Pflegende Angehörige
Prof. Dr. Andreas Büscher
veröffentlicht am 23.10.2024
Als pflegende Angehörige werden nahestehende Personen bezeichnet, die die Versorgung pflege- und hilfsbedürftiger Menschen übernehmen.
Der Begriff „Angehörige“ umfasst hier nicht nur familiäre Bindungen, sondern bezieht auch soziale Beziehungen wie die zu Freund:innen oder Nachbarinnen und Nachbarn mit ein. Das Thema wird ausführlich unter dem Begriff „Angehörigenpflege“ behandelt.
Verfasst von
Prof. Dr. Andreas Büscher
Hochschule Osnabrück
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