Pädosexualität
Dr. Folke Brodersen, Dr. Katrin M. Kämpf
veröffentlicht am 01.12.2025
Pädosexualität beschreibt sexuelles Handeln von Erwachsenen an, vor und mit Kindern. Der kriminologisch-sexualwissenschaftliche Begriff ist nicht an feste Altersgrenzen gebunden und wird in Teilen auch auf Handlungen an, mit und vor Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren ausgeweitet.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Fachwissenschaftliche Unterscheidung: Pädosexualität und Pädophilie
- 3 Prävalenz, Risikofaktoren und Prävention pädosexuellen Verhaltens
- 4 Legitimationen pädosexuellen Handelns
- 5 Aufgaben, Chancen und Herausforderungen der Aufarbeitung
- 6 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Pädosexualität beschreibt sexuelles Handeln von Erwachsenen an, vor und mit Kindern. Sie umfasst damit die Aspekte „Verhalten/​Handlung/​Realisation/​Manifestation“ des Sexuellen (Ahlers und Schaefer 2010, S. 46). Davon abgegrenzt wird mit der Pädophilie das sexuelle und/oder romantische Interesse an Kindern, das „Erleben/​Empfinden/Bedürfnis/​Wunsch“ meint (ebd.).
Beide Aspekte, Pädosexualität und Pädophilie, werden vielfach problematisiert. In zahlreichen politischen und medialen Debatten erscheinen sie als „criminality par excellence“ (McDonald 2016, S. 115). Die Verschränkung aus Sexualität und Kindern bildet dann eine „Chiffre für jegliche Form vermeintlicher sexueller Abweichung“ (Kämpf 2015, S. 119): Unterschiedliche Phänomene werden mit Pädophilie und Pädosexualität verbunden und darüber abgewertet. Insbesondere liberale Diskurskontexte und Akteur:innen erfahren in diesem Zuge Disziplinierung und Einschränkungen: Antimuslimische Polemisierungen zur Sexualität des Propheten Mohammed, Pauschalisierungen über die Geschichte von „Bündnis 90/Die Grünen“ und queerfeindliche Rhetoriken rufen Pädosexualität wortwörtlich auf oder bedienen sich indirekt Bildern triebhafter sexueller Gewalt an Kindern (Kämpf 2015). Derartige rhetorische Bilder sind oftmals verallgemeinernd und überzeichnet. Sie mahnen dazu, mit den Konzepten Pädophilie und Pädosexualität konkret und differenziert umzugehen.
Zahlreiche öffentliche, politische und zivilgesellschaftliche Akteure greifen für eine sachliche Debatte auf die Unterscheidung zwischen Pädophilie und Pädosexualität zurück (Brodersen 2020b, 2020a). Sie bietet eine Chance, die abwertenden Assoziationen pathologischer Existenzweisen und abweichenden Verhaltens zumindest in Teilen zu trennen.
2 Fachwissenschaftliche Unterscheidung: Pädosexualität und Pädophilie
Pädosexualität und Pädophilie werden unterschieden – hinsichtlich der beschriebenen Phänomene, ihrer gesellschaftlichen und sozialpolitischen Ableitungen sowie der Kriterien, über die sie festzustellen sind. Pädophilie ist eine sexualwissenschaftliche, -psychiatrische und -therapeutische Diagnose, die auch in der Selbsthilfe und als Selbstbezeichnung Verwendung findet. Dabei wird Pädophilie prominent als „Ansprechbarkeit durch das kindliche Körperschema“ (Beier 2018, S. 6) definiert und beschreibt ein reaktives, sexuelles Potenzial, das sich im Alltagsleben manifestiert: Auf das körperliche Bild des Kindes antwortet die Pädophilie mit sexueller Erregung und sexuellen Wünschen. In dieser Form stellt die Pädophilie ein Potenzial dar, das sich in Fantasien zeigt, aber jenseits von Handlungen gelagert ist (demgegenüber Bundschuh 2001; Ohlmes 2005).
Vor diesem Hintergrund sind Pädophilie und sexueller Missbrauch zu unterscheiden. Zahlreiche Organisationen weisen darauf hin und unterstützen pädophile Menschen therapeutisch dabei, sexuelle Gewalt zu verhindern (Beier et al. 2015; Goode 2009; Hahn und Schwarze 2019; Neutze 2013; Schulz et al. 2017; Walker 2021).
Der Begriff der Pädosexualität umfasst demgegenüber sexualisierte Gewalt an Kindern. Dabei ist jedes sexualisierte Handeln an, mit und vor Kindern gewaltsam, da sie auf psychischen, physischen, kognitiven wie strukturellen Machtungleichheiten beruht (Kröber 2022). Dieser strukturelle Gewaltbegriff geht über die Abwägung einzelner Situationen hinaus, ob kindliche und erwachsene Sexualität unterschiedlich strukturiert sind, Kinder den Umfang und die Konsequenzen entsprechender Handlungen absehen können oder davon auszugehen ist, dass sie grundsätzlich nicht zu informierter Einwilligung und Einvernehmlichkeit in der Lage sind (Beier 2018). Pädosexualität benennt damit zunächst ein sexuelles Machtverhältnis.
Pädosexualität wird gleichzeitig zumeist strafrechtlich qualifiziert, wobei keine einheitlichen Einschlüsse bzw. Ausschlüsse von Straftatbeständen gegeben sind. Im Kontext der Pädosexualität diskutiert wird insbesondere § 176 StGB „Sexueller Missbrauch von Kindern“, wonach bestraft wird, wer „1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt, 3. ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.“ Analog gelten die Straftatbestände des § 176a StGB, sexuelle Handlungen vor einem Kind vorzunehmen oder vor einem Kind von einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen oder § 176b StGB Kinder zu entsprechenden Handlungen anzuleiten oder aufzufordern.
Unsicher in der Zurechnung zur Pädosexualität ist § 182 StGB „Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“, der das Ausnutzen einer Zwangslage junger Menschen unter dem Alter von 18 beziehungsweise 21 Jahren umfasst, beziehungsweise ihre fehlende Fähigkeit zur Selbstbestimmung, sowie § 184 b, c, StGB der Erwerb, der Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte verbietet (Pädokriminalität).
Eine umfassendere Definition bietet demgegenüber das Konzept der „Dissexualität“. Sie bezeichnet „ein sozial dysfunktionales sexuelles Verhalten“ (Beier 2018, S. 73; grundlegend auch Beier und Loewit 2011, S. 60 ff.), das explizit außerhalb von Rechtsordnungen steht. Gemeint ist damit jedes sexuelle Verhalten, das die „Integrität und Individualität eines anderen Menschen verletzt“ (ebd.) und damit explizit gegen die soziale Norm verstößt, so auch sexuelle Handlungen von Erwachsenen an, vor und mit Kindern (und in manchen Fällen Jugendlichen). Die Definition über „soziale Normen“ schließt damit die Schutzlücken, die innerhalb von Gesetzeslagen bestehen – etwa wenn Schutzalter für sexuelle Handlungen mit Jugendlichen international uneinheitlich sind.
Die normative, sozial-ethische Setzung als „sich im Sexuellen ausdrückendes Sozialversagen“ (Beier 2003, S. 79) weitet zugleich aus, was als behandlungsbedürftiges Verhalten gilt. Auch wird Pädosexualität damit an eine gesellschaftliche Ordnung gebunden, die nicht näher bestimmt oder festgeschrieben ist. Die pädosexuelle/​dissexuelle Störung wird so immer auch zu einer Störung von Gesellschaft und rechtfertigt entsprechende Konsequenzen: Erfolgt eine sexuelle Handlung mit, an oder vor Kindern, erscheint es legitim, eine:n Täter:in als Störungsquelle auszuschließen. Dies stützt die öffentlich verbreitete Annahme, dass Gewalttäter:innen zwingend rückfällig werden (Hofinger 2015) und eine therapeutische Bearbeitung nach einer Tat nur bedingt möglich ist (Jahnke et al. 2015; Koops et al. 2016). Eine Gefängnisstrafe dient in dieser Logik nicht der Resozialisierung, sondern der (Sicherungs-)Verwahrung (Lamott und Pfäfflin 2008; Seifert 2014).
Der Begriff „Pädosexualität“ ist damit in Teilen uneindeutig und in Teilen voraussetzungsvoll – er steht nicht für sich selbst und muss jeweils situativ konkretisiert werden. Am ehesten stellt er eine Negativfolie dar: Mit ihm kann etwa eine pädagogische Einrichtung beschreiben, dass jegliches pädosexuelles, das heißt sexuell grenzüberschreitendes Verhalten an, mit und vor Kindern (und Jugendlichen) auszuschließen ist.
3 Prävalenz, Risikofaktoren und Prävention pädosexuellen Verhaltens
Es existieren keine bundesdeutschen, repräsentativen Statistiken oder absolute Zahlen zu pädosexuellem Verhalten. Im Unterschied zu Studien aus Betroffenenperspektive (Allroggen et al. 2016; Stadler et al. 2012) basieren Studien zu Täterschaft vor allem auf Analysen juristischer Akten, Befragungen im Strafvollzug und der polizeilichen Kriminalstatistik (Fromberger et al. 2009; Gebhardt et al. 2022; Schiltz 2013). Sie bilden einen selektiven Ausschnitt von Täter:innen und Taten ab, das sogenannte Hellfeld (Fromberger et al. 2007; Gieseler 2018).
Das Lagebild des Bundeskriminalamtes (2024) zum Hellfeld zeigt ein Anwachsen der strafrechtlich festgestellten (versuchten) Straftaten in den Jahren 2018 bis 2023 um etwa 20 Prozent auf 16.375 Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und rund 1.300 Fälle sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen. In mehr als der Hälfte der Fälle bestand dabei eine Vorbeziehung zwischen Betroffenen und Tatverdächtigen – Taten finden insbesondere im sozialen Nahraum, der Familie, Freizeitangeboten und ähnlichem statt. Mit rund 30 Prozent ist auch der Anteil tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher hoch. Die (vermeintlich) klare Unterscheidbarkeit der strafbewährten Phänomene von Gewalt durch Erwachsene oder durch Peers darf dabei nicht dazu führen, letztere zu verharmlosen. Sexuelle Gewalt ist auch Peergewalt.
Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte haben sich seit dem Jahr 2019 auf rund 45.000 strafrechtlich relevante Taten verdreifacht (ebd.). Dies ist insbesondere auf Strafrechtsverschärfungen, die einfache Verfügbarkeit medial beziehbarer Inhalte sowie selbst erstellter Abbildungen zurückzuführen. In vielen Fällen sind die Tatverdächtigen selbst minderjährig – bei kinderpornografischen Inhalten rund 40 Prozent, bei jugendpornografischen Inhalten rund 50 Prozent (ebd.).
Internationale Studien weisen zugleich auf die Existenz eines Dunkelfelds hin: Nur etwa 3 bis 9 Prozent der Gewaltdelikte werden strafrechtlich erfasst (Stoltenborgh et al. 2011). Auch wenn in den letzten Jahren die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zunimmt, muss von einem beträchtlichen Dunkelfeld ausgegangen werden. Dabei sind Täter:innen im Dunkelfeld höher gebildet und haben zum geringeren Anteil psychiatrische Auffälligkeiten (Feelgood und Schaefer 2011; Schaefer et al. 2010). Sie rechnen sich selbst ein erhöhtes Risiko der Wiederholung von Gewalttaten zu, insbesondere wenn diese auf pädophile Fantasien zurückgehen. In diesem Zuge suchen sie vielfach nach Unterstützung in Therapien und Selbsthilfe (ebd.).
Unterschiedliche Risikofaktoren werden mit sexuellen Handlungen an, mit und vor Kindern in Verbindung gebracht (Beier 2018: 49 ff.; Hahn und Schwarze 2019: 102 ff.):
- Niedriges Selbstwertgefühl
- Schlechte Qualität sozialer Beziehungen
- Schwierigkeiten, intime Beziehungen zu führen
- Missbrauchbegünstigende Kognitionen, etwa der Glaube an Einvernehmlichkeit
- Soziale Isolierung
- Defizite der Emotionsregulierung
- Defizite der sexuellen Selbstregulierung
- Gelegenheit in unbeobachteten oder bedrängten Nähesituationen
- Defizitäre Problemlösestrategien
- Defizite im Herstellen positiver Stimmungen
- narzisstische Anspruchshaltung und antisoziale Einstellungen
- Hoher Sexualtrieb
- Sexuelles Interesse an Kindern (Pädophilie)
- Nutzung von Missbrauchsabbildungen
Therapieansätze greifen diese Risikofaktoren auf und bearbeiten sie. Dies umfasst klinische Settings der Therapie im Strafvollzug (Feil/Knecht 2007) wie auch präventive Therapie- und Selbsthilfeangebote wie das Netzwerk Kein Täter Werden, die Behandlungsinitiative Opferschutz, Selbsthilferatgeber wie Herausforderung Pädophilie, Onlineangebote wie Troubled Desire oder das Netzwerk Schicksal und Herausforderung. Sie unterstützen Menschen in der Verhinderung (wiederholter) Gewalttaten, indem sie eine Auseinandersetzung mit sexuellen Wünschen und Handlungen, Denkmustern, situative Umgangsweisen und strukturierten Zukunftsplänen anbieten (Brodersen 2025). Jeweils betonen sie – vor allem in ihrer Medienarbeit (Brodersen 2020a; exempl. Wagner 2015) – die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Unterstützung: Dazu müsse ein auf Kinder gerichtetes, sexuelles Begehren (Pädophilie) entstigmatisiert werden und pädophile Menschen seien sozial zu intergieren (Beyer und Heyen 2025). Gleichzeitig gelte es, Legitimationen pädosexuellen Verhaltens entgegen zu treten.
4 Legitimationen pädosexuellen Handelns
Gegenwärtig finden sich in öffentlichen bundesdeutschen Debatten kaum mehr Argumentationen, die sexuelle Handlungen an, mit oder vor Kindern legitimieren. Vor allem in den 1970er-Jahren etablierten sich allerdings Narrative in sozialen Bewegungen, medialer Öffentlichkeit, aber auch Sexualwissenschaft und Pädagogik, die sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern denkbar machten. Sie verhandelten kindliche Sexualität, Beziehungsformen und Gesellschaftsstruktur. Diese Bezugspunkte liegen – in gebrochener, überarbeiteter oder auch offensiv besetzter Form – aktuellen Debatten teilweise zugrunde. Insbesondere die gegenwärtig marginalisierten Kontexte, die eine pädosexuelle Emanzipation verfolgen, greifen darauf zurück.
So war die BRD der 1970er-Jahre durch komplexe Debatten um sexuelle Emanzipation geprägt. Sie gingen aus liberalen Reformen, einer Kritik an staatlichen Eingriffen in das Private, Antipädagogik und Solidarität mit marginalisierten Positionen hervor und suchten nach der „Herausbildung des neuen Menschen“ (Elberfeld 2015: 241). Als Teil dessen wurde eine Sexualität mit und zu Kindern angesehen. In diesem Rahmen waren Pädophilie und Pädosexualität kurzzeitig legitim denkbar und verhandelbar. Es formierten sich zersplitterte Emanzipationsbewegungen (exempl. Walter et al. 2015; Friedrichs 2017a). Überdies trugen empirische Arbeiten der Sexualwissenschaft dazu bei, ein sich auf Kinder richtendes Begehren als Aspekt menschlicher Sexualität zu verorten und damit zu normalisieren (exempl. Friedrichs 2017b). Diese Debatten prägten breite und politisch relevante Diskursfelder, unter anderem Parteien und die liberale Presse, anti-konventionalistische, provokative Politgruppen sowie Teile sexualrevolutionärer, auch schwuler und queerer Bewegungen (exempl. Sager 2017; Institut für Demokratieforschung 2014).
Die Aufwertung von Pädophilen und Pädosexuellen war auch damals nicht unumstritten. Katrin M. Kämpf weist darauf hin, dass Pädophilie psychologisch „als Perversion“ diskutiert wurde, „die den Charakter einer Sucht annehmen könne“ (2021, S. 227). Die Sexualwissenschaften und auch eine Öffentlichkeit verhandelten sie „wesentlich heterogener und differenzierter, als retrospektiv gelegentlich der Eindruck entsteht“ (Kämpf 2021, S. 231). Der Diskurs war dabei durch die Frage der Kontrolle gespalten: Einerseits wurde entlang von Pädophilie/Pädosexualität gegen staatliche Kontrolle, bürgerlichen Gehorsam und die Begrenzung der Sexualität mobil gemacht – andererseits wurde eine unkontrollierbare Fortsetzung sexueller Gewalt problematisiert.
In diesem Zuge erscheinen drei Argumentationslinien zentral:
- Befreiung kindlicher Sexualität
Sexualität von Kindern wird erstens als unterdrückt und vernachlässigt dargestellt. Kinder hätten ein Recht, sich sexuell zu entdecken und Sexualität zu leben – auch mit Erwachsenen. Entgegen einer Unterdrückung des Sexuellen müssten gerade Kinder die Möglichkeit erhalten, sich sexuell zu gestalten. Diese Argumentation politisiert kindliche Sexualität: Sexuelle Beziehungen von Kindern zu Erwachsenen erscheinen als Möglichkeit und Notwendigkeit, um sich persönlich von bürgerlicher Moral zu befreien, wie auch gesellschaftlich eine Neigung zur Autorität zu überwinden und eine andere Sexualität und Gesellschaft zu entwickeln (Baader 2017; Friedrichs 2017b; exempl. Hohmann 1980; Mildenberger 2006). - Pädagogischer Eros
Eine sexuelle Beziehung zwischen Erwachsenen und Kindern wird zweitens über die Erotisierung pädagogischer Verhältnisse legitimiert. Ein hierarchisches Verhältnis eines erfahrenen Lehrers und lernenden Schülers ließe sich durch eine (auch sexuelle) Nähe kulturstiftend ausgestalten: Im emotionalen Lernen am zugänglichen und zugleich wissenden Lehrer entstehe ein humaner, zugeneigter und sexuell holistischer Mensch. Diese Idee eines „pädagogischen Eros“ geht auf eine Antikenrezeption des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in der Reformpädagogik zurück. So wandte sich etwa der jugendbewegte Pädagoge Gustav Wyneken (1875–1964) gegen eine vergeistigte, entsexualisierte Körperlichkeit und führte eine integrierte, starke Männlichkeit auf eine Sinnlichkeit zurück, die in diesen Beziehungen erworben werden konnte (Dudek 2020). Aufgegriffen in den 1970er-Jahren etabliert sich eine Forderung nach der Möglichkeit einer sexuellen Initiation innerhalb von Bildungsbeziehungen (Keilson-Lauritz 2015; Pinhard 2011). - Einvernehmlichkeit
Sexuelle Handlungen mit, an und vor Kindern werden schließlich über eine Idee der Einvernehmlichkeit gerechtfertigt: Mit Kindern könne ein sexueller Konsens ausgehandelt werden. Dabei wird insbesondere Pädophilen ein Interesse an Kindern zugeschrieben, das über eine Sexualität hinausgeht und „Liebe“ umfasst: Ihre Zuneigung hätte eine emotional-romantische Beziehung und ein Schutzbedürfnis zur Folge. Gerade Pädophile in Beziehung mit Kindern würden so auf die Grenzen kindlicher Sexualität achten und diese differenziert, vorsichtig und im Dialog ausgestalten (Baader 2017; Friedrichs 2017a; Kämpf 2021; exempl. auch Lautmann 1994).
5 Aufgaben, Chancen und Herausforderungen der Aufarbeitung
In den letzten Jahrzehnten ist eine erhöhte Sensibilität für sexuelle Grenzverletzungen gegenüber Kindern entstanden. Diverse transparente wie auch unvollständige Debatten sexualisierter Skandale sexualisierter Gewalt in Institutionen wie der katholischen Kirche und verschiedenen ihrer Einrichtungen, dem Berliner Canisius-Kolleg und der Odenwaldschule oder die Pädophiliedebatte im Umfeld der Grünen wiesen auf zugrundeliegende, systemische Gewaltverhältnisse hin. Auch in dieser Folge kam es ab ca. 2010/2013 zu einer „Aufarbeitungswelle“, in deren Rahmen etwa eine Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bzw. zur Untersuchung sexualisierter Gewalt gegen Kinder in BRD und DDR gegründet wurde. Verschiedene Parteien, Institutionen, Zeitungen und Verbände untersuchten die eigene Vergangenheit nach Vernetzungen in die Pädophilenbewegung, nach Verbindungen zu Tätern sexualisierter Gewalt gegen Kinder, aber auch nach unrühmlichen Positionen zu den Themen Pädophilie/Pädosexualität (Institut für Demokratieforschung 2014; Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2019, 2017).
Ziel dieser Aufarbeitungsbemühungen war es unter anderem, die eigenen Positionen in den Debatten der 1970er- und 1980er-Jahre zu rekonstruieren. Sie konnten personelle und ideengeschichtliche Voraussetzungen, institutionelle Gelegenheitsstrukturen und Systeme der Vertuschung des Schweigens und der Verantwortungsdiffusion identifizieren. Die Aufarbeitung pädosexueller Gewaltverbrechen bietet damit Grundlagen und fordert dazu auf, Schutzprozesse in der Gegenwart konkret, angepasst an jeweilige Organisationen und differenziert zu gestalten. Aufarbeitungsprozesse erkennen zugleich Betroffene in ihrem (fortgesetzten) Leiden an und etablieren (in Teilen) Strukturen, um sie im Umgang mit ihrer Betroffenheit zu unterstützen.
Gleichzeitig waren Aufarbeitungsprozesse durch Distanzierungen geprägt: Pro-pädophile/pädosexuelle Positionen wurden teilweise als Irrungen vergangener Zeiten oder als radikale Positionen Einzelner markiert und abgetan. Auch funktionier(t)en Teile diese Aufarbeitungsbemühungen in der Logik von Hygiene und Reinigung: Es geht dann nicht primär darum, Macht- und Herrschaftsverhältnisse zu analysieren, die in Organisationen wirkmächtig sind und Gewaltausübungen begünstigen können. Stattdessen grenzen sich Organisationen von früher getätigten Aussagen oder der Unterstützung solcher Aussagen ab, ohne Kontinuitäten zu untersuchen, Verantwortung zu übernehmen oder eigene Strukturreformen einzuleiten. Auch ist im Laufe der Thematisierung von pädosexueller Gewalt seit 2013 in Teilen der Eindruck entstanden, diese sei ein Problem linker und liberaler Strömungen oder religiöser Organisationen (Baader 2015). In Folge gewannen kulturkritische bis kulturpessimistische Lesarten der sogenannten Sexuellen Revolution an Bedeutung (Elberfeld 2015; Herzog 2005) und konservative Tabuisierungen des Sexuellen erfuhren Zuspruch.
Schließlich sind die Diskussionen um sexualisierte Gewalt durch apokalyptische Anwürfe an Feminist:innen und Geschlechterforscher:innen geprägt. Pädophilie und sexualisierte Gewalt werden mit antisemitischen, nationalistischen, rassistischen, cisheterosexistischen und antifeministischen Motiven verbunden – es spiegelt sich eine zunehmend internationale Infragestellung und personalisierte Abwertung von Forscher:innen, den die Soziologinnen Sabine Hark und Paula-Irene Villa Anti-Genderismus genannt haben. Darunter verstehen sie eine sich in verschiedenen Feldern äußernde Abwehrhaltung gegen alles, was mit dem Begriff „Gender“ assoziiert wird (Hark und Villa 2015) – die Folge ist eine Stabilisierung der heteronormativen Gesellschaftsordnung. Besonders in christlich-konservativen, reaktionären, evangelikalen, verschwörungsideologischen und neonazistischen Kontexten wird im deutschsprachigen Raum derzeit immer wieder die Kategorie Pädophilie/Pädosexualität für anti-genderistische und/oder autoritäre Argumentationen genutzt (Kämpf 2015). Im Umfeld von Männerrechtlern und Antifeminist:innen wird das Motiv der sexuellen Beziehung zu Kindern genauso wie frühere Pädophiliedebatten instrumentalisiert, um Feminismus und Gleichstellungspolitiken in Bedrohungsszenarien umzudeuten: Netzwerkende pädophile Feminist:innen würden versuchen, die „Frühsexualisierung“ von Kindern institutionell festzuschreiben, die kindliche Identitätsfindung zu destabilisieren und Pädophilie zu normalisieren und zu legalisieren.
In dieser Folge haben Debatten um Sexualaufklärung der letzten Jahre Pädophilie und Pädosexualität national wie international diskursiv in Stellung gebracht und sollen eine Bedrohung der cisheteronormativen Familie plausibel erscheinen lassen. Die Kernfamilie stilisieren sie zunehmend als einzig legitimen Ort der Sexualerziehung und des zukunftsträchtigen Aufwachsens von Kindern. Damit wird innerfamiliäre Gewalt und die Gewalt der cisheteronormativen Ordnung erneut unsichtbar gemacht. Gleichzeitig wird kindliche Sexualität re-tabuisiert (Baader 2017). Dass und wie Kinder – auf andere Weisen, mit anderen Zielen und anderen Formen – eine Sexualität leben und gestalten, wird zunehmend unsagbar. Die Aufarbeitung pädosexueller Gewalt und legitimierender Argumentationen muss so zwingend erfolgen. Zugleich darf sie weder zur erneuten Abwehr der (Mit-)Verantwortung von Organisationen oder Personen führen. Noch kann sie einem Reinheitsdiskurs folgen, der Gewalt an marginalisierte „Andere“ und liberale Politiken verweist oder eine kindliche Sexualität gänzlich auszublenden sucht.
6 Quellenangaben
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Verfasst von
Dr. Folke Brodersen
Justus-Liebig-University of Giessen
Centre for Diversity, Media and Law (DiML)
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Dr. Katrin M. Kämpf
Kunsthochschule für Medien Köln
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Es gibt 2 Lexikonartikel von Folke Brodersen.
Es gibt 2 Lexikonartikel von Katrin M. Kämpf.


