Schutzkonzept
Christin M. Pontius
veröffentlicht am 11.03.2021
In Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, dienen Schutzkonzepte dazu, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt zu verhindern sowie die Minderjährigen zu schützen. Ein Interventionsplan für Übergriffe ist Inhalt eines Schutzkonzepts.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Bestandteile eines Schutzkonzepts
- 3 Erstellung eines Schutzkonzepts
- 4 Bedarf für Schutzkonzepte
- 5 Organisationen und Einrichtungen, die ein Schutzkonzept benötigen
- 6 Fazit
- 7 Quellenangaben
- 8 Literaturhinweise
- 9 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
In Einrichtungen, die mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeiten, helfen Schutzkonzepte Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen.
Durch
- die gemeinschaftliche Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt,
- konsequente Präventionsmaßnahmen,
- ein funktionierendes Beschwerdemanagement und
- einen Interventionsplan für den Krisenfall
sollen Einrichtungen so zu „Schutz- und Kompetenzorten“ werden (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 2020).
„Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention sind ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation“ (ebd.).
Jede Einrichtung muss im Zuge von Organisationsentwicklungsmaßnahmen partizipativ ein individuelles Schutzkonzept entwickeln und dieses stets aktualisieren. Inhalte sind unter anderem die Aufarbeitung bisheriger Verdachtsfälle, konzeptionelle und strukturelle Vorgaben, Personalmanagement, Präventionsmaßnahmen sowie mögliche Interventionen im Verdachtsfall.
2 Bestandteile eines Schutzkonzepts
In den Leitlinien des Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch (Bundesministerium der Justiz et al. 2011, S. 21 ff.) werden die drei Bereiche Prävention, Intervention, sowie Aufarbeitung und Nachhaltigkeit genannt. Keeping Children Safe gibt zusammen mit verschiedenen international tätigen Organisationen damit gleichzusetzende Standards heraus. Hier wird unterschieden zwischen „Policy“, „People“, „Procedures“ und „Accountability“ (Keeping Children Safe o.J.). Inhaltlich finden sich in der Literatur immer folgende Aspekte wieder:
- Aufarbeitung bisheriger Verdachtsfälle
- Potenzialanalyse
- Risikoanalyse
- Leitbild und Verhaltenskodex
- Organisationskultur und Partizipation
- Personalmanagement
- Prävention
- Kooperation
- Krisenplan
2.1 Aufarbeitung bisheriger Verdachtsfälle
Gab es in einer Einrichtung bereits einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder wurde er sogar bestätigt, muss eine Aufarbeitung erfolgen. Neben der internen Aufarbeitung findet – je nach Einzelfall – auch eine externe und unabhängige juristische und sozialwissenschaftliche Aufarbeitung statt (Oppermann et al. 2018). Organisationsintern müssen die Abläufe für weitere Verdachtsfälle überprüft und das Präventionskonzept überarbeitet werden.
2.2 Potenzialanalyse
Im Zuge einer Potenzialanalyse wird geprüft, welche schützenden Maßnahmen in einer Einrichtung bereits vorhanden sind. Oft gibt es bereits Präventionsprojekte, ein Leitbild, vielleicht auch eine Verpflichtung auf die Kinderrechte. Ein Onlinefragebogen von Keeping Children safe hilft abzuklären, in welchen Bereichen die eigene Institution bereits erste Aspekte abdeckt (Keeping Children Safe 2021). Im Zusammenhang mit der Potenzialanalyse werden auch die Kompetenzen gesammelt, die für die Schutzkonzeptentwicklung benötigt werden. Sie können dann in einem weiteren Schritt gezielt durch externe Fortbildung und Beratung ergänzt werde (Fegert et al. 2018).
2.3 Risikoanalyse
Im Rahmen einer Risikoanalyse geht es darum, die Organisation, ihre Strukturen, Räumlichkeiten, Konzepte und Arbeitsprozesse hinsichtlich möglicher Risiko- und Schutzfaktoren hin zu überprüfen (Bundesministerium der Justiz et al. 2011; Bange 2018). Problematisch sind beispielsweise Einrichtungen, in denen Belastungen, Selbstfürsorge, Nähe-Distanz und Macht nicht reflektiert werden, interne und externe Ansprech- und Kooperationspartner*innen nicht vorhanden sind, Fehler- und Streitkultur nicht konstruktiv sind oder unterdrückt werden oder eine zeitgemäße, sexualpädagogische Arbeit fehlt. Die Risikoanalyse wird partizipativ und ggf. mit mehreren Methoden durchgeführt, z.B. mit Hilfe von Fragebögen an Mitarbeiter*innen und Eltern oder Diskussionsgruppen und Begehungen der Räumlichkeiten mit Kindern und Jugendlichen (Bange 2018; Fegert et al. 2018).
2.4 Leitbild und Verhaltenskodex
Das Leitbild legt die grundlegenden Werte und Normen fest, die die Haltung der Organisationsmitglieder in ihrem Handeln leiten sollen. Es gibt den Mitarbeitenden eine allgemeine Orientierung. Der Schutz von Kindern vor (sexualisierter) Gewalt sollte im Leitbild explizit genannt werden. Damit setzt die Einrichtung ein Signal nach Außen und zeigt, dass sie den Kinderschutz wahrnimmt. Intern bedeutet dies, dass sich alle Entscheidungen der Organisation daran orientieren sollen (Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs o.J.).
Der Verhaltenskodex leitet sich aus dem Leitbild ab und benennt eindeutige Verhaltensweisen, die erwünscht oder geächtet sind. Diese freiwillige Selbstverpflichtung beinhaltet die „Dos and Don’ts“. Sie wird transparent kommuniziert, dient damit als Grundlage für mögliche Beschwerden und kann als Anlage des Arbeitsvertrags hinzugefügt werden (Kölch und König 2018). Inhalte sind u.a. Nähe und Distanz, Körperkontakt, Intimsphäre, Fotografien, Umgang miteinander im digitalen Bereich, Sprache, Geschenke, Sanktionen, Kinderrechte.
2.5 Organisationskultur und Partizipation
Die Organisationskultur ist geprägt von den Werten, Normen und Entscheidungen, die in einer Organisation gelebt werden, das heißt:
- Wie werden die Dinge hier erledigt?
- Wie gehen wir wirklich miteinander um?
Im besten Fall sind sie identisch mit dem Leitbild, denn die Organisationskultur wirkt auf das Image bzw. Fremdbild und die Reputation der Organisation.
Im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Organisationen werden angestrebt:
- ein achtsamer und grenzachtender Umgang miteinander, zwischen den Erwachsenen sowie zwischen diesen und den Kindern,
- eine konstruktive Fehlerkultur, die auf Vertrauen basiert und sicherstellt, dass Feedback geprüft und angemessen umgesetzt wird,
- klare Strukturen,
- eine motivierende Anerkennungskultur und
- eine reflektierte Führungskultur (Fegert et al. 2018; Enders 2017).
Die Beeinflussung der Organisationskultur ist ein anhaltender Prozess. Leitungskräfte haben durch ihr Verhalten hier einen entscheidenden Einfluss und können ihre Vorbildwirkung bewusst nutzen.
Partizipation gehört zur alltäglichen Prävention. Wenn Kinder und Jugendliche ebenso wie die Mitarbeitenden mitreden und gestalten können, stärkt das ihr Selbstvertrauen. Grundlage des Partizipationsgedankens ist die Haltung, dass sich Erwachsene aufrichtig für die Meinungen, Einstellungen und Ideen der Kinder und Jugendlichen interessieren. Vertrauen und Transparenz sind Voraussetzung für eine echte Beteiligung. Diese kann sowohl im alltäglichen Kontakt als auch formell, z.B. über den Heimrat, erfolgen. Scheinbeteiligung, weil beispielsweise diese Räte keine Entscheidungsgewalt haben, wirkt demotivierend.
2.6 Personalmanagement: Bewusstsein schaffen
Alle, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, sind zu sexualisierter Gewalt, deren Prävention und zur Intervention fortzubilden. Nur so können sie Hinweise erkennen und damit angemessen umgehen (Mertes 2018). Die Fortbildungsplanung in Einrichtungen mit einem Schutzkonzept sieht vor, dass neues Personal immer an einer entsprechenden internen oder externen Schulung teilzunehmen hat. Der Schutz vor und die Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch wird in Teambesprechungen, kollegialer Beratung und Supervision regelmäßig thematisiert (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2016; Fegert und Wolff 2015).
Zum Personal gehören – je nach Einrichtung – hauptamtliche Fachkräfte, Ehrenamtliche, Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte, Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahrs, Honorarkräfte, Kooperationspartner*innen etc.
Bereits bei der Stellenausschreibung, über den Auswahl- und Einstellungsprozess, das Einholen erweiterter Führungszeugnisse bis hin zur Personalentwicklung muss das Thema Kinderschutz mitgedacht werden. Ziel ist, dass die Einrichtung „auf den interessierten Pädosexuellen […] abstoßend und auf die Kinderschutz-Interessierte pädagogische Fachkraft anziehend“ (Maucher 2015, S. 455) wirkt. Im Vorstellungsgespräch werden die Themen Kinderschutz und Machtmissbrauch angesprochen: Es werden konkrete Fragen bezüglich des Verhaltens der Bewerber*in und ihrer Meinung zum Schutzkonzept der Organisation gestellt. Trotz Fachkräftemangel ist es im Sinne des Kinderschutzes geboten, keine „faulen“ Kompromisse einzugehen, sondern nur tatsächlich geeignete Personen zu verpflichten (Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. 2012).
Dies gilt auch für ehrenamtlich Tätige sowie Honorarkräfte. Honorarkräfte sind nicht weisungsgebunden und wenig an kollegialer Beratung beteiligt, weshalb die Qualität und der Kinderschutz beim übermäßigen Einsatz von Honorarkräften regelmäßig leiden.
2.7 Prävention und Kooperation
Präventionsarbeit ist nicht nur Projektarbeit in Form von Workshops und Trainings für Kinder, die diesen Mut machen und sie stärken. Die eigentliche Präventionsarbeit erfolgt im Alltag (Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung 2016) dadurch, dass (Kölch und König 2018; Pohling 2015)
- Menschen respektvoll miteinander umgehen,
- sich klar gegen Gewalt positionieren,
- die Werte des Leitbildes leben,
- sich an den Verhaltenskodex halten und
- Grenzen wahren und die Kinder stärken.
Für Präventionsmaßnahmen können verschiedene Kooperationspartner*innen wie (Fach-)Beratungsstellen oder z.B. auch theaterpädagogische Projekte einbezogen werden. Im Krisenfall muss klar sein, wer die Insoweit erfahrene Fachkraft ist, die die Einrichtung im Fall einer vermuteten Kindeswohlgefährdung anonymisiert berät (§ 8a bzw. § 8b SGB VIII). Die Kontaktdaten vom zuständigen Jugendamt und der nächsten Fachberatungsstelle für Betroffene und das Team sollten vorliegen.
2.8 Krisenplan
Auch in Organisationen mit partizipativ erstellten und nachhaltig umgesetzten Schutzkonzepten kann es zu einem Verdacht auf Machtmissbrauch kommen. Dann müssen Betroffene und ihre Unterstützer*innen wissen, an wen sie sich wenden können (Beschwerdemöglichkeiten). Ein klares Beschwerdemanagement sorgt dafür, dass auch unter Zeitdruck sensibel und schützend mit dem Verdacht auf pädagogisches Fehlverhalten, (Macht-)Missbrauch oder sexualisierte Gewalt umgegangen wird (Kölch und Fegert 2018; Enders 2015).
Zusammenfassend beantwortet der Krisenplan folgende Fragen (Fegert et al. 2018):
- Wer hat welche Rechte, Aufgaben und Pflichten?
- Welche externen Partner*innen unterstützen die Einrichtung und die folgenden Prozesse im Verdachtsfall?
- Wie wird dafür gesorgt, dass der Kinderschutz oberste Priorität hat (vor dem Schutz von Verdächtigen und dem Ruf der Einrichtung)?
- Wie bekommen Betroffene „Schutz, Trost und Stärkung“ (Winter und Wolff 2018, S. 244) und werden einbezogen?
- Wie wird der Fürsorgepflicht gegenüber beschuldigten und allen weiteren Mitarbeitenden nachgekommen?
- Wie wird der Prozess dokumentiert?
- Wer muss informiert werden? Wie wird für Transparenz gesorgt?
- Wie wird mit Spaltungen und traumatischen Dynamiken im Team, unter Eltern und Betreuten umgegangen?
Nach einer Intervention muss eine Aufarbeitung mit allen Beteiligten erfolgen und der Interventionsplan überarbeitet werden. Eine zusätzliche externe Begutachtung wirkt unterstützend und transparent (Enders und Schlingmann 2018). Außerdem müssen verdächtigte Mitarbeiter*innen ggf. rehabilitiert werden, wenn sich ein Verdacht gegen sie nicht erhärtet hat.
3 Erstellung eines Schutzkonzepts
Die Erarbeitung eines Schutzkonzepts ist ein Organisationsentwicklungsprozess. Dieser erfolgt sowohl von der Leitung aus (top-down), als auch von der Basis, also den Fachkräften aus (bottom-up). Zwei Voraussetzungen sind dafür wesentlich:
- Die Einrichtungsleitung und der Träger entscheiden sich klar für die Einführung eines Schutzkonzepts und unterstützen die Entwicklung ideell, formell und durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen.
- Die einzelnen Bausteine werden partizipativ von den Mitarbeitenden bzw. auch von den Kindern und Jugendlichen erarbeitet und umgesetzt.
Meistens übernimmt ein Team von drei bis fünf Mitarbeitenden die Koordination. Oft ist die Leitung nicht Teil des Teams, sondern übergibt Entscheidungsbefugnisse an das Team und wird regelmäßig informiert. Das Kinderschutz-Team bezieht die anderen Mitarbeitenden mit ein, in dem es z.B. Fragebögen austeilt, Diskussionsgruppen leitet und Kinder und Jugendliche befragt. Es dokumentiert die Fortschritte und Ergebnisse, sorgt für die Umsetzung und dafür, dass der Kinderschutz bei allen Entscheidungen und Maßnahmen mitgedacht wird. Der gesamte Prozess dauert je nach Stand und Größe der Einrichtung mindestens ein halbes bis zwei Jahre. Bei größeren Einrichtungen sollte er extern begleitet werden.
4 Bedarf für Schutzkonzepte
Sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen sind historisch belegt, z.B. als Knabenliebe im antiken Griechenland. In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gab und gibt es schon immer Verantwortliche, die ihre Machtposition ausnutz(t)en, um Kinder zu schädigen und für ihre eigenen Bedürfnisse zu missbrauchen (Fegert und Wolff 2015). „Kinder und Jugendliche [sind] in allen Kontexten dem Risiko von Unrechtssituationen jeglicher Art ausgesetzt. Sexueller Missbrauch kann Kindern und Jugendlichen in Institutionen widerfahren, in denen sie betreut, beschult, therapiert, unterstützt oder gepflegt werden“ (Wolff 2014, S. 98).
Kinder und Jugendliche sind vor sexualisierter Gewalt durch Erwachsene zu schützen. Das schreiben die 1989 verabschiedete und von fast allen Ländern der Welt ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention, als auch der deutsche Gesetzgeber rechtlich vor (SGB VIII, StGB). Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sowie das Strafgesetzbuch (StGB) sind die Grundlage für Prävention, Intervention und strafrechtliche Ahndung von sexualisierter Gewalt und damit auch für institutionelle Schutzkonzepte.
Mitarbeitenden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird von Eltern eine Autoritäts- oder Amtsmacht zugewiesen, die von den Minderjährigen übernommen wird (Baldus und Utz 2011). Demnach gibt es neben der – unbestrittenen – individuellen Verantwortung der Täter*innen für den Machtmissbrauch, auch jene der Institutionen (Backes 2015). Gerade im Sinne der Prävention ist es Aufgabe der Einrichtungen, sich so zu organisieren und zu strukturieren, dass „Missbrauchsverhalten weniger wahrscheinlich wird“ (Willems und Ferring 2014, S. 14). Einrichtung sollen „sichere Ort[e]“ (Schmid und Fegert 2015, S. 543) für Kinder sein. Werden die Organisationsstrukturen als Teil des pädagogischen Konzepts begriffen, schützen sie die Mitarbeitenden und die Minderjährigen. „Nur wer geschützt ist, kann schützen“ (Maucher 2015, S. 461).
Institutionelle Schutzkonzepte zielen darauf ab, die Rechte von Minderjährigen in Einrichtungen zu verwirklichen, sie zu schützen und zu fördern. Sollen Opfer sexualisierter Gewalt zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen (Zweck der Jugendhilfe nach § 1 SGB VIII) benötigen sie wertschätzende und verlässliche Unterstützung. Gewaltprävention bzw. der kompetente Umgang mit erfolgten Grenzverletzungen sind elementare Bestandteile der Jugendhilfe und ihres Zwecks.
5 Organisationen und Einrichtungen, die ein Schutzkonzept benötigen
Alle Organisationen und Einrichtungen, die mit Minderjährigen arbeiten, sollten ein Schutzkonzept entwickeln, weil es überall dort zu (Macht-)Missbrauch kommen kann. Dazu zählen:
- die öffentliche Jugendhilfe
- die stationäre und teilstationäre Jugendhilfe
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Eingliederungshilfe
- Beratungsstellen
- ambulante Dienste der Jugendhilfe, z.B. Familienhilfe
- KiTas, Krippen usw.
- Schulen
- Sportvereine und -schulen (Tanz-, Schwimm-, Skischulen usw.), Fitnessstudios
- Musikschulen, Orchester und Chöre
- Sozialpädagogische Jugendangebote und Jugendtreffs
- Angebote zur Freizeitgestaltung, Ferienangebote, Jugendreisen, Landschulheime
- Jugendverbände (z.B. Pfadfinder)
- kirchliche und religiöse Jugendarbeit, Vorbereitungsgruppen für religiöse Lebenswendfeiern (wie Kommunion, Konfirmation, Bar Mizwa)
- Jugendgruppen des Katastrophenschutzes (DLRG, THW, freiwillige Feuerwehr, Bergwacht usw.)
- Krankenhäuser, Reha- und Kureinrichtungen, die Familien und/oder Jugendliche aufnehmen
- (Kinder-)Arztpraxen
- therapeutische Praxen: Physiotherapie, Psychotherapie usw.
- Kinderbetreuungen in Kaufhäusern, Fitnessstudios, Unternehmen usw.
Die Tätigkeiten und die Kontakte zu Minderjährigen und damit auch das Machtgefälle und die Gelegenheiten unterscheiden sich zwischen diesen Einrichtungen und Diensten deutlich. Deshalb muss jede Einrichtung ihr eigenes Schutzkonzept erstellen, das zum Angebot, den Strukturen und den Rahmenbedingungen, passt.
6 Fazit
Ein Schutzkonzept gegen Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt in Einrichtungen kann als erfolgreich und nachhaltig gelten, wenn es
- auf einer Risikoanalyse basiert,
- zur Aufarbeitung von vergangenen Verdachtsfällen geführt hat,
- alle oben genannten Bestandteile enthält,
- partizipativ erstellt wurde,
- individuell auf die jeweilige Einrichtung zugeschnitten ist,
- transparent kommuniziert wird,
- alle Kinder zu jeder Zeit die Möglichkeit haben, sich für oder gegen eine Situation zu entscheiden (choice), sich dazu zu äußern (voice) und sie zu verlassen (exit),
- die Ängste zum Umgang mit Machtmissbrauch, sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung nehmen bzw. minimieren konnte,
- den Mitarbeitenden Handlungssicherheit gibt,
- in seinem Erstellungsprozess und seinen Aktualisierungen gründlich dokumentiert wird,
- regelmäßig auf seine Aktualität überprüft und angepasst wird,
- von der Einrichtung, unabhängig von einzelnen Personen, umgesetzt und gepflegt wird,
- in der Organisation gelebt wird.
Selbst ein Schutzkonzept, das allen genannten Kriterien entspricht, kann keinen absoluten Schutz vor Missbrauch bieten. Deshalb brauchen Einrichtungen immer auch einen Krisenplan für den Verdachtsfall.
Der runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“, bestehend aus Vertreter*innen verschiedenster Organisationen und Fachbereiche, fordert, dass öffentliche Zuschüsse nur an Institutionen gewährt werden, die bestimmte Mindeststandards zum Kinderschutz umsetzen (Bundesministerium der Justiz et al. 2011). Fachlichkeit, Qualität und eben auch der Schutz von Kindern sichern die Belegung der Einrichtung, damit ihr Bestehen und den Erhalt der Arbeitsplätze (Schmid und Fegert 2015).
Aktuelle Forschungsprojekte zu sexualisierter Gewalt beschäftigen sich mit Schutzkonzepten, Organisationskultur, Fachkräftefortbildungen und Organisationsberatung. Die meisten Projekte entstammen einer weitestgehend sozialpädagogischen/​-arbeiterischen Perspektive. Kindler und Schmidt-Ndasi (2011), sowie Kindler und Fegert (2015) geben einen Überblick über die Studienlage rund um sexualisierte Gewalt und deren Prävention. Die Qualität der Studien und ihrer Ergebnisse schwankt deutlich. Es gibt internationale Versuche, Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt, sowohl auf der Opfer-, als auch der Täter*innen-Seite zu erforschen. Jedoch erschweren die Rahmenbedingungen und Schweigegebote die Arbeit. Über die Wirkung von Präventionsmaßnahmen, die sich an Fachkräfte wenden (Fortbildungen) oder situationsbezogen sind (z.B. Schutzkonzepte) weiß man sehr wenig. Besser erforscht sind Präventionsprojekte, die sich an Kinder wenden. Allerdings haben auch diese ihre Grenzen, weil Kindern beispielsweise nicht deutlich wird, wo genau sexualisierte Gewalt anfängt.
7 Quellenangaben
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Backes, Susanne, 2015. Sexueller Missbrauch in Heimen. In: Jörg M. Fegert und Mechthild Wolff, Hrsg. Kompendium „Sexueller Missbrauch in Institutionen“: Entstehungsbedingungen, Prävention und Intervention. Weinheim: Beltz Juventa. S. 455–472. ISBN 978-3-7799-3121-8 [Rezension bei socialnet]
Baldus, Marion, und Richard Utz, Hrsg., 2011. Sexueller Missbrauch in pädagogischen Kontexten: Faktoren, Interventionen, Perspektiven. VS Verlag. ISBN 978-3-531-17772-4
Bange, Dirk, 2018. Risiko- und Schutzfaktoren in Einrichtungen. In: Jörg M. Fegert, Michael Kölch, Elisa König, Daniela Harsch, Susanne Witte und Ulrike Hoffmann, Hrsg. Schutz vor sexueller Gewalt und Übergriffen in Institutionen: Für die Leitungspraxis in Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Schule. Ulm: Springer, S. 91–106. ISBN 978-3-662-57359-4 [Rezension bei socialnet]
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Oppermann, Carolin, Veronika Winter, Claudia Harder, Mechthild Wolff und Wolfgang Schröer, Hrsg., 2018. Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3091-4 [Rezension bei socialnet]
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8 Literaturhinweise
Fegert, Jörg M. und Mechthild Wolff, Hrsg., 2015. Kompendium „Sexueller Missbrauch in Institutionen“, Entstehungsbedingungen, Prävention und Intervention. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3121-8 [Rezension bei socialnet]
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Miosga, Margit und Ursula Schele, 2018. Sexualisierte Gewalt und Schule: Was Lehrerinnen und Lehrer wissen müssen. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-407-25797-0 [Rezension bei socialnet]
9 Informationen im Internet
- Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V.
- Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Verfasst von
Christin M. Pontius
Dipl. Psychologin, Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen M.A.
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Zitiervorschlag
Pontius, Christin M.,
2021.
Schutzkonzept [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 11.03.2021 [Zugriff am: 10.11.2024].
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