Sozialarbeitswissenschaft / Wissenschaft Soziale Arbeit
Prof. Dr. habil. Björn Kraus
veröffentlicht am 13.12.2018
Die Begriffe Sozialarbeitswissenschaft und Wissenschaft Soziale Arbeit stehen für eine wissenschaftliche Disziplin, deren Forschung und Theorieentwicklung das Sein, Sollen und Können der Sozialen Arbeit fokussieren.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Begriffsverwendung
- 3 Genese
- 4 Sachstand
- 5 Wissenschaftlichkeit
- 6 Gegenstand und Funktion einer Wissenschaft Soziale Arbeit
- 7 Probleme der Gegenstands- und Funktionsbestimmung
- 8 Materialobjekt vs. Formalobjekt
- 9 Ausblick
- 10 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Der folgende Beitrag zeichnet die Diskurse um eine eigenständige Wissenschaft der Sozialen Arbeit nach. Dabei werden die Begriffe Sozialarbeitswissenschaft und Wissenschaft Soziale Arbeit diskutiert und bestimmt und nach einem Blick auf die Geschichte der damit verbundenen Debatten wird der Fokus auf den aktuellen Stand der Entwicklung gerichtet. Deutlich wird dabei sowohl die Vielfalt der vorliegenden Entwürfe, als auch die damit verbundenen Bestimmungen der Kriterien, Gegenstände und Funktionen einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit.
2 Begriffsverwendung
Programmatisch stehen die Begriffe Sozialarbeitswissenschaft (SAW) und Wissenschaft Soziale Arbeit (WSA) für die Etablierung einer wissenschaftlichen Disziplin mit einer eigenständigen Forschung und Theorieentwicklung der Sozialen Arbeit. Semantisch benennt der Begriff Sozialarbeitswissenschaft eine Wissenschaft der Sozialarbeit. Verwendet wird der Begriff jedoch auch weiter gefasst für eine Wissenschaft der Sozialen Arbeit.
Unterschiedliche Berücksichtigung findet dabei die Differenzierung zwischen Sozialarbeit (mit ihren historischen Wurzeln in der Fürsorge und Wohlfahrtspflege) und Sozialpädagogik (mit ihren historischen Wurzeln in der Kinder- und Jugendhilfe). Insoweit der Begriff „Soziale Arbeit“ seit den 1980er-Jahren als Überbegriff für Sozialarbeit und Sozialpädagogik verwendet wird (Mühlum 1982; Hering und Münchmeier 2000; Kreft und Mielenz 2008), wäre in diesem Verständnis von einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit bzw. als terminus technicus von einer Wissenschaft Soziale Arbeit zu sprechen (Kraus 2019).
Da die diesbezüglichen Diskussionslinien, vor allem aber die vorliegenden Theorieentwürfe (siehe auch Theorien der Sozialen Arbeit) nicht immer eindeutig und/oder ausschließlich der Sozialpädagogik, der Sozialarbeit und/oder der Sozialen Arbeit zugeordnet werden können, wird die Auseinandersetzung mit Fragen der Gegenstands- und Funktionsbestimmung einer Sozialarbeitswissenschaft und/oder Wissenschaft Soziale Arbeit in einem Beitrag skizziert, der Entwürfe der Beiträge aus den verschiedenen „Lagern“ berücksichtigt (Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Sozialarbeitswissenschaft, Wissenschaft Soziale Arbeit). Im Folgenden wird deswegen als terminus technicus Wissenschaft Soziale Arbeit verwendet, der auch den Begriff Sozialarbeitswissenschaft umfasst soweit dieser nicht für eine Wissenschaft der Sozialarbeit, sondern für eine Wissenschaft der Sozialen Arbeit steht.
3 Genese
Die Hochphase der aktuellen fachdisziplinären Diskussion um eine Sozialarbeitswissenschaft, bzw. Wissenschaft Soziale Arbeit liegt in den 1990er-Jahren. Nach den stellenweise heftigen Debatten der ersten Phase über Gegenstand, Funktion, Notwendigkeit und Möglichkeit einer solchen Wissenschaft kann seit den 2000er Jahren eine zunehmende Etablierung konstatiert werden.
Die Forderung nach einer wissenschaftlichen Fundierung der Sozialen Arbeit ist so alt wie die Verberuflichung der Sozialen Arbeit (Mühlum 2004a). Eine eigenständige Wissenschaft Soziale Arbeit bzw. Sozialarbeitswissenschaft wird in den 1950er Jahren bei Lattke (1955) gefordert, in den 1960er-Jahren bei Pfaffenberger (1969, 1976), in den 1970ern bei Rössner (1973, 1977), Meusel (1976) und Lukas (1979), Anfang der 1980er-Jahren bei Mühlum (1982) und Anfang der 1990er-Jahren schließlich bei Engelke (1992) dessen Publikation als „Start“ der aktuellen Debatte gelten kann. Allerdings unterscheiden sich die Verwendungen der Begriffe ebenso wie die damit verbundenen Zielsetzungen und disziplinären Verortungen (Hey 2000; Mühlum 2004a; Thole 2000; Lambers 2018).
Die Erwartungen an eine Wissenschaft der Sozialen Arbeit sind vielfältig: Grundsätzlich soll eine eigenständige Forschungstradition und Theorieentwicklung begründet werden. Damit verbunden sind etwa Erwartungen an die wissenschaftlich fundierte Qualifikation der Fachkräfte, an die Möglichkeiten zur disziplinär eigenständigen Promotion, an die innerdisziplinäre Identitätsstiftung und interdisziplinäre Positionierung und dabei auch an die Klärung des Verhältnisses zu den Bezugswissenschaften, den Anschluss an internationale Diskurse und die Auseinandersetzung mit der eigenen Theoriegeschichte (zur Theoriegeschichte der Sozialen Arbeit vgl. etwa Engelke et al. 2018; Hering und Münchmeier 2014; zur Debatte um die Möglichkeit einer eigenständigen Sozialarbeitswissenschaft vgl. etwa Hey 2000; Merten 1997b; Mühlum 2004a; Thole 2000).
Begünstigt wurde die Konjunktur der Diskussion um eine Wissenschaft der Sozialen Arbeit durch die Professionalisierungsdebatten der 1990er Jahre (Mühlum 1994) innerhalb derer die wissenschaftlich fundierte Qualifikation der Fachkräfte der Sozialen Arbeit eine zentrale Rolle spielt (Kraus 2012), da wissenschaftliche Fundierung und fachliche Selbstkontrolle gemeinhin als wesentliche Professionskriterien gelten (Weidner 1995, S. 27 ff.). Gerade die erste Phase dieser Diskussion verlief teilweise mit großem persönlichem Engagement der Diskutierenden, und es wurde nicht nur um Gegenstand und Funktion einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit gestritten, sondern auch darüber, ob eine solche Wissenschaft überhaupt möglich und/oder notwendig sei.
Auf der einen Seite wurde der Bedarf einer eigenständigen Wissenschaft der Sozialen Arbeit bestritten, da die Soziale Arbeit der universitären Sozialpädagogik und somit der Erziehungswissenschaft zugeordnet wurde. Auf der anderen Seite wurde entgegengehalten, dass der Reflexionsrahmen einer universitären Sozialpädagogik zu eng sei, um alle Themen der Sozialen Arbeit adäquat bearbeiten zu können und deswegen eine disziplinär eigenständige Wissenschaft der Sozialen Arbeit erforderlich sei. Gerade in der Anfangszeit war dies vor allem eine Debatte in der sich Vertreter*innen der universitären Sozialpädagogik und Vertreter*innen der vor allem an den damaligen Fachhochschulen angesiedelten Sozialarbeit, gegenüberstanden. Dabei wurde von letzteren mehrheitlich eine Sozialarbeitswissenschaft gefordert und betrieben, die sich deutlich von einer disziplinär in der Erziehungswissenschaft verorteten Sozialpädagogik abgrenzte. Gleichwohl diese Debatte keineswegs abgeschlossen ist, so hat sie sich in den letzten Jahren deutlich beruhigt, und in allen Lagern finden sich nicht nur Unterschiede und Unterschiedsbetonungen, sondern auch Hinweise auf Gemeinsamkeiten und Kooperationsangebote. Zudem ist die Identifizierung der diesbezüglichen „Lager“ längst nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheinen mag und die Verortung der Diskutierenden kann nicht einfach institutionell geleistet werden. So finden sich z.B. in der Kommission Sozialpädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft auch Befürworter*innen einer von der Erziehungswissenschaft unabhängigen Wissenschaft der Sozialen Arbeit, ebenso wie sich in der Theoriesektion der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit auch Vertreter*innen finden, die die Berücksichtigung ausdrücklich sozialpädagogischer Wissensbestände fordern und die sich nicht nur gegen die Verortung der Sozialen Arbeit innerhalb der Erziehungswissenschaft aussprechen, sondern auch gegen die Exkludierung oder Kolonialisierung der Sozialpädagogik innerhalb einer Sozialarbeitswissenschaft die sich als Wissenschaft der Sozialarbeit versteht (Kraus 2012).
4 Sachstand
Der Etablierung einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit ist inzwischen deutlich mehr Erfolg beschieden, als den ersten Bestrebungen in den 1960er- und 1970er-Jahren. 1989 gründete sich die Deutsche Gesellschaft für Sozialarbeit (DGS, seit 2006 Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit) mit dem Ziel, die wissenschaftliche Eigenständigkeit der Sozialen Arbeit und den entsprechenden akademischen Diskurs voranzubringen. 2001 wurde von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Rahmenprüfungsordnung für den Studiengang Soziale Arbeit beschlossen und dabei die Fachwissenschaft Soziale Arbeit ins Zentrum gerückt. Es gibt einen regen Fachdiskurs, der in einschlägigen Fachzeitschriften geführt wird und daneben eine Fülle von Autor*innenbüchern (z.B. Bango 2001; Birgmeier 2003, 2012; Birgmeier und Mührel 2017, Engelke et al. 2016, 2018; Erath 2006; Göppner Hämäläinen 2004; Kleve 2003, 2007; Kleve und Wirth 2013, Lambers 2018, May 2010; Merten 1997a; Mühlum et al. 1997; Niemeyer 2003; Sidler 2004, Staub-Bernasconi 2007) und Herausgeber*innenbüchern hervorgebracht hat (z.B. Borrmann et.al. 2016, Birgmeier und Mührel 2009, 2017; Gahleitner et al. 2010; Kraus et al. 2011; Merten et. al. 1996; Mühlum 2004b, 2009; Mührel 2006; Mührel und Birgmeier 2011, 2017; Pfaffenberger et al. 2000; Puhl 1996; Riegler et al. 2009; Wendt 1994). Nach einer in der Anfangszeit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge aus disziplinärer Perspektive problematischen Vielfalt von Weiterbildungsmastern unterschiedlichster Ausrichtung, sind inzwischen konsekutive Masterstudiengänge der Sozialen Arbeit akkreditiert. An etlichen Hochschulen wurden Professuren für Sozialarbeitswissenschaft und Wissenschaft Soziale Arbeit eingerichtet und die Promotionsförderung sowie Forschung im Bereich der Sozialen Arbeit hat gerade in den letzten beiden Jahrzehnten kontinuierlich an Bedeutung und Umfang gewonnen.
Gleichwohl auch die Entwicklung einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit inzwischen deutlich vorangeschritten ist, sind etwa die Kontroversen über Gegenstand, Inhalt, Ziel und Funktion einer solchen Wissenschaft ebenso unabgeschlossen, wie die damit verbundenen Konzepte und Ansätze vielfältig und nicht eben wenige Begrifflichkeiten unbestimmt sind. Dies allerdings nur als Mangel zu beklagen wäre eine einseitige Betrachtung. Denn abgesehen davon, dass grundsätzlich solche Diskurse Wissenschaft ausmachen und ergo in keiner Disziplin endgültig abgeschlossen werden können, ist zu beachten, dass eine Wissenschaft Soziale Arbeit historisch betrachtet noch relativ jung ist und zudem mit den Diskursen der Selbstvergewisserung auch Klärungs- und Entwicklungspotenziale verbunden sind. Das indes die in den letzten Jahren stetig zahlreicher werdenden Einführungs- und Übersichtsbände zu den Theorien der Sozialen Arbeit und den Diskursen um eine Sozialarbeitswissenschaft bzw. Wissenschaft Soziale Arbeit die Vielfalt und Breite dieser Diskurse nicht immer abbilden (manchmal gar mit der deutlichen, aber nicht ausdrücklichen Aussparung ganzer Diskurslinien) bleibt an anderer Stelle zu diskutieren.
5 Wissenschaftlichkeit
Bei der Debatte um eine Wissenschaft Soziale Arbeit ist zunächst zu klären, was allgemein unter Wissenschaft verstanden wird, um danach zu prüfen, welches Kriterium eine Wissenschaft als eine der Sozialen Arbeit spezifizieren soll.
Relative Einigkeit lässt sich noch dahingehend feststellen, dass sich wissenschaftliches Wissen durch folgende Kriterien grundlegend von Alltagswissen unterscheidet: Systematische Erkenntniserweiterung, Reflexion der Erkenntnisbedingungen, Transparenz der Erkenntniswege, Verwendung methodisch kontrollierter Verfahren der Datenerhebung und Datenauswertung, zudem sollte Wissenschaftswissen grundsätzlich undogmatisch und prinzipiell falsifizierbar, sowie interpersonell vermittelbar sein. Darüber hinaus werden die Perspektiven divergenter: So gibt es zwar Einigkeit dahingehend, dass Wissenschaft auf Erkenntnisgewinnung zielt – welche Qualität dieser Erkenntnisse als überhaupt möglich gilt hängt jedoch wesentlich von den zu Grunde liegenden erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Positionen ab (Kraus 2018) [zum Begriff Wahrheit siehe Konstruktivismus (Philosophie)].
Mit Blick auf eine Wissenschaft der Sozialen Arbeit wird zudem zwar mehrheitlich eine Handlungswissenschaft gefordert, ob allerdings eine Handlungswissenschaft als „sog. praktische bzw. angewandte Wissenschaft“ (Birgmeier 2014, S. 14 f.), die auch zu Handlungsanweisungen führen soll, verstanden wird oder als „sog. theoretische bzw. Grundlagenwissenschaft“ (Birgmeier 2014, S. 14 f.), die sich auf die kritische Reflexion des Handelns beschränkt, wird kontrovers diskutiert (Kraus 2018, S. 184–187). Weiter strittig ist zudem die Frage nach dem Verhältnis der notwendigen normativen Orientierung Sozialer Arbeit als Praxis und der diesbezüglichen Funktion Sozialer Arbeit als Wissenschaft: Einerseits wird eine normativ orientierte und orientierende „kritische Handlungswissenschaft“ oder „normative Handlungswissenschaft“ gefordert (Stender 2013), andererseits wird dem entgegen gehalten, dass mit den Mitteln der Wissenschaft die normativen Orientierungen der Praxis zwar normenkritisch reflektiert, nicht aber die zu Grunde liegenden Werte und Normen aufgestellt werden können (Kraus 2018). Eine der dabei zentralen Fragen ist, ob eine wertfreie Wissenschaft überhaupt möglich und/oder wünschenswert ist und welche Folgen für das Betreiben von Wissenschaft aus den jeweiligen Antworten resultieren (Krieger und Kraus 2018).
6 Gegenstand und Funktion einer Wissenschaft Soziale Arbeit
Bezüglich der Fragen nach dem Spezifikum, mittels dessen eine Wissenschaft der Sozialen Arbeit zu bestimmen sei, liegen zahlreiche und vielfältige Antworten vor. Verschiedentlich wird artikuliert, dass eine Einzelwissenschaft ihr Charakteristikum in ihrem Gegenstandsbereich habe (Engelke 1995, S. 44 f.; Feth 2004, S. 233). Gleichwohl ist ein Konsens über diesen spezifischen Gegenstand einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit bislang nicht in Sicht. Zudem besteht nicht nur hinsichtlich des Gegenstandes einer solchen Wissenschaft keine Einigung, sondern es wird auch darüber gestritten, ob die Abgrenzung und Identitätsgewinnung überhaupt über eine Gegenstandsbestimmung gelingen kann. Dabei wird u.a. bezweifelt, dass aus der Praxis der Sozialen Arbeit die Gegenstandsbestimmung einer entsprechenden Wissenschaft abgeleitet werden kann, da die Vielfalt der Praxis gerade eine allgemeine Gegenstandsbestimmung verhindere (Mühlum 1996, S. 32).
Diese Vielfalt zeigt sich auch in den zahlreich vorliegenden Versuchen der Gegenstandsbestimmung:
- Basierend auf der historisch nachvollziehbaren Auseinandersetzung der Sozialen Arbeit mit Armut, Benachteiligung, Ausgrenzung, Überforderung und Abweichung werden als Gegenstand der Sozialen Arbeit oft Soziale Probleme und Problembewältigung benannt (Staub-Bernasconi 1994, S. 3; Klüsche 1999, S. 21 ff.; Engelke et al. 2009, S. 18). Dieser Gegenstandsbestimmung kann auch die Lebensbewältigung unter erschwerten Bedingungen (Mühlum 2004b, S. 141) zugeordnet werden.
- Ferner wird der Mensch als „prinzipiell von Überforderung bedrohtes Wesen“ (Haupert 1995, S. 13) und als Homo abusus (Tillmann 1993) beschrieben, wozu auch der Verweis auf beschädigtes Leben (Kraimer 1994, S. 23) passt.
- Die Gegenstandsbestimmung der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit (heute Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit) aus dem Jahr 1993 zielte auf „die Theorie und Praxis gelingenden und scheiternden Lebens“ (Mühlum 2004b, S. 141). Damit wird der Fokus über die Sozialen Probleme und deren Bedingungen hinaus erweitert auf Aspekte, die sich auch in den Kategorien eines gelingenderen Alltags (Thiersch 1986, 2003), der biografischen Lebensbewältigung (Böhnisch 2005; Sahle 2001), der Handlungsmächtigkeit (Agency; Homfeldt et al. 2008; Löwenstein 2016), der sozialen Verwirklichungschancen und individuellen Handlungsbefähigung (Capabilities-Approach; Röh 2013; Otto und Ziegler 2010) oder der Lebensführung (Feth 2004, S. 235; Sommerfeld et al. 2011), bzw. der daseinsmächtigen Lebensführung (Röh 2013; Otto und Ziegler 2010) finden.
Daneben gibt es Definitionen, die weniger auf die Gegenstände, sondern stärker auf die Funktionen der Sozialen Arbeit zielen:
- Hierzu zählen etwa die Beschreibung Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession, welche auf die Durchsetzung der Menschenrechte zielt (Staub-Bernasconi 2003),
- oder die Funktionsbeschreibungungen der Sozialen Arbeit, welche die Sicherung von Teilhabechancen und Funktion der Integration (Inklusion) (Merten 1997a, S. 15 f.;Sommerfeld et al. 2011) betonen, bzw. der Exklusionsvermeidung oder auch der Inklusionsvermittlung und/oder Exklusionsverwaltung (Bommes und Scherr 1996, S. 93–120).
- Ebenso fällt in diese Kategorie das Verständnis Sozialer Arbeit als Beitrag zur Gestaltung des Sozialen, der an den Menschenrechten und der sozialen Gerechtigkeit orientiert, wissenschaftlich begründetet und auf die Schnittstelle zwischen Individuum und Gesellschaft fokussiert ist (Kraus 2019, S. 24).
7 Probleme der Gegenstands- und Funktionsbestimmung
Gleichwohl voranstehende Auflistung nicht vollständig ist, lassen sich schon anhand der skizzierten Gegenstandsbestimmungen einige grundlegende Schwierigkeiten verdeutlichen. So wird etwa gegen das Bestreben, Soziale Probleme als Gegenstand anzuführen vorgebracht, dass dies zur Stigmatisierung der Adressat*innen der Sozialen Arbeit beitrage und zudem zu hinterfragen wäre, wem die Macht zukommt, Soziale Probleme als solche zu definieren. Zudem kann Soziale Arbeit nicht die exklusive Zuständigkeit in Anspruch nehmen, da sich auch andere Disziplinen begründet mit Sozialen Problemen beschäftigen. Zugleich ist diese Gegenstandsbestimmung nicht weit genug um alle Praxisfelder abzudecken, wie etwa die nicht problemorientierten Aspekte der Sozialen Arbeit (bspw. den auch in § 11 SGB VIII formulierten Bildungsauftrag der Jugendarbeit). Solche Schwierigkeiten gelten ähnlich auch für andere Kategorien der Liste. So muss auch gelingenderes Leben definiert werden und bei beschädigtem Leben stellt sich ebenfalls die Frage nach einer exklusiven Zuständigkeit. Schließlich lassen sich psychische und physische Beschädigungen des Lebens identifizieren, die in den Zuständigkeitsbereich der Psychologie oder der Medizin fallen.
Angesichts der vielfältigen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit ist fraglich, ob es überhaupt möglich sein kann, einen Gegenstand zu definieren, der erstens exklusiv genug ist, um die eigenständige Zuständigkeit (Domäne) der Sozialen Arbeit zu begründen und der dabei zweitens umfassend genug bleibt, um alle Bereiche der Sozialen Arbeit umfassen zu können. Zudem ist abhängig vom jeweiligen Wissenschaftsverständnis die Frage zu klären, ob die Praxis der Sozialen Arbeit überhaupt zur Bestimmung einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit genutzt werden kann oder wie das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Praxis auch anders bestimmt sein kann und soll (Kraus 2018).
8 Materialobjekt vs. Formalobjekt
Neben den vorherrschenden Bestrebungen als Gegenstand einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit ein Materialobjekt (objectum materiale) zu bestimmen, finden sich auch Bestrebungen, die auf ein Formalobjekt (objectum formale) zielen (Wagner 1995; Rausch 1998; Göppner und Hämäläinnen 2004; Schlittmaier 2006; Krieger 2011). Als Materialobjekte gelten die zu untersuchenden konkreten Gegenstände und Phänomene, hingegen gelten als Formalobjekte die spezifischen Betrachtungsweisen möglicher Gegenstandsbereiche. Für eine Wissenschaft der Sozialen Arbeit bietet die Definition von Formalobjekten den Vorteil, dass nicht mehr ein exklusiver Gegenstandsbereich definiert werden muss, sondern lediglich eine spezifische Perspektive, die dann auch auf schwer zu begrenzende Objektbereiche wie den der Praxis der Sozialen Arbeit angewendet werden kann.
Gleichwohl erwachsen aus dieser Lösung andere Schwierigkeiten und es müsste vor allem beantwortet werden, was das Spezifikum einer Perspektive wäre, mittels derer eine Wissenschaft der Sozialen Arbeit bestimmt werden kann. Ein Vorschlag ist als Formalobjekt die spezifische und zugleich wissenschaftlich kritische wie handlungswissenschaftlich orientierte Betrachtungsweise der Theorien und Wissensbestände der Sozialen Arbeit zu bestimmen (Krieger 2011). Demzufolge wären dann die vorliegenden Theorien und Wissensbestände das Materialobjekt einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit. Sie wären damit nicht mehr Teil dieser Wissenschaft, sondern deren Gegenstand. Die Wissenschaft der Sozialen Arbeit „steht damit den Beobachtungen erster Ordnung, den Theorien und Wissensbeständen, die zur Erklärung, Beschreibung und Analyse von Praxis dienen, und den Wertaussagen, die Entscheidungen in der Praxis orientieren können, als ein Beobachter zweiter Ordnung gegenüber“ (ebd., S. 13).
Grundlegend ist dabei die Unterscheidung zwischen Theorieentwicklung als Beobachtung erster Ordnung und Wissenschaft als Beobachtung zweiter Ordnung. Kritisch zu diskutieren ist bei diesem Vorschlag, dass nun nicht nur zwischen wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Theorien unterschieden werden muss, sondern bei den wissenschaftlichen Theorien auch zu unterscheiden wäre, welche Theorien als Beobachtung erster Ordnung Gegenstand einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit sind und welche als Beobachtung zweiter Ordnung selber als Wissenschaft der Sozialen Arbeit gelten sollten. Zudem wäre zu diskutieren inwieweit dieser Vorschlag überhaupt die Bestimmung einer spezifischen Perspektive leistet oder inwieweit nicht doch eine Gegenstandsbestimmung vorgenommen wird, bei der letztlich der Gegenstand, bzw. das Materialobjekt „Praxisphänomene der Sozialen Arbeit“ gegen den Gegenstand „Theorien der Sozialen Arbeit“ getauscht wird. Insofern können und werden also sowohl die Bestrebungen kritisiert, den Gegenstand einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit mittels eines Materialobjektes zu bestimmen, als auch die Bestrebungen, dieses mittels eines Formalobjektes zu leisten.
9 Ausblick
Die Bestimmungs- und Konkretisierungsversuche einer Sozialarbeitswissenschaft, bzw. einer Wissenschaft Soziale Arbeit sind also weder abschließend noch unterhinterfragt. Diese Vorläufigkeit und Vielfalt mag einerseits enttäuschend sein, andererseits ist sie gerade ein Ausweis wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen. Zudem ist weder von der Vielzahl der unterschiedlichen Theorien der und zur Sozialen Arbeit, noch von der Diversität der Diskurse um Gegenstand, Funktion und Form einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit auf ein „Theoriedilemma“ (Reyer 2009, S. 255; Lambers 2018, S. 408), oder gar auf die Überflüssig- und/oder Ergebnislosigkeit dieser Diskurse zu folgern. Zwar können aufgrund der Vielfalt der Sozialen Arbeit und der genutzten wissenschaftstheoretischen Positionen die Diskussionen nicht zu allgemeingültigen Antworten führen, dennoch tragen gerade diese Diskurse in ihrer Vielfalt zur Konturierung einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit und auch zur Herausbildung von mehr oder weniger breiten Konsensen bei. Eine allgemein gültige und abschließende Bestimmung einer solchen Wissenschaft liegt jedoch nicht vor und es ist fraglich, ob eine solche überhaupt möglich oder erstrebenswert ist.
Denn gerade das Führen solcher Diskurse ist ein wesentliches Charakteristikum wissenschaftlicher Disziplinen und gerade der nicht vorhandene Konsens befördert die Fortführung dieser Diskurse. Die Kontroversen zeigen einerseits, wie verzweigt und mitunter weit die Wege zur Bestimmung dessen waren und sind, was eine Wissenschaft der Sozialen Arbeit ist oder sein soll, verdeutlichen andererseits aber auch, wie weit dieser Weg schon beschritten wurde. Bezüglich der Frage nach dem Entwicklungsstand und der grundsätzlichen Möglichkeit einer Wissenschaft Soziale Arbeit als eigenständige wissenschaftliche Disziplin, ist nicht nur der aktuelle Stand des wissenschaftlichen Diskurses entscheidend, sondern gerade die Frage mittels welcher Kriterien diese Frage entschieden werden soll. So ist z.B. zu prüfen, ob ein homogener Kommunikationszusammenhang mit akzeptiertem Korpus wissenschaftlichen Wissens und akzeptierten Fragestellungen, Forschungsmethoden und paradigmatischen Problemlösungen sowie Möglichkeiten zur innerdisziplinären Sozialisation des akademischen Nachwuchses vorliegen (Stichweh 1994). Auch zu diskutieren ist, wie und ob überhaupt diese Kriterien angewendet werden können, bzw. sollen. Im Übrigen ist zwar strittig wie das Verhältnis von Praxis und Wissenschaft der Sozialen Arbeit zu bestimmen sei, dennoch gibt es weitgehend Konsens bezüglich der professionstheoretischen Notwendigkeit einer Wissenschaft der Sozialen Arbeit.
10 Quellenangaben
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Verfasst von
Prof. Dr. habil. Björn Kraus
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Es gibt 10 Lexikonartikel von Björn Kraus.
Zitiervorschlag
Kraus, Björn,
2018.
Sozialarbeitswissenschaft / Wissenschaft Soziale Arbeit [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 13.12.2018 [Zugriff am: 19.02.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/28345
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Sozialarbeitswissenschaft-Wissenschaft-Soziale-Arbeit
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