Sozialassistentin, Sozialassistent
Dr. Holger Küls
veröffentlicht am 12.04.2022
Sozialassistent:innen arbeiten in pflegerischen und in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und unterstützen die dort tätigen Fachkräfte (z.B. Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Altenpfleger:innen). Der Berufsabschluss lautet: staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. staatlich geprüfter Sozialassistent. Derzeit werden Sozialassistent:innen in neun Bundesländern ausgebildet (Stand 03/2022).
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Berufsfelder und Tätigkeiten
- 3 Zugangsvoraussetzungen
- 4 Ausbildungsinhalt und -ablauf
- 5 Unterschiedliche Abschlüsse
- 6 Berufsrecht
- 7 Arbeitsmarkt
- 8 Geschichtliche Entwicklung
- 9 Berufsverbände
- 10 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Sozialassistent:innen sind in verschiedenen Berufsfeldern der Care-Berufe tätig. Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Inhalte bzw. der Ablauf der Ausbildung erweisen sich in den einzelnen Bundesländern als sehr heterogen. Dabei unterscheiden sich je nach rechtlichen Vorgaben auch die Abschlüsse sowie die weiteren Einsatzmöglichkeiten von Sozialassistent:innen.
Der Beruf selbst existiert noch nicht lange. Seine geschichtliche Entwicklung ist in die Diskussion um die Weiterentwicklung der sozialen Berufe einzuordnen. Im Zuge des derzeitigen Fachkräftemangels in diesem Bereich ist mit einer zunehmenden Nachfrage nach Sozialassistent:innen zu rechnen und ggf. auch mit Weiterentwicklungen des Berufsbildes.
2 Berufsfelder und Tätigkeiten
Grundsätzlich können Sozialassistent:innen gemäß ihrer Ausbildung in verschiedenen Einrichtungen der Sozialpädagogik und (Sozial-)Pflege tätig sein. Teilweise weichen die konkret benannten Einsatzfelder in den Lehrplänen und Ausbildungsverordnungen je nach Bundesland leicht voneinander ab.
So ist in einigen Ländern der Bereich der Altenpflege bzw. der Arbeit mit älteren Menschen in Wohneinrichtungen Teil des Berufsfeldes bzw. der Ausbildung (z.B. in NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt). In anderen wiederum beschränken sich die Tätigkeitsfelder vor allem auf die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Vereinzelt werden weitere Institutionen wie Krankenhäuser (z.B. in Sachsen), Kinderkrankenstationen oder jugendpsychiatrische Kliniken (z.B. in Sachsen-Anhalt) benannt, die aber neben den Einrichtungen der Sozial- bzw. Elementarpädagogik und der Sozialpflege insbesondere der Heilerziehungspflege und der Altenpflege als Praxiseinrichtungen in der Ausbildung oder als Berufsfeld kaum eine Rolle spielen.
In diesem Feld der personenbezogenen Dienstleistungsberufe (Care Work) sind die Aufgaben und Tätigkeiten vor allem seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts immer vielgestaltiger und anspruchsvoller geworden. Damit haben die Anforderungen an Fachkräfte wie Erzieher:innen, Altenpfleger:innen und Heilerziehungspfleger:innen deutlich zugenommen. Sozialassistent:innen sollen vor diesem Hintergrund die Arbeit der Fachkräfte bei der Umsetzung anspruchsvoller, sozialer und sozialpflegerischer Arbeit unterstützen und entlasten. Sie übernehmen erziehende, bildende und betreuende Aufgaben, aber auch pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. In Teilbereichen arbeiten sie eigenverantwortlich.
Vor allem das Tätigkeitsfeld der Kindertageseinrichtungen bzw. -betreuung (Krippe, Kindergarten, Hort und Ganztag in der Grundschule) hat in der Ausbildung, aber auch in der Berufsausübung der Sozialassistent:innen eine besondere Bedeutung erlangt. Das hat u.a. damit zu tun, dass nur wenige Auszubildende nach dem Berufsabschluss eine berufliche Tätigkeit anstreben. Der weitaus größere Teil nutzt die Ausbildung als Einstieg in die Qualifizierung zur Fachkraft. Für diesen Weg stellt der Ausbildungsgang Sozialassistenz eine wesentliche Zugangsmöglichkeit dar, um dann im Anschluss eine Fachschule Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege oder eine Berufsfachschule Altenpflege bzw. eine generalistische Pflegeausbildung (die inzwischen die Altenpflegeausbildung ablöst) durchlaufen zu können. Mit Vorrang wird dabei die Erzieher:innenausbildung (Fachschule Sozialpädagogik) gewählt.
Damit zusammenhängend gehen einige Absolvent:innen für eine Zeit zur Überbrückung in eine Kindertageseinrichtung, um dort als pädagogische Assistenzkraft zu arbeiten. Die Möglichkeit für Sozialassistent:innen in Kindertagesstätten zu arbeiten, ist dabei durch die landesspezifischen Kitagesetze geregelt. Hier zeigen sich Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. So können Sozialassistent:innen nicht überall uneingeschränkt in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Teilweise lassen sie sich nur bedingt oder auf Antrag als pädagogische Fachkraft auf den Personalschlüssel einer Kindertagesstätte anrechnen (siehe Berufsrecht).
Wie sich die Situation der Berufstätigkeit von Sozialassistent:innen angesichts des eklatanten Fachkräftemangels im Bereich der Kindertagesstätten und der Altenpflege (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021; Klöppner et al. 2017) entwickeln wird, ist noch unklar. Zumindest regional lässt sich eine Tendenz der Zunahme von Einstellungen von Assistenzkräften in diesen Bereichen feststellen.
3 Zugangsvoraussetzungen
Für die Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss erforderlich. In NRW reicht ein Hauptschulabschluss, in Berlin und Brandenburg die Berufsbildungsreife, die mit einem Hauptschulabschluss vergleichbar ist. Vereinzelt gibt es zusätzliche Anforderungen wie ein logopädisches Gutachten in Mecklenburg-Vorpommern oder eine Altersgrenze von 25 Jahren in Sachsen-Anhalt. Zudem muss eine für Pflege und pädagogische Bereiche erforderliche gesundheitliche und persönliche Eignung vorliegen, da es in der Ausbildung Praxisanteile in diesen Einrichtungen gibt.
Teilweise ist eine Verkürzung der bzw. ein späterer Einstieg in die Ausbildung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich wie z.B. einer (Fach-)Hochschulreife (z.B. in Sachsen, Thüringen) oder einer Berufsausbildung (z.B. in Sachsen-Anhalt).
Aktuell bilden neun Bundesländer in dem Beruf der Sozialassistenz aus. In den übrigen Bundesländern gibt es für den pädagogischen Bereich insbesondere der Kindertageseinrichtungen stattdessen Ausbildungen zum/zur Sozialpädagogischen Assistent:in und/oder zum/zur Kinderpfleger:in, deren berufliche Tätigkeiten Überschneidungen mit der Sozialassistenz aufweisen.
Für den pflegerischen Bereich existiert dort eine Ausbildung zum/zur Pflegeassistent:in (z.B. in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Hollstein). Vereinzelt gibt es weitere Pflegehelfer:innen- oder Helfer:innenausbildungen nach Landesrecht im Pflegebereich (z.B. Pflegehelfer:innen in Sachsen, Pflegefachhelfer:innen in Bayern) (Stand 03/2022).
Insgesamt ergibt sich bezogen auf die Ausbildung und den Beruf der Sozialassistenz bundesweit ein eher uneinheitliches und dynamisches Bild. Insofern sind in den nachfolgenden Ausführungen immer wieder Differenzierungen bezogen auf die Situation und Regelungen in den einzelnen Bundesländern erforderlich.
4 Ausbildungsinhalt und -ablauf
Bei der Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten handelt es sich um eine in der Regel zweijährige Erstausbildung an einer Berufsfachschule. In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz erfolgt diese an einer höheren Berufsfachschule, die u.a. weitere Abschlüsse wie eine Fachhochschulreife ermöglicht.
Teilweise werden in einzelnen Bundesländern Teilzeitausbildungen angeboten, die dann weniger Unterricht in der Woche umfassen und entsprechend länger dauern.
Die Ausbildung an einer Berufsfachschule findet an einer öffentlichen berufsbildenden Schule (in NRW am Berufskolleg) oder an einer staatlich anerkannten Ersatzschule in privater Trägerschaft statt. Die inhaltliche Verantwortung bezogen auf Unterricht und Praktika bzw. praktische Ausbildung liegt im Unterschied zur dualen Berufsausbildung mit den Lernorten Berufsschule und Betrieb allein in der Hand der Schule. Im Hinblick auf die Praxis wird eine Lernortkooperation mit den Praxiseinrichtungen angestrebt.
Die Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten ist bundesweit durch Mindeststandards geregelt, die sich in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ der KMK (Ständige Konferenz der Kultursminister der Länder) wiederfinden und damit eine Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse sicherstellen (KMK 2020b).
Die dort beschriebenen Standards sehen wie folgt aus (ebd.):
- Anwenden von grundlegenden sozialpädagogischen, sozialpflegerischen und hauswirtschaftlichen sowie organisatorisch-verwalterischen Handlungskompetenzen
- Mitwirken bei der Erziehung, Bildung, Betreuung, Begleitung und Unterstützung sowie Pflege von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen auf der Grundlage von Beobachtungen und Dokumentationen
- Unterstützen des Pflegeprozesses in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachkräften
- Anwenden grundlegender Sach- und Methodenkenntnisse im musisch-gestalterisch-kreativen und sportlich-spielerischen Bereich
- Aktives Gestalten der Beziehungen zu ihren Klient:innen und Einrichtungen
- Anwenden situationsadäquater kommunikativer Fähigkeiten im Umgang mit den zu Betreuenden und deren Angehörigen
- Beachten berufsspezifischer gesetzlicher Bestimmungen, Rahmenbedingungen, Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisationen
- Anwenden von Grundkenntnissen der Umwelt- und Gesundheitserziehung sowie von gezielten Fördermaßnahmen in diesem Bereich
- Beachten der Grundsätze und Verhaltensregeln der Arbeitssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene
- Umfassendes kooperatives und kommunikatives Verhalten im Team
- Selbstständiges Formulieren, Realisieren, Reflektieren und Verantworten von Arbeitszielen und Teilaufgaben in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachkräften
- Beachten der Verhaltensweisen bei Unfällen, Ergreifen von Maßnahmen der Ersten Hilfe
- Beachten der Vorschriften zum Umweltschutz, Vermeiden von Umweltbelastungen, rationelles Einsetzen der bei der Arbeit verwendeten Energie
Diese allgemeinen Handlungskompetenzen werden in den Bundesländern in landesbezogenen Lehrplänen konkretisiert und finden sich in den dort ausgewiesenen Lernfeldern (in Mecklenburg-Vorpommern Module) unterschiedlich strukturiert und ausformuliert wieder. Teilweise liegen in älteren und bisher noch nicht überarbeiteten Lehrplänen auch noch berufsbezogene Fächer vor (in Hessen, Thüringen). Teilweise sind hier aber neue Lehrpläne in Bearbeitung. Inhaltlicher Schwerpunkt sind pädagogische und sozialpflegerische Themen, die sich an den jeweils avisierten Tätigkeitsfeldern ausrichten (siehe Berufsfelder und Tätigkeiten).
Neben diesem fachtheoretischen Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich, der in weiten Teilen dem in der beruflichen Bildung eingeführten Konzept der beruflichen Handlungsorientierung folgt (Riedl 2011; Nikolaus 2018), gibt es fachpraktische Ausbildungsanteile in Form von Praktika oder praktischer Ausbildung in Einrichtungen der Sozialpädagogik, insbesondere Kindertageseinrichtungen, und in Pflegeeinrichtungen z.B. in Wohneinrichtungen der Altenpflege oder für Menschen mit Behinderungen.
Die Praxisanteile der Ausbildung in diesen Einrichtungen haben länderspezifisch einen Umfang zwischen 480 und 880 Std. Die Praktika sind in Praxisblöcken oder in Modellen einer Tagespraxis (z.B. zwei Tage pro Woche neben dem Unterricht über einen bestimmten Zeitraum hinweg) organisiert, wobei es auch Mischmodelle gibt. Hierbei haben die Schulen eine große Eigenverantwortung.
Der Vernetzung von Theorie und Praxis stellt dabei ein zentrales didaktisches Prinzip der Ausbildung dar. Damit sollen neben theoretischen Kenntnissen auch praktische Handlungskompetenzen und Fertigkeiten erworben werden.
Daneben werden im Rahmen der Berufsausbildung auch allgemeinbildende Fächer unterrichtet, um einerseits dem Bildungsanspruch beruflicher Qualifizierung zu entsprechen und zugleich die Möglichkeit zu eröffnen, neben einem Berufsabschluss schulische Abschlüsse zu erwerben. Der Kanon der Fächer unterscheidet sich je nach Bundesland. In allen Ausbildungsverordnungen sind die Fächer Deutsch, Englisch und Religion vertreten, häufig auch Politik bzw. Gemeinschaftskunde. Manchmal treten auch Biologie oder Sport hinzu.
Insgesamt zeigt sich jenseits der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ der KMK (KMK 2020b) in den konkreten didaktischen Ausgestaltungen der Ausbildung in den Ländern eine große Heterogenität, z.B. bezogen auf die Lernfelder und Fächer bzw. deren Inhalte und Themen sowie auf die beruflichen Tätigkeitsfelder, für die ausgebildet wird.
5 Unterschiedliche Abschlüsse
Die Erstausbildung an einer Berufsfachschule Sozialassistenz (zu den verschiedenen Bezeichnungen dieser Schulform siehe unten) endet bei erfolgreichem Bestehen mit dem Berufsabschluss „staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. staatlich geprüfter Sozialassistent“ und berechtigt zur Tätigkeit als Assistenzkraft in Institutionen der Sozialpädagogik bzw. Pflege, die sich nach landesrechtlichen Bestimmungen richtet (siehe Berufsrecht).
Sie ist im Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 4 (DQR 4) zugeordnet, die einen Kompetenzerwerb in den Bereichen selbstständige Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld anstrebt. Dies entspricht der Niveaustufe in den Ausbildungsberufen im dualen System. Die Fachkompetenzen dienen der Assistenz und Mitwirkung in der Zusammenarbeit mit sozialpädagogischen und pflegerischen Fachkräften.
Ein sehr großer Teil der Absolvierenden besucht im Anschluss die Fachschule Sozialpädagogik und geht später in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Der erfolgreiche Berufsfachschulbesuch stellt in der Regel die oder eine wesentliche Zugangsvoraussetzung für den Fachschulbesuch dar.
Wie in der beruflichen Bildung üblich, werden mit dem Berufsabschluss teilweise auch schulische Abschlüsse verliehen. So wird bei einem Einstieg mit Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife) bei erfolgreichem Besuch ein mittlerer Schulabschluss erreicht, wie in NRW oder Berlin. Teilweise kann mit zusätzlich belegten Fächern auch die Fachhochschulreife erreicht werden (in Hessen, Rheinland-Pfalz).
6 Berufsrecht
Grundlage der Berufsausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten sind die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Länder. In ihnen sind Zugangsvoraussetzungen, Organisation, Abschlüsse und Aufbau sowie Prüfungsmodalitäten etc. der Ausbildung geregelt. Inhalte und Ziele (Handlungskompetenzen) finden sich in den Lehrplänen der Länder, die auf der Basis der bundesweit gültigen Mindeststandards der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ der KMK (KMK 2020b) er- oder überarbeitet wurden.
Für den Berufsbereich der Kindertagesstätten gibt es zudem von der Kultusministerkonferenz ein „Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen“ (KMK 2020a). Hiermit wird erstmalig eine bundesweit gemeinsame curricular-inhaltliche Vorgabe für sozialpädagogische Erstausbildungen an Berufsfachschulen vorgelegt, die für eine größere Vergleichbarkeit in den Bundesländern sorgen soll.
Für die (sozial)pflegerischen Anteile der Ausbildung und Tätigkeit von Sozialassistent:innen liegen bisher keine bundesweiten curricularen Vorgaben vor.
Ob und unter welchen Bedingungen Sozialassistent:innen in Kindertageseinrichtungen arbeiten dürfen, wird jeweils in den landesspezifischen Kitagesetzen und Personalverordnungen geregelt. Hier gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Teilweise werden sie als Unterstützungskraft (in Brandenburg), Fachkraft zur Mitarbeit (in Hessen), Assistenzkraft (in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen), Fachkraft in Assistenz (in Rheinland-Pfalz) oder Ergänzungskraft (in NRW) durch Verordnung zugelassen. In anderen Bundesländern handelt es sich um Einzelfallentscheidungen (in Sachsen-Anhalt) oder um befristete Ausnahmezulassungen (in Thüringen, Berlin).
Im Bereich der Pflege in Wohnformen für ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen gibt es Fachkraftquoten (50 % des Personals müssen Fachkräfte sein, § 5 HeimPersV). Die Heimpersonalverordnung (HeimPersV) bzw. auf dieser Grundlage die Ausführungserlasse und Verordnungen in den Bundesländern regeln, inwiefern und in welchem Umfang Sozialassistent:innen in den Heimeinrichtungen für ältere bzw. pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen arbeiten dürfen.
Um die bisher dargestellten heterogenen und dynamischen Bedingungen in den rechtlichen Regelungen der Ausbildung und Tätigkeitsbereiche für Sozialassistent:innen in den einzelnen Bundesländern noch einmal im Überblick zusammenzufassen, stellt folgende Übersicht wesentliche Merkmale der Berufsfachschule Sozialassistenz in der Bunderepublik Deutschland zusammen:
Berlin | |
---|---|
Bezeichnung der Schulform: | Berufsfachschule Staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. Staatlich geprüfter Sozialassistent |
Zugangsvoraussetzungen: | Berufsbildungsreife (vergleichbar Hauptschulabschluss) |
Arbeitsfelder: | Menschen mit Behinderungen, Kinderbetreuung und -pflege |
Fachkraft in Kita: | sonstige geeignete Personen, Anerkennungsverfahren als Assistenzkraft mit vorerst zeitlicher Befristung (auf Personalschlüssel anrechenbar) |
Besonderheiten: | - |
Brandenburg | |
Bezeichnung der Schulform: | Bildungsgang Berufsfachschule Soziales „Sozialassistentin/​Sozialassistent“ |
Zugangsvoraussetzungen: | Berufsbildungsreife (vergleichbar Hauptschulabschluss) |
Arbeitsfelder: | sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Arbeitsfelder |
Fachkraft in Kita: | Unterstützungskraft (keine Fachkraft) |
Besonderheiten: | - |
Hessen | |
Bezeichnung der Schulform: | Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz |
Zugangsvoraussetzungen: | Mittlerer Schulabschluss (notenabhängig) |
Arbeitsfelder: | sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen |
Fachkraft in Kita: | Fachkraft zur Mitarbeit |
Besonderheiten: | Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege in Klasse 2 |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Bezeichnung der Schulform: | Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz Bildungsgang: Staatlich geprüfter Sozialassistent, Staatlich geprüfte Sozialassistentin; |
Zugangsvoraussetzungen: | Mittlerer Schulabschluss und logopädisches Gutachten |
Arbeitsfelder: | sozialpädagogische und heilerziehungspflegerische Arbeitsfelder |
Fachkraft in Kita: | Assistenzkraft (auf Personalschlüssel anrechenbar) |
Besonderheiten: | - |
Nordrhein-Westfalen | |
Bezeichnung der Schulform: | Bildungsgang der Berufsfachschule, der zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/​Staatlich geprüfter Sozialassistent“ führt |
Zugangsvoraussetzungen: | Hauptschulabschluss |
Arbeitsfelder: | |
Fachkraft in Kita: | Ergänzungskraft (eingeschränkte Anrechnung als Fachkraft mit Ziel einer Qualifizierung zur Fachkraft) |
Besonderheiten: | Parallel existiert Berufsabschluss nach Landesrecht „Staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Heilerziehung“ |
Rheinland-Pfalz | |
Bezeichnung der Schulform: | Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz |
Zugangsvoraussetzungen: | Mittlerer Schulabschluss |
Arbeitsfelder: | Kindertagesstätten und sonderpädagogische Einrichtungen |
Fachkraft in Kita: | Pädagogische Fachkraft in Assistenz |
Besonderheiten: | - |
Sachsen | |
Bezeichnung der Schulform: | Berufsfachschulen Staatlich geprüfter Sozialassistent bzw. Staatlich geprüfte Sozialassistentin |
Zugangsvoraussetzungen: | Mittlerer Schulabschluss (Hauptschulabschluss mit verlängerter Ausbildung auslaufend) |
Arbeitsfelder: | Krankenhäusern, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch in Privathaushalten |
Fachkraft in Kita: | Assistenzkraft (auf Personalschlüssel anrechenbar) |
Besonderheiten: | Verkürzung (z.B. bei FHR) |
Sachsen-Anhalt | |
Bezeichnung der Schulform: | Berufsfachschule Sozialassistenz |
Zugangsvoraussetzungen: | Mittlerer Schulabschluss Altershöchstgrenze 25 |
Arbeitsfelder: | Kindertagesstätten, Horte und offene Ganztagsschulen, Kinder- und Jugendwohnheime, jugendpsychiatrische Kliniken, Erholungsheime, ambulante Familienbetreuungen, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen und Kinderstationen von Krankenhäusern |
Fachkraft in Kita: | Hilfskraft per Einzelfallentscheidung (auf Personalschlüssel anrechenbar) |
Besonderheiten: | - |
Thüringen | |
Bezeichnung der Schulform: | zweijährige Höhere Berufsfachschule Bildungsgang: Sozialassistent/​Sozialassistentin |
Zugangsvoraussetzungen: | Mittlerer Schulabschluss |
Arbeitsfelder: | Kliniken und Krankenhäusern, Pflege- und Wohnheimen, Kindertagesstätten, Schulhorten, Freizeiteinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen, in Begegnungsstätten, Verbänden, auf Sozialstationen in der Sozialarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe |
Fachkraft in Kita: | auf Personalschlüssel anrechenbar (zeitlich befristet bis 2023) |
Besonderheiten: | Verkürzung (z.B. bei FHR) |
7 Arbeitsmarkt
Wie schon dargestellt, wechseln nach dem Berufsabschluss nur wenige Sozialassistenten/in in eine berufliche Tätigkeit. Es gibt hierzu allerdings keine genauen Zahlen, da die Situationen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind und zudem keine bundesweiten Erhebungen vorliegen.
Mit dem Fokus auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen enthält das Fachkräftebarometer der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogischer Fachkräfte (WiFF) Anhaltspunkte, unterscheidet aber leider nicht hinreichend zwischen Sozialassistent:innen und Sozialpädagogischen Assistent:innen (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021, S. 113).
„Im Schuljahr 2018/19 haben 15.670 ausgebildete Sozialassistentinnen und Sozialassistenten [hier sind auch Sozialpädagogische Assistent:innen mitgezählt] die Berufsfachschulen verlassen. Da dieser Abschluss in vielen Ländern zugleich die erste Phase der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung darstellt, lässt sich jedoch keine Aussage darüber treffen, wie viele Personen tatsächlich mit diesem Abschluss in das Arbeitsfeld einmünden“ (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021, S. 9).
Die Zahl der Absolvierenden der Sozialassistenz ist seit dem Schuljahr 2007/08 kontinuierlich angestiegen (ebd.).
Der Anteil der berufstätigen Assistenzkräfte (Kinderpfleger:innen und Sozialassistenten:innen) in den Teams der Kindertagesstätten ist ebenfalls in den letzten Jahren leicht gestiegen (a.a.O., S. 227). Daraus lassen sich aber keine genauen Rückschlüsse ziehen, wie viele Absolvent:innen in den Beruf gehen.
Ähnliche Zahlen für die Tätigkeitsbereiche der Pflege (vor allem Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung oder für pflegebedürftige ältere Menschen) liegen nicht vor.
Insgesamt könnte der aktuelle Fachkräftemangel insbesondere in den Kindertagesstätten sowie im Bereich der altenpflegerischen Einrichtungen dazu führen, dass zukünftig zunehmend mehr Sozialassistent:innen in den Beruf wechseln, weil ggf. attraktivere Gehälter gezahlt werden (müssen), um die Nachfrage nach Mitarbeitenden zu decken.
Der Beruf Sozialassistenz wird vor allem von Frauen angestrebt und ausgeübt. So sind in den Kindertagesstätten unter 10 % Männer tätig (a.a.O., S. 10). In der Altenpflege sind 17 % der Mitarbeitenden männlich (Statista 2022).
8 Geschichtliche Entwicklung
Die Sozialassistenz existiert erst seit etwa 30 Jahren. Entsprechende Berufsausbildungen wurden Anfang der 1990er-Jahre von den einzelnen Bundesländern entwickelt und eingeführt. Seit 2013 gibt es eine bundesweite Regelung durch die „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ der KMK mit der ein Ausbau der Ausbildungsgänge für Assistenzberufe beschlossen wurde (KMK 2020b).
Vorher gab es bereits berufsvorbereitende Berufsfachschulen der Sozialpflege, die einer Fachkräfteausbildung im Bereich Sozialpädagogik oder Pflege vorgeschaltet waren. Aus diesen gingen dann die Berufsfachschulen Sozialassistenz hervor, die im Gegensatz dazu einen eigenen Berufsabschluss verleihen.
Die Einführung dieser Ausbildung erfolgte nach kontroversen Diskussionen in den Fachdiskursen der Sozialpädagogik der 1970er-Jahre. Damals entstand das letztlich erfolgreiche Bestreben, die Qualifizierung zur Sozialpädagogin bzw. zum Sozialpädagogen zu akademisieren (Einführung des Hochschulstudiums Sozialpädagogik/​Soziale Arbeit). Damit verbunden gab es Überlegungen, im Berufsfeld der Sozialpädagogik auch Assistenzberufe einzuführen. Dies wurde aber vorerst nicht weiterverfolgt.
Anfang der 1990er-Jahre entstand dann eine Debatte über den Status der Erzieher:innenausbildung im Zusammenhang mit der bevorstehenden Öffnung des europäischen Binnenmarktes (Dittrich 1999). In diesem Zusammenhang wurde u.a. die Fachschulausbildung als berufliche Weiterbildung erörtert, die als solche eine berufliche Erstausbildung voraussetzt. Dies führte in der Folge zu der oben genannten Einführung der Berufsfachschule Sozialassistenz als sozialpädagogische Erstausbildung.
Parallel hatte auch der Pflegenotstand in der Altenpflege und in der Eingliederungshilfe im Laufe der 1980er-Jahre zu einem vermehrten Einsatz von Pflegehilfspersonal geführt. Die Qualität der Pflege hatte durch die Überlastung der Pflegefachkräfte gelitten. Unausgebildetes Hilfspersonal konnte dies nur bedingt ausgleichen. In der Folge wurde auch hier die Einführung von Assistenzberufen gefördert und hat zu der breit aufgestellten Sozialassistenz mit einer sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Ausrichtung geführt.
Diese Prozesse sind in die Entwicklung der personenbezogenen Dienstleistungsberufe bzw. Care-Berufe einzuordnen. Es handelt sich dabei um sogenannte „Frauenberufe“, die frühzeitig mit Beginn der Industrialisierung parallel zu den Facharbeiterausbildungen für Männer entstanden sind (Friese 2018, S. 18).
Deren Bedeutung hat im Rahmen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Modernisierungsprozesse der Gegenwart, z.B. angesichts eines quantitativen Ausbaus der frühen Bildung in den Kindertageseinrichtungen sowie der ambulanten und stationären Altenpflege seit den 1990er-Jahren und damit verbunden deutlich gewachsener fachlicher Anforderungen an Ausbildung und Berufstätigkeit, erheblich zugenommen (a.a.O., S. 20).
Gegenwärtig deutet sich durch das „Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen“ der KMK (KMK 2020a) eine Tendenz an, die bisherige Breitbandausbildung für Sozialpädagogik und Pflege in der Sozialassistenz in Richtung einer Spezialisierung in sozialpädagogische und pflegerische Assistenzberufe voranzutreiben.
9 Berufsverbände
Es gibt keine Berufsverbände oder Arbeitsgemeinschaften, die ausdrücklich die Belange von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen vertreten. Dazu ist das Berufsbild zu heterogen bzw. dieser Assistenzberuf im sozialpädagogischen und pflegerischen Bereich zu breit ausgerichtet und letztlich marginal.
Grundsätzlich vertritt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als „Bildungsgewerkschaft“ im Deutschen Gewerkschaftsbund die pädagogischen und sozialpädagogischen Berufsgruppen. Auf der Ebene von Landes- sowie Bezirks- und Kreisverbänden organisiert, engagiert sie sich für eine gerechte Bildungspolitik und besser Arbeitsbedingungen etwa im Bereich der Kindertagesstätten. Auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver:di) kämpft für faire Arbeitsbedingungen und Löhne unter anderem in den Sozial- und Erziehungsberufen. Hierzu gehören auch pflegerische Berufsfelder wie die Wohneinrichtungen für ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderung.
Im Bereich der Kindertagesstätten gibt es noch die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. (BAG-BEK e.V.). Ihr Ziel ist es, durch Vernetzung und Austausch die Weiterentwicklung und Professionalisierung des Kinderbetreuungssystems zu fördern.
10 Quellenangaben
Alsago, Elke, 2019. Die Sozialassistentin ist der Shootingstar. In: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik. 2019/2, S. 20–24. ISSN 0342-7145
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Deutscher Bildungsserver. Ausbildung zur Kinderpflege- und zur Sozialassistenzkraft [online]. Frankfurt am Main/Berlin: Deutscher Bildungsserver [Zugriff am: 12.03.2022]. Verfügbar unter: https://www.bildungsserver.de/ausbildung-kinderpflege-sozialassistenzkraft-11399-de.html
Dittrich, Jochen, 1999. Sozialassistentinnen-Ausbildung als Teil der Erzieherinnenausbildung. In: Thiersch, Renate, Höltershinken, Dieter und Neumann, Karl, Hrsg. Die Ausbildung der Erzieherinnen: Entwicklungstendenzen und Reformansätze. Weinheim: Juventa. ISBN 978-3-7799-1396-2
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Friese, Marianne, Klaus Jenewein und Georg Spöttl, Hrsg., 2018. Reformprojekt Care Work: Professionalisierung der beruflichen und akademischen Ausbildung. Bielefeld: wbv, S. 269–284. ISBN 978-3-7639-5974-7 [Rezension bei socialnet]
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KMK – Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg., 2020a. Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020 [online]. Berlin: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland [Zugriff am: 15.03.2022]. Verfügbar unter: https://km-bw.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E1845405355/​KULTUS.Dachmandant/​KULTUS/​KM-Homepage/​Artikelseiten%20KP-KM/​Berufliche%20Schulen/​Berufsfachschulen/​2020_06_18-RVBFS-Qualiprofil-Sozpaedass.pdf?msclkid=514bbe46a48111ec997ecd5a416e9f1d
KMK – Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg., 2020b. Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013 i.d.F. vom 25.06.2020 [online]. Berlin: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland [Zugriff am: 15.03.2022]. Verfügbar unter: https://www.kmk.org/fileadmin/​veroeffentlichungen_beschluesse/2013/2013_10_17-RV-Berufsfachschulen.pdf?msclkid=e46e415aa48111ec89cd05af3f53d2b3
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Nickolaus, Reinhold, 2019. Didaktik – Modelle und Konzepte beruflicher Bildung (= Studientexte Basiscurriculum Berufs- und Wirtschaftspädagogik. 5. überarb. Auflage. Baltmannsweiler: Verlag Schneider Hohengehren. ISBN 978-3-7639-6318-8
Pflug, Andreas und Rainer Treptow, 2015. Die Ausbildung pädagogischer Zweitkräfte für frühpädagogische Einrichtungen. In: Jugendhilfe. 53(3), S. 177–183. ISSN 0022-5940
Riedl, Alfred, 2011. Didaktik der beruflichen Bildung. Komplett überarbeitete und erheblich erweiterte Auflage. Stuttgart: Franz Steiner Verlag. ISBN 978-3-515-10002-1
Statista GmbH, 2022. Verteilung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in der Pflege in Deutschland nach Pflegeart und Geschlecht im Jahr 2020 [online]. Hamburg: Statista GmbH, 15.03.2022 [Zugriff am: 15.03.2022]. Verfügbar unter: https://de.statista.com/statistik/​daten/​studie/​1029877/​umfrage/​verteilung-von-pflegekraefte-in-deutschland-nach-pflegeart-und-geschlecht/
Wipp, Michael, 2017. Entwicklung eines Personalbemessungssystems bis zum Jahr 2020. In: Björn Maier und Kai Tybussek, Hrsg. Management und Controlling in der Pflege: Handlungsoptionen infolge der neuen Pflegestärkungsgesetze. Stuttgart: Kohlhammer Verlag, S. 108 bis 125. ISBN 978-3-1702-3935-7
Verfasst von
Dr. Holger Küls
Fachberater für berufsbildende Schulen
für den Beratungsbereich Sozialpädagogik
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Niedersachsen
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Es gibt 2 Lexikonartikel von Holger Küls.
Zitiervorschlag
Küls, Holger,
2022.
Sozialassistentin, Sozialassistent [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 12.04.2022 [Zugriff am: 20.09.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/3049
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Sozialassistentin-Sozialassistent
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