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Rehabilitationseinrichtung

Prof. Dr. Katrin Reich

veröffentlicht am 07.10.2019

Unter Rehabilitationseinrichtungen versteht man Einrichtungen, in denen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ausgeführt werden und somit eine drohende Behinderung abgewendet bzw. Teilhabe ermöglicht wird (§ 29 SGB I).

Es gibt unterschiedliche Arten von Rehabilitationseinrichtungen:

Die Einrichtungen können entweder eigene Einrichtungen der Rehabilitationsträger sein oder Einrichtungen freier oder gemeinnütziger Träger, die von den Rehabilitationsträgern zum Ausführen der Leistung beauftragt wurden (§§ 36 und 38 SGB IX). Die Rehabilitationseinrichtungen müssen Maßnahmen zur Qualitätssicherung erbringen und, sofern es sich um stationäre Rehabilitationseinrichtungen handelt, an einem einheitlichen und unabhängigen Zertifizierungsverfahren teilnehmen (§ 37 SGB IX).

Quellenangaben

Spranger, M., B. Schmiedel, B. Rüsch, L. Lehmler, U. Lebrecht, J. Allmann, D. Claros-Salinas und P.W. Schönle 2007. Rahmenempfehlungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation in der Neurologie (Phasen D und E). In: Prävention und Rehabilitation. 19(2), S. 81-91. ISSN 0937-552X

Verfasst von
Prof. Dr. Katrin Reich
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