Rehabilitationsfähigkeit
Dr. Katrin Reich
veröffentlicht am 07.10.2019
Die Rehabilitationsfähigkeit zählt zu den sozialmedizinischen Voraussetzungen, die für die Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme herangezogen werden. Unter Rehabilitationsfähigkeit versteht man die Fähigkeit zur Teilnahme an einer geeigneten Rehabilitationsmaßnahme. Diese umfasst zwei Bereiche:
- Die körperliche Fähigkeit zur Rehabilitation
Dazu zählen die Reisefähigkeit (Mobilität), die Fähigkeit zur selbstständigen Versorgung in der Rehabilitationseinrichtung sowie die körperliche Belastbarkeit. - Die psychische Fähigkeit zur Rehabilitation
Dazu zählen sowohl die Bereitschaft an der Rehabilitation mitzuwirken, die Rehabilitationsmotivation, wie die psychische Belastbarkeit.
Die Rehabilitationsfähigkeit steht immer im Zusammenhang mit dem geplanten Rehabilitationsziel. Daraus wird abgeleitet, dass eine PatientIn oder ein Patient dann rehabilitationsfähig ist, wenn die aktuellen Fähigkeiten einen erfolgreichen Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme versprechen (BAR 2016, S. 20; DRV 2017, S. 5; Héon-Klein et al. 2000, S. 94 ff.)
Quellenangaben
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V., Hrsg., 2016. Rahmempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation. Frankfurt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), Hrsg., 2017. Medizinische Voraussetzungen der Anschlussrehabilitation AHB. Berlin: Deutsche Rentenversicherung Bund.
Héon-Klein, Veronique und Heiner Raspe, 2000. Zur Epidemiologie der Rehabilitationsbedürftigkeit. In: Jürgen Bengelund Uwe Koch, Hrsg. Grundlagen der Rehabilitationswissenschaften: Themen, Strategien und Methoden der Rehabilitationsforschung. Berlin, Heidelberg: Springer, S. 87-102. ISBN 978-3-642-57114-5
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Dr. Katrin Reich
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Zitiervorschlag
Reich, Katrin,
2019.
Rehabilitationsfähigkeit [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 07.10.2019 [Zugriff am: 25.05.2022].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/Rehabilitationsfaehigkeit
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