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Prekariat

Prof. Dr. Norbert Wohlfahrt

veröffentlicht am 10.01.2025

Etymologie: lat. preces die Bitten, dt. Proletariat

Englisch: Precariat; Precarity

Mit Prekariat wird eine gesellschaftliche Gruppe bezeichnet, deren Lebens- und Arbeitsverhältnisse durch unsichere Beschäftigungsformen, fehlende soziale Absicherung und eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten geprägt sind. Dadurch sinken die Angehörigen dieser Gruppe unter das gesellschaftlich definierte Standardniveau von Einkommen, Schutz und sozialer Integration.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Definition und Entstehungshintergrund
  3. 3 Prekarität und die Erosion von Beschäftigungsverhältnissen
  4. 4 Mehrdimensionalität von Prekarität
  5. 5 Erklärungsansätze zur Entstehung von Prekarität
    1. 5.1 Ausbeutung und Überausbeutung als Ursache von Prekarität
    2. 5.2 Prekarisierung durch sozialstaatlich induzierte Kostensenkung
    3. 5.3 Prekarisierung durch Segmentierung der Arbeitsmärkte
    4. 5.4 Prekarisierung durch finanzkapitalistische Landnahme
    5. 5.5 Die Existenz einer „Reservearmee“ als Ursache für Prekarisierung
  6. 6 Fazit: Prekarität und der neue Geist des Kapitalismus
  7. 7 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

In der Arbeits- und Industriesoziologie wird unter dem Begriff der Prekarisierung das Phänomen einer Erosion von Erwerbsverhältnissen und einer gleichzeitigen Ausweitung atypischer Beschäftigungsformen verstanden. Verwiesen wird damit auf einen Typus von Erwerbsverhältnissen, in denen die Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich unter ein Einkommens-, Schutz- und soziales Integrationsniveau sinken, das in einer gegebenen Gesellschaft als Standard definiert ist. Darüber hinaus steht der Begriff prekär für Lebenslagen, die sich durch eine (zu) geringe gesellschaftliche Teilhabe auszeichnen. Dies macht eine mehrdimensionale Betrachtung von Prekarität und Prekarisierung erforderlich: Hierzu zählen sowohl objektive Faktoren, wie geringe Arbeitsplatzsicherheit, die nur mit einem kurzfristigen Zeithorizont verbunden ist, und fehlender Schutz durch sozial- und arbeitsrechtliche Normen, als auch subjektive Faktoren wie mangelnder Einfluss auf die Arbeitssituation und ausbleibende betriebliche Integration. Prekäre Lebenslagen können bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Migrant:innen) in besonderem Maße betreffen und durch sozialpolitische Veränderungen beschleunigt werden.

2 Definition und Entstehungshintergrund

Prekär Beschäftigte sind nach einer Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) diejenigen, die aufgrund ihres Erwerbsstatus nur geringe Arbeitsplatzsicherheit genießen, wenig Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung ihrer Arbeitssituation haben, nur partiell im arbeitsrechtlichen Schutzkreis stehen und deren Chancen auf materielle Existenzsicherung durch Arbeit in der Regel schlecht sind (Rodgers 1989).

Seiner etymologischen Bedeutung nach lässt sich „prekär“ mit „widerruflich“, „unsicher“ oder „heikel“ übersetzen. Prekarisierung bedeutet demnach „die Verunsicherung von Lebensverhältnissen durch Widerruflichkeit des Erwerbs“ (Dieckmann 2005, S. 14). Mit Rückgriff auf eine Aussage von Karl Marx, der angemerkt hat, dass „in dem Begriff des freien Arbeiters (schon liegt), dass er Pauper ist: virtueller Pauper“ (Marx 1993, S. 674), spricht Hauer von Prekarisierung als Rückkehr zur „prinzipiellen und fundamentalen Verunsicherung aller Lebens- und Arbeitsbereiche“ (Hauer 2005, S. 16).

Innerhalb der sozialwissenschaftlichen Forschung wird der Begriff genutzt, um die Ausbreitung der angesprochenen unsicheren Beschäftigungs- und Lebensverhältnisse zu thematisieren. Insbesondere französische Soziologen wie Pierre Bourdieu (Die zwei Gesichter der Arbeit, Konstanz 2000), Serge Paugam (Le salarié de la précarité, Paris 2000) oder Robert Castel (2000) sehen darin den Kern der sozialen Frage des 21. Jahrhunderts. In der Forschungsliteratur taucht der Begriff erstmals in französischen Publikationen auf. Pierre Bourdieu verwendet Anfang der 1960er-Jahre den Begriff precarité, um die Situation unsicher Beschäftigter und arbeitsloser Personen in Algerien zu beschreiben.

3 Prekarität und die Erosion von Beschäftigungsverhältnissen

Mit Prekarisierung soll ein sozialer Prozess gekennzeichnet werden, über den die Erosion von Normalitätsstandards auf die Integrierten zurückwirkt. Wesentlichen Einfluss auf die Diskussion um Prekarität und Prekarisierung in Deutschland hat die Veröffentlichung der Sinus-Milieustudie im Herbst 2006 gehabt (FES 2006). Das Prekariat repräsentiert dort eine neue Unterschicht der Abgehängten und Aussichtslosen. Sie können mit den Beschleunigungen kapitalistischer Modernität nicht Schritt halten und gelten wohlfahrts- und sozialpolitisch als Modernisierungsverlierende. „Prekäre“ Arbeitsverhältnisse, häufig angesiedelt in einem politisch gewollten und entsprechend protegierten „Niedriglohnsektor“, ersetzen die vergleichsweise auskömmliche Beschäftigung in sogenannten „Normalarbeitsverhältnissen“. Ein Indiz besteht darin, dass die darüber erzielbaren Einkommen voll Erwerbstätiger zunehmend mit Lohnersatzleistungen „aufgestockt“ werden (müssen). „Unsicherheit“ der Arbeits- und Lebensverhältnisse verbunden mit einer schärferen Arbeitsmarktkonkurrenz werden damit bis in eine vermeintliche „gesellschaftliche Mitte“ hinein zu einer prägenden Erfahrung.

Der Begriff der Prekarität weist damit auf die Entwicklung einer Zwischenzone „uneindeutiger Erwerbsverläufe, unsicherer sozialer Perspektiven und rascher biografischer Veränderungen hin“ (Vogel 2009, S. 199).

Robert Castel unterscheidet in seinen Forschungen zur Transformation von Beschäftigung, im Arbeitsleben, zu Arbeit und sozialer Absicherung unterschiedliche Zonen der Arbeitsgesellschaft. Eine Zone der Integration ist durch das doppelte Merkmal stabiler Arbeitsverhältnisse und einer soliden Verortung im Netz sozialer Relationen charakterisiert. Eine Zone der Entkoppelung ist bestimmt durch eine Reservearmee der Überflüssigen und womöglich der sozial Ausgegrenzten. Eine Zone der Prekarität ist demnach eine instabile Zwischenzone, welche ein prekäres Verhältnis zur Arbeit mit einer fragilen Unterstützung durch die nächste Umgebung kombiniert. Innerhalb einer Zone werden Kriterien wie Bruttomonatseinkommen, Beschäftigungssicherheit, Arbeitserleben, Einfluss/​Entwicklungsmöglichkeit bei der Arbeit, Frustrationsgefühle und Statusbeschreibung von den Lohnarbeitenden verschieden erlebt und gewichtet:

„Allgemeiner noch lässt sich ein Wandel des Arbeitsmarkts selbst beobachten, eine Vervielfachung der Tätigkeiten jenseits des klassischen, durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag sicheren und dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses, das fest definiert durch das Arbeitsrecht alle Vorteile der sozialen Absicherung bot. Die Expansion ‚atypischer Beschäftigungsformen‘, etwa von Zeitarbeit und subventionierter Beschäftigung, könnte man ausführlich belegen. Es ist das Beschäftigungsverhältnis selbst, das zerfällt und einer Vielzahl von Tätigkeiten weicht, die jenseits davon angesiedelt sind. Solche Tätigkeiten gewähren nicht länger die Stabilität, die Absicherung und Sicherheit, die mit einem stabilen Beschäftigungsverhältnis verbunden waren“ (Castel 2009, S. 33).

Oliver Marchart (2013) unterscheidet einen engen Begriff von Prekarität, der das weitgehende Herausfallen aus sozialen Sicherungssystemen bei gleichzeitiger instabiler Beschäftigung impliziert, von einem weiteren Begriff von Prekarisierung, der darunter einen tendenziell die Gesamtheit sozialer Verhältnisse prägenden Prozess versteht. In diesem umfassenden Sinn erfasst der „Prekarisierungsstrom die gesamte Gesellschaftsformation“ (Marchart 2013, S. 25), was eine grundlegende Verunsicherung der meisten Lebensbereiche zur Folge hat. Auch der von Oliver Nachtwey geprägte Begriff der „Abstiegsgesellschaft“ besagt, dass Deutschland aus einer Gesellschaft des Aufstiegs und der sozialen Integration zu einer „Gesellschaft des sozialen Abstiegs, der Prekarität und Polarisierung“ geworden ist (Nachtwey 2016, S. 8). Nachtwey begründet seine These vorwiegend mit dem wachsenden Dienstleistungssektor, der eine Ausdehnung des Niedriglohnsektors zur Folge hat (zur Kritik Butterwegge 2020).

4 Mehrdimensionalität von Prekarität

Spricht man vom Prekariat, werden in der Regel strukturelle, erwerbsbiografische, rechtliche und betriebliche Verstetigungen unsicherer Lebens- und Beschäftigungsformen in den Blick genommen. Prekarität bedeutet damit mehr als die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses. Auch der Begriff der atypischen Beschäftigungsverhältnisse verliert dann an analytischer Kraft, wenn diese die Normalität der Beschäftigung spiegeln. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse bestehen überwiegend aus nicht existenzsichernder und sozial nicht abgesicherter Beschäftigung. Hinzu kommen sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie unsichere Beschäftigungsverhältnisse (Leiharbeit und Befristung). Insbesondere Frauen finden sich trotz zunehmender Integration in den Arbeitsmarkt besonders häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen (nicht existenzsichernde und sozial nicht abgesicherte Beschäftigung) sowie in sonstigen unsicheren Beschäftigungsverhältnissen (Leiharbeit oder Befristung) (Nickel 2009). Vogel (2009) unterscheidet verschiedene Typen prekärer Grenzgänger auf den Arbeitsmärkten und in Wirtschaftsbranchen, in denen Schwarzarbeit und Gelegenheitsjobs zur Normalität gehören (z.B. Frauenjobs im Reinigungs- und Gaststättengewerbe). Aus seiner Sicht repräsentiert das Prekariat eine neue Unterschicht der Abgehängten und Aussichtslosen, die „mit den Beschleunigungen kapitalistischer Modernität nicht Schritt halten“ und als „sozialpolitisch behandlungsbedürftige Modernisierungsverlierer“ (Vogel 2008, S. 4) typisiert werden.

Das Statistische Bundesamt unterscheidet verschiedene Formen atypischer und prekärer Beschäftigung. Hierbei lassen sich insbesondere folgende Merkmale differenzieren:

  • Befristung
  • Geringfügige Beschäftigung: eine Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis, in dem das regelmäßige Arbeitsentgelt einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder das nur von kurzer Dauer ist
  • Teilzeitarbeit
  • Arbeitnehmerüberlassung: Auch Leiharbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmende (Leiharbeitnehmende, LAN) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte (Zuweisung des Arbeitsplatzes) und Pflichten (Gehaltszahlung, Sozialversicherungsanmeldung, Bereitstellung von persönlicher Schutzausstattung) des Arbeitgebers liegen grundsätzlich beim Verleiher. 
  • Prekäre Löhne (Löhne zwischen 50 % und 75 % unterhalb des Referenzlohns): Die Ursachen für den Bezug von Niedriglöhnen unter den Vollzeitbeschäftigten sind offenbar meist nicht – und im Zeitvergleich zunehmend nicht – persönliche Merkmale, z.B. (fehlende) Ausbildung oder (geringes) Alter. Allein das Geschlecht „Frau“ spielt darunter angesichts der weit überdurchschnittlichen Betroffenheit von weiblichen Vollzeitbeschäftigten durch Niedriglöhne noch immer eine große Rolle.

In der Frauen- und Geschlechterforschung wird Prekarisierung als ein ambivalenter Prozess bestimmt, der weit über die Erwerbssphäre hinausgreift (Motakeff 2015). Neben der ungleichen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männer wird auf die geschlechterdifferente Segregation des Arbeitsmarktes verwiesen. Mit dem Begriff der vertikalen Segregation wird beschrieben, dass Frauen und Männer auf unterschiedliche Hierarchieebenen des Arbeitsmarkts verteilt sind. Mit dem Begriff der horizontalen Segregation wird die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern in verschiedene Berufe bezeichnet. Unter dem Begriff des Gender Pay Gap werden schließlich Lohn- und Gehaltsdiskriminierungen thematisiert, die auch die familiäre Aufgabenteilung beeinflussen, da Frauen häufiger als Männer Zeiten der Erwerbsarbeit unterbrechen.

Mona Motakeff weist darauf hin, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse von Frauen auch durch sozialpolitische Maßnahmen wie die aktivierende Arbeitsmarktpolitik forciert werden können. So hat die Einführung des Rechtskonstrukts der Bedarfsgemeinschaft gravierende Folgen für Frauen, wenn der Bezug von Leistungen von den Partnereinkommen abhängig gemacht wird. Aus geschlechtersoziologischer Perspektive verstärkt das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft familiale Abhängigkeiten und überantwortet vormals staatliche Pflichten in die privaten Sorgegemeinschaften (Motakeff 2015, S. 88). Auch die Familienpolitik, die lange Zeit das männliche Ernährermodell förderte, wirkt durch die Veränderung hin zu einer aktivierenden Familienpolitik beschleunigend auf Prekarisierungsprozesse. Diese orientiert sich sozialpolitisch, so die Kritik, am Adult-Worker-Modell und hat einen schichtspezifischen Bias, indem (wie das Beispiel Elterngeld zeigt) der „Wert der Betreuung“ mit dem Einkommen, das die Elternperson am Arbeitsmarkt erzielt, in eine Beziehung gesetzt wird. Prekarität wird in diesem Zusammenhang nicht nur über die Einbindung in Erwerbsarbeit definiert, sondern auf den Lebenszusammenhang bezogen: „Wir verstehen unter Prekarität eine Gefährdungs- und Unsicherheitslage, die neben der Fragilität der individuellen auch die familiale Lebensführung erfasst sowie einen Verlust an Zukunfts- und Handlungsfähigkeit – möglicherweise für mehrere Personen – mit sich bringt“ (Klenner, Menke und Pfahl 2012, S. 217).

5 Erklärungsansätze zur Entstehung von Prekarität

Den verschiedenen Dimensionen von Prekarität entsprechen unterschiedliche Zugangsweisen zur Erklärung der Ursachen von Prekarisierungsprozessen. Im Folgenden sollen einige dieser Begründungen benannt werden.

5.1 Ausbeutung und Überausbeutung als Ursache von Prekarität

Die Schaffung prekärer Beschäftigungsformen verweist auf den Arbeitsmarkt und die dort durchgesetzte Zunahme von Erwerbsformen jenseits des Normalarbeitsverhältnisses. Nach einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wächst die Zahl der Unternehmen, die sich nicht an tarifliche Vereinbarungen halten. Nur noch die Hälfte aller Werktätigen ist tariflich abgesichert, im Osten deutlich weniger als im Westen. Die Unternehmen, die über das Privateigentum an Produktionsmitteln verfügen, zahlen den Arbeitskräften Lohn und Gehalt zur Nutzung ihrer Arbeitskraft. Da diese darauf bezogen ist, einen Mehrwert (Gewinn) zu erzeugen, sind die gezahlten Löhne aus unternehmerischer Sicht eine Größe, die den zu erzielenden Gewinn maßgeblich beeinflusst. Dementsprechend existieren verschiedene Formen der Mehrwertproduktion, die darauf zielen, die notwendige Arbeitszeit zu verringern und damit den Anteil der Mehrarbeitszeit an der Arbeitszeit zu vergrößern (z.B. durch intensiveres Arbeiten, Steigerung der Produktivität der Arbeit). Die Tendenz, den Wert der Arbeitskraft zu senken und die Mehrarbeitszeit zu erhöhen, ist eine Form der intensiven Ausbeutung (relative Mehrwertproduktion) und führt zur Schaffung prekärer Beschäftigungsformen (Müller 2024).

Von Überausbeutung wird dann gesprochen, wenn die Ware Arbeitskraft unter ihrem Wert bezahlt wird (Puder, Mendvil und Sarbo 2024). Prekarität äußert sich hier in Vorgehensweisen von Unternehmen, den Lohnabhängigen niedrige Löhne aufzuzwingen, Tariflöhne zu ignorieren, betriebliche und tarifliche Leistungen zu verweigern, etwa Schichtzulagen, Überstunden und Erschwerniszuschläge. Von prekärer Beschäftigung und Unterbezahlung sind vor allem migrantische Arbeitskräfte betroffen, die aus ihren Heimatländern geflüchtet sind. Sie erhalten für die gleiche Arbeit weniger Lohn als ihre Kolleg:innen. Unter dem Stichwort gender pay gap ist dieser Tatbestand auch für Frauen ein seit Jahren in der Diskussion stehendes Phänomen, das insbesondere für weibliche Beschäftigte im Niedriglohnsektor zu einer Dynamisierung prekärer Lebensverhältnisse beiträgt.

5.2 Prekarisierung durch sozialstaatlich induzierte Kostensenkung

Die Personalkosten sind im Bereich sozialer Dienste besonders hoch und deshalb sind sie fortwährender Gegenstand der Frage, wie ihre Begrenzung erreicht werden kann, ohne den sozialstaatlichen Auftrag der Bedarfsdeckung grundsätzlich zu gefährden. Strategisches Ziel der Beschäftigungspolitik im Sozialsektor ist deshalb die Durchsetzung von mehr Flexibilität. Die staatliche Haushaltsökonomie führt dazu, dass soziale Dienstleistungen – von der Pflege bis zu den Krankenhäusern – mit dem Urteil fehlender Finanzierungsmöglichkeiten konfrontiert sind. Dementsprechend ist die Beschäftigung in der Sozialbranche von der Tarifpolitik bis zum Personaleinsatz durch die permanente Suche nach sogenannten „passgenauen Lösungen“ bestimmt. Diese bestehen zum einen darin, den Personaleinsatz durch Befristung, Teilzeitarbeit und Überarbeit so zu organisieren, dass flexibel auf die sich ändernde Nachfrage nach personenbezogenen Diensten reagiert werden kann, zum anderen darin, tarifpolitische Lösungen zu finden, die den jeweiligen branchenspezifischen Refinanzierungen der Leistungsträger entsprechen und daher nach den jeweiligen Bedarfslagen differenziert werden (Haustarife, eine Vielfalt von Tarifverträgen und ein ausgedehnter Bereich von Beschäftigung im tariflosen Zustand). Die Arbeitgeber und die Dienstgeber sind grundsätzlich daran interessiert, eine stärkere Leistungsdifferenzierung und Lohnspreizung einzuführen.

Die Anforderungen an die sozialwirtschaftlichen Leistungserbringer, mit erheblichen Schwankungen der Auslastung ihrer Einrichtungen umgehen zu müssen, haben weitere deutliche Auswirkungen auf das Personal. Zu nennen sind hier ein überproportionaler Anstieg der Teilzeitbeschäftigung, eine zunehmend exzessive Befristungspraxis und eine deutliche Verschiebung der öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse, weg von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hin zu Ein-Euro-Jobs. Insbesondere der Trend zu flexibleren – bis zu prekären – Beschäftigungsverhältnissen führt in einigen Bereichen zu erheblichen Problemen bei der Personalrekrutierung. Die prekären Beschäftigungsverhältnisse reichen von geringfügiger Beschäftigung (in Mini- und Midijobs) über (schein-)selbstständige Tätigkeiten (Ich-AGs; Honorarkräfte) bis zu Teilzeitbeschäftigungen in den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen. Mit der zunehmenden Auslagerung von Tätigkeiten (Outsourcing) verbindet sich auch eine deutliche Zunahme von Zeit- und Leiharbeitsverhältnissen (insbesondere für die davon überwiegend betroffenen Frauen; Kühnlein 2007).

5.3 Prekarisierung durch Segmentierung der Arbeitsmärkte

Neben objektiv messbaren Faktoren wie Arbeitszeit, gezahlte Löhne, Beschäftigungsdauer werden auch subjektive Faktoren zur Begründung von Prekarität genannt: „Eine Theorie prekärer Arbeit muss also fähig sein, die den Erwerbsformen und Zonen des Arbeitsmarktes jeweils eigenen Ausschlussgefahren und Aufstiegsoptionen, kurzum die Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktmobilität der prekär Beschäftigten sowie deren individuellen Erwerbsverläufe, sozialen Herkunftsbedingungen und Bewältigungsstrategien ins Auge zu fassen“ (Pelizzari 2009, S. 41). Mit der Theorie segmentierter Arbeitsmärkte werden verschiedene Formen der Spaltung von Beschäftigungsverhältnissen bezeichnet, die zu Arbeitsmärkten der Prekarisierung führen:

  • Arbeitskräfte mit allgemeinen Kenntnissen, jedoch ohne fachliche und betriebsspezifische Qualifikationen, weisen aufgrund fehlender vertikaler Mobilitätschancen und niedriger Kosten infolge eines Arbeitsplatzwechsels hohe Fluktuationsraten auf. Sozial- und migrationspolitische Zwangsmobilisierung weisen diesem Segment Arbeitskräfte zu, die über sehr reduzierte Verhandlungsmacht verfügen: z.B. (illegale) Migrant:innen, vor allem aber auch weibliche Erwerbstätige. Prekäre Erwerbsformen (insbesondere im Dienstleistungssektor und Gaststättengewerbe) gelten für diese Klientel nur im Ausnahmefall als Übergangsmöglichkeit in andere Erwerbssegmente.
  • Qualitativ minderwertig sind ebenso die Beschäftigungsverhältnisse auf dem abhängigen externen „Puffermarkt“. Sie dienen vor allem der Abwälzung von Kosten und Risiken und kommen entsprechend am Rande hoch qualifizierter oder gewerkschaftlich stark durchdrungener Teilarbeitsmärkte vor (Baugewerbe, Maschinenindustrie). Entsprechend finden sich hier zahlreiche prekäre atypische Beschäftigungsverhältnisse (Befristung, Scheinselbstständigkeit).
  • Arbeitskräfte mit geringen überbetrieblichen Qualifikationen und dementsprechend geringen Transfermöglichkeiten drohen durch hohe interne Flexibilität gesundheitliche und zeitliche Überlastungen. Dort, wo die Fachqualifikationen von Dequalifizierung bedroht sind (gewerbliche Fachkräfte), erfolgt der Eintritt in den Arbeitsmarkt verstärkt über destrukturierte Erwerbsverläufe (Praktika, befristete Anstellungen; vgl. zur Theorie segmentierter Arbeitsmärkte Sengenberger 1978).

5.4 Prekarisierung durch finanzkapitalistische Landnahme

Klaus Dörre spricht mit Bezug auf die finanzkapitalistische Landnahme von einer diskriminierenden Prekarität (Dörre 2009, S. 43). Indem die finanzkapitalistische Wettbewerbslogik auf mehr oder minder alle Sektoren einer gemischten Wirtschaft übertragen wird, werden Methoden der absoluten Mehrwertproduktion zunehmend attraktiv: Verlängerung von Arbeitszeiten, Lohnkürzungen, Verschlechterung von Arbeitsbedingungen. Um ein an den Konjunkturverlauf angepasstes „Atmen“ von Unternehmen zu ermöglichen, gewinnen flexible Beschäftigungsformen und vor allem externe Flexibilisierungsinstrumente wie Befristungen, Werkverträge und Leiharbeit in den Wertschöpfungssystemen an Bedeutung. Um ein garantiertes Mindestaktionärseinkommen zu ermöglichen, beabsichtigen Unternehmen, Extraprofite aus der Flexibilisierung und der Prekarisierung von Arbeit zu ziehen (Chesnais 2004, S. 236). Den Motor der finanzkapitalistischen Landnahme verortet Dörre in ständig neuen Ausgründungen und Auslagerungen im Rahmen einer neuen Unterbietungskonkurrenz. „Die für selbstverständlich genommene Stabilität von Aktionärseinkommen und Gewinnen zieht so eine wachsende Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse nach sich. Finanzmarkt-Kapitalismus und Prekarisierung sind daher letztendlich zwei Seiten einer Medaille“ (Dörre 2009, S. 43).

5.5 Die Existenz einer „Reservearmee“ als Ursache für Prekarisierung

Pierre Bourdieu verwendet Anfang der 1960er-Jahre den Begriff precarité, um die Situation unsicher Beschäftigter und arbeitsloser Personen in Algerien zu beschreiben. Indem er von einer „beträchtlichen Reservearmee“ spricht, die sich längst nicht mehr nur aus Niedrigqualifizierten rekrutiere, greift er auf einen der Kritik der Politischen Ökonomie entlehnten Begriff zurück. Marx hat in seiner Analyse der Konkurrenz der Lohnarbeit den Begriff der „industriellen Reservearmee“ gebraucht und ihn in den Zusammenhang mit der Produktion einer „Überbevölkerung“ im Kapitalismus gestellt. Bei ihm heißt es:

„Dieselben Umstände, die die Produktivkraft der Arbeit erhöht, die Masse der Warenprodukte vermehrt, die Märkte ausgedehnt, die Akkumulation des Kapitals, sowohl der Masse wie dem Wert nach, beschleunigt und die Profitrate gesenkt haben, dieselben Umstände haben eine relative Überbevölkerung erzeugt und erzeugen sie beständig, eine Überbevölkerung von Arbeitern, die vom überschüssigen Kapital nicht angewandt wird wegen des niedrigen Exploitationsgrads der Arbeit, zu dem sie allein angewandt werden könnte, oder wenigstens wegen der niedern Profitrate, die sie bei gegebenem Exploitationsgrad abwerfen würde.“ (Marx 1970, S. 266)

Nach Marx ist es die immer effektivere Ausbeutung der bezahlten Arbeit, die periodisch dazu führt, dass ein Teil der Lohnarbeit von Arbeit freigesetzt und damit in den Status einer „industriellen Reservearmee“ versetzt wird. Das Streben des Kapitals nach immer mehr Rentabilität übersetzt sich in die fortwährende Suche nach Senkung der Arbeitskosten bei gleichzeitig notwendigem permanenten wirtschaftlichen Wachstum. Seinen Lebensunterhalt bestreiten kann man (sofern man zur großen Masse derer gehört, die „von ihrer Hände Arbeit“ leben müssen) nur dann, wenn man jemanden findet, der bereit ist, für den Einsatz der Arbeitskraft Lohn und Gehalt zu bezahlen. Trotz des Fortschritts bei der Entwicklung der Produktivkräfte, trotz des Tatbestands, dass heutzutage genügend Lebens- und Subsistenzmittel für die gesamte Weltbevölkerung zur Verfügung stünden, ist die Produktion einer Überbevölkerung eine Folge der Freisetzung von Arbeitskräften als Mittel des in Geld gemessenen Kapitalwachstums. Das Auf und Ab der Wirtschaft diktiert auch das Auf und Ab der „industriellen Reservearmee“. Bourdieu vertritt die Auffassung, dass im Unterschied zu den von Marx analysierten Zeiträumen (und im Gegensatz zur Situation in Algerien) die Existenz einer Reservearmee nicht nur die Niedrigqualifizierten betrifft, denn auch die Bildung habe durch die „Überproduktion an Diplomen“ ihre Schutzfunktion eingebüßt (Bourdieu 1998).

6 Prekariat und der neue Geist des Kapitalismus

Betrachtet man die Analyse und die Forschung zu Prekarität im Kontext von Ausgrenzung, Armut und (Über-)Ausbeutung, dann erweist sie sich als ein mehrdimensionales Konzept, das nicht nur Entwicklungen in den Beschäftigungsverhältnissen, sondern in der Gesamtgesellschaft zum Gegenstand hat. Der „neue Geist des Kapitalismus“, von dem in diesem Zusammenhang gesprochen wird, verweist auf ökonomische Prozesse, die für fortgeschrittene kapitalistische Länder charakteristisch sind. Mit der zunehmenden Wiederherstellung des Warencharakters der Arbeitskraft (Tendenz zur Rekommodifizierung), wie er sich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit in allen entwickelten Kapitalismen vollzieht, kehrt ein bereits überwunden geglaubtes Maß an sozialer Unsicherheit in die Mitte der Gesellschaft zurück (Bartelheimer 2005). In einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zu prekärer Arbeit heißt es: „Die fortschreitende Marktsteuerung und Prekarisierung von Erwerbsarbeit ist nicht nur Folge, sondern in gewisser Weise geradezu Funktionsbedingung eines Kapitalismusmodells, dessen innere Dynamik auch darauf basiert, dass der Warencharakter der Arbeitskraft gegen die Wirkung marktbegrenzender Institutionen und Regulationen nach und nach wieder hergestellt wird“ (Friedrich-Ebert-Stiftung 2006, S. 9). Diese Diagnose wird ergänzt durch die Hinweise darauf, dass der Sozialstaat nicht eingrenzend, sondern fördernd auf Prozesse der Prekarisierung Einfluss nimmt, bspw. wenn er wie im Bereich der sozialen Dienste Wettbewerb und ökonomische Steuerung zu Prinzipien der Leistungserbringung macht. Als relativ neuer Einflussfaktor wird auch die digitale Revolution genannt, die in manchen Feldern die Entwertung von Qualifikationen beschleunigt.

Da sich im Laufe der kapitalistischen Entwicklung immer wieder neue Phänomene und Konjunkturen beobachten lassen, die auf die Entwertung des Faktors Arbeit abzielen, besteht die Gefahr, dass mit dem Begriff der Prekarisierung Erscheinungsformen des Umgangs mit abhängiger Beschäftigung bezeichnet werden, die sich ganz unterschiedlichen Interessen und Gründen verdanken. So ist der Umgang mit akademischer Arbeit als Ergebnis der Hochschulreformen ebenso als Prekarisierung bezeichnet worden wie der Tatbestand der Schaffung von Niedriglohnbereichen im ohnehin schon bestehenden Niedriglohnsektor. Da mit der Prekarisierungsperspektive divergente Phänomene unter einer gemeinsamen Klammer betrachtet werden, besteht die Gefahr des Verlusts an analytischer Kraft und Tiefenschärfe. Die Typisierung heterogener Phänomene als prekär soll der Gefahr begegnen, den Blick auf das große Ganze aus den Augen zu verlieren.

Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass auf die Frage, wie der Prekarisierung politisch entgegnet und diese eingegrenzt werden kann, ebenso heterogene Antworten gegeben werden. So ist das Konzept der Flexicurity, wie es in Dänemark versucht wurde zu entwickeln, als eine mögliche entgegenwirkende Maßnahme diskutiert worden. Dort versucht man, über Bildungsmaßnahmen Phasen der Arbeitslosigkeit kurzzuhalten, dabei aber relative hohe Transferleistungen zu gewähren (Castell 2011). Andere setzen auf eine politische Kultur der Selbstorganisation und der Widerständigkeit. Gewerkschaften könnten z.B. spezifische Organisationsangebote für prekär Beschäftigte entwickeln. Voraussetzungen waren lokale Bündnisse mit sozialen Bewegungen, Kirchen und Selbsthilfeorganisationen, die erheblich zur Revitalisierung gewerkschaftlicher Strukturen beigetragen haben (Voss und Shermann 2000, S. 303 ff.). Aus der Perspektive der Frauenforschung wird darauf hingewiesen, dass die Art und Weise des Ausmaßes der Entkoppelung davon abhängt, mit welchen auch nach Geschlecht differierenden Handlungsspielräumen Menschen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und Arbeitsformen eingebunden sind (Aulenbacher 2009). Die sich hieran anknüpfende soziale Frage sei „breiter als eine allein kapitalismustheoretische“ (S. 77).

Noch weiter gefasst ist die Verknüpfung von Prozessen der Prekarisierung mit der Diskussion um die „Baugesetze der Gesellschaft“ (Vogel 2008). Danach ist der Begriff des Prekariats mit dem des Proletariats vergleichbar und verweist auf die gesellschaftspolitische und sozialkulturelle Bereitschaft zur „gegenseitigen Verantwortung“ und zum „hilfreichen Beistand“.

Begreift man Prekarisierungsprozesse aus einer relationalen Perspektive, dann werden verschiedene Abstufungen von sozialer Verwundbarkeit in den Blick genommen, die sowohl die Flexibilisierung von Beschäftigungsverhältnissen als auch die Erosion sozialer Standards und die (latente) Gefährdung der materiellen Existenz in einer Gesellschaft betreffen. Für eine Politik der Entprekarisierung bedeutet das, dass nicht nur Sicherungen in der Erwerbssphäre geschaffen werden sollten, sondern auch die Reproduktionssphäre durch die Anerkennung und die Umverteilung von Sorgearbeiten in den Blick genommen werden muss.

7 Quellenangaben

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Bartelheimer, Peter, 2006. Die Zone unsicherer Erwerbsbeteiligung – ein Arbeitsprogramm für Arbeitsmarktforschung. In: Jahrbuch Arbeit, Bildung, Kultur. 23/24, S. 229–267. ISSN 0941-3456

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Dieckmann, Martin, 2005. Die Widerruflichkeit der Normalität: Über Prekarität und Prekarisierungen. In: BUKO, Hrsg. Reader 28: Arbeit, Migration, Subjektivität. Köln: BUKO, S. 13–18

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Hauer, Dirk, 2005. Strategische Verunsicherung: Zu den identitären Fallstricken der Debatte um prekäre Arbeit. In: ak analyse und kritik. (494). ISSN 0945-1153

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Verfasst von
Prof. Dr. Norbert Wohlfahrt
Professor i.R. für Sozialmanagement, Verwaltung und Organisation am Fachbereich Sozialarbeit der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe Bochum
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Zitiervorschlag
Wohlfahrt, Norbert, 2025. Prekariat [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 10.01.2025 [Zugriff am: 19.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/831

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