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Mediation

Prof. Dr. Thomas Trenczek

veröffentlicht am 07.03.2023

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Etymologie: lat. mediatio Vermittlung

Englisch: mediation

Rechtlicher Disclaimer: Herausgeberin und Autor:innen haften nicht für die Richtigkeit der Angaben. Beiträge zu Rechtsfragen können aufgrund geänderter Rechtslage schnell veralten. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.

Fassung: Überarbeitung

Mediation ist ein nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Entscheidungsfindung und Konfliktregelung, bei dem die beteiligten Parteien z.B. eines Rechtsstreits eigenverantwortlich mit Unterstützung von Dritten, den Mediator:innen, einvernehmliche Lösungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Wesensmerkmale
  3. 3 Voraussetzungen und Anwendungsbereiche der Mediation
  4. 4 Vorteile, Risiken und Grenzen der Mediation
  5. 5 Ablauf einer Mediation
  6. 6 Rolle und Funktion sowie Ausbildung und Zertifizierung der Mediator:innen
  7. 7 Quellenangaben
  8. 8 Literaturhinweise
  9. 9 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Mediation ist neben der (bilateralen) Verhandlung und dem Schiedsverfahren eine auf Konsens zielende Verfahrensalternative, die in Abgrenzung zum Gerichtsverfahren ursprünglich als „Alternative Dispute Resolution“ und mit dem Akronym ADR bezeichnet werden (hierzu ausführlich Trenczek et al. 2017, Kap. 1.1, S. 35 ff.). Nach § 1 Abs. 1 MediationsG (Mediationsgesetz) ist Mediation definiert als „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“. Nach § 1 Abs. 2 MediationsG ist eine MediatorIn „eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt“. Die inhaltliche Lösung des Konflikts sollen die Parteien selbst (eigenverantwortlich, d.h. ohne Wertungen oder Entscheidungskompetenzen des Dritten in der Streitsache) einvernehmlich finden (Konsens). Dabei unterstützen die Mediator:innen die Parteien, indem sie das in Phasen strukturierte Mediationsverfahren (zum Ablauf s. 5.) und in diesem die mediationsspezifischen Kommunikationstechniken und Interventionen anwenden. Das Mediationsverfahren basiert u.a. auf den Erkenntnissen der interdisziplinären Konflikt- und Kommunikationswissenschaft sowie der humanistischen Beratungsmethodik (ausführlich zu Verfahren, Methoden, rechtliche Grundlagen und Arbeitsfelder der Mediation Trenczek et al. 2017).

Von besonderer Bedeutung insb. im Hinblick auf die gesetzlich normierten, damit verbindlichen fachlichen Mindeststandards ist, dass das MediationsG den Begriff Mediator funktional definiert, d.h. jede Person, die eine Mediation im Sinne des § 1 Abs. 1 MediationsG auftragsgemäß durchführt, ist Mediator:in im Sinne von § 1 Abs. 2 MediationsG (funktionaler Mediatorenbegriff; hierzu ausführlich Trenczek 2022, S. 16 ff.) und unterliegt damit den normativ-fachlichen Standards des Mediationsgesetzes, unabhängig davon, ob das Verfahren bzw. das Vorgehen der Dritten als „Mediation“, „Coaching“, „Klärungshilfe“, „(Konflikt-)Moderation“, „Schlichtung“, „Täter-Opfer-Ausgleich“ oder was auch immer bezeichnet wird.

2 Wesensmerkmale

Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die Zukunft weisende Vereinbarung (Konsens). Die Leitung und Moderation der Mediation, insbesondere die Themensammlung, Klärungshilfe und Verhandlungen, werden einer besonders geschulten, unabhängigen und unparteiischen Vermittlungsperson (Mediator:in) übertragen. Mediator:innen unterstützen die Parteien dabei, die strittigen Themen und Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Sie entscheiden aber nicht in der Sache, nicht „für“ oder „über“ die Parteien. Die Parteien sollen ihre Lösung oder Regelung selbst finden, damit ihnen nicht eine Lösung durch einen Dritten, z.B. durch das Gericht, auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass man das „entweder – oder“ überwinden kann und die Parteien – oft sogar über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus – „gewinnen“, d.h. eine Lösung oder Regelung finden können, die ihren Interessen gleichermaßen dient (Win-win-Lösung). In der Mediation findet keine Rechtsberatung statt. Die Mediator:innen sind zu Unparteilichkeit und Neutralität sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Begriff Mediation wird häufig nicht korrekt verwendet. In Abgrenzung zum inflationär verwendeten Methodenbegriff (Kreft und Müller 2008, S. 134 ff.) ist Mediation keine eigenständige Methode, sondern nach dem MediationsG ein Verfahren. Die Mediator:innen handeln freilich „methodisch“, indem sie mit verschiedenen (Kommunikations-)Techniken intervenieren.

Abgegrenzt werden muss der Mediationsbegriff auch von dem in der deutschen Sprache häufig verwendeten Begriff Schlichtung. Letzterer bezeichnet zwar auch ein Vermittlungsverfahren, intendiert aber eine eher rechtsbezogene Entscheidung und unterscheidet sich von der Mediation insbesondere im Hinblick auf das methodische Vorgehen sowie die (z.T. angemaßte) Vorschlagskompetenz des Dritten.

Bei einer Mediation sind nicht nur – zumeist nicht einmal vorrangig – rechtliche Fragen von Bedeutung, vielmehr können von den Parteien alle wirtschaftlichen und sozialen, persönlichen und emotionalen Aspekte eines Konflikts in die Diskussion eingebracht werden. Aufgrund ihrer interdisziplinären Kompetenzen sind gut ausgebildete Mediator:innen in der Lage, den Dialog zwischen den Konfliktpartner:innen zu fördern, um einen Konsens, eine einvernehmliche Regelung oder Lösung zu finden, bei der alle „gewinnen“ können. Dies führt in aller Regel zu einer nachhaltigen Zufriedenheit der Parteien.

Die wesentlichen Merkmale des Mediationsverfahrens sind:

  • Vermittlung durch unparteiische (neutrale) Dritte. Mediator:innen haben keine Entscheidungsgewalt im Hinblick auf den Streitgegenstand
  • Einbeziehung und direkte Kommunikation aller Konfliktparteien; i.d.R. sind diese anwesend; keine die Parteien ersetzende Vertretung durch Dritte
  • informelle bzw. außergerichtliche Konfliktbearbeitung, flexible Verfahrensgestaltung
  • Nicht-Öffentlichkeit und Vertraulichkeit; keine der offengelegten Informationen und Aspekte wird an Dritte weitergegeben
  • Autonomie: die Parteien bestimmen Anfang und Ende der Mediation; selbst bestimmte, interessensgerechte Regelung bzw. Lösung des Konflikts
  • Ergebnisoffenheit und Konsensorientierung: Verzicht auf Machtentscheidungen und einseitige Rechtsdurchsetzung

3 Voraussetzungen und Anwendungsbereiche der Mediation

Voraussetzung eines Mediationsverfahrens ist stets, dass die Parteien bereit und in der Lage sind, sich auf eine Konfliktklärung einzulassen und eine einvernehmliche Lösung des Konflikts wollen. Grundsätzlich lassen sich alle Konflikte mediieren, selbst in Fällen, in denen die Atmosphäre aufgrund von erheblichen Enttäuschungen und Verletzungen vergiftet ist und eine gütliche Einigung unmöglich erscheint. Man kann vielmehr anders herum feststellen: Mediation ist dann angebracht, wenn der Konflikt so weit eskaliert ist, dass die Beteiligten außerstande sind, allein in direkten Verhandlungen die Probleme kooperativ zu lösen. Entscheidend ist letztlich die Bedürfnis- und Interessenslage der Parteien, die Bereitschaft, „trotz allem“ einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.

Mediation ist als Verfahren der kommunikativen Konfliktbearbeitung universell einsetzbar (ausführlich zu den einzelnen Arbeitsfeldern der Mediation vgl. die Beiträge in Trenczek et al. 2017, Kap. 5 ff.). Mediation ist immer dann besonders sinnvoll, wenn die Parteien die Lösung ihres Konfliktes selbst bestimmen wollen, insbesondere wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – ein Interesse an einer künftig (weiter-) bestehenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung haben. Mediationsverfahren finden insbesondere statt

  • im Privatbereich:
    • zwischen (sich trennenden) Ehepartner:innen sowie
    • in anderen Familien- und Generationenkonflikten (z.B. aufgrund von Erbstreitigkeiten)
    • im Verhältnis zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen
    • in Wohnungseigentümer:innengemeinschaften,
    • im Nachbarschaftsbereich,
    • in Verbraucher:innenangelegenheiten (Konflikte zwischen Verkäufer:innen, Handwerker:innen etc. und Kund:innen)
  • in Organisationen und Unternehmen im Wirtschaftsbereich, sei es zwischen Unternehmen oder insb. auch in Organisationen:
    • in Gesellschaften und zwischen Gesellschaftern,
    • bei Konflikten zwischen Arbeitnehmer:innen, Vorgesetzten und Mitarbeiter:innen,
    • in Teamkonflikten in Betrieben und sonstigen (sozialen) Organisationen, insbesondere in Veränderungsprozessen, z.B. aufgrund von Umstrukturierungen
    • bei Konflikten in der Gesundheits- und Altenpflege (Patient:innen, Angehörige, Pflegekräfte)
  • im öffentlichen Bereich, z.B.:
    • zwischen Behörden und Leistungsanbieter:innen, insbesondere
    • in Konflikten zwischen öffentlichen Sozialleistungsträgern und freien Einrichtungsträgern und Leistungserbringern z.B. im Hinblick auf Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
    • in politisch-administrativen Entscheidungsprozessen zur Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums.

4 Vorteile, Risiken und Grenzen der Mediation

Die wesentlichen Vorteile ergeben sich aus den Wesensmerkmalen des Mediationsverfahrens, vor allem aufgrund der Wahrung der Autonomie der Parteien:

  • Selbstbestimmung und Planungssicherheit: keine Entscheidung durch Dritte; die Parteien bestimmen die Mediator:innen, Anfang und Ende, Inhalt und Ergebnis des Mediationsverfahrens; unbürokratisches, flexibles Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung)
  • Angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und Ziele der Parteien
  • Zukunftsorientierte und interessengerechte Lösung, bei der alle Seiten gewinnen können (Win-win-Situation); Erzielung wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger Ergebnisse
  • Erhaltung, Wiederherstellung oder Neugestaltung und Verbesserung der geschäftlichen bzw. persönlichen Beziehungen
  • Vertraulichkeit, Bewahrung von Privat- und Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr von Rufschädigung und Imageverlusten, keine Presse
  • Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren, insbesondere bei mehreren Instanzen, aufgrund eines nur kurzen Vorlaufs bis zum Beginn der Mediation (Zu beachten ist aber, dass das Mediationsverfahren selbst durchaus zeitintensiv sein kann.)
  • Reduzierung der (Rechtsverfolgungs-) Kosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen, Vermeidung von Reibungsverlusten, wie z.B. das Abstellen von Mitarbeiter:innen, interne und externe Besprechungen zur Vorbereitung von Gerichtsverfahren
  • nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens
  • nachhaltige Steigerung der persönlichen und betrieblichen Produktivität durch die Erfahrung konstruktiver Konfliktlösungsverfahren
  • Mediation verfügt über hohe Erfolgschancen: bei Durchführung eines fachgerechten (!) Mediationsverfahrens liegt die Einigungsquote i.d.R. bei 70–90 %

Mediation ist aber kein Allheilmittel, hat ihre Grenzen und ist nur im Ordnungsrahmen eines Rechtsstaates verantwortlich durchzuführen. Mediation ist aufgrund ihrer Charakteristika nach ausgeschlossen, wenn der Konfliktgegenstand gesetzlich der Disposition der Parteien entzogen ist. Eine Mediation ist ungeeignet, wenn eine der Parteien oder die Gesellschaft ein Interesse an einer öffentlichen Diskussion oder höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung (Präzedenzfall) haben. Mediation funktioniert nicht, wenn auf einer Seite keine Verhandlungsbereitschaft oder Entscheidungskompetenz besteht. Mediation scheidet aus, wenn eine Partei aus gesundheitlichen oder anderen Gründen ihre Interessen nicht verantwortlich wahrnehmen kann. Die darüber hinaus in der Literatur diskutierten Ausschlussgründe sind mitunter sehr theoretisch und berücksichtigen die Autonomie der Parteien selten in einem ausreichenden Maße. So ist ein Mediationsverfahren selbst in eskalierten Elternkonflikten und auch nach (schweren) Gewalt- und anderen Straftaten möglich (Krabbe 2017; Trenczek et al. 2017, Kap. 5.19, S. 616 ff.).

Allerdings gelingt eine einvernehmliche Konfliktlösung nicht immer, und es kann nicht immer eine Einigung bzw. ein Konsens erzielt werden. Mediation sollte deshalb stets nur eine zusätzliche Option sein. Der Gang zum Gericht, also der Rechtsweg, darf im Rechtsstaat nicht ausgeschlossen sein und soll bzw. darf auch durch die Mediation nicht ausgeschlossenen werden. Vielmehr finden Mediation und andere ADR-Verfahren stets innerhalb der von der Rechtsordnung garantierten Grenzen und damit „im Licht des Rechts“ statt (Trenczek 2005, S. 3 ff.). Das staatliche Gewaltmonopol und der kleine Teil des zwingenden Rechts, das der Privatautonomie und Disposition der Parteien entzogen ist, wird durch Mediation nicht in Frage gestellt. Selbstverständlich muss nicht jeder Streit vor Gerichten ausgetragen werden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat mit Nachdruck auf den Vorrang einvernehmlicher Regelungen hingewiesen: „Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einvernehmliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber der richterlichen Streitentscheidung“ (BVerfG 14.2.2007 – 1 BvR 1351/01, Rn 35).

5 Ablauf einer Mediation

Eine Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, dessen Ablauf nach einer sorgfältigen Vorbereitung in mehreren Phasen erfolgt. In der Mediationsliteratur und -praxis werden unterschiedliche Mediations(phasen)modelle vertreten. Die Vermittlung in unterschiedlichen Konflikten, im Bereich der Wirtschaft und Arbeitswelt, in Nachbarschaftsstreitigkeiten, in der Familienmediation, zwischen Peers in der Schule oder im Hinblick auf einen Täter-Opfer-Ausgleich usw. bedarf der Anpassung an die jeweiligen Zusammenhänge. Das Mediationsverfahren basiert im Wesentlichen auf spezifischen Interaktions- und Kommunikationsprozessen. Wichtiger als die Kenntnis der Verfahrenstechnik ist deshalb die Kenntnis der am besten geeigneten Mediationsmethode sowie eine entsprechende mediative Grundhaltung der Mediator:innen (s.u.).

Zusammengefasst läuft das Mediationsverfahren folgendermaßen ab (Trenczek et al. 2017, Kap. 3.2):

  1. Nach Fallzuweisung oder Kontaktaufnahme durch die Parteien werden diese in der Vorbereitungsphase über das Mediationsverfahren informiert, die Rahmenbedingungen wie Vertraulichkeit, Kommunikationsregeln usw. für die Konfliktvermittlung in einer Mediationsvereinbarung festgehalten und die weitere Vorgehensweise miteinander abgestimmt. Wichtig ist insoweit eine klare Auftragsklärung, damit unrealistische oder falsche Erwartungen den Mediationsprozess nicht behindern.
  2. Nachdem die Beteiligten zunächst kurz ihre Positionen und Sichtweisen auf den Konflikt erläutert haben, wird gemeinsam in einer Agenda festgelegt, welche Themen in der Mediation bearbeitet werden sollen.
  3. Der wesentliche Teil der Mediation ist die dann folgende Konflikterhellung (Exploration), in der jedes einzelne Thema der Agenda ausführlich besprochen wird: Der vertiefte Austausch von Informationen und Sichtweisen führt im besten Fall zu einem Perspektivwechsel, bei dem es den Beteiligten gelingt, die Sichtweisen, Wünsche, Sorgen, Interessen und Bedürfnisse des bzw. der jeweils anderen nachzuvollziehen.
  4. In der folgenden Verhandlungsphase werden Optionen gesucht und Lösungen zum beiderseitigen Nutzen gesucht.
  5. Das erzielte Ergebnis wird schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten und von den Parteien unterschrieben.

Ein späteres Bilanzgespräch kann helfen, zu überprüfen, ob gegebenenfalls noch Anpassungen an die gefundenen Lösungen erfolgen sollen.

6 Rolle und Funktion sowie Ausbildung und Zertifizierung der Mediator:innen

Mediator:innen sollten besonders geschulte, unabhängige und unparteiische Vermittlungspersonen sein, die die Parteien bei ihrer autonomen Konfliktregelung bzw. -lösung unterstützen (§ 1 Abs. 2 MediationsG). Mediator:innen sind weder Schlichter:innen noch Richter:innen, sie haben keine Entscheidungsgewalt im Hinblick auf den Streitgegenstand, sie entscheiden nicht „für“ oder „über“ die Parteien. Darüber hinaus schlagen sie weder einen Kompromiss vor, noch drängen sie die Parteien in den Vergleich. Mediator:innen unterstützen die Konfliktparteien bei deren Lösungssuche. Der Fokus liegt auf Partizipation, konstruktiver Gesprächsführung sowie einem autonomen Interessensausgleich.

Die Mediator:innen dürfen kein eigenes persönliches oder institutionelles Interesse an einem bestimmten Konfliktausgang haben. Es ist ihre Aufgabe, einen Konflikt ergebnisoffen zu mediieren. Deshalb müssen Mediator:innen insoweit neutral und unparteilich sein (§ 1 Abs. 2 MediationsG). Sie setzen sich aber für die Interessen und Belange aller Konfliktparteien allparteilich ein und dürfen deshalb zu den einzelnen Parteien nicht gleichzeitig in einem Beratungskontext stehen (Vorbefassungsverbot; § 3 Abs. 2 MediationsG). Hierbei macht es keinen Unterschied, ob diese Beratung eher ökonomischer, psychosozialer oder rechtlicher Natur ist. Mediator:innen dürfen – selbst wenn sie in Rechtsfragen geschult und als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein sollten – auch keine Rechtsberatung für die Mediant:innen durchführen.

Die Bezeichnung „Mediator:in“ ist rechtlich nicht geschützt. Anders ist dies für den Begriff „zertifizierteR MediatorIn“, welcher allerdings lediglich auf eine Minimalqualifikation (Grundausbildung von 120 Std.) hinweist, die im Vergleich zu Anforderungen für eine Zertifizierung durch die Fachverbände Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM), Bundesverband MEDIATION e.V. (BM) bzw. Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA) (Vollausbildung von mindestens 200 Std. mit Praxisnachweis und Abschlusskolloquium) in Inhalt und Umfang deutlich niedriger ist. Ein höheres und gesetzlich definiertes Qualifikationsniveau (Ausbildung im Umfang von 365 Std.) besteht nach dem österreichischen Zivilrechtsmediationsgesetz (ZivMediatG) für die vom österreichischen Bundesjustizministerium kontrollierte Bezeichnung „eingetrageneR MediatorIn“. Diese Mediator:innen sind sogar gesetzlich verpflichtet, bei Ausübung der Mediation die Bezeichnung „eingetrageneR MediatorIn“ zu führen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 ZivMediatG).

7 Quellenangaben

Krabbe, Heiner, 2017. Mediation in hocheskalierten Partnerkonflikten/häusliche Gewalt. In: Thomas Trenczek, Detlev Berning, Cristina Lenz und Hans-Dieter Will, Hrsg. Handbuch Mediation und Konfliktmanagement. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos, S. 533–537. ISBN 978-3-8487-2948-7 [Rezension bei socialnet]

Kreft, Dieter und C. Wolfgang Müller, 2008. Konzepte, Methoden, Verfahren und Techniken in der Sozialen Arbeit. In: Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit. 59(2), S. 134–142. ISSN 0342-2275

Trenczek, Thomas, 2005. Streitregelung in der Zivilgesellschaft – Jenseits von Rosenkrieg und Maschendrahtzaun. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie. 26(2), S. 3–33. ISSN 0174-0202

Trenczek, Thomas, 2022. „Flucht in die Begrifflichkeiten – Zum funktionalen Mediatorenbegriff und einer teilweise rechtswidrigen Beratungspraxis“. In: Zeitschrift für Konfliktmanagement. 25(1), S. 26–29. ISSN 1439-2127

Trenczek, Thomas, Detlev Berning, Cristina Lenz und Hans-Dieter Will, Hrsg., 2017. Handbuch Mediation und Konfliktmanagement. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-2948-7 [Rezension bei socialnet]

8 Literaturhinweise

Glasl, Friedrich 2013. Konfliktmanagement: Ein Handbuch für Führungskräfte, Beraterinnen und Berater. 11. Auflage. Stuttgart: Verlag Freies Geistesleben. ISBN 978-3-7725-2811-8 [Rezension bei socialnet]

Greger, Reinhard, Unberath, Hannes und Felix Steffek, 2016. Recht der alternativen Konfliktlösung: Mediationsgesetz, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Kommentar. 2. Auflage. München: C.H. Beck. ISBN 978-3-406-67689-5

Haft, Fritjof und Schlieffen, Katharina von, Hrsg., 2016. Handbuch der Mediation. 3. Auflage. München: C.H. Beck. ISBN 978-3-406-66560-8

Klowait, Jürgen und Ulla Gläßer, 2017. Mediationsgesetz: Handkommentar. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-3474-0

Trenczek, Thomas, Detlev Berning, Cristina Lenz und Hans-Dieter Will, Hrsg., 2017. Handbuch Mediation und Konfliktmanagement. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-2948-7 [Rezension bei socialnet]

9 Informationen im Internet

Verfasst von
Prof. Dr. Thomas Trenczek
M.A.
eingetragener Mediator (BMJ, Wien; NMAS); Lehrtrainer (BMWA), SIMK Hannover
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Es gibt 5 Lexikonartikel von Thomas Trenczek.

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  1. 07.03.2023 Thomas Trenczek [aktuelle Fassung]
  2. 09.07.2019 Thomas Trenczek

Zitiervorschlag
Trenczek, Thomas, 2023. Mediation [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 07.03.2023 [Zugriff am: 08.09.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29732

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