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Rehabilitationsträger

Prof. Dr. Katrin Reich

veröffentlicht am 07.10.2019

Geltungsbereich: Deutschland

Bei den Rehabilitationsträgern handelt es sich um Institutionen und Stellen, die Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation (Rehabilitationsleistungen) und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erbringen. Diese werden von einer Gruppe der Sozialleistungsträger erbracht. Die Zugehörigkeit zu den Rehabilitationsträgern wird im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geregelt.

Nach § 6 SGB IX gehören zu den Rehabilitationsträgern:

  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die gesetzlichen Unfallversicherungen
  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • die Träger der Eingliederungshilfe.

Alle Rehabilitationsträger handeln selbstständig und eigenverantwortlich. Der Rehabilitationsträger, der die Kosten für die Erbringung der Rehabilitationsleistung trägt, wird auch als Kostenträger bezeichnet.

Verfasst von
Prof. Dr. Katrin Reich
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