Sonderpädagogin, Sonderpädagoge
Dr. Angela Ehlers
veröffentlicht am 13.07.2026
Die Berufsbezeichnung Sonderpädagoge/​Sonderpädagogin gilt in erster Linie für eine staatlich ausgebildete Lehr‑ und Fachkraft, die Menschen mit besonderem Förderbedarf in Bildung, Erziehung und Teilhabe unterstützt. Der Beruf umfasst individuelle Förderdiagnostik und ‑planung sowie die praktische Arbeit in inklusiven Schulen, Förderschulen, Beratungseinrichtungen u.v.m. mit dem übergeordneten Ziel, allen Menschen gleichberechtigte Bildungsteilhabe zu ermöglichen.
Überblick
- 1 Bezeichnungen
- 2 Sonderpädagogische (Studien-)Schwerpunkte
- 3 Berufsfelder und Tätigkeiten
- 4 Studium als Voraussetzung
- 5 Zugangsvoraussetzungen
- 6 Ausbildungsinhalte und ‑abläufe
- 7 Unterschiedliche Abschlüsse
- 8 Berufsrecht
- 9 Arbeitsmarkt und Perspektiven
- 10 Geschichtliche Entwicklung der Sonderpädagogik
- 11 Quellenangaben
- 12 Informationen im Internet
1 Bezeichnungen
Offiziell und standardsprachlich lautet die Berufsbezeichnung Sonderpädagogin/​Sonderpädagoge bzw. Lehrkraft Sonderpädagogik als Bezeichnung nach der Disziplin (KMK 2020).
Umgangssprachliche und veraltete Berufsbezeichnungen sind Förderschullehrer:in bzw. Sonderschullehrer:in oder neutral Förder‑ oder Sonderschullehrkraft.
Die Bezeichnungen variieren in den einzelnen Bundesländern.
2 Sonderpädagogische (Studien-)Schwerpunkte
Die Sonderpädagogik ist eine Teildisziplin der Pädagogik, die sich mit der Bildung, Erziehung und Unterstützung von Menschen mit Einschränkungen in ihrer Bildungsteilhabe befasst. In fast allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird dieser Unterstützungsbedarf nach wie vor als sonderpädagogischer Förderbedarf bezeichnet.
Ziel der Sonderpädagogik ist inklusives Lernen in allen Schulformen und ‑arten sowie in allen Altersstufen, also die Bildungsteilhabe und individuelle Förderung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beeinträchtigungen (Hedderich et al. 2016).
Das sonderpädagogische Feld unterteilt sich in folgende sogenannte sonderpädagogische Schwerpunkte (neue Begrifflichkeit der KMK 2020) oder sonderpädagogische Förderschwerpunkte:
- Hören (für Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit)
- Sehen (für Sehbehinderung und Blindheit)
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Lernen
- Sprache
- Pädagogik bei Krankheit
- Autismus (nur in einigen Bundesländern wie Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig Holstein eigener sonderpädagogischer Schwerpunkt)
3 Berufsfelder und Tätigkeiten
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind in unterschiedlichen Berufsfeldern tätig (European Agency for Special Needs and Inclusive Education 2021):
- Schulen ausschließlich für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Förderschulen/Förderzentren), Förderschulen für mehrere sonderpädagogische Schwerpunkte gleichzeitig
- Inklusive allgemeine Schulen (Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I sowie Schulen der Sekundarstufe I und II) einschließlich der Bildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Klassenverbänden (Inklusion/​inklusive Bildung) (Prengel 2022)
- Berufliche Schulen, spezielle Berufsschulen, Berufsbildungswerke (BBW), Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Frühförderung, Beratungszentren für bestimmte sonderpädagogische Schwerpunkte (z.B. Hören, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Emotionale und soziale Entwicklung, Krankheit, Autismus etc.) (Heimlich et al. 2016)
- Lernprozessbegleitende und feststellende, sonderpädagogische Diagnostik, Lern‑ und Förderplanung, Individualisierung von Lern‑ und Förderangeboten, Beratung, Kooperation mit Eltern sowie mit Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie etc.
- Zusammenarbeit mit Schulen, Schulbegleitungen/​Schulassistenz, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Förderzentren (Laubner et al. 2022)
- Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit der Jugend-, Sozial‑ und Eingliederungshilfe sowie mit dem Gesundheitswesen (z.B. Sozialpädiatrische Zentren)
- Zunehmend mehr gerät das gesamte Feld der Neurodiversität oder auch Neurodivergenz in den Fokus der sonderpädagogischen Unterstützung, ohne hier in jedem Fall sonderpädagogische Schwerpunkte festzustellen.
4 Studium als Voraussetzung
In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist ein staatlich anerkanntes Hochschulstudium in Sonderpädagogik Pflicht mit diversen Unterabteilungen je nach Land: z.B. Lehramt Sonderpädagogik, Bachelor und Master-Abschlüsse, Lehrämter mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation.
Pflicht sind ebenfalls staatliche Vor-, Zwischen‑ und Abschlussprüfungen sowie das Referendariat bzw. die II. Phase der Lehrkräftebildung und je nach Land unterschiedliche Praktika (KMK 2018).
Daneben gibt es unterschiedliche Zusatzqualifikationen wie Sprachförderung oder Deutsch als fremde Sprache/als Zweitsprache, Inklusionskonzepte, Frühförderangebote, Diagnostik, Beratung etc.
5 Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium der Sonderpädagogik unterscheiden sich je nach Bundesland und Hochschule deutlich. Es gibt jedoch vergleichbare Grundprinzipien. Entscheidende Voraussetzung ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder mancherorts auch die Fachhochschulreife. In einigen Fällen ist ein Einstieg über berufliche Qualifikationen möglich, etwa durch eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen oder sozialen Bereich in Verbindung mit entsprechender Berufserfahrung. Dieses ist an den Hochschulstandorten im Einzelfall zu erfragen.
Manche Hochschulen setzen zudem ein besonderes Interesse an pädagogischen Fragestellungen sowie an der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen voraus. Praktische Erfahrungen, etwa durch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Praktikum oder eine Tätigkeit im sozialen Bereich wie zum Beispiel als Schulbegleitung sind zwar nicht immer verpflichtend, werden jedoch häufig empfohlen und/oder im Auswahlverfahren positiv berücksichtigt.
Je nach Hochschule kann es zusätzliche Auswahlverfahren geben, beispielsweise Eignungsgespräche, Motivationsschreiben oder Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Für das Lehramtsstudium Sonderpädagogik sind darüber hinaus in der Regel zwei Unterrichtsfächer sowie sonderpädagogische Fachrichtungen zu wählen.
Insgesamt richtet sich das Studium an Personen, die neben fachlichem Interesse soziale Kompetenzen, Empathie-Fähigkeit und die Bereitschaft zur reflexiven Auseinandersetzung mit Behinderungs‑ und Teilhabeprozessen mitbringen.
6 Ausbildungsinhalte und ‑abläufe
In den unterschiedlichen Studiengängen Sonderpädagogik bzw. Inklusionspädagogik lassen sich bei aller Diversität inhaltliche Kategorien zusammenfassen (Herzmann und König 2023):
- Grundlagen: allgemeine Pädagogik, Kindheitsentwicklung, Psychologie, Entwicklungs‑ und Lernproblemlagen, Lebenslagen-Pädagogik
- Fachdidaktik: Lern‑ und Förderformen für verschiedene Fächer und überfachliche Bereiche
- Diagnostik: Diagnostische Verfahren, Lern‑ und Förderplanung, Individualisierung (Bundschuh und Winkler 2019)
- Inklusions‑ und teilhabebasierte Konzepte, Bildungs‑ und Teilhabeplanung, zunehmend rechtskreisübergreifend sowie digital und KI-gestützt
- Praxisphasen in Frühförderstellen oder bei Therapeut:innen, Praktika an Schulen (nur Sonderpädagogik oder gemeinsam mit Studierenden der allgemeinen und beruflichen Pädagogik)
- Recht, Gutachten und interdisziplinäre Zusammenarbeit: Rechtliche Rahmenbedingungen, Erstellung von Gutachten, Förder‑ und Bildungsplänen, Zusammenarbeit mit und in interdisziplinären Teams
7 Unterschiedliche Abschlüsse
Im Bereich der Sonderpädagogik finden sich unterschiedliche Abschlussformen (KMK 2018) für das gleiche Handlungsfeld:
- Bachelor of Education (Sonderpädagogik) oder vergleichbare Bachelor-Abschlussformen in Abhängigkeit vom jeweiligen Land – von Nord nach Süd und von Ost nach West sehr unterschiedlich
- Masterstudiengänge (Master of Education) mit Fokus auf Sonderpädagogik.
- Staatliche Lehramtsbefähigungen bzw. ‑prüfungen, Referendariate in unterschiedlicher Länge (in der Regel eineinhalb‑ oder zweijährig)
- Zusatzausbildungen und Qualifizierungen sowie Seiten‑ und Quereinstiege aus anderen Arbeitsfeldern je nach Region
8 Berufsrecht
Hier finden sich analog zur Vielfalt des sonderpädagogischen Arbeitsfelds im föderalen Staat Bundesrepublik Deutschland diverse Landes‑ bzw. Bundesdienstrechtsvorschriften, Lehrkräfte-Gesetze, Fortbildungspflichten, Handreichungen etc.
Die Anerkennung von Abschlüssen erfolgt durch landesrechtlich festgelegte Prüfungen.
9 Arbeitsmarkt und Perspektiven
Die Arbeitsmarktlage ist für (angehende) Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen aktuell günstig. Voraussetzung ist in jedem Fall ein Abschluss in Sonderpädagogik mit erforderlicher staatlicher Anerkennung.
Es gibt dauerhaft hohe Nachfragen durch inklusive allgemeine und berufliche, staatliche und private Schulen, Förder‑ und Beratungszentren, Frühförderstellen, Kindertageseinrichtungen, Berufs‑ und Arbeitspädagogik, Verwaltung und Schulaufsichten sowie Lehrkräftebildungseinrichtungen (European Agency for Special Needs and Inclusive Education 2021). Die Perspektiven sind als günstig einzuschätzen; Stellenausschreibungen durch kommunale und Landesschulen, Landesbehörden, Beratungsstellen sind vielfältig zu finden und die Chancen steigen durch inklusive Bildungsangebote weiter.
Die Zahlen und Bedarfsberechnungen variieren je nach Land und Jahr sowie politischer Ausrichtung sehr stark. Generell ist die Nachfrage nach Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen jedoch als sehr robust zu bezeichnen, insbesondere im inklusiven Bildungssystem.
Die Geschlechterverteilung ist in der Berufsgruppe der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen als recht divers anzusehen; tendenziell überwiegen die weiblichen Lehrkräfte, wobei auch das stark nach Regionen variiert.
Die Arbeitslosigkeit ist in der Regel sehr gering und die überwiegende Anzahl der sonderpädagogischen Lehrkräfte ist fest angestellt oder verbeamtet, wobei es auch hier regional große Unterschiede gibt.
Zusätzlich zur ohnehin positiven Arbeitsmarktlage bieten staatliche und freie Träger vielfältige Fort‑ und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
10 Geschichtliche Entwicklung der Sonderpädagogik
Die frühen Wurzeln der Sonderpädagogik reichen bis mindestens ins 18. und 19. Jahrhundert zurück. Hier nahmen sich vorwiegend Klosterschulen oder private karitative Großeinrichtungen der Kinder und Jugendlichen an, die danach häufig ihr Leben lang in der gleichen Institution weiter versorgt wurden (von der Wiege bis zur Bahre). Der Fokus lag auf karitativen Hilfen und nicht auf professioneller Bildung, Erziehung und Ausbildung (Ellger-Rüttgardt 2024).
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kamen reformpädagogische und die ersten spezialisierten pädagogischen Ansätze auf. Lehrerinnen und Lehrer mit unterschiedlichen philosophischen und theologischen Hintergründen begannen gezielt, Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen, zu fördern und zu erziehen, wobei sich viele von ihnen auf viel weiter zurückliegende Ansätze wie die von Comenius, Rousseau und Pestalozzi bezogen.
In der Nachkriegszeit – nach der düsteren, menschenverachtenden und ‑vernichtenden Phase des Nationalsozialismus (Ellger-Rüttgardt 2026) – fand eine zunehmende Professionalisierung und Standardisierung der sonder‑ bzw. heilpädagogischen Ausbildung statt, und die Gründung von Fachgesellschaften, Fachzeitschriften und schulischen Förderprogrammen war zu beobachten.
Ab den 1960er‑ und insbesondere ab den 1980er-Jahren verbreiteten sich international inklusive Ansätze, aber auch hohe Spezialisierungsgrade, und es entstanden die heute noch geltenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte. Gleichzeitig wurden bildungsrechtliche Forderungen nach Menschen‑ und Kinderrechten für ALLE immer stärker.
Seit Beginn der 1990er-Jahre bis heute findet in vielen Ländern ein Ausbau inklusiver Bildungsangebote statt. Aus-, Fort‑ und Weiterbildungsstandards, Diagnostik‑ und Fördermethoden sind zunehmend evidenzbasiert. Der Beruf der Sonderpädagogin/des Sonderpädagogen ist als eigenständige Profession mit umrissenen Aufgabenfeldern etabliert.
Aktuell kommen vermehrt Aufgaben des digitalen Wandels und der Nutzung von KI hinzu. Zeitgleich ist an vielen Stellen eine Rückwärtswendung zu mehr Separierung und Extra-Gruppen-Settings bis hin zu Neugründungen von Förderschulen und Förderzentren zu beobachten.
11 Quellenangaben
Bundschuh, Konrad und Christoph Winkler, 2019. Einführung in die sonderpädagogische Diagnostik. 9. Auflage. München: Ernst Reinhardt Verlag. ISBN 978-3-8252-5286-1
Ellger-Rüttgardt, Sieglind Luise, 2024. Geschichte der Sonderpädagogik. 3. Auflage. München: Ernst Reinhardt utb. ISBN 978-3-8252-8838-9
Ellger-Rüttgardt, Sieglind Luise, 2026. Die „Minderwertigen“: Behinderung in der Zeit des Faschismus. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-039536-7
European Agency for Special Needs and Inclusive Education, 2021. Key Principles – Supporting policy development and implementation for inclusive education [online]. Brüssel: EASNIE [Zugriff am: 29.06.2026]. Verfügbar unter: https://www.european-agency.org/resources/​publications/​key-principles-supporting-policy-development-implementation
Hedderich, Ingeborg, Gottfried Biewer, Judith Hollenweger und Reinhard Markowetz, Hrsg., 2022. Handbuch Inklusion und Sonderpädagogik: eine Einführung. 2. aktualisierte und erweiterte Auflage. Bad Heilbrunn: Klinkhardt utb. ISBN 978-3-8252-8804-4 [Rezension bei socialnet]
Heimlich, Ulrich, Joachim Kahlert, Reinhard Lelgemann und Erhard Fischer, 2016. Inklusives Schulsystem. Bad Heilbrunn: Klinkhardt. ISBN 978-3-7815-2077-6
Herzmann, Petra und Johannes König, 2023. Forschungsmethoden im Lehramtsstudium. Bad Heilbrunn: Klinkhardt utb. ISBN 978-3-8252-5926-6 [Rezension bei socialnet]
Kultusministerkonferenz (KMK), 2018. Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6). (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997 i.d.F. vom 13.09.2018) [online]. Berlin: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland [Zugriff am: 13.07.2026]. Verfügbar unter: https://www.kmk.org/fileadmin/​Dateien/​veroeffentlichungen_beschluesse/1994/1994_05_06-RV-Lehramtstyp_6.pdf
Kultusministerkonferenz (KMK), 2020. Definitionenkatalog zur Schulstatistik 2020 [online]. Berlin: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland [Zugriff am: 29.06.2026]. Verfügbar unter: https://www.kmk.org/fileadmin/​Dateien/pdf/Statistik/​Dokumentationen/​Defkat2020_Anlagen.pdf
Laubner, Marian, Bettina Lindmeier und Anika Lübeck, 2022. Schulbegleitung in der inklusiven Schule. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-407-25896-0
Prengel, Annedore, 2022. Schule inklusiv gestalten: Eine Einführung in Gründe und Handlungsmöglichkeiten. Opladen: Verlag Barbara Budrich. ISBN 978-3-8474-2651-6 [Rezension bei socialnet]
12 Informationen im Internet
- Inklusive Bildung – BMBFSFJ Empirische Bildungsforschung
- Lehramtsstudium Sonderpädagogik/Förderpädagogik in den Bundesländern
- Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – UN-BRK – UN-Behindertenrechtskonvention
- International Declaration and Framework for Action. United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO)
- European Agency for Special Needs and Inclusive Education (EASNIE)
- Unterschied zwischen Heilpädagoge und Sonderpädagoge
Eine kleine Auswahl der Berufs‑ und Fachverbände und der Selbsthilfe:
- Berufs‑ und Fachverband Heilpädagogik (BHP)
- Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V. | BAG Selbsthilfe
- Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften: Sektion 6 - Sonderpädagogik
- International Association of Special Education (IASE)
- Verband Sonderpädagogik e.V. mit 16 Landesverbänden
Verfasst von
Dr. Angela Ehlers
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