Migrationsrecht
Prof. Dr. Annegret Lorenz
veröffentlicht am 01.06.2022
Migrationsrecht ist ein Oberbegriff für den Rechtsrahmen, der das Migrationsgeschehen in die EU, innerhalb der EU sowie in die Bundesrepublik Deutschland regelt. Synonyme Begriffe sind „Zuwanderungsrecht“, „Aufenthaltsrecht“ oder – speziell mit Blick auf das nationale Migrationsgeschehen – „Ausländerrecht“.
Der Begriff „Migrationsrecht“ wird seit 1989 zunehmend gebräuchlicher und steht in zeitlichem Zusammenhang mit der Etablierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Kluth 2020, S. 157).
Quellenangaben
Kluth, Winfried, 2020. 40 Jahre Migrationsrechtsentwicklung im Spiegel der ZAR. In: Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR). 40(5-6), S. 157. ISSN 0721-5746
Verfasst von
Prof. Dr. Annegret Lorenz
Professorin für Recht mit Schwerpunkt Familien-, Betreuungs- und Ausländerrecht am Fachbereich Gesundheits- und Sozialwesen der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
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