Nachhaltigkeit
Dr. Robert Bachert, Sabrina Thillmann, Sophia Bachert
veröffentlicht am 13.01.2025
Nachhaltigkeit bedeutet, die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen einzuschränken. Im Kontext der nachhaltigen Entwicklung haben sich die drei gleichrangigen Dimensionen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) herauskristallisiert.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Nachhaltigkeit und Klimaneutralität: Definitionen, Dimensionen und Klassifizierung
- 3 Rahmenwerke der Nachhaltigkeitspolitik
- 4 Chancen und Risiken für Non-Profit-Organisationen
- 5 Ausblick und Bedeutung
- 6 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Nachhaltigkeit bedeutet, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen, ohne die Rechte zukünftiger Generationen zu gefährden. Sie umfasst Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), abgekürzt: ESG. Die Verknüpfung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension der Nachhaltigkeit bleibt die große Herausforderung unserer Zeit. Nachhaltigkeit erfordert einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. In Bezug auf die Klimaneutralität sollen Treibhausgase reduziert werden. Die EU-Taxonomie und das Pariser Klimaabkommen legen Kennzahlen dazu fest. Rahmenwerke wie der Brundtland-Bericht und die UN-Agenda 2030 bilden die Basis für die aktuelle Nachhaltigkeitspolitik. Im Non-Profit-Bereich ergeben sich durch Nachhaltigkeit Chancen, jedoch bestehen auch große Herausforderungen bei der Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen und deren Finanzierung. Empirische Erkenntnisse zeigen, dass Nachhaltigkeit in die Strategie jeder Non-Profit-Organisation integriert werden muss und von der Unterstützung durch das Management und der aktiven Einbindung der Mitarbeitenden abhängt.
2 Nachhaltigkeit und Klimaneutralität: Definitionen, Dimensionen und Klassifizierung
Nachhaltigkeit, ursprünglich aus der Forstwirtschaft stammend, bezeichnet laut Schubert und Klein (2020) den sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Hierbei wird zwischen nicht erneuerbaren Ressourcen (z.B. Erdöl) und erneuerbaren bzw. nachwachsenden Ressourcen (z.B. Fisch- und Waldbestände, Energiepflanzen) unterschieden. Der Fokus liegt darauf, die Regenerationsfähigkeit dieser Ressourcen zu berücksichtigen, um langfristiges wirtschaftliches Handeln zu gewährleisten und die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen dauerhaft zu erhalten. Dieser Aspekt wird oft als Generationenverantwortung bezeichnet und mit dem Adjektiv „enkeltauglich“ in Zusammenhang gebracht (ForestFinance 2019). Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) fasst dieses Verständnis wie folgt zusammen: „Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen“ (RNE 2011).
Nachhaltigkeit lässt sich in drei Dimensionen, die sogenannten ESG-Dimensionen, untergliedern. Alle drei Dimensionen müssen miteinander in Einklang gebracht werden, um Nachhaltigkeit ganzheitlich zu behandeln. Nach Bachert und Thillmann (2024, S. 17) versteht man unter den einzelnen Dimensionen die folgenden Aspekte:
- E (Environment)/Umwelt: Es wird beabsichtigt, einen rücksichtsvollen und weitsichtigen Umgang mit natürlichen Ressourcen und der Natur im Allgemeinen zu erhalten und zu verbessern.
- S (Social)/Soziales: Diese Dimension versucht, durch bewusste Steuerung von sozialen und kulturellen Systemen u.a. Gesundheit, Lebensqualität und Gleichberechtigung zu fördern.
- G (Governance)/Unternehmensführung: Die Dimension beschreibt eine nachhaltige Unternehmenstätigkeit im Hinblick auf Produkte, Führung, Werte und Organisation.
Zur E-Dimension gehört außerdem das Konzept der Klimaneutralität. Durch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten werden Treibhausgase emittiert. Um die Reduktion dieser Emissionen durch umweltfreundlichere Praktiken zu beschreiben, werden in der Öffentlichkeit oftmals die Begriffe CO₂-neutral, treibhausgasneutral, klimaneutral und klimapositiv verwendet. Die Unterscheidung zwischen diesen Begriffen ist oftmals nicht trennscharf. Die Deutsche Umwelthilfe (2023) nimmt dabei die folgenden Unterscheidungen vor:
- Als CO₂-neutral beschreibt man Aktivitäten, die ausschließlich die CO₂-Emissionen berücksichtigen. CO₂-neutral bedeutet, dass bei einer Aktivität, einem Produkt oder einem Unternehmen die Menge an ausgestoßenem CO₂ (Kohlendioxid) entweder vermieden oder durch Maßnahmen vollständig ausgeglichen wird. Es werden durch diese Bezeichnung jedoch keine Aussagen über andere Einflussfaktoren getroffen und es können immer noch andere klimaschädliche Emissionen ausgestoßen werden (a.a.O.).
- Als treibhausgasneutral werden Aktivitäten beschrieben, die alle THG-Emissionen berücksichtigen, wozu neben CO₂ auch Methan, Lachgas, verschiedene Fluoride und Fluorkohlenwasserstoffe zählen (a.a.O.). Eine Aktivität ist treibhausgasneutral, wenn keines dieser Gase ausgestoßen wird.
- Klimaneutrale Aktivitäten berücksichtigen den Ausstoß jeglicher klimaschädlichen Emissionen sowie alle menschlichen Einflussfaktoren auf das Klimasystem. Wie oben beschrieben, können weiterhin Treibhausgasemissionen entstehen (a.a.O.), jedoch werden diese durch Senken (z.B. durch Kompensationsmaßnahmen) ausgeglichen, sodass ein Gleichgewicht entsteht.
- Eine klimapositive Aktivität kennzeichnet sich dadurch, dass mehr Treibhausgase kompensiert als verursacht werden. Da mit der Bezeichnung „positiv“ ein Mehrwert assoziiert wird, ist dieser Begriff besonders irreführend, da er den Eindruck vermittelt, dass durch die Aktivität ein Mehrwert für das Klima entsteht. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass der Verzicht auf diese Aktivität einen deutlich besseren Einfluss auf das Klima hätte, als die Aktivität durchzuführen und anschließend zu kompensieren (a.a.O.).
Alle oben erläuterten Definitionen beziehen sich auf den Ausstoß von Treibhausgasemissionen. Um den Ausstoß dieser Emissionen zu messen, werden internationale Standards und Normen angewendet, die im Greenhouse Gas Protocol (GHG) festgelegt sind. Demnach wird nach drei verschiedenen „Scopes“ von Emissionen unterschieden (Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima 2023):
- Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen, die durch die eigenen Aktivitäten eines Unternehmens entstehen, wie beispielsweise der CO₂-Ausstoß aus der Verbrennung von Brennstoffen.
- Scope 2 umfasst alle indirekten Emissionen, die durch den Bezug von Strom, Wärme und Kälte entstehen.
- Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen, die durch die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen, wie Emissionen aus der Produktion von Rohstoffen oder dem Transport von Produkten.
Die Einteilung von Nachhaltigkeit in die Dimensionen sowie die Unterscheidung der Begrifflichkeiten rund um das Konzept der Klimaneutralität machen deutlich, dass es oftmals schwierig ist, Nachhaltigkeit zu definieren und von anderen Begrifflichkeiten abzugrenzen. Deshalb wurde die EU-Taxonomie-Verordnung u.a. mit dem Ziel eingeführt, klar festzulegen, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten. Mit der Verabschiedung der EU-Taxonomie im Juli 2020 wurde somit ein eindeutiges Klassifizierungssystem geschaffen, das handlungsleitend sein soll für die Umlenkung von Kapitalflüssen in nachhaltige Aktivitäten.
3 Rahmenwerke der Nachhaltigkeitspolitik
Ergänzend zur eingehenden Definition von Nachhaltigkeit gründet sich unser gegenwärtiges Verständnis von Nachhaltigkeit auf den Abschlussbericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung aus dem Jahr 1987. Im sogenannten Brundtland-Bericht wird nachhaltige Entwicklung derart definiert, dass die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt werden, ohne die zukünftigen Generationen darin zu beschneiden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können. Ein zweiter Aspekt der Definition nach dem Brundtland-Bericht umfasst den ganzheitlichen Aspekt von Nachhaltigkeit: Umwelt und Wirtschaft müssen in Einklang gebracht werden, um die friedliche Zukunft der Weltgemeinschaft zu sichern. Sollte es nicht gelingen, diese Aspekte zusammenzubringen, sei mit einer Verstärkung von Konflikten um Ressourcen zu rechnen (UN 1987).
Große Meilensteine der Nachhaltigkeitspolitik waren außerdem die Klimakonferenz in Rio de Janeiro 1992 und in Kyoto 1997. In Rio de Janeiro wurde das Verständnis von nachhaltiger Entwicklung als internationales Leitbild anerkannt. Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung wurde klar, dass wirtschaftliches Wachstum untrennbar mit sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen verbunden ist (BMZ 2024). Im Abschlussdokument der Konferenz in Kyoto 1997, im sogenannten Kyoto-Protokoll, verpflichteten sich die Industriestaaten und die EU, ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 5,2 % zu reduzieren. Im Fokus standen insbesondere die sechs gefährlichsten Treibhausgase, darunter Kohlendioxid (CO₂), Methan und Stickoxide. Die Verpflichtungen der einzelnen Staaten variierten: Deutschland sagte eine Reduktion um 21 % zu, während sich die EU, damals bestehend aus 15 Mitgliedsstaaten, zu einer Reduktion um 8 % verpflichtete (Bundesregierung 2011).
Im Jahr 2000 verständigte sich die Weltgemeinschaft dann auf die sogenannten Millennium Development Goals (MDGs). Sie konzentrieren sich auf acht Entwicklungsziele in den Bereichen Armut, Bildung, Gleichstellung, Kindersterblichkeit, Gesundheit von Müttern, Schutz vor übertragbaren Krankheiten, Umweltschutz und Entwicklungspartnerschaften. Der Zielkorridor sieht vor, deutliche Fortschritte vom Basisjahr 1990 bis zum Zieljahr 2015 zu erreichen (WHO 2018). Diese MDGs wurden 2015 dann von den sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs) abgelöst. Diese 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen mit ihren 168 Unterzielen sollen bis zum Jahr 2030 erreicht werden und heißen deshalb auch UN Agenda 2030. Wie diese Ziele in Deutschland umgesetzt werden, legt die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung fest, die 2017 verabschiedet wurde (Bundesregierung 2023).
Ein weiterer großer Meilenstein war die Verständigung von 195 Staaten und Regionen beim Pariser Klimaabkommen 2015 auf das Ziel, die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C zu begrenzen. Das Abkommen enthält verpflichtende Vereinbarungen und wird als das erste Abkommen für den internationalen Klimaschutz bezeichnet (UN 2015). Das Bundesklimaschutzgesetz, das 2019 verabschiedet wurde, bildet den Rahmen für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in Deutschland. Dort ist u.a. festgehalten, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 bis 2030 um mindestens 65 % und bis 2040 um mindestens 88 % mindern möchte. Klimaneutralität in Deutschland wird bis zum Jahr 2045 angestrebt (BMJ 2019).
Die ausgeführten Rahmenwerke und Vereinbarungen sind die Vorläufer für die Regelungen, die in den Jahren 2018 und 2019 dann weitere Aktivitäten auf europäischer Ebene in die Wege geleitet haben, die nun maßgeblich für die heutigen regulatorischen Veränderungen im Bereich der Nachhaltigkeit sind. Zu nennen sind hierbei insbesondere der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen, der 2018 verabschiedet wurde (Europäische Kommission 2018), sowie der Europäische Green Deal, der 2019 verabschiedet wurde (Europäische Kommission 2019). Der Europäische Green Deal ist der zentrale Rahmen für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und hat das Ziel, die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen (a.a.O.).
Im EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen werden die drei Kernziele (1) Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen, (2) Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement sowie die (3) Förderung von Transparenz und Langfristigkeit in Finanz- und Wirtschaftsaktivitäten festgeschrieben. Diese Ziele wurden dann mit verschiedenen Rahmenwerken und regulatorischen Vorgaben untermauert. Die EU-Taxonomie unterstützt beispielsweise das Ziel „Umlenkung der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen“, die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive oder kurz CSRD) verfolgt das Ziel der „Förderung der Transparenz“ und die Novelle der sogenannten MaRisk fördert das „Ziel der Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement“ ein (Europäische Kommission 2018).

4 Chancen und Risiken für Non-Profit-Organisationen
Es ist klar, dass das Thema Nachhaltigkeit ein Zukunftsthema für Organisationen im Non-Profit-Bereich ist. Damit gehen viele Chancen einher.
Organisationsentwickler:innen sehen in der Nachhaltigkeit eine große Chance für den Organisationsentwicklungsprozess in Unternehmen. Durch eine aktive Mitgestaltung der Transformation lassen sich in Organisationen durch Synergieeffekte viele Ressourcen einsparen. Insbesondere soziale Akteure haben durch ihre Multiplikatoren-Funktion ein großes Potenzial für eine gesamtgesellschaftliche Aktivierung zu diesem Thema. Auch für den Bereich des Employer-Brandings und der Personalgewinnung ergeben sich für Organisationen hier Chancen (IDW 2014).
Herausforderungen entstehen für Organisationen insbesondere durch fehlende Personalressourcen, fehlendes Know-how zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen und die Komplexität der Nachhaltigkeitsregulatorik sowie den hohen Abstimmungsgrad zwischen den einzelnen Abteilungen. Insbesondere die bisher fehlende Refinanzierung von Nachhaltigkeitskosten in der Sozialwirtschaft stellt die Branche vor Herausforderungen (Bachert 2023; Bachert und Thillmann 2024, S. 40–41).

In einer 2024 veröffentlichten Forschungsarbeit wurden sieben Organisationen aus dem Bereich der Sozialwirtschaft untersucht, die einen Bericht nach dem Standard des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) veröffentlicht haben (Bachert 2024).
Diese Untersuchung hat gezeigt, dass Organisationen besser aufgestellt sind, die die Nachhaltigkeit in ihre Unternehmensstrategie integrieren und durch eine zentrale Führung unterstützen. Der sogenannte „tone of the top“ in dem Sinne, dass Nachhaltigkeit von der obersten Managementebene positiv vorgelebt und begleitet wird, stellt ein Gelingenskriterium dar. Auf dieser Basis können zielgerichtet belastbare Maßnahmen formuliert sowie finanzielle und personelle Ressourcen für die Umsetzung bereitgestellt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die partizipative Einbindung operativer Teams und die Information des gesamten Personals über alle Nachhaltigkeitsbemühungen, um eine breite Akzeptanz in der Belegschaft herzustellen. Nur so kann eine konsistente und die Organisation im Ganzen betreffende Umsetzung gewährleistet werden. Beispielsweise können regelmäßige Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu Nachhaltigkeitsthemen angeboten werden, um das Bewusstsein und die Kompetenz im gesamten Unternehmen zu erhöhen (a.a.O.).
Spezialisierte Funktionen und Stellen wie Umweltbeauftragte und nachhaltigkeitsorientierte Teams im Unternehmen helfen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele systematisiert umzusetzen. Non-Profit-Unternehmen sollten daher erwägen, solche Positionen zu schaffen, um ihre Nachhaltigkeitsinitiativen gezielt zu stärken und zu koordinieren. Als kritischer Faktor stellt sich die mangelnde Finanzierungsmöglichkeit über Leistungsentgelte (Pflegesätze, Vergütungen und Entgelte) sowohl für diese Art von zusätzlichen Stellen als auch für die Maßnahmen selbst dar, beispielsweise Anschaffung von Elektrofahrzeugen, nachhaltige Sanierung von Gebäuden sowie der nachhaltige Sachmitteleinsatz im laufenden Betrieb wie Lebensmittel, Arbeitskleidung und Hygieneartikel (a.a.O.).
Die Verfügbarkeit von finanziellen Ressourcen, einschließlich Fördermitteln, ist entscheidend für die Einführung von Nachhaltigkeitsberichten. Soziale Unternehmen müssen sich aktiv um Fördermittel bemühen und Strategien entwickeln, um Nachhaltigkeit über bestehende Finanzierungsquellen hinaus zu sichern. Dazu gehört auch die Verhandlung mit Leistungsträgern, um Nachhaltigkeitsmaßnahmen angemessen zu finanzieren. Hierzu bedarf es einer Anpassung der Förder- und Refinanzierungspraxis (Bachert 2023). Denn Nachhaltigkeit ist keine Modeerscheinung – sie ist langfristig anzugehen und dient der Existenzsicherung des Unternehmens (a.a.O.).
Die Einführung integrierter Managementsysteme (z.B. EMAS) und die Nutzung von Instrumenten zur Klimabilanzierung, etwa das Greenhouse Gas Protocol, das Immobilien-Scoring-Tool der Evangelischen Bank oder der ESG Radar 2.0 der Curacon GmbH, sind für die Praxis unerlässlich. Unternehmen sollten sowohl Systeme implementieren als auch Tools und Instrumente einsetzen und die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich überprüfen. Die genannten Maßnahmen führen dazu, dass Organisationen nicht nur umweltfreundlicher werden, sondern auch in der Lage sind, ihre soziale Verantwortung effektiv und effizient zu managen (a.a.O.).
Es wird empfohlen, Partnerschaften und Kooperationen mit anderen sozialen Einrichtungen zur Förderung von nachhaltigen Praktiken und Best-Practice-Beispielen zu schließen. In Bezug auf die Finanzierung der Nachhaltigkeit kommt den Verbänden, beispielsweise in Caritas und Diakonie, eine maßgebliche Rolle zu. Dafür sollten sie im Verbund und in enger Abstimmung mit den Organisationen verstärkt Lobbyarbeit betreiben (a.a.O.).
Darüber hinaus ist die Schaffung von mehr Transparenz sowie eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit vonnöten. Es besteht somit ein verstärkter Bedarf an Einsatz in diesem Bereich, da gegenwärtig noch zahlreiche Fördermittel lediglich für Industrie, Wirtschaft oder Kommunen zugänglich sind und der soziale Bereich davon exkludiert ist. Die Homepage der Unternehmen sollte regelmäßig über die entsprechenden Maßnahmen berichten und die unterschiedlichen Social-Media-Kanäle über Nachhaltigkeitsmaßnahmen informieren, um die Glaubwürdigkeit und das Engagement der Organisation in diesem wichtigen Bereich zu unterstreichen (a.a.O.).
5 Ausblick und Bedeutung
Nachhaltigkeit wird in den kommenden Jahren lokal und global an Bedeutung gewinnen. Durch Gesetze und gesellschaftliche Erwartungen nimmt der Druck auf die Organisationen zu, nachhaltige Praktiken zu implementieren. Die Integration in die Strategie und deren erfolgreiche Umsetzung wird ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für Unternehmen und Organisationen jeglicher Branchen sein. Damit einhergehend wird auch die Relevanz von Nachhaltigkeit für die Disziplin der Sozialen Arbeit erhöht werden: zum einen über die Anforderungen an soziale Unternehmen über die Regulation, zum anderen aufgrund der gesellschaftlichen Strahlkraft und der Multiplikatoren-Funktion der Sozialen Arbeit in die Gesellschaft hinein.
Es wird zur Pflichtaufgabe, Nachhaltigkeit in allen Unternehmensprozessen und Dimensionen (ESG) zu beachten, um langfristig Ressourcen zu sichern und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Die Digitalisierung und der Einsatz von KI spielen eine zentrale Rolle, um die Effizienz von Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu erhöhen. Es sind Partnerschaften und Kooperationen zwischen verschiedenen Akteuren (Verbänden, Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie Politik) notwendig, um die Herausforderungen zu bewältigen.
6 Quellenangaben
Bachert, Robert, 2023. 4KWV Onepager Refinanzierung der Nachhaltigkeit [online]. Stuttgart: Diakonie Baden-Württemberg [Zugriff am: 14.12.2024]. Verfügbar unter: https://www.diakonie-wuerttemberg.de/fileadmin/​Diakonie_Website/​Aktuelles/​Positionen/​4KWV_Onepager_Refinanzierung_der_Nachhaltigkeit.pdf
Bachert, Robert und Sabrina Thillmann, 2024. Nachhaltigkeit im Nonprofit-Bereich: Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie an konkreten Beispielen und Tools. Freiburg: Lambertus. ISBN 978-3-7841-3657-8
Bachert, Sophia, 2024. Grundlagen der Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeits-berichterstattung in der Sozialwirtschaft. Masterarbeit, RWU Ravensburg
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Schubert, Klaus und Martina Klein, 2020. Politiklexikon. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. ISBN 978-3-8389-0174-9
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WHO (World Health Organization), 2018. Millennium Development Goals [online]. WHO, 2024 [Zugriff am: 31.08.2023]. Verfügbar unter: https://www.who.int/news-room/​fact-sheets/​detail/​millennium-development-goals-(mdgs)
Verfasst von
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