Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit
Prof. Dr. Nikolaus Meyer
veröffentlicht am 18.11.2024
Selbstständig sind in der Sozialen Arbeit zunächst all jene Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder ehrenamtlich tätig sind. Dabei sind die Begriffe in der Praxis häufig recht diffus und reichen von freien Mitarbeitenden über Subunternehmer:innen oder Honorarkräften bis hin zu Freelancer:innen sowie nebenberuflich Tätigen. Juristisch lassen sich noch weitere Formen wie Unternehmer:innen, Gewerbetreibende oder Freiberufler:innen definieren.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit: (k)ein Thema?
- 3 Selbstständigkeit als Antwort auf sozialpolitische Herausforderungen?
- 4 Selbstständigkeit als Merkmal der Professionalisierung?
- 5 Welche Tätigkeiten werden mit Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit gemeint?
- 6 Wie viele Selbstständige in der Sozialen Arbeit gibt es?
- 7 Wo arbeiten Selbstständige in der Sozialen Arbeit?
- 8 Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit: eine Zusammenfassung
- 9 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit – ein wachsender und gleichzeitig oft vernachlässigter Bereich – umfasst Tätigkeiten außerhalb sozialversicherungspflichtiger Anstellungen, vor allem in Beratung und Betreuung, wobei die Einkommenssituation häufig prekär ist. Rund 4 % der Beschäftigten in der Sozialen Arbeit sind selbstständig. Diese Entwicklung wird durch sozialpolitische Veränderungen und die Flexibilisierung sozialer Dienstleistungen begünstigt. Trotz vorliegender empirischer Belege bleibt die Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit komplex und schwer greifbar.
2 Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit: (k)ein Thema?
Sucht man in den einschlägigen Lexika der Sozialen Arbeit nach Selbstständigkeit oder einem ähnlichen Begriff, findet man zunächst keine Hinweise auf entsprechende Formen beruflicher Tätigkeit (Thole 2012; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2017; Otto et al. 2018; Amthor et al. 2021). Demgegenüber finden sich allerdings – zumindest in einem Teil der einschlägigen Handbücher (Beher et al. 2012; Klein 2017, S. 208 f.) – explizit Hinweise auf ehrenamtliche Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit, die von mindestens zwei Millionen Menschen ausgeübt werden (Meyer 2023). Dies entspricht auch den häufigen Annahmen über Selbstständigkeit: Es herrsche meist die Ansicht vor, dass die konkret mit Sozialer Arbeit verbundenen Tätigkeiten in Behörden oder großen Wohlfahrtsverbänden vollzogen würden (Schaub 2009, S. 47–48).
Dieses Fehlen von Informationen über selbstständig Tätige in den zentralen Wissensressourcen über die Soziale Arbeit überrascht noch mehr, wenn Schaub (2009, S. 45) schreibt, dass die Zahl der Existenzgründungen und die Menge der Selbstständigen in der Sozialen Arbeit „nicht mehr überschaubar“ (ebd.) sei. Vielmehr, so zitiert er Zahlen des Berufsverbandes für die Soziale Arbeit (DBSH), wachse diese Gruppe seit dem Jahr 2000 um 1.000 Personen jährlich, sodass man hier 2009 von rund 18.000 selbstständigen Personen ausgehen könne (ebd.). Die Bandbreite der Tätigkeiten und Arbeitsfelder könne nur noch „zur bloßen Aufzählung verkommen: Alleine der Beratungsmarkt umfasst so divergente Felder wie die traditionelle psychosoziale Versorgung, betriebliche Personal- und Organisationsberatung, Coaching jeder Schattierung oder auch Trauerberatung und vielgestaltige Online-Beratungsdienste“ (ebd.).
3 Selbstständigkeit als Antwort auf sozialpolitische Herausforderungen?
Erstmalig tauchten sozialpädagogisch Tätige als Angehörige freier Berufe 1997 in einem Entwurf zur Berichterstattung der Bundesregierung zur Lage der freien Berufe auf (Rothfischer et al. 2000, S. 135). Dies ist eine gesellschaftliche Phase der strukturellen Veränderung Sozialer Arbeit unter den Prämissen des sogenannten New Public Management. Unter diesem Stichwort wurde und wird ein Reformprozess der Verwaltung mit Auswirkungen auf die Soziale Arbeit kritisch diskutiert (Seithe 2012), der auf die Übernahme privatwirtschaftlicher Managementtechniken sowie einer Flexibilisierung der öffentlichen Verwaltung abzielte. In diese Phase der sozialpolitischen Reformen veränderte sich nicht alleine die Haltung gegenüber Adressat:innen („Fordern statt fördern“), sondern auch mögliche Maßnahmen zur Hilfe (Aretz et al. 2019).
Zur Entstehung selbstständiger Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit werden zwei Hauptgründe vermutet (Fuchs 2003, S. 21): Einerseits führten sozialpolitische Entscheidungen zur Notwendigkeit, die Aufgaben Sozialer Arbeit zu überdenken und in der Folge zur Entstehung neuer Arbeitsbereiche. Andererseits und gleichzeitig damit verbunden stelle der Markt eine zunehmende „Flexibilität in der Übernahme sozialer Dienstleistungen“ (ebd.) in Rechnung. Infolgedessen entstehe eine Ausgangsposition für freiberufliche Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit. „Der Gesetzgeber provoziert derartige Existenzgründungen noch, indem er den gesetzlichen Rahmen für soziale Dienstleistungen und ihre Finanzierung in einer Weise ausgestaltet, welche die selbstständige Tätigkeit entscheidend erleichtert: Jede Einführung von Leistungsentgelten und jede Umstellung institutioneller Förderung auf Subjektförderung begünstigt die weitere Ausbreitung selbstständiger Tätigkeit in der Sozialen Arbeit“ (Schaub 2009, S. 46). Diese Entwicklung veränderter Leistungen für Adressat:innen, beispielsweise durch die Zunahme an Gutschein-Leistungen für erwerbslose oder geflüchtete Menschen, begünstigt bis in die Gegenwart die Entwicklung dieses Marktes (Schaub et al. 2015, S. 24).
4 Selbstständigkeit als Merkmal der Professionalisierung?
Eine Zunahme an Freiberuflichkeit kann allerdings auch Zeichen einer zunehmenden Lebenswelt- oder Klient:innenorientierung in der Sozialen Arbeit sein, weil die Adressat:innen die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Angeboten bekommen (Fuchs 2003, S. 21). Immerhin ist in der Medizin beispielsweise die freie Ärzt:innenwahl möglich (a.a.O., S. 22), womit auf die klassischen Professionen Bezug genommen wird (Nittel 2011). Hier wird die Selbstständigkeit als freier Beruf mit einer besonderen Autonomie gegenüber Staat wie Organisationen gedeutet (Meyer 2017) und ist in einem merkmalsbasierten Verständnis von Professionen von erheblicher Bedeutung (Stichweh 1996). In dieser Perspektive wird Selbstständigkeit als ein Faktor für die zunehmende Professionalisierung Sozialer Arbeit betrachtet (Klüser 2009, S. 93–94). Einerseits würden die drei verschiedenen Traditionslinien der Sozialen Arbeit Frauenarbeit, Liebestätigkeit und Institutionalisierung von Hilfen gekappt. Und andererseits würde „durch die Erhebung von privaten Honoraren“ eine Aufwertung des Berufs vollzogen (a.a.O., S. 93). Außerdem werde Soziale Arbeit so unabhängiger von der Sozialgesetzgebung und entzöge sich gleichsam der staatlichen Einflusssphäre. Daneben würde eine hohe Zahl an Selbstständigen auch zur Notwendigkeit führen, die wegfallenden organisationalen Angebote wie Fort-/​Weiterbildung o.Ä. innerhalb der Berufsgruppe selbst zu organisieren (a.a.O., S. 93–94). Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit wurden bisher allerdings nicht als Katalogberuf – der Voraussetzung für die Einordnung als freiberufliche Tätigkeit im Unterschied zu Gewerbetreibenden – erfasst (Krüger 2008, S. 134), sondern nur diskutiert (Rothfischer et al. 2000). Lediglich berufliche Tätigkeiten, die diesen Berufen ähnlich sind (§ 18 EstG [Einkommensteuergesetz]), kommen in der Sozialen Arbeit vor (Krüger 2008, S. 134), beispielsweise „Tätigkeiten in der Weiterbildung oder im therapeutischen Bereich“.
5 Welche Tätigkeiten werden mit Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit gemeint?
Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit ist also weder gut erforscht noch ist die genaue Funktion dieser Arbeitsform für den Verberuflichungsprozess der Sozialen Arbeit (Meyer 2019) genau erfasst. Dabei gebe es gleichwohl bereits lange Erfahrungen mit selbstständigen Tätigkeiten, beispielsweise in der Kulturarbeit, der Berufsbetreuung oder der Verfahrenspflege an der Schnittstelle zwischen Justiz und Jugendhilfe (Schaub 2009, S. 47–48). Damit steht nur fest, dass in der Sozialen Arbeit neben Angestelltenverhältnissen auch in Form der Selbstständigkeit Arbeit erbracht wird. Dabei sind die Begriffe häufig recht diffus und reichen von freien Mitarbeitenden und Subunternehmer:innen über Honorarkräfte bis hin zu Freelancer:innen oder nebenberuflich Tätigen (Schaub et al. 2015, S. 23).
Auch juristisch sind die verschiedenen Formen von selbstständiger Arbeit in der Sozialen Arbeit nicht identisch. Vielmehr unterscheiden sie zwischen Unternehmer:innen, Gewerbetreibenden oder Freiberufler:innen. Dabei kommen für jeden dieser Begriffe wiederum unterschiedliche Gesetze zur Definition in Betracht, die jeweils auch verschiedene Beschreibungen vornehmen (a.a.O., S. 38–82). „Der Begriff der Selbstständigkeit orientiert sich in der Praxis seiner Verwendung in der Regel […] an Einordnungskriterien des Sozial- und Steuerrechts. Dort wird die Tätigkeit einer Einzelperson oder von wenigen zusammenwirkenden Partnern auf eigenes Risiko und in selbstständiger Verantwortung unter den Gesichtspunkten der Besteuerung und Versicherungspflicht differenziert“ (Schaub 2009, S. 46).
Im Ergebnis meint Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit zunächst all jene Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder ehrenamtlich tätig sind. „Selbstständige sind Menschen, die ihre Berufstätigkeit nicht in Form abhängiger Arbeit verbringen, d.h. nicht als Angestellte oder Beamte. Sie unterliegen damit weder den Einschränkungen abhängiger Arbeit noch dem sozialen Schutz“ (Krüger 2008, S. 134). Damit sind allerdings keineswegs gleiche steuerrechtliche oder versicherungspflichtige Gemeinsamkeiten gemeint (Krapf 2016): „Selbstständige können Gewerbetreibende und Mitglieder freier Berufe sein. Nach herrschender Rechtsauffassung sind selbstständige SozialarbeiterInnen i.d.R. Gewerbetreibende“ (Krüger 2008, S. 134). Das bedeutet, dass sie selbstständig als Einzelunternehmer:in oder als Gesellschafter:in „einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tätig werden“ (ebd.).
Auch mit Blick auf die Eigenschaften der selbstständig Tätigen in der Sozialen Arbeit gibt es keinen Konsens. Hier dominieren eher die Stereotype über Selbstständigkeit: Dieser Personenkreis sei besonders innovationsfähig, flexibel verfügbar und neige zur Selbstausbeutung (Schaub 2009, S. 45–46).
6 Wie viele Selbstständige in der Sozialen Arbeit gibt es?
In amtlichen Statistiken werden Selbstständige in der Sozialen Arbeit weitgehend ignoriert (Klüser 2009, S. 89). So weist die Bundesagentur für Arbeit selbstständig Tätige nicht aus und legt den Fokus ausschließlich auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Meyer 2024). Lediglich der Mikrozensus erlaubt eine differenzierende Analyse der Selbstständigen in der Sozialen Arbeit. „Der Begriff Mikrozensus bedeutet ‚kleine Volkszählung‘ und ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. […] Rund 810 000 Personen in etwa 380 000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften werden jährlich stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind rund 1 Prozent der Bevölkerung“ (Statistische Ämter des Bundes und der Länder o.J.). Für diesen Beitrag kommt der Mikrozensus 2019 (FDZ 2022) zur Anwendung, weil dieser bisher nur bis 2021 veröffentlicht wurde. Just in der Phase der Coronapandemie haben sich allerdings Verschiebungen auf Ebene der Organisationen, Beschäftigten wie Adressat:innen gezeigt (Alsago et al. 2023), sodass ein Rückgriff auf die Jahre 2020 und 2021 möglicherweise spezifische Pandemiebedingungen zeigen und damit gerade bei der Frage nach Selbstständigkeit erhebliche Verzerrungen mit sich bringen würde.
Untersucht man entsprechend der Klassifikation der Berufe alle Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit und damit alle Arbeitsfelder (Meyer et al. 2021), so sind rund 4 % unter den 1,8 Millionen Beschäftigten selbstständig in der Sozialen Arbeit tätig (Meyer 2024), wobei der Anteil zwischen den Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit stark differiert. Am häufigsten gibt es selbstständig Tätige in den Bereichen Aufsichts-/Führungskräfte (0,15 %) sowie Sozial-/​Erziehungs- und Suchtberatung (0,12 %).
Der Anteil weiblicher Personen (85,4 %) unter den Selbstständigen in der Sozialen Arbeit (FDZ 2022) ist insgesamt leicht höher als im Durchschnitt der gesamten Sozialen Arbeit (83 %) (Meyer 2024). Dabei ist eine Mehrheit hauptberuflich (69,5 %) und ein Drittel (30,5 %) nebenberuflich selbstständig (FDZ 2022); vor allem lebensältere Personen sind dabei im Schnitt über alle Arbeitsfelder hinweg selbstständig tätig: 52,3 % sind zwischen 49 und 67 Jahren (ebd.). Sie verfügen sowohl seltener über eine berufsfachlich einschlägige Qualifizierung (38,5 %) als auch über ein Hochschulstudium (4,1 %) (ebd.). Hier dominieren vor allem Abschlüsse aus dem Bereich der dualen Berufsausbildung (60,1 %) sowie Fachschulen (24,2 %) (ebd.). Im Durchschnitt der Sozialen Arbeit haben 66,3 % der Beschäftigten eine berufsfachlich einschlägige Qualifizierung sowie 29,5 % einen Hochschulabschluss (Meyer 2024).
Eine genauere Differenzierung entlang der Untergruppen der Klassifikation der Berufe zeigt indes erhebliche Unterschiede zwischen den Arbeitsbereichen: Während in den Bereichen Sozialarbeit/​Sozialpädagogik 64 %, in der Kinderbetreuung/​-erziehung 34,1 % sowie in der Heilerziehungspflege/​Sonderpädagogik 21,7 % der Selbstständigen eine berufsfachliche einschlägige Qualifizierung aufweisen, sind dies in der Sozial-, Erziehungs- und Suchtberatung nur 17,4 % (FDZ 2022). In diesem Bereich – wie in den anderen Bereichen auch – zeichnet sich dabei keineswegs eine andere eindeutige Grundqualifizierung ab. So sind beispielsweise Psycholog:innen weder in diesem Arbeitsbereich noch in anderen stark vertreten. Über die gesamte Soziale Arbeit hinweg haben 0,7 % der Selbstständigen einen entsprechenden Abschluss (ebd.).
Untersucht man weitergehend die Einkünfte von Selbstständigen in der Sozialen Arbeit, so zeigen sich erhebliche Differenzen im Mikrozensus 2019 im Vergleich mit der vorhandenen Forschung sowie ein geringerer Verdienst mit dem Durchschnittswert der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Meyer 2024): Während Köppel (2008, S. 114) für die größte Gruppe der Selbstständigen (35 %) ein monatliches Nettoeinkommen von 1.000 Euro und für die zweitgrößte Gruppe (24 %) von 3.000 Euro und mehr konstatiert (a.a.O., S. 118), zeigt sich im Mikrozensus eine andere Verteilung. 50,1 % der Selbstständigen in der Sozialen Arbeit verdienen monatlich zwischen 300 und 1.300 Euro netto (FDZ 2022) und lediglich 16,7 % mehr als 2.900 Euro netto/​Monat. Höhere Nettoeinkünfte werden dabei vor allem im Bereich Aufsichts- und Führungskräfte – Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege – erwirtschaftet: Hier liegt das durchschnittliche Nettogehalt im Monat zwischen 2.900 und 3.200 Euro (ebd.), dass immer noch geringer als das Median-Entgelt (3.752 Euro) von 2022 ist (Meyer 2024).
Im Schnitt arbeiteten Selbstständige in der Sozialen Arbeit 2008 für diese monatlichen Zahlungen im Schnitt 35 Stunden in der Woche (Köppel 2008, S. 114). Im Mikrozensus wird kein entsprechender Wert ausgewiesen, lediglich eine hohe Quote im Homeoffice ist bereits vor Ausbruch der Coronapandemie erfasst (53,9 %) (FDZ 2022). Dieser ist höher als vorpandemische Vergleichswerte (7,8 %) in der Sozialen Arbeit insgesamt (Alsago et al. 2023), ähnlich wie die Weiterbildungsquote, die in der gesamten Sozialen Arbeit 2019 bei 31,5 % lag (Meyer et al. 2023). Die selbstständig Tätigen besuchten mit 39,9 % häufiger Weiterbildungen in den zurückliegenden zwölf Monaten (FDZ 2022). Dabei standen inhaltlich vor allem pädagogische (40 %), medizinische (13,5 %) sowie psychologische (8 %) Veranstaltungen im Mittelpunkt (ebd.).
7 Wo arbeiten Selbstständige in der Sozialen Arbeit?
Bereits in der Untersuchung der genauen Zahl an selbstständig Tätigen in der Sozialen Arbeit ist deutlich geworden: ein besonders stark von Selbstständigen geprägtes Arbeitsfeld gibt es nicht. So berichten Beschäftigte aus verschiedenen Arbeitsbereichen, häufig implizit, über selbstständig Tätige (Meyer et al. 2021). Hauptgrund für den Einsatz selbstständig Tätiger ist demnach vor allem deren arbeitsrechtliche Flexibilität. So differenziert der DBSH vier Tätigkeitsschwerpunkte, die nicht an konkrete Arbeitsfelder geknüpft sind (Rothfischer et al. 2000, S. 30–31):
- Sso kommt es zur Übernahme von Aufgaben durch Selbstständige im Rahmen des Oursourcing, wenn Teile der Organisationseinheit herausgelöst werden und in neuer Form betrieben werden. Dies ist beispielsweise bei der Auflösung einer kommunalen Abteilung zur sozialpädagogischen Familienhilfe und einer anschließenden Beschäftigung der gleichen Fachkräfte auf selbstständiger Basis der Fall(a.a.O., S. 30).
- Traditionelle Bereiche selbstständiger Tätigkeit seien beispielsweise Leistungen wie Supervisionen. Gleichzeitig gibt es in diesen aber auch häufig Konkurrenzverhältnisse mit Angeboten der Wohlfahrtsverbände (ebd.).
- Im dritten Fall kann Selbstständigkeit in Bereichen entstehen, wo innovative Einrichtungen neuartige Konzepte für öffentlich geförderte, aber zunächst zeitlich befristete Projekte erproben wollen (a.a.O., S. 31).
- Im vierten Fall erschließen berufsfachlich einschlägig qualifizierte Personen neue Arbeitsbereiche, indem sie beispielsweise eine selbstständige Organisationsentwicklung etablieren und so (neue) Arbeitsfelder außerhalb öffentlicher Förderung erschließen (ebd.).
Trotz dieser Uneindeutigkeiten gibt es einige Beispiele für eine hohe Quote von Selbstständigen, so beispielsweise die Berufsbetreuung. Entstanden ist dieser Bereich 1992 mit dem damals neuen Betreuungsgesetz, das 1999 noch einmal mit dem Berufsvormündervergütungsgesetz verändert wurde. In Folge gründeten sich auch verschiedene Fach- und Berufsverbände (Fuchs 2003, S. 24–25). Die Bestellung einer freiberuflich Tätigen Berufsbetreuungsperson erfolgt durch das Vormundschaftsgericht, wenn Krankheiten und/oder Behinderungen einem Menschen die Regelungen seiner Angelegenheiten unmöglich machen. Aufgaben sind die Gesundheitsvorsorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Unterbringung, die Vermögenssorge sowie die Regelung von Behördenangelegenheiten. Seit 1999 gilt als Berufsbetreuer:in, wer mehr als zehn Betreuungen hat oder mindestens 20 Stunden für Betreuungen pro Woche aufwendet. Dies ermöglicht also auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Eine offizielle Übersicht zur exakten Anzahl der selbstständig Berufsbetreuenden, in Abgrenzung zu ehrenamtlichen, gibt es nicht.
Daneben gibt es auch selbstständig Tätige im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH), die auf Basis von § 31 SGB VIII durch das Jugendamt eingesetzt werden, ebenso wie selbstständig Tätige in der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII). Hier können beispielsweise Kleinstwohngruppen auf selbstständiger Basis angeboten werden. Aber auch die Tätigkeit als sogenannte Insofern erfahrenen Fachkraft (ISEF) (§ 8a/b SGB VIII) im Rahmen der Abschätzung von Gefährdungen im Kinderschutz oder Tagespflegepersonen kann selbstständig angeboten werden. Für beide Tätigkeiten kann keine genaue Zahl der selbstständig Tätigen festgestellt werden, ebenso wie für selbstständig Tätige in der Fort-/​Weiterbildung für die Soziale Arbeit (Meyer et al. 2023) oder im Bereich von Supervision und Beratung.
Demgegenüber kann die Zahl der Tagespflegepersonen in der Elementarbildung genau bestimmt werden. „In der Mitte der 2000er-Jahre legten die rechtlichen Novellierungen des SGB VIII – in Form des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) – den Grundstein für den gezielten Ausbau der Kindertagespflege als gleichrangiges Förder- und Betreuungsangebot zusätzlich zu den institutionellen Formen der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige“ (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2024, S. 76). Zuletzt arbeiteten in diesem Arbeitsbereich 41.864 Personen. Wenn hier auch die Frage der Selbstständigkeit nicht genau differenziert wird, stellt dieser Personenkreis seine Angebote in der Regel auf diese Weise zur Verfügung (Fuchs 2003, S. 24–25).
8 Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit: eine Zusammenfassung
Wie grundsätzlich in der Sozialen Arbeit (Meyer 2024) ist eine exakte Bestimmung der quantitativen Strukturen auch im Fall der selbstständig Tätigen schwer möglich. In der Betrachtung der Daten des Mikrozensus kommt ihnen eine eher untergeordnete Rolle zu, sodass sich das Anfang der 2000er-Jahre erwartete Wachstum sowie der damit verbundene Professionalisierungsvorsprung nicht eingestellt hat (Rothfischer et al. 2000; Engel 2003; Fuchs 2003; Kolhoff 2007; Vomberg 2009; Klüser et al. 2009). Besonders erkennbar wird dies bei den selbstständig Tätigen in der Sozialen Arbeit an der – im Vergleich zu den Qualifizierungswegen der Beschäftigten in der gesamten Sozialen Arbeit – geringeren berufsfachlichen Qualifizierung einerseits sowie dem selteneren Hochschulstudium andererseits (Meyer 2024).
Vielmehr betrifft Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit als hauptberufliche Tätigkeit mit ca. 50.000 Personen nur eine sehr kleine Gruppe. Wie hier die statistischen Daten des Mikrozensus (FDZ 2022) zu den Angaben der Autorengruppe Fachkräftebarometer (2024) mit Blick auf die Anzahl der Tagespflegepersonen passen, ist dabei methodisch unklar; auch hier zeigen sich bekannte Probleme bei der Erfassung des Personals in der Sozialen Arbeit (Meyer 2024).
Insgesamt scheint eine selbstständige Tätigkeit in der Sozialen Arbeit eher die Ausnahme. Es ist offenbar auch keineswegs Zufall, dass eine verhältnismäßig intensive Auseinandersetzung mit diesem Themenbereich in Form von Publikationen Anfang der 2000er-Jahre einsetzt. So werden zentrale Prinzipien des neuen Steuerungsmodells, das spätestens seit Mitte der Neunzigerjahre in der öffentlichen Verwaltung Anwendung fand (Kessl 2018), als wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte benannt (Rothfischer et al. 2000), so zum Beispiel die Übernahme von Aufgaben durch das Outsourcing von Arbeitsbereichen aus der öffentlichen Verwaltung sowie als vorgebliche Innovationstreiber. Insofern kann Selbstständigkeit keineswegs automatisch als Professionalisierungssprung gedeutet (Klüser 2009), sondern muss vielmehr kritisch reflektiert werden (Seithe 2012). Gerade auch im Hinblick auf die eher geringe Bezahlung scheinen sich eher prekäre finanzielle Situationen abzuzeichnen.
Daneben erschwert die organisationale Struktur der Sozialen Arbeit das Wachstum bei der Zahl Selbstständiger, weil es keine Markttransparenz gebe, die Finanzierung von Leistungen fast ausschließlich vom Staat abhängig sei und eine Unternehmerkultur fehle (Živković und Breutmann 2005, S. 40–42). Gleichzeitig habe die Soziale Arbeit ein Imageprobleme und es gebe eine nur unzureichende Existenzgründungsberatung für soziale Dienstleistungen (a.a.O., S. 41).
9 Quellenangaben
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Verfasst von
Prof. Dr. Nikolaus Meyer
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