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Prävention

Prof. Dr. Ulrich Papenkort

veröffentlicht am 19.06.2019

Ähnliche Begriffe: Prophylaxe; Vorbeugung; Gefahrenabwehr

Etymologie: lat. praevenire zuvorkommen

Das Wort „Prävention“ bezeichnet Gegenmaßnahmen, durch die mögliche unerwünschte Vorgänge und Zustände verhindert, vermindert oder verzögert werden können, indem deren Bedingungen und Ursachen beseitigt oder begrenzt werden.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Felder der Prävention
  3. 3 Wortherkunft und -verwendung
  4. 4 Begriffe der Prävention
  5. 5 Begriff der Prävention als Intervention
    1. 5.1 Negativität
    2. 5.2 Vorzeitigkeit
    3. 5.3 Bezug auf Menschen und diese direkt betreffende Übel
    4. 5.4 Abstrakte Gruppen von Menschen
    5. 5.5 Interaktiver Zusammenhang
  6. 6 Voraussetzungen der Prävention
    1. 6.1 Vermutung der Möglichkeit eines Übels
    2. 6.2 Notwendigkeit und Möglichkeit einer Intervention
  7. 7 Ziel der Prävention
  8. 8 Formen der Prävention
    1. 8.1 Zeitpunkt
    2. 8.2 Reichweite
    3. 8.3 Ansatzpunkt
  9. 9 Mittel der Prävention
  10. 10 Wirksamkeit der Prävention
  11. 11 Nebenwirkungen der Prävention
  12. 12 Quellenangaben
  13. 13 Literaturhinweise

1 Zusammenfassung

Nach den Sachverhalten, die zu vermeiden sind, ist inzwischen von den unterschiedlichsten „Präventionen“ die Rede. Wird nur von „Prävention“ gesprochen, ist meist die Krankheitsprävention gemeint, einschließlich der Prävention psychischer Störungen. Längst findet der Terminus aber auch in anderen Feldern Verwendung und erstreckt sich so von der Aids- bis zur Verbrechensprävention. Im Prinzip kann jegliches mögliche Übel zum Gegenstand präventiver Maßnahmen werden. Meist bezieht man den Terminus aber auf soziale Probleme.

Bei aller materialen Unterschiedlichkeit kann Prävention in formaler Hinsicht einheitlich definiert und allgemein als eine besondere Interventionsform beschrieben werden. Präventive Interventionen sind Maßnahmen, die gegen mögliche unerwünschte Vorgänge und Zustände gerichtet sind und zeitlich vor deren Eintreten erfolgen. Es sind negative Maßnahmen im normativen und logischen sowie futurische Maßnahmen im temporalen Sinne. Unterhalb dieser Gemeinsamkeit lassen sich verschiedene Formen und Mittel der Prävention differenzieren.

Die Wirksamkeit der Prävention setzt eine entsprechende Expertise voraus, ist aber auch mit ihr keineswegs garantiert. Dagegen kann Prävention, wenn sie verabsolutiert wird, durchaus unerwünschte Nebenwirkungen zeitigen.

2 Felder der Prävention

Wer nur bzw. ohne Zusatz von „Prävention“ spricht, verknüpft das Fremdwort meist implizit mit dem Gesundheitswesen und meint unausgesprochen die Krankheitsprävention. Krankheit ist dann das Übel, dem die Prävention gilt. Längst, und zwar seit den 1980er Jahren, ist der Begriff der Prävention aber auf viele andere Felder und damit andere Übel übertragen worden.

Hier sind zahlreiche Komposita mit „Prävention“ als Grundwort und wechselnden Bestimmungswörtern gebildet worden. Letztere zeigen in diesen Fällen in der Regel das Übel an, dem die Prävention gilt, mal als schädigendes bzw. störendes Ereignis (z.B. bei Gewaltprävention), mal als erfolgter Schaden bzw. stattgefundene Störung (z.B. bei Krankheitsprävention).

Im Prinzip kann für jedes denkbare Übel eine Prävention deklariert werden. „Der Anwendungsbereich präventiven Handelns ist nahezu grenzenlos. Überall dort, wo ein vermeidbares Übel droht, kann Vorbeugung betrieben werden. Darin besteht ihre [der Prävention] spezifische Universalität“ (Leanza 2017, S. 14). „Und da es nichts gibt, was nicht als Bedrohung wahrgenommen oder zur Bedrohung deklariert werden könnte, kann alles zur Zielscheibe präventiver Anstrengungen werden“ (Bröckling 2008b, S. 39). Die Komposita Sucht-, Gewalt-, Kriminal-, Gesundheitsprävention werden am häufigsten genannt (Papenkort 2008, S. 19), wobei „Gesundheitsprävention“ ausnahmsweise das entsprechende Wohl und nicht das Übel markiert.

Diese und weitere Nennungen kann man grob drei Problemkreisen zuordnen:

  1. physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Aids-, Drogen-, Gesundheits-, Sucht-, Suizid-, Unfallprävention),
  2. sozioökonomischen Einschränkungen (z.B. Armuts-, Schuldenprävention) und
  3. sozial abweichendem Verhalten (z.B. Gewalt-, Kriminalitäts-, Verbrechensprävention).

3 Wortherkunft und -verwendung

Das Fremdwort „Prävention“ lässt sich – unmittelbar oder über das französische „prévention“ – auf das mittellateinische Substantiv „praeventio“ zurückführen, das wiederum auf das lateinische Verb „praevenire“ zurückgeht. Dieses setzt sich aus der Präposition „prae“ und dem Verb „venire“ zusammen und bedeutet wörtlich übersetzt „zuvorkommen“. Auch die Fremdwörter „Advent, Intervention, Konvent(ion), Subvention“ gehen auf „venire“ mit verschiedenen Präpositionen zurück: advenire (hinzukommen), intervenire (dazwischenkommen), convenire (zusammenkommen, übereinkommen), subvenire (zu Hilfe kommen).

Das Wort „Prävention“, dessen Geschichte der Verfasser an anderer Stelle rekonstruiert hat (Papenkort 2008, S. 12–17), wird schon Anfang des 18. Jahrhundert in den ersten deutschsprachigen Allgemeinenzyklopädien aufgeführt, aber noch in einer vom heutigen Sprachgebrauch abweichenden kirchen- und verfahrensrechtlichen Bedeutung, die sich im Verlaufe des 20. Jahrhunderts verliert. Hier geht es darum, jemandem und nicht etwas zuvorzukommen.

In der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert tauchen die ersten Komposita meist mit dem Adjektiv „präventiv“, aber auch mit dem Substantiv „Prävention“ als Bestimmungswörtern auf, die der heutigen Bedeutung, nämlich etwas zuvorzukommen, entsprechen: „Präventivkrieg“ im außenpolitischen und „Präventionstheorie“ im strafrechtlichen Zusammenhang.

Diese Komposita werden Anfang des 20. Jahrhunderts u.a. durch „Präventivhaft“ (als Sicherungsverwahrung), „Präventivjustiz“ (durch die Polizei), „Präventivkontrolle“ (im Zusammenhang der Feuerversicherung) und „Präventivsystem“ (der Pressezensur), durch „Präventivimpfung“ (bzw. Schutzimpfung), „Präventivbehandlung“ und „Präventivverkehr“ (Schutz vor Geschlechtskrankheiten oder zur Empfängnisverhütung) ergänzt. Die Fremdwörter „präventiv, Prävention“ als Bestimmungswörter wurden also in politischen und rechtlichen, später auch in medizinischen Zusammenhängen verwendet.

Als einfaches Wort, also ohne Zusatz, wird „Prävention“ erst wieder ab den 1950er Jahren verwendet: zuerst in sozialpolitischen, ab den 1970er Jahren auch in strafrechtlichen und, immer mehr dominierend, in medizinischen Zusammenhängen. 1982 taucht das Wort erstmals in einem gesundheitspolitischen Dokument auf (Papenkort 2008, S. 16 f.).

Nachdem „Prävention“ wieder singulär verwendet wurde, tauchten etliche neue Komposita auf, die aber im Unterschied zu den älteren Zusammensetzungen keine neuen Sinnzusammenhänge, sondern nur neue Gegenstände erschließen. Der präventive Sachverhalt ist nun im Grundwort untergebracht (-prävention), während er vorher im Bestimmungswort verortet war (präventiv-, Präventions-).

Neben dem Fremdwort „Prävention“ werden heute mit vergleichbarer Bedeutung im medizinischen Kontext noch „Prophylaxe“ und im innen- und außenpolitischen Zusammenhang „Gefahrenabwehr“ verwendet, quer durch verschiedenste Kontexte die alltagssprachlichen Wörter „Verhütung, Vorbeugung, Vorsorge“ und „Schutz“ im Sinne von Verhütung, meist als Grundwörter von Komposita: z.B. „Empfängnis-“ und „Unfallverhütung“, „Alters-“ und „Krebsvorsorge“. Mit dem Grundwort „Schutz“ gibt es Dutzende von Zusammensetzungen, vom Arbeitsschutz bis zum Zivilschutz. Um nur einige zu nennen: Denkmalschutz; Impf-, Unfallschutz; Katastrophenschutz einschließlich Brand-, Hochwasserschutz; Kinder- und Jugendschutz; Kündigungs-, Mutterschutz; Lärm-, Strahlenschutz; Naturschutz inklusive Gewässer-, Klima-, Tierschutz; Opfer-, Personenschutz; Patent-, Urheberschutz; Verbraucherschutz; Versicherungsschutz; Werkschutz.

4 Begriffe der Prävention

Der Terminus „Prävention“ ist, schon grammatisch gesehen, doppeldeutig. Er bezeichnet sowohl einen Prozess als auch ein Resultat. Durch die Akzentuierung der einen oder der anderen Bedeutung entstehen zwei Präventionsbegriffe. Der prozessorientierte Begriff ist der verbreitete und vor allem im Gesundheitswesen (Krankheitsprävention) bekannt gewordene Begriff der Prävention als Intervention, d.h. eines Mittels zu einem Zweck. Der resultatsorientierte ist der seltenere und nur im Rechtswesen (Generalprävention, Spezialprävention) übliche Begriff der Prävention als Nebenwirkung einer Ursache oder auch Nebenzweck eines Mittels, hier einer Strafe.

Die folgenden Ausführungen gelten nur noch der Prävention als Intervention. Die Prävention als Resultat bzw. im strafrechtlichen Sinne wird in den Artikeln Generalprävention und Spezialprävention aufgegriffen.

Einem anderen Sprachgebrauch zufolge wird Prävention von Intervention unterschieden und nicht als Form derselben verstanden. Danach wird der Begriff der Intervention nur auf gegenwärtig gegebene Vorgänge und Zustände bezogen und vom zukunftsbezogenen Begriff der Prävention abgegrenzt. Da sich Prävention aber auch, wenn auch nur mittelbar, auf die Gegenwart bezieht (s. 5.2), ist, kann und sollte Prävention als eine Interventionsform aufgefasst werden, um ihren durchaus eingreifenden Charakter kenntlich machen zu können.

5 Begriff der Prävention als Intervention

Präventive Interventionen sind Maßnahmen, die begrifflich durch zwei Merkmale gekennzeichnet sind. Es sind negativ ausgerichtete Maßnahmen, die vorzeitig erfolgen. In der Kombination dieser beiden Kennzeichen lässt sich auch von verhindernden, verhütenden oder vermeidenden Maßnahmen sprechen, auch von Schutzmaßnahmen vor Gefahren oder der Absicherung von Risiken. Wenn die Verhinderung zu schwierig ist, wird zumindest eine Verminderung, wenn die Verminderung unmöglich erscheint, wenigstens eine Verzögerung angestrebt. Prävention lässt sich in diesem Sinne staffeln. Übel, die sich nicht einmal verzögern lassen, fallen nicht mehr in das Aufgabenfeld der Prävention.

Zwei weitere Merkmale können, aber müssen nicht definitorisch genannt werden. Sie dienen einer in theoretischer und praktischer Hinsicht sinnvollen Eingrenzung, um den Sprachgebrauch nicht uferlos werden zu lassen. Danach ist Prävention immer Verhinderung, aber nicht jede Verhinderung Prävention. Prävention bezieht sich erstens auf Menschen und diese direkt betreffende Übel. Die Verhinderung von Schäden für Dinge und andere Lebewesen, aber auch der natürlichen und kulturellen Umwelt, ist nicht gemeint. Zweitens sind AdressatInnen präventiver Interventionen abstrakte Gruppen von Menschen, nicht einzelne Personen und auch nicht konkrete Gruppen.

Präventive Interventionen sind also insgesamt vorzeitige Gegenmaßnahmen, die sich auf abstrakte Gruppen von Menschen beziehen.

5.1 Negativität

Eine präventive Intervention ist in einem doppelten Sinne negativ ausgerichtet. Ihr Gegenstand ist ein Zustand oder Vorgang, der aus der Perspektive mindestens der Trägerin oder des Trägers der Maßnahme als unerwünscht bewertet wird: ein Übel. Ein Übel wird festgestellt, wenn der entsprechende Zustand oder Vorgang erstens von der statistischen Norm bzw. einem Mittelwert und zweitens von einer kulturellen Norm abweicht.

Prävention ist also zunächst im normativen Sinne negativ ausgerichtet. Die/Der TrägerIn ist gegen ein Übel eingestellt. Die mit der negativen Bewertung verbundene Norm ist zwar relativ zu Zeit und Kultur, in der die/der TrägerIn lebt. Aber ohne eine Vorstellung von Normalität sind Gegenmaßnahmen weder notwendig noch möglich.

Aus der negativen Einstellung ergibt sich die in einem logischen Sinne negative Ausrichtung der Intervention. Sie ist eine Gegenmaßnahme. In diesem logisch negativen Sinne ist Prävention analytisch klar von logisch positiven Interventionsformen zu unterscheiden: der Ermöglichung und Hervorbringung noch nicht gegebener Vorgänge und Zustände und der Erhaltung und Förderung schon gegebener. Insbesondere die Differenz zur Erhaltung und Förderung wird nicht immer klar gesehen, da sich beide in der Praxis gut mit einer Verhinderung ergänzen können und sollten. Aber am Beispiel des Gesundheitswesens gezeigt: Prävention ist hier, selbst als Primärprävention, begrifflich immer Krankheitsprävention (disease prevention) und weder Gesundheitserhaltung noch Gesundheitsförderung (health promotion).

5.2 Vorzeitigkeit

Die unerwünschten Zustände und Vorgänge, gegen die sich präventive Interventionen richten, liegen in der Zukunft. Sie sind noch nicht gegenwärtig und damit wirklich, sondern nur – wenn nichts unternommen wird – in mehr oder minder naher Zukunft und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit möglich. Insofern erfolgen präventive Maßnahmen vor dem Eintreten entsprechender Übel. Es handelt es sich also um vorzeitige Gegenmaßnahmen. Dem Übel soll „zuvorgekommen“ werden. „Zukünftige, noch nicht geschehene Ereignisse erlangen so eine nicht zu leugnende Präsenz in der Gegenwart“ (Leanza 2017, S. 12). Damit ergibt sich eine analytische Unterscheidung zu anderen Gegenmaßnahmen: der Beseitigung und Hemmung schon gegebener Vorgänge und Zustände. Die Unterscheidung zur Abwehr noch nicht, aber schon fast gegebener Sachverhalte ist nicht so deutlich und kann auch mit der Differenz von Primär- und Sekundärprävention (s. 8.1) assoziiert werden.

Die Bestimmung der Prävention als Verhinderung, also als vorzeitige Gegenmaßnahme, birgt ein Paradox. „Weder lassen sich zukünftige Ereignisse wahrnehmen, noch kann direkt auf sie eingewirkt werden. Die Zukunft entzieht sich sowohl der sinnlichen Erfahrung als auch der unmittelbaren Lenkung“ (Leanza 2017, S. 12). Prognosen sind keine Diagnosen, Präventionen keine direkten Interventionen. Wie kann gegen etwas agiert werden, was noch nicht existiert und vielleicht niemals kommen wird? „Nicht das geschehene Ereignis in der Vergangenheit, sondern der mögliche Schadensfall in der Zukunft fungiert als Ursache eines gegenwärtigen Handelns“ (Leanza 2017, S. 13). Wie können Übel in der Zukunft schon in der Gegenwart beseitigt werden?

Verhindern ist ein Handlungsergebnis, ein faktisches oder als Ziel gewolltes, aber keine Handlung. Es gibt nur einen Ziel- und Zeitpunkt, aber nicht den Weg an. Zukünftig mögliche Übel können aber nur verhindert werden, wenn gegenwärtig manifeste Bedingungen und Ursachen, in deren Folge die Übel auftreten können, verändert werden: die Gefährdungen, die eine Gefahr heraufbeschwören, die Risikofaktoren, die ein Risiko entstehen lassen. Mit zwei biologischen Termini kann man auch sagen: die möglichen Übel sind der ultimative, die manifesten Faktoren der proximative Gegenstand der präventiven Intervention. Prävention beinhaltet also Maßnahmen, die laufende Ereignisse und Vorgänge oder bestehende Zustände so verändern, dass Übel als Folge ausbleiben, die ansonsten auftreten würden oder könnten.

Damit löst sich das Paradox auf. Präventive Interventionen sind, jetzt auf den zweiten Blick, Maßnahmen, durch die Bedingungen und Ursachen der Möglichkeit unerwünschter Zustände und Vorgänge beseitigt werden, nicht diese selbst. „Auf der funktionalen Ebene stellt sich die Prävention als paradoxe Aufgabe, ein noch nicht bestehendes Problem zu verhindern; auf der operationalen Ebene sucht sie nach Ursachen für die zu verhindernden Probleme und behandelt diese ‚vorgelagerten‘ Probleme“ (Hafen 2005, S. 250).

5.3 Bezug auf Menschen und diese direkt betreffende Übel

Die beiden ersten Merkmale müssen gegeben sein, um von Prävention sprechen zu können. De facto wird der Terminus „Prävention“ aber nicht für alle denkbaren Übel verwendet, z.B. nicht für natürliche oder technische Katastrophen. Prävention bezieht sich auf Menschen und diese direkt betreffende Übel. Die Verhinderung von Übeln, die Dinge oder andere Lebewesen, weiter die natürliche und kulturelle Umwelt berühren, wird selten „Prävention“ genannt, auch wenn die beiden ersten Merkmale der Negativität und Vorzeitigkeit ebenso zutreffen.

5.4 Abstrakte Gruppen von Menschen

Nach den beiden ersten Kennzeichen besteht zwischen Prävention auf der einen und Verhütung, Vorbeugung und Vorsorge, medizinisch „Prophylaxe“, auf der anderen Seite kein Unterschied. Die entsprechenden Wörter könnten in diesem Sinne synonym verwendet werden. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch wird allerdings durchaus eine Differenz vorausgesetzt. Das Fremdwort „Prävention“ wird in einem engeren Sinne bzw. nur für eine bestimmte Art verhindernder Aktivitäten verwendet.

AdressatInnen präventiver Interventionen sind für gewöhnlich abstrakte Gruppen, in theoretischer Hinsicht soziale Kategorien, in praktischer Ausrichtung Zielgruppen. TrägerInnen der Interventionen sind entsprechend Organisationen. Verhütung, Vorbeugung und Vorsorge können aber auch durch und für einzelne Personen erfolgen, sogar, wenn z.B. jemand für sich selbst Gesundheitsvorsorge betreibt, in ein und derselben Person. Präventive Interventionen sind in Bezug auf die AdressatInnen gruppen-, nicht personenbezogene Maßnahmen. TrägerInnen und AdressatInnen der Prävention sind also nur unterschiedliche Personenmehrheiten.

TrägerInnen sind als Personenmehrheiten Organisationen bzw. Körperschaften, da nur sie soziologisch betrachtet handlungsfähig und juristisch gesehen rechtsfähig sind. Nur solche Kollektive können als Organisationen und dürfen als Körperschaften bzw. juristische Personen Maßnahmen ergreifen. AdressatInnen von Prävention sind ebenfalls Personenmehrheiten: Gesamtheiten von Menschen, die zu einer gegebenen Zeit in einem bestimmten Land (Gesamtbevölkerung), einem bestimmten Teilgebiet leben (Teilbevölkerung) oder einer bestimmten Organisation wie z.B. einem Betrieb oder einer Schule angehören (Mitgliedschaft) oder mindestens ein raumunabhängiges Merkmal wie z.B. das Rauchen gemeinsam haben, das sie zugleich von anderen Menschen unterscheidet (Bevölkerungsgruppe).

In allen Fällen handelt es nicht um konkrete, sondern um abstrakte oder statistische Gruppen, theoretisch um soziale Kategorien. Sie existieren nur durch vorher definierte Merkmale bzw. als theoretisches Konstrukt und werden in praktischer Hinsicht auch, quer durch alle Interventionsarten, „Zielgruppen“ oder, insbesondere im Zusammenhang bestimmter präventiver Interventionen, „Risikogruppen“ genannt. Organisationen, die an Zielgruppen gerichtete Maßnahmen verantworten, sind im Regelfall Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere der Staat. Diese öffentlichen TrägerInnen müssen die präventive Maßnahme nicht zwingend selbst durchführen. Sie sind aber die zuerst zuständigen Instanzen.

5.5 Interaktiver Zusammenhang

Ein letztes, zu Beginn nicht genanntes Merkmal besteht darin, dass präventive Maßnahmen Übel nur verhindern, vermindern oder verzögern können. Das erwünschte Resultat kann nur als mögliche Wirkung verstanden werden. Da Prävention trotz bester Absicht und sehr guter Rahmenbedingungen jederzeit scheitern kann, fließt die tatsächliche Wirkung, an der Absicht gemessen der Erfolg, nicht mit in die Definition ein. An der Wirkung sind neben situativen Bedingungen auch die AdressatInnen selbst beteiligt. Sie können nicht nur aus ethischen, sondern auch aus technischen Gründen nicht als Objekte behandelt, sondern müssen als Mitsubjekte angesprochen werden. Objekte sind die unerwünschten Ereignisse, nicht die AdressatInnen. Da das Wort „Prävention“ für die einseitige Aktion einer Trägerin oder eines Trägers reserviert bleibt, muss deswegen der eigentlich interaktive Zusammenhang im Blick gehalten werden. Prävention ist nur die eine Hälfte dieses Zusammenhangs. Die andere bleibt den AdressatInnen vorbehalten.

6 Voraussetzungen der Prävention

Präventive Interventionen haben zwei Annahmen zur Voraussetzung, ohne die erst keine Maßnahmen ergriffen würden. Es muss a) die Möglichkeit eines Übels vermutet und b) die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Intervention angenommen werden.

6.1 Vermutung der Möglichkeit eines Übels

Die Möglichkeit eines Übels wird „Gefahr“ oder „Risiko“ genannt. Gefahren können nach Niklas Luhmann (Luhmann 1993) als unerwünschte Wirkungen eines natürlichen Geschehens, Risiken als unerwünschte Nebenwirkungen eines Handelns verstanden werden. Menschen sind danach nur für Risiken, nicht für Gefahren verantwortlich. Risiken werden eingegangen, während Gefahren bestehen. Dem alltäglichen Wortgebrauch nach sollte man aber Risiken in dem genannten Sinne besser als eine bestimmte Art von Gefahren und nicht als ihr Gegenteil verstehen.

Die vermuteten Gefahren, ohne die keine Prävention in Gang käme, können in zwei Ausprägungen gesehen und entsprechend als konkret, real und aktuell oder als abstrakt, fiktiv und potenziell eingestuft werden (Castel 1983, S. 60–61). Gefahren haben immer eine subjektive Seite. Ohne das Sehen von Gefahren gäbe es keine Gefahren. Zum Sehen gehört meistens auch das Erleben von Gefahren, nämlich die Angst als erlebtes Bedrohtsein. Eine objektive Seite haben nur die konkreten und nicht mehr die abstrakten Gefahren. Bei letzteren entspricht dem Sehen nicht mehr unbedingt eine Sichtbarkeit. Die abstrakten Gefahren sind den konkreten zeitlich vorgeschaltet. In der Logik der Prävention liegt die Tendenz, schon bei abstrakten Gefahren intervenieren zu wollen, wodurch seinerseits unerwünschte Nebenwirkungen, also Risiken entstehen können (s. 11).

6.2 Notwendigkeit und Möglichkeit einer Intervention

Die zweite Annahme ist ihrerseits zweifach. Zum einen wird die Notwendigkeit einer präventiven Intervention vorausgesetzt, weil sich die Situation ohne Intervention verschlimmern und das befürchtete Übel mehr oder minder sicher nach sich ziehen würde (Bröckling 2008b, S. 38–39). Zum anderen wird die Möglichkeit einer präventiven Intervention, also die grundsätzliche Beherrschbarkeit und Kontrollierbarkeit der Gefahr angenommen.

Aus Übeln werden aufgrund der Prämisse der Beherrschbarkeit bestimmte Übel, „Probleme“ genannt, aus Gefahren bestimmte Gefahren, nämlich Risiken. Probleme gelten als grundsätzlich lösbar, auch wenn sie im Einzelfall schwer lösbar sein mögen. Und Gefahren werden zu Risiken, wenn sie als beherrschbar angesehen werden.

7 Ziel der Prävention

Auf den ersten Blick hat Prävention als vorzeitige Gegenmaßnahme die Abwesenheit von Übeln zum Ziel. Genauer betrachtet geht es aber um die Abwesenheit der Möglichkeit von Übeln, also von Gefahren. „Im Unterschied zum Planen […], das seinen Bewegrund in einem positiven Ziel findet, auf das es hinzuarbeiten gilt, ist der präventive Zukunftsbezug durch Negativität gekennzeichnet. […] Die angestrebte Schadensfreiheit ist ihrem Begriff nach negativ, sie meint eine ‚Freiheit von‘“ (Leanza 2017, S. 14). Bröckling spricht vom „Prinzip des Latenthaltens: Gesundheit […] nur als Abwesenheit von Krankheit“ (Bröckling 2008b, S. 39).

Die Abwesenheit von Gefahr wird alltagssprachlich „Schutz“ – als Geschützsein, nicht als Schützen verstanden – und/oder „Sicherheit“ genannt. Schutz und Sicherheit sind also die Ziele der Prävention. Umgekehrt kann man Prävention auch, wie schon gesagt (s. 3), als „Schutz“ – in dem Fall im Sinne des Schützens – oder als „Sicherung“ bezeichnen.

Die Ziele von Schutz und Sicherheit hat Prävention mit einem anderen Bereich und einer anderen Art von vorzeitigen Gegenmaßnahmen gemeinsam. Während Prävention – nicht in der Sache, aber vom Sprachgebrauch her – der sozialen und auch inneren Sicherheit dient, besteht ein zweiter Bereich der politisch verantworteten und in diesem Fall auch so genannten Gefahrenabwehr. Er verschreibt sich der öffentlichen Sicherheit, die ihrerseits in äußere und wiederum innere Sicherheit unterschieden wird. Die Überschneidung von „Prävention“ und „Gefahrenabwehr“ im Feld der inneren Sicherheit besteht dabei aber nur scheinbar, da hier bei der „Prävention“ die Verhinderung von individueller Gewalt und Kriminalität im Vordergrund steht, während es bei der „Gefahrenabwehr“ um organisierte Kriminalität geht, weiterhin um Terrorismus und auch um Bedrohungen der Datensicherheit.

Im Zielbereich der sozialen Sicherheit und in öffentlicher Verantwortung ist eine zweite Art vorzeitiger Gegenmaßnahmen gebräuchlich. Gemeint ist die gesetzliche Sozialversicherung. Man könnte hier auch von „Zweitsicherung“ sprechen. Denn diese anderen vorzeitigen Gegenmaßnahmen sind für den Fall gedacht, dass eine Prävention unterlassen wird oder sich als nicht wirksam erweist.

„Wie die Versicherung ist Prävention eine Risikotechnologie. Beide ‚bearbeiten‘ Risiken auf höchst unterschiedliche Weise, aber sie ergänzen einander und treten in vielfachen Kombinationen auf: Weil keine auch noch so umfassende Vorbeugung keine absolute Sicherheit garantieren kann, werden ‚Rest-Risiken‘ versicherungsförmig abgefedert; weil Versicherungen Risiken kapitalisieren, sind sie darum bedacht, Zahl und Ausmaß der Schadensfälle durch vorbeugende Maßnahmen zu begrenzen“ (Bröckling 2008a, S. 27).

Die präventiven Erstsicherungen, die gesetzlichen Zweitsicherungen und die verschiedenen privaten Zweitsicherungen finanzieller (Versicherungen, Rücklagen) und rechtlicher Art (Regelungen für den Fall der eigenen Unselbstständigkeit oder des eigenen Todes) könnte man zusammen als „Vorsorge“ bezeichnen: als Vorsorge gegen den Fall (Erstsicherung: Zuvorkommen) und für den Fall (Zweitsicherung: Vorkehren) eines möglichen Übels. Das Wort „Vorsorge“ deutet im Grundwort „Sorge“ zugleich den nach Martin Heidegger und Hans Blumenberg existentiellen und immer auch emotionalen Charakter des „besorgten Sich-vorweg-Seins“ (Leanza 2017, S. 20) an. Das Gefühl, aus dem sich die Vorsorge speist, ist die Besorgnis, die sich zur Angst steigern und sogar in eine generalisierte Angststörung umschlagen kann. Und der Ausdruck „Vorsorge“ bestätigt, dass seit Ende des letzten Jahrhunderts die Zukunft offenbar „von einem Gegenstand der Erwartung und Hoffnung zu einem Gegenstand der Sorge und damit zugleich auch der Vorsorge geworden“ (Assmann 2013, S. 13) ist. Außerdem verweist es durch das Präfix „vor-“ auf die kognitive Voraussetzung der Vorsorge: die Vorher- bzw. Voraussage (Prognose, Prädiktion).

Das Ziel um Schutz und Sicherheit, also der Abwesenheit von Gefahr, kann zum Ziel einer allgemeinen Abwesenheit von Gefährlichkeit erweitert werden und wird es nicht selten. In dem Fall wird Gefahr verabsolutiert und losgelöst von Situationen zur Eigenschaft der Gefährlichkeit. Eine solche Verabsolutierung ist in zweierlei Hinsicht fraglich. Erstens gibt es, ohne das als Entschuldigung nehmen zu dürfen, keine hundertprozentige Sicherheit. Mit Erich Kästner: „Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich!“. Eine Welt ohne Übel und damit ohne Gefahren bleibt eine vielleicht notwendige, aber unmögliche Utopie. Zweitens konkurrieren Schutz und Sicherheit mit einem anderen Ziel, das im Falle der öffentlichen Sicherheit meist „Freiheit“ genannt wird (z.B. Papier et al. 2016, Steinbrecher 2018) (vgl. 11). Denkbar wären auch die Ausdrücke „Autonomie, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit“. Die gegenläufigen Ziele der Sicherheit und Freiheit müssen immer wieder in Form von Güterabwägungen gegeneinander austariert werden.

8 Formen der Prävention

Präventive Interventionen können a) nach dem Zeitpunkt, b) der Reichweite und c) dem Ansatzpunkt der Maßnahmen unterschieden werden, wobei die Kriterien des Zeitpunkts und der Reichweite eng miteinander zusammenhängen.

8.1 Zeitpunkt

Nach dem Zeitpunkt hat sich eine Einteilung in primäre, sekundäre und tertiäre Prävention (Caplan 1964) eingebürgert. Sie stammt aus dem Gesundheitswesen, wurde aber bald schon für andere Felder der Prävention aufgegriffen. Danach erfolgt die primäre Prävention vor Eintritt eines Übels, die sekundäre kurz davor und danach und die tertiäre nach entsprechenden korrektiven Interventionen, um einen erneuten Eintritt, eine chronische Verstetigung oder unerwünschte Nebenwirkungen zu verhindern. Um nach diesem Einteilungsmodell die einzelnen Präventionen unterscheiden zu können, ist die Identifikation des entsprechenden Ereignisses notwendig. Die Zuordnung einer der drei Präventionsarten bedarf der Diagnose im Sinne einer binären Feststellung: Liegt noch keines oder schon ein Übel vor (Unterscheidung von primärer und sekundärer Prävention)? Sind noch keine oder schon Folgen eingetreten (Unterscheidung von sekundärer und tertiärer Prävention)?

Gegen die Dreiteilung in primäre, sekundäre und tertiäre Prävention ist einzuwenden, dass Übel oder deren Folgen nur in akuten Fällen als Ereignisse diskontinuierlich auftreten und Übel häufig kaum merklich und gleitend bzw. in kleinen Schritten entstehen. Aus der reinen BeobachterInnenperspektive ist es richtig, dass es gerade in den Grauzonen des Übergangs keine diagnostizierbaren Ereignisse gibt. Aus der TeilnehmerInnenperspektive jedoch, wo das Handeln, nicht das Erkennen im Vordergrund steht, sind die Diagnosen die Ereignisse. Es wird weniger beobachtet als vielmehr entschieden, ob ein Übel oder dessen Folgen inzwischen eingetreten ist oder nicht. Und diese Entscheidungen markieren den Beginn der sekundären oder der tertiären Prävention.

Zwischen primärer und sekundärer Prävention liegt die diagnostische Erkenntnis, ob ein Übel vorliegt oder nicht. Sie wird „Früherkennung“ genannt, weil das Problem idealiter so früh wie möglich erkannt werden soll, fast wenn es überhaupt noch nicht aufgetreten ist. Während die zeitliche Grenze zwischen primärer und sekundärere Prävention z.B. im Gesundheitswesen im Kontext der Vorsorgeuntersuchungen festgestellt wird, fällt das Urteil zwischen sekundärer und tertiärer Prävention im Zusammenhang mit Nachsorgeuntersuchungen.

In beiden Fällen haben Diagnosen als Beobachtungen zwar einen theoretischen Charakter, sind aber in einen Handlungszusammenhang eingebettet und damit in gewisser Weise „Handlungselemente“ (Wieland 1975, S. 69). Mit der „Diagnose“ wird das Schon-Vorliegen oder das Noch-Vorliegen eines Übels festgestellt. Ist es gänzlich behoben, werden keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. Ist sie noch teilweise oder gänzlich gegenwärtig, wird die sekundäre Prävention mit anderen Mitteln wiederholt, die tertiäre Prävention begonnen oder jegliche Maßnahme eingestellt. Fazit: Die Unterscheidung der drei Präventionen ist erkenntnistheoretisch „falsch“, aber handlungstheoretisch durchaus „richtig“.

Innerhalb dieser Dreiteilung sind die sekundäre und die tertiäre Prävention streng genommen keine Prävention und lassen sich deswegen nicht klar von der Korrektion und der Rehabilitation unterscheiden. Andererseits verweisen die beiden Begriffe darauf, dass es zu den eigentlich individuell zu verstehenden Maßnahmen der Korrektion und Rehabilitation auch kollektive Entsprechungen gibt und sich die individuelle Trias – in medizinischer Terminologie – von Prophylaxe, Therapie und medizinischer Rehabilitation in der kollektiven von primärer, sekundärer und tertiärer Prävention spiegelt.

8.2 Reichweite

Ebenfalls im Gesundheitswesen und wieder auf andere Felder übertragbar kam später eine zweite Dreiteilung – diesmal nach der Reichweite präventiver Maßnahmen – in universale, selektive und indizierte Prävention auf (Mrazek und Haggerty 1994). Danach ist die universale Prävention flächendeckend und gilt räumlich, ganz oder in Teilen, Bevölkerungen oder sozial den Mitgliedern von Organisationen wie z.B. Betrieben oder Schulen. Mit der selektiven und indizierten Prävention erfolgen die präventiven Maßnahmen mehr oder minder eingeschränkt bzw. punktuell. Die selektive Prävention richtet sich an Risikogruppen innerhalb von Populationen und die indizierte Prävention an Zielgruppen, bei denen sich schon erste Symptome von Übeln, hier von Krankheiten zeigen. Innerhalb dieser Dreiteilung bleibt die indizierte Prävention ähnlich wie die sekundäre unklar, da sie so nah an jeder korrektiven Intervention, im Falle des Gesundheitswesens an der Therapie liegt.

Die beiden Dreiteilungen hängen insofern eng zusammenhängen, als sich aus dem Zeitpunkt einer Maßnahme eine mögliche Reichweite ergibt und eine Reichweite auf einen bestimmten Zeitpunkt verwiesen bleibt. So werden die universale und die selektive Prävention meist als Formen der primären Prävention und alle zusammen eindeutig als Prävention verstanden. Es bleiben dann die Fragen, ob die sekundäre und die tertiäre Prävention überhaupt als Prävention gelten sollen und die indizierte Prävention als primäre oder sekundäre Prävention zu verstehen ist.

8.3 Ansatzpunkt

Ein drittes Kriterium, nach dem sich präventive Interventionen unterscheiden lassen, ist deren Ansatzpunkt. Hier hat die Zweiteilung von Verhaltens- und Verhältnisprävention, deren Herkunft noch zu klären wäre, eine gewisse Akzeptanz und damit Verbreitung gefunden. Für eine allgemeine Theorie der Prävention bleibt sie aber noch zu grob und müsste in drei Hinsichten erweitert werden. Erstens kann über das Verhalten einer Person hinaus noch die Person selbst als interne Bedingung des Verhaltens eine maßgebliche Rolle spielen. Innerhalb des Gesundheitswesens setzt die medizinische Prävention z.B. nicht nur am Verhalten, sondern auch an der Person selbst an, in diesem Fall, z.B. bei Impfungen, an ihrem Körper. Zweitens ist über das Verhalten nur einer Person hinaus oft das einer zweiten oder mehrerer anderer Personen zu berücksichtigen. Deswegen wird z.B. in der Kriminalprävention eine täterbezogene von einer opferbezogenen Prävention unterschieden.

Mit einer dritten Erweiterung können zwischen Verhalten und Verhältnissen liegende Ebenen identifiziert werden, die bei der groben Zweiteilung nicht in den Blick geraten: Situationen und Kontexte. Aus der Kriminalprävention und ihrer Dreiteilung in täter-, opfer- und situationsbezogene Prävention kann auch noch die letztere übernommen werden, da Situationen als externe und aktuelle, also eng mit dem Verhalten zusammenhängende Bedingungen, in allen Feldern eine Rolle spielen. Aus der Krankheitsprävention kann die mesosoziale Ebene der Kontexte (z.B. Betriebe, Schulen, Stadtteile) zwischen mikrosozialen Situationen und makrosozialen Verhältnissen, dort „Settings“ genannt, berücksichtigt werden.

9 Mittel der Prävention

Die Mittel der Prävention sind vielfältig. Auf einer mittleren Abstraktionsebene kann man nach Art und Ansatzpunkt der Maßnahmen strukturelle, kommunikative und physische Mittel unterscheiden.

Die strukturellen Mittel setzen an den jeweiligen Verhältnissen an und beruhen auf Entscheidungen: auf politischen, d.h. legislativen und exekutiven Entscheidungen im Lande oder vor Ort oder solchen in Organisationen. Kommunikative Mittel beziehen sich auf das Verhalten und haben bei der medienvermittelten Massenkommunikation den Charakter von Aufklärung, bei der direkten und der medienvermittelten Individualkommunikation und der direkten Gruppenkommunikation den Charakter von Beratung oder Erziehung/Bildung. Die dritte Art präventiver Mittel, die physischen Maßnahmen, sind physikalische und chemische Einwirkungen auf den Körper von Menschen und vor allem in der Medizin gebräuchlich (z.B. Schutzimpfungen, Jodprophylaxe).

10 Wirksamkeit der Prävention

Um wirksam präventiv intervenieren zu können, muss die Genese eines Übels „rückwärts“ bekannt und möglichst genau gewusst sein: die Bedingungen, die es zur Folge haben können, die Ursachen, die es bewirken. Wenn dann umgekehrt die bekannten Bedingungen und Ursachen vorliegen, kann das Übel „vorwärts“ sowohl vorhergesagt als auch entsprechend verhindert werden. „Prävention setzt voraus, dass man in der Lage ist, mit hinreichender Sicherheit nicht nur zukünftige Entwicklungen vorherzusagen, sondern auch weiß, mit welchen Mitteln sie ggf. im Vorfeld zu verhindern bzw. abzuschwächen sind“ (Bundesministerium 2009, S. 52). Die verhindernde Einwirkung setzt die Vorhersage, die Vorhersage die Erklärung voraus. „Ohne Ätiologie – das ist die Lehre von den Ursachen – keine Prognostik, ohne Prognostik keine Prävention. Vorbeugung verlangt daher systematische Wissensproduktion. ‚Savoir pour prévoir, prévoir pour prévenir‘, heißt es bei Auguste Comte“ (Bröckling 2008a, S. 25–26).

Das gilt für alle Bedingungen, die zu einem Übel führen können. Denn Prävention setzt ja, wie erklärt (s. 5.2), an solchen Bedingungen an. Das setzt entsprechende Forschungsergebnisse voraus, die aufgrund fehlender oder schwacher Kausalitäten in der Genese des Übels, seiner Häufigkeit und der großen Zahl der Adressaten der Prävention (s. 5.4) statistischer bzw. probalistischer Art sind. Basis der Prävention sind nur Wahrscheinlichkeiten, die wiederum nur gegeben sind, „wenn der Zusammenhang von Handeln und den zu vermeidenden Problemen plausibel herstellbar und zentral im Handlungsansatz ist. Streng genommen befindet man sich dann aber im Bereich der sekundären Prävention, da hier bereits spezifische Problemlagen fokussiert werden“ (Holthusen 2011, S. 24).

Je weiter aber die Genese zurückverfolgt wird und auch die Bedingungen der Bedingungen ins Spiel kommen, umso loser und verzweigter wird der genetische Zusammenhang. Zugleich wird er unspezifisch in dem Sinne, dass ein und dieselbe präventive Maßnahme für sachlich verschiedene primärpräventive Anliegen (z.B. Gewalt-, Sucht- und Suizidprävention) beansprucht werden kann. Es fehlt irgendwann jeglicher begründbare Ansatzpunkt für eine präventive Intervention. Selbst ihre relative Wirksamkeit kann nicht mehr ohne weiteres angenommen werden. Das Ziel der Prävention wird utopisch, damit grundsätzlich unerreichbar und im Einzelfall verfehlt.

11 Nebenwirkungen der Prävention

Ziele sind die erwünschten Wirkungen von Maßnahmen. Letztere haben, wenn sie wirksam sind, zusätzlich mehr oder minder Nebenwirkungen. Die können wiederum erwünscht oder unerwünscht sein. Die erwünschten Nebenwirkungen können auch (Neben-)Ziele sein. Meist sind nur die unerwünschten und gegebenenfalls gefährlichen Nebenwirkungen im Blick. Sie treten vor allem auf, wenn der Anspruch der Prävention, um ihr implizites Versprechen einzulösen, überzogen und sie selbst verabsolutiert wird. Prävention wird so zu einem prinzipiell „unabschließbaren Projekt“ (Bröckling 2008a, S. 42). Risiken der Prävention ergeben sich dann durch ihren Charakter a) als Maßnahme, b) als Gegenmaßnahme und c) als vorzeitige Gegenmaßnahme.

  1. Risiko der Entmündigung: Präventionen erfordern als Maßnahmen, wenn sie wirksam sein sollen, wissenschaftlich fundierte bzw. evidenzbasierte Sachkenntnisse. Dadurch ist und bleibt Prävention vorrangig eine Aufgabe entsprechender Fachleute. Und es besteht stets das Risiko einer Expertokratie: einer „Entmündigung durch Experten“ (Illich 1979).
  2. Risiko der Abwertung: Präventionen erfordern als Gegenmaßnahmen, damit sie überhaupt stattfinden, eine nicht nur logische, sondern auch normative Negativität: die negative Bewertung von Zuständen. „Jedes präventive Agieren setzt […] eine […] Entscheidung darüber, was jeweils als unerwünscht zu gelten hat, voraus“ (Bundesministerium 2009, S. 52). Die mit der logischen verbundene normative Negativität lässt schnell vergessen, dass es immer unerwünschte Zustände geben wird, sie auch ihre wünschenswerten Seiten haben können und Bewertungen immer auch subjektiv und im Hintergrund sozial konstruiert sind, also nicht den Zuständen selbst anhaften. Dadurch entsteht das Risiko der auch evaluativen Normalisierung erst einmal nur statistischer Normalitäten. Statistische Abweichungen führen dann zu evaluativen Abweichungen, d.h. zu Abwertungen. Wenn die unerwünschten Zustände bei bestimmten sozialen Gruppen häufiger auftreten, werden die zunächst sachbezogenen Abwertungen schnell auf diese Gruppen übertragen, wodurch es zusätzlich erst zu Stigmatisierungen, dann zu Diskriminierungen kommen kann.
  3. Risiko der (Selbst-)Überwachung: Präventionen erfordern als vorzeitige Gegenmaßnahmen ihren möglichst frühzeitigen Einsatz. Diese Frühzeitigkeit verdichtet sich, zu Ende gedacht, zu einer auch normativen Priorität erst der Prävention und dann der Primärprävention. Hierzu passen die beiden sprichwörtlich und mehr imperativ formulierten Thesen „Vorbeugen ist besser als heilen“ und „Wehret den Anfängen“, die eine Verabsolutierung der Prävention ins Wort bringen. Die erste These bezieht sich auf eine Differenzierung innerhalb der negativen Maßnahmen im Sinne von Gegenmaßnahmen, die zweite auf eine Differenzierung innerhalb der Prävention selbst, also der vorzeitigen Gegenmaßnahmen. Die zweite These überbietet dabei noch einmal die erste. In beiden Fällen birgt die Idee der Prävention in ihrer programmatischen Zuspitzung eine kritisch zu beurteilende Tendenz zur bevormundenden Kontrolle und Überwachung und darum zur Einschränkung der individuellen Freiheit.

„Vorbeugen ist besser als heilen“ – aus dem medizinischen Kontext gelöst: „Vorbeugen ist besser als bekämpfen“. Dieser These des Vorrangs der Prävention gegenüber der Korrektion, der man spontan nur zustimmen kann, ist aber auf den zweiten Blick zu widersprechen. Sie fußt auf zwei strittigen Prämissen. Die erste lautet, dass sich jegliche Korrektion vorhandener Übel erübrigt, wenn im Vorfeld eine Prävention stattgefunden hat. Die Prämisse setzt ihrerseits voraus, dass Prävention in jedem Fall wirksam ist. Weil das aber nicht immer und überall so ist, muss sich bei einer erfolglosen Prävention eine nächste Stufe von Gegenmaßnahmen anschließen können: die Korrektion. Wenn die wiederum keine Wirkung zeitigt, würde eine Stufe der Restriktion folgen müssen, die im Kontext von Krankheiten „Linderung“ genannt wird und zu der sich inzwischen, in diesem Fall als Relativierung des Heilens, eine Teildisziplin der Palliativmedizin etabliert hat. Jede Art von Gegenmaßnahme hat zu ihrer Zeit und in Relation zu und gleichwertig mit den anderen Gegenmaßnahmen ihren eigenen Stellenwert.

Die zweite Prämisse der These des Vorrangs der Prävention springt nicht sogleich ins Auge und wird nicht mit der gleichen Entschiedenheit behauptet. Mit ihr schreibt man jeder Korrektion mögliche „Risiken und Nebenwirkungen“ zu und hält die Prävention für nebenwirkungsfrei oder zumindest für nebenwirkungsarm. Da aber jede Prävention eine Intervention ist (s. 5) und Wirkungen erzielen will und im besten Fall auch erzielt, gilt auch für sie: Einwirkungen können unerwünschte Nebenwirkungen haben.

„Wehret den Anfängen“. Hinter diesem Imperativ steht die zweite – die erste überbietende – These, dass nicht nur die Prävention gegenüber der Korrektion Vorrang genießen sollte, sondern auch die Primärprävention gegenüber der Sekundärprävention. Denn nur in der Primärprävention als eigentlicher Prävention werde ein Übel an der Wurzel gepackt. Diese These setzt am zentralen präventiven Merkmal der Vorzeitigkeit an. Genauer bezieht sie sich auf die in der Logik dieses Merkmals liegende immanente Tendenz, den Zeitpunkt der Vorzeitigkeit möglichst weit vorzuverlegen, um nach dem Motto „je früher umso besser“ möglichst frühzeitig zu intervenieren. Diese Frühzeitigkeit scheint aus fachlicher Sicht geboten zu sein, um jegliche Übel schon im Keim bzw. in statu nascendi ersticken zu können, wodurch sie im Prinzip austauschbar sind. Lebensgeschichtlich zu Ende gedacht müsste Prävention in der Tendenz der Frühzeitigkeit schon in der Kindheit, besser kurz nach der Geburt, am besten noch vor der Geburt erfolgen.

Die These des Vorrangs der Primärprävention gegenüber der Sekundärprävention impliziert tendenziell auch eine These des Vorrangs der universalen gegenüber der selektiven Prävention. Denn die Primärprävention und die universale Prävention hängen eng zusammen. Den Anfängen sollte nicht nur immer, sondern auch überall gewehrt werden, also in der gesamten Bevölkerung.

Für die These des Vorrangs der Primärprävention – und der universalen Prävention – gelten im Prinzip die gleichen Prämissen und Gegenargumente wie für die These des Vorrangs der Prävention insgesamt. Die Prämisse der Wirksamkeit ist aber aufgrund der zeitlichen und sachlichen Vermitteltheit jeder Primärprävention nur noch entschiedener in Frage zu stellen.

Die Imperative der Frühzeitigkeit (primäre Prävention) und Flächendeckung (universale Prävention) unterliegen einer Logik des Verdachts. Immer und überall könnte in statu nascendi ein Übel lauern. Diese Logik hat zur Folge, dass nicht nur konkrete, schon verdächtige Gefahren gesehen, sondern auch abstrakte, noch verdachtslose Gefahren vermutet werden. Die notwendige Früherkennung auch der abstrakten Gefahren führt in der öffentlichen Hand in letzter Konsequenz zu einem „Rasterfahndung“ praktizierenden, alles und jeden kontrollierenden „Überwachungsstaat“. Die Freiheitsgrundrechte der BürgerInnen werden für ihre Sicherheit, also – zunächst – in bester Absicht eingeschränkt (Thiel 2011; Voigt 2012). So ein überfürsorglicher und dadurch bevormundender Staat wird im englischen Sprachraum in bezeichnender Weise „nanny state“ genannt. Wenn der Staat dann seine Verantwortung als sogenannter aktivierender Staat an seine BürgerInnen delegiert und ihnen ein „unternehmerisches Selbst“ (Bröckling 2007) abverlangt, bleibt die Logik des Verdachts erhalten und wird nur verlagert. „Prävention wird wichtiger denn je, aber sie wird zunehmend zur Sache der Individuen, die gehalten sind, sich selbst ökonomisch zu regieren. […] Aktuelle Kampagnen ersetzen die traditionellen Mechanismen des Überwachens und Strafens deshalb durch ein Regime freiwilliger Selbstkontrolle“ (Bröckling 2008a, S. 29).

Unterm Strich bleibt eine Ambivalenz der Prävention. „Im Namen der vorbeugenden Vernunft geschieht […] Humanes wie Inhumanes: Prävention rettet, verlängert und verbessert Leben, sie mindert Leid und Unsicherheit. Prävention kann aber auch gewalttätig, ja mörderisch sein.“ „Wer dem einen Übel vorbeugt, befördert ein anderes, und der Imperativ der Leidensfreiheit entpuppt sich nicht selten als ein Freibrief für Mitleidslosigkeit“ (Bröckling 2008a, S. 25).

12 Quellenangaben

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Bröckling, Ulrich, 2007. Das unternehmerisches Selbst: Soziologie einer Subjektivierungsform. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-29432-1

Bröckling, Ulrich, 2008a. Der moralische Zwang zur Vorsorge. In: Werner Bartens. Vorsicht Vorsorge: Wenn Prävention nutzlos oder gefährlich wird. Frankfurt a.M.: Insel, S. 23–30. ISBN 978-3-518-46028-3

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Caplan, Gerald, 1964. Principles of Preventive Psychiatry. New York: Basic Books

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Holthusen, Bernd, Sabrina Hoops, Christian Lüders und Diana Ziegleder, 2011. Über die Notwendigkeit einer fachgerechten und reflektierten Prävention: Kritische Anmerkungen zum Diskurs. In: DJI-Impulse. 2, S. 22–25. ISSN 0930-7842

Illich, Ivan, 1979. Entmündigung durch Experten: Zur Kritik der Dienstleistungsberufe. Reinbek: Rowohlt. ISBN 978-3-499-14425-7

Leanza, Matthias, 2017. Die Zeit der Prävention: Eine Genealogie. Weilerswist: Velbrück. ISBN 978-3-95832-131-1

Luhmann, Niklas, 1993. Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral. In: Gotthard Bechmann, Hrsg. Risiko und Gesellschaft: Grundlagen und Ergebnisse interdisziplinärer Risikoforschung. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 327–338. ISBN 978-3-531-11901-4

Mrazek, Patricia J. und Robert J. Haggerty, Hrsg., 1994. Reducing Risks for Mental Disorders. Frontiers for Preventive Intervention Research. Washington DC: Academy Press. ISBN ISBN 978-0-309-56866-1

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13 Literaturhinweise

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Verfasst von
Prof. Dr. Ulrich Papenkort
Professur für Pädagogik an der Katholischen Hochschule Mainz
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