Nicht rechtsfähiger Verein
veröffentlicht am 09.11.2020
„Nicht rechtsfähiger Verein“ ist ein Synonym für Nicht eingetragener Verein.
Der „nicht rechtsfähige“ Verein ist nach aktueller Rechtsprechung richtigerweise als „nicht eingetragener“ Verein zu bezeichnen, da er teilrechtsfähig ist und selbst Vermögen halten kann, auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 54 BGB) immer noch die veraltete Bezeichnung „nicht rechtsfähiger Verein“ verwendet.
Zitiervorschlag
o.A.,
2020.
Nicht rechtsfähiger Verein [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 09.11.2020 [Zugriff am: 07.10.2024].
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