesetzten Methoden, Materialien und Prozesse. Die Wahrnehmung in den Äußerungsformen von Körper und Raum, Vitalität, Klang, Rhythmus, Sprache und Bewegung, Farbe und Form, Intentionen und Motiven gehören zur Grundkompetenz der Künstlerischen Therapien.
Obwohl Ergo- und Kunsttherapie in den Unterkapiteln des Rehabilitationskataloges KTL unterschiedlich platziert sind, besteht nach wie vor ein Bedarf, die beiden Verfahrensweisen zufriedenstellend zu unterscheiden. Kunst, und das könnte ein Unterscheidungskriterium sein, ist in der Lage, wesentlich psychisch-kognitive wie -emotive Regulationswirkungen im Krankheitsfall auszuüben, wobei sie in den letzten zwei Jahrzehnten dabei war, sich gerade angesichts von neurologischen Störungen und entsprechenden Behandlungsangeboten zu bewähren.
Das Hauptaugenmerk der Ergotherapie gilt vor allem den Funktions-, Sensibilisierungs-, Trainings- und Reintegrationsaufgaben. Hierbei werden psychologische Gesichtspunkte der psychosozialen und beruflichen Wiedereingliederung nicht ausgeschlossen, zuweilen besonders betont. Aber die Behandlungsschwerpunkte sind eindeutig sensomotorisch-funktionelle, sowohl grob- wie feinmotorische, und speziell hiermit verbunden: sinneskoordinative, neuropsychologisch- durchaus begleitende, sensibilitäts-orientierte, selbsthilfetrainierende und hilfsmittelberatende Interventionen. Wenn der KTL des Rentenversicherers Ergo- und Künstlerische Therapien trennt, ergeben sich aber viele Schnittpunkte im Behandlungsalltag, die nicht nur Absprachen erfordern, sondern auch Verunsicherungen der einzelnen Professionen mit sich bringen können (Matter 2013).
Eine Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG KT) formuliert: „Das Hauptaugenmerk der Kunst- und Gestaltungstherapie gilt wesentlich der psychisch-kognitiven wie -emotiven Regulationswirkungen künstlerisch-therapeutischer Prozesse in einem fachgerechten Einsatz künstlerischer Tätigkeiten innerhalb der klinischen Therapie, schwerpunktmäßig adjuvant begleitend und ergänzend innerhalb psychotherapeutischer Prozesse“; wobei wir angemerkt haben: zunehmend auch in der klinisch-neurologischen Rehabilitation. Sie fährt fort: „Das künstlerisch-therapeutische Handeln in krankheits- und individualitätsbezogener Befunderhebung, Planung und Durchführung der therapeutischen Maßnahme wird eingesetzt zur Wiederaneignung und Anknüpfung an unterbrochene Sozialisation und somit zur psycho-sozialen Wiedereingliederung. Das Spezifische der Künstlerischen Therapien als psychosoziale Therapieform liegt in der künstlerisch-therapeutischen Nutzung der präverbalen, nonverbalen und prozeduralen Kommunikation“, – so ein Statement der Arbeitsgruppe AGImp der BAG-KT in den letzten Jahren (Schattmayer-Bolle 2013; Kraft 2013).
(Literaturempfehlung zur KT im Fallpauschalensystem des OPS und des KTL: Menzen 2016, Kapitel IV)
4 Organisationsform
4.1 Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT)
Die BAG KT ist ein Zusammenschluss von Berufs- und Fachverbänden für Künstlerische TherapeutInnen der Fachrichtungen Bildende Kunst, Musik, Bewegungskunst und Darstellende Kunst in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Gründung der BAG KT Ende 2008 erhielt die bereits seit den 1990ern Jahren und speziell 2001 bestehende Zusammenarbeit der Berufs- und Fachverbände für Künstlerische Therapien eine neue Form. Die in der heutigen BAG KT organisierten 9 Berufs- und Fachverbände für die vier Fachrichtungen vertreten, so die Berufsgruppenanalyse (Oster et al. 2015), ca. 6.500 klinisch arbeitende Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten.
Die Mitgliedsverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien:
- Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. (BVAKT)
- Berufsverband Heileurythmie e.V. (BVHE)
- Berufsverband der TanztherapeutInnen Deutschlands e.V. (BTD)
- Deutscher Arbeitskreis für Gestaltungstherapie/Klinische Kunsttherapie (DAGTP)
- Deutscher Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie e.V. (DFKGT)
- Deutsche Gesellschaft für Künstlerische Therapieformen e.V. (DGKT)
- Deutsche Gesellschaft für Theatertherapie e.V. (DGfT)
- Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft e.V. (DMtG)
- Gesellschaft für Orff-Musiktherapie e.V. (GfOMT)
4.2 Die kunsttherapeutischen Zusammenschlüsse im europäischen Bereich
ECArTE – The European Consortium for Arts Therapy Education
ECArTE ist seit 1991 ein Zusammenschluss von Universitäten und Weiterbildungseinrichtungen auf europäischer Ebene. Hauptziel ist es, die Entwicklung der Kunsttherapien in Europa zu repräsentieren und zu fördern, insbesondere die wissenschaftlich überprüfte und anerkannte Aus- und Weiterbildung in den künstlerischen Therapien (Kunst-, Tanz-, Drama- und Musiktherapie). ECArTE wurde 1991 von den Universitäten in Hertfordshire, Münster, Nijmegen und Paris gegründet und umfasst gegenwärtig 30 Institutionen in 10 europäischen Ländern.
Zielsetzungen:
- Förderung der europäischen Verbindungen durch Austauschprogramme;
- Förderung der Erforschung kunsttherapeutischer Methoden in Europa;
- Entwicklung internationaler Studiengänge;
- Förderung der europaweiten Anerkennung kunsttherapeutischer Berufsqualifikation;
- Entwicklung geeigneter akademisch anerkannter, auf nationaler Ebene validierter Weiterbildungskurse;
- Organisation internationaler Tagungen zur Förderung der professionellen Kommunikation.
EFAT – European Federation of Art Therapy
EFAT – Die European Federation of Art Therapy (EFAT) bezweckt, die mit visuellen und plastischen Medien arbeitenden KunsttherapeutInnen und Kunsttherapie-Berufsverbände des geographischen und politischen Europa (Definition siehe Geschäftsordnung, EFAT 2019) zu vereinen, um die Entwicklung der professionellen Praxis und die Anerkennung des Berufes voranzutreiben. Die mit visuellen und plastischen Medien arbeitende Kunsttherapie wird im Weiteren Kunsttherapie (KT) genannt. Ihr Ziel ist es,
- die Identität der Kunsttherapie (KT) in Europa zu fördern, und zwar unter Respektierung der kulturellen, sozialen und ökonomischen Diversität und verschiedener Ansätze.
- Gelegenheiten für weitere Forschung und Zusammenarbeit innerhalb der KT und verwandter Felder zu schaffen;
- auf eine europaweite Anerkennung des Berufes und eine gerechte Vergütung professioneller kunsttherapeutischer Leistungen hinzuarbeiten;
- eine berufliche Vertretung bei den Behörden der Europäischen Union und anderen Autoritäten und/oder Organisationen anzustreben, die sich direkt oder indirekt mit Belangen beschäftigen, welche die KT betreffen;
- Gelegenheiten für die Vernetzung und den Dialog zu schaffen, um die Entwicklung nationaler Verbände, von Ausbildungen und der Rolle der Berufsausübenden zu fördern;
- Austauschmöglichkeiten für Berufsausübende, Lehrende und StudentInnen innerhalb Europas zu erkunden und zu fördern.
5 Quellenangaben
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Becker, Thomas, Katrin Arnold, Uta Gühne und Steffi G. Riedel-Heller, Hrsg., 2012. Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen. In: InFo Neurologie & Psychiatrie. 14(12), S. 38–46. ISSN 1437-062X
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Flach Stefan M., 2008. Berufs- und Leistungsrecht für künstlerische Therapien. München: E. Reinhardt-Verlag. ISBN 978-3-497-01980-9
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Schattmayer-Bolle, Klara, 2013. Gestaltungstherapie/Klinische Kunsttherapie im klinischen Setting. In: Wulf Rössler und Birgit Matter, Hrsg. Kunst- und Ausdruckstherapien: ein Handbuch für die psychiatrische und psychosoziale Praxis. Stuttgart: Kohlhammer, S. 308–320. ISBN 978-3-17-021989-2
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7 Informationen im Internet
- Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT)
- ECArTE – The European Consortium for Arts Therapy Education
- EFAT – European Federation of Art Therapy
- Karl-Heinz Menzen - Kunsttherapie, Ansätze und Berufsfelder 8 Videos bei YouTube
- Karl-Heinz Menzen: Materialien zum Stichwort „Kunsttherapie“. Detaillierung der kunsttherapeutischen Berufsfelder sowie entsprechende Literaturhinweise socialnet Materialien
Verfasst von
Prof. Dr. phil.habil. Karl-Heinz Menzen
Dipl.-Theol., Dipl.-Psych., Klin. Psychologe, Gesprächspsychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut / Zulassung in Deutschland und Österreich, Supervisor BDP, Dr. phil., 2. Vors. der Deutschen Ges. für Künstlerische Therapien, Mitherausgeber der Zeitschriften „Kunst & Therapie“ und „Musik-, Tanz- & Kunsttherapie“/ MTK; seit 2013 Leitung des Masterstudiengangs Kunsttherapie M.A. an der Sigmund-Freud-Universität Wien.
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Es gibt 1 Lexikonartikel von Karl-Heinz Menzen.
Zitiervorschlag
Menzen, Karl-Heinz,
2019.
Kunsttherapie [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 30.08.2019 [Zugriff am: 19.03.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/685
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Kunsttherapie
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