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Sozialpädagogische Assistentin, Sozialpädagogischer Assistent

Dr. Holger Küls

veröffentlicht am 28.02.2024

Ähnliche Begriffe: Sozialpädagogische Assistenz; Kinderpflegerin; Kinderpfleger

Englisch: social pedagogical assistant

Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistent:innen sind im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von null bis zehn Jahren tätig. Sie unterstützen vor allem in Kindertageseinrichtungen und in der Schulkindbetreuung im Ganztag die dort tätigen sozialpädagogischen Fachkräfte. Der Beruf ist den Bereichen der sozialpädagogischen Erstausbildung bzw. der sozialpädagogischen Assistenzberufe zuzuordnen. 

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Geschichtliche Entwicklung
    1. 2.1 Historischer Hintergrund
    2. 2.2 Aktuelle Entwicklungen
  3. 3 Berufsfelder und Tätigkeiten
    1. 3.1 Einsatzbereiche
    2. 3.2 Aufgabenbereiche
    3. 3.3 Ähnliche Assistenzberufe
  4. 4 Ausbildung
    1. 4.1 Zugangsvoraussetzungen
    2. 4.2 Ausbildungsinhalt und -ablauf
      1. 4.2.1 Der Berufsschulteil
      2. 4.2.2 Qualifikationsprofil
      3. 4.2.3 Praktische Ausbildung
    3. 4.3 Abschlüsse
    4. 4.4 Regelungen in den Bundesländern
  5. 5 Berufsrecht
  6. 6 Arbeitsmarkt
  7. 7 Berufsverbände
  8. 8 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Der Beruf Sozialpädagogische Assistenz wurde seit Beginn des Jahrtausends auf Grundlage der Diskussionen um die Weiterentwicklung der sozialen Berufe insbesondere im Bereich der Frühen Bildung entwickelt.

Die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten gibt es aktuell in sechs Bundesländern (Stand 09/2023). Zulassungsvoraussetzungen, Inhalte bzw. Ablauf und Abschlüsse sind durchaus heterogen gestaltet und gegenwärtig in Bewegung.

Sozialpädagogische Assistent:innen arbeiten vor allem in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Möglich ist auch ein Einsatz in Kinderstationen von Krankenhäusern oder im Freizeitbereich für Kinder. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Fachkräftemangels ist mit einer steigenden Nachfrage nach und einem vermehrten Einsatz von Sozialpädagogischen Assistent:innen durch die Bundesländer bzw. Träger zu rechnen.

Neben diesem Beruf gehören auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes noch die Sozialassistent:innen und Kinderpfleger:innen zum Bereich der sozialpädagogischen Erstausbildung bzw. der sozialpädagogischen Assistenzberufe. In der Regel schließt sich an die Ausbildung der Sozialpädagogischen Assistenz die Weiterbildung zur/zum Erzieher:in an einer Fachschule für Sozialpädagogik an.

2 Geschichtliche Entwicklung

Der Beruf der staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/des staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten existiert erst seit kurzer Zeit. Die Berufsausbildung wurde im Laufe des ersten Jahrzehntes der 2000er-Jahre entwickelt und von einzelnen Bundesländern angeboten. Seit 2013 gibt es eine bundesweite Regelung durch die „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ der Kultusministerkonferenz (KMK 2020b), mit der ein Ausbau der Ausbildungsgänge für Assistenzberufe beschlossen wurde.

2.1 Historischer Hintergrund

Die Einführung dieser Ausbildung erfolgte nach kontroversen Diskussionen in den Fachdiskursen der Sozialpädagogik der 1970er-Jahre. Damals entstand das letztlich erfolgreiche Bestreben, die Qualifizierung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen zu akademisieren (Einführung des Hochschulstudiums Sozialpädagogik/Soziale Arbeit). Damit verbunden gab es Überlegungen, in diesem Berufsfeld auch Assistenzberufe einzuführen. Dies wurde aber vorerst nicht weiterverfolgt.

Anfang der 1990er-Jahre entstand dann im Zusammenhang mit der bevorstehenden Öffnung des europäischen Binnenmarktes eine Debatte über den Status der Erzieher:innenausbildung (Dittrich 1999). In diesem Zusammenhang wurde u.a. die Fachschulausbildung als berufliche Weiterbildung erörtert, die als solche eine berufliche Erstausbildung voraussetzt. Dies führte u.a. in der Folge zu der oben genannten Einführung der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz als sozialpädagogische Erstausbildung.

Diese Prozesse sind in die Entwicklung der personenbezogenen Dienstleistungsberufe bzw. Care-Berufe einzuordnen. Es handelt sich dabei um sogenannte „Frauenberufe“, die mit Beginn der Industrialisierung parallel zu den Facharbeiterausbildungen für Männer entstanden sind (Friese 2018, S. 18).

Deren Bedeutung hat im Rahmen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Modernisierungsprozesse der Gegenwart – z.B. angesichts eines quantitativen und qualitativen Ausbaus der frühen Bildung in den Kindertageseinrichtungen seit den 1990er-Jahren und damit deutlich gewachsener fachlicher Anforderungen an Ausbildung und Berufstätigkeit – erheblich zugenommen (a.a.O., S. 20).

2.2 Aktuelle Entwicklungen

Gegenwärtig deutet sich durch das „Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen“ der Kultusministerkonferenz (KMK 2020a) eine Tendenz an, die bisherige Heterogenität der sozialpädagogischen Erstausbildung bundesweit zu standardisieren, wie dies bereits in der Fachschulausbildung zur/zum Erzieher:in mit einem Rahmenlehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik (KMK 2020c) gelungen ist. Dabei bezieht sich die Erstausbildung an der Berufsfachschule allerdings allein auf das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen und der Ganztagsbetreuung, also auf die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern (§ 22 SGB VIII), während die Fachschule eine Breitbandausbildung für das gesamte Feld der Sozialpädagogik darstellt.

3 Berufsfelder und Tätigkeiten

3.1 Einsatzbereiche

Die Ausbildung vermittelt berufliche Handlungskompetenzen für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Sozialpädagogische Assistent:innen arbeiten mit Schwerpunkt als Zweit- bzw. Drittkräfte in Krippen und Kindergärten. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bzw. Ganztagsschule für Grundschulkinder ab 2026 könnte sich ein weiteres umfangreiches Tätigkeitsfeld eröffnen. Daneben ist auch ein Einsatz in Kinderstationen von Krankenhäusern oder im Freizeitbereich für Kinder möglich.

In Hamburg können Sozialpädagogische Assistent:innen nach mindestens fünfjähriger Praxis in einer Kindertageseinrichtung, mit überdurchschnittlicher Beurteilung und Teilnahme an pädagogischen Fortbildungsmaßnahmen pädagogische Erstkraft werden. Auch in anderen Bundesländern ist aufgrund des Fachkräftemangels mit ähnlichen Entwicklungen zu rechnen.

Insgesamt zeigt sich in der Ausbildung und Berufsausübung Sozialpädagogischer Assistenzkräfte bundesweit ein eher uneinheitliches Bild, das sich zurzeit durchaus dynamisch entwickelt. So startete 2019 ein Schulversuch dazu in Berlin. In Baden-Württemberg wurde die Ausbildung 2020 zur Erprobung neu eingeführt und hat kürzlich weitere Varianten erhalten. Insofern sind in den nachfolgenden Ausführungen immer wieder Differenzierungen bezogen auf die Situation und Regelungen in den einzelnen Bundesländern erforderlich.

3.2 Aufgabenbereiche

Wie beschrieben, ist der Beruf im Zuge umfassender Diskussionen über soziale Berufe bzw. personenbezogene Dienstleistungsberufe (Care Work) entstanden. In diesem Feld sind die Aufgaben und Tätigkeiten vor allem seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts immer vielgestaltiger und anspruchsvoller geworden. Damit haben die Anforderungen an sozialpädagogische Fachkräfte wie Erzieher:innen deutlich zugenommen.

Sozialpädagogische Assistenzkräfte sollen vor diesem Hintergrund die Arbeit der Fachkräfte bei der Umsetzung anspruchsvoller pädagogischer und sozialpflegerischer Arbeit unterstützen und entlasten. Sie übernehmen erziehende, bildende und betreuende Aufgaben, seltener auch einmal pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. In Teilbereichen arbeiten sie eigenverantwortlich.

„Der pädagogische Umgang mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und der Ganztagsbetreuung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, an den Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen“ (KMK 2020a, S. 4).

Wie sich die Situation der Berufstätigkeit von Sozialpädagogischen Assistent:innen angesichts des eklatanten Fachkräftemangels im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021) entwickeln wird, ist noch unklar. Zumindest regional lässt sich eine Tendenz der Zunahme von Einstellungen von sozialpädagogischen Assistenzkräften in diesen Bereichen feststellen. 

3.3 Ähnliche Assistenzberufe

In einigen Bundesländern gibt es neben oder statt dieser Qualifikation noch weitere pädagogische Assistenzausbildungen, etwa zur/zum Kinderpfleger:in oder Sozialassistentin/​Sozialassistenten, deren berufliche Tätigkeiten Überschneidungen mit Sozialpädagogischen Assistent:innen aufweisen. Unterschiede gibt es etwa bezogen auf eine größere Bandbreite der Qualifizierung für weitere sozial-, heil- oder pflegerische Berufsbereiche, insbesondere bei der Sozialassistenz, und eine geringere Tiefe der Auseinandersetzung mit der pädagogischen Arbeit mit Kindern in der Frühen Bildung.

4 Ausbildung

4.1 Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten erfordert häufig einen mittleren Schulabschluss. In Baden-Württemberg und Berlin reicht ein Hauptschulabschluss, der teilweise mit bestimmten Bedingungen wie Deutschkenntnissen oder der Note „befriedigend“ im Zeugnisdurchschnitt verbunden ist. In Hamburg und Schleswig-Holstein werden zwei Varianten angeboten: eine zweijährige Ausbildung für Schüler:innen mit mittlerem Schulabschluss sowie eine verlängerte Variante, die einen Hauptschulabschluss oder Vergleichbares als Zugangsvoraussetzung hat und mit dem Berufsabschluss zusätzlich einen mittleren Berufsabschluss vergibt (siehe Tabelle 1).

In allen Bundesländern ist eine für den pädagogischen Bereich erforderliche gesundheitliche und persönliche Eignung vorzuweisen, da es in der Ausbildung erhebliche Praxisanteile gibt.

Teilweise ist eine Verkürzung der bzw. ein späterer Einstieg in die Ausbildung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich, wie z.B. einer (Fach-)Hochschulreife (z.B. in Niedersachsen) oder einer Berufsausbildung (z.B. in Niedersachsen und Baden-Württemberg).

Da sich die Ausbildungsmodalitäten derzeit dynamisch weiterentwickeln, sollten im Bedarfsfall die gerade aktuellen Ausbildungsvarianten, Anforderungen und Zugangsvoraussetzungen in den Bundesländern vor Ort erfragt werden.

4.2 Ausbildungsinhalt und -ablauf

Bei der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten handelt es sich um eine meist zweijährige Erstausbildung an einer Berufsfachschule. Diese findet an einer öffentlichen berufsbildenden Schule oder an einer staatlich anerkannten Ersatzschule in privater Trägerschaft statt. Die inhaltliche Verantwortung bezogen auf Unterricht und Praktika bzw. praktische Ausbildung liegt im Unterschied zur dualen Berufsausbildung mit den Lernorten Berufsschule und Betrieb allein in der Hand der Schule. Im Hinblick auf die Praxis wird eine Lernortkooperation mit den Praxiseinrichtungen angestrebt.

Häufig werden in den einzelnen Bundesländern auch Teilzeitausbildungen angeboten, die dann weniger Unterricht in der Woche umfassen und entsprechend länger dauern. Dabei kann parallel eine pädagogische Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden, in deren Rahmen dann die praktische Ausbildung stattfindet. Hierzu gehören auch sogenannte „praxisintegrierte“ Ausbildungen mit einer Vergütung (seit Sommer 2023 in Baden-Württemberg mit vollem Gehalt).

4.2.1 Der Berufsschulteil

Die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte ist bundesweit durch Mindeststandards geregelt, die sich in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ der Kultusministerkonferenz (KMK 2020b) wiederfinden und damit eine Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse sicherstellen sollen.

In dieser Vereinbarung werden für die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten Qualifikationen bzw. Kompetenzen formuliert, die sich auf folgende Aufgabenkomplexe beziehen (a.a.O., S. 50 f.):

  • pädagogisches Gestalten von Alltagssituationen sowie Mitwirkung bei der kind- und gruppenbezogenen Planung von pädagogischen Angeboten auf der Grundlage von Bildungsplänen, Beobachtungen der Kinder sowie weiterer Faktoren,
  • pädagogisches Handeln sowie pädagogische Beziehungsgestaltung bezogen auf einzelne Kinder und Gruppen,
  • Gestaltung pädagogischer Arbeitsabläufe, Umsetzung pädagogischer und didaktischer Konzeptionen und Planungen,
  • Berücksichtigung der breiten Vielfalt und Verschiedenheit kultureller, religiöser und persönlicher Erziehungs- und Bildungsbedürfnisse im pädagogischen Handeln,
  • Reflektieren der eigenen Vorbildrolle, des individuellen Menschenbildes und der persönlichen Ziele bezogen auf Entwicklungs- und Bildungsprozesse,
  • Mitwirkung bei der Arbeit mit Familien und Bezugspersonen, im Team sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen, der Qualitätsentwicklung und -sicherung als auch in der Zusammenarbeit mit Beteiligten und Kooperationspartnern bei der Gestaltung von Übergängen sowie
  • Mitwirkung bei Maßnahmen im Kontext von Kinderschutz, Sicherheit, Gesundheit und Hygiene ebenso Reagieren auf bestimmte Krankheitsanzeichen bei Kindern sowie Ergreifen von Maßnahmen der Ersten Hilfe.

4.2.2 Qualifikationsprofil

Seit dem Sommer 2020 gibt es zudem ein „Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen“ (KMK 2020a):

„Es definiert das Anforderungsniveau der einschlägigen Berufe der Assistenzkräfte für das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen und der Ganztagsbetreuung und enthält die Beschreibung der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Assistenzkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können“ (a.a.O., S. 3).

Das Qualifikationsprofil als Grundlage der Ausbildung Sozialpädagogischer Assistent:innen umfasst sechs Handlungsfelder für das dort beschriebene Berufsfeld. Diese sind wie folgt betitelt (a.a.O., S. 6 f.):

  1. Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln,
  2. Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten,
  3. Gruppen pädagogisch begleiten,
  4. Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten,
  5. Übergänge mitgestalten sowie
  6. Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen.

Den einzelnen Handlungsfeldern sind Wissen und Fertigkeiten zugeordnet, die eine professionelle Arbeit in den fachlichen Bezügen des jeweiligen Handlungskontextes ermöglichen.

Zusätzlich findet sich dort die Kompetenzdimension „Professionelle Haltung“, die personale Kompetenzen im Bereich der Sozialkompetenz und Selbstständigkeit beschreibt, die für die Berufsausübung im pädagogischen Bereich von Kindertagesstätten (Kitas) und Krippen sowie in der Ganztagsbetreuung in Grundschulen relevant sind.

Diese allgemein für die Berufsausübung erforderlichen Handlungskompetenzen werden in den Bundesländern in landesbezogenen Lehrplänen konkretisiert und finden sich in den dort ausgewiesenen Lernfeldern (in Niedersachsen: Module) unterschiedlich strukturiert und ausformuliert wieder. Inhaltlicher Schwerpunkt sind pädagogische Themen, die sich an den jeweils avisierten Tätigkeitsfeldern der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ausrichten (siehe Berufsfelder und Tätigkeiten).

Im Rahmen der Berufsausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer unterrichtet, um einerseits dem Bildungsanspruch beruflicher Qualifizierung zu entsprechen und andererseits die Möglichkeit zu eröffnen, neben einem Berufsabschluss schulische Abschlüsse zu erwerben. Der Kanon der Fächer unterscheidet sich je nach Bundesland. In allen Ausbildungsverordnungen sind die Fächer Deutsch, Englisch und Religion vertreten, häufig auch Politik bzw. Gemeinschaftskunde. Manchmal treten auch Mathematik, Biologie oder Sport hinzu.

4.2.3 Praktische Ausbildung

Neben diesem fachtheoretischen Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich, der in weiten Teilen dem in der beruflichen Bildung eingeführten Konzept der beruflichen Handlungsorientierung folgt (Riedl 2011; Nikolaus 2018), gibt es fachpraktische Ausbildungsanteile in Form von Praktika oder praktischer Ausbildung in Einrichtungen der Sozialpädagogik, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung.

Die Vernetzung von Theorie und Praxis stellt dabei ein zentrales didaktisches Prinzip der Ausbildung dar. Damit sollen neben theoretischen Kenntnissen auch praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Erwerb ganzheitlicher beruflicher Handlungskompetenzen erworben werden.

Die Praxisanteile haben länderspezifisch einen Umfang von 20 Wochen (Bremen und Schleswig-Holstein) bis hin zu 1.200 Stunden (Hamburg) bzw. 1.500 Stunden (Baden-Württemberg) sowie von mindestens 600 Stunden in Teilzeitgängen in Niedersachsen. Die Praktika sind in Praxisblöcken oder häufig in Modellen einer Tagespraxis (z.B. zwei Tage pro Woche neben dem Unterricht über einen bestimmten Zeitraum hinweg) organisiert, wobei es auch Mischmodelle gibt. Hierbei haben die Schulen eine große Eigenverantwortung.

4.3 Abschlüsse

Die Erstausbildung an einer Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz endet bei erfolgreichem Bestehen mit dem Berufsabschluss „staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ und berechtigt zur Tätigkeit als Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen und in der Schulkindbetreuung, die sich nach landesrechtlichen Bestimmungen richtet (siehe Berufsrecht).

Sie ist im Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 4 (DQR 4) zugeordnet, die Kompetenzen zur selbstständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld anzielt. Dies entspricht der Niveaustufe der Ausbildungsberufe im dualen System.

Ein großer Teil der Absolvent:innen besucht anschließend die Fachschule Sozialpädagogik und wird damit für alle Felder im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe qualifiziert. Der erfolgreiche Berufsfachschulbesuch stellt in der Regel die oder eine wesentliche Zugangsvoraussetzung für den Fachschulbesuch dar.

In Berlin wird ein Modell erprobt, in dem der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung die Zeit einer anschließenden Fachschulausbildung zur/zum Erzieher:in verkürzt.

Wie in der beruflichen Bildung üblich, werden mit dem Berufsabschluss teilweise auch schulische Abschlüsse verliehen. So wird bei einem Einstieg mit Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife) und erfolgreichem Besuch einer verlängerten Berufsfachschulausbildung ein mittlerer Schulabschluss erreicht (in NRW oder Schleswig-Holstein) und damit die Ausbildung zur/zum Erzieher:in an einer Fachschule möglich. Teilweise können mit zusätzlich belegten Fächern weitere allgemeinbildende Abschlüsse wie die Fachhochschulreife (in Hamburg und Niedersachsen) oder der erweiterte Sekundarabschluss (Zugangsvoraussetzung für die gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen) erreicht werden.

4.4 Regelungen in den Bundesländern

Um die bisher dargestellten heterogenen Bedingungen in den rechtlichen Regelungen der Ausbildung zusammenzufassen, gibt die folgende Tabelle einen Überblick über wesentliche Merkmale der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz in der Bundesrepublik Deutschland:

Tabelle 1: Überblick über wesentliche Merkmale der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz in der Bundesrepublik Deutschland (eigene Darstellung)
Bundesland Bezeichnung der Schulform Zugangs­voraussetzungen Bedeutung für den Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zum/zur Erzieher:in) Besonderheiten
Baden-Württemberg Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz Hauptschulabschluss (oder entsprechend) mit mindestens Note 3 im Fach Deutsch sowie im Durchschnitt oder mit Berufsausbildung eine mögliche Voraussetzung bei einem Notendurchschnitt von 3 Berufspraktikum
Berlin Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz Berufsbildungsreife (vergleichbar mit Hauptschulabschluss) eine mögliche Voraussetzung „2 + 2 Modell“, verkürzte Fachschulausbildung auf zwei Jahre Schulversuch abgeschlossen
Bremen Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz mittlerer Schulabschluss mit mindestens Note 3 im Fach Deutsch eine wesentliche Voraussetzung
Hamburg Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz vollzeitschulisch 2 Jahre mit mittlerem Schulabschluss/2,5 Jahre mit Hauptschulabschluss eine mögliche Voraussetzung (z.B. Abitur plus Praktikum)
Niedersachsen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/​Sozialpädagogischer Assistent Mittlerer Bildungsabschluss, bei einem Einstieg in Klasse 2 gelten weitere Voraussetzungen (Hochschulreife oder Berufsausbildung) Voraussetzung bei Vorliegen der Durchschnittsleistung befriedigend in den berufsbezogenen Lernbereichen und im Fach Deutsch fehlende Voraussetzungen für den Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik können durch ein Jahr in einer Kita oder Fachoberschule Sozialpädagogik nachgeholt werden
Schleswig-Holstein Berufsfachschule (Typ III) in der Fachrichtung Sozialpädagogik, Ausbildungsgang „Sozialpädagogische Assistentin“ oder „Sozialpädagogischer Assistent“ 2 Jahre mit mittlerem Schulabschluss/3 Jahre mit Hauptschulabschluss bzw. erstem allgemeinbildenden Abschluss eine mögliche Voraussetzung verkürzte Fachschulausbildung (zwei Jahre)

5 Berufsrecht

Grundlage der Berufsausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten sind die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Länder. In ihnen sind Zugangsvoraussetzungen, Organisation, Abschlüsse und Aufbau sowie Prüfungsmodalitäten etc. geregelt. Inhalte und Ziele (Handlungskompetenzen) finden sich in den Lehrplänen der Länder.

Unter welchen Bedingungen Sozialpädagogische Assistent:innen arbeiten dürfen, wird jeweils in den landesspezifischen (Kita-)Gesetzen und Personalverordnungen geregelt.

6 Arbeitsmarkt

In aller Regel wechseln nach dem Berufsabschluss nur wenige Sozialpädagogische Assistent:innen in eine berufliche Tätigkeit. Es gibt hierzu allerdings keine genauen Zahlen, da die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist und zudem keine bundesweiten Erhebungen vorliegen.

Mit dem Fokus auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen enthält das WiFF-Fachkräftebarometer (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021) Anhaltspunkte, unterscheidet aber nicht hinreichend zwischen Sozialassistent:innen und Sozialpädagogischen Assistent:innen (a.a.O., S. 113).

„Im Schuljahr 2018/19 haben 15.670 ausgebildete Sozialassistentinnen und Sozialassistenten [hier sind auch Sozialpädagogische Assistent:innen mitgezählt] die Berufsfachschulen verlassen. Da dieser Abschluss in vielen Ländern zugleich die erste Phase der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung darstellt, lässt sich jedoch keine Aussage darüber treffen, wie viele Personen tatsächlich mit diesem Abschluss in das Arbeitsfeld einmünden“ (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021, S. 9).

Die Zahl der Absolvent:innen der Sozialassistenz (inklusive Sozialpädagogische Assistenz) ist seit dem Schuljahr 2007/08 kontinuierlich angestiegen (ebd.).

Der Anteil der berufstätigen Assistenzkräfte (Kinderpfleger:innen, Sozialassistent:innen, Sozialpädagogische Assistent:innen) in den Teams der Kindertageseinrichtungen ist ebenfalls in den letzten Jahren leicht gestiegen (a.a.O., S. 227). Daraus lassen sich aber keine genauen Rückschlüsse ziehen, wie viele Absolvent:innen in den Beruf einsteigen.

Insgesamt könnte der aktuelle Fachkräftemangel, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, dazu führen, dass zukünftig zunehmend mehr Sozialpädagogische Assistent:innen in den Beruf wechseln, weil ggf. attraktivere Gehälter gezahlt werden (müssen), um die Nachfrage nach Mitarbeiter:innen zu decken.

Der Beruf der Sozialpädagogischen Assistenz wird vor allem von Frauen angestrebt und ausgeübt. So sind in Kindertageseinrichtungen unter 10 % Männer tätig (a.a.O., S. 10).

7 Berufsverbände

Für sozialpädagogische Assistenzkräfte gibt es weder Berufsverbände noch Arbeitsgemeinschaften, die ausdrücklich ihre Belange vertreten. Dazu ist das Berufsbild zu heterogen bzw. der Assistenzberuf im sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu marginal vertreten.

Grundsätzlich vertritt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als „Bildungsgewerkschaft“ im Deutschen Gewerkschaftsbund die pädagogischen und sozialpädagogischen Berufsgruppen. Auf der Ebene von Landes- sowie Bezirks- und Kreisverbänden organisiert, engagiert sie sich für eine gerechte Bildungspolitik und bessere Arbeitsbedingungen etwa im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver:di) setzt sich für Arbeitsbedingungen und Löhne unter anderem in den Sozial- und Erziehungsberufen ein.

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen gibt es die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. (BAG-BEK e.V.). Ihr Ziel ist es, durch Vernetzung und Austausch die Weiterentwicklung und Professionalisierung des Kinderbetreuungssystems zu fördern.

8 Quellenangaben

Alsago, Elke, 2019. Die Sozialassistentin ist der Shootingstar. In: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik. 2019(Spezial 2), S. 20–24. ISSN 0342-7145

Autorengruppe Fachkräftebarometer, 2021. Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2021. München: Deutsches Jugendinstitut e.V./Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. ISBN 978-3-86379-366-1

Dittrich, Jochen, 1999. Sozialassistentinnen-Ausbildung als Teil der Erzieherinnenausbildung. In: Renate Thiersch, Dieter Höltershinken und Karl Neumann, Hrsg. Die Ausbildung der Erzieherinnen: Entwicklungstendenzen und Reformansätze. Weinheim: Juventa. ISBN 978-3-7799-1396-2

Förster, Antje und Freia Müller, 2011. Sozialassistentin – Eine Zwischenstation in der Ausbildungsbiografie im Arbeitsfeld der Kindheitspädagogik? In: bwp@ [online]. 2011(Spezial 5), S. 1–13 [Zugriff am: 12.09.2023]. ISSN 1618-8543. Verfügbar unter: http://www.bwpat.de/ht2011/ft17/foerster_mueller_ft17-ht2011.pdf

Friese, Marianne, Klaus Jenewein und Georg Spöttl, Hrsg. 2018. Reformprojekt Care Work: Professionalisierung der beruflichen und akademischen Ausbildung. Bielefeld: wbv, S. 269–284. ISBN 978-3-7639-5974-7 [Rezension bei socialnet]

KMK – Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg., 2020a. Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020. Berlin: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

KMK – Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg., 2020b. Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013 i.d.F. vom 25.06.2020. Berlin: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

KMK – Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg., 2020c. Rahmenlehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020. Berlin: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Küls, Holger, 2002. Zum Berufsfeld und zur Ausbildung der Sozialassistentin [online]. Berlin: Klax International GmbH [Zugriff am: 12.03.2022]. Verfügbar unter: http://www.kindergartenpaedagogik.de/774.html

Küls, Holger, 2022. Sozialassistentin, Sozialassistent [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 12.04.2022 [Zugriff am: 31.08.2023]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/3049

Nickolaus, Reinhold, 2019. Didaktik – Modelle und Konzepte beruflicher Bildung: Orientierungsleistungen für die Praxis. 5. überarb. Aufl. Baltmannsweiler: Verlag Schneider Hohengehren. ISBN 978-3-7639-6318-8

Pflug, Andreas und Rainer Treptow, 2015. Die Ausbildung pädagogischer Zweitkräfte für frühpädagogische Einrichtungen. In: Jugendhilfe 53(3), S. 177–183. ISSN 0022-5940

Riedl, Alfred, 2011. Didaktik der beruflichen Bildung. 2., komplett überarbeitete und erheblich erweiterte Auflage. Stuttgart: Franz Steiner Verlag. ISBN 978-3-515-10002-1

Verfasst von
Dr. Holger Küls
Fachberater für berufsbildende Schulen für den Beratungsbereich Sozialpädagogik
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Niedersachsen
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Zitiervorschlag
Küls, Holger, 2024. Sozialpädagogische Assistentin, Sozialpädagogischer Assistent [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 28.02.2024 [Zugriff am: 16.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29285

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Sozialpaedagogische-Assistentin-Sozialpaedagogischer-Assistent

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