Lebenslage
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
veröffentlicht am 11.06.2025
Der Begriff Lebenslage erfasst sowohl die objektiven Rahmenbedingungen als auch die subjektiven Wahrnehmungs- und Handlungsspielräume eines Individuums innerhalb seines bestehenden sozialen Umfeldes.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Begriffsgeschichte
- 3 Weiterentwicklung der Begrifflichkeit
- 4 Tragfähigkeit der Begrifflichkeit
- 5 Anwendungsgebiete
- 6 Erkenntnisinteresse und Erkenntnisgewinn
- 7 Quellenangaben
- 8 Literaturhinweise
1 Zusammenfassung
Der Begriff Lebenslage ist multidimensional ausgerichtet, er umfasst neben den materiellen Dimensionen wie Teilhabe an Erwerbstätigkeit, finanzieller Ausstattung, Eigentum, Wohnen auch immaterielle Dimensionen wie Teilhabe an Bildung, die vorhandene Wohnqualität, Chancen eines Lebens in Gesundheit, soziale und politische Partizipation sowie individuelles Wohlbefinden.
Seinen Stellenwert insbesondere in den Sozialwissenschaften hat der Begriff insbesondere dadurch bekommen, dass er komplexe Lebenszusammenhänge angemessener darzustellen in der Lage ist als Ansätze, die sich bloß auf einzelne Ressourcen konzentrieren. Es gibt zahlreiche Ansätze, die Bestimmung von Lebenslage inhaltlich und handlungsbestimmend weiterzuentwickeln bzw. ihre Veränderbarkeit darzustellen. Allerdings besteht durchgängig die Schwierigkeit, die jeweiligen Dimensionen einer Lebenslage quantitativ und qualitativ zu erfassen und Grade etwa von Teilhabe oder Nichtteilhabe, von sozialer Inklusion oder sozialer Exklusion festzulegen.
2 Begriffsgeschichte
Die Klassiker des wissenschaftlichen Sozialismus, Karl Marx und Friedrich Engels, verwenden im Kommunistischen Manifest den Begriff „Lebenslagen“ bei der Betrachtung des massiven Wandels der Lebensumstände der lohnarbeitenden Bevölkerung in der Frühphase des Kapitalismus (MEW, Band 4 1974, S. 470). Friedrich Engels hatte zuvor schon ausführlich die „Lage der arbeitenden Klasse in England“ analysiert (MEW, Band 2 1974). Diese Begrifflichkeit beschreibt vorfindliche soziale Restriktionen in der allgemeinen Lebensweise, die ausgehend von dem Lohnarbeitsverhältnis sowohl die gesamten Arbeits- als auch die Lebensbedingungen umfassen, und zwar nicht nur die der aktuellen, sondern auch die der zukünftigen Generationen. Daraus leiten sie zugleich das Entstehen eines Bewusstseins ab, das auf die Aufhebung dieser gesellschaftlichen Machtverhältnisse ausgerichtet ist (Klassenbewusstsein).
Mit dem Philosophen und Nationalökonomen Otto Neurath wird der Begriff Lebenslage in die deutsche Sozialwissenschaft eingeführt. Er kritisiert die bis dahin geübte Engführung bei der Beschreibung der sozialen Lage Einzelner bzw. sozialer Gruppen auf „Zahlen der Geldrechnung“ und forderte die Berücksichtigung der „Gesamtlage“, damit lebenswichtiger Teilaspekte, die Neurath im Begriff Lebenslage zusammenfasste:
„Die Lebenslage ist der Inbegriff aller Umstände, die verhältnismäßig unmittelbar die Verhaltensweisen eines Menschen, seinen Schmerz, seine Freude bedingen. Wohnung, Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege, Bücher, Theater, freundliche menschliche Umgebung, all das gehört zur Lebenslage“ (Neurath 1931, S. 125).
Lebenslage meint also die multidimensionalen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des je individuellen Lebens.
Der Sozialwissenschaftler Gerhard Weisser hat diesen Begriff in den 1950er-Jahren stärker in Richtung der sich aus einer Lebenslage heraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten zur Realisierung von Lebenszielen erweitert. Er bezieht sich auf den „Spielraum“, den die äußeren Bedingungen einem Menschen eröffnen, „die den Sinn seines Lebens bestimmen“ (Weisser 1956, S. 986).
Diese Begrenzung des Handlungsbegriffs auf objektive Handlungsbedingungen sucht Ingeborg Nahnsen zu überwinden, indem sie auch die subjektive Seite von Handeln mit einbezieht. Sie bestimmt Lebenslage als das, was grundlegende Spielräume des bzw. der Handelnden eröffnet:
- den Versorgungs- und Einkommensspielraum
- den Kontakt- und Kooperationsspielraum
- den Lern- und Erfahrungsspielraum sowie
- den Dispositionsspielraum.
Letzteres wird im Weiteren differenziert in den Muße- und Regenerationsspielraum sowie den Dispositions- und Partizipationsspielraum (Nahnsen 1975; Lompe 1987; Glatzer und Hübinger 1990, S. 36 f.).
3 Weiterentwicklung der Begrifflichkeit
Der Begriff war und bleibt in seiner Anwendung unscharf, weil er in seiner Mehrdimensionalität zwar die Lebensbereiche, Handlungsspielräume, subjektive Möglichkeiten und objektive Rahmenbedingungen, Chancen und tatsächliche Umsetzungen u.a.m. umfasst, letztlich aber doch jeweils selektiv bleiben muss. Auf der anderen Seite hat er die Engführung etwa im Modell der sozialen Schichtung auf einige wenige, meist materielle Bedingungen (Einkommen, Bildung, berufliche Stellung) überwunden und lässt eine umfassendere Sicht auf die konkreten Handlungsmöglichkeiten von Einzelnen und sozialen Gruppen zu.
Er lenkt den Blick auf komplexe Lebenszusammenhänge, auf das Zusammenspiel sozioökonomischer und soziokultureller Rahmensetzung und teils dadurch bestimmte, teils gegen diese sich wendende subjektive Handlungsweisen. Er verzichtet auf allzu enge normative Vorgaben und erweitert die Möglichkeiten der Interpretation von komplexen sozialen Lebenszusammenhängen (Engels 2013, S. 615 ff.).
Das Konzept setzt sich in zweifacher Weise von vorherrschenden Handlungstheorien ab, von dem Ansatz des Rational Choice ebenso wie von einem verengten Konzept des homo sociologicus, da der bzw. die Einzelne weder ausschließlich nach eigenständigem rationalem Ermessen handelt noch in seinem Verhalten von außen sozial determiniert ist. Denn über die äußeren Rahmenbedingungen hinaus kommt es auch auf die innere Ausstattung des Einzelnen bzw. der Einzelnen an, inwieweit er bzw. sie die gesetzten bzw. möglichen Handlungsspielräume sieht, nutzt und ggf. verändern kann. Zugleich stellt sich die Frage, inwieweit nicht gerade die Gesellschaft gefordert ist, die Rahmenbedingungen dahingehend zu verändern, dass die Handlungsspielräume vergrößert werden.
Hieran knüpft etwa die UN-Behindertenrechtskonvention an (Engels 2013, S. 617). Daneben hat die Berücksichtigung von Lebenslagen auch eine große Bedeutung für die Gesundheitsförderung. Diese muss mit der konkreten Lebenssituation von Einzelnen und Gruppen abgestimmt sein, die dort vorhandenen Resilienz- und Schutzfaktoren erschließen und die unterschiedlichen Bedürfnisse anerkennen. „Dieses Vorgehen beinhaltet die Beteiligung der Zielgruppen bei der Planung und Umsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung (Partizipation: Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger)“ (Kolip 2024).
Uta Enders-Dragässer und Brigitte Sellach haben 1999 die Handlungsspielräume mit Blick auf die Beschreibung weiblicher Lebenslagen erweitert. Sie führen mit dem Sozialbindungsspielraum, Geschlechtsrollenspielraum sowie dem Schutz- und Selbstbestimmungsspielraum drei weitere Elemente ein, die für die Differenzierung zwischen den Geschlechtern als relevant für die Erfassung der komplexen Lebenslage von Frauen angesehen werden (Enders-Dragässer und Sellach 1999). Dieser Ansatz wurde von Veronika Hammer und Ronald Lutz empirisch umgesetzt (2002).
3.1 Theoretische Ansätze in der Sozialen Arbeit
Weitere Theorieansätze verweisen auf die relational-konstruktivistische Bestimmung des Begriffs der Lebenslage für die Soziale Arbeit. Sie differenzieren zwischen Lebenslage als den materiellen und immateriellen Lebensbedingungen eines Menschen, während das subjektive Wirklichkeitskonstrukt die Lebenswelt konstituiert:
„Als Lebenswelt gilt das subjektive Wirklichkeitskonstrukt eines Menschen, welches dieser unter den Bedingungen seiner Lebenslage bildet“ (Kraus 2013, S. 153).
In ähnlicher Weise differenziert der lebensweltorientierte Ansatz in der Sozialen Arbeit zwischen den Rahmenbedingungen und den subjektiven Bewältigungsmustern: „Lebenswelt ist die Schnittstelle des Objektiven und Subjektiven, die Schnittstelle der objektiven Strukturen und der subjektiven Deutungen und Bewältigungsmuster; sie ist der Ort, an dem die objektiven Strukturen ins Subjektive übersetzt, also gelebt, erfahren und bewältigt werden müssen“ (Thiersch 2001, S. 781). Dieses führt zur Forderung, die unterschiedlichen Ebenen, nämlich die Mikro-, Meso- und Makroebenen in Beziehung zu bringen und miteinander zu verschränken. Mit dieser Integration verschiedener Handlungsebenen wird deutlich gemacht, dass die objektiven Rahmenbedingungen erst in der subjektiven Wahrnehmung und damit auch Bewertung für den Einzelnen bzw. die Einzelne ihre Relevanz gewinnen, wie sie umgekehrt auf das soziale Umfeld und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zurückwirken (Ferdinand 2014, S. 31).
3.2 Bourdieus Kapitaltheorie
Der Ressourcenansatz, der sich also vorwiegend um die Ausstattung von Haushalten mit finanziellen Geld- und Vermögensmitteln bezieht, erfasst − so kann geschlossen werden − nur Teile einer Lebenslage, während andere nicht sichtbar werden. Allerdings sind eben diese immateriellen Dimensionen eng mit den materiellen verbunden: Wohnen, Bildung, Gesundheit, soziale Partizipation u.a.m. entwickeln sich bzw. stehen in einem engen Zusammenhang mit finanziellen Ressourcen, die im Regelfalle direkt oder indirekt aus Erwerbsarbeit resultieren. Umgekehrt sind diese immateriellen Bereiche auch Voraussetzung für eine gelingende Teilhabe an dem Erwerb materieller Ressourcen, so etwa der Nachweis einer Wohnung, Gesundheit, Bildungsgrad u.a.m.
Bleibt also die Frage, wie die einzelnen Dimensionen der Lebenslage zueinanderstehen und wer für deren Veränderung verantwortlich ist. Dieses greift Pierre Bourdieu mit seinem erweiterten Verständnis von Kapital auf, indem er dieses in ökonomisches, soziales und Bildungskapital ausdifferenziert. Diese kommen dem bzw. der Einzelnen und sozialen Gruppen über gesellschaftliche Verteilungsprozesse zu bzw. werden ihnen dadurch vorenthalten. Diese Kapitalien sind wechselseitig voneinander abhängig und können teilweise durch andere substituiert werden (Bourdieu 1992, S. 49 ff.).
Der Prozess und das Ergebnis dieser Zuteilungsprozesse schlagen sich im „Habitus“ der Person nieder, einem „System von – implizit oder explizit durch Lernen erworbenen – Dispositionen, funktionierend als ein System von Generierungsschemata [… Er] generiert Strategien, die den objektiven Interessen ihrer Urheber entsprechen können, ohne ausdrücklich auf diesen Zweck ausgerichtet zu sein“ (Bourdieu 1993, S. 113). Der Habitus wird nicht genetisch vererbt, sondern durch Erfahrung angeeignet (Bourdieu 1976, S. 143). Dieses begrenzt bzw. erweitert individuelles Handeln, gibt aber insgesamt durch das Herkunftsmilieu vorgeprägte Handlungsmöglichkeiten vor. Hier schließt Bourdieu implizit an die Klassiker des wissenschaftlichen Sozialismus an, modifiziert aber deren Sicht von einem „Klassenbewusstsein“ dahingehend, dass der Habitus zwar sozial bestimmt ist und durchaus zu einem ähnlichen Habitus bei Menschen kommen kann, deren Kapitalausstattung durch die sozialen Verteilungsprozesse in vergleichbarer Weise bestimmt ist, aber er zielt auf eine breitere Ausfächerung des handlungsorientierten Bewusstseins im Habitus. Zwar ist der Habitus veränderbar, aber nicht beliebig, sondern nur in einem Prozess, der eine Adaptation an neue Rahmenbedingungen voraussetzt. Persönliche Handlungsspielräume sind also durch soziale Vorgaben bestimmt, deren Veränderung von Eingriffen in die sozialen Verteilungsprozesse und von neuen Aneignungsprozessen abhängig (Kuhlmann 2024, S. 451 f.; Schütte 2013).
3.3 Verwirklichungschancen und Capabilities
Das Nutzen persönlicher Handlungsspielräume schließlich hat Amartya Sen ins Zentrum seiner Beschreibung von Lebensunterschieden und Entfaltungsmöglichkeiten gestellt. In seinem in der Tradition des politischen Liberalismus stehenden Denkansatz geht es darum, dass der bzw. die Einzelne „Verwirklichungschancen“ vorfindet bzw. erkennt, die die Gesellschaft vorhält. „Entwicklung fordert, die Hauptursachen von Unfreiheit zu beseitigen: Armut wie auch Despotismus, fehlende wirtschaftliche Chancen wie auch systematischen Notstand, die Vernachlässigung öffentlicher Einrichtungen wie auch die Intoleranz oder die erstickende Kontrolle seitens autoritärer Staaten“. Sen lässt offen, wie in einer Gesellschaft „die Hauptursachen von Unfreiheit“ (Sen 2005, S. 13) beseitigt werden. Er beschränkt sich auf den Hinweis, dass eine Gesellschaft nur dann gerecht sei, wenn sie die Voraussetzungen für den bzw. die Einzelne tatsächlich beinhaltet und verlagert die Realisierung von „Verwirklichungschancen“ auf die Seite derer, die diese Chancen erkennen und verwirklichen – oder eben nicht (a.a.O., S. 32).
Hier greift die Sozialphilosophin Martha Nussbaum ein und fordert vom Gemeinwesen, die Voraussetzungen für derartige Verwirklichungschancen, bei ihr in der aristotelischen Formel vom „gelingenden Leben“ gefasst, zu schaffen und weiterzuentwickeln. „Das heißt, daß die Politik nicht einfach abwartet und schaut, wer zu den Zukurzgekommenen gehört und nur mit institutioneller Unterstützung zurechtkommen, und diesen Menschen dann aus ihrer mißlichen Lage heraushilft“ (Nussbaum 1999, S. 62) Konkret fordert Nussbaum: „Erforderlich ist ein umfassendes Gesundheitssystem, gesunde Luft und gesundes Wasser, Sicherheit für Leben und Besitz und der Schutz der Entscheidungsfreiheit der Bürger in Bezug auf wichtige Aspekte ihrer medizinischen Behandlung. Erforderlich sind ausreichende Ernährung und eine angemessene Unterkunft, und diese Dinge sind so zu gestalten, daß die Bürger ihre Ernährung und ihre Unterkunft nach ihrer eigenen praktischen Vernunft regeln können“ (a.a.O., S. 65). Damit werden Voraussetzungen und Ziel selbstbestimmten Handelns im Kontext einer umfassend sozial gestalteten Umwelt verankert, die zugleich politisches und individuelles Handeln voraussetzt und bewirkt.
4 Tragfähigkeit der Begrifflichkeit
Die von Neurath, Weisser und Nahnsen angestoßene Diskussion, dass menschliches Leben, damit Wahrnehmen, Bedenken und Agieren, letztlich durch eine Vielzahl von Dimensionen bestimmt wird, zugleich Handlungsoptionen eröffnet, wird über die hier angeführten Diskussionsstränge weitergeführt und in zahlreichen Konstrukten zusammengefasst. Entscheidend ist, dass dabei jeweils Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen in Beziehung gesetzt werden, wobei allerdings die Frage von einem Mehr an Autonomie oder an Heteronomie unterschiedlich beantwortet wird. Ausgeschlossen allerdings werden sowohl eine absolute Determiniertheit durch soziale Rahmendaten als auch eine absolute Freiheit im Handeln innerhalb eines bestehenden Sozialsystems.
Zielführend, zugleich begrenzend, allerdings ist die Ausdifferenzierung in verschiedene Dimensionen aus zwei Gründen. Zum einen ist zu fragen, welche Dimensionen als bestimmend angesehen werden bzw. angesehen werden müssen, welchen ein größeres Gewicht und welchen ein geringeres Gewicht jeweils zukommt. Dabei hat sich wissenschaftlich eine Art Common Sense herausgebildet, bezogen auf ihre besondere Bedeutung für die Lebenslage:
- Erwerbsstatus
- Einkommen
- Bildung
- Gesundheit
- Wohnen.
Die Bereiche soziale und politische Partizipation werden teils dazu gerechnet teils nicht. Dimensionen wie soziale Bindungen, die individuelle psychosoziale Ausstattung, soziale Netzwerke u.a.m. bleiben meist außen vor.
Hier setzen denn auch kritische Stellungnahmen zum Lebenslagebegriff an, indem sie diesem eine Beliebigkeit bei der Auswahl der Merkmale vorhalten. Bourdieus Kapital-Ansatz entzieht sich diesem Dilemma, indem es mit den drei Kapitalarten Oberbegriffe setzt, deren Untergliederung aber nur teilweise vornimmt, teils auch offenlässt. Zum anderen, so ebenfalls kritische Einwände, fehlen im Regelfall klare Kriterien dafür, ab wann etwa in einer der genannten Dimensionen von einem Defizit bzw. vom Erreichen eines bestimmten Levels gesprochen werden kann (Glatzer und Hübinger 1990, S. 44 ff.; Dittmann und Goebel 2018, S. 27).
Doch diese Aussagen diskreditieren diesen Ansatz nicht, Lebenslage in ihrer Dimensionalität zu erfassen. Die neuzeitliche Gesellschaft basiert neben sozialen Kohäsionskräften auch auf sozialer Segmentation und Abgrenzung, neuerlich auch mit Begriffen wie Individualisierung und Pluralisierung gefasst. Die in zahlreichen aktuellen sozialwissenschaftlichen Schriften angemahnte oder gar als realisierbar angeführte „Ganzheitlichkeit“ menschlichen Lebens ist sozial schlicht nicht vorhanden und nicht herstellbar. Praktisch bestimmen verschiedene materielle und immaterielle Rahmenbedingungen, Zielvorstellungen, psychosoziale Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten bzw. -erfordernisse konkretes menschliches Leben, was mit Begriffen wie „Dimensionen“ zutreffend gefasst werden kann.
Dieser Einsicht trägt der Lebenslageansatz in seinen ursprünglichen und in den erweiterten Ausprägungen Rechnung. Und nur so ist der Umgang mit diesen Dimensionen menschlichen Lebens operationabel, indem man etwa bei schlechten Wohnverhältnissen auf konkrete Veränderungen wie Renovierung, Neubau, sozialen Wohnungsbau, Verbesserung des Wohnumfeldes, Anbindung an öffentliche Verkehrsverbindungen, oder bei Bildung auf familienergänzende, frühe Förderung, auf Durchlässigkeit im Bildungssystem, Prozesse des Coachens, nachholende Beschulung etc. setzt.
Zugleich wird deutlich, wie sich Veränderungen in einer Dimension auf andere auswirken bzw. dass Veränderungen in einer Dimension parallele Veränderungen in anderen Dimensionen voraussetzen oder zur Folge haben. Der Begriff „Ganzheitlichkeit“ wischt diese tatsächlich vorhandenen Teil-Einsichten und Teil-Optionen verbal fort, ohne seine Zielsetzung einlösen zu können. Denn es wird deutlich: Je genauer man die Lebenslage beschreibt, in ihren Dimensionen verfolgt und interpretiert, umso schwieriger wird es, Kriterien dafür zu finden, was denn eine Veränderung bewirkt und was eher zur Verfestigung beiträgt. Es ist dieses der Grund, warum der Ansatz theoretisch ausdifferenziert wurde, zugleich in der Praxis mit dem Ziel angewendet wird, zumindest mehr Erkenntnisgewinn über menschliches Zusammenleben zu bekommen als dieses ein reiner Ressourcenansatz zu leisten in der Lage ist.
5 Anwendungsgebiete
Der Lebenslageansatz findet inzwischen eine breite Anwendung, zunächst vor allem in der Armutsberichterstattung, inzwischen auf zahlreichen Gebieten der Sozialberichterstattung. Mit Sichtbarwerden der Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels in der Bundesrepublik Deutschland entstanden zahlreiche Armutsberichte, vor allem auf kommunaler Ebene und getragen von zivilgesellschaftlichen Einrichtungen wie Gewerkschaften, kirchlichen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden (Huster 1986). Diese beschränkten sich zunächst auf die Wiedergabe von Daten zur Arbeitslosigkeit und zum Bezug von Leistungen der Sozialhilfe. Einige Berichte gingen einen wichtigen Schritt weiter, indem Einrichtungen, die mit Arbeitslosen bzw. Menschen im Bezug von Leistungen der Mindestsicherung zu tun hatten, über ihre konkrete Arbeit berichteten und damit auch auf die Auswirkungen von Ausgrenzungen vom Arbeitsmarkt auf den gesamten Lebenszusammenhang (u.a. Hauser und Hübinger 1993).
Parallel wurden auch Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auf diese Problematik aufmerksam und wandten sich mit fachpolitischen Stellungnahmen zum Umfang von und zum Umgang mit Armutserscheinungen an die Öffentlichkeit. Die Gruppe „Armut und Unterversorgung“ hat dann ein größeres Buchprojekt zur „Armut im Wohlstand“ veröffentlicht. Darin wenden sich die Herausgeber und Autoren bzw. Autorinnen explizit einer „Erweiterung des Armutsbegriffs durch die Orientierung an der Lebenslage“ zu (Döring et al. 1990, S. 10; Schott-Winterer 1990).
Diesen Ansatz bezogen auf Lebenslagen greifen die beiden ersten nationalen Armutsberichte auf, die um den Autor Walter Hanesch im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des DGB erstellt wurden – letztlich um eine nationale Berichterstattung seitens der Bundesregierung einzufordern (Hanesch et al. 1994, Hanesch et al. 2000). Diese wurde dann mit der sozialliberalen Koalition nach 1989 eingeleitet. Auch die Armuts- und Reichtumsberichte orientieren sich an dieser Grundstruktur, wobei stets neue Dimensionen der Lebenslage einbezogen werden, oftmals durch wissenschaftliche Expertise vorbereitet. Inzwischen gibt es sechs derartige Berichte, der siebte ist in Vorbereitung (Deutscher Bundestag 2002 ff.; 2024). Daneben gibt es zahlreiche sei es Armuts-, sei es Armuts- und Reichtumsberichte, sei es Sozialberichte auf der Ebene der Bundesländer, die sich ebenfalls explizit auf den Lebenslageansatz beziehen (u.a. HMSI 2022, S. 109 ff.). Andere Untersuchungen sind hier ebenfalls anzuführen, etwa die bekannte AWO-ISS-Kinderarmutsstudie (Hock und Holz 1998).
Wolfgang Glatzer und Werner Hübinger resümieren: „Lebenslage bezogene Armutsforschung geht davon aus, daß die primäre Dimension der Armutslage, also das Schlüsselmerkmal der Armut, das Einkommen ist. Wichtig aber ist darüber hinaus der soziale Kontext von Handlungsbedingungen in der inferioren Lebenslage. Er ergibt sich aus dem Zusammenspiel armutsrelevanter Dimensionen wie soziale Sicherheit, Wohn- und Freizeitbedingungen, soziale Beziehungen und soziale Netzwerke.“ Sie fahren fort, die bisherigen Untersuchungen ergäben „ein höchst heterogenes Bild der Armutsbevölkerung […]. Hinter ähnlichen materiellen Lebenslagen verbergen sich facettenreiche soziale Erscheinungsformen: Dies betrifft sowohl die sozialen Merkmale der Armen wie auch die jeweilige Kombination von Defiziten in verschiedenen Dimensionen der Lebenslage“ (Glatzer und Hübinger 1990, S. 50).
6 Erkenntnisinteresse und Erkenntnisgewinn
Entscheidend ist, dass diese Berichte die einzelnen Dimensionen jeweils nacheinander abhandeln. Dieses ist zum einen der sozialstatistischen Datenlage geschuldet, die jeweils für die einzelnen Bereiche erhoben werden. Immerhin erlauben diese inzwischen sozial geschichtete Zugriffe, wobei allerdings im Vordergrund jeweils die Ausstattung mit finanziellen Einkommen steht. Immerhin werden inzwischen auch Zusammenhänge etwa zwischen Einkommen und Vermögen sozialstatistisch erfasst. Was aber der Lebenslage-Begriff eigentlich wollte, nämlich den Gesamtzusammenhang von Bedingungen und Möglichkeiten bezogen auf konkrete Einzelpersonen oder auch soziale Gruppen aufzuzeigen, dieses steht zwar konzeptionell hinter den genannten Berichten, wird aber nur partiell eingelöst.
Doch dieses ist weniger die Folge mangelnder Fähigkeiten oder gar einer eingeschränkten Absicht, sondern dem Konzept der Lebenslage inhärent. Zwar kann biografisch und in sozialer Expertise verfolgt werden, was die Lebenslage eines Einzelnen bzw. einer Gruppe bestimmt, aber dieses ist personenmäßig, zeitlich und geografisch limitiert. Es bedürfte einer umfassenden sozialstatistischen Erhebung, um hier zumindest für größere Bevölkerungskreise jeweils die Lebenslage in ihrer Mehrdimensionalität sozialstatistisch zu beschreiben. Es bleibt also im Wesentlichen bei einer Untersuchung der jeweiligen Dimensionen, dabei sozial geschichtet vorgehend. Dieses gibt Hinweise auf Benachteiligungen, die ggf. sich dann auch bei einer anderen Dimension bestätigen lassen (Grimm 2022).
Richard Hauser hat dieses bei drei Dimensionen: Armut, Erwerbslosigkeit und materieller Deprivation im Rahmen eines Venn-Diagramms verfolgt und kommt zum Ergebnis, dass insgesamt 1,6 Prozent der Bevölkerung von allen drei Dimensionen betroffen sind. Zugleich wird deutlich, auf wie viele Haushalte mindestens zwei negative Zuschreibungen zutreffen (Hauser 2024, S. 245). Doch diese Darstellungsweise kommt an ihre Grenzen, wenn man noch mehr Dimensionen zusammenführen würde. Letztlich bleibt es bei dem nicht auflösbaren Gegenüber von gesamtgesellschaftlich nachweislichen Ausgrenzungsprozessen in einzelnen Dimensionen der Lebenslage und biografischer Betroffenheit von Ausgrenzungen in mehreren Dimensionen. Diese Aporie wird verstärkt durch die Schwierigkeit, Kriterien für Unterversorgung für mehrere Dimensionen so festzulegen, dass sie faktisch auf einem vergleichbaren Niveau der Versorgung bzw. der Unterversorgung liegen.
Somit kommt der Untersuchung von Lebenslagen vor allem eines zu: Sie geben einen heuristischen Zugang zu gesamtgesellschaftlichen Verteilungsergebnissen materieller und immaterieller Tatbestände und dem breiten Set möglicher Wahrnehmungs- und Handlungsoptionen. Diese geht über in die Kapitaltheorie von Pierre F. Bourdieu, die allerdings in praxi auf dieselben Ergebnisse wie Schwierigkeiten trifft.
7 Quellenangaben
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Bourdieu, Pierre F., 1993. Soziologische Fragen. Frankfurt am Main: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-11872-6
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Döring, Diether, Walter Hanesch und Ernst-Ulrich Huster, Hrsg., 1990. Armut im Wohlstand. Frankfurt am Main: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-11595-4
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Lompe, Klaus, 1987. Die Realität der neuen Armut: Analysen der Beziehungen zwischen Arbeitslosigkeit und Armut in einer Problemregion. Regensburg: Transfer. ISBN 978-3-924956-27-1
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Weisser, Gerhard, 1956. Wirtschaft. In: Werner Ziegenfuss, Hrsg. Handbuch der Soziologie. Stuttgart: Enke
8 Literaturhinweise
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Glatzer, Wolfgang und Werner Hübinger, 1990. Lebenslagen und Armut. In: Diether Döring, Walter Hanesch und Ernst-Ulrich Huster, Hrsg. Armut im Wohlstand. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 31–55. ISBN 978-3-518-11595-4
Engels, Dietrich, 2013. Lebenslagen. In: Klaus Grunwald, Georg Horcher und Bernd Maelicke, Hrsg. Lexikon der Sozialwirtschaft. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos, S. 615–618. ISBN 978-3-8329-7007-9 [Rezension bei socialnet]
Verfasst von
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Evangelische Hochschule RWL Bochum und Justus Liebig-Universität Gießen
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