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Migration

Prof. Dr. Ayça Polat

veröffentlicht am 15.10.2018

Etymologie: lat. migrare, migratio wandern, wegziehen, Wanderung

Der Begriff der Migration ist dem lateinischen Wort „migrare bzw. migratio“ (wandern, wegziehen, Wanderung) entnommen und hat sich als englischer Begriff zunehmend im deutschen Sprachkontext durchgesetzt. Migration beschreibt geografisch-räumliche Bewegungen von Personen bzw. Personengruppen (spatial movement), die mit einem dauerhaften Wohnortwechsel (permanent change of residence) verbunden sind (Han 2016, S. 5).

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Migration als „Normalfall“
    1. 2.1 Dimensionen von Migrationsprozessen
    2. 2.2 Immigration versus Zuwanderung
    3. 2.3 Internationale Migration
  3. 3 Ursachen für Migration
  4. 4 Migrationsformen
    1. 4.1 Arbeitsmigration
    2. 4.2 Familiennachzug/​Kettenmigration
    3. 4.3 Fluchtmigration
    4. 4.4 Transnationale Migration
    5. 4.5 Zuwanderung von ethnischen bzw. religiösen Minderheiten
    6. 4.6 Jüdische Kontingentflüchtlinge
    7. 4.7 Bildungsmigration
    8. 4.8 Irreguläre Migration
  5. 5 Einwanderungsland Deutschland
    1. 5.1 GastarbeiterInnen in Deutschland
    2. 5.2 Türkische EinwanderInnen
    3. 5.3 Zweite AusländerInnengeneration
  6. 6 Ausländer- und Asylrecht in Deutschland
    1. 6.1 Asylverfahren
    2. 6.2 Sichere Drittstaaten
    3. 6.3 Subsidiärer Schutz
    4. 6.4 Kontingent-Flüchtlinge
    5. 6.5 Dublin-Verfahren
    6. 6.6 Familiennachzug bei Geflüchteten
    7. 6.7 Asylbewerberleistungsgesetz
    8. 6.8 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  7. 7 Zum Begriff Integration
  8. 8 Migration als Herausforderung
  9. 9 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Migrationsbewegungen sind konstitutiv für die Menschheitsgeschichte. Sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart sind die Ursachen für Migrationsprozesse in einem Zusammenwirken vielschichtiger Faktoren zu suchen. Es gibt verschiedene Formen von Migration, die durch Push-und Pull Faktoren in den Ziel- bzw. Auswanderungsländern beeinflusst werden. Die mit Migration verbundenen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse sind sowohl für die Auswanderungs- als auch für die Einwanderungsländer mit Herausforderungen verbunden. Integration ist ein zentraler Begriff für den Diskurs über Migration. Wenngleich es keine eindeutige Definition für den Begriff gibt, ist er prägend für den Umgang mit und die Perspektiven auf EinwanderInnen.

2 Migration als „Normalfall“

Migrations- und Wanderungsbewegungen sind als fester Bestandteil der Menschheitsgeschichte in allen Zeiten zu beobachten (Han 2016; Heckmann 2015). Der Historiker Bade u.a. beschreiben Migration als „ein Konstituens der Conditio humana wie Geburt, Vermehrung, Krankheit und Tod“ (Bade et al. 2007, S. 19). Die Geschichte der Wanderungen sei so alt wie die Menschheitsgeschichte, „weil sich der Homo sapiens als Homo migrans über die Welt ausgebreitet hat“ (ebd.). Die Verbesserung der Lebensbedingungen bzw. das Sichern der Existenz sind als zentrale Ursachen dafür zu sehen, dass Menschen ihre Herkunftsorte verlassen mussten bzw. müssen.

Auch wenn offizielle Definitionen in Lexika zu finden sind, gibt es keine universell akzeptierte Definition von Migration. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung statistischer Erhebungen zu weltweiten Migrationsbewegungen wird die folgende Definition empfohlen, die dem „Glossary on Migration“ der International Organization for Migration (IOM) zu entnehmen ist: „The movement of a person or a group of persons, either across an international border, or within a State. It is a population movement, encompassing any kind of movement of people, whatever its length, composition and causes; it includes migration of refugees, displaced persons, economic migrants, and persons moving for other purposes, including family reunification“ (Redpath-Cross und Perruchoud 2011, S. 62 f.). Nach dieser Definition ist also keine zeitliche Vorgabe von einem Jahr für den Wohnortwechsel vorgegeben.

Auch für den deutschen wissenschaftlichen Kontext wird die Dauerhaftigkeit des Wohnortwechsels (statistisch) als erfüllt angesehen, wenn ein tatsächlicher Wohnortwechsel vorliegt: „Dabei ist unerheblich, ob die Migrationsbewegungen freiwillig oder unfreiwillig erfolgen. Mit dem Wohnortwechsel ist der Wechsel des Wohnsitzes von einer Gemeinde A zu einer Gemeinde B gemeint, d.h. der neue Wohnort muss in einer anderen politischen Wohngemeinde liegen, um diese räumliche Bewegung von Menschen als Migration bezeichnen zu können“ (Han 2016, S. 6).

2.1 Dimensionen von Migrationsprozessen

Zu diskutieren sind bei der wissenschaftlichen Betrachtung von Migrationsprozessen die folgenden Dimensionen:

  • Räumlich: Handelt es sich um eine Binnenwanderung oder um eine internationale (kontinental/​interkontinental)?
  • Zeitlich: Ist die Migration auf Dauer angelegt oder temporär?
  • Wanderungsentscheidung: Handelt es sich um eine freiwillige Migrationsentscheidung oder erzwungene?
  • Umfang: Migrieren Einzelpersonen oder Gruppen bzw. handelt es sich um ein Massenphänomen?

Auf diese Dimensionen wird im Zusammenhang mit Migrationsformen und Ursachen von Migration noch genauer eingegangen.

Migration ist darüber hinausgehend als ein Prozess zu betrachten, der über den vollzogenen Wechsel des Lebensmittelpunktes hinausgeht und nie abgeschlossen ist. Gemeint ist damit zum einen, dass Migrationsentscheidungen auch Jahre später revidiert werden und eine Remigration (Rückwanderung) stattfinden kann, oder aber eine (erneute) Migration in ein anderes Land vollzogen wird. Solche Entscheidungen sind auf Abwägungsprozesse zurückzuführen, die durch subjektive oder objektive Faktoren bzw. deren Zusammenspiel zustande kommen. Gemeint sind damit u.a. Fragen der gesellschaftlichen Anerkennung und Erfahrungen mit Teilhabe bzw. Ausgrenzung (vgl. Abschnitt „Integration“ und „Migration als Herausforderung“), aber auch Veränderung von Motivlagen. „Es kann gesagt werden, dass der wesentlich zeitintensivere und schwierigere Teil der ‚inneren psychosozialen Migration‘ erst nach der ‚äußeren physischen Migration‘ beginnt“ (ebd., S. 7).

2.2 Immigration versus Zuwanderung

Die (latinisierten) Begriffe Immigration und Emigration können mit Einwanderung bzw. Auswanderung übersetzt werden. Sie finden im englischen Sprachgebrauch häufig Verwendung, haben sich aber im deutschen Kontext nicht in der gleichen Weise durchsetzen können, wie der Begriff Migration. Dies kann damit erklärt werden, dass Begriffe wie Einwanderung und Immigration lange Zeit mit dem weit verbreiteten Selbstverständnis Deutschlands kein Einwanderungsland zu sein, nicht kompatibel zu sein schienen. Stattdessen erfolgte, neben Migration, häufig die Verwendung des Begriffs Zuwanderung:

„Interessant ist der Begriff der ‚Zuwanderung‘. Er ist ein spezifisch deutscher Begriff und entstand als Fachterminus in der zweiten Hälfte der 90er Jahre, als die langjährige und ideologische Leugnung der Einwanderungssituation – ‚Deutschland ist kein Einwanderungsland!‘ – gegen die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht mehr zu halten war und ‚Zuwanderung‘ als ideologisch nicht besetzter und schonender Begriff eingeführt wurde […]“ (ebd.). In der Migrations- und Integrationsforschung hatte sich das Selbstverständnis, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, bereits in den 19980er Jahren durchgesetzt (Bade 2017).

Der Begriff Wanderung findet im Migrationsdiskurs selten Verwendung, da er die verschiedenen Dimensionen von Wanderungsbewegungen nicht in ihrer Spezifität erfasst und missverständlich interpretiert werden kann. Rückwanderung (Remigration) steht für den Prozess der Rückkehr einer migrierten Person in ihr bzw. sein Herkunftsland mit dauerhafter Bleibeperspektive (Heckmann 2015, S. 23).

2.3 Internationale Migration

Während unter internationaler Migration der Wohnortwechsel von Personen über internationale Grenzen zu verstehen ist, beinhaltet Binnenmigration den Wechsel des ständigen Wohnsitzes innerhalb eines Landes. Das Phänomen der internationalen Migration kann als ein Produkt moderner Nationalstaaten gesehen werden: „Territorien mit festen Grenzen und Grenzregimes, über Staatsangehörigkeit vermittelte Mitgliedschaft in Staat und Gesellschaft, Pässe, Visa, Aufenthaltsrechte, Arbeitserlaubnisse und Agenturen, die die Einhaltung dieser Institutionen überwachen, sind moderne Phänomene, die Migration im Nationalstaat kontrollieren sollen, um somit die Größe und Zusammensetzung der Bevölkerung steuern zu können“ (ebd., S. 22).

Zwar kann eine deutliche Zunahme von internationaler Migration in Folge von steigender Armut, Bürgerkriegen sowie Naturkatastrophen bei gleichzeitiger Weiterentwicklung von Kommunikations- und Transporttechnologien festgestellt werden. Menschen, die migrieren müssen oder wollen, können heute vergleichsweise schnell und günstig große geographische Entfernungen überwinden (Han 2016). Dennoch machen internationale MigrantInnen einen relativ kleinen Teil der Weltbevölkerung aus. Nach dem aktuellen Bericht der International Organization for Migration (IOM) haben 2015 etwa 244 Millionen Menschen ihr Herkunftsland verlassen. Das sind etwa 3,3 Prozent der Weltbevölkerung (IOM 2017, S. 16). Das IOM geht von etwa 740 Millionen BinnenmigrantInnen weltweit aus (ebd.). Das bedeutet, dass die große Mehrheit der Menschen an ihrem Geburtsort bleibt bzw. innerhalb des Geburtslandes migriert. Der Anteil internationaler MigrantInnen an der Gesamtbevölkerung ist seit 1990 konstant niedrig. Er ist zwischen 1990 und 2015 um 0,4 Prozent gestiegen (ebd.).

Neben den USA gehört Deutschland zu den wichtigsten Zielländern von internationalen MigrantInnen (siehe Abb. 1).

Abb. 1: Die zwanzig wichtigsten Ziel- und Ursprungsländer von internationaler Migration
Abb. 1: Die zwanzig wichtigsten Ziel- und Ursprungsländer von internationaler Migration
(Quelle: IOM 2017, S. 19)

Die formale Unterscheidung zwischen internationaler und Binnenmigration ist relativ, weil nationalstaatliche Grenzen sich verschieben können bzw. korrigiert werden müssen, wie z.B. beim Zusammenbruch der Sowjetunion und Jugoslawien (Han 2016, S. 125).

Aus wissenschaftlicher Perspektive sind die historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen der Setzung von nationalstaatlichen Grenzen sowie die politischen und ökonomischen Interdependenzen zwischen Staaten im Zuge von Globalisierung zu berücksichtigen. Dies bedeutet erstens, dass nationalstaatliche Grenzen nicht natürlich gegeben sind, sondern historisch gesetzt wurden, zweitens sind nationale Ereignisse oftmals eingebettet in internationale Verflechtungszusammenhänge (Glick-Schiller 2010, Graßhoff et al. 2016). So können unter dem Phänomen der Glokalisierung lokale Prozesse und Ereignisse beobachtet werden – zu denen auch Migration gehört –, die in einem direkten Zusammenhang zu Prozessen wie Erderwärmung oder der weltweit wachsenden strukturellen Ungleichheit zwischen Nord und Süd bzw. zwischen Ost und West stehen.

3 Ursachen für Migration

Auch wenn Migrationsentscheidungen oftmals die Verbesserung der Lebenslagen von Individuen und ihren Familien zum Ziel haben, geht solch eine Entscheidung selten auf einen spontanen Akt zurück. Sie ist vielmehr das Ergebnis von längeren Abwägungsprozessen. Dieser Abwägungsprozess wird von einer Vielzahl sich wechselseitig beeinflussender „Push-und-Pull-Faktoren“ beeinflusst (Han 2016, S. 124). Als Pull-Faktoren werden bspw. Anreize, Einwanderungsgesetze und Abkommen gesehen, die von Einwanderungsländern ausgehen können. Die Push-Faktoren sind demzufolge in den Bedingungen und Lebenslagen im Auswanderungsland zu suchen (Heckmann 2015, S. 53 f.).

Da monokausale Erklärungsansätze den komplexen Zusammenhängen von Migrationsentscheidungen nicht gerecht werden können und eine Ursachenforschung sich generell als schwierig erweist, schlägt Han die Analyse globaler makrostruktureller Bedingungen vor. Sie würden „im weitesten Sinn den Nährboden der legalen und illegalen Migrationsbewegungen bilden. Diese sind, im Gegensatz zur schwierigen Ursachenforschung im Einzelfall, objektiv beobachtbar und analytisch beschreibbar. Sie vermitteln einen umfassenden Überblick über die generellen Zusammenhänge der Bedingungsfaktoren, innerhalb deren die Migrationsbewegungen hervorgerufen werden“ (Han 2016, S. 124).

Eine nähere Betrachtung der Bedingungsfaktoren verdeutlicht außerdem, dass eine klare Trennung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Migration oftmals kaum möglich ist: „Die Grenzen zwischen freiwilliger Migration, die man ‚Arbeitsmigration‘ nennt, und erzwungener Migration, die man ‚Fluchtmigration‘ nennt, sind fließend. Millionen Menschen sahen sich früher und sehen sich noch heute zu Migration gezwungen, selbst wenn niemand eine Waffe auf sie richtet oder ihr Land überschwemmt wird“ (Treibel 2015, S. 24). Im Folgenden wird anhand der verschiedenen Migrationsformen auf unterschiedliche Motive für Auswanderungsprozesse eingegangen.

4 Migrationsformen

Neben den Dimensionen von Migration (s.o.) wird in der Migrationssoziologie zwischen verschiedenen Migrationsformen unterschieden, die mit den unterschiedlichen Ursachen für Migration zusammenhängen.

Als wichtigste Migrationsformen sind zu nennen:

  • Arbeitsmigration
  • Familiennachzug/​Kettenmigration
  • Fluchtmigration
  • Transnationale Migration
  • Migration ethnischer Minderheiten
  • Bildungsmigration
  • Irreguläre Migration

4.1 Arbeitsmigration

Die Verbesserung der Lebensperspektive durch die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland „war und ist das Migrationsmotiv schlechthin“ (Treibel 2015, S. 24). Dies zeigt sich auch in der weltweiten Zahl der ArbeitsmigrantInnen. Sie machen über 70 Prozent aller internationalen MigrantInnen im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahren) aus (IOM 2017, S. 28).

Etwa 75 Prozent der ArbeitsmigrantInnen arbeiteten zum Zeitpunkt der Erhebung (2013) in Ländern mit einem vergleichsweise hohen Einkommensniveau, 23 Prozent in mittleren und 2 Prozent in Ländern mit einem niedrigen Einkommensniveau.

Etwa 56 Prozent der ArbeitsmigrantInnen sind männlich (66,6 Millionen) (ebd., S. 28). Über 70 Prozent der ArbeitsmigrantInnen sind im Dienstleistungssegment beschäftigt, etwa 50 Prozent im Handwerks- und Baugewerbe und 11 Prozent in der Agrarwirtschaft (ebd.). Unter den MigrantInnen, die im Dienstleistungsbereich tätig waren, übten 7 Prozent (11,5 Millionen) Dienstleistungen aus (domestic workers). Sie machten etwa 17 Prozent aller Beschäftigten weltweit in diesem Bereich aus. Die überwiegende Mehrheit von ihnen sind Frauen (8,4 Millionen) (ebd.).

Unter dem Stichwort „Brain Drain“ wird im Kontext von Arbeitsmigration bereits länger die Abwanderung von Fachkräften und WissenschaftlerInnen ins Ausland und die daraus folgenden Auswirkungen für die Abwanderungsländer diskutiert (Hunger 2003).

4.2 Familiennachzug/​Kettenmigration

Neben der Arbeitsmigration stellt der Familiennachzug eine relevante Migrationsform dar. Dies ist auch damit zu erklären, dass die Entscheidung zur Migration oftmals nicht individuell getroffen wird, sondern oftmals mit einem familiären „Abwägungsprozesses“ verbunden ist (Pries 2011). D.h. dass zum einen die materiellen und sozialen Kosten der Migration gemeinsam getragen werden und zum anderen, insbesondere bei längerer Bleibeabsicht, der Nachzug der Kernfamilie bzw. enger Angehöriger eingeplant wird. Mit der Migration kann also die Hoffnung auf einen familiären sozialen Aufstieg verbunden sein (ebd.). Verstärkt wird diese Form der Migration durch einreiserechtliche Bestimmungen von Ländern, die bspw. nur über den Weg des Familiennachzugs Einwanderung für bestimmte Einwanderungsgruppen ermöglichen. Dies ist z.B. für den deutschen Kontext lange Zeit für Drittstaatenangehörige der Fall gewesen.

Unter Kettenmigration ist eine Form der Migration zu verstehen, bei der MigrantInnen (PioniermigrantInnen) ihren Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten durch besondere Hilfestellung den Nachzug ermöglichen. Die Hilfestellung erfolgt häufig durch die Weitergabe relevanter Informationen, materielle Hilfeleistungen sowie sozialer Unterstützung (Han 2016, S. 10).

4.3 Fluchtmigration

Nach den offiziellen Zahlen der UN-Flüchtlingshilfe waren Ende 2017 insgesamt 68,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht (UNHCR 2018). Das waren etwa 3 Millionen Menschen mehr als 2016 und so viel wie noch nie zuvor. Bei über der Hälfte der Flüchtlinge weltweit handelt es sich um Kinder unter 18 Jahren (ebd.). 85 Prozent von ihnen sind innerhalb des eigenen Landes (Binnenvertriebene) bzw. in angrenzende Länder geflohen (ebd.). Derzeit sind die fünf größten Herkunftsländer von Geflüchteten Syrien (6,3 Millionen), Afghanistan (2,6 Millionen), Südsudan (2,4 Millionen), Myanmar (1,2 Millionen) und Somalia (986.400). Zu den sieben größten Aufnahmeländern zählen die Türkei (3,5 Millionen), Pakistan, Uganda (jeweils 1,4 Millionen), Libanon (998.000), Iran (979.000), Deutschland (970.000) und Bangladesch (930.000). Kolumbien, Syrien, Demokratische Republik Kongo und Irak gehören zu den Ländern mit den meisten Binnenvertriebenen. Die Hauptursachen für Flucht sind (Bürger-)Kriege, Extremismus, Gewalt, Verfolgung sowie Umweltkatastrophen.

Als Reaktion auf diesen zunehmenden „Migrationsdruck“ reagieren die Zielländer von schutzsuchenden Menschen oftmals mit restriktiven migrations- und flüchtlingspolitischen Maßnahmen, wie die Verschärfung von Asylgesetzen, dem Ausbau des Grenzschutzes sowie Abkommen mit Staaten, die Schutzsuchende daran hindern sollen, nach Europa einzureisen (Kopp 2016). Eine Folge dieser Abschottungstendenz und der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten für Schutzsuchende in Europa bzw. anderen Zielregionen bereits vor Ankunft einen Asylantrag zu stellen, ist die Zunahme der Anzahl der verstorbenen bzw. vermissten Schutzsuchenden weltweit. 2016 sind fast 8.000 Menschen weltweit auf der Flucht verstorben bzw. werden vermisst (IOM 2017, S. 26).

Auch wenn eine deutliche Zunahme von Fluchtmigration in Folge von wachsender Armut, Bürgerkriegen, Verfolgung sowie Naturkatastrophen festgestellt wird, bleibt die überwiegende Mehrheit der betroffenen Menschen in ihrer Herkunftsregion bzw. wandert in die angrenzenden Länder aus (IOM 2017). Dies verdeutlicht, dass, neben fehlenden finanziellen Möglichkeiten, für die meisten Menschen die Nähe zur Familie und zu Freunden sowie die Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation im Heimatland ein wichtiger Grund ist zu bleiben. Aus migrationssozilogischer Perspektive wird daher darauf hingewiesen, dass mit restriktiven Abwehrreaktionen (Zwangs-)Migration nicht verhindert werden kann und diese vielmehr illegale Migrationsbewegungen forcieren (Han 2016). Vielmehr kann erzwungener Migration von Menschen, aufgrund von fehlenden Existenzgrundlagen und Perspektiven sowie Krieg und Verfolgung, durch die Verbesserung ihrer Lebensgrundlagen und ihrer Sicherheit entgegen gewirkt werden.

Wenngleich sich immer wieder einzelne Staaten darüber hinwegsetzen und sich weigern Schutzsuchende aufzunehmen, gibt es wichtige internationale Abkommen zur Aufnahme und zum Schutz von Geflüchteten. Dazu gehören die Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Europäische Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus besteht seit 2013 in der Europäischen Union ein gemeinschaftliches EU-Asylsystem, das in mehreren Verordnungen und Richtlinien geregelt ist.

4.4 Transnationale Migration

Neben der herkömmlichen Migration kann immer häufiger eine transnationale Form der Migration beobachtet werden (Pries 1997). Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Lebenspraxis und die sozialen Räume der MigrantInnen über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Ländern aufspannen. Dieses Phänomen kann insbesondere, aufgrund der geografischen Nähe, zwischen zwei angrenzenden Ländern beobachtet werden, wie z.B. Mexiko-USA und Polen-Deutschland (ebd.).

TransmigrantInnen pendeln in solchen Lebens- und Arbeitskonzepten zwischen zwei Wohnorten und Rollen (Rolle in der Familie am Herkunftsort und Rolle als Beschäftigte/r am Arbeitsort/​Ausland). Durch diese Lebensform kann bei Aufrechterhaltung der sozialen Beziehungen zur Familie eine Beschäftigung im Ausland ausgeübt werden, die den Familienunterhalt bzw. die finanzielle Unterstützung der Herkunftsregion sichert. Transnationale MigrantInnen spielen bei der finanziellen Unterstützung ihrer Herkunftsfamilien bzw. Herkunftsregionen eine sehr bedeutende Rolle. Nach Schätzungen der Weltbank wurden 2017 durch MigrantInnen 429 Millarden Dollar Geldrücküberweisungen (remittances) in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen getätigt. Das sind 8,5 Prozent mehr als im Jahre 2016 (World Bank 2018). Insgesamt (einschließlich der Länder mit hohem Einkommen) wurden 613 Millarden Dollar durch MigrantInnen in ihre Herkunftsländer überwiesen.

Indien, China, die Philippinen und Mexiko gehören zu den Ländern, die am stärksten von Geldrücküberweisungen profitieren können (IOM 2017, S. 31). Aus Sicht der „Entsendeländer“ stellen diese Geldrücküberweisungen durch (Trans-)MigrantInnen eine beträchtliche finanzielle volkswirtschaftliche Unterstützung dar. Wobei hier erwähnt werden sollte, dass die sozialen Kosten der temporären Trennung von der Familie nicht unterschätzt werden sollten (Lutz und Palenga-Möllerbeck 2011).

Diese Form der Migration verdeutlicht im Besonderen, dass sich in modernen Gesellschaften Lebens- und Arbeitsverläufe entstandardisiert haben und Menschen (dauerhaft) an zwei verschiedenen Orten Netzwerke aufbauen und aufrechterhalten können (Pries 1997).

4.5 Zuwanderung von ethnischen bzw. religiösen Minderheiten

Mit dem Nachweis der Volkszugehörigkeit zu Deutschland bzw. einem anderen Zielland haben ethnische bzw. religiöse Minderheiten einen Anspruch auf eine Einwanderung und Einbürgerung. „Die Vorstellung, einem gemeinsamen Volk anzugehören, liegt der rechtlichen Zuwanderungsmöglichkeit zu Grunde und bildet ihre Legitimation. Darum wird die Einwanderung ethnisch Zugehöriger häufig auch als »Rückwanderung« verstanden, selbst wenn die Gruppen seit mehreren Generationen außerhalb des nationalstaatlichen Territoriums gelebt haben“ (Heckmann 2015, S. 30.). So sind (Spät-)AussiedlerInnen Personen mit deutscher Volks- oder Staatszugehörigkeit, die vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges ihren Wohnsitz jenseits der heutigen Ostgrenzen Deutschlands (Polen, ehemalige Sowjetunion, ehemalige Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien) hatten und als Folge des Krieges diese Gebiete verlassen mussten oder aus diesen Gebieten vertrieben wurden. Dazu gehören auch deren Nachfahren, wenn sie sich zum Deutschtum bekennen (§ 6 Bundesvertriebenengesetz) und heute ihr Recht auf Rückkehr nach Deutschland wahrnehmen (Schubert und Klein 2016, S. 46). Die Grundlage für diese Einwanderung wurde von der Bundesrepublik 1953 durch das Bundesvertriebenengesetz geschaffen.

4.6 Jüdische Kontingentflüchtlinge

Anfang des Jahres 1990 hatte die letzte demokratisch gewählte Regierung der DDR damit begonnen, jüdische Personen aus der Sowjetunion in einem erleichterten Verfahren einreisen zu lassen. Diese Praxis wurde nach der deutschen Einheit vom vereinigten Deutschland fortgeführt. Im Zeitraum zwischen 1991 bis 2004 konnten Juden aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion über das Kontingentflüchtlingsgesetz (HumHAG) nach Deutschland kommen und sich hier niederlassen. Jüdische Zuwanderer galten von da an als Kontingentflüchtlinge (Haug 2005, S. 3). Als zuwanderungsberechtigt galten Personen, die nach staatlichen Personenstandsurkunden selbst jüdischer Nationalität sind (in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion gilt jüdisch als Nationalität im Sinne von Volkszugehörigkeit) oder von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen.

4.7 Bildungsmigration

Hauptmotiv bei einer Bildungsmigration ist der Erwerb einer Qualifikation im Ausland. Dabei geht es um mehr als ein Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Praktikums bzw. Studiums.

Wenngleich die Migration im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme bzw. eines Studiums zunächst temporär angelegt ist, können BildungsmigrantInnen im Laufe des Aufenthalts ihre Rückkehrpläne verschieben bzw. entscheiden zu bleiben. Dies ist manchmal auch im Interesse des Migrationslandes. „Im Kontext eines internationalen Wettbewerbs um die ‚besten Köpfe‘ haben in der Gegenwart eine Reihe von Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, ihre Aufenthaltsgesetze geändert, werben für einen Verbleib und bieten ausländischen Absolventen ihrer Hochschulen, die eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung finden, die Möglichkeit und den Anreiz zu bleiben und einen sicheren Aufenthaltstitel zu erwerben“ (Heckmann 2015, S. 32).

4.8 Irreguläre Migration

Irreguläre Migration bzw. illegalisierte Zuwanderung ist eine Migrationsform, die ohne rechtliche Zulassung eines Staates erfolgt. Es ist oftmals Ergebnis von fehlenden legalen Wegen in ein Land einzureisen und der Zunahme von Einreisebestimmung und Anforderungen in potentiellen Zielländern. In ihren Migrationsmotiven unterscheiden sich irreguläre MigrantInnen grundsätzlich nicht von „regulären“ MigrantInnen. Drei Grundformen irregulärer Migration können unterschieden werden: das heimliche Überschreiten einer Landesgrenze ohne den erforderlichen Einreisetitel, „die legendierte Migration mit Hilfe gefälschter oder legaler, aber erschlichener Dokumente und das das ‚overstaying‘ als Verbleib im Lande nach Auslaufen legaler Aufenthaltstitel. […] Für die beiden ersten Formen bedarf es fast immer der Hilfe professioneller oder semiprofessioneller Menschenschmuggler. […] Menschenschmuggel ist Beihilfe zur illegalen Migration als bezahlte Dienstleistung, während Menschenhandel auf die Ausbeutung der transportierten Personen im Einwanderungsland oder auf dem Weg dorthin zielt“ (ebd., S. 32). Eine Legalisierung des Status von irregulären MigrantInnen hängt stark von den rechtlichen Möglichkeiten der Zielländer ab. Hier finden sich auch innerhalb der EU unterschiedliche Verfahrensweisen.

5 Einwanderungsland Deutschland

Migration und gesellschaftliche Pluralität sind mittlerweile ein „Normalfall“ für die Zusammensetzung der deutschen Gesellschaft. Mit über 18,6 Millionen Personen mit Migrationshintergrund hatte 2016 in Deutschland jede/r fünfte EinwohnerIn eine Migrationsgeschichte – eine eigene oder über mindestens ein Elternteil mitgebrachte. In der Altersgruppe 0 bis 5 Jahre liegt dieser Anteil bei 38 Prozent (Destatis 2017, S. 38). In einigen deutschen Großstädten wie Frankfurt am Main, Nürnberg oder Stuttgart lag 2016 der Anteil der Bevölkerung mit familiärer Migrationserfahrung bei über 50 bzw. 40 Prozent. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sind 2015 fast 2,1 Millionen Menschen nach Deutschland gezogen. Von Januar bis September 2016 waren es 1,5 Millionen. Seitdem sind die Zuwanderungszahlen aber wieder zurückgegangen (ebd.). Mehr als die Hälfte aller Personen mit Migrationshintergrund besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit (ebd.).

Der Zweck des Aufenthalts der MigrantInnen, die nach Deutschland eingereist sind, wird ausschließlich bei den Drittstaatsangehörigen (d.h. Nicht-EU-BürgerInnen) dokumentiert. Allerdings wird im Mikrozensus regelmäßig auch von EU-BürgerInnen der Hauptmigrationsgrund erfragt. Dabei kann festgestellt werden, dass sie insbesondere für Arbeit, Ausbildung und Studium oder aus familiären Gründen nach Deutschland kommen (SVR 2017, S. 4).

Bei den Drittstaatenangehörigen stellten 2016 die AsylbewerberInnen die zahlenmäßig wichtigste Gruppe dar, die zweitgrößte Gruppe kam im Rahmen eines Familiennachzugs, die drittgrößte zum Zwecke einer Ausbildung. Erst an vierter Stelle folgten die ArbeitsmigrantInnen (ebd.). Wobei in dieser Gruppe ein Anstieg zum Vorjahr zu verzeichnen ist, was auf die Lockerung der Beschäftigungsverordnungen für MigrantInnen aus dem Westbalkan zurückzuführen ist.

Unter den 22,5 Prozent der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland stellen Personen türkischer, polnischer und russischer Herkunft die größten MigrantInnengruppen dar (SVR 2017, S. 5). Unter den NeuzuwandererInnen waren Geflüchtete und ZuwandererInnen aus Syrien, Afghanistan und Rumänien die relevantesten Gruppen (ebd.).

Als MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund – manchmal wird auch der Begriff Migrationsgeschichte verwendet – werden für gewöhnlich Personen bezeichnet, die entweder selber aus einem Land migriert sind und eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und/oder aber mindestens ein Elternteil haben, der oder die zugewandert ist (Destatis 2017, S. 4). Unterschieden wird außerdem zwischen einer Bevölkerung mit eigener Migrationserfahrung und ohne eine eigene Migrationserfahrung, wenn keine eigene Migration vorliegt. Die Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist im statistischen Sinne relevant, da sie für die Analyse von Teilhabechancen und Chancengerechtigkeit (immer noch) von besonderer Relevanz ist. Zu problematisieren ist aber, insbesondere für den alltagsweltlichen Kontext, dass mit diesen Begrifflichkeiten Zuschreibungs- und Etikettierungsprozesse verbunden sind. Menschen also zu „Migrationsanderen“ gemacht werden (Mecheril 2004).

5.1 GastarbeiterInnen in Deutschland

Der Normalfall Migration ist nicht erst eine Folge der sogenannten Flüchtlingskrise von 2015. Migrationsbewegungen und Flucht prägen bereits seit Jahrzehnten die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse in Deutschland. Spätestens mit dem Abschluss eines Anwerbeabkommens mit Italien 1955 wurde Deutschland ein Einwanderungsland – auch wenn dies politisch nicht beabsichtigt war. Ab 1960 folgten weitere Abkommen mit Spanien, Jugoslawien, Türkei, Griechenland, Portugal, Marokko. Der Daueraufenthalt der angeworbenen Arbeitskräfte war zunächst nicht vorgesehen, vielmehr sollten sie nach einem begrenzten Aufenthalt wieder in ihre Heimatländer zurückkehren und durch neue angeworbene Arbeitskräfte ersetzt werden. Dieses sogenannte „Rotationsmodell“ stieß auf Widerstand bei den ArbeitgeberInnen, die ständig neue Arbeitskräfte anlernen mussten. Dies bewirkte, dass die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigungen 1971 erleichtert wurde. Mit Einsetzen der Weltwirtschaftskrise kam 1973 der Anwerbestopp.

Durch den Anwerbestopp wurden viele GastarbeiterInnen vor die Entscheidung gestellt, wieder in ihre Herkunftsländer zurückzukehren oder in Deutschland zu bleiben und ihre Familie nachzuholen. Viele entschieden sich für einen Verbleib in Deutschland und den Nachzug ihrer Familie. Von 1955 bis zum Anwerbestopp 1973 kamen 14 Mio. MigrantIinnen in die Bundesrepublik. Aber 11 Mio. zogen in diesem Zeitraum auch wieder weg (Meier-Braun 2013, S. 17). Diese nicht beabsichtigten Einwanderungsprozesse stellten die Bundesregierung vor die Herausforderung, Regelungen und Maßnahmen für den Verbleib der Gastarbeiter*innen und ihrer Familien treffen zu müssen. Umfassendere Konzepte zur Regelung der Zuwanderung sowie Förderung der Partizipationschancen von MigrantInnen und Ihren Nachfolgegenerationen erfolgten erst Jahrzehnte später. Dies gilt auch für das offizielle Bekenntnis ein Einwanderungsland zu sein (ebd.).

5.2 Türkische EinwanderInnen

MigrantInnen türkischer Herkunft stellen die größte Gruppe (2,8 Millionen) der Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland dar. Sie machen etwa 3,4 Prozent der Gesamtbevölkerung aus (SVR 2017, S. 1). An zweiter Stelle folgen mit 1,9 Millionen Personen polnischer Herkunft.

Bei vergleichenden Untersuchungen kann festgestellt werden, dass MigrantInnen türkischer Herkunft, gemessen an objektiven Daten zur Arbeitsmarkt- und Einkommenssituation, Bildungsabschlüssen und Wohnsituation aber auch Analysen/​Befragungen zu Diskriminierung und Wahrnehmung von gesellschaftlicher Ablehnung von Benachteiligung betroffen sind. So weisen Personen türkischer Herkunft nach den Daten des Soziökonomischen Panels höhere Armutsrisiken (36 Prozent, als andere MigrantInnengruppen (Bundeszentrale für Politische Bildung Deutschland et al. 2016, S. 241). Im oberen Einkommensbereich (über 150 % des Medianeinkommens) sind sie stark unterrepräsentiert. Auch wenn in diesem Bereich insgesamt Verbesserungen festzustellen sind, kann für die zweite und nachfolgende Generation der Personen türkischer Herkunft festgestellt werden, dass sie an Hauptschulen mit Abstand die größte Herkunftsgruppe darstellen (Bundeszentrale für Politische Bildung Deutschland et al. 2016, S. 87).

Hinsichtlich der Erfahrungen mit Diskriminierung gaben „8 % der Personen mit Migrationshintergrund und darunter 10 % der Migrantennachkommen im Jahr 2013 an, häufig Situationen erlebt zu haben, in denen sie aufgrund ihrer Herkunft abgewiesen beziehungsweise benachteiligt worden waren. Dabei berichteten die Personen türkischer Herkunft am häufigsten von Benachteiligung (18 %), während dies nur 4 % der Personen aus Südwesteuropa und 5 % der (Spät-)Aussiedler taten. Personen mit türkischer Herkunft machten sich auch die größten Sorgen um Ausländerfeindlichkeit (29 %)“ (ebd., S. 241).

Mit etwa 66 bzw. 67 Prozent wiesen MigrantInnen türkischer Herkunft sowie ihre Nachfolgegeneration niedrigere Bleibeabsichten in Deutschland auf, als die Vergleichsgruppen (ebd., S. 242).

Außerdem lässt sich bei dieser Gruppe ein geringeres Zugehörigkeitsgefühl zu Deutschland feststellen:

„Während fast 90 Prozent der Befragten aus Nicht-EU-Staaten die Frage bejahen, ob sie sich zu Deutschland zugehörig fühlen, verneinen dies immerhin rd. 26 Prozent der Türkeistämmigen. Betrachtet man die Zugewanderten nach Religionszugehörigkeit, zeigt sich, dass Muslime der 1. Zuwanderergeneration sich deutlich weniger zugehörig fühlen als Neuzuwanderer christlichen Glaubens; in der 2. Generation steigt der Wert, bleibt aber niedriger als bei der Vergleichsgruppe.“ (SVR 2016, S. 1).

Aus der vergleichenden Betrachtung von verschiedenen vorliegenden Studien, kann ein Zusammenhang zwischen der Zunahme von gesellschaftlichen Vorbehalten gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen und einem geringeren Zugehörigkeitsgefühl dieser Bevölkerungsgruppen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung von MigrantInnengruppen die muslimischer Herkunft sind bzw. dieser Glaubensrichtung gesellschaftlich zugeordnet werden (Canan und Faroutan 2016; Brähler et al. 2016).

Insgesamt lässt sich aus den Daten zur Sozialstruktur von MigrantInnen türkischer Herkunft und ihrer Nachfolgegeneration sowie den Analysen zur subjektiven Wahrnehmung von Diskriminierung bzw. gesellschaftlicher Akzeptanz schließen, dass eine kritische gesellschaftliche Diskussion über Vorbehalte und negative Bilder über bestimmte MigrantInnengruppen notwendig ist. Ohne eine seriöse und konsequente Auseinandersetzung mit diskriminierenden Strukturen und Diskursen in der Gesellschaft, von der bestimmte Minderheiten besonders betroffen sind, bleiben Debatten über Grundrechte, Inklusion und Chancengerechtigkeit Lippenbekenntnisse. Der politische und öffentliche Diskurs über Migration und bestimmte Einwanderergruppen sollte in seiner Wirkmächtigkeit für Teilhabemöglichkeiten und das subjektive Zugehörigkeitsgefühl von MigrantInnen nicht unterschätzt werden (Polat 2018; Mecheril 2014).

5.3 Zweite AusländerInnengeneration

Die Verwendung der Formulierung „zweite Generation“ steht häufig für die Bezeichnung der Kinder der ersten EinwandererInnengeneration. Auch wenn diese Bezeichnung in der Alltagssprache viel verwendet wird, ist neben den damit verbundenen Zuschreibungsprozessen, die nicht dem subjektiven Empfinden der Personen entsprechen müssen (Othering), ist auch die statistische Unterscheidung nach Generationsabfolgen schwierig. Daher unterscheidet das statistische Bundesamt mittlerweile bei Personen mit Migrationsgeschichte zwischen jenen, die eine eigene Migrationserfahrung haben bzw. keine eigene haben. „Es ist nicht ohne weiteres möglich, die in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund in Angehörige der 2. Generation (Eltern eingewandert) und der 3. Generation (Großeltern eingewandert) aufzuteilen, weil Eltern verschiedenen Zuwanderergenerationen angehören können. In diesen Fällen ist es nicht eindeutig möglich, die Kinder einer Zuwanderergeneration zuzuordnen, weil unklar ist, welche Elterneigenschaft überwiegen soll – die des Zuwanderers, die des hier Geborenen, die des Vater, die der Mutter? Außerdem ist eine Generationenzuordnung auch technisch nicht immer möglich. Unter den nicht Zugewanderten gibt es sowohl bei den Ausländern wie bei den eingebürgerten Deutschen Fälle, die keiner Generation zugeordnet werden können“ (Destatis 2017, S. 6).

Nach der aktuellen Unterteilung des statistischen Bundesamtes sind zwei Drittel der Personen mit Migrationsgeschichte selbst nach Deutschland zugewandert, ein Drittel stellt die in Deutschland geborene zweite Generation dar. Über die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft (ebd., S. 8).

Die „Integrationserfolge“ der zweiten Generation stellen wichtige Indikatoren für eine gelingende Einwanderungspolitik dar. Für Deutschland kann zwar festgestellt werden, dass die zweite Generation sich in vielen Bereichen gegenüber ihren Eltern verbessern konnte (Sprachkenntnisse, Bildung, geringeres Armutsrisiko), bezüglich der beruflichen Stellung hingegen nur leichte Aufstiegstendenzen gegenüber ihrer Elterngeneration zu verzeichnen sind (ebd.). In allen Lebensbereichen lassen sich z.T. deutliche Diskrepanzen zu Gleichaltrigen ohne Migrationsgeschichte feststellen.

Der Anteil der SchülerInnen mit Migrationshintergrund war mit 48 Prozent an Hauptschulen fast doppelt so hoch wie an Gymnasien (26 Prozent). Insgesamt sind Jugendliche mit einem ausländischen Pass, verglichen mit ihrem Anteil in der entsprechenden Altersgruppe im dualen Ausbildungssystem nach wie vor unterrepräsentiert (ebd.).Von den Auszubildenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit besaßen 2014 etwa 35 Prozent einen türkischen Pass, 13 Prozent die Staatsangehörigkeit eines der Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawiens, 9 Prozent die italienische und 4 Prozent die griechische Staatsangehörigkeit.

Zwar lässt sich feststellen, dass mit steigenden beruflichen Qualifikationen das Risiko der Erwerbslosigkeit sinkt. Allerdings zeigen sich auch hier Unterschiede zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund: „Der Abstand zwischen den Erwerbslosenanteilen nahm vielmehr mit steigender Qualifikation zu, von 2 Prozentpunkten bei niedriger Qualifikation bis auf 4 Prozentpunkte bei (Fach-)Hochschulabsolventen“ (Bundeszentrale für Politische Bildung Deutschland et al. 2016, S. 230). Insgesamt profitieren MigrantInnen der zweiten Generation weniger vom Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt, als Personen ohne Migrationshintergrund. Sie sind überwiegend im produzierenden Gewerbe oder in den Bereichen Handel, Gastgewerbe und Verkehr innerhalb des Dienstleistungssektors beschäftigt (63 bzw. 65 Prozent) (ebd.).

6 Ausländer- und Asylrecht in Deutschland

In Deutschland müssen Nicht-EU-BürgerInnen schon bei der Einreise im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Für den Erwerb eines Aufenthaltstitels sind allgemeine und besondere Erteilungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Zweck des Ausländerrechts ist die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs (Zuwanderungsgesetz) bei Förderung der Integration. Es regelt die Bedingungen der Einreise und des Aufenthalts von AusländerInnen in Deutschland, aber auch unter welchen Voraussetzungen sie das Land verlassen müssen (Ahlert und Nahrwold 2017). Das Aufenthaltsgesetz wird ergänzt durch die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung, die regelt, wann die Zulassung von AusländerInnen zum deutschen Arbeitsmarkt der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf.

Für türkische StaatsbürgerInnen gelten wichtige Sonderregeln. Aufgrund eines Assoziationsabkommens zwischen der Türkei und der EU, haben türkische StaatsbürgerInnen, die mehr als ein Jahr in einem EU-Staat beschäftigt waren und ihre bei ihnen lebenden Familienangehörigen eine bevorzugte aufenthaltsrechtliche Stellung zu. Sie sind EU-BürgerInnen quasi rechtlich gleichgestellt.

Integrations- und Sprachkurse
Integrationskurse sind Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes und werden seit 2005 angeboten. Ziel der Integrationskurse ist es (Neu-)ZuwanderInnen die deutsche Alltagssprache sowie relevantes Alltagswissen zur Orientierung in Deutschland zu bieten. Wer an den Sprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Arbeitsuchende mit Aufenthaltsgestattung können in einer Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter zur Teilnahme verpflichtet werden. Wer bereits erwerbstätig ist, muss einen Kostenbeitrag zu den Sprachkursen leisten. Kinderbetreuungskosten können in Ausnahmefällen übernommen werden. Eine Sprachförderung ist nur bei Geflüchteten mit einer guten Bleibeperspektive vorgesehen.

Im seit November 2015 geltenden Asylgesetz sind politische, völkerrechtliche und humanitäre Gründe für die Erteilung eines Aufenthaltsrechts sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen und das Verfahren geregelt. Folgende Bezeichnungen sind nach dem geltenden deutschen Asylgesetz zu unterscheiden:

„Ein Asylsuchender ist ein Mensch, der nach Deutschland gekommen ist, um Asyl zu suchen. Sobald er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl beantragt, wird er/sie zum/zur Asylbewerber*in. Kann von der betroffenen Person nachgewiesen werden, dass eine politische Verfolgung im Herkunftsland vorliegt, erhält die Person [nach Artikel 16a GG, A.P.] Asyl und ist dann asylberechtigt. Wird im Asylverfahren entschieden, dass keine Asylberechtigung vorliegt, aber das Recht auf Flüchtlingsschutz gewährt werden kann, wird die Person als Flüchtling anerkannt. Subsidiär Schutzberechtigte sind die Menschen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge anerkannt sind, deren Leben jedoch im Herkunftsland bedroht ist“ (Ahlert und Nahrwold 2017, S. 82).

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf das Asylrecht.

6.1 Asylverfahren

Für die Durchführung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Es registriert den/die BewerberIn, nimmt Fingerabdrücke, führt Gespräche und entscheidet am Ende über den Asylantrag.

Die Länder betreiben Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen AsylbewerberInnen bis zu drei Monate wohnen. Anschließend werden sie auf die Kommunen verteilt. Für die Unterbringung und Versorgung der AsylbewerberInnen sind dann die Städte und Landkreise zuständig. Die Kommunen sind auch dafür zuständig, dass abgelehnte AsylbewerberInnen Deutschland wieder verlassen. Abschiebungen erfolgen zusammen mit der (Bundes-)Polizei, da nur diese zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen befugt ist (Ahlert und Nahrwold 2017, S. 84).

Derzeit wird über die Einrichtung von sogenannten „Ankerzentren“ (Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung) diskutiert. In diesen sollen Asylsuchende untergebracht werden bis sie in Kommunen verteilt oder in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Die ersten sieben Ankerzentren wurden zum 1. August 2018 in Bayern eingerichtet. Dabei handelt es sich um bereits bestehende Einrichtungen, die umbenannt worden sind. Das Konzept ist politisch umstritten. Außer Bayern und Sachsen beabsichtigen derzeit keine weiteren Bundesländer „Ankerzentren“ einzurichten (Schuler 2018).

6.2 Sichere Drittstaaten

Erfolgt eine Einreise über einen sogenannten sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung als Asylberechtigte/r ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist (ebd., S. 86).

Außerdem wird die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt, wenn der/die AntragstellerIn einem anderen Teil des Herkunftslandes vor Verfolgung sicher ist (ebd.).

Als sichere Herkunftsstaaten können vom Gesetzgeber alle Staaten deklariert werden, bei denen angenommen werden kann, dass den Geflüchteten dort keine politische Verfolgung und unmenschliche Behandlung droht. Diese Liste der Herkunftsstaaten ist in den letzten Jahren auf immer mehr Länder ausgeweitet worden. Gegenwärtig wird kritisch darüber diskutiert Länder wie Marokko, Tunesien und Algerien in diese Liste aufzunehmen (Pro Asyl 2018).

6.3 Subsidiärer Schutz

Subsidiäre Schutzberechtigung wird anerkannt, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht sind, dass dem/der AntragstellerIn im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, ihnen aber weder die Flüchtlingseigenschaft noch ein Asylrecht zuerkannt werden kann. Als ernsthafter Schaden gilt: die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Bestrafung oder Bedrohung des Lebens (Ahlert und Nahrwold 2017, S. 87).

6.4 Kontingent-Flüchtlinge

Für die Bundesregierung sowie die Landesregierungen besteht die Möglichkeit aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen sowie zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der BRD einzelnen Gruppen von Schutzsuchenden eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die zuständigen Behörden entscheiden dann aufgrund eigener hoheitlicher Erwägungen.

6.5 Dublin-Verfahren

Die Dublin-III-Verordnung regelt, dass AsylbewerberInnen in dem Land zu registrieren sind, in dem sie die Europäische Union betreten. Dieser EU-Staat ist auch für den Asylantrag zuständig und muss den Schutzsuchenden aufnehmen. In seiner praktischen Umsetzung weist diese Verordnung viele Schwierigkeiten auf und wird deshalb von Flüchtlingsverbänden kritisiert (Pro Asyl 2016).

6.6 Familiennachzug bei Geflüchteten

Grundsätzlich ist, zur Wahrung der Familieneinheit, Angehörigen von anerkannten Schutzberechtigte ebenfalls ein Aufenthaltsrecht zu erteilen. Derzeit ist allerdings der Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutz auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt (Bundesregierung 2018). Betroffen sind auch die Eltern von minderjährigen Flüchtlingen.

6.7 Asylbewerberleistungsgesetz

Höhe und Form sozialer Leistungen an Flüchtlinge und Geduldete werden im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Das Asylbewerberleistungsgesetz schließt Asylsuchende und Geduldete von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII aus und sieht nur eine Grundversorgung vor (Ahlert und Nahrwold 2017). Die Leistungen für Asylsuchende und Geduldete wurden fast 20 Jahre nicht an die Entwicklung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst – obwohl diese Verpflichtung im Gesetz vorgesehen war. Erst nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2012 den Gesetzgeber damit beauftragt hat, das Existenzminimum für Asylsuchende neu zu berechnen (unzureichende Absicherung des Existenzminimums, Verstoß gegen die in Artikel 1 GG garantierte Menschenwürde) wurden die Leistungen leicht angehoben. Mit dem Asylpaket I wurden zum 24.10.2015 für mehrere Flüchtlingsgruppen allerdings wieder Leistungskürzungen eingeführt (Ahlert und Nahrwold 2017, S. 88). Folgende Leistungen sind im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen

Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereitgestellt. Hiervon kann abgewichen werden, wenn Asylsuchende nicht in einer Aufnahmeeinrichtung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht sind. Medizinische Leistungen können Asylbewerber*innen nur in Anspruch nehmen, wenn sie akut krank sind. Einige Bundesländer haben eine Gesundheitskarte für Asylsuchende eingeführt, um die Abrechnung der Leistungen zu vereinfachen (ebd.).

6.8 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen als Flüchtlinge einreisen oder nach der Einreise ohne Begleitung zurückgelassen werden, sind durch das örtlich zuständige Jugendamt zunächst vorläufig in Obhut zu nehmen. Nach einem Clearing-Verfahren werden sie – sofern keine Gründe dagegensprechen – bundesweit verteilt. Asylsuchende unter 18 Jahren sind nach deutschem Recht im Rahmen des Asylverfahrens nicht handlungsfähig und können selbst keinen Asylantrag beim Bundesamt stellen. Der Asylantrag ist daher vom Jugendamt oder vom Vormund schriftlich zu stellen (Schmieglitz und Schwille 2017).

7 Zum Begriff Integration

Integration ist ein zentraler Begriff des Migrationsdiskurses. Seine Verwendung und Bedeutung ist vielschichtig und auch in der wissenschaftlichen Diskussion nicht eindeutig ist, dies gilt auch für den Begriff der Assimilation (z.B. Esser 2001; Treibel 2015). Treibel (2015) sieht in der ideologischen Instrumentalisierung des Integrationsbegriffs einen „Indiz für die enge Verknüpfung mit den Machtverhältnissen in einer Gesellschaft“ (ebd., S. 43).

Eine Auseinandersetzung mit dem Begriff Integration kann aus zwei Perspektiven erfolgen: aus sozialwissenschaftlich-analytischer oder aus normativ-politischer Perspektive.

Aus sozialwissenschaftlich-analystischer Perspektive stehen die folgenden Fragen im Zentrum:

  • Wie vollziehen sich Teilhabe- und Partizipationsprozesse in der Migrationsgesellschaft?
  • Was ist das Ziel von Integrationsprozessen?
  • Was sind die Voraussetzungen?
  • Zeigen sich Unterschiede zwischen MigrantInnengruppen und Generationen?

Aus normativ-politischer Perspektive geht es häufig um die folgenden Fragen:

  • Wann sind die Grenzen der Aufnahmefähigkeit von Zuzugsländern erreicht?
  • Wieviel ethnische, religiöse und kulturelle Vielfalt ist für den Zusammenhalt „verträglich“?
  • Welche Wert- und Normvorstellungen sind für das Zusammenleben verbindlich?

Soziologische Integrationstheorien, die ein assimilatives Verständnis von Integration haben, verstehen unter Integration den Zustand der Angleichung von ZuwanderInnen an die „Standards“ der Aufnahmegesellschaft. Im klassischen Ansatz des „race-relation-cycle“ nach Robert E. Park bedeutete Assimilation hingegen die gegenseitige Annäherung von ZuwandererInnen und Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft. Ergebnis dieses Prozesses ist, Park zur Folge, ein „melting pot“, in dem die einzelnen Gruppen zu etwas Neuem verschmelzen (Park 1950). Im deutschsprachigen wissenschaftlichen Diskurs wird Assimilation dagegen überwiegend als einseitige Anpassung der MigrantInnen an die Aufnahmegesellschaft verstanden. Dabei wird häufig Bezug auf die Ausführungen des Soziologen Hartmut Esser genommen. Er hebt vier Dimensionen der Assimilation hervor: kognitiv, strukturell, sozial und identifikativ und sieht in diesem Assimilationsprozess eine Stufenabfolge, wonach ohne die kognitive Assimilation die Assimilation in den anderen Dimensionen nicht möglich wäre (Esser 2001).

Dem Migrationssoziologen Michael Bommes zur Folge bezeichnet der Grad der gesellschaftlichen Integration von MigrantInnen „soziologisch gesehen, im Kern die Frage, in welchem Ausmaß es ihnen gelingt, an den für die Lebensführung bedeutsamen gesellschaftlichen Bereichen teilzunehmen, also Zugang zu Arbeit, Erziehung und Ausbildung, Wohnung, Gesundheit, Recht, Politik, Massenmedien und Religion zu finden. Die moderne Gesellschaft mutet allen Individuen – nicht nur Migranten – zu, dies eigenständig und in Ausrichtung an den in den verschiedenen Bereichen jeweils gültigen Anforderungen zu realisieren. Integration bezeichnet daher eine Problemstellung, mit der unterschiedslos alle Menschen konfrontiert sind. Dabei ist kein Individuum auf Dauer in ‚die Gesellschaft‘ als solche integriert“ (Bommes 2007, S. 3).

Dieser Definition zur Folge, ist die Verarbeitung von Integrationsanforderungen als eine Aufgabe zu verstehen, die sich an alle richtet. Die Komplexität und Dichte der Handlungsanforderungen ist bei ZuwanderInnen aber oftmals höher, weil sie neben kognitiven Anforderungen, wie dem (möglichst schnellen) Erwerb der neuen Sprache und dem Nachweis adäquater Qualifikationen, aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status, ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion etc. häufiger assimilatorischen Forderungen bzw. Diskriminierung ausgesetzt sind als Personen ohne eine Migrationsgeschichte (Schiffer-Nasserie 2012; ZfTI 2013).

8 Migration als Herausforderung

Der poltisch-mediale Diskurs über Migration ist häufig geprägt von einer Problemperspektive. Hervorgehoben wird insbesondere die Zunahme von Problemlagen und Aufnahmekapazitäten in den Aufnahmeländern durch den wachsenden „Migrationsdruck“.

Auch wenn gegenwärtige politische Diskurse dies z.T. vermitteln, ist das Thema Migration für Deutschland nicht neu. Als Folge des Nationalsozialismus war etwa zwei Drittel der deutschen Nachkriegsgesellschaft familiär von Flucht und Vertreibung betroffen (Pries 2016). Im 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war Deutschland noch ein Auswanderungsland. Seit Mitte der 1950er Jahre ist es eines der wichtigsten europäischen Zielländer für Migration (Oltmer 2016).

Migrationsprozesse bringen Sinn- und Ordnungsstrukturen in dem Aufnahmeland in Bewegung, da es auf der operativ-praktischen Ebene um die Frage geht, wie die Aufnahme von Geflüchteten und MigrantInnen bzw. die Gestaltung von Partizipations- und Teilhabeprozessen in verschiedenen Bereichen wie Arbeit, Bildung, Gesundheit gestaltet werden kann. Und auf der Ebene der Gestaltung eines Zusammenlebens in einer zunehmend heterogener werdenden Gesellschaft Fragen der Anerkennung und Akzeptanz von unterschiedlichen Wert- und Normvorstellungen sowie Identitätskonzepten eine besondere Rolle spielen.

Diese Herausforderungen der Neuordnung von Strukturen bzw. Sinn- und Wertvorstellungen sind allerdings nicht erst das Resultat von Migrationsprozessen. Sie sind im Zuge von Globalisierung und Entstandardisierung von Lebensverläufen (Individualisierung) Kennzeichen von modernen Gesellschaften. Wenngleich Migration Veränderungsprozesse beschleunigen kann.

In politischen und alltagsweltlichen Diskursen wird das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Kulturen in Migrationsgesellschaften als eine besondere Problemstellung beschrieben. Dem Philosophen Wolfgang Welsch zur Folge sind moderne Gesellschaften nicht erst durch Migrationsprozesse multikulturell, „sondern zuvor schon infolge eigenproduzierter Differenzierungen und Autonomisierungen. Die ethnische Multikulturalität – von der man in Sachen Multikulturalität meist zu ausschließlich spricht – macht nur einen Teil der faktischen Multikulturalität moderner Gesellschaften aus“ (Welsch 1994, S. 4). Kulturelle Prägungen seien heute nicht klar abgrenzbar: „Heute enden die binnenkulturellen Lebensformen nicht mehr an den Grenzen der Nationalkulturen, sondern überschreiten diese und finden sich ebenso in anderen Kulturen. […] Zudem treten gleiche Bewußtseinslagen in den angeblich so grundverschiedenen Kulturen auf […].Im Innenverhältnis einer Kultur – zwischen ihren diversen Lebensformen – existieren kaum weniger Fremdheiten als in ihrem Außenverhältnis zu anderen Kulturen“ (ebd.).

Eine Zuspitzung der Problemlagen in Migrationsgesellschaften auf kulturelle, ethnische bzw. religiöse Unterschiede kann den Herausforderungen, die aus struktureller Benachteiligung bzw. Diskriminierung resultieren können, nicht gerecht werden. Vielmehr versuchen solche eindimensionalen Erklärungsansätze die Probleme auf die individuelle Verantwortung einzelner MigrantInnen bzw. Geflüchteter zu verlagern und damit bspw. die Ablehnung bestimmter MigrantInnengruppen bzw. einer restriktiven Migrations- und Flüchtlingspolitik zu legitimieren (Castro Varela und Mecheril 2016).

Die deutsche Migrations- und Flüchtlingspolitik war sowohl in der Vergangenheit bzw. ist auch in der Gegenwart eher restriktiv (Meier-Braun 2013; Polat 2017). Trotz jahrzehntelanger Einwanderungsrealität wurde erst 2005 in Deutschland ein Zuwanderungsgesetz (ZuwG) verabschiedet. Erst mit diesem Gesetz wurde die Förderung der Integration als gesetzliche Aufgabe des Bundes verankert und erst seit 2005 werden für Neu-ZuwandererInnen und ihre Familienangehörigen mit Aufenthaltsrecht bzw. Bleibeperspektive Integrationskurse angeboten und finanziell gefördert. Viele gegenwärtige Probleme der strukturellen Benachteiligung und Ausgrenzung von MigrantInnen und ihrer Nachkommen (2. Generation) sind auf die jahrzehntelange „behördlich verordnete[r] demonstrative[r] Erkenntnisverweigerung“ (Bade 2017, S. 19), dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, zurückzuführen (ebd.). Diese hatte zur Folge, dass keine systematische und flächendeckende Förderung von Teilhabe von MigrantInnen stattfand.

In der gegenwärtigen migrationspolitischen Diskussion werden Argumente und Vorbehalte gegen Geflüchtete und bestimmte MigrantInnengruppen zunehmend als legitim wahrgenommen und rechtspopulistische Parteien können Profit aus der Flüchtlingsdebatte schlagen (Häusler und Virchow 2016). Die Instrumentalisierung von Minderheiten ist nicht neu im Migrationsdiskurs. So stellt Bade fest: „Anfang der achtziger Jahre wurde zum ersten Mal die damals magische Schwelle von 100.000 Asylbewerbern überschritten. […] Seitdem ist die Diskussion immer wieder von rechten und konservativen Kräften wahltaktisch instrumentalisiert worden. Damit konnte man sein Wahlergebnis fast zuverlässig verbessern. Heute gilt der Asylsuchende in der Wahrnehmung vieler als Gefahr. Das kommt ganz wesentlich durch die Rede von ‚Scheinasylanten‘, von ‚Asylbetrügern‘ und ‚Sozialschmarotzern‘. Die gewaltige CDU-Kampagne gegen sogenannte ‚Asylanten‘ im Kampf um die Asylrechtsänderung Anfang der neunziger Jahre ist bewusstseinsprägend geblieben. Daher kommen viele Kampfargumente von heute“ (Bade 2016).

Die gegenwärtige Diskussion über ein Einwanderungsgesetz ist auch als eine Folge von Bedarfen und Notwendigkeiten zu sehen, die durch das bisherige Zuwanderungsgesetz nicht erfüllt sind. So bringt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration in einem Positionspapier zum Ausdruck, dass über ein Einwanderungsgesetz die Komplexität der im Zuwanderungsgesetz enthaltenen Gesetzesstruktur vereinfacht werden könnte und ein solches Gesetz, noch deutlicher als bisher, zum Ausdruck bringen könnte, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und auf Zuwanderung angewiesen ist (SVR 2017). Positive Beispiele aus Kanada verdeutlichen, dass eine deutliche und klare Positionierung für Einwanderung und gegen Diskriminierung für gesellschaftliche Diversität für Prozesse gesellschaftlichen Zusammenhalts bedeutsam sind (Polat 2018).

Eine Anerkennungskultur berücksichtigt das menschliche Grundbedürfnis nach Wertschätzung und Akzeptanz der eigenen sozialen Zugehörigkeit, unabhängig von sozialen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Religion. Selbstanerkennung kann sich Mecheril zur Folge „nur in den Strukturen der Anerkennung der Anderen entwickeln […] Die Anerkennung durch Andere ist der Selbstanerkennung vorgelagert“ (Mecheril 2003, S. 5). Die Anerkennung durch Andere ist demzufolge nicht nur integraler Bestandteil eigener Identitätsarbeit, sondern auch zentral für die Entwicklung von Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten. Zugleich kann eine Anerkennungspolitik, die auf Teilhabe und Selbstwirksamkeit in relevanten Bereichen der Gesellschaft setzt, die Basis für ein Bewusstsein als BürgerInnen schaffen: „Durch Teilhabe werden Menschen an die Gesellschaft gebunden, in der sie leben. Es wird ihre Gesellschaft, mit der sie sich auseinandersetzen, der gegenüber sie eine Verantwortung empfinden“ (Rosenstreich 2010, S. 244). Verantwortungsbewusste Auseinandersetzungen sind erwünschte Bestandteile einer modernen Demokratie. Mögliche, als kulturell ausgetragene, Konflikte können so im Rahmen der rechtlichen und politischen Ordnung des Verfassungsstaates aufgearbeitet und diskutiert werden (Oberndörfer 2013).

9 Quellenangaben

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Verfasst von
Prof. Dr. Ayça Polat
Fachhochschule Kiel
Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Diversitätsbewusste Soziale Arbeit, Migrationspolitiken, Diversity Mainstreaming
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Zitiervorschlag
Polat, Ayça, 2018. Migration [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 15.10.2018 [Zugriff am: 21.03.2023]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/741

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