Lernförderung
Prof. Dr. Gwendolin Bartz
veröffentlicht am 19.05.2023
Lernförderung bezeichnet pädagogische Maßnahmen, um Lernende aller Altersklassen auf Basis geeigneter Methoden und Konzepte bei Lern-, Bildungs- oder Aneignungsprozessen zu unterstützen. Teilweise wird auch von Individueller Förderung gesprochen.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Aspekte des Lernens
- 3 Lernschwierigkeiten
- 4 Diagnostik im Vorfeld einer Lernförderung
- 5 Rechtliche Voraussetzungen einer Lernförderung
- 6 Methoden der Lernförderung
- 7 Abgrenzung zu Lerntherapie
- 8 Kritik am Begriff der (Lern-)Förderung
- 9 Quellenangaben
- 10 Literaturhinweise
- 11 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Lernförderung ist ein pädagogischer Begriff, der vor allem im Kontext von Behinderungen und Beeinträchtigungen besondere Verwendung findet und hier als spezielle Form der Unterstützung des Lernens begriffen wird. Konzepte, Maßnahmen und Methoden der Lernförderung richten sich an Lernende aller Lebensalter, aber besonders an Kinder und Jugendliche im Schulalter, die Unterstützung beim Lernen benötigen (Fischer 2014, S. 29). Neben Maßnahmen, die von Lehrkräften ergriffen werden, gibt es auch spezialisierte Angebote über den Unterricht hinaus. Zunehmend rücken auch andere Aspekte der Lernförderung, wie etwa die Förderung von Hochbegabten ins Bewusstsein. Abzugrenzen ist der pädagogisch geprägte Begriff der Lernförderung vom eher psychologisch konnotierten Begriff der Lerntherapie.
2 Aspekte des Lernens
Nach Schmid sind „mit Lernen […] mannigfache überdauernde Veränderungen im menschlichen Verhalten und Erleben infolge eigener Erfahrungen, Erlebnisse oder Tätigkeiten bezeichnet, die sehr verschiedener Natur sein können. Das hypothetische Konstrukt umschließt sehr differente Phänomene, Prozesse und Ergebnisse auf unterschiedlichen Abstraktionsniveaus“ (Schmid 2022, o.S.).
Es gibt verschiedene Lerntheorien und Erklärungsmodelle, anhand derer versucht wird, Lernen und Lernprozesse zu erklären sowie darzulegen, was passiert, wenn Menschen nicht so lernen (können), wie es die jeweilige Norm vorgibt (Schmid 2022, o.S.). Darauf aufbauend ist es möglich, Konzepte und Methoden zu entwickeln, mit denen Lernen besser gelingt und Lernende unterstützt werden können (Dickhäuser 2018, S. 28).
3 Lernschwierigkeiten
Je nach Annahme darüber, wie Lernen sich vollzieht, unterscheiden sich auch die Theorien, wie Lernschwierigkeiten entstehen. Hier gibt es etwa Annahmen über genetische oder biologische Ursachen, aber auch Einflüsse der Umwelt wie Veränderungen im Lebensbereich von Kindern oder Erwachsenen spielen eine Rolle. Im schulischen Kontext werden auch Umweltbedingungen wie die Klassengröße, die Lautstärke im Klassenraum oder das Lehrer:innenverhalten mit in den Blick genommen. Dabei wird untersucht, wann Lernen gut gelingen kann und wann Schwierigkeiten auftauchen können. Es gibt also neben individuellen Voraussetzungen auch strukturelle Aspekte, die betrachtet werden (Gold 2018, S. 9).
Andreas Gold definiert „Lernschwierigkeiten [als] besondere Schwierigkeiten in der Auseinandersetzung mit Lernanforderungen aller Art, die sich in minderen Schulleistungen beim Lesen, in der Rechtschreibung und/oder beim Rechnen niederschlagen“ (Gold 2018, S. 11–12). Er verwendet den Begriff als Sammelbegriff und grenzt ihn von Lernbehinderung, Lernschwäche und Lernstörung ab.
Bei der Diagnostik von Lernschwierigkeiten – Psycholog:innen sprechen von Lernstörungen – werden auch sogenannte Teilleistungsschwächen oder -störungen, wie Legasthenie oder Dyskalkulie diagnostisch erfasst (Spinath 2018, S. 36).
4 Diagnostik im Vorfeld einer Lernförderung
Bevor Entscheidungen über die Art der Lernförderung und über besondere pädagogische Maßnahmen wie etwa Trainingsprogramme getroffen werden, sollte eine Diagnostik erfolgen, die die Lernschwierigkeiten und deren Ursachen analysiert. Hier ist die pädagogisch-psychologische Diagnostik gefragt (Gold 2018, S. 168; Hill et al. 2018, S. 36 ff.).
Unterschiedliche Programme nehmen gezielt einzelne Aspekte einer Lernschwierigkeit in den Blick. Vorher erfolgt oftmals eine allgemeine Diagnostik im schulischen Kontext über die Lehrkraft, die diese beispielsweise durch Beobachtung oder Überprüfung der Schulleistungen durchführt.
Eine Diagnostik kann auch im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgen (Bartz 2022). Gold bemerkt weiter, dass auch die Feststellung der Schulfähigkeit oder Entscheidungen über die Schullaufbahn zum Aufgabenbereich der pädagogisch-psychologischen Diagnostik gehören (Gold 2018).
Wichtig ist, dass diese sorgfältig erfolgt und zum Ziel hat, geeignete Maßnahmen der Lernförderung abzuleiten. Lernförderung sollte jedoch nicht an eine umfassende rein defizitorientierte Diagnostik im Sinne des Aufspürens von Lernschwierigkeiten gekoppelt sein, sondern im Grunde allen Lernenden zugutekommen.
Die Definition von Ingenkamp und Lissmann hat eine relativ hohe Verbreitung gefunden. Sie sagt aus, dass Diagnostik „alle diagnostischen Tätigkeiten, durch die bei einzelnen Lernenden und den in einer Gruppe Lernenden Voraussetzungen und Bedingungen planmäßiger Lehr- und Lernprozesse ermittelt, Lernprozesse analysiert und Lernergebnisse festgestellt werden, um individuelles Lernen zu optimieren […]“ (Ingenkamp und Lissmann 2008, S. 13) meint. Hier wird deutlich, dass Lernen immer ein individueller Prozess ist, den es durch spezifische lernförderliche Maßnahmen zu unterstützen gilt.
Mitunter ist auch von Förderdiagnostik die Rede, wobei auch dieser Begriff nicht unumstritten ist. So wurde er unter anderem von Schlee (2008) und Schöler (2008) deutlich kritisiert. Schöler etwa macht deutlich, dass der Begriff suggeriere, dass „Diagnose und Förderung eins werden können“ (2008, S. 14). Schlee kritisiert beharrlich, dass sich durch den Begriff eine Reihe von Schwierigkeiten ergeben, da zum Beispiel aus einer Diagnostik keine Fördermaßnahmen abgeleitet werden könnten. Förderdiagnostik – so die Befürworter:innen – wird als Prozessdiagnostik verstanden, die systematisch versucht, den Blick auf die Ressourcen zu richten und weniger die Defizite zu beschreiben, als vielmehr zu schauen, wo in puncto Förderung angeknüpft werden kann.
5 Rechtliche Voraussetzungen einer Lernförderung
Lernförderung spielt im Kontext von Schule, aber auch bereits im frühkindlichen Bildungsbereich und bis hin ins hohe Lebensalter eine Rolle. Die Förderung des Lernens und von Lernprozessen sollte dabei originärer Bestandteil jeglichen pädagogischen Arbeitens sein (Klieme und Warwas 2011, S. 805). Häufig werden spezialisierte Formen der Lernförderung von dafür ausgebildeten Fachkräften (z.B. Ergotherapeut:innen, Heilpädagog:innen) angeboten. Möglichkeiten der Lernförderung sind daher kontext- und settingabhängig, aber auch von der Person, die diese anbietet. Für Menschen mit Behinderung gibt es spezialisierte Angebote der pädagogischen Förderung und Beratung. Je nach Kontext ergeben sich rechtliche Bezüge durch das SGB VIII oder das SGB IX. Auch schulrechtlich sind unterschiedliche Rechtsbezüge zu beachten.
So benennt etwa die Kultusminister:innen-Konferenz rechtliche Grundlagen, die „im Grundgesetz (Artikel 3 – R1), in der Gleichstellungsgesetzgebung, im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – Sozialhilfe) und in den Landesverfassungen (R13–28) niedergelegt [sind] sowie in den jeweils geltenden Schulgesetzen (R86–103) der Länder im Einzelnen ausgeführt [werden]“ (KMK 2021, S. 261).
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können auch Maßnahmen der Lernförderung oder Lerntherapie finanziert werden. Dies war lange zunächst nur dann möglich, wenn Kinder versetzungsgefährdet waren oder unter der Rubrik Nachhilfe. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt dazu, dass die Lehrkraft des Kindes den Förderbedarf bescheinigen muss und ggf. auch außerschulische Lernförderangebote in Anspruch genommen werden dürfen, sofern sie geeignet sind, das Lernziel zu erreichen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b BKGG (Bundeskindergeldgesetz) „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ sowie im § 28 SGB II (Sozialgesetzbuch II) und im § 34 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII) (BMFSFJ, o.J., o.S.).
Orte, an denen Lernförderung stattfindet, sind somit Schulen, aber auch ergotherapeutische oder heilpädagogische Praxen sowie Nachhilfeinstitute oder andere Bildungseinrichtungen wie etwa Institute für Hochbegabte. Ein Teil dieser Angebote kann über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden, weitere Maßnahmen können mit anderen Finanzmitteln bestritten werden (z.B. Kranken- oder Pflegekassen im Falle einer schulischen Rehabilitation; Bartz 2023) und wiederum andere müssen privat finanziert werden – zum Beispiel Nachhilfe, wenn diese nicht durch die Lehrkraft bescheinigt wird und das Kind nicht anspruchsberechtigt ist, z.B. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes.
6 Methoden der Lernförderung
Mitunter wird von Lernförderung auch als Individueller Förderung gesprochen. Nach Fischer et al. sind „Angebote der Individuellen Förderung […] ein Weg, Chancengleichheit herzustellen und Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Potenziale zu entwickeln und zu entfalten“ (Fischer 2014, S. 11).
Lernförderung, oder wie Fischer schreibt, „Individuelle Förderung geht von einem aktiven, selbstgesteuerten und durch die Lehrperson begleiteten Lernprozess aus“ (Fischer 2014, S. 12). Behrensen und Solzbacher verstehen darunter, „die Begabungsentwicklung und das Lernen jedes einzelnen Kindes zu unterstützen“ (2012, S. 5) Im Rahmen einer eigenen Untersuchung zu Individueller Förderung im KiTa- und Schulkontext haben sie Fachkräfte und Lehrkräfte befragt. Für den Bereich Schule konnten sie herausfinden, dass gerade Methoden, die individuelles Lernen ermöglichen sollen, eher selten eingesetzt werden.
Klieme und Warwas unterscheiden verschiedene Möglichkeiten der Lernförderung. Auch sie tun dies unter dem Begriff der Individuellen Förderung, die sich aber immer auf Aspekte des Lernens bezieht. Die drei Varianten, die sie benennen sind (Klieme und Warwas 2011, S. 808–810):
- Kompensatorische Trainings- und Zusatzangebote: Sie zielen auf Teilleistungsbereiche ab und sollen erst nach einer Differenzialdiagnostik eingesetzt werden.
- Vielfältige Lernwege durch offenen Unterricht: Alternative Lernformen wie Stationenarbeit, Wochenplan oder Ähnliches werden genutzt.
- Binnendifferenzierung durch adaptiven Unterricht: Angemessene Interventionen werden durch die Lehrkraft für den:die Schüler:in ausgewählt. Die Instruktionen erfolgen individuell-direktiv im Sinne einer direkten Steuerung durch die Lehrkraft. Es gibt die Möglichkeit der Makro-Adaption (Anpassung Lernumgebung an diagnostizierte Lernvoraussetzung) und der Mikro-Adaption (eine Anpassung der Lehrer:innen-Schüler:innen-Interaktion).
Lernförderung bezieht sich also, je nach Ergebnis der Diagnostik, auf konkrete und auch diagnostizierbare Teilleistungsbereiche und ggf. deren Beeinträchtigungen, wie etwa die Lese-Rechtschreib-Kompetenz, den Bereich der Konzentration, der Wahrnehmung oder mathematischer Fähigkeiten. Diese Lernförderung kann zunächst schulisch erfolgen (mitunter auch schon vorschulisch, dann aber unter anderem Namen).
Sollten einzelne Teilleistungsbereiche oder grundlegenden Fähigkeiten über die schulische Lernförderung hinaus beachtet und gefördert werden, so kann dies zum Beispiel durch gezielte Trainings oder Maßnahmen erfolgen. Es gibt Programme, die einen bestimmten Teilleistungsbereich wie etwa mathematische oder sprachliche, aber auch soziale Kompetenzen in den Blick nehmen:
- Konzentrationstraining,
- Wahrnehmungstraining,
- Lese-Rechtschreib-Training
- Soziales Kompetenztraining (Klieme und Warwas 2011, S. 808 ff.).
Darüber hinaus – und hier kommen dann wieder Kinder und Jugendliche in den Blick, denen ein besonderer Förderbedarf attestiert wurde – gibt es die sonderpädagogische Förderung (KMK 2021, S. 261 ff.). Hier ist im Kontext von Inklusion besonders wichtig, dass diese Form der Lernförderung nicht an den Förderort der Förderschule gekoppelt ist und auch in außerschulischen Bereichen erfolgen soll. Zudem gibt es hier, neben den genannten Trainingsprogrammen, auch komplexe Förderkonzepte oder eigenständige Verfahren und therapeutische Ansätze, wie die heilpädagogische Übungsbehandlung, die Psychomotorik oder die Ergotherapie, die zum Beispiel in heilpädagogischen und ergotherapeutischen Praxen oder in der Frühförderung angeboten werden. Hier ist auch der Übergang zur Lerntherapie zu sehen.
7 Abgrenzung zu Lerntherapie
Lerntherapie setzt häufig als individuelle Maßnahme bei denjenigen Formen der Lernstörung oder Lernbeeinträchtigung an, die einer klaren Diagnose unterliegen, wie Dyskalkulie oder die Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS). Auch Kinder mit der Diagnose Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) können hier entsprechende Unterstützung erfahren. Die Lerntherapie wird dann eingesetzt, wenn auf deutlich spezialisierte Formen der Interventionen, wie spezielle Trainingsprogramme zurückgegriffen und eher im Einzelsetting gearbeitet wird. Während Lernförderung eher versucht, Bedingungen des Lernens zu optimieren und bereits bei ersten Problemen des Lernens einsetzen sollte, ist für Lerntherapie eine Diagnostik mit einem klaren Ergebnis notwendig. Unter Umständen kann Lerntherapie im Rahmen des § 35a SGB VIII durch das Jugendamt gefördert werden.
8 Kritik am Begriff der (Lern-)Förderung
Im Zusammenhang mit dem Begriff der (Lern-) Förderung wird kritisiert, dass gerade im Kontext von Lernschwierigkeiten eher von Förderung und weniger von Bildung die Rede ist. Dies – so die Kritiker:innen ist u.U. fatal, da damit Kindern, denen Lernschwierigkeiten attestiert werden, keine originären Bildungsangebote gemacht werden, sondern auf Förderung gesetzt wird (zu den Begriffen Bildung und Erziehung Seitz 2010, S. 43 ff.). Biewer schreibt: „[D]er Terminus Förderung als zentraler Begriff in administrativen Kontexten [verfügt] über keine erziehungs- und bildungswissenschaftliche Herleitung“ (Biewer 2017, S. 89 f.). Der Begriff der Förderung wurde durch die KMK 1973 geprägt und seither durchgängig verwendet – vor allem im Kontext einer sonderpädagogischen, also besonderen Förderung und bei Kindern, denen eine Lernschwäche attestiert wird (Grünke 2006). Zugleich kommt er aber auch im Sinne einer Maßnahme vor, die über die übliche Förderung hinausgeht. Dabei wird jedoch immer wieder auch darauf hingewiesen, dass (Lern-)Förderung etwas ist, das allen pädagogischen Bemühungen inhärent sein und allen Kindern und Lernenden zuteilwerden sollte.
9 Quellenangaben
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Ingenkamp, Karlheinz und Urban Lissmann, 2008. Lehrbuch der Pädagogischen Diagnostik. 6., neu ausgestattete Auflage. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-407-25503-7
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10 Literaturhinweise
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11 Informationen im Internet
- Deutscher Bildungsserver: Informationen für Eltern und Schüler
- Verband Soderpädagogik e.V. (vds): Informationen zum Thema Sonderpädagogik
- Themenblatt der Vodafone Stiftung Deutschland und der stiftung neue verantwortung e.V.
- Elterninformation zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verfasst von
Prof. Dr. Gwendolin Bartz
IU Internationale Hochschule
Professorin für Heilpädagogik und Inklusionspädagogik
Lehrerin für Sonderpädagogik
Systemische Familientherapeutin (DGSF)
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Zitiervorschlag
Bartz, Gwendolin,
2023.
Lernförderung [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 19.05.2023 [Zugriff am: 03.10.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/17133
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