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Nachhaltigkeitsbericht

Dr. Alexander Nolte

veröffentlicht am 12.02.2025

Englisch: sustainability report

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein Bestandteil des Reportings von Unternehmen, der die im Rahmen des Jahresabschlusses notwendigen finanziellen Informationen um zusätzliche nichtfinanzielle, qualitative Angaben aus den drei Nachhaltigkeitsdimensionen ökologische Nachhaltigkeit, ökonomische Nachhaltigkeit und soziale Nachhaltigkeit ergänzt.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Hintergründe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  3. 3 Nachhaltigkeitsberichterstattung im NPO-Sektor
  4. 4 Nachhaltigkeitsbericht als Instrument der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  5. 5 Praxishinweise für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten im NPO-Sektor und Ausblick
  6. 6 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Durch zunehmende Regulierung im Hinblick auf nichtfinanzielle, nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten – etwa durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – sowie aufgrund veränderter Stakeholderinteressen rückt die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Ergänzung zur finanziellen Berichterstattung zunehmend in den Fokus. NPOs kommt hier eine besondere Rolle zu, stützen sie doch ihre Daseinsberechtigung sowie die gemeinnützigkeitsrechtlichen Steuerbefreiungen im Sinne der §§ 52 bis 54 AO (Abgabenordnung) auf ihren Dienst an der Allgemeinheit. Insofern ist für den spezifischen Sektor von NPOs neben gesetzlichen Regulierungen im Feld der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch eine ausgeprägte Selbstregulierung mit ergänzenden Richtlinien, Verlautbarungen und Handlungsanweisungen zu beachten. Die Berichterstattung über nichtfinanzielle, nachhaltigkeitsbezogene Aspekte findet regelmäßig in Form eines Nachhaltigkeitsberichts statt, für dessen Erstellung verschiedene Rahmenwerke verfügbar sind.

2 Hintergründe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Relevanz des Themas Nachhaltigkeit steigt seit einigen Jahren stetig an, insbesondere vor dem Hintergrund der Erderwärmung und damit verbundener Naturkatastrophen, der Umweltverschmutzung und des Artensterbens, aber auch aufgrund von sozialen Problemen, die mit der Ausweitung von Lieferketten infolge der Globalisierung einhergehen. Dies zeigt sich für Unternehmen zum einen in veränderten Stakeholderinteressen. Mitarbeitende, Kunden, Eigen- und Fremdkapitalgeber interessieren sich zunehmend stärker für nachhaltigkeitsbezogene, nichtfinanzielle Informationen. Zum anderen zeigt sich die steigende Relevanz von Nachhaltigkeit auch in einer vermehrten gesetzlichen Regulierung, die zu zusätzlichen Berichtspflichten für viele Unternehmen führt.

Die angesprochene gesetzliche Regulierung führt dazu, dass sich der Stellenwert der nichtfinanziellen Berichterstattung immer mehr dem Stellenwert der finanziellen Berichterstattung angleicht und auch in Zukunft weiter angleichen wird. Diese regulatorische Entwicklung fand ihren Beginn insbesondere in der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) im Jahr 2014 durch die Europäische Union (Richtlinie 2014/95/EU). Mit der NFRD wurden schwerpunktmäßig im bilanzrechtlichen Sinne als groß geltende Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung verpflichtet, ihre Lageberichte um nichtfinanzielle, nachhaltigkeitsbezogene Angaben zu erweitern. Dies hat den Themenkomplex der unternehmerischen Nachhaltigkeit erstmals im Bewusstsein dieser großen, kapitalmarktorientierten Unternehmen verankert (Schön 2022, S. 215 ff.).

Durch die nachhaltigkeitsbezogene Regulierung der EU in jüngerer Zeit infolge der Initiative der Europäischen Kommission zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ aus dem Jahr 2018 – konkret insbesondere durch die Corporate Sustainability Reporting Directive aus dem Jahr 2022 (CSRD) – scheint das Thema Nachhaltigkeit jedoch auch im breiten Bewusstsein der Unternehmen angekommen zu sein (Schön 2022, S. 217). Die CSRD löst die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vom Kriterium der Kapitalmarktorientierung und verpflichtet alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2025 beginnen, zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung (Bafin 2023). Daraus ergibt sich eine Erweiterung des Anwenderkreises der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung von ca. 500 Unternehmen, die in Deutschland von der NFRD betroffen waren, auf zukünftig ca. 15.000 verpflichtete Unternehmen in Deutschland (Heichl und Henselmann 2024, S. 75).

Weiterhin rücken auch durch das in Deutschland für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden seit dem 01.01.2024 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unternehmensbezogene Nachhaltigkeitspflichten stärker in das Licht der Öffentlichkeit (Helmut et al. 2022, S. 161).

3 Nachhaltigkeitsberichterstattung im NPO-Sektor

Die nachhaltigkeitsbezogenen gesetzlichen Berichtspflichten gelten ohne spezifische Erleichterungen größenabhängig auch für gemeinnützige Unternehmen. Der Jahresabschluss und Lagebericht gemeinnütziger Körperschaften dient grundsätzlich auch gegenüber der Finanzverwaltung der Rechenschaft hinsichtlich der satzungsmäßigen, steuerbegünstigten Tätigkeit gemeinnütziger Körperschaften (§ 63 Abs. 3 AO) und damit als wichtige Grundlage für den Erhalt der gemeinnützigkeitsrechtlichen Steuerbefreiungen. Die steuerliche Gemeinnützigkeit dispensiert nicht von einer etwaigen Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung; diese ist ausschließlich auf Grundlage der zitierten Größenkriterien zu beurteilen (Kirchhain und Gatzweiler 2023, S. 122). Interessant erscheint in diesem Zusammenhang vielmehr, welchen Einfluss eine adäquate Nachhaltigkeitsberichterstattung zukünftig auf den Erhalt gemeinnützigkeitsrechtlicher Steuerbefreiungen entfalten könnte.

Unabhängig von gesetzlichen Berichtspflichten kommt NPOs jedoch eine Vorbildfunktion im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu, da diese Organisationen in der Regel nicht nur die steuerlichen Begünstigungen, sondern auch ihre Daseinsberechtigung und ihr Selbstverständnis aus einem Dienst an der Allgemeinheit ziehen (unter anderem Needham und Warnke 2022, S. 455 ff.). Für gemeinnützige Körperschaften können insofern aus der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung auch Vorteile erwachsen (Kirchhain und Gatzweiler 2023, S. 125).

Dass der NPO-Sektor die Vorteilhaftigkeit einer über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verstanden zu haben scheint, zeigt auch die freiwillige Selbstregulierung, die im NPO-Sektor in diesem Bereich zu beobachten ist. So sehen bei einer beträchtlichen Zahl von NPOs spezielle Satzungsregelungen vor, im Sinne einer erhöhten Transparenz einen Jahresabschluss und Lagebericht wie im bilanzrechtlichen Sinne als groß geltende Unternehmen aufzustellen. Hieraus ergeben sich somit satzungsrechtliche mittelbare Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Aber auch darüber hinaus kann anhand verschiedener Selbstregulierungen beobachtet werden, dass eine adäquate Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Selbstverständnis gemeinnütziger Organisationen zu gehören scheint. Insbesondere im verbandlich regulierten Bereich gibt es eine ganze Reihe von speziellen Richtlinien und Verlautbarungen zur unternehmerischen Nachhaltigkeit. So hat etwa der AWO Bundesverband „Leitlinien zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in AWO Einrichtungen“ veröffentlicht, die über den AWO Corporate Governance Kodex und die nachgelagerten Qualitätsmanagementnormen verpflichtend für alle AWO-Einrichtungen einzuhalten sind. Im Differenzierungs- und Verpflichtungsgrad zwar variierend, sind ähnliche Dokumente jedoch beispielsweise auch für die Diakonie (Nachhaltigkeitsleitlinien für die Diakonie), den paritätischen Wohlfahrtsverband (Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung in gemeinnützigen Organisationen) oder als gemeinsamer Leitfaden der Caritas und Diakonie zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (Leitfaden für die Freie Wohlfahrtspflege – Deutscher Nachhaltigkeitskodex) zu beobachten.

4 Nachhaltigkeitsbericht als Instrument der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsbelange – unabhängig davon, ob auf Grundlage gesetzlicher Regulierungen oder freiwilliger Selbstverpflichtung – nimmt sodann häufig in einem Nachhaltigkeitsbericht Gestalt an. Die konkrete Ausgestaltung und die konkreten Inhalte eines derartigen Nachhaltigkeitsberichts als Bestandteil der Unternehmensberichterstattung ergeben sich wiederum aus der Motivation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. aus der zugrunde liegenden gesetzlichen oder freiwilligen (Selbst-)Regulierung. Ein einziger universaler Aufbau eines Nachhaltigkeitsberichts kann somit nicht beschrieben werden.

Sofern ein Nachhaltigkeitsbericht auf der Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung nach der CSRD abgegeben werden muss, sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Berichtsstandards anzuwenden. Diese Standards werden – nach Beauftragung durch die EU – von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und herausgegeben (Needham und Warnke 2022, S. 463).

Daneben gibt es auch weitere international anerkannte Standards, etwa die der Global Reporting Initiative (GRI) oder die des Sustainability Accounting Standards Board. Die GRI-Standards haben eine besondere Relevanz, da sie einerseits generell zu den etabliertesten Rahmenwerken zählen, und andererseits auch eine spezifische Ergänzung für den NPO-Sektor anbieten (NGO Sector Disclosures) (Needham und Warnke 2022, S. 463).

Im nationalen Raum zählt auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu den etablierten Rahmenwerken für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes. Der bereits zitierte „Leitfaden für die Freie Wohlfahrtspflege – Deutscher Nachhaltigkeitskodex“ ist dabei als branchenspezifische Ergänzung des DNKs zu verstehen (Deutscher Nachhaltigkeitskodex 2025).

Inhaltlich wird – unabhängig vom gewählten Berichtsstandard und der tatsächlichen Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsberichten – in der Regel über Aspekte aus den drei Bereichen der Nachhaltigkeit berichtet: ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit (Needham und Warnke 2022, S. 455). Diese Unterteilung des Nachhaltigkeitsbegriffs in drei Bereiche findet sich in aller Regel auch in den zitierten Berichtsstandards sowie im häufig synonym zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendeten Begriff der ESG-Berichterstattung wieder. Dabei stehen die drei Buchstaben „E“ für die ökologische Nachhaltigkeitsdimension (Environment), „S“ für die soziale Nachhaltigkeitsdimension (Social) und „G“ für die ökonomische Nachhaltigkeitsdimension (Governance).

Im Falle einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Grundlage der CSRD ist der Nachhaltigkeitsbericht als abgegrenzter, eigener Abschnitt im Lagebericht zu verorten (Kirchhain und Gatzweiler 2023, S. 120). Jenseits gesetzlicher Verpflichtungen können auch von der „klassischen“ Unternehmensberichterstattung in Form von Jahresabschluss und Lagebericht losgelöste Nachhaltigkeitsberichte erstellt werden.

5 Praxishinweise für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten im NPO-Sektor und Ausblick

Die Motivation oder Notwendigkeit der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts kann aus unterschiedlichen Gründen erwachsen. Es treffen gesetzliche Regulierungen mit dem Selbstverständnis und Vorbildcharakter gemeinnütziger Organisationen sowie Anforderungen verschiedener Stakeholdergruppen in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Informationen aufeinander. Insofern erscheint es inhärent wichtig, zunächst die Gründe und Motive einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu analysieren. Auf Grundlage dieser Analyse kann sodann ein geeignetes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgewählt werden, das den Analyseergebnissen Rechnung trägt, oder eine unternehmensindividuelle Struktur des Nachhaltigkeitsberichts definiert werden.

Das Tempo der regulatorischen Entwicklung auf nationaler und europäischer Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung lässt vermuten, dass die Relevanz von Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in Zukunft weiter zunimmt und Berichtspflichten größenabhängig ausgeweitet werden. Auch die Relevanz nachhaltigkeitsbezogener Informationen für Entscheidungen von Finanzmittelgebern, Arbeitgeberattraktivität und Kundenbeziehungen wird in Zukunft erwartungsgemäß zunehmen.

Im Lichte dieser Aspekte empfiehlt sich für Verantwortliche im NPO-Sektor eine frühzeitige Befassung mit der Veröffentlichung nachhaltigkeitsbezogener Informationen in einem Nachhaltigkeitsbericht, um auf weiter zunehmende gesetzliche Regulierungen und veränderte Stakeholderinteressen vorbereitet zu sein.

Für gemeinnützige, im Sinne der §§ 52 bis 54 AO steuerbefreite Unternehmen ist darüber hinaus zu verfolgen, ob sich für die Zukunft auch eine Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung im Sinne des § 63 AO ergibt und somit auch ein Konnex von Nachhaltigkeitsberichterstattung und gemeinnützigkeitsrechtlichen Steuerbefreiungen entstehen könnte.

6 Quellenangaben

Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), 2023. Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD [online]. Bonn: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 20.12.2023 [Zugriff am: 16.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/SF/CSRD/CSRD_node.html

Deutscher Nachhaltigkeitskodex, 2025. Der DNK für Ihre Branche [online]. Bonn: Deutscher Nachhaltigkeitskodex – Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH [Zugriff am: 16.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/unterstuetzung/​der-dnk-fuer-ihre-branche/

Heichl, Veronika und Klaus Henselmann, 2024. Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel: Von der NFRD zu CSRD – Empirische Analyse von Unternehmen der DAX-Familie im Geschäftsjahr 2022. In: Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung (IRZ). 19(2), S. 75–82. ISSN 1862-5533

Helmut, Veronika, Alexander Nolte, Christiane Pott und Lena Rudkowski, 2022. Das Lieferkettengesetz. Anwendungsbereich, unternehmerische Pflichten und Kontrolle. In: Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG). 17(4), S. 161–166. ISSN 1862-8702

Kirchhain, Christian und Maurice Gatzweiler, 2023. Nachhaltigkeitsberichterstattung – wann für gemeinnützige Körperschaften rechtlich verpflichtend, wann zu empfehlen? In: Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR). 15(3). S. 120–125. ISSN 1868-3762

Needham, Sean und Lisa Warnke, 2022. Nachhaltigkeitsberichterstattung von Non-Profit-Organisationen. In: Zeitschrift für Gemeinwirtschaft und Gemeinwohl (Z’GuG). 45(3), S. 455–475. ISSN 2701-4193

Schön, Wolfgang, 2022. „Nachhaltigkeit“ in der Unternehmensberichterstattung. In: Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft. 8(2), S. 207–256. ISSN 2363-4960

Verfasst von
Dr. Alexander Nolte
Berater bei der Eliotax GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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