Nicht rechtsfähiger Verein
veröffentlicht am
09.11.2020
„Nicht rechtsfähiger Verein“ ist ein Synonym für Nicht eingetragener Verein.
Der „nicht rechtsfähige“ Verein ist nach aktueller Rechtsprechung richtigerweise als „nicht eingetragener“ Verein zu bezeichnen, da er teilrechtsfähig ist und selbst Vermögen halten kann, auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 54 BGB) immer noch die veraltete Bezeichnung „nicht rechtsfähiger Verein“ verwendet.
Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.
Werden Sie Sponsor des socialnet Lexikons!
Profitieren Sie von hoher Sichtbarkeit in der Sozialwirtschaft, attraktiven Werberabatten und Imagegewinn durch CSR. Mit Ihrem Logo auf allen Lexikonseiten erreichen Sie monatlich rund 90.000 Fachkräfte und Entscheider:innen.
Mehr erfahren …