Private Träger
veröffentlicht am 13.02.2023
„Private Träger“ bezeichnet nicht-öffentliche Anbieter von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, d.h. gewerbliche oder gemeinnützige Einrichtungsträger.
Zitiervorschlag
o.A.,
2023.
Private Träger [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 13.02.2023 [Zugriff am: 25.01.2025].
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