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Nachtpflege

Johannes Steinle, Prof. Dr. rer.cur. Maik H.-J. Winter

veröffentlicht am 16.08.2025

Gegenteil: Tagespflege

Englisch: Night care

Geltungsbereich: Altenhilfe

Nachtpflege bezeichnet die Betreuung pflegebedürftiger Personen während der Abend- und Nachtstunden.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Belegung und Formen der teilstationären Nachtpflege
  3. 3 Anspruch auf teilstationäre Nachtpflege und Finanzierung
  4. 4 Zielgruppen und Angebote der teilstationären Nachtpflege
  5. 5 Qualitätssicherung
  6. 6 Ambulante Nachtpflege
  7. 7 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Die Nachtpflege ist ein teilstationäres Pflegeangebot. Nachtpflege dient der Sicherstellung einer professionellen Versorgung und Betreuung in den Abend- und Nachtstunden und zur Entlastung pflegender Angehöriger in dieser Zeit. Sie leistet damit einen Beitrag zur Stabilisierung häuslicher Pflege und kann den Übergang in eine langzeitstationäre Einrichtung verzögern. Aktuell wird Nachtpflege in Deutschland kaum angeboten und selten in Anspruch genommen. Neben der teilstationären Nachtpflege gibt es vereinzelt auch ambulante Pflegedienste, die eine ambulante Nachtpflege anbieten.

2 Belegung und Formen der teilstationären Nachtpflege

Die Nachtpflege hat derzeit einen geringen Stellenwert in der pflegerischen Versorgungslandschaft und wird nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. Mitte Dezember 2021 standen insgesamt 269 Nachtpflegeplätze zur Verfügung (Destatis 2022, Tabelle 3.3). Am Stichtag 15.12.2021 hat bundesweit jedoch nur eine Person Nachtpflege in Anspruch genommen (a.a.O., Tabelle 3.4). Auch zwei Jahre später, also nach der Coronapandemie, hat sich an den Zahlen nicht viel geändert: Zum 15.12.2023 nahm die Anzahl der Nachtpflegeplätze ab und beträgt nun 185 (Destatis 2024, Tabelle 22412-14). Zu diesem Zeitpunkt haben bundesweit 23 Personen Nachtpflege in Anspruch genommen; zwei Personen mit dem Pflegegrad (PG) 5, zwölf im PG 4, fünf im PG 3 und vier Personen mit einem PG 2 (a.a.O., Tabelle 22412-15).

Teilstationäre Nachtpflege kann entweder in solitären Einrichtungen ausschließlich für Nachtpflege oder in Kombination mit Tagespflege sowie als eingestreute bzw. integrierte Nachtpflege mit dafür vorgesehenen Kapazitäten in langzeitstationären Einrichtungen erbracht werden. Einem Zeitungsartikel der Abendzeitung München zufolge eröffnete in München-Allach unter Trägerschaft von wohlBEDACHT e.V. die bundesweit erste und einzige solitäre Nachtpflegeeinrichtung in Deutschland mit zwölf Betten mit einer konzeptuellen Spezialisierung auf die Bedarfe und Bedürfnisse von Menschen mit Demenz (Albrecht 2023).

3 Anspruch auf teilstationäre Nachtpflege und Finanzierung

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von mindestens 2 können Nachtpflege bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen, „wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist“ (§ 41 Abs. 1 SGB XI). Während die Beförderungs-, Pflege- und Betreuungskosten durch die Pflegeversicherung getragen werden, müssen Verpflegungs-, Unterkunfts- und Investitionskosten von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Diese können teilweise oder vollständig über den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in einer Höhe von derzeit 131 EUR (Stand Januar 2025) ausgeglichen werden. Die maximalen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für die teilstationäre Pflege, und damit auch der Nachtpflege, sind entlang der Pflegegrade gestaffelt (§ 41 Abs. 2 SGB XI), wobei diese nicht auf Sach-, Kombileistungen oder das Pflegegeld angerechnet werden (§ 41 Abs. 3 SGB XI).

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) für die Nachtpflege aufzuwenden und den Restbetrag aus Eigenmitteln zu finanzieren.

4 Zielgruppen und Angebote der teilstationären Nachtpflege

Pflegebedürftige werden in teilstationären Einrichtungen als Gäste bezeichnet, da sie immer nur begrenzt Zeit in der Einrichtung verbringen und beispielsweise auch nur einzelne Nächte in der Woche dort übernachten. Teilstationäre Nachtpflege eignet sich insbesondere für Menschen mit Demenz, die in der Nacht hohe Betreuungsbedarfe aufweisen, beispielsweise aufgrund eines gestörten Tag-Nacht-Rhythmus oder Lauftendenzen (Sonntag 2017) und Personengruppen, die nachts (Behandlungs-)Pflege bedürfen.

Pflegebedürftige profitieren von der Nachtpflege beispielsweise durch Beschäftigungsangebote zur Abendgestaltung (z.B. Entspannungsübungen) und von der Betreuung während der Nachtstunden (z.B. Nachtcafés). Zudem wird eine professionelle Grund- (z.B. Unterstützung beim An- und Abkleiden, Toilettengänge) und Behandlungspflege (z.B. Verabreichung von Medikamenten, Verbandswechsel) gewährleistet.

Pflegende Angehörige werden durch das Nachtpflegeangebot entlastet. Für sie ist ein erholsamer Schlaf möglich, da sie ihre Angehörigen in professionellen Händen wissen und ihre Nachtruhe nicht durch Bedarfe und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen unterbrochen wird. Dies trägt auch dazu bei, dass die häusliche Versorgung tagsüber von Angehörigen besser geleistet werden kann und gesundheitliche Belastungen der informellen Pflege gemildert werden. Bestenfalls lässt sich durch die Inanspruchnahme von Nachtpflege auch ein Übergang der Pflegebedürftigen in die langzeitstationäre Versorgung hinauszögern.

5 Qualitätssicherung

Derzeit gelten für die teilstationäre Nachtpflege noch immer die „Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 18. August 1995 in der Fassung vom 31. Mai 1996“ (GKV-Spitzenverband et al. 1996). Während für die Tagespflege bereits neue Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI verabschiedet wurden, steht diese Vereinbarung für die Nachtpflege noch aus (GKV-Spitzenverband 2023 et al., S. 1).

6 Ambulante Nachtpflege

Die ambulante Nachtpflege wird im Gesetz nicht gesondert als eigene Leistung geregelt, sondern entspricht der regulären ambulanten Pflege nach § 36 SGB XI. Zahlen zum Angebot und zur Inanspruchnahme von ambulanter Nachtpflege sind nicht bekannt. Allerdings ist von einem geringen Angebot auszugehen. Der Leistungsumfang entspricht demnach der gewöhnlichen ambulanten Pflege. Zum einen sind dies ärztlich verordnete Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V wie postoperative Versorgung und Überwachung, Lagerung, Vitalparameterkontrolle, Medikation sowie bei Vorliegen eines Pflegegrades Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB XI, beispielsweise Körperpflege, Inkontinenzversorgung und Nahrungseinnahme. Teils bieten ambulante Nachtpflegedienste darüber hinaus private Leistungen an, beispielsweise die Begleitung zu Abendveranstaltungen, Betreuung von Menschen mit Demenz oder Nachtwachen.

Für pflegende Angehörige wie Partner:innen, die mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben, können nächtliche Besuche des ambulanten Pflegedienstes allerdings durch eine entsprechende Geräuschkulisse dazu führen, dass der eigene Schlaf dennoch gestört wird. Hingegen dürfte für Pflegebedürftige ein Vorteil darin liegen, dass die Nacht auch in der vertrauten häuslichen Umgebung verbracht werden kann.

7 Quellenangaben

Albrecht, Lisa Marie, 2023. Nacht-Pflege einmalig in Deutschland: Erste Plätze in München. In: Abendzeitung München [online]. 06.02.2023 [Zugriff am: 19.11.2024]. Verfügbar unter: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/​nacht-pflege-einmalig-in-deutschland-erste-plaetze-in-muenchen-art-877388

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2022. Pflegestatistik. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Deutschlandergebnisse - 2021 [online]. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 21.12.2022 [Zugriff am: 08.11.2024]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Gesundheit/​Pflege/​Publikationen/​Downloads-Pflege/​pflege-deutschlandergebnisse-5224001219005.xlsx?__blob=publicationFile

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2024. Statistischer Bericht – Pflegestatistik – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - 2023 [online]. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 18.12.2024 [Zugriff am: 12.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Gesundheit/​Pflege/​Publikationen/​Downloads-Pflege/​statistischer-bericht-pflege-deutschlandergebnisse-5224001239005.xlsx?__blob=publicationFile&v=2

GKV-Spitzenverband et al., 1996. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 18. August 1995 in der Fassung vom 31. Mai 1996 [online]. Berlin: AOK-Bundesverband eGbR [Zugriff am: 22.11.2024]. Verfügbar unter: https://www.aok.de/gp/fileadmin/​user_upload/​Pflege/​Qualitaet_in_der_Pflege/MuG/pflege_qs_mug_teilstatuinaer.pdf

GKV-Spitzenverband et al., 2023. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18.02.2020, zuletzt geändert am 13.12.2023 [online]. Berlin: GKV-Spitzenverband [Zugriff am: 22.11.2024]. Verfügbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/​dokumente/​pflegeversicherung/​richtlinien__vereinbarungen__formulare/​richtlinien_und_grundsaetze_zur_qualitaetssicherung/​20231213_MuG_teilstationaere_Pflege_Tagespflege.pdf

Sonntag, Katja, 2017. Demenz: Der gestörte Tag-Nacht-Rhythmus. Wenn die Nacht zum Tag wird. In: ProCare. 22(1), S. 24–26.

Verfasst von
Johannes Steinle
M.A. Angewandte Gesundheitswissenschaft
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Prof. Dr. rer.cur. Maik H.-J. Winter
Dipl. Pflegepädagoge, Altenpfleger
Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege
Hochschule Ravensburg- Weingarten
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Es gibt 4 Lexikonartikel von Johannes Steinle.
Es gibt 4 Lexikonartikel von Maik H.-J. Winter.

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Buchcover

Granger E. Westberg: Gute Trauer. Verlag C.H. Beck (München) 2011.
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